Konzept und Umsetzung der Altstadtsanierung Wolfenbüttel
INHALTSVERZEICHNIS
I. Theoretische Grundlagen. 1
1. Einleitung. 1
II. Sanierung in Wolfenbüttel - Grundlagen und Planung. 13
1. Vorbereitende Untersuchungen. 13
2. Sozialplan und Bürgerbefragung. 20
3. Städtebaulicher Rahmenplan (Konzeptplanung) 22
3.1 Leitbild zur Funktion und Einbindung. 23
3.2 Leitbild Verkehr. 25
3.3 Leitbild Nutzung. 27
3.4 Leitbild Bebauung und Gestaltung. 28
4. Geplante Durchführung der Sanierung. 30
5. Kostenkalkulation. 34
III. Die Innenstadtsanierung von Wolfenbüttel. 37
1. Durchführung der Sanierung. 37
1.1 Die Neue-Heimat-Affäre. 37
1.2 Beginn und Verlauf der Sanierung bis 1988. 38
1.3 Die Sanierung bis 1998. 44
1.4 Fortschritte bis heute. 47
2. Kostenentwicklung. 50
3. Kostenexplosion durch Denkmalschutz. 53
IV. Sanierung in Wolfenbüttel - Erfolge und Beispiele. 57
1. Die Sanierung des Wolfenbütteler Rathauses (Stadtmarkt 2-6) 57
1.1 Geschichte des Rathauses. 57
1.2 Sanierung des Nordflügels und der ehemaligen Ratswaage. 59
2. Die Alte Apotheke (Stadtmarkt 14) 64
2.1 Entstehung und Funktion. 64
2.2 Sanierungsproblematik des Objektes. 65
3. Das Ensemble „Krumme Straße“ 68
3.1 Entstehung und Funktion. 68
I
Konzept und Umsetzung der Altstadtsanierung Wolfenbüttel
3.2 Sanierungsgeschichte des Straßenzuges. 70
V. Problematisierung und Bewertung. 73
VI. Zusammenfassung und Ausblick. 78
Quellenverzeichnis. 81
Aufs ätze und Monographien. 81
Internetquellen................................................................................................ 89
II
Konzept und Umsetzung der Altstadtsanierung Wolfenbüttel
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Abb. 1: Idealplan für Wolfenbüttel.
Abb. 2: Plan der Festung Wolfenbüttel um 1626.
Abb. 3: Denkmalgeschützte Häuser (rot markiert)
Abb. 4: Typischer Fachwerkaufbau.
Abb. 5: Zeughaus Wolfenbüttel.
Abb. 6: Sanierungsgebiet „Historische Innenstadt“
Abb. 7: Vorbereitung einer Sanierungsmaßnahme - Überblick.
Abb. 8: Durchführung einer Sanierungsmaßnahme - Überblick.
Abb. 9: Ablauf eines privaten Sanierungsverfahrens.
Abb. 10: Kalkulierte Sanierungskosten.
Abb. 11: Geplante Sanierungsfinanzierung.
Abb. 12: Sanierungsbedürftigkeit gemäß Aussage von Befragten.
Abb. 13: Die sanierten Kolonnaden und Arkaden.
Abb. 14: Kleiner Zimmerhof.
Abb. 15: Entwicklung der Sanierungsabschlüsse.
Abb. 16: Kostenverteilung in Prozent/ (Stand: 1988)
Abb. 17: Gesamtinvestitionsvolumen und Fördermittel im Vergleich.
Abb. 18: Der Stadtmarkt mit dem Wolfenbütteler Rathaus.
Abb. 19: Ratswaage und Nordflügel 1989/90.
Abb. 20: Saal der Ratswaage.
Abb. 21: Die Alte Apotheke (Westseite)
Abb. 22: Die Alte Apotheke - Neue und alte Farbgebung.
Abb. 23: Noch lange nicht fertig saniert - Krumme Straße 60.
Abb. 24: Abgeschlossene Sanierungsmaßnahmen in der Krummen Straße
bis 2008 (rot markiert)
Abb. 25: Die sanierte Krumme Straße.
Abb. 26: Einwohnerzahlentwicklung von Wolfenbüttel.
Abb. 27: Die Heinrichstadt im Luftbild.
III
Konzept und Umsetzung der Altstadtsanierung Wolfenbüttel Abkürzungen
BAB Bundesautobahn NDSchG Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz FNP Flächennutzungsplan GVFG Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz StBauFG Städtebauförderungsgesetz BauGB Baugesetzbuch ROG Raumordnungsgesetz RROP Regionales Raumordnungsprogramm ZGB Zweckverband Großraum Braunschweig
IV
Konzept und Umsetzung der Altstadtsanierung Wolfenbüttel
I. THEORETISCHE GRUNDLAGEN
1. Einleitung Eine Stadt ist…
…eine Siedlung von gewisser Größe und geschlossener Orts-
form…, die eine beachtliche Differenzierung des Ortsbildes auf-
weist, in der städtisches Leben in ausreichender Form entfaltet ist
und der eine ausgesprochene Zentralität eigen ist“ (SCHWARZ
1966, S. 365).
Um diesen Aspekten einer Stadt gerecht werden zu können, bedarf es einer nachhaltigen, wohl geplanten Stadtentwicklung und Stadterneuerung. Gerade in historisch geprägten Städten erweist sich dies jedoch oftmals als planerisch kompliziert, kostenintensiv und zeitaufwendig, da der Sanierung alter Bausubstanz oftmals mehr Aufwand bedarf als ein einfacher Abriss und Neubau. Dazu trägt auch die Tatsache bei, dass speziell in der Innenstadt Wolfenbüttels sehr viele Gebäude unter Denkmalschutz stehen. Dies hat laut § 2 Abs. 3 NDSchG zur Folge, dass „In öffentliche Planungen und öffentliche Baumaßnahmen […] die
Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege rechtzeitig
und so einzubeziehen [sind], dass die Kulturdenkmale erhalten
werden und ihre Umgebung angemessen gestaltet wird, soweit
nicht andere öffentliche Belange überwiegen.“
Allein an diesen Voraussetzungen ist abzulesen, wie komplex und umfangreich die Sanierung einer so altstädtisch geprägten Stadt wie Wolfenbüttel ist. 26,4% der Altstadtgebäude stammen aus der Zeit der Renaissance, 19,7% aus dem Barock, 15,5% aus dem Rokoko. Dahingegen wurden nur 13,3% der vorhandenen Gebäude nach 1918 erbaut (OHNESORGE 1974, S. 73). Trotzdem soll dieses Gebäudeinventar den Ansprüchen einer modernen Gesellschaft genügen. Ein Abort im Hinterhof ist heute ebenso wenig akzeptabel wie eine Torfheizung im Innenraum oder nicht vorhandene Wärmedämmung. Mit zunehmendem Wohlstand in der Bevölkerung stieg vor allem nach dem zweiten Weltkrieg der Anspruch an den Wohnraum. Diesem Anspruch musste sich die Stadtplanung in den letzten Jahrzehnten verstärkt stellen. Doch warum ist die Sanierung einer Stadt, hier explizit Wolfenbüttel, so er-
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Konzept und Umsetzung der Altstadtsanierung Wolfenbüttel
strebenswert, anstatt alte, unmoderne Bauten einfach durch neue zu ersetzen und so den Ansprüchen der Bewohner zu genügen?
Hierzu muss man die Entwicklung Wolfenbüttels in Betracht ziehen. Historisch gesehen kann die Stadt auf eine äußerst komplexe Geschichte zurückblicken, die sich vor allem im Innenstadtbereich belegen lässt - mitten im großflächigen Sanierungsgebiet.
Wie bei vielen Städten liegt auch bei Wolfenbüttel die früheste Siedlungsentwicklung im Dunkeln. Erstmals urkundlich erwähnt wird die Siedlung als „Wulferesbutle“ in kirchlichen Dokumenten. Es wird vermutet, dass es sich hierbei um eine Wasserburg gehandelt haben könnte, die im Bereich der Okerniederung, etwa am Platz des heutigen Schlosses, gestanden haben dürfte, welche erstmals Ende des 12. Jahrhunderts urkundlich belegt wird (THÖNE 1968, S. 13).
Mehrere Jahrhunderte lang bezeichnete der Name Wolfenbüttel allein die Wasserburg, erst später die dann entstandene Festung und schließlich ab dem Jahr 1747 die gesamte umliegende Siedlung (OHNESORGE 1974, S. 52). Die 1192 durch Heinrich den Löwen zerstörte und 1255 wieder aufgebaute Wasserburg war auch zentraler Anlaufpunkt für den Handel, der zwischen den umliegenden dörflichen Siedlungen geführt wurde, stand die Burg doch höchstwahrscheinlich an einer der wenigen Okerfurten. Diese stellte die Verbindung der damals bedeutenden Handelsplätze Minden, Leipzig und Magdeburg dar.
Im Jahr 1283 baute Heinrich Mirabilis die inzwischen erneut zerstörte ehemalige Wasserburg wieder auf, um eine solide Grenzbefestigung gegen das Bistum Hildesheim zu haben. Zeitgleich wurde sie zeitweiliger Sitz des Alten Hauses der Welfen. Diese kann man heute als den Grundstock der heutigen Wolfenbütteler Kernstadt bezeichnen, insbesondere nachdem um 1500 durch den Bau von Dämmen, Wällen und Gräben die spätere „Dammfeste“ entstand (BEUERMANN 1970, S. 61). Zunächst wurde jedoch weiteres Bauland erschlossen, was aufgrund des sehr sumpfigen Untergrundes nur nach Osten möglich war. Nach und nach entstanden so z. B. Marienkapelle (1301), Longinuskapelle (1315) und Dammmühle (um 1320). Grundlegend für die Entwicklung städtischen Lebens war die Inbesitznahme der Burg durch Herzog Heinrich der Friedfertige um 1432, welcher die ehemalige Wasserburg als ständigen Sitz des Mittleren Hauses Braunschweig, der welfischen Herzöge, bestimmte.
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Konzept und Umsetzung der Altstadtsanierung Wolfenbüttel
Nach Fertigstellung der Dammfeste um 1500, wurde weiteres Land urbar gemacht, um das Gebiet weiter zu sichern. Nicht zu Unrecht, denn schon im Jahr 1542 wurde die Residenz des katholischen Herzogs Heinrich durch die vom Schmalkaldischen Bund zusammengefassten Protestanten belagert und schließlich eingenommen. Immerhin 136 Jahre hatte dieses erste Kapitel her-
zoglicher Herrschaft in Wolfenbüttel gedauert. Nachdem Herzog Heinrich d. J. im Jahr 1547 die Burg zurückerobert hatte, baute er den Damm nach italienischem Vorbild zur Festung aus (UPPENKAMP 2005, S. 40). Aus dieser Zeit stammt auch die Grundrissplanung Wolfenbüttels in Form eines regelmäßigen Fünfecks (siehe Abb. 1), die auch heute noch im Stadtbild abzulesen ist (THÖNE 1968, S. 52). Dieses konnte jedoch in seiner Exaktheit nicht umgesetzt werden, da das sumpfige Gebiet der Okerauen nur bedingt bebaubar war.
1574 lebte der herzogliche Konflikt mit der Stadt Braunschweig erneut auf und forcierte die Befestigung der Festung weiter. Mittlerweile waren bis zum Ende der herzoglichen Amtszeit 1568 innerhalb der Dammfeste etwa 100 Bürgerhäuser entstanden, die vorwiegend von Handwerkern, Landsknechten und Vorwerksarbeitern bewohnt wurden (OHNESORGE 1974, S. 38).
Das überwiegend noch erhaltene, heutige Stadtbild Wolfenbüttels entstand hauptsächlich in der nun folgenden Epoche der Hochrenaissance, die die Herrschaft der beiden Herzöge Julius (1568-1589) und Heinrich Julius (1589-1613) umfasst (siehe Anhang). Herzog Julius war es schließlich auch, der dem Gebiet innerhalb der Festungsanlagen den auch heute noch gebräuchlichen Namen „Heinrichstadt“ gab. Andere Autoren wie z. B. OHNESORGE fassen den Höhepunkt der Bautätigkeit deutlich breiter, nämlich von 1432-1753 (OHNESORGE 1974, S. 32f). Der größte Teil der Fachwerkhäuser und Monumentalbauten (Hauptkirche Beatae Mariae Virginis, Komisse) stammen aus der Zeit der Expansion zwischen 1585 - 1630 (BEUERMANN 1970, S. 65).
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Konzept und Umsetzung der Altstadtsanierung Wolfenbüttel
Besonders intensiv war die Stadtausdehnung in den oben genannten Jahren, in denen z. B. in der Heinrichstadt die Zahl der Grundstücke um erstaunliche 530% anstieg (BEUERMANN 1970, S. 69). Das Jahr 1606 ist der Punkt, an dem der Siedlungsbereich und die Festungsanlage als Gesamtsiedlungsraum „Wolfenbüttel“ definiert wurden, da die Wohngebiete durch den Ausbau der Festungsstrukturen in den Wehrbereich mit einbezogen wurden (THÖNE 1968, S. 59). Dennoch blieb die Heinrichstadt zunächst ein eigenständiger Verwaltungsbezirk. Dies sollte sich erst wesentlich später ändern. Die dominierende Struktur, die für Wolfenbüttel auch heute
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Konzept und Umsetzung der Altstadtsanierung Wolfenbüttel
noch charakteristisch ist, ist schon auf der Karte der Festung von 1626 ersichtlich (Abb.2). Hier ist eine strenge Viergliederung der Stadt zu erkennen. Neben der stark befestigten Dammsiedlung (I.) und Heinrichstadt (II./III.) befinden sich mit dem Gotteslager (V.) und der Siedlung vor dem Mühlentore (VI.) zwei durch Wälle und Gräben geschützte Wohngebiete für die Bürger mittlerweile innerhalb des Festungsbereichs (siehe Abb. 8). Ziel dessen war es eine möglichst autarke, uneinnehmbare Festung zu schaffen (OHNESORGE 1974, S. 39).
Mittelpunkt der Anlage war zweifelsohne die Dammfestung (I.) mit ihrer Hofhaltung, dem Wirtschaftsbereich und dem gesamten Waffenarsenal. Die Heinrichstadt (II./III.) beherbergte zahlreiche Wohnungen sowie produzierendes Gewerbe. Mit dem Gotteslager (V.) plante der Herzog eine Handelsgroßstadt in Konkurrenz zu Braunschweig, die der wirtschaftliche Knotenpunkt der Stadt werden sollte (BEUERMANN 1970, S. 70). Dahingegen hatte die Siedlung vor dem Mühlentore (VI.) mehr repräsentativen Charakter und galt als Erholungsgebiet der Obrigkeit. Vor allem im 17. Jahrhundert versuchten sich viele bekannte Architekten, unter ihnen z. B. auch Paul Francke, planerisch an zukünftigen Grundrissen der Wolfenbütteler Festung, insbesondere der Auguststadt, da in Folge des 30jährigen Krieges einige Um- und Wiederaufbauten anstanden. Außerdem benötigte die Festung durch Zuzug weiterer Bürger ein größeres Siedlungsgebiet. Unter diesen Stadtplanern waren z. B. der herzogliche Stadtbaumeister Johann Balthasar Lauterbach oder Cornelius v. d. Busch (Kommandant der Festung Wolfenbüttel und Ingenieur), die beide Vorschläge zur Optimierung des Entwurfes von 1626 machten (THÖNE 1968, S. 274f, S. 94). Der 30-jährige Krieg hat selbstverständlich seine Spuren im Wolfenbütteler Stadtbild hinterlassen. So wurden nicht nur diverse Gebäude zerstört oder stark beschädigt, sondern er unterbrach das stetige Wachstum, welches die Stadt so lange ausgezeichnet hatte. Auch hatten zahlreiche Überschwemmungen durch unzureichende Dammbefestigungen während des Krieges schwere Schäden an der Bausubstanz verursacht (OHNESORGE 1974, S. 50), die sogar bis in die heutige Zeit ihre Schäden nach sich ziehen. Fast 30% der Gebäude war so schwer beschädigt worden, dass sie abgerissen werden mussten. Insbesondere hatten auch die Außenbezirke der Stadt gelitten, da dort stehende Gebäude, um ein freies Schussfeld zu haben, einfach abgerissen wurden. Gleichzeitig bedeutete dies aber auch, dass die alte Bausubstanz im Stadtzentrum weitestgehend erhalten geblieben war.
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Konzept und Umsetzung der Altstadtsanierung Wolfenbüttel
Das heutige, überwiegend noch erhaltene, Grundrissbild ist letztmals grundlegend in den ersten Jahrzehnten nach dem 30jährigen Krieg verändert worden. 1644 z. B. ließ der neue Herzog August der Jüngere einige Gebäude vor dem heutigen Schloss abreißen, um einen dem Residenzschloss angemessenen Vorplatz zu schaffen, der in seiner Form noch heute besteht. Auch in der Heinrichstadt gab es eine tief greifende Änderung. Hier übernahm das 1660 erbaute Herzogtor die Aufgabe des damals an der heutigen Trinitatiskirche gelegenen Kaisertores als zentralen Handelsweg Wolfenbüttels (OHNESORGE 1974, S. 52f).
Im Jahr 1747 schließlich wurde das aus Heinrichstadt und dem Residenzbereich bestehende Siedlungsgebiet einem gemeinsamen Rat unterstellt und ihm der Name Wolfenbüttel verliehen, so dass von diesem Zeitpunkt an offiziell von der Stadt Wolfenbüttel gesprochen wurde.
Doch schon kurze Zeit später sollte Wolfenbüttel ein großer Bedeutungsverlust ereilen, denn Stück für Stück siedelte die fürstliche Familie samt Hofstaat nach Braunschweig über, wobei das Jahr 1753 als offizielles Umzugsdatum genannt wird (AK-TIONSGEMEINSCHAFT ALTSTADT WOLFENBÜTTEL e. V. 2002, S. 19). Zwar blieb Wolfenbüttel der Status als zweite Residenz der welfischen Herzöge erhalten, dies konnte den Statusverlust der Stadt jedoch bei weitem nicht kompensieren. Daraus resultierte auch, dass wenig neue Gebäude gebaut wurden und vielmehr altes erhalten und nicht zu Gunsten von Neubauten zerstört wurde. Folglich war dieser Bedeutungsverlust für die Stadt damals zwar ein harter Schlag, ist aber heute dafür verantwortlich, dass so vieles an alter Bausubstanz die Jahre überdauert hat. Die Bevölkerungszahlen gingen nach Abwanderung des Hofes innerhalb von 22 Jahren um 61% zurück (OHNESORGE 1974, S. 54). Es folgte eine lange Zeit der Stagnation, weder änderten sich die Bevölkerungszahlen gravierend, noch war eine übermäßige Bautätigkeit zu konstatieren.
Erst durch die Industrialisierung im 19. Jahrhundert gab es für die mittlerweile peripher liegende Stadt einen weiteren Entwicklungsanschub und einen deutlichen Anstieg der Bevölkerungszahlen, was bis Ende des 20. Jahrhunderts anhalten sollte. Zudem setzte verstärkt Bautätigkeit ein, denn zu Gunsten eines ebenen Siedlungsraumes, der durch den Zuzug von Arbeitern nötig geworden war, wurden viele Wallanlagen und Dämme abgetragen und neu bebaut (WESSEL 1970, S. 180). Unterbrochen wurde die städtische Entwicklung dann von den beiden Weltkriegen, die zu kriegsbedingten Abwanderungen führten. Kurz vor Beginn des Zweiten Welt-
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Konzept und Umsetzung der Altstadtsanierung Wolfenbüttel krieges war die Bevölkerungszahl im Zuge der Errichtung der damaligen Reichswerke in Salzgitter (heute Salzgitter AG) im Jahr 1933 deutlich angestiegen, was die Bedeutung Wolfenbüttels als Wohnstadt noch einmal verstärkte. In den Jahren 1933 bis 1939 war daraufhin ein Bevölkerungszuwachs um gut 24% auf 24317 zu verzeichnen.
Nachdem Wolfenbüttel im Zweiten Weltkrieg von Schäden überwiegend verschont geblieben war, erfolgten zahlreiche Eingemeindungen umliegender Dörfer, um weiteres Bauland zu erschließen. Dies lag darin begründet, dass zahlreiche, vor allem aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten stammende, Flüchtlinge in das Zonenrandgebiet, in dem die Stadt nun lag, flohen.
Rund 10.000 Flüchtlinge waren dem Siedlungsgebiet zugeteilt worden und stellten die Stadtverwaltung vor die Aufgabe, für eben diese Menschen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Wirkliche Baumaßnahmen waren jedoch erst nach 1950 möglich, da vorher sowohl finanzielle Mittel als auch das notwendige Baumaterial äußerst knapp waren. Letztendlich finanziert wurde der Wiederaufbau über Kommunaldarlehen und Gelder aus Bund und Ländern. Durch sehr günstige Baulandpreise konnte die Stadt Wolfenbüttel schnell Land im Südosten und Westen der Stadt erschließen (WESSEL 1970, S. 191f).
Nachdem die Wohnungsnot Mitte der 50er Jahre weitestgehend überwunden war, galt es die Infrastruktur der Stadt zu verbessern. Durch die Vielzahl neuer Wohngebiete musste auch eine entsprechende Verkehrsanbindung gewährleistet werden. Ebenso fehlte es an Schulen, Krankenhäusern und Naherholungsmöglichkeiten für die Bürger. Insbesondere die Schulen hatten durch ihre Nutzung als Lazarette gelitten und mussten überwiegend grundsaniert werden. Folge dessen war unter anderem der Neubau des Schulzentrums an der Cranachstraße. Nachdem diese kriegsbedingten Baumaßnahmen überwiegend abgeschlossen waren, ging der Fokus der Stadtplaner mehr und mehr auf die Innenstadt, die aufgrund ihrer historischen Bausubstanz zum einen schützenswert, zum anderen aber auch dringend sanierungsbedürftig war. Dies rührte unter anderem daher, das viel Baumaterial aus der alten Bausubstanz abgetragen worden war, um neue Bauten zu ermöglichen. Zum einen musste nach dem Krieg versucht werden den Zustrom an Flüchtlingen mittels Neubauten und der damit verbundenen Schaffung von Wohnraum zu entsprechen. Zum anderen waren viele alte Gebäude in ihrer Fundamentstruktur durch die diversen Bombeneinschläge derart in ihrer Sicherheit herabgesetzt, dass
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Konzept und Umsetzung der Altstadtsanierung Wolfenbüttel eine umfassende Sanierung unabdingbar war, um weiterhin das Wohl der Bevölkerung zu gewährleisten (STADT WOLFENBÜTTEL UND NEUE HEIMAT BREMEN 1980 S. 2f).
Gleichsam setzte sich auch in der Politik die Meinung durch, dass man der vermehrten Verwahrlosung der Innenstädte Herr werden müsse. Außerdem stellte die zunehmende Industrialisierung und Mechanisierung die Stadtplanung vor immer neue Aufgaben im Bezug auf Arbeitsvoraussetzungen, Wohnverhältnisse oder Bausubstanz. Das 1971 verabschiedete Städtebauförderungsgesetz (StBauFG) manifestierte die Feststellung, dass Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen im öffentlichen Interesse liegen und deswegen auch durch öffentliche Mittel gefördert werden müssen. Von diesem Gesetz machte der Städtebau in Wolfenbüttel reichlich Gebrauch. Die finanziellen Mittel sollten unter anderem dazu dienen, städtebauliche Sanierungen an historischer Bausubstanz durchzuführen, die Gebäude in ihrer Struktur weitestgehend zu erhalten, aber auch Modernisierungsaufträge durchzuführen, um den modernen Ansprüchen der Gesellschaft an die Gebäude gerecht zu werden. Ohne dieses Gesetz wäre eine umfassende Sanierung der in ganz Deutschland stark vernachlässigten Innenstädte überhaupt nicht möglich gewesen. Die Haushalte der betreffenden Bundesländer hätten einen derartigen monetären Aufwand nicht betreiben können.
Und gerade in Wolfenbüttel sollte sich die Sanierung noch als wesentlich kostenintensiver darstellen, als
man zunächst gedacht hatte. Denn hier musste die Sanierung kon-form zum Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz (NDSchG) erfolgen. Dieses Gesetz hält fest, dass das betreffende Bundesland in öffentlichen Planungen und Durchführungen von Bauvorhaben (also
Konzept und Umsetzung der Altstadtsanierung Wolfenbüttel auch bei umfassenden Stadtsanierungen) die Denkmalpflege und den Denkmalschutz so einzubeziehen hat, dass die Kulturdenkmale erhalten und deren Umgebung angemessen gestaltet wird (NDSchG § 2,3). Die jeweiligen Denkmäler einer Region sind in einem Verzeichnis gelistet, welches die staatliche Denkmalbehörde mit Hilfe der Gemeinden aufstellt und fortführt (DSchG § 4I). Betrachtet man Abb. 3, so stellt man fest, dass ein großer Teil der Gebäude der Wolfenbütteler Innenstadt unter Denkmalschutz steht (MÖLLER 1983, S. 31) und demnach nach dem NDSchG saniert werden muss. Grundsätzlich ausgeschlossen wird der Abriss denkmalgeschützter Bauten jedoch nicht. Möglich ist ein Abriss z. B. bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit oder bei einem übergeordneten öffentlichen Interesse. Auch von dieser Ausnahmeregelung wurde in Wolfenbüttel durchaus Gebrauch gemacht. Aber es besteht hier die unmittelbare Verpflichtung
einer genauen Untersuchung, bevor eine solche Maßnahme durchgeführt werden darf. Nahezu genauso streng reglementiert sind bauliche Änderungen an Baudenkmälern. Auch hier gelten als Rechtfertigungsgründe wissenschaftliche Er-forschung, öffentliches Interesse oder finanzielle Unzumutbarkeit, wenn man den Bau nach § 6 1,2 sanieren würde. Ebenso bedeutsam ist die Verpflichtung der Gemeinden der obersten Denkmalbehörde gegenüber, Baudenkmale wissenschaftlich zu erforschen und der breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Generell gilt, dass Denkmalschutz Ländersache ist. Das heißt, dass der zuständige Minister und sein Ministerium (in Niedersachsen z. B. das Ministerium
für Kultur und Wissenschaft) die oberste Instanz der Denkmalschutzbehörde darstellt. Da die früheren Bezirksregierungen mittlerweile aufgelöst wurden, ist der ü-
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Konzept und Umsetzung der Altstadtsanierung Wolfenbüttel berwiegende Teil der Aufgaben der Denkmalpflege der Kommune übertragen (in Wolfenbüttel u. a. in Form der Sanierungsstelle), das Ministerium führt jedoch die Fachaufsicht (NIEDERSÄCHSISCHER HEIMATBUND e. V. 2008, S. 21) und hat auch die abschließende Weisungsbefugnis.
Um die Komplexität altstädtischer Restaurationen kurz darzustellen, sei an dieser Stelle exemplarisch auf die Besonderheiten einer solchen Bausubstanz und deren Entstehung eingegangen, die in ihrer Form so nicht nur in Wolfenbüttel besteht. Traditionell sind in Deutschland viele Städte mit alter Bausubstanz, so sie nicht durch die Weltkriege zerstört wurde, durch engen Fachwerkbau gekennzeichnet. Als repräsentative Beispiele kann man neben Wolfenbüttel auch Goslar, Heidelberg oder Göttingen nennen. Der Begriff „Fachwerk“ wird mittlerweile generalisierend für eine historische Holzskelettbauweise verwendet (AKTIONSGEMEINSCHAFT ALTSTADT WOLFENBÜTTEL e. V. 2006, S. 16). Die Zwischenräume (Gefache) des Holzskeletts werden mit Lehm und Flechtwerk verfüllt. Die Struktur eines typischen Fachwerkbaus zeigt Abb. 4. Als Anstrich wurde im Spätmittelalter (1400-1550) vorwiegend auf schwarz zurückgegriffen, später auf leicht zu produzierende mineralische Farben wie z. B. rot, das durch Eisenoxid gewonnen wurde. Farbiger wird es in der Renaissancezeit etwa ab 1600, in der das Rot verstärkt vorkommt und außerdem noch Ocker häufiger genutzt wird. Genau genommen wird die gesamte Fassadenfärbung komplexer und somit repräsentativer. Ebenso nehmen Ornamentierung und gemalte Arkaden oder Quader zu, zwischen Gefache und dem Holzskelett wird farblich deutlich unterschieden. Nach dem 30-jährigen Krieg wurden die ehemals großen Hallen der Häuser teilweise aufgeteilt, um der wohnungssuchenden Bevölkerung ausreichend Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Aufgrund wirtschaftlicher Not durch den Krieg wurde auch der Wohnungsbau weniger aufwendig gestaltet. Zwischen dem 17. und 19. Jahrhundert setzte sich in West- und Mitteleuropa das Verputzen des Fachwerks durch, wobei der Hinweis, dass dies dem Feuerschutz diene, wohl eher vorgeschoben war und dieser Stil doch vielmehr dem Geschmack der Zeit entsprach (AK-TIONSGEMEINSCHAFT ALTSTADT WOLFENBÜTTEL e. V., 2006, S. 22). Bis Ende des 19. Jahrhunderts wurden viele Baustile aus den vorangegangenen Jahrhunderten entlehnt, abgewandelt und den Ansprüchen angepasst (Historismus). Zu Beginn des 20. Jahrhunderts entwickelte sich erstmals das Bestreben nach einem allgemeinen Denkmalschutz. Es manifestierte sich die Meinung, dass es im Interesse der Bürger liege, das gewachsene Stadtbild zu erhalten und es nicht durch eine zu-
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Konzept und Umsetzung der Altstadtsanierung Wolfenbüttel nehmende Anzahl historisch angelehnter Neubauten zu verschandeln. Mit Beginn des Ersten Weltkrieges erlosch jedoch zunächst dieses Interesse wieder, in der Zeit bis zum Zweiten Weltkrieg war das Geld ebenfalls zu knapp, um die alten Bausubstanzen zu sanieren, nur einfache Putzbauten wurden in dieser Zeit geschaffen. Nach dem Zweiten Weltkrieg fehlte zunächst das Geld, um umfangreich zu sanieren. Viele Gebäude aus der Gründerzeit waren baufällig und wurden ohne große Widerstände abgerissen, um Platz für Neubauten zu schaffen. Zudem wurden die hohen Kosten gescheut, die eine Sanierung mit sich bringt.
Dennoch setzte sich Anfang der 70er Jahre das Selbstverständnis durch, dass zu einer Kulturnation, als welche sich Deutschland versteht, auch das Bekenntnis zu den Zeugnissen der Geschichte gehöre (PESTEL 1981, S. 9). Aus dieser allgemeinen Aussage entstand das schon beschriebene Denkmalschutzgesetz, welches in hohem Maße in Wolfenbüttel Anwendung findet.
Die enormen Kosten für altstädtische Sanierungen lassen sich anhand der alten Bausubstanz in Kombination mit den Bedingungen, die das NDSchG stellt, erklären. Bei der Sanierung eines Fachwerkhauses kommt es häufig, wie es auch in Wolfenbüttel vielfach der Fall war, zu einer kompletten Entkernung einzelner Geschosse, wenn diese durch Feuchtigkeit, frühere Brände oder einfach falsch verwendetes Material geschädigt sind. So ist Eichenholz, das als extrem witterungsbeständig und massiv gilt, auch nach mehreren hundert Jahren noch solide. Nadelhölzer jedoch können Feuchtigkeit weniger gut trotzen und sich verdrehen, so dass diese Stützbalken im Sanierungsfall komplett ausgetauscht werden müssen. Das kann im Einzelfall über 100 Balken pro Haus betragen (PELZ 2006, S. 88).
Genauso gefährlich wie teuer können instabile Fundamente sein. Oftmals wurde Bauschutt mit in den Untergrund eingearbeitet, so dass bei einer Entkernung und neuem Ausbau des Hauses das Fundament den neuen Belastungen nicht standhalten kann. Marode Sandsteinfundamente können ebenso zum Problem werden und werden zwangsläufig im Zuge einer Restaurierung erneuert (PELZ 2006, S. 90). Zudem werden die Kosten durch das NDSchG noch weiter nach oben gedrückt, denn es verlangt eine möglichst genaue farbliche Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands. Zentral sind hier die Begriffe „Materialgerechtigkeit“ und „Werkstofftreue“. In Zeiten moderner Bauweisen sind diese Materialien selbstverständlich teurer als schnöder Zement. Ebenso kostenintensiv ist die Erforschung früherer Farbgebungen
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Konzept und Umsetzung der Altstadtsanierung Wolfenbüttel von Gebäuden - wissenschaftliche Recherche in Stadtarchiven ist hier unerlässlich (PESTEL 1981, S. 53).
Teilweise kann das NDSchG auch kontraproduktiv einer Sanierung entgegenwirken, insbesondere wenn das Gebäude wegen Nutzungsänderungen im Innenraum umgestaltet werden soll. Denn eine Sanierung lässt sich nur dann rechtfertigen, wenn im Anschluss daran eine angemessene Nutzung gesichert ist (NDSchG § 9). Dieses sicherzustellen ist nicht zuletzt Aufgabe der zuständigen Kommune (PESTEL 1981, S. 73). Generell gilt, dass die Denkmalsubstanz am ehesten geschützt wird, wenn eine ähnliche Nutzung wie beim Bau des Gebäudes angestrebt wird, da dann an der Bausubstanz wenig geändert werden muss, das NDSchG also nicht limitierend wirkt. Als positives Beispiel sei hier kurz das Wolfenbütteler Zeughaus genannt (Abb. 5). War es früher vorwiegend Lagerstätte für die Munition und Waffen der herzoglichen Soldaten, so ist es heute Lagerstätte vieler Bücher aus der angrenzenden Herzog-August-Bibliothek. Die praktische Nutzung als „Lagerhaus“ wurde demnach beibehalten, die Bausubstanz über die Jahrhunderte erhalten. Durch eben diese Nutzung konnten auch die hohen Sanierungskosten des Gebäudes gerechtfertigt werden. Gleichwohl Wolfenbüt-
tel wie erwähnt von den Weltkriegen relativ verschont ist, setzte sich zu Beginn der 70er Jahre in Wolfenbüttel mehr die Meinung durch, dass eine umfassende Stadtsanierung unumgänglich sei. Mit angeschoben durch nicht unerheblichen Druck aus der Bevölkerung, hatte der Rat der Stadt 1973 Vorbereitende Untersuchungen für eine Stadtsanierung beschlossen, aus welchen eindeutig die Sanierungsbedürftigkeit Wolfenbüttels hervorging.
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Konzept und Umsetzung der Altstadtsanierung Wolfenbüttel
II. SANIERUNG IN WOLFENBÜTTEL - GRUNDLAGEN UND PLANUNG
1. Vorbereitende Untersuchungen
Um die oben beschriebene, gewachsene Altstadt Wolfenbüttels auch langfristig zu erhalten, war eine umfassende Altstadtsanierung notwendig. Diese Notwendigkeit ergab sich jedoch nicht nur aus Stadterhaltungs-, sondern vor allem aus gesellschafts- und wirtschaftspolitischen Gründen. Grundsätzlich genügten gerade alte Städte von ihrer Struktur her nicht mehr den Anforderungen, die an sie gestellt wurden und auch heute noch gestellt werden. Die technischen und sozialen Strukturen alter Städte müssen vielfach verändert werden, um dem heutigen Nutzungsprofil zu entsprechen. Handel und Gewerbe galt es zudem zu stärken und aus der Historischen Innenstadt heraus Impulse zur wirtschaftlichen Expansion zu geben (STADT WOLFENBÜTTEL UND NEUE HEIMAT BREMEN 1980, S. 2). Dies galt in hohem Maße auch für das Wolfenbüttel der 70er Jahre.
Diese Aufgabe zu bewältigen, erwies sich jedoch ohne finanzielle Hilfe sowohl des Landes Niedersachsen als auch des Bundes als unmöglich. Deswegen beschloss der Rat der Stadt Wolfenbüttel am 08.10.1973 Vorbereitende Untersuchungen gemäß § 4 Städtebauförderungsgesetz (StBauFG) in Auftrag zu geben, um so an die nötigen Fördermittel des Landes und des Bundes zu gelangen (BÖS-MANN/MEHLDORN 1976, S. 9).
Selbstverständlich haben Vorbereitende Untersuchungen noch andere Ziele als die finanzielle Deckung der bevorstehenden Sanierungsvorstellungen. Vielmehr stellen diese Untersuchungen die Beurteilungsgrundlage zur Festlegung eines oder mehrerer Untersuchungsgebiete (wie in diesem Falle) dar. Auch deswegen spalteten sich die Vorbereitenden Untersuchungen in Wolfenbüttel in mehrere Abschnitte auf. Zunächst wurde, wie auch im StBauFG vorgeschrieben, eine Situationsanalyse durchgeführt, die den Nachweis der Sanierungsbedürftigkeit einzelner Gebiete erbringen sollte. Diese Aufgabe wurde am 27.08.1975 der Niedersächsischen Landesentwicklungsgesellschaft mbH (NILEG) übertragen, einer Tochtergesellschaft der damaligen Norddeutschen Landesbank (heute: Braunschweigsche Landessparkasse). Hierbei wurde festgehalten, nicht nur auf die städtebauliche Lage zu achten, sondern auch die soziale und technische Infrastruktur mit einzubeziehen. Aus dieser Analyse ergab sich die Zielplanung, die die zentralen Ziele der zukünftigen Entwicklung des Altstadtbereichs festlegt. Eine umfangreiche Arbeitsklausur, die am
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Konzept und Umsetzung der Altstadtsanierung Wolfenbüttel 03.10.1975 mit Mitgliedern des Bauausschusses, der NILEG und einem Untersuchungsbeirat (gewählt durch die Bürgerschaft) definierte schließlich ein Arbeitspapier, welches die Ziele der Sanierung eindeutig beschrieb und förmlich festlegte. Eine umfangreiche Befragung aller Nutzungsberechtigten der betroffenen Bauten bezog diese in diese Voruntersuchungen mit ein. Das städtebauliche Konzept schließlich beinhaltete den Vorschlag des Sanierungsgebietes sowie städtebauliche Lösungen in Bezug auf Verkehr, Bebauung und Nutzung. Im August 1977 waren die Vorbereitenden Untersuchungen abgeschlossen. Die NILEG legte daraufhin dar, dass städtebauliche Mängel und erhebliche bauliche Missstände vorlagen, die durch folgende Maßnahmen zu beseitigen seien (STADT WOLFENBÜTTEL, SANIERUNGSSTELLE 1988, S. 6):
• Gebäudesanierung zur Verbesserung der Wohnqualität
• Beseitigung von Überbauungen im Blockinnenbereich zur Verbesserung des Wohnumfeldes
• Um- und Ausbau von Straßen und Plätzen zur Erhöhung der Attraktivität der Innenstadt
Nach Zusammenführung dieser Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen mit den Ergebnissen der Arbeitsklausuren der Bau- und Planungsausschüsse und des Untersuchungsbeirates in einem Arbeitsbericht ergaben sich folgende Leitthesen für die Sanierung. Diese leitete der Vorsitzende des Ausschusses, Prof. Dr. Paul Raabe, mit den Worten „Der alten Stadt eine Zukunft [geben]“ (HÄMMERLI 2005, S. 16) ein:
• Erhaltung des Stadtbildes
Dieser Punkt war über alle politischen Lager hinweg unstrittig. Wolfenbüttel besitzt einen unermesslichen Wert für die europäische Kulturgeschichte. Wie in kaum einer anderen Stadt spiegelt sich in ihr das Stadtbild aus der ersten Hälfte des 18. Jahr-hunderts. Außerdem ist die geplante Anlage der Stadt (Dammfestung, Heinrichstadt, Auguststadt, Juliusstadt) weitgehend erhalten geblieben, da der Hof nach Braunschweig gezogen war und somit der Anschub für Modernisierungs- und Neubaumaßnahmen fehlte.
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Arbeit zitieren:
Andre Sperlich, 2009, Konzept und Umsetzung der Altstadtsanierung Wolfenbüttel, München, GRIN Verlag GmbH
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Leitbilder der Altstadterneuerung - Das Beispiel Wolfenbüttel
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