Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis....................................................................................................................... 2
1.) Einleitung. 3
2.) Sekundärliteratur, Forschungsstand und Begriffsgeschichte. 4
3.) Pietas gegenüber der Familie 6
4.) Pietas gegenüber den Göttern und dem Staat 8
5.) Das religiöse Aufbauprogramm des Augustus 9
a) Tempelbau. 9
b) Religiöse Bildprogramme 10
c) Wiederbelebung religiöser Kulte und Riten. 11
d) Priesterschaften 11
5.) Fazit. 12
7) Quellen- und Literaturverzeichnis 14
a) Quellen 14
b) Sekundärliteratur. 14
2
1.) Einleitung
“Jede (Herrschaft) sucht den Glauben an ihre Legitimität zu erwecken und zu pflegen.” 1 Man kann feststellen, dass dieser Satz Max Webers nicht nur auf Herrschaftssysteme des 19. und 20. Jahrhunderts zutrifft, sondern auch auf Formen der Herrschaft in der Antike. So sah sich auch Augustus (63 v. Chr - 14 n. Chr.) 2 gezwungen, obwohl er sich auf eine Reihe ihm verliehener Sondergewalten (tribunicia potestas, imperium proconsulare) stützen konnte, seine Herrschaft als Princeps gegenüber dem römischen Volk und insbesondere gegenüber der Senatsaristokratie zu rechtfertigen. Er bemühte sich stets seine Herrschaft als legal und den römischen Traditionen entsprechend darzustellen, damit ihn nicht das gleiche Schicksal ereilte wie seinen Adoptivvater Caesar (100 - 44 v. Chr.), der einer Senatorenverschwörung unter Cassius (? - 42 v. Chr.) und Brutus (85 - 42 v. Chr.) zum Opfer fiel, weil er offen die Alleinherrschaft anstrebte.
“Post id tempus auctoritate omnibus praestiti, potestatis autem nihilo amplius habui
quam ceteri, qui mihi quoque in magistratu conlegae fuerunt.” 3
So beschrieb Augustus selbst in seinem Tatenbericht (res gestae) seine politische Stellung im römischen Staat nach Beendigung der Bürgerkriege (27 v. Chr.). Er beharrte stets darauf, die Republik wiederhergestellt zu haben (unter dem Motto res publica restituta) und nichts als ein Gleicher unter Gleichen (primus inter pares) zu sein, der lediglich alle anderen an Ansehen (auctoritas) überragte.
Legt man Max Webers Typologie der Herrschaftsformen zugrunde, wird an dieser Stelle deutlich, dass sich im Augusteischen Prinzipat der Legitimitätsglaube der Beherrschten aus zwei (eigentlich) unvereinbaren Quellen speiste. Zum einen blieb er traditional begründet, d.h. abhängig vom Glauben an die „Heiligkeit altüberkommener Ordnungen“, deren Widerherstellung sich Augustus als Verdienst anrechnete. Zum anderen trug der Legitimitätsglauben charismatische Züge, die sich auf den Glauben an die „übernatürlichen oder übermenschlichen oder mindestens außeralltäglichen, nicht jedem anderen zugänglichen Kräften oder Eigenschaften“ eines Charismaträgers stützen. 4 Es waren vor allem die
1 M. Weber, Wirtschaft und Gesellschaft, Tübingen (5.Aufl.) 1972, S. 122.
2 Eigentlich Gaius Octavianus. Der Ehrenname Augustus wurde ihm 27 v. Chr. vom Senat verliehen. In dieser
Hausarbeit wird bezugnehmend auf die Zeit vor 27 v. Chr. der Name Octavian, auf die Zeit nach 27 v. Chr. der
Name Augustus verwendet. Bezieht sich die Darstellung auf beide Zeiträume wir der Name Augustus
verwendet. Vgl. K. Fritzler/ O. Seeck, s.v. C.Julius C.f.Caesar, in: RE X 1 (1918), Sp. 275-381; A. Alföldi,
Oktavians Aufstieg zur Macht, Bonn 1976.
3 Aug. res gestae 34.
4 Weber, Wirtschaft und Gesellschaft, S. 130, 140.
3
Fremdcharismatisierung durch die Nachfolge Caesars und das Eigencharisma durch die siegreiche Bewältigung der Bürgerkriege, die die „Außeralltäglichkeit“ von Augustus auctoritas ausmachten.
Auctoritas konnte Augustus aber nur gewinnen und erhalten, indem er sich bestimmten, in der römischen Tradition stehenden Tugenden verpflichtete und sie propagandistisch für sich nutzbar machte. 5 Eine dieser Tugenden war pietas. Im Rahmen dieser Hausarbeit soll untersucht werden, wie Augustus pietas in ihren drei Ausformungen gegenüber Familie, Göttern und Staat für die Legitimierung seiner Herrschaft als Princeps propagandistisch einsetzte und welche Rückschlüsse sich daraus auf das Verhältnis von traditionalem und charismatischem Legitimitätsglauben ziehen lassen. Im ersten Schritt geht es um die Definition des Begriffs pietas in augusteischer Zeit in Anlehnung an die Ausführungen der Althistoriker, die sich mit diesem Phänomen befasst haben. Im zweiten Schritt geht es um die nähere Darstellung der pietas in ihren drei Ausformungen: Pietas gegenüber der Familie, gegenüber den Göttern und dem Staat, wobei die beiden letzten Punkte gemeinsam behandelt werden, weil (wie noch später dargelegt wird) pietas gegenüber den Göttern und gegenüber dem Staat kaum zu trennen sind. Im dritten Schritt soll das religiöse Aufbauprogramm des Augustus in Anlehnung an die pietas gegenüber den Göttern an einigen Beispielen bezüglich Tempelbau, Installation eines religiösen Bildprogramms, Wiederbelebung religiöser Kulte und Ergänzung der Priesterkollegien untersucht werden.
Im Rahmen dieser Hausarbeit ist es nur möglich Ausschnitte aus dem literarischen und archäologischen Quellenmaterial zum Thema pietas in augusteischer Zeit zu präsentieren. Stehen in den beiden ersten Schritten vor allem literarische Quellen im Vordergrund, so sollen im dritten Schritt auch archäologische Funde einbezogen werden.
2.) Sekundärliteratur, Forschungsstand und Begriffsgeschichte
Neben dem Kapitel über pietas in Zankers Monographie über Bildpropaganda in der Zeit des Augustus 6 kann besonders die aus den 1920er - 50er Jahren stammende
geschichtswissenschaftliche Sekundärliteratur, die sich explizit mit pietas befaßt hat, für die Darstellung des Themas pietas in augusteischer Zeit als grundlegend angesehen werden: 7 Wagenvoort (1924 als Vorlesung an der Universität Groningen gehalten) 8 , Ulrich (1930) 9 ,
5 Vgl. M. P. Charlsworth, Die Tugenden eines römischen Herrschers. Propaganda und die Schaffung von
Glaubwürdigkeit, in: H. Kloft (Hg.), Ideologie und Herrschaft in der Antike, Darmstadt 1979, S. 361-386.
6 P. Zanker, Augustus und die Macht der Bilder, München 1987.
7 Aktuellere Aufsätze oder Monographien sind zu diesem Thema nicht erschienen.
8 H. Wagenvoort, Pietas, in: Ders., Pietas. Selected Studies in Roman Religion, Leiden 1980, S. 1-20.
9 T. Ulrich, Pietas (pius) als politischer Begriff im römischen Staate bis zum Tode des Kaisers Commodus
4
Liegele (erstveröffentlicht in der Zeitschrift für Numismatik 1932, 42.Bd., S. 59-100) 10 , Charlesworth (erstveröffentlicht im Journal of Roman Studies 1943, 33.Bd., S. 1-10) 11 , Dörrie (1959) 12 .
Die Definition des Begriffs pietas gestaltet sich recht schwierig. Zunächst gehen alle Historiker davon aus, dass pietas nicht mit den deutschen Wörtern Pietät oder Religiosität übersetzbar ist. Einig sind sich die Historiker in der Grunddefinition, dass pietas als das Verhalten gilt, mit dem der Römer allen Pflichten gegenüber den Göttern und den Mitmenschen gerecht wird. 13 Desweiteren erkennen auch alle, dass in den antiken Quellentexten pietas in dreifacher Ausprägung auftritt: als pietas gegenüber der Familie, bzw. den Blutsverwandten (pietas erga parentes), gegenüber den Göttern (pietas erga deos) und gegenüber dem Staat, bzw. Vaterland (pietas erga patria).
Von den antiken Autoren liefert uns Cicero (106 - 43 v. Chr.) Definitionen des Begriffs pietas und Abgenzungen zu anderen römischen Wertbegriffen (z.B. religio). Der Historiker Wagenvoort hat Ciceros pietas- Definitionen näher untersucht und festgestellt, dass Cicero bis 45 v. Chr. zwischen pietas und religio unterschied. Pietas war für Cicero die Pflichterfüllung gegenüber dem Vaterland und den Eltern, religio die Pflichterfüllung gegenüber den Göttern. 14 Nach 45 v. Chr. definierte Cicero pietas aber als “iustitia adversus deos” 15 , d.h. als Gerechtigkeit (im Sinne von Pflichterfüllung) gegenüber den Göttern. Wagenvoort erklärt diesen Wandel damit, daß Cicero als Eklektiker von den philosophischen Ansichten des Panaitios (ca. 185 - 109 v. Chr.), in denen das Verhältnis zwischen Mensch und Staat im Mittelpunkt stand, zu denen des Poseidonios (135 - ca. 51 v. Chr.), in denen die Beziehungen zwischen Menschen und Göttern eine größere Rolle spielten, wechselte. 16 In Bezug auf die Bedeutung des Begriffs pietas bei Augustus steht die Interpretation der auf dem clipeus virtutis verewigten Tugenden im Vordergrund. Dieses goldene Ehrenschild wurde Augustus nach Beendigung der Bürgerkriege und der Niederlegung seiner Machtbefugnisse 27 v. Chr. vom Senat verliehen und in der Curia Julia aufgestellt.
(Historische Untersuchungen, Bd.6), Breslau 1930.
10 J. Liegele, Pietas, in: H. Oppermann (Hg.), Römische Wertbegriffe, Darmstadt 1967, S. 229-273.
11 M. P. Charlesworth, Pietas und Victoria. Der Herrscher und das Volk, in: H. Kloft (Hg.), Ideologie und
Herrschaft in der Antike, Darmstadt 1979, S. 473-493.
12 H. Dörrie, Pietas, in: Der altsprachliche Unterricht. Arbeitshefte zu seiner wissenschaftlichen Begründung und
praktischen Gestalt, Bd.4, Stuttgart 1959, S. 5-27.
13 Vgl. G. Wissowa, s.v. pietas, in: Myth. Lex. III 2 (1902-1909), Sp. 2499-2506.
14 Vgl. Cic. de Inv. II, 22,66 ; Cic. ebd., 53,161.
15 Cic. de nat. deorum I, 116.
16 Vgl. Wagenvoort, Pietas, S. 7ff.
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Arbeit zitieren:
Thomas Gräfe, 1998, Pietas als Herrschertugend bei Augustus (Octavian), München, GRIN Verlag GmbH
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