2
Gliederung
1. Einleitung 4
2. Konzept der Verfassungsreform 5
2.1 Nachführungs- und Reformpfeiler 5
2.2 Zum Begriff und zur Idee der Nachführung 5
2.3 Funktionen der Verfassungsreform 6
3. Erneuerter Bundesstaat 6
3.1 Begriff der „Souveränität“ 6
3.2 Begriff des „Schweizervolks“ 7
3.3 Begriff der Halbkantone 7
3.4 Vielfalt und Zusammenhalt 8
3.5 Kultur und Sprachenrecht 8
3.6 Minderheitenschutz 9
4. Kompetenz- und Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen 9
4.1 Subsidiaritätsprinzip 9
4.2 Enumerationsprinzip 10
4.3 Vorrang und Einhaltung des Bundesrechts 10
5. Wahrung der Eigenständigkeit der Kantone durch den Bund 10
5.1 Organisationsautonomie 11
5.2 Aufgabenautonomie 11
5.3 Finanzautonomie 11
5.4 Umsetzungsautonomie 12
5.5 Außenpolitische Vertragsautonomie 13
6. Kooperativer Föderalismus 13
6.1 Grundsätze partnerschaftlichen Zusammenwirkens 13
6.2 Mitwirkung an der Willensbildung des Bundes 13
3
6.2.1 Das Vernehmlassungsverfahren 14
6.2.2 Weitere Mitwirkungsformen 14
6.3 Verträge zwischen Kantonen 15
6.4 Mitwirkung an der Außenpolitik des Bundes 15
7. Volksabstimmungen mit entscheidender kantonaler Beteiligung 16
7.1 Eidgenössische Volksinitiative ´Ja zu Europa 16
7.2 Beitritt der Schweiz zur UNO 16
7.3 Volksabstimmung über die neue Bundesverfassung 17
8. Schlussbemerkungen 18
9. Quellenangaben 20
9.1 Literaturverzeichnis Internet 20
9.2 Literaturverzeichnis Print 20
4
1. Einleitung
Die Schweiz hat eine der ältesten Verfassungen der Welt. Die föderalistische Bundesverfassung von 1848 war „ein Kompromiss zwischen der Mehrheit der freisinnig-protestantischen Zentralisten und der Minderheit der konservativkatholischen Föderalisten“ 1 . Im Unterschied zu anderen Staaten hatte die Schweiz nie die Vision „eines Staatsvolks einer Sprache, Ethnie oder Kultur, sondern verfolgte von Anfang an die Idee einer multikulturellen Staatsgründung“ (Vatter 1999, 81). Im Laufe ihrer über 150-jährigen Geschichte wurde die Verfassung nur ein Mal - im Jahre 1874- total revidiert, aber bereits mehr als 140 Mal teilrevidiert. Dadurch wurde der Verfassungstext „unübersichtlich und schwer verständlich“ 2 . Viele Bestimmungen waren veraltet oder überflüssig. Manche Bestimmungen aus der Verfassung konnten auf Gesetzesstufe geregelt werden. Außerdem fehlte ihr -in den Augen vieler Politiker- grundlegendes Recht, welches durch Gerichtsentscheide, Behördenpraxis oder internationale Vereinbarungen Gültigkeit erlangt hatte. Aus diesen Gründen wurde ein Reformprozess gestartet, der eine „rund 35-jährige Phase der Initiierung, Vorbereitung und Ausarbeitung verschiedener Verfassungsentwürfe“ 3 beinhaltete. Erst 1987 hatte das Schweizer Parlament den Bundesrat beauftragt, die geltende Verfassung durch eine umfassende Reform zu aktualisieren 4 . Am ersten Januar 2000 trat nach vielen Debatten und Abstimmungen die neue, total revidierte Verfassung in Kraft, nachdem sie am 18. August 1999 von Volk und Ständen angenommen worden war.
Die folgende Hausarbeit soll untersuchen, warum eine Totalrevision der Verfassung nötig geworden ist und welche Neuerungen sie mit sich bringt. Vor allem wird herauszufinden sein, welche Auswirkungen die neue Verfassung für die 26 Kantone der Schweiz hat und ob sie mit den Veränderungen zufrieden sein können. Die Ausarbeitung wird zeigen, dass die Stellung der Gliedstaaten erneut gestärkt worden ist und der Trend zusehends zu einem kooperativen Föderalismus geht, der die
1 Vatter, Adrian. Föderalismus. in: Handbuch des politischen Systems der Schweiz. Bern, 1999. S.81.
Im Folgenden abgekürzt mit (Vatter 1999, S. xx)
2 www.admin.ch Das Wichtigste in Kürze.
3 Rhinow, René. Die Bundesverfassung 2000. Eine Einführung. Basel, Genf, München 2000. Im
Folgenden abgekürzt mit (Rhinow 2000, S. xx)
4 s. www.admin.ch
5
Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen betont und nicht deren Distanz zueinander oder die Unterschiedlichkeit ihrer Interessen. Abschließend wird analysiert, warum die Schweizer dem Beitritt zur UNO zugestimmt, aber zur EU bislang immer abgelehnt haben. Darüber hinaus wird geschaut, welche Kantone weitgehend gegen die neue Verfassung waren und welche sie vor allem begrüßten.
An geeigneten Stellen wird der Schweizer Bundesstaat mit dem deutschen Bundesstaat verglichen.
2. Konzept der Verfassungsreform
2.1 Nachführungs- und Reformpfeiler
Die Reform der schweizerischen Verfassung beruhte auf zwei Pfeilern: dem Nachführungs- und dem Reformpfeiler. Deshalb musste der Bundesrat am Ende der Beratungen drei Vorlagen vorlegen: einen Bundesbeschluss über eine nachgeführte Bundesverfassung, einen Bundesbeschluss über die Reform der Volksrechte und einen Bundesbeschluss über die Reform der Justiz. Die nachgeführte Verfassung sollte das „erneuerte, ausgebesserte Fundament darstellen, auf dem eigentliche Reformen [...] <
An dieser Stelle soll hauptsächlich auf die Nachführungs- oder Aktualisierungsreform der Verfassung eingegangen werden und nicht auf die Reform der Volksrechte, die am Schluss scheiterte und die Reform der Justiz, die „von den Räten mit (bedauerlichen) Abstrichen verabschiedet“ (Rhinow 2000, 10) wurde.
2.2 Zum Begriff und zur Idee der Nachführung
Die Stände-Räte haben 1987 dem Bundesrat den Auftrag erteilt, der Verfassungsentwurf solle <
Arbeit zitieren:
Tanja Prinz, 2002, Die Verfassungsreform in der Schweiz und ihre Auswirkung auf die Kantone, München, GRIN Verlag GmbH
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