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Der verwässerte Verfassungsanspruch

Die verfassungs- und familienrechtliche Situation der Frau in der Bundesrepublik Deutschland 1948-1959: GG Artikel 3,2 und Familienrechtsreform.

Título: Der verwässerte Verfassungsanspruch

Trabajo Escrito , 2007 , 30 Páginas , Calificación: 1

Autor:in: Florian Unzicker (Autor)

Historia de Alemania - Posguerra, Guerra Fría
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Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der damaligen Bundeshauptstadt Bonn offiziell verkündet. In Abstimmung mit den Alliierten hatten die Abgeordneten des Parlamentarischen Rates damit den Rahmen geschaffen „für die freieste Demokratie, die je auf deutschem Boden existiert hat.“ Im Grundrechtsteil findet sich unter Artikel 3,2 die Aussage „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Diese fünf sich in ihrer Formulierung recht unspektakulär ausnehmenden Worte markierten einen bahnbrechenden Fortschritt für die rechtliche Stellung der Frau und hatten in den Verhandlungen des Parlamentarischen Rates zu einer recht scharfen Kontroverse geführt. Niemals zuvor waren den deutschen Frauen derart weitreichende Rechte garantiert worden, wie in der Verfassung der jungen Republik. Im Grundgesetz war man damit einen entscheidenden Schritt weiter gegangen als in seinem verfassungsrechtlichen Vorgänger, der Weimarer Reichsverfassung von 1919, die Frauen zwar das aktive und passive Wahlrecht zugestanden hatte, ihre durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) fixierte niedere zivilrechtliche Stellung jedoch unangetastet ließ. Der Gleichberechtigungsartikel des Grundgesetzes – und hier liegt die entscheidende Verbesserung – erweiterte die Gleichstellung der Geschlechter auf alle Rechtsbereiche. Sie war unmittelbar geltendes Recht geworden, an das Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtssprechung gebunden waren, das allerdings aus praktischen Gründen durch eine Übergangsregelung ergänzt wurde.
Mit der angesprochenen verfassungs- und familienrechtlichen Stellung der Frau in der frühen Phase der Bundesrepublik Deutschland möchte sich diese Arbeit befassen. Als zeitlicher Rahmen wurde der Zeitraum zwischen dem Kriegsende und dem Ende der Ära Adenauer gewählt, wobei der Schwerpunkt der Betrachtung jedoch eindeutig auf der Dekade zwischen den Verhandlungen zur Entstehung unseres Grundgesetzes 1948/49 und dem Abschluss der Debatte um die Familienrechtsreform 1958/59 liegen soll.

Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Zum Stand der Forschung

3. Die Situation der Frau in der unmittelbaren Nachkriegszeit

4. Gleichberechtigung und Grundgesetz

4.1. Weimarer Reichsverfassung und BGB von 1900

4.2. Der Verfassungskonvent von Herrenchiemsee

4.3. Die Verhandlungen im Ausschuss für Grundsatzfragen

4.4. Die Verhandlungen im Hauptausschuss

4.5. Öffentlicher Protest und Einlenken der Union

5. Der lange Weg zum Gleichberechtigungsgesetz

6. Schlussbetrachtung

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die verfassungs- und familienrechtliche Situation der Frau in der frühen Bundesrepublik Deutschland zwischen 1948 und 1959. Ziel ist es, die Diskrepanz zwischen dem verfassungsrechtlich verankerten Gleichberechtigungsanspruch (Artikel 3, Absatz 2 GG) und der tatsächlichen, konservativ geprägten Umsetzung im Familienrecht aufzuzeigen.

  • Die Entstehungsgeschichte des Gleichberechtigungsartikels im Parlamentarischen Rat.
  • Der Einfluss konservativer Strömungen auf die Aufrechterhaltung patriarchaler Familienstrukturen.
  • Die Rolle von Frauenrechtsaktivistinnen und öffentlichem Protest bei der Durchsetzung rechtlicher Reformen.
  • Die Transformation der Nachkriegsgesellschaft und die konservative Restaurationsphase der Ära Adenauer.
  • Die verzögerte Anpassung des Bürgerlichen Gesetzbuches an die verfassungsrechtliche Gleichstellung.

Auszug aus dem Buch

4.4. Verhandlungen im Hauptausschuss

In den Verhandlungen im Hauptausschuss konnte nun Elisabeth Selbert selbst ihrer Formulierung „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ Nachdruck verleihen. In der 17. Lesung des Hauptausschusses am 3. Dezember 1948 wurde über die Frage nach der rechtlichen Stellung der Frau das erste mal verhandelt und die SPD hatte wiederum ihren Änderungsantrag eingebracht, die Selbertsche Formulierung aufzunehmen. Das Protokoll dieser Sitzung lohnt deshalb einer genaueren Betrachtung, da hier von den jeweiligen Parteien noch einmal alle bereits geäußerten Argumente exemplarisch ins Feld geführt wurden. Selbert eröffnete die Diskussion und formulierte die Erwartungen, die nicht nur sie, sondern auch die in Verbänden organisierten Frauen bezüglich der Arbeit des Parlamentarischen Rates gehegt hatten:

„Ich kann bei dieser Gelegenheit erklären: in meinen kühnsten Träumen habe ich nicht erwartet, dass der Antrag im Grundsatzausschuss abgelehnt werden würde. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass man heute weiter gehen muss als in Weimar und dass man den Frauen die Gleichberechtigung auf allen Gebieten geben muss. Die Frau soll nicht nur in staatsbürgerlichen Dingen gleichstehen, sondern muss auf allen Rechtsgebieten dem Manne gleichgestellt werden.“

Als Legitimation für die geforderte Gleichberechtigung auf allen Rechtsgebieten führte sie die veränderte Rolle der Frauen in den Kriegs- und Nachkriegsjahren an, die in diesen schweren Jahren stärker sichtbar gewordene gesellschaftliche Bedeutung der Frau sollte nun auch im Grundgesetz ihre rechtliche Anerkennung finden: „Die Frau, die während der Kriegsjahre auf den Trümmern gestanden und den Mann an der Arbeitsstelle ersetzt hat, hat heute einen moralischen Anspruch darauf, so wie der Mann bewertet zu werden.“

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Die Einleitung skizziert den zeitlichen Rahmen der Untersuchung und führt in die Spannung zwischen dem progressiven Artikel 3 des Grundgesetzes und der restriktiven familienrechtlichen Praxis ein.

2. Zum Stand der Forschung: Dieses Kapitel gibt einen Überblick über die wissenschaftliche Aufarbeitung der frauenpolitischen Dimensionen während der Ära Adenauer und identifiziert Forschungslücken, die durch die Arbeit geschlossen werden sollen.

3. Die Situation der Frau in der unmittelbaren Nachkriegszeit: Der Autor beschreibt die demografische Verschiebung und die veränderte Rolle der Frau während und unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg, die trotz des „erzwungenen Matriarchats“ in eine Phase der politischen Restauration mündete.

4. Gleichberechtigung und Grundgesetz: Dieses Kernkapitel analysiert den langwierigen Prozess der Verfassungsgebung, von den Vorläufern in der Weimarer Zeit über den Konvent von Herrenchiemsee bis hin zu den hitzigen Debatten im Ausschuss für Grundsatzfragen und dem Hauptausschuss.

5. Der lange Weg zum Gleichberechtigungsgesetz: Das Kapitel beleuchtet den zögerlichen legislativen Prozess nach der Verabschiedung des Grundgesetzes, der erst 1957 in das Gleichberechtigungsgesetz mündete, welches den konservativen Status quo weitgehend unangetastet ließ.

6. Schlussbetrachtung: Das Fazit fasst zusammen, wie der verfassungsrechtliche Anspruch der Gleichberechtigung durch den konservativen Zeitgeist und politisch-kirchliche Widerstände in der Praxis „verwässert“ wurde.

Schlüsselwörter

Grundgesetz, Artikel 3 GG, Gleichberechtigung, Familienrecht, Parlamentarischer Rat, Elisabeth Selbert, Ära Adenauer, Nachkriegszeit, Bürgerliches Gesetzbuch, Frauenbewegung, patriarchale Strukturen, Gleichberechtigungsgesetz, Zivilrecht, politische Partizipation, Verfassungsgeschichte.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit?

Die Arbeit analysiert die Diskrepanz zwischen dem verfassungsrechtlichen Gleichberechtigungsgebot für Frauen und dessen tatsächlicher, politisch gehemmter Umsetzung im Familienrecht der jungen Bundesrepublik.

Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?

Im Zentrum stehen die Entstehungsgeschichte von Artikel 3 des Grundgesetzes, der Einfluss konservativer Gesellschaftsbilder der 1950er Jahre sowie die langwierige Reform des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Was ist das primäre Forschungsziel?

Ziel ist es zu ergründen, warum der progressive Verfassungsanspruch auf Gleichberechtigung in der Gesetzgebung der frühen Bundesrepublik jahrelang politisch blockiert und letztlich nur unzureichend umgesetzt wurde.

Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?

Es handelt sich um eine zeithistorische und verfassungsgeschichtliche Analyse, die primär auf die Auswertung parlamentarischer Protokolle, Gesetzestexte und zeitgenössischer Quellen basiert.

Was steht im Hauptteil der Untersuchung?

Der Hauptteil befasst sich detailliert mit den Debatten im Parlamentarischen Rat, dem öffentlichen Protest von Frauenorganisationen und dem anschließenden, zähen Gesetzgebungsverfahren bis 1957.

Welche Begriffe beschreiben die Arbeit am besten?

Schlüsselbegriffe sind Verfassungsgeschichte, Parlamentarischer Rat, Familienrecht, Gleichberechtigung und konservative Restauration.

Welche Rolle spielte Elisabeth Selbert in diesem Prozess?

Elisabeth Selbert war eine zentrale Figur, die durch ihr hartnäckiges Engagement maßgeblich dazu beitrug, dass die Formulierung „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ in den endgültigen Entwurf des Grundgesetzes aufgenommen wurde.

Warum blieb der Gleichberechtigungsanspruch laut Autor "verwässert"?

Der Anspruch wurde verwässert, da konservative politische Kräfte und kirchliche Interessen die traditionelle Vorrangstellung des Ehemannes im Familienrecht über das Grundgesetz stellten und somit die rechtliche Gleichstellung de facto ausbremsten.

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Título
Der verwässerte Verfassungsanspruch
Subtítulo
Die verfassungs- und familienrechtliche Situation der Frau in der Bundesrepublik Deutschland 1948-1959: GG Artikel 3,2 und Familienrechtsreform.
Universidad
University of Göttingen
Curso
Hauptseminar zur Alltagsgeschichte der Fünfziger Jahre
Calificación
1
Autor
Florian Unzicker (Autor)
Año de publicación
2007
Páginas
30
No. de catálogo
V128954
ISBN (Ebook)
9783640355433
ISBN (Libro)
9783640355280
Idioma
Alemán
Etiqueta
Grundgesetz Frauen Wahlrecht Selbert BGB Verfassungsanspruch Familienrechtsreform Gleichstellung Gleichberechtigung
Seguridad del producto
GRIN Publishing Ltd.
Citar trabajo
Florian Unzicker (Autor), 2007, Der verwässerte Verfassungsanspruch, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/128954
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