Gliederung
Einleitung 3
1. Ernst Kantorowiczs These des „body natural“ und „body politic“ 3
1.1 Die doppelte Inkorporation des Königs 3
1.2 Physiologie des „body politic“ 5
2. Das Volk als „body politic“ bei Rousseau 6
2.1 Jean-Jacques Rousseaus „Contrat Social“ 6
2.2 Rousseau und die Französische Revolution 8
2.3 Die „Körperschaft“ im „Contrat Social“ 10
3. Der „body politic“ in Georg Büchners „Dantons Tod“ 11
3.1 Das real existierende Volk 11
3.2 Das „arme, tugendhafte“ Volk 12
Bibliographie. 15
2
Einleitung
In der vorliegenden Hausarbeit habe ich es mir zum Ziel gesetzt, die Übertragung von Ernst Kantorowiczs These der „Zwei Körper des Königs“ auf das Volk zu Zeiten der Französischen Revolution zu untersuchen. Zunächst soll Kantorowiczs Studie zur politischen Theologie des Mittelalters, die den König als doppelte Inkorporation eines „body politic“ und eines „body natural“ mythologisiert, dargelegt werden, bevor dann Rousseaus „Contrat Social“ als Erschaffung eines neuen politischen Körpers die Grundlage legt für Untersuchungen des neuen „body politic“, dessen Errichtung die französischen Revolutionäre in der „Terreur“ anstreben. Hierbei soll auch auf Widersprüche und Aporien eingegangen werden, die Rousseaus Werk durchziehen und die - in der Praxis der Terreur - die Undurchsetzbarkeit der revolutionären Ideale mitbedingen.
1. Ernst Kantorowiczs These des „body natural“ und „body politic“
1.1 Die doppelte Inkorporation des Königs
In seinem Werk „Die zwei Körper des Königs“ vertritt Ernst Kantorowicz die These, dass der Einheit des modernen Nationalstaats die mittelalterliche Theologie zugrunde liegt, da ihre Axiome, die Theorie der zwei Körper Christi, auf die Lehre von den zwei Körpern des Königs übertragen worden sei. 1 Er untersucht, wie das christliche Bild im Mittelalter säkularisiert worden ist und wie sich dann das Reich zum Staat, zur modernen Nation entfaltet hat - ein Prozess, der für Kantorowicz von einer Kontinuität geprägt ist.
Für meine Überlegungen zum „Körper des Volkes“ reicht jedoch zunächst eine nähere Betrachtung der „zwei Körper des Königs“ bei Ernst Kantorowicz aus, um dann zu untersuchen, wie der Gedanke des Körpers bei Rousseau auf das Volk übertragen wird. Anschließend möchte ich dann Georg Büchners „Dantons Tod“ auf den Körpergedanken hin überprüfen.
In seiner Studie widmet sich Kantorowicz den Gedanken des britischen Historikers F.W. Maitland zur „Krone als Körperschaft“ 2 . Dieser wird in Edmund Plowdens „Reports“, Berichten des elisabethanischen Herzogtums Lancaster, mit der Auffassung des Königs als doppelter Körperschaft konfrontiert. Eduard VI., ein Vorgänger Elisabeths und König des
1 Kriegel, Blandine „Kantorowicz und die Entstehung des modernen Staates“, in: Ernst, Wolfgang; Vismann, Cornelia (Hrsg.): Geschichtskörper. Zur Aktualität von Ernst H. Kantorowicz. München: Fink 1998, S.120
2 Kantorowicz, Ernst: Die zwei des Königs. Eine Studie zur politischen Theologie des Mittelalters. München: dtv 1990, S. 31
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Hauses Lancaster, hatte Gebiete, die dem Herzogtum als Privatbesitz - nicht als Kronbesitzgehörten, verpachtet. Zu diesem Zeitpunkt war Eduard VI. minderjährig, und somit sollte die Verpachtung annulliert werden. In seinen „Reports“ berichtet Plowden, dass die Kronjuristen einstimmig feststellten, dass der Vorwand der Minderjährigkeit nicht reicht, um den Verkauf der Gebiete rückgängig zu machen: „Denn der König hat in sich zwei Körper, nämlich den natürlichen (body natural) und den politischen (body politic).“ 3
In diesen „Reports“ des Hauses Lancaster stößt Maitland zum ersten Mal auf die Definition der Königsrolle als zweifachen Körper. Der Fall Eduard VI. wird dadurch „gelöst“, dass man seine Handlung als Amtshandlung betrachtet, die den Handlungen der (Privat-)Person Eduard und dessen persönlichen Interessen übergeordnet ist. Die Lektüre von Plowden und Maitland motiviert Kantorowiczs politische und historische Untersuchungen zu den „zwei Körpern des Königs“. So hat der König also auch einen „body natural“, einen sterblichen Körper, der der Natur und jeglichen Unfallrisiken ausgesetzt ist. Zudem hat er einen „body politic“, einen nicht greifbaren Körper, der aus Politik und Regierung besteht. Dieser „body“ ist für die Lenkung des Volkes und für das öffentliche Wohl da und ist gewichtiger als der „body natural“:
„Aus diesem Grunde kann nichts, was der König in seiner politischen Leiblichkeit tut, durch einen Defekt seines natürlichen Leíbs ungültig gemacht oder verhindert werden.“ 4
Der „body politic“ hat das letzte Wort und die ewige Gültigkeit, wenn der König politische Entscheidungen trifft. Gleichzeitig sind die beiden Körper jedoch in einen inkorporiert, sie sind eine „unteilbare Einheit“ 5 . Dieses Paradox wird in Edmund Plowdens „Reports“ mit einer gewissen Mystik des „body politic“ begründet:
„Nicht nur ist der politische Körper „größer und weiter“ als der natürliche, sondern ihm wohnen auch geheimnisvolle Kräfte inne, die ihn über die Unvollkommenheiten der gebrechlichen menschlichen Natur hinausheben.“ 6
Die „geheimnisvollen Kräfte“ beschreibt Plowden als die Fähigkeit des „body politic“, dem „body natural“ Schwäche zu entziehen und sich den sterblichen Körper zu eigen zu machen. 7
3 Kantorowicz 1990: 31
4 Kantorowicz 1990: 31
5 Kantorowicz 1990: 33
6 Kantorowicz 1990: 33
7 Vgl. Kantorowicz 1990: 33-34
4
Der „prominentere“ 8 Teil des doppelten Körpers wird also den schwächeren überwinden und für die Historiker des elisabethanischen Zeitalters steht es völlig außer Frage, dass es der „body politic“ ist, der die Unvollkommenheiten des „body natural“ auslöscht.
Wie sieht es nun jedoch aus, wenn der sterbliche Körper von der Natur überwältigt wird und der König stirbt? Kantorowicz beschreibt dies als eine Art Seelenwanderung: Der unsterbliche „body politic“ wandert von einer Inkarnation zur nächsten und wird (in England beispielsweise durch die Erbfolge) mit dem nächsten „body natural“ inkorporiert. Dies legitimiert zugleich die „Geltung für alle Zeiten“ 9 des politischen Körpers. Der (bei Kantorowicz zur Veranschaulichung kleingeschriebene) „king“ kann persönlich sterben, aber der „King“, Repräsentant der ewigen Gerechtigkeit, ist nie abwesend. 10
1.2 Physiologie des „body politic“
Nun soll die Physiologie des Königskörpers noch näher betrachtet werden. Kantorowicz geht darauf zwar in seinen Studien nur sehr kurz ein, dennoch wird diese physiologische Kategorie für die Betrachtung eines möglichen „body politic“ bei Rousseau und Büchner nicht unrelevant sein.
An einem weiteren Gerichtsfall des englischen Königshauses 11 zitiert Kantorowicz noch einmal aus einem Protokoll, das sich mit der übergeordneten Rolle des „body politic“ im Vergleich zum „body natural“ beschäftigt. Während der natürliche Körper des Königs ein Körper ist, „der aus natürlichen Gliedern wie bei jedem anderen Menschen besteht“ 12 ist der politische ein Körper, „dessen Glieder seine Untertanen sind, und er zusammen mit seinen Untertanen bilden eine Korporation [...] und er ist das Haupt und sie sind die Glieder.“ 13 Der König, das Oberhaupt des Staates, ist also nicht nur eine Inkorporation aus natürlichem und politischem Leib, sondern zudem eine „Inkorporation in einer Inkorporation“, da der „body politic“ aus einem Kopf (dem König) und seinen Gliedern (dem Volk) besteht.
Innerhalb dieser Körpermetaphorik möchte ich noch einen Aspekt betrachten, den Kantorowicz ebenfalls kurz erwähnt: die Hinrichtung des Königs in der Französischen Revolution (die zum Beginn von Georg Büchners „Dantons Tod“ schon erfolgt ist).
8 Kantorowicz 1990: 34
9 Kantorowicz 1990: 37
10 Vgl. Kantorowicz 1990: 414
11 Vgl. Kantorowicz 1990: 35 ff.
12 Kantorowicz 1990: 37
13 Kantorowicz 1990: 37
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Arbeit zitieren:
Oliver Horton, 2009, Kantorowicz, Rousseau, Büchner: Die Übertragung des 'body politic' vom König auf das Volk, München, GRIN Verlag GmbH
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