Das geldpolitischen Instrumentarium der EZB 2
Gliederung
1. Einleitung 3
2. Die Notwendigkeit einer EZB 4
3. Die Struktur der EZB 5
4. Der institutionelle Rahmen der EZB 7
4.1 Die Unabhängigkeit der ESZB 7
4.2 Die Rechenschaftspflicht der ESZB 8
5. Die geldpolitischen Instrumente des ESZB 9
5.1 Die Rolle der Geldmenge und der Referenzwert 10
5.2 Die Offenmarktpolitik 11
5.3 Die ständigen Fazilitäten 12
5.4 Die Mindestreserve 13
5.5 Weitere geldpolitische Instrumente 14
6. Die Herrschaft des ESZB über die Zentralbankgeldschöpfung 15
7. Schlussbemerkungen 16
8. Literaturverzeichnis 18
Das geldpolitischen Instrumentarium der EZB 3
1. Einleitung
Vorraussetzung für die Schaffung und Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank (EZB) war der Maastricher Vertrag, der am 1. November 1993 in Kraft trat, nachdem er von allen elf Mitgliedstaaten ratifiziert wurden war. Kerngedanke dieses Vertrages ist die Schaffung der Europäischen Währungsunion und die damit verbundene Einführung einer gemeinsamen Währung, des Euro, und die Gründung einer EZB.
Mit dem Übergang in die dritte Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion am 1. Januar 1999 hat die EZB (am 1. Juni 1998 gegründet) alle im EG-Vertrag festgelegten Kompetenzen übernommen.
Dieser Abschnitt markiert einen weiteren entscheidenden Punkt der europäischen Integration - die Einführung des Euro. Die bisher elf Teilnehmer der europäischen Währungs- und Wirtschaftsunion (WWU) haben damit ihre Souveränität im Bereich der Währungspolitik an die EZB abgetreten. Folglich spielt die EZB nun eine entscheidende Rolle in der Geld- und Währungspolitik. Das vorrangige Ziel der EZB bzw. des Europäischen Zentralbanken Systems(ESZB) ist es die Preisstabilität zu gewährleisten, gemäß Artikel 2 der Satzung des ESZB und der EZB. Das ESZB setzt sich aus den nationalen Zentralbanken der EU -Mitgliedstaaten zusammen, wobei die EZB an der Spitze dieses Systems steht. Weiterhin unterstützt das ESZB die allgemeine Wirtschaftspolitik, soweit dieses ohne die Preisstabilität zu gefährden, möglich ist. Bei der Verwirklichung ihrer Ziele handelt das ESZB nach dem Grundssatz der freien Marktwirtschaft, um einen effizienten Rohstoffeinsatz zu fördern. „Die grundlegenden Aufgaben des ESZB sind in Artikel 3 der ESZB - Satzung festgelegt diese Aufgaben bestehen darin:
die Geldpolitik der Gemeinschaft festzulegen und auszuführen, Devisengeschäfte durchzuführen,
die offiziellen Währungsreserven der teilnehmenden Mitgliedstaaten zu halten und zu verwalten,
das reibungslose Funktionieren der Zahlungssysteme zu fördern, und
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zur Reibungslosen Durchführung der von den Zuständigen Behörden auf dem Gebiet der Aufsicht über die Kreditinstitute und der Stabilität des Finanzsystems ergriffenen Maßnahmen beizutragen.“ 1 Die Garantierung der Geldwertstabilität des Euro durch das ESZB wurden vom Europäischen Rat und den Staats - und Regierungschefs der Europäischen Union (EU) in dem EG - Vertrag und im EU - Vertrag durch Festlegung bestimmter Bedingungen abgesichert. Dies ist die Vorraussetzung für eine erfolgreiche Geld-und Kreditpolitik in Europa.
In meiner Arbeit stelle ich die geldpolitische Strategie der EZB dar, gehe dabei auf nötige Vorraussetzungen für eine langfristig stabilitätsorientierte Geldpolitik durch diese ein. Ausgangspunkt soll die Notwendigkeit einer gesamteuropäischen Institution für eine funktionierende Geldpolitik in der EU sein sowie ein kurzer Abriss über die Struktur des Europäischen Systems der Zentralbanken.
2. Die Notwendigkeit einer EZB
Im Rahmen der zunehmenden Globalisierung entwickeln sich nationale Märkte zu internationalen Märkten, die Wirtschaft der Länder rückt zusammen. Wirtschaftliche Probleme sind häufig auf nationaler Ebene nicht mehr lösbar und verlangen nach „europäischen Antworten. Der Vollendung des Binnenmarktes, der Wahrung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Volkswirtschaften und der Wiederherstellung geld- und kreditpolitischer Handlungsfähigkeit“ 2 .
Um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Volkswirtschaften gegenüber Amerika und Asien sicherzustellen, müssen nationale Währungen durch eine europäische Währung abgelöst werden, um damit die Wettbewerbsgleichheit herzustellen, denn so werden Arbeitsplätze in Europa gesichert, die ohne einheitliche Währung gefährdet gewesen wären.
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Ein großer Teil finanzieller grenzüberschreitender Transaktionen zwischen europäischen Märkten hinderten die Handlungsfähigkeit nationaler Zentralbanken. Das änderte sich mit der Schaffung der EZB. Nur noch Transaktionen mit Ländern außerhalb der Europäischen Währungsunion (EWU) können die monetäre Politik der EZB negativ beeinflussen. Gemessen am Sozialprodukt der Länder der EWU ist der Anteil internationaler Geld- und Kapitaltransaktionen deutlich zurückgegangen. Die EZB besitzt also auf diesem Gebiet die nötige Handlungsfähigkeit und ist in der Lage eine wirksame Geld-und Kreditpolitik im europäischen Wirtschaftsraum durchzusetzen 3 .
3. Die Struktur der EZB
Auf die institutionelle Struktur des ESZB möchte ich in diesem Zusammenhang nur kurz eingehen.
Das ESZB besteht analog zu dem früheren deutschen Modell (Bundesbank und Landeszentralbanken) aus zwei Stufen: der Europäischen Zentralbank und den nationalen Zentralbanken der EU-Mitgliedstaaten. An der Spitze des ESZB stehen die Beschlussorgane der EZB: Der EZB-Rat und das EZB-Direktorium. Das oberste Beschlussorgan der EZB ist der EZB-Rat. Ihm gehören die Präsidenten aller nationaler Zentralbanken (NZB), die den Euro eingeführt haben, an sowie die einvernehmlich durch die Regierungen der teilnehmenden Mitgliedstaaten auf der Ebene der Staats- und Regierungschefs zu ernennenden Mitglieder der Direktoriums der EZB (bestehend aus Präsident, Vizepräsident und bis zu vier weiteren Mitgliedern). Der Rat der EZB erlässt die Leitlinien und fasst die notwendigen Beschlüsse, um die Erfüllung der, dem ESZB übertragenen, Aufgaben zu gewährleisten und legt die Geldpolitik des Euroraums fest. 4 Für die Umsetzung ist das Direktorium verantwortlich. 5 Der Rat entscheidet grundsätzlich mit einfacher Mehrheit, wobei jedes Mitglied des Rates der EZB gleiches Stimmrecht hat, nur bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des
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Präsidenten den Ausschlag. Die einzige Ausnahme besteht bei der Entscheidung über die Gewinnverwendung der EZB, wobei hierfür eine Zweidrittelmehrheit der gewichteten Stimmen der nationalen Zentralbankpräsidenten erforderlich ist. Das Direktorium hat dabei kein Stimmrecht. 6
Die Stimmgewichte richten sich nach den Kapitalanteilen der nationalen Zentralbanken an der EZB. Die Kapitalanteile ihrerseits werden auf Grund des Bevölkerungs- und BIP- Anteils eines Landes festgelegt. Ein Mitglied der europäischen Kommission und der Präsident des Rates (auf Finanzministerebene) können an den Sitzungen des EZB-Rates teilnehmen - sie haben ein Vorschlags-, aber kein Stimmrecht. 7
Der Erweiterte EZB-Rat fungiert ungeachtet der dualen Struktur von EZB-Rat und EZB-Direktorium als drittes Beschlussorgan. Ihm gehören alle Präsidenten der NZBen an. Die Mitglieder des Direktoriums sind jedoch bis auf den Präsidenten und den Vizepräsidenten nicht stimmberechtigt. 8 Der Erweiterte Rat beobachtet die Konvergenzfortschritte der nichtteilnehmenden Mitgliedstaaten und nimmt noch andere, zumeist beratende Funktionen, wahr. 9
Schaubild, Seite 331, in Jarchow, Theorie und Politik des Geldes 1
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Thomas Kuthe, 2002, Das geldpolitische Instrumentarium der Europäischen Zentralbank, Munich, GRIN Publishing GmbH
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