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Inhaltsverzeichnis:
1. Einleitung 4
2. Der Inhalt des Briefes 5
3. Die verschiedenen Aussagen und Funktionen des Briefes 6
3.1 Die Stellungnahme zu den Vorwürfen der Speyrer Fürstenerklärung 6
3.2 Die rechtliche Grundlage für Innozenz´ Eingreifen und die Kriterien der Prüfung 6
3.3 Die Argumente Für und Wider Philipp von Schwaben: 8
3.4 Die Gründe Für und Wider Otto von Poitou 10
3.5 Die Ermahnungen an die Fürsten und das Schiedsgericht 11
3.6 Die Ankündigung des Gesandten: 14
4. Schlussbemerkung 15
5. Literaturverzeichnis 16
6. Anhang 17
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1. Einleitung
In den Jahren 1198/99 erhielt Papst Innozenz III. im Zuge der Doppelwahl des deutschen Königs die zwei Wahlanzeigen der beiden Kandidaten, Otto von Poitou und Philipp von Schwaben. Innozenz unternahm jedoch noch keine konkreten Schritte sich einzumischen. Zwar hatte er sich nach Verhandlungen mit den Gesandten Ottos Anfang Mai 1199, nachdem ihm von diesen die Bestätigung der territorialen Gewinne der Rekuperationspolitik in Mittelitalien sowie die Wahrung der Rechte der Kirche durch Otto zugesichert worden waren, zur Unterstützung Ottos bereiterklärt 1 . Jedoch mussten diese Vereinbarungen erst noch von Otto ratifiziert werden. Obwohl dieser ,was die Anerkennung der Vereinbarungen anbetrifft, zunächst zögerlich war, musste er einlenken, als sich seine Position nicht zuletzt durch ein, vom aus dem Kreuzzug zurückgekehrten Erzbischof Konrad von Mainz organisiertem Schiedsgericht erheblich verschlechtert hatte. Der Papst erhielt nun von ihm die endgültige Bestätigung des Vertrages und wandte sich, wie er dies im Mai 1199 bereits schon einmal getan hatte, im Jahre 1200 erneut mit einem Brief an die geistlichen und weltlichen deutschen Fürsten. Im Folgenden wird nun der Rundbrief des Papstes, den Manfred Laufs als den Beginn der Vertragserfüllung seitens des Papstes bezeichnet hat 2 , einer eingehenden Betrachtung unterzogen.
1 Vgl. Laufs, Manfred, Politik und Recht bei Innozenz III. (Kölner Historische Abhandlungen, Bd. 26) Köln/Wien 1980Seite 37.
2 Laufs, Politik und Recht, S. 70.
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2. Der Inhalt des Briefes
Papst Innozenz III. wendet sich in seinem Brief an die weltlichen und geistlichen Fürsten, also an die Gesamtheit aller deutscher Fürsten. Er beklagt erneut die Doppelwahl, verwahrt sich jedoch auch gegen die Vorwürfe, die gegen ihn seitens der Stauferpartei erhoben wurden. Nachdem er dargestellt hat, dass sein Brief auch das Ergebnis wiederholter Beratungen mit dem Kardinalskollegium sei, wägt er sowohl die Rechtmäßigkeit der Wahlakte an sich, als auch die Rechtmäßigkeit der Zulassung beider Personen als Kandidaten zur Wahl ab. Hierbei führt er besonders die Punkte aus, die in seinen Augen als unüberwindliche Hindernisse gegen eine Salbung Philipps von Schwaben zum Kaiser sprechen. Er charakterisiert sodann die von ihm als absolut notwendig erachteten Eigenschaften eines römischen Kaisers, um seine Aufgaben nicht nur als Herrscher des Imperiums zu erfüllen, sondern um als Verteidiger der Kirche seine Pflichten ihr gegenüber wahrnehmen zu können. Diese Aspekte gibt er den Fürsten zu bedenken, wenn sie sich zu einem Schiedsgericht versammeln sollten. Um das Wohl nicht nur des Reiches, sondern der gesamten Christenheit besorgt, erinnert er die Fürsten an die Notwendigkeit, den Konflikt bald zu beenden, da er die Schlagkraft der Christen im Kampf gegen die Ungläubigen durch den Zwist für erheblich beeinträchtigt hält 3 . Er verweist auf die große Aufgabe, den Kreuzzug zur Befreiung des Heiligen Landes zu führen, der vom Schwert der Kirche in Gestalt des Kaisers zu leiten war. Zudem betont er die letztlich bestehende Interessengleichheit von Fürsten und Kurie, da beiden der Vorteil des Reiches am Herzen liege. Bezüglich der Treueide, welche einige der Fürsten Philipp geleistet hatten, deutet er deren Unrechtmäßigkeit an und befreit somit die Fürsten von jedweder Bindung an diese. Am Ende kündigt er noch die Ankunft seines Unterhändlers, des Akolythen Ägidius, an. Somit dient sein Brief gleichzeitig als Empfehlungsschreiben für seinen Gesandten.
3 Vgl. auch Kempf, Friedrich, Papsttum und Kaisertum bei Innozenz III. Die geistigen und rechtlichen Grundlagen seiner Thronstreitpolitik (Miscell. Hist. Pont. 19), Rom 1954, S. 135 f.
Arbeit zitieren:
Daniel Brüggemann, 2001, Der Rundbrief Innozenz` III., München, GRIN Verlag GmbH
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