Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 2
2. Thomas’ Aristotelesrezeption 3
3. Legeshierarchie 4
3.1 Lex aeterna - Bedeutung und Funktion 5
3.2 Lex naturalis - Bedeutung und Funktion 6
3.3 Zum Verhältnis von lex aeterna und lex naturalis 8
4. Schlussfolgerungen 9
5. Literatur 11
1
1 Einleitung
In der Summa Theologica vereint Thomas von Aquin seine Offenbarungskonzeption mit der praktischen Philosophie des Aristoteles. Er versucht zwischen christlicher Lehre und weltlichem Recht, bzw. einer mehr und mehr von der Vernunft dominierten Welt zu vermitteln. Sein Ziel ist es, sowohl die monarchische Ordnung als auch den Machtanspruch von Kirche und Papst zu legitimieren. 1 Gemäss Thomas’ Lehre gibt es, im Sinne der aristotelischen Teleologie, ein letztes Ziel, einen Endzweck für den Menschen. Für Thomas ist dies ein geoffenbarter Endzweck, das religiöse Heil, welches im Jenseits liegt. Gleichwohl kann der Mensch im Diesseits als letztem weltlich erreichbaren Ziel das Gemeinwohl realisieren. Zur Erreichung beider Ziele müssen Bedingungen seitens des Staates geschaffen werden. Sowohl Staatsaufgaben, als auch die Rolle und Verantwortung des Monarchen lassen sich dabei letztlich dem einen Endzweck der Seligkeit unterstellen und sind nur insoweit förderlich, als sie der Erreichung dieses letzten Ziels dienen. Auf dem Hintergrund dieser Teleologie lässt sich auch Thomas’ hierarchischer Rechtsbegriff verstehen. Die sogenannte Legeshierarchie soll den göttlichen Willen im Sinne einer Kaskade in das irdische Reich transportieren resp. das Gesetz soll, nebst der göttlichen Gnade, den Menschen ein Vehikel hin zu Gott bieten. 2 Die Aufgabe des Gesetzes liegt in der Herstellung einer auf das Endziel angelegten Ordnung. 3 Das Gesetz ist auf das menschliche Handeln gerichtet. 4 Es werden dabei vier Stufen unterschieden: Ewiges Gesetz (lex aeterna), natürliches Gesetz (lex naturalis), göttliches Gesetz (lex divina) und menschliches Gesetz (lex humana).
Wieso es diese vier Gesetzesstufen braucht, ist in der Literatur umstritten. Erstens ist unklar, wieso zusätzlich zur lex aeterna, welche als ewiges Gesetz, als höchste Vernunft selbst dezidiert göttlich ist, noch ein weiteres göttliches Gesetz in Form der lex divina nötig ist. 5 Zweitens wird eingewendet, dass das natürliche mit dem ewigen Gesetz doch weitgehend identisch ist. Drittens bestehen Unklarheiten hinsichtlich der Über- oder Unterordnung der lex divina gegenüber der lex naturalis.
1 Gröscher/Dierksmeier/Henkel/Wiehart (2000) 89.
2 Lohmann (2001) 177.
3 Marti (2008) 56.
4 S. Th. I-II 91, 1. (Antw.): „Gesetz ist, wie gesagt (90, 1), nichts anderes als eine Weisung der auf das Tun gerichteten Vernunft im Herrscher [...].“ und S. Th. I-II 93, 1.: „Gesetz aber besagt Lenkung von Tätigkeiten in Hinordnung auf das Gemeingut (90, 2).“
5 Lohmann (2001) 178.
Diese Arbeit möchte sich dem zweiten Einwand widmen und die Frage beantworten, ob lex aeterna und lex naturalis als identisch erachtet werden können.
Im ersten Teil wird auf Thomas’ Aristotelesrezeption eingegangen. Hier interessiert der Einfluss auf die erkenntnistheoretische Position bei Thomas. Im zweiten Teil werden die Begriffe lex aeterna und lex naturalis, sowie deren Funktionen erläutert. Ebenso wird das Verhältnis von lex aeterna und lex naturalis erörtert. Der dritte und letzte Teil widmet sich schliesslich der Beantwortung der eingangs gestellten Frage.
2 Thomas’ Aristotelesrezeption
In der Mitte des 12. Jh. wird das Gesamtwerk des Aristoteles im Abendland bekannt und verbreitete sich schnell. Thomas rezipiert nicht nur die Ethik des Aristoteles, resp. die teleologische Auffassung, dass sämtliches menschliches Handeln zielgerichtet auf einen Endzweck (das Gute) und dabei die Vernunft dessen Richtschnur ist. Er nimmt ebenso die Erkenntnislehre des Aristoteles auf und legt dessen Grundprinzipien seinem eigenen Denken zugrunde. 6 Der Höhepunkt aller Erkenntnis ist nach Thomas die Gottesschau (viso dei). 7
Der Erkenntnisprozess gliedert sich nach Aristoteles in drei Erkenntnisprinzipien: Das aktive Vernunftprinzip (intellectus agens), das erkannte Objekt (noeton), sowie der Intellekt (passives Vernunftprinzip). 8 Die sinnliche Wahrnehmung ist nach Aristoteles Grundvoraussetzung des Erkentnisprozesses. Resultat des Erkenntnisprozesses ist das Erfassen des Wesens des Erkannten im Sinne von Allgemeinbegriffen. 9 Erkenntnis kommt zustande, in dem das aktive Prinzip intelligible Formen des erkannten Objekts abstrahiert und das passive Vernunftprinzip damit informiert. 10
Gemäss Thomas findet Erkenntnis über die Sinneswahrnehmung via continuatio (Abstraktion) auf das im Einzelnen erkennbare Allgemeine statt. 11 Das tätige Vernunftprinzip gehört gemäss Thomas zur mit dem Körper verbundenen Seele. Auch für Thomas nimmt Erkenntnis mit der sinnlichen Wahrnehmung ihren Anfang. Wichtig ist, dass eine solche
6 Böckenförde (2002) 223.
7 Pfordten (2007) 102.
8 Ebd. 21.
9 Ebd. 106.
10 Gumann (1999) 84.
11 Schulthess (2009) 10.
Arbeit zitieren:
Elena Holzheu, 2009, Thomas von Aquin: Summa Theologica - Sind 'lex aeterna' und 'lex naturalis' identisch?, München, GRIN Verlag GmbH
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