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Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis ....................................................................................... 2
Einleitung 3
1 Pluralismus 4
1.1 Begriffsdefinition 4
1.2 Zur Begriffsgeschichte 4
1.3 Begriffsanwendung 5
1.4 Indikatoren 6
1.4.1 Gruppenplural 6
1.4.2 Wertplural 7
1.4.3 Soziale Differenzierung 7
1.4.4 Partielle Integration 7
1.4.5 Rollendifferenzierung 8
1.5 Theorien 8
1.6. Kritik des Pluralismus 9
2 Interesse als Teil des Pluralismus 11
2.1 Begriffsbestimmung 11
2.2 Interessengruppen 11
2.3 Das Grundgesetz als Grundlage 12
2.4 Struktur erfolgreicher Interessengruppen 13
2.5 Die Einflußnahme von Interessengruppen 14
2.6 Kritik an der Interessenvertretung 15
2.7 Positive und negative Aspekte organisierter Interessengruppen 17
3 Zusammenfassung 18
Literaturverzeichnis 20
3
Einleitung
Aufgrund unseres Hausarbeitsthemas „Interesse und Pluralismus“ haben wir uns dafür entschieden, diese beiden Begriffe auch einzeln zu betrachten. Da „Pluralismus“ der Oberbegriff und „Interesse“ vielmehr ein Teil davon ist, beginnen wir mit der Definition, der Geschichte und der Anwendung des Terminus „Pluralismus“. Daran schließen sich die verschiedenen Indikatoren für eine plurale Gesellschaft an. Es soll gezeigt werden, daß sich der Begriff nicht nur durch Kurzdefinitionen, sondern auch durch eben diese Indikato- ren bestimmen läßt. Nach den bisher eher allgemein gehaltenen Betrachtun- gen, folgen im nächsten Kapitel die Pluralismustheorien. Dabei wird auf die Genossenschaftslehre, den englischen Pluralismus, die Gruppentheorie und den Neopluralismus eingegangen. Eine gesonderte Stellung in der Hausar- beit findet die Theorie von Fraenkel, da sie die deutsche Variante der Plura- lismustheorien ist und damit für den deutschsprachigen Raum eine größere Bedeutung hat. Somit wird der Neopluralismus durch die zentralen Aussa- gen näher dargelegt. Abschließend zu diesem Teil der Hausarbeit folgt eine kritische Betrachtung des Begriffes. Dazu werden die vier verschiedenen Po- sitionen, konservativ, beschreibend-rechtfertigend, beschreibend-kritisch und marxistisch, dargelegt. Der zweite Teil dieser Arbeit greift den Terminus „Interesse“ heraus und beschäftigt sich zunächst mit der Begriffsbestim- mung. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit der genaueren Betrachtung von „Interessengruppen“, deren Strukturen und Einflußnahme auf die Politik. Auch hier ist eine Kritik von Nöten, da es zwischen Theorie und Praxis zu Differenzen kommt. Hierbei werden die schwachen, langfristigen, neuen und allgemeinen Interessen erläutert. Abschließend folgt eine Gegenüberstellung von positiven und negativen Aspekten organisierter Interessengruppen.
4
1 Pluralismus
1.1 Begriffsdefinition
Das Wort Pluralismus stammt vom lateinischen Wort pluralis: grammatika- lisch Plural ab und knüpft somit sprachlich an eine „Mehrzahl“ an. 1 Pluralismus ist die Lehre von einem gleichzeitigen Wirken einer Mehrzahl verschiedener gesellschaftlich- politischer Machtfaktoren. Die Machtfakto- ren, die der gemeinsamen politischen Ordnung entstammen, sind viel- schichtig, inhomogen und stehen sich rivalisierend gegenüber. Sie sorgen so für ein stabiles Spannungselement im Pluralismus.
Das Konzept des Pluralismus steht für eine Koexistenz heterogener politi- scher Elemente, die nach einem „begrenzten Konflikt“ und späterer Kon- sensbildung in die politische Ordnung integriert werden. 2
1.2 Zur Begriffsgeschichte
Ursprünglich wurde das Wort „Pluralismus“ zur Kennzeichnung ganz be- stimmter Lehren in die Wissenschaftssprache eingeführt. Dabei wurde der Begriff von Christian Wolf, der von 1679 bis 1754 lebte, zum ersten Mal ver- wendet. Bereits Kant benutzte in seinem Werk „Anthropologie in pragmati- scher Hinsicht“ das Wort Pluralismus. Eine größere Bedeutung bekam der Terminus durch die Genossenschaftslehre von Otto von Gierke, die 1868 bis 1881 entstand. 1914 veröffentlichte William James das Buch „Das pluralis- tische Universum“, welches Harold Laski zur Anregung nahm und den Beg- riff „Pluralismus“ 1919 in die Sozialwissenschaft des angelsächsischen Raumes einführte.
Im deutschsprachigen Raum fand der Begriff eine kritische Verwendung durch den umstrittenen Staatsrechtler Carl Schmitt zur Zeit der Weimarer Republik. In seinen Schriften rechtfertigte er unter anderem den sich her- ausbildenden totalitären Staat und stellte dem Liberalismus der Weimarer 1 Görlitz, Axel/ Prätorius, Rainer: Handbuch Politikwissenschaft. Grundlagen- Forschungsstand- Perspektiven, Hamburg 1987, S. 386.
5 Verfassung die „Freund- Feind- Theorie“ gegenüber. Die Bedeutung des Terminus in der deutschen Soziologie und Politologie vergrößerte sich erst durch Fraenkels deutsche Variante der Pluralismustheorien. Diese wurden als Neopluralismus bekannt. . 3
1.3 Begriffsanwendung
Der Anwendungsbereich des Begriffs Pluralismus ist vielschichtig und nicht eindeutig bestimmbar.
Winfried Steffani unterscheidet zwei Arten von Pluralismus: Einmal verwen- det er den Begriff theoretisch, empirisch und normativ, und einmal prak- tisch. Theoretisch bezeichnet der Pluralismus eine Gesellschaftsform, die in allen modernen, „bürgerlich- liberalen“ Industriegesellschaften, vorhanden ist. Diese Gesellschaftsform wird geprägt durch verschiedene mehr oder we- niger unabhängige gesellschaftliche Gruppen mit recht unterschiedlichen Interessenspositionen, Organisationsformen und Durchsetzungschancen in dem politischen Prozeß. 4 Gesellschaftliche Gruppen können politische Par- teien, religiöse Gemeinschaften, Interessenvertretungen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern oder Bürgerinitiativen sein. Diese Gruppen- bzw. Ver- bandsvielfalt kennzeichnet empirisch (d.h. die Istzustände betreffend) die soziale Struktur einer pluralistischen Gesellschaft. 5 Zum anderen kenn- zeichnet der Begriff Pluralismus normativ (d.h. die Sollzustände angebend) die Forderung, daß die Gruppen- bzw. Verbandsvielfalt in die Inhalte der po- litischen Gestaltung demokratischer Gemeinwesen einzugehen hat. Praktisch faßt Steffani unter dem Begriff des Pluralismus alle Theorien poli- tisch verfaßter Gesellschaften zusammen. In den Theorien (Staatstheorien) fragen die Pluralisten einerseits nach dem „Wesen“ und der Konstitution des Staates und andererseits nach dem Vorhandensein, der gesellschaftlichen 2 Nohlen, Dieter (Hrsg.): Wörterbuch Staat und Politik, München/ Zürich 1991, S. 485.
3 Steffani, Winfried: Pluralismus. Konzeptionen-Positionen-Kritik, in: Gagel, Walter u.a. (Hg.): Politische Bildung, Stuttgart 1978 (= Beiträge zur wissenschaftlichen Grundlegung und zur Unterrichtspraxis), S. 5-6.
4 Nuscheler, Franz/Steffani, Winfried (Hrsg.): Pluralismus. Konzeptionen und Kontroversen, München 1972, S. 9.
5 Nohlen, S. 485.
6 Stellung und dem Einfluß der Gruppen- bzw. Verbandsbildungen in der poli- tischen Ordnung. 6 Im Allgemeinen wird von Pluralismus gesprochen, wenn ein Handlungszu- sammenhang trotz konkurrierender Richtung geschlossen erscheint. Mit Handlungszusammenhängen sind Institutionen, Organisationen, Weltan- schauungen, Lehren etc. gemeint. 7 Prinzipiell handelt es sich bei dem Wort Pluralismus um einen Wertbegriff. Es wird die Gleichberechtigung von verschiedenartigen Elementen (z.B. auch Institution, Gruppen...) bewertet. Eine wertneutrale, objektive Beurteilung ist nur dann möglich, wenn modelltheoretische oder idealtypische Zustände bestehen. Das ist der Grund für die immense Kritik, die der Pluralismus er- fährt.
1.4 Indikatoren
1.4.1 Gruppenplural
Ein wesentliches Merkmal einer pluralen Gesellschaft ist eine in ihr nicht begrenzte Vielzahl von Gruppen, die sich zur Verwirklichung gemeinsamer Ziele bilden. Bei der Zielverfolgung unterscheidet man zum einen die primär nach innen gerichtete und zum anderen die primär nach außen gerichtete. Gemeint ist damit auf der einen Seite das gemeinsame Tun für sich selber und auf der anderen Seite die Forderungen an ihre Umwelt. Beide Zielverfol- gungen können dabei kontinuierlich oder phasenweise zusammentreffen. Diese Art der Gruppenbildung vollzieht sich aber nicht nur in politischen Bereichen, sondern grundsätzlich in allen Lebensbereichen.
Unter politischen Aspekt ist der Gruppenplural insofern relevant, als er eine Rechtsordnung zur Voraussetzung hat. Diese ermöglicht freie Gruppenbil- dung. Sogar in totalitären Systemen gibt es eine Vielzahl von Organisatio- nen. Allerdings unterliegen diese einer politischen Steuerung im Sinne des Systems. 8 6 Nuscheler/Steffani, S. 9-10.
7 Görlitz/Prätorius, S. 387.
8 Hättich, Manfred: Pluralismus als Aufgabe. Freiheit, Toleranz und Konsens, in: Gagel, Walter u.a.
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Merle Umnirski, 2007, Interesse und Pluralismus, München, GRIN Verlag GmbH
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