0. Einleitung
Leistungen in der Schule müssen bewertet werden, das schreibt das Schulgesetz vor, keine Lehrkraft kann sich dem entziehen. Allerdings herrscht große Uneinigkeit über das Vorgehen bei der Leistungsbewertung. Schon längst ist der Frontalunterricht mit regelmäßigen Test, Klassenarbeiten und Klausuren nicht mehr die einzig praktizierte Unterrichtsmethode; Gruppenarbeiten, Formen von offenem Unterricht, Projekte und Wochenplanarbeit erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Wie aber kann oder sollte die Lehrkraft die Leistungen der Schüler/innen bei diesen Vorgehensweisen des Lehrens und Lernens beurteilen? Welche Formen der Leistungsbewertung gibt es für den offenen Unterricht und welche bieten sich wann an? Wie gehe ich als Lehrer/in professionell mit den Leistungen der Schüler/innen um?
Diesen Fragen soll sich die vorliegende Abfassung über Leistungsbeurteilung widmen. Im ersten Teil werden theoretische Grundlagen geklärt, der Begriff Leistung im Allgemeinen sowie im Bezug auf Schule geklärt. Außerdem wird ausführlich der pädagogische Leistungsbegriff erläutert. Im zweiten Teil werden Gütekriterien dargestellt, welche Lehrkräfte in ihrem Handeln in Bezug auf Leistungsbeurteilung beachten sollten. Der dritte und letzte Teil gibt einige Beispiele sowohl der klassischen als auch der neuen Formen der Leistungsbewertung. Es folgt eine Zusammenfassung.
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1. Der Begriff Leistung
Zuerst soll geklärt werden, was der Begriff Leistung in unserer Gesellschaft sowie speziell im Zusammenhang mit Schule und Unterricht bedeutet.
1.1. Der Leistungsbegriff im Allgemeinen
Florek kommt unter Zuhilfenahme des Grimmschen Wörterbuchs der Deutschen Sprache zu verschiedenen Bedeutungen. Zum einen bedeute Leistung die „Erledigung einer Angelegenheit“, zum anderen könne die „Übernahme einer Verpflichtung zum Ausdruck“ gebracht werden oder die „Bewährung einer Fähigkeit“ und schließlich könne der Begriff Leistung im Alltagsgebrauch auch das Bezahlen oder „Abtragen einer Schuld“ meinen. (Florek, 1999, S.13f) Diesen Grundbedeutungen ist etwas gemein, nämlich die „Erfüllung verbindlicher Anforderungen (...) oder aber auch die Erfüllung einer legitimen Erwartung oder eines Versprechens.“ (Florek, 1999, S. 14) Jede Art von Bemühungen nach einer Leistung hat ein Ziel, die Leistung zeigt ob oder inwieweit dieses erreicht wird/ wurde. Leistung ist also stets etwas, „was jemand als selber tätige Person tut und bewirkt.“ (Florek, 1999, S.14) Leistung ist fast immer mit Anstrengung oder zumindest Mühe für die/ den Einzelnen verbunden und bringt als Ergebnis einen gewissen Fortschritt mit sich.
1.2. Der Leistungsbegriff in der Schule
Der Lernort Schule verbindet die Ansprüche unserer Gesellschaft mit der individuellen Persönlichkeitsentwicklung der SchülerInnen. Die Institution Schule soll unsere Kinder auf das Leben vorbereiten und ihnen helfen „die Herausforderungen des Lebens aktiv und erfolgreich meistern“ zu können. Ziele und Inhalte der schulischen Bildung sowie „Lernen, Lehren und Leben in der Schule“ müssen darauf ausgerichtet werden. (Lisum, 2005, S. 7f.) Heutzutage hat die Bildungseinrichtung Schule auch zur Aufgabe die SchülerInnen anschlussfähig, mitbestimmend und teilhabend in ihr weiteres Leben zu entlassen. Außerdem sollen sie fähig sein ihr Leben lang weiter zu lernen, ihre Ausbildung
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weiter erfolgreich zu absolvieren. Die SchülerInnen sollen die Schule als gestärkte, selbstbewusste Persönlichkeiten verlassen.
Es reicht also nicht mehr aus, lediglich Fachwissen zu vermitteln, der Wissensbegriff muss erweitert werden, nicht-inhaltliches Wissen wird an Bedeutung gewinnen. Dies führt zum erweiterten Lernbegriff. Als eine Art Konstrukt soll der erweiterte Lernbegriff zwischen Schlüsselqualifikationen und dem Unterrichtsalltag vermitteln. Er zielt auf der Grundlage ethischer, humaner, solidarischer und demokratischer Prinzipien auf den Erwerb von Handlungskompetenzen und verbindet dabei die in der folgenden Tabelle dargestellten vier Lernbereiche. (Grunder, Bohl, 2001, S. 11f.)
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Stand bisher der inhaltlich-fachliche Bereich deutlich im Vordergrund, so sollen in Zukunft auch die anderen drei Bereiche an Wichtigkeit gewinnen. Alle vier Lernbereiche sollen (möglichst) zu gleichen Teilen zum Erwerb von Handlungskompetenz beitragen und sind stets unauflöslich miteinander verbunden. (Die vier Lernbereiche sollten also nicht getrennt voneinander angestrebt werden, sondern es sollte ein Konzept entwickelt werden, das ein schlüssiges Zusammenspiel der Lernbereiche beinhaltet.) (Grunder, Bohl, 2001, S. 12f.)
Es ist zu erwarten, dass auch die Rahmenlehrpläne immer weiter angepasst werden, dahingehend, dass auch in ihnen festgehalten wird, dass es weniger um die Vermittlung von Fachwissen, als um die Vermittlung übergeordneter Kompetenzen geht.
Im Unterricht wird zwangsläufig exemplarisch gearbeitet werden müssen, nicht jeder der in der (ohnehin unvollständigen) Tabelle genannten Unterpunkte kann vermittelt werden. (Grunder, Bohl, 2001, S. 13)
1.3. Der pädagogische Leistungsbegriff
Der erweiterte Lernbegriff verlangt ein Überdenken und eine neue Schwerpunktsetzung des pädagogischen Leistungsbegriffs. Zu beachten sind die nachfolgend aufgezeigten Merkmale/ Forderungen. - Leistung gründet auf einer vertrauensvollen Beziehungsstruktur Jeder Mensch ist auf Wertschätzung, Selbstvertrauen und ein positives Selbstwertgefühl angewiesen. Derjenige, der sich in der Schule nicht wohl fühlt, kann keine persönlichkeitsfördernde Leistung erbringen! Die Voraussetzungen zur Erbringung von Leistungen sind somit intakte soziale Beziehungen unter allen Beteiligten, also ein gutes Lehrer-Schüler-Verhältnis, ein gutes Klassenklima und eine Schule, in der man sich wohlfühlt! Es sollte „gegenseitige Anerkennung und Wertschätzung“ herrschen. (Lisum, 2005, S.9)
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- Leistung ist norm- und zweckbezogen
Um eine Leistung bestimmen zu können, muss eine Norm festgelegt werden. Nur so kann die Lehrkraft darüber entscheiden, „ob ein Verhalten oder ein Handlungsergebnis als eine Leistung honoriert wird oder nicht.“ (Jürgens, 2005, S. 26)
Jürgens fordert, dass „mit der Konstituierung von Leistungen“ geklärt werden muss, „was geleistet werden soll, warum und wofür.“ Sinn und Ziel der Leistungen sollte den SchülerInnen stets offen dargelegt werden, um eine problembezogene Leistungsmotivation zu erreichen. (Jürgens, 2005, S. 27) Leistungsanforderungen müssen berechtigt und rational begründbar sein, und zwar „unter Beachtung der allgemeinen Ziele von Erziehung und Schule.“ (Jürgens, 2005, S. 27)
- Leistung ist individuell, anlage- und umweltbedingt Die schulische Leistung einer Schülerin/ eines Schülers ist das Produkt des Zusammenwirkens verschiedener Faktoren, auf den das Individuum nur mäßig Einfluss nehmen kann. Leistungen von SchülerInnen können eben nicht nur auf Anlagebedingungen zurückgeführt werden, sondern sollten stets auch unter dem Aspekt der Umwelt des Kindes betrachtet werden. „Insbesondere die Sozialisationsforschung konnte belegen, dass gesellschaftsbedingte
Umweltfaktoren einen maßgeblichen Einfluss auf Schulleistungen haben.“ (Jürgens, 2005, S. 29)
In der Konsequenz sollte schulisches Lernen also so organisiert werden, dass Begabungen „entwickelt“ werden können. - Leistung ist vielfältig, produkt- und prozessorientiert
Bisher ist Leistung, vor allem in der Sekundarstufe, hauptsächlich produktorientiert. Wollen LehrerInnen aber dem erweiterten Lernbegriff gerecht werden, so muss eine stärkere Gewichtung des Arbeitsprozesses angestrebt werden. Auch sollten die Anforderungen vielfältig sein, nämlich „kreativ, problemlösend,
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Arbeit zitieren:
Jessica Brückner, 2008, Professionelles Lehrerhandeln bei der Leistungsbewertung, München, GRIN Verlag GmbH
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