1. Einführung
1.1 Historische Realität
Bei Kindsmordprozessen ging es niemals nur um den Tatbestand der Kindstötung an sich. In der Realität spielten noch viele andere Probleme in diese Thematik hinein. Die wichtigsten hiervon waren voreheliche oder außereheliche Sexualität, die Konfliktualität zwischen Liebesbeziehungen und Konvenienzverbindungen sowie Verführung und Vergewaltigung. Weitere Punkte waren herrschaftliche Privilegien, die soziale Stellung lediger Mütter und die der unehelichen Kinder sowie auch Verfahren zur Ermittlung der Kindsväter. Das Konglomerat all dieser Punkte ergibt eine Überschrift, unter welcher sich alles subsumieren lässt: Gesellschaftliche Akzeptanz nichtehelicher Sexualität. Genau wie die Literatur des Sturm und Drang, die sich mit Kindsmord beschäftigte, zwangsläufig den Anspruch hatte, sich mit den oben genannten Punkten auseinanderzusetzen bzw. diese zumindest zu berücksichtigen, beschäftigten sich viele Theologen, Mediziner und auch Regierungsangehörige der Zeit mit dem Versuch, Lösungen zu finden. So schrieb zum Beispiel Regierungs - und Oberappelationsrat Ferdinand Adrian von Lamezan im Jahr 1780 die „Mannheimer Preisfrage“ mit dem Inhalt „Welches sind die besten ausführbaren Mittel, dem Kindermorde Einhalt zu thun, ohne die Unzucht zu begünstigen?“ aus und setzte eine Belohnung von 100 Dukaten für deren befriedigende Beantwortung an. Der Zusammenhang zwischen vorehelicher, sprich verbotener Sexualität und Kindsmord war also für zeitgenössische Diskutanten unbestritten, was an der Zahl der Antworten ersichtlich wird, die sich auf einer Höhe von 400 aus ganz Europa befunden haben soll 1 . Andererseits muss auch in die Betrachtung mit einbezogen werden, dass voreheliche Sexualität durchaus nichts ungewöhnliches war. Die meisten verlobten Paare praktizierten diese gewohnheitsmäßig, also ging es in dem Falle lediglich darum, dass die Gesellschaft als Korpus schlichtweg nichts davon wissen wollte, was durch die Geburt eines unehelichen Kindes jedoch nicht mehr zu ignorieren war.
1 Luserke, Matthias: Sturm und Drang. Autoren - Texte - Themen, Stuttgart 1997, Seite 218ff.
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1.2 Der Fall Margaretha Brandt als Stoffvorlage
Heinrich Leopold Wagner mit seinem Stück “Die Kindermörderin 2 “ soll die Grundlage der folgenden Abhandlung darstellen. Neben Wagner wären allerdings zu den prominentesten Vertretern des Sturm und Drang, die sich in ihren Werken mit der Thematik der verführten Unschuld und des Kindsmords befassten, auch Goethe, Schiller, Lenz und Bürger zu zählen. Deren Werke sollen ebenfalls Erwähnung finden.
Das Stück von Wagner basiert vermutlich auf dem Fall der Kindsmörderin Margaretha Brandt, die 1772 in Frankfurt zum Tode verurteilt und enthauptet wurde und dadurch eine ganze Lawine von Protesten unter den Stürmern und Drängern lostrat. Goethe, der seine Gretchenfigur aus Faust I ebenfalls an diesem Fall orientierte, warf Wagner später in „Dichtung und Wahrheit“ den Diebstahl geistigen Eigentums vor- dieser habe ihm seinen Gretchenstoff gestohlen:
„Er faßte das Sujet auf, und benutzte es für ein Trauerspiel, "Die Kindesmörderin". Es war das erstemal, daß mir jemand etwas von meinen Vorsätzen wegschnappte; es verdroß mich, ohne daß ich's ihm nachgetragen hätte. Ich habe dergleichen Gedankenraub und Vorwegnahmen nachher noch oft genug erlebt, und hatte mich, bei meinem Zaudern und Beschwätzen so manches Vorgesetzten und Eingebildeten, nicht mit Recht zu Beschweren. 3 "
1.3 Motive für Kindsmord
Was war die treibende Kraft, die junge Frauen dazu brachte, nicht nur ungewollte Schwangerschaften geheimzuhalten und damit die schwerste Sanktion von Seiten des Staates für ihre Tat in kauf zu nehmen, sondern sogar ihrem natürlichsten Urinstinkt zuwiderzuhandeln und das eigene Kind zu töten? Um ihre Ehre und ihren Ruf zu retten, waren diese jungen Frauen offensichtlich sogar bereit zu morden. Doch welch eine Gesellschaft war das, die ihre Angehörigen ethisch derart korrumpierte, dass sie um ihres guten Rufes willen nicht nur zu einem Mord, sondern sogar zum Mord an ihrem eigenen Kind bereit waren? Oder ist die Anschuldigung der moralischen Korruption in bestimmten Fällen gar ungerechtfertigt?
Die Gesetze im 18. Jh. verlangten nach der Todesstrafe für Kindsmörderinnen. Nach der
2 Wagner, Heinrich Leopold: Die Kindermörderin, Stuttgart: Reclam 1997
3 Goethe, Johann Wolfgang: Aus meinem Leben. Dichtung und Wahrheit, Reclam: Stuttgart 1991, 647
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Carolina, der „Peinlichen Gerichtsordnung Kaiser Karls V.“, war selbst die Verheimlichung einer Schwangerschaft bereits ein ausreichender Grund für Bestrafung. Deshalb konnte auch eine Totgeburt als Kindstötung interpretiert und geahndet und dahingehend mit Exekution bestraft werden 4 .
Es war m.E. für ein unverheiratetes schwangeres Mädchen im 18. Jahrhundert das größere Übel, ein uneheliches Kind zur Welt zu bringen und dies öffentlich zu bekennen, als eben jenes Kind zu töten und damit die uneheliche Geburt zu nihilieren. An erster Stelle der Gründe hierfür sind die Strafen für Unzuchtsdelikte zu nennen, die außerordentlich demütigend waren und darauf abzielten, jegliche Selbstachtung des Bestraften zu zerstören sowie sein Weiterleben im gewohnten Milieu faktisch auszuschließen. Daneben waren Kindesmörderinnen meist Dienstangestellte, die erwarten mussten, bei der Geburt eines unehelichen Kindes verstoßen zu werden und ihr restliches Leben in größter Armut zu verbringen 5 .
Ein in der Literatur ebenfalls vielbehandeltes Thema war das Eheverbot für Soldaten, das anzunehmenderweise eine der Hauptursachen für die sogenannten „Unzuchtsdelikte“ darstellte. Aufgrund der Tatsache, dass das Eheversprechen eines Soldaten nichts galt, waren die werdenden Mütter ohne jegliche rechtliche Absicherung 6 . Daraus ergibt sich allerdings eine weitere Frage: Wie kam es, dass sich junge Mädchen trotz der weithin bekannten Tatsache, dass Soldaten nicht heiraten durften, dennoch nach deren Eheversprechen mit jenen einließen? Der Grund hierfür ist möglicherweise in der Arglosigkeit und Naivität jener Mädchen zu suchen, welche in Wechselwirkung zur Verschlagenheit und Verdorbenheit des Adels ebenfalls ein häufiges Motiv der Literatur über Kindsmord darstellt- nach fachlicher Meinung auch vielfach ein plumpe Überspitzung realer Gegebenheiten. Ulbricht hebt die literarische Abwandlung realer Umstände von Kindsmordfällen hervor: „In der Hand der Stürmer und Dränger wurde das Kindsmordmotiv zu einer literarischen Waffe in der historischen Auseinandersetzung zwischen dem geistig führenden, selbstbewusster gewordenen Bürgertum und dem politisch tonangebenden Adel. Die Wirklichkeit wurde umgeformt: Aus dem Knecht wurde in der Literatur der adlige Offizier, aus der Dienstmagd, die der ländlichen Unterschicht angehörte, die tugendhafte, wohlbehütete Bürgerstochter[...]“ 7 Wittrock sieht im bürgerlichen Trauerspiel eine fingierte
4 Böttcher, Kurt/ Paul Günther Krohn (Hrsg.): Sturm und Drang. Erläuterungen zur deutschen Literatur, Berlin 1988, 170
5 Pilz, Georg: Deutsche Kindesmord-Tragödien, München 1982, 12ff.
6 ebd., 13
7 Ulbricht, Otto: Kindsmord und Aufklärung in Deutschland, München 1990, 232
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Anklage gegen den Adel, welcher bürgerliche „Mädchen aus gutem Hause“ 8 zur Unzucht verführe. Den Aspekt der Schwangerschaft nach nur einem einzigen praktizierten Beischlaf führt sie als völlige Übertreibung vor, genau wie den prompten Niedergang einer ganzen bürgerlichen Familie durch den einmaligen Fehltritt der Tochter. Ihre Betrachtung hebt den Aspekt des alleinigen Anspruches hervor, den das Bürgertum auf seine Frauen erhebt 9 . Realistisch betrachtet nutzten Autoren lediglich das Motiv des adligen Verführers der Bürgerstochter, um den Adel gesamtheitlich für seinen Lebenswandel anzuklagen. In diesem Kontext stellt sich mir die Frage nach impliziter Ironie in den Texten der bürgerlichen Trauerspiele, gerade wenn die literarische Überspitzung sich so deutlich abzeichnete und die Figur des Bürgers in gewissem Sinne der Lächerlichkeit preisgab. Wagners Darstellung der weiblichen Hauptfigur zeigt m.E. dessen Gegnerschaft zur bürgerlichen Vorstellung von der naiven, unschuldigen, unwissenden Bürgerstochter, wodurch er sich dieser Ironie der Überspitzung nur abgeschwächt bedient. Karthaus geht in seiner Analyse der Kindermörderin hingegen nicht kritisch auf derlei überspitzte Verallgemeinerungen und Übertreibungen ein, sondern betrachtet vielmehr den Einzelfall im Stück als Repräsentationsgrundlage für die Rechtslage und juristische Praxis, sowie auch für das soziale Milieu Bürgertum 10 .
Ulbricht spricht ergänzend zum Anspruch des Bürgers auf die Frauen aus seinem Stand noch den bürgerlichen Anspruch auf die Allgemeingültigkeit von dessen Wertvorstellungen an, wie beispielsweise im Fall der Mätressenwirtschaft 11 . Dadurch sei implizit auch der Herrschaftsanspruch des Adel erloschen, der ja als herrschende Klasse Vorbildfunktion habe solle. Ulbricht meint sogar, Radbruch nach Abschwächung von dessen Zuspitzung zustimmen zu müssen in dessen Ansicht, dass „Kindsmord eine politische Metapher“ sei im „Kampfe gegen die Vorrechte des Adels, für die Gleichberechtigung des dritten Standes[...]“ 12 . Ich denke, man sollte hier vielmehr von einem Ausdruck der Hilflosigkeit sprechen als von einer politischen Metapher, da jegliches politisches Handeln doch eine Intention voraussetzt, was ja in diesem Fall nicht gegeben ist.
8 Wittrock, Christine: Abtreibung und Kindesmord in der neueren deutschen Literatur, Frankfurt a.M. 1978, 53
9 Ebd.
10 Karthaus, Ulrich: Sturm und Drang. Epoche-Werk-Wirkung, 2.Aufl. München 2007, 114-123
11 Ulbricht 1990, 233
12 Ebd.
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2. Verführungsdarstellungen
Die Darstellung der Verführungen in den Dramen des Sturm und Drang möchte ich anhand der Beschreibungskriterien in zwei Haupttendenzen unterteilen. Zum einen gibt es die Darstellung der auch wörtlich so zu bezeichnenden Verführung, bei der die bürgerlichen Mädchen mittels Versprechungen und schmeichelhafter Worte sowie auch durch Geschenke getäuscht und geneigt gemacht werden. Diese Darstellung findet sich unter anderem in Schillers Ballade „Die Kindermörderin“ sowie auch in Goethes „Urfaust“, Lenz' „Soldaten“ und in Bürgers „Pfarrerstochter von Taubenhain“. Die andere Darstellungsform ist der gescheiterte Verführungsversuch, der letztlich unter Zuhilfenahme von Gewalt doch noch zum Erfolg führt, so geschehen in Wagners „Kindermörderin“. G.A. Bürgers Gedicht „Des Pfarrers Tochter von Taubenhain“ 13 behandelt die Verführung eines unschuldigen Mädchens durch einen Adligen. Es wird gezeigt, dass der Verführer sich einer ausgeklügelten Manipulation bedient, um an sein Ziel zu gelangen. Er verwirrt und becirct sie mit schmeichelhaften Worten, um sie seinem Willen gefügig zu machen, vermisst sich sogar, ihr zu versprechen: "Lieb Mädel, es soll dich nicht reuen! 14 " Auch der Hergang des Aktes selbst wird im Sinne der Passivität, ergo Ohnmacht des Mädchens dargestellt:
Das Mädchen wird zum Opfer seiner Empfindungen, die ihm den Verstand verwirren. Zum Vergleich kann man Schillers Ballade ‚Die Kindermörderin’ 16 heranziehen, in der sich das Motiv des ‚Giftes’ wie bei Bürger finden lässt:
Auch hier werden die ‚Gifte’ metaphorisch für die Lust und Empfindung verwendet, welche
13 Gottfried August Bürger: Die Weiber von Weinsberg. Gedichte, Prosa, Briefe, Berlin 1983, 25-30
14 ebd.: 27
15 ebd.
16 Georg Kurscheidt (Hrsg.): Friedrich Schiller. Werke und Briefe, Frankfurt a.M. 1992, 232-236
17 ebd.: 233
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Arbeit zitieren:
Katja Glaser, 2009, Das Kindsmordthema in der Literatur des Sturm und Drang, München, GRIN Verlag GmbH
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