Freiwilligenarbeit in Einrichtungen der Behindertenhilfe: Chancen, Risiken und Handlungsempfehlungen

Eine empirische Erhebung


Masterarbeit, 2009

122 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Teil 1 Neue Anforderungen an Hilfesysteme für Menschen mit Behinderung
1.1 Einführung
1.2 Leitbilder der Behindertenhilfe und Psychiatrie im Wandel
1.3 Veränderte Lebens- und Wohnwelten von Menschen mit Behinderung
1.4 Neuorientierung durch Kundenbefragungen

Teil 2 Freiwilligenarbeit in der Praxis der Behindertenhilfe und Psychiatrie
2.1 Ehrenamtliches Engagement im Kontext einer sich wandelnden Gesellschaft
2.2 Freiwilligenarbeit als Lückenbüßerin in finanziellen Krisenzeiten?
2.3 Bedeutung von Freiwilligenarbeit für die Behindertenhilfe und Psychiatrie
2.4 Aktuelle Entwicklungen und Projekte in der Praxis
2.5 Selbstverständnis der AWO in Bezug auf Ehrenamtliches Engagement

Teil 3 Empirische Erhebung zu den Fragestellungen der Masterthesis
3.1 Untersuchungsfragen und Hypothesen
3.1.1 Ziele und Erklärung der Vorgehensweise bei der Erhebung
3.1.2 Struktur der AWO – Gliederungen und Zielgruppen der Befragungen .
3.2 Methodisches Vorgehen bei der Datenerhebung
3.2.1 Erhebungsmethode I: Befragung mithilfe von Fragebögen
3.2.2 Erhebungsmethode II: Interviews mithilfe eines Leitfadens
3.3 Dokumentation der Befragungen .
3.3.1 Dokumentation der Befragung von Experten und Expertinnen
3.3.2 Dokumentation der Befragung von Leitungsverantwortlichen
3.3.3 Dokumentation der Befragung von Nutzerinnen und Nutzern

Teil 4 Diskussion der Ergebnisse und Formulierung von Handlungsmöglichkeiten
4.1 Bewertung der Ergebnisse der Expertenbefragung
4.2 Bewertung der Ergebnisse der Leistungsverantwortlichenbefragung
4.3 Bewertung der Ergebnisse der Nutzerbefragung
4.4 Handlungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Sichtweisen
4.5 Fazit

Literatur- und Quellenverzeichnis

Anhang

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1 Funktion beim Bezirks- bzw. Landesverband

Abb. 2 Allgemeines Handlungskonzept für Freiwilligenarbeit

Abb. 3 Umsetzung des Konzepts im Fachbereich

Abb. 4 Planungen zur Umsetzung eines Konzepts

Abb. 5 Voraussetzungen bei freiwillig Tätigen

Abb. 6 Notwendige Maßnahmen aus Sicht der Einrichtungen

Abb. 7 Mögliche Einsatzbereiche aus Sicht der Fachexpertinnen und Fachexperten

Abb. 8 Vorteile aus Sicht der Fachexpertinnen und Fachexperten

Abb. 9 Nachteile aus Sicht der Fachexpertinnen und Fachexperten

Abb. 10 Funktion der Leitungsverantwortlichen

Abb. 11 Art der Einrichtung bzw. des Dienstes

Abb. 12 Kenntnis über AWO – Leitlinien

Abb. 13 Handlungskonzept für Freiwilligenarbeit in der Einrichtung

Abb. 14 Einschätzung über die Notwendigkeit eines Handlungskonzepts

Abb. 15 Freiwillige in Einrichtungen

Abb. 16 Einsatzfelder der freiwillig Aktiven

Abb. 17 Hinderungsgründe bei der Beschäftigung Freiwilliger

Abb. 18 Müssen Ehrenamtliche bestimmte Voraussetzungen erfüllen?

Abb. 19 Voraussetzungen aus Sicht der Leitungsverantwortlichen

Abb. 20 Maßnahmen auf Seiten der Einrichtungen

Abb. 21 Mögliche Einsatzbereiche aus Sicht der Leitungsverantwortlichen

Abb. 22 Vorteile aus Sicht der Leitungsverantwortlichen

Abb. 23 Nachteile aus Sicht der Leitungsverantwortlichen

Abb. 24 Anzahl der Kontakte

Abb. 25 Kontaktpersonen

Abb. 26 Zeit für persönliche Gespräche und Unterstützung

Abb. 27 Wünsche der Nutzerinnen und Nutzer

Abb. 28 Hindernisse bei der Realisierung der Wünsche

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Vorwort

Freiwilligenarbeit in der Behindertenhilfe und Psychiatrie ist derzeit in aller Munde und wird in der Fachöffentlichkeit mehr und mehr als Lösung vielerlei Probleme diskutiert. Dabei wird offensichtlich, dass bei vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Fachgebiets der Begriff Freiwilligenarbeit negativ besetzt ist. Auf die Frage, warum ehrenamtliches Engagement in der Behindertenhilfe und Psychiatrie scheinbar keine grol3e Rolle spielt, bin ich im Rahmen meines Masterstudiums zum Sozialmanagement gestol3en. Joachim Pradel, Dozent für Qualitätsmanagement (QM), bestärkte mich darin, dass es sich besonders im Zusammenhang mit der Diskussion um Qualitätsentwicklung innerhalb der Arbeiterwohlfahrt (AWO) um ein spannendes Thema handelt.

Einen weiteren Anstol3, mich intensiver mit der Thematik auseinanderzusetzen, gaben mir meine Kolleginnen und Kollegen des Arbeitskreises ´Behindertenhilfe und Psychiatrie` beim AWO Bundesverband e.V.. Werner Eike, Grundsatzreferent für Gesundheitshilfe, Rehabilitation und Pflege, ermutigte mich durch die Worte: „Schreib` doch was für unseren Fachbereich. Das Thema ist aktuell und wirklich wichtig.“

Ich hoffe, dass die vorliegende Arbeit einen Teil dazu beitragen kann, Transparenz darüber herzustellen, ob, und wenn ja, welche tatsächlichen Vorbehalte es gegenüber dem Einsatz ehrenamtlich Tätiger in der Behindertenhilfe und Psychiatrie gibt. Es soll herausgefunden werden, wo Chancen gesehen werden, aber gleichzeitig Risiken beachtet werden müssen und wie diesen begegnet werden kann.

Ohne die zahlreichen wertvollen Anregungen meiner Kolleginnen und Kollegen aus dem Fachbereich wäre diese Arbeit nicht möglich gewesen. Ganz besonders bedanken möchte ich mich bei den in der Studie beteiligten Nutzerinnen und Nutzern der Wohnangebote, die mir freundlicherweise einen Einblick in ihre jeweils sehr persönliche Lebenssituation gewährten.

Teil 1 Neue Anforderungen an Hilfesysteme für Menschen mit Behinderung

1.1 Einführung

Interviewerin:

„Wenn Sie einen Wunsch frei hätten, was würden Sie in Ihrer Freizeit gerne öfter unternehmen?“

Frau S.:

„Ich würde mich gerne öfter mit meinen früheren Schulkameraden treffen oder auch daheim öfter was machen. Wenn ich was einzukaufen hab, mal was einzukaufen.“

Interviewerin:

„Woran scheitert das?“

Frau S.:

„Weil manja auch die Leute dazu braucht...“[1]

Jede empirische Studie ist ein Prozess, bei dem die Entdeckung und Formulierung des Problems am Anfang steht (Friedrichs, 1980, S. 119). Um die Frage zu klären, welches Problem denn im Folgenden zu lösen versucht wird, bedarf es eines Blickes in die Leitlinien der AWO. Im Grundsatzprogramm steht verankert: „Die Arbeiterwohlfahrt stellt sich in ihren Gliederungen, Einrichtungen und Diensten auf veränderte Motivlagen zum ehrenamtlichen Engagement ein. Sie entwickelt zeitgemäße Formen und Gelegenheiten zur Eigeninitiative, Selbsthilfe und aktiver Einflussnahme in der Gemeinschaft mit GleichgesinntenDie Bedeutung ehrenamtlicher Tätigkeit wird in Zukunft auch für die hauptamtlich wahrgenommenen Aufgaben wachsen. Die Beteiligten werden mehr und mehr aufeinander angewiesen sein, dadurch werden sich gleichberechtigte Formen der Zusammenarbeit entwickeln. Diese Zusammenarbeit wird zum Gradmesser menschlicher Zuwendung und Anteilnahme und zudem ein Qualitäts-maßstab sozialer Arbeit werden“ (Arbeiterwohlfahrt Bundesverband, 1999).

Zwar ist ehrenamtliches Engagement im Leitbild der AWO verankert und wird im Rahmen von Qualitätsentwicklungsprozessen in allen Dienstleistungsbereichen einge-fordert, ist aber in der Praxis der Einrichtungen der Behindertenhilfe vermeintlich (noch) nicht überall angekommen. Auf vielen Fachtagen wird behauptet, dass Freiwilligenarbeit, im Vergleich z.B. zur Nachbardisziplin Altenhilfe, im Fachbereich der Behindertenhilfe und Psychiatrie nur marginal stattfindet. Vielfältige Gründe scheinen Einrichtungen darin zu hindern, freiwillig tätige Menschen für die Mitarbeit zu gewinnen und langfristig einzubinden.

Im ersten Teil der Arbeit wird zur Einführung in die komplexe Thematik auf den Wandel und Perspektivwechsel innerhalb der Behindertenhilfe und Psychiatrie eingegangen, der sich in den letzten Jahren vollzogen hat. Im nachfolgenden Teil werden die Begriffe Freiwilligenarbeit und Ehrenamtliches Engagement näher beleuchtet. Daraufhin wird nach Durchsicht aktueller Fachliteratur und weiteren Recherchen[2] dargestellt, welche Projekte im Bereich Freiwilligenarbeit bereits umgesetzt werden. Weiterhin werden aktuelle Entwicklungen innerhalb der AWO erläutert, insbesondere in Hinblick auf die spezielle Bedeutung des Ehrenamtlichen Engagements für den Verband.

Die vorliegende Arbeit fokussiert im dritten Teil eine empirische Unt]ersuchung, in der erforscht werden soll, wie sich die reale Situation der Freiwilligenarbeit in Einrichtungen der Behindertenhilfe und Psychiatrie innerhalb der AWO darstellt. Es soll auch untersucht werden, ob und wo es Vorbehalte gegenüber der Einbeziehung ehrenamtlich Tätiger in Einrichtungen und Dienste gibt. Erfragt wird darüber hinaus, wo Chancen und Risiken gesehen werden, sowohl auf Seiten der Fachexpertinnen und Fachexperten auf Landes- und Bezirksverbandsebene, als auch auf der Ebene von Leitungsverantwortlichen.

Des Weiteren werden Befragungen von Nutzerinnen und Nutzern von Wohnangeboten durchgeführt, die darauf abzielen, eine Vorstellung darüber zu erhalten, wie viele und welche Kontakte gepflegt werden und ob weitere Kontakte, z.B. zu freiwillig Tätigen, wünschenswert wären.

Befragungen und Interviews werden demnach auf drei Ebenen durchgeführt, die vermutlich zu kontroversen Aussagen führen können:

- Ebene 1: Menschen mit Behinderung, die in Einrichtungen der Arbeiterwohlfahrt leben (begrenzt auf die Region Baden-Württemberg)
- Ebene 2: Leitungsverantwortliche von Wohneinrichtungen und Diensten der Arbeiterwohlfahrt in Baden und Württemberg[3]
- Ebene 3: Fachexpertinnen und Fachexperten auf Bezirks- bzw. Landesebene der Arbeiterwohlfahrt in Deutschland

Im vierten Teil werden die Befragungen der Leitungsverantwortlichen und Fach-expertinnen und Fachexperten, sowie der Nutzerinnen und Nutzer von Wohnangeboten der AWO analysiert und diskutiert. Dabei werden die vorangegangenen Aussagen nebeneinander gestellt und gemeinsam beleuchtet, um nach einer kritischen Bewertung der neu gewonnenen Erkenntnisse Handlungsoptionen abzuleiten.

1.2 LeitbilderderBehindertenhilfeundPsychiatrieimWandel

Zum besseren Verständnis der neu entfachten Diskussion um Freiwilligenarbeit in Einrichtungen und Diensten für Menschen mit Behinderung, wird im folgenden Kapitel die Entwicklung der Behindertenhilfe in den vergangenen Jahrzehnten skizziert.

Die Behindertenhilfe in Deutschland befindet sich in einer Zeit des Wandels – bisherige Strukturen werden in ihren Grundfesten in Frage gestellt. Es werden neue Ansätze diskutiert, die Menschen mit Behinderung ein Leben mitten in der Gemeinde ermöglichen sollen. Inklusion soll selbstverständliches Ziel aller Bestrebungen der Behindertenhilfe sein. In den vergangenen Jahren wurde ein Paradigmenwechsel vollzogen durch eine Abkehr vom Fürsorgeprinzip, hin zu Selbstbestimmung und Teilhabe durch Partizipation und Empowerment[4] der Betroffenen. Inklusion meint die direkte Einbeziehung und unbedingte Zugehörigkeit aller Bürgerinnen und Bürger in alle gesellschaftlichen Bezüge und geht von einer grundsätzlich heterogenen Gesellschaftsstruktur aus. Dahingegen zielt Integration auf die (nachträgliche) Eingliederung an. Niehoff erklärt: „Wenn Bürger nicht ausgegrenzt werden, müssen sie nicht integriert werden“ (Niehoff, 2007, S. 486).

Bereits in den siebziger Jahren wurde die Änderung von Konzepten in Hinblick auf das Normalisierungsprinzip gefordert, das insbesondere in der Psychiatrie-Enquête des Deutschen Bundestags im Jahr 1975 ihren Niederschlag fand. Gleichzeitig entwickelte sich in Deutschland die Selbstbestimmt-Leben-Bewegung, in der Menschen mit Behinderung in Selbsthilfegruppen, analog der US-amerikanischen Independent-Living-Bewegung, eine Änderung der Sichtweise von Behinderung einforderten. Die Selbstbestimmt-Leben-Bewegung kritisierte das deutsche ´Anstaltswesen` und plädierte für den Einbezug behinderter Menschen in ´normale` gesellschaftliche Bezüge (Falkowsky, 2006, S. 11-19).

Die Entwicklung eines geänderten Verständnisses von Behinderung hat Einzug gehalten in die Gesetzgebung. Beispielsweise wurde mit Einführung des Sozialgesetzbuches für Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX) im Jahr 2001 eine neu entwickelte Definition des Behindertenbegriffes gesetzlich verankert. Dabei wurde die im Rahmen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) stattfindende internationale Diskussion um eine Weiterentwicklung der Internationalen Klassifikation der Schädi-gung, Fähigkeitsstörung und Beeinträchtigung (ICIDH-2) zur Internationalen Klassifi-kation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) zugrunde gelegt, die anstelle von vermeintlichen und tatsächlichen Defiziten das Ziel der Teilhabe an den verschiedenen Lebensbereichen in den Vordergrund rückt. Gemäß der ICF liegt eine Behinderung vor, wenn ein gesundheitliches Problem bzw. eine Krankheit dazu geführt hat, dass eine Person sich in den ihr wichtigen Lebensbereichen nicht mehr so entfalten kann, wie es bei einer Person ohne Beeinträchtigung erwartet würde (Lenk, 2007, S.100).[5] Menschen mit Behinderung haben einen Rechtsanspruch auf Leistungen zur Teilhabe, die unter anderem darauf abzielen, die persönliche Entwicklung ganzheitlich zu fördern und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft, sowie eine möglichst selbständige und selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen oder zu erleichtern (Bundesministerium der Justiz. Gesetze/Verordnungen, SGB IX, § 4). Teilhabe ist sowohl Leistung zur Überwindung bzw. Milderung von Behinderung als auch Ziel aller Hilfen, die vom SGB IX erfasst sind. Leistungen zur Teilhabe zielen immer auch auf soziale und gesellschaftliche Inklusion ab, wie z.B. das gemeinschaftliche kulturelle Leben. In den vergangenen Jahren hat sich das Rollenverständnis behinderter Menschen auf allen Ebenen des politischen, gesellschaftlichen und kulturellen Lebens verändert (Pöld-Krämer, 2007, S. 961-962). Durch gesetzliche Änderungen wurden auch weitreichende Entwicklungen der Deinstitutionalisierung angestoßen. Konzepte der Fremdhilfe sollen durch Selbsthilfe abgelöst werden, indem Systeme wechselseitiger Hilfen aufgebaut werden. Die Behindertenpädagogik vollzog einen Wandel, weg von der Idee, Menschen ändern zu müssen, hin zu Akzeptanz, Autonomie und Selbst-bestimmung, z.B. durch das Entwickeln von Assistenzmodellen. Dabei sollen behinderte Menschen als Expertinnen und Experten in eigener Sache verstanden werden (Dörner, 1999).

Insbesondere die am 3. Mai 2008 in Kraft getretene UN-Konvention „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung“ soll die Herstellung von Chancen-gleichheit durch Einbezug von Teilhabeaspekten in die jeweilige Regierungspolitik der teilnehmenden Staaten forcieren. Der Deutsche Behindertenrat bewertet die Verab-schiedung der UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen als Meilenstein der internationalen Behindertenpolitik, da die Vertragsstaaten erstmals verpflichtet sind, Vorurteile gegenüber Menschen mit Behinderung zu bekämpfen: „Die Konvention erkennt das Recht behinderter Menschen auf eine umfassende Teilhabe in allen Lebensbereichen an. Hierzu gehören das Recht auf ein unabhängiges Leben sowie das Ende erzwungener Institutionalisierung, das gleiche Recht auf eine eigene Familie, das Recht auf Beschäftigung, das Recht auf einen angemessen Lebensstandard und sozialen Schutz, gleicher Zugang zu Bildung, das gleiche Recht auf Teilhabe am öffentlichen und kulturellen Leben sowie Schutz vor Gewalt, Ausbeutung und Missbrauch“ (Deutscher Behindertenrat, 2006).

Trotz weitreichender gesetzlicher Änderungen durch das SGB IX, das Bundesgleich-stellungsgesetz (BGG) und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sind die rechtlichen und gesellschaftlichen Bedingungen in Deutschland immer noch nicht ausreichend, um den Leitgedanken der Inklusion in vollem Maße umzusetzen. Beispielsweise gibt es nach wie vor eine große Kluft zwischen Menschen mit und ohne Behinderung, was den Zugang zu Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem ersten Arbeitsmarkt betrifft (Arbeiterwohlfahrt Bundesverband, Ist-Analyse, 2008, S. 5). Nach Auffassung des Deutschen Bundestages besteht weiterer Handlungsbedarf bei der Schaffung einer inklusiven (Schul-) Bildung, die in Deutschland nach wie vor nicht gewährleistet ist (Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, 2008, S. 2). Nach Frehe[6] ist der mit dem SGB IX und dem BGG vollzogene Paradigmenwechsel weder in der Gesellschaft, noch in der professionellen Behindertenhilfe umgesetzt worden. Bereits im Jahr 2004 prognostiziert er, dass die Zukunft professioneller Behinderten-hilfe in der Beratung, Begleitung und Unterstützung im Sinne von persönlicher Assistenz liegt. Angebote müssen seiner Auffassung nach künftig ambulant, bedarfs-orientiert und flexibel sein (2004; zit. in Ver.di, 2004, S. 8).

Im Projekt "Was hält die Gesellschaft zusammen? - Zur Zukunft der sozialen Arbeit in Deutschland" untersucht der Bundesverband der AWO die Rolle und Funktion sozialer Arbeit für den Zusammenhalt der Gesellschaft. Dabei sollen Strategien und Konzeptionen für notwendige gesellschaftliche Veränderungsprozesse und Angebote sozialer Arbeit entwickelt werden.[7] In den Bereichen Alter, Arbeit, Migration, Behinderung und Bildung werden bestehende Hilfeangebote hinterfragt und Leitthesen formuliert. Im Teilprojekt Behinderung wird in einer Ist-Analyse der Lebenslage und Lebensqualität von Menschen mit Behinderung untersucht, wie sich das Leistungsprofil in der Behindertenhilfe und Psychiatrie darstellt und wie es sich künftig ändern muss. Im Ergebnis der Analyse wird als ein wesentliches Ziel die Nutzung des bürger-schaftlichen Engagements genannt (Arbeiterwohlfahrt Bundesverband, Ist-Analyse, 2008, S. 3). Dort heißt es: „Teilhabe wird als sozialpolitisches Konzept für Selbst-bestimmung und Eigenverantwortung definiert und löst damit alte Konzepte der Fürsorge und Versorgung im Bezug auf Menschen mit Behinderungen endgültig ab...Damit ist einerseits eine Veränderung der Gemeinden hin zu lebbaren Sozialräumen, in denen Integration stattfinden kann und andererseits eine Neuausrichtung der Behinderteneinrichtungen hin zur Funktionsbestimmung in und Vernetzung mit Gemeinden angezeigt“ (Arbeiterwohlfahrt Bundesverband, 2008, Ist-Analyse, S. 8). Die Zukunft der Behindertenhilfe hängt aus Sicht von Expertinnen und Experten davon ab, ob es gelingt, teilhabeorientierte, gemeindenahe Unterstützungs-angebote aufzubauen bei gleichzeitig steigendem Bedarf aufgrund des demografischen Wandels.

1.3 Veränderte Lebens- und Wohnwelten von Menschen mit Behinderung

In den vergangenen dreißig Jahren hat sich die Wohnsituation vieler behinderter Menschen stetig verändert. Es gibt bundesweit Tendenzen der Umwandlung großer Behindertenanstalten in kleine Wohneinrichtungen mit überwiegend wohnort-bezogenem Einzugsgebiet.[8] Nach Seifert bilden dabei jedoch Menschen mit schwerer geistiger Behinderung die Ausnahme, die nach wie vor häufig fehl platziert in Pflegeheimen oder Psychiatrischen Kliniken leben. Bis auf die Studien zur Lebensqualität nach Seifert gibt es wenig differenzierte Untersuchungen von Wohn-und Lebenswelten behinderter Menschen in Deutschland. Der erste Bericht des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Situation der Heime und die Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner gibt eine aktuelle Übersicht über die verschiedenen Einrichtungstypen (Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend, 2006). Da Statistiken über die Struktur und die Anzahl bestehender Angebote von unterschiedlichen Definitionen von Behinderung ausgehen, bedarf es einer differenzierten Betrachtung der Hilfeangebote. Neben stationären und ambulanten Wohnangeboten entwickeln sich derzeit sogenannte offene Wohnformen in Privat-haushalten, in denen Pflege, Beratung und Betreuung in Form von ambulanter Assistenz geleistet werden. Dabei erstreckt sich das Spektrum der Hilfen über ambulante Dienste, bis zu Selbsthilfegruppen, Nachbarschaftshilfen und Sozialstationen. Wohnstätten wiederum richten ihr Angebot überwiegend an Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen, Wohnheime bieten dagegen häufig zusätzliche Angebote der internen Tagesstruktur an. Gemäß dem Bericht „Ermittlung von Grundlagenwissen über die Heimversorgung in Nordrhein-Westfalen und von praktischen Versorgungs-alternativen für Menschen mit Behinderungen in Heimen“ ist in Deutschland der Trend zur Heimunterbringung von Menschen mit Behinderungen ungebrochen mit zunehmender Tendenz, ohne dass Alternativen im „erforderlichen quantitativen und qualitativen Umfang“ (Werner, Wolters, 2002) ausgebaut wurden. Auch aufgrund des prognostizierten steigenden Bedarfs an Hilfeangeboten, besonders hinsichtlich der wachsenden Zielgruppe alt werdender Menschen mit Behinderung, verschärft sich derzeit die Debatte um alternative Konzepte. Nach Schulz-Nieswandt steht die Diskussion um künftige Wohn- und Lebensformen, sowie die Frage um die Deinstitu-tionalisierung von großen Einrichtungen, erst noch am Anfang (Schulz-Nieswandt, 2007, S. 34). Lindmeier betont, dass die „ursprünglichen Bindungen an den Sozialraum Gemeinde in vielen Einrichtungen wenig beachtet wurden“ (Lindmeier, 2008, S.4).

In der Praxis entwickeln sich neue Formen dezentraler Betreuung in kleinen, integrierten Einheiten im Stadtteil eher zaghaft. Dennoch zeigen einige aktuelle Beispiele, dass sich ein Trend abzeichnet zu Ansätzen einer aktiven Bürgergesellschaft, wie sie z.B. in so genannten Mehrgenerationenhäusern existieren.[9] Seit einigen Jahren ist der Ansatz ´Community Care`[10] im Gespräch, wobei ´Community` für die soziale Gemeinde und ´Care` für das Kümmern oder das für jemanden sorgen steht (Lidauer, 2007, S. 68). Niehoff sieht in ´Community Care` ein wirksames Instrument, um eine inklusive Gesellschaft anzustreben (Niehoff, 2002, S.5; zit. n. Lidauer, 2007, S. 68). Unterstützung wird dabei überwiegend aus dem eigenen sozialen Netzwerk heraus geleistet. Dienstleistungen sind darin die regulären gesellschaftlichen Einrichtungen wie Behörden, ambulante Dienste und Bildungseinrichtungen. Aufgabe professioneller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behindertenhilfe ist es hier, soziale Kontakte im Sinne von Netzwerken zu knüpfen, auf die zurückgegriffen werden kann, bevor spezialisierte Dienste in Anspruch genommen werden. In der Ina-Studie (Driller u.a., 2008, S. 99) werden soziale Netzwerke von Menschen mit geistiger Behinderung in Wohneinrichtungen untersucht. Dabei kommt man zum Ergebnis, dass Menschen mit Behinderungen in Wohneinrichtungen, verglichen mit Menschen ohne Behinderung, eine geringere Größe an Netzwerken haben. Eine Studie von Windisch und Kniel belegt, dass nicht behinderte Menschen über deutlich größere und heterogenere Netzwerke, sowie über mehr freundschaftliche Beziehungen verfügen, als Menschen mit Behinderungen. Netzwerke von Menschen mit Behinderung seien davon geprägt, dass sie mehr Kontakt zu professionellen Helferinnen bzw. Helfern und zu anderen Menschen mit Behinderung haben. Festgestellt wird weiterhin, dass sie oft im Allgemeinen über sehr wenig Kontakte, z.B. zu Freunden verfügen. Dabei wird von der trivialen, aber dennoch beachtenswerten Erkenntnis ausgegangen: Je größer das Netz-werk einer Person, desto größer ist die Quelle an informeller und persönlicher Unterstützung (Kniel, Windisch, 1987, S. 190-200). Nach Windisch wächst die Bedeutung gemeinwesenorientierter und informeller Unterstützung in der Behinderten-hilfe angesichts des demografischen und gesellschaftlichen Wandels. Inklusion in das Gemeinwesen soll durch Konzepte der Gemeinwesen- und Sozialraumorientierung, sowie durch die Mobilisierung bürgerschaftlichen Engagements und der Förderung von Netzwerken erwirkt werden. Beispielsweise kann ein Mensch mit Behinderung (hier auch ´Fokusperson` genannt) durch den Ansatz ´Circles of Support (COS)` so unterstützt werden, dass die Lebensqualität durch reziproke Beziehungen mit ehren-amtlich Tätigen, Freunden oder anderen Personen verbessert werden kann (Akademie Hofgeismar, Dokumentation Fachkolloquium, 2008, S. 1-3).[11]

Nach Seifert stellt die Leitidee der sozialen Inklusion neue Anforderungen an Einrichtungen, im Sinne einer Entwicklung eines individuellen Lebensstils und die Erschließung persönlicher Netzwerke und Freizeit-, Bildungs- und Arbeitsmöglich-keiten in der Gemeinde. Einrichtungen werden zu ´Brückenbauern in die Gemeinde` (Seifert, 2006, S. 24). Drabent formuliert es ähnlich und fordert Einrichtungen der Behindertenhilfe auf, Strategien zu entwickeln, die eine Öffnung zum sozialen Nahraum ermöglichen (Drabent, 2002, S. 211; zit. n. Franz, Beck, 2007, S.1). Beck und Franz stellen fest, dass umfeld- und sozialraumbezogenes Denken in der Behinderten- pädagogik noch nicht verankert ist, auch wenn Ansätze unter den Stichworten ´Community Care` oder ´Gemeinwesenorientierung` immer häufiger in der Fachwelt in Erscheinung treten. Nach Hinte ist das Instrument der Sozialraumanalyse in der Behin-dertenhilfe bisher kaum bekannt. Sozialraum fokussiert in diesem Fall einen bestimmten Lebensraum von Menschen bzw. das Wohnquartier und sieht den Unterstützungsbedarf im Gegensatz zur fallspezifischen, unmittelbaren Hilfe aus der Vogelperspektive. Dabei geht es um die Gestaltung des Gemeinwesens, sowie die „Aneignung von Kenntnissen im sozialen Raum und Aufspüren von Kapazitäten und Ressourcen, den Aufbau von Kontakten, die Einbindung der Fachkräfte in Netzwerke etc.“ (Hinte, 1999, S. 99f, 2002, S. 15 f.; zit.n. Franz, Beck, 2007, S. 4).

Stengler sieht im Ansatz ´Community Care` die Chance der Wiederbelebung des sozialstaatlichen Prozesses einer solidarischen Zivilgesellschaft. Seiner Meinung nach gibt es ein Potential an Unterstützungsmöglichkeiten in der Kleinräumigkeit einer Region (Community) für die partizipative Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern (Stengler, 2008, S. 10). ´Community Living` als ein weiterer Ansatz des ´Community Care` hat seine Wurzeln in den fünfziger Jahren in den skandinavischen Ländern. Er zielt auf die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse und die Einbindung in das Gemeinwesen, wohingegen ´Community Care` den Betreuungsaspekt in den Vorder-grund stellt (Stein, 2007, S. 8). ´Community Living` stellt sich zur Aufgabe, gerade in einer Zeit der Entwicklung einer exkludierenden[12], individualisierten Gesellschaft an der Herstellung von Inkludität zu arbeiten. Behinderte Menschen sollen vielmehr Mieter, Nachbar, Bürger mit Rechten und Pflichten zu einem selbstverständlichen Teil der Kommune werden (Dederich, 2006, S. 3). Nach Wunder sollen „alle Leistungen, die ein Mensch mit Behinderung braucht, in der Gemeinde erreichbar sein...Standard-angebote sollten integriert und nicht in Sonderwelten vorenthalten werden“, wobei „vieles an alltäglicher Begleitung des Behinderten“ durch Netzwerke nachbar-schaftlicher Hilfe und bürgerschaftliches Engagement in Bewegung gebracht werden kann (Wunder, 2006, S. 3 f.; zit. n. Lidauer, 2007, S.71).

1.4 Neuorientierung durch Kundenbefragungen

Zur näheren Erklärung der im Folgenden verwendeten Methode der Nutzerbefragung bedarf es einer kurzen Einführung in das Thema Kundenbefragung. Der Wandel innerhalb der Behindertenhilfe erfordert in logischer Konsequenz die Auseinander-setzung mit neuen Wohn- und Unterstützungskonzepten, in denen der Nutzer von Dienstleistungen selbst definiert, wo und wie er leben möchte. Ab dem ersten Januar 2008 gibt es einen Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget, das Menschen mit Behinderung ermöglichen soll, Hilfearrangements selbst zu bestimmen und zu gestalten. Nach § 17 SGB IX können Leistungen zur Teilhabe auf Antrag auch durch ein Persönliches Budget in Form eines Geldbetrages ausgeführt werden. Leistungs-empfänger können so zu Expertinnen und Experten in eigener Sache werden (Göltz, 2008). Gleichzeitig wird durch das Persönliche Budget eine Wettbewerbsituation auf dem ´Markt` der Hilfeleistungen für Menschen mit Behinderung eingeleitet, die bislang noch nicht existierte. Erfahrungen aus europäischen Nachbarländern zeigen, dass sich durch das neue Steuerungsinstrument eine größere Angebotsvielfalt entwickeln kann und Menschen mit Behinderung durch das Entstehen neuer Wahlmöglichkeiten an Entscheidungssouveränität gewinnen (Müller-Fehling, 2006, S. 5).

Der Begriff Kunde wird im Zuge aktueller Qualitätsentwicklungsmaßnahmen bei Verbänden der freien Wohlfahrtspflege zunehmend verwendet, um zu verdeutlichen, dass sämtliche Qualitätsarbeiten darauf abzielen, den Kunden zufrieden zu stellen. „´Kunden` sind in der Sprache der Qualitätssicherungsliteratur alle Personen und Institutionen, die sich über die Qualität einer Dienstleistung ein Urteil bilden und die Akzeptanz der Dienstleistung fördern oder beeinträchtigen können“ (Meinhold, Matul, 2003, S. 36). Den Empfänger von Hilfen als Kunde zu bezeichnen ist in der Fachwelt umstritten. Insbesondere Menschen mit Beeinträchtigungen haben, verglichen mit einem Konsumenten am Markt, in Bezug auf ihre Krankheit keine echten Wahlmöglichkeiten oder Optionen. Sie befinden sich nach Dörner in einer Ausnahmesituation und sind in gewissen Lebensbereichen abhängig und hilfebedürftig (Dörner, 2003, S. 50; zit. n. Dederich, 2006, S. 6). Nach Meinhold und Matul liegt dennoch ein gewisser Gewinn in der Gleichsetzung von Klienten und Kunden, nämlich in der Sensibilisierung des Helfenden und in einer respektvolleren Haltung auf gleicher Augenhöhe gegenüber den Unterstützungsbedürftigen: „Den Klienten unter der Kundenperspektive wahrzunehmen heißt, im Verhältnis zum Klienten neue Aspekte entdecken, die unter der Klientenperspektive übersehen werden könnten“ (Meinhold, Matul, 2003, S. 37). Die neue Sichtweise der Kundenorientierung wird vielerorts begrüßt, nicht im Sinne von alleiniger Ausrichtung an den Kundenbedürfnissen, sondern als Grundhaltung im menschlichen Umgang mit Leistungsempfängern (Hohmann-Beck, Rutishauser Empting, 1997, S. 40). Im Folgenden wird allerdings die Bezeichnung Nutzerin bzw. Nutzer von Hilfeangeboten vorgezogen. Der Mensch mit Behinderung verfügt in den häufigsten Fällen nicht wirklich über alle entsprechenden Befugnisse eines Kunden, wenngleich das Persönliche Budget künftig einen Wandel einläuten kann. Nach Klammer und Niehoff-Dittmann sind Menschen mit Behinderung eher Nutzerinnen und Nutzer von Dienstleistungen, weil sie die Rolle eines Kunden nicht vollständig ausfüllen (Klammer, Niehoff-Dittmann, 2000, S. 3).

Folgt man dem Gedanken der Selbstbestimmung, so soll der Nutzer die Möglichkeit zur Mitgestaltung des Hilfeangebots erhalten, indem beispielsweise Untersuchungen der Kundenzufriedenheit vorgenommen werden. In den vergangenen Jahren haben Nutzer-befragungen in Wohneinrichtungen und Diensten der Behindertenhilfe und Psychiatrie Einzug gehalten (Bodenbender, Stollenwerk u.a., 2008). Die Befragung von Nutzer-innen und Nutzern von Hilfeangeboten in der Behindertenhilfe und Psychiatrie stellt somit ein Instrument dar, um die Prinzipien der Mit- und Selbstbestimmung zu realisieren, indem das subjektive Wohlbefinden der Person in den Mittelpunkt gerückt wird.

Beispielhaft für eine Nutzerbefragung sei eine Aktion von ´Pinel` genannt, eine Initiative für psychisch kranke Menschen in Berlin. In der Befragung werden Nutzer-innen und Nutzer von Hilfeangeboten gemäß den Richtlinien der Aktionsforschung zu verschiedenen Themenkomplexen im Bereich Wohnen befragt und erhalten so die Möglichkeit, das Setting künftiger Dienstleistungen mitzugestalten (Püschel, 2007).

In einer weiteren Nutzerbefragung im Rahmen der Studie „Gemeindeintegriertes Wohnen für Menschen mit Behinderung im Alter“ im Hochsauerlandkreis werden Menschen mit Behinderung nach ihrer gewünschten Lebensform gefragt. In der Studie antworten die Befragten in Wohneinrichtungen überwiegend, dass sie sich Einzel-zimmer, kleinere Wohngemeinschaften oder selbständige Wohnformen in einer zentralen Lage wünschen, bei gleichzeitig vielseitigen (Hilfe-) Angeboten und sozialen Kontakten. Bei der Frage nach dem Herzenswunsch wird häufig geantwortet, dass man nicht allein sein möchte und selbst bestimmen will, wo und wie man sein Leben gestaltet. Gleichzeitig antworten mehr als fünfzig Prozent der Befragten, dass sie nicht mehr ohne Hilfe das Haus verlassen können und Unterstützung bei der Freizeit-gestaltung benötigen. Vierzig Prozent ist es nicht möglich, ohne fremde Hilfe Freunde oder Bekannte zu treffen (Brohl, Koeppe & Theus, 2008, S. 24).

Teil 2 Freiwilligenarbeit in der Praxis der Behindertenhilfe

2.1 Ehrenamtliches Engagement im Kontext einer sich wandelnden Gesellschaft

Freiwillig bzw. ehrenamtlich Tätige sind Personen, die sich einer sozialen Aufgabe in einem institutionellen Rahmen unentgeltlich zur Verfügung stellen, ohne durch Verwandtschaft oder nachbarschaftliche Beziehungen dazu verpflichtet zu sein. Im Zuge eines sogenannten Strukturwandels des Ehrenamts werden heute vielfältige Bezeichnungen für unentgeltliche bzw. geringfügig entschädigte Tätigkeiten verwendet, wie z.B. bürgerschaftliches Engagement oder Freiwilligenarbeit (Rauschenbach, 2007, S. 226-228). Der Begriff ´Bürgerschaftliches Engagement` verdeutlicht, dass Menschen, die sich freiwillig engagieren, dies im Selbstverständnis eines mündigen Bürgers tun. Der Begriff der ´Freiwilligenarbeit` betont dahingegen den Aspekt der Leistung im ehrenamtlichen Engagement und die besondere Stellung zur Erwerbsarbeit. Der Begriff impliziert, dass die erbrachte Leistung im Gegensatz zur Erwerbsarbeit nicht weisungs-gebunden ist. Im Freiwilligensurvey des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hält die Mehrzahl der Befragten ´Freiwilligenarbeit` als die passendste Bezeichnung für freiwillige, unentgeltliche Tätigkeiten für andere (Landesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement in Bayern, o.J.).

Das traditionelle Ehrenamt hat sich im Kontext einer sich wandelnden Gesellschaft in den vergangenen Jahrzehnten weiter entwickelt. Das Ehrenamt in seiner ursprünglichen Form ist gekennzeichnet durch hoch organisierte, fest eingefügte Formen der Kooperation und Arbeitsteilung und unterliegt in der Regel den Weisungen und der Aufsicht Professioneller (Olk, 2004, S. 27). Das moderne Ehrenamt dagegen wird häufig von dem Anspruch dominiert, sich jederzeit wieder aus der jeweiligen Aufgabe zurückziehen zu können. Die Verbände der freien Wohlfahrtspflege sehen sich mit der Tatsache konfrontiert, dass immer weniger Menschen bereit sind, sich in feste, vorgegebene Strukturen einzufügen und dauerhaft bzw. regelmäßig zu verpflichten. Im Praxishandbuch der AWO „Initiative Ehrenamt“ wird die begriffliche Neudefinition des Ehrenamts begründet gesehen in einer geänderten Sichtweise, nach der der Trend sich von einer altruistischen Pflichterfüllung in der klassischen Helferrolle wegbewegt und persönliche Gestaltungsinteressen und Nützlichkeitserwägungen in den Vordergrund rücken (Pott, 1998, S. A 3). Der Wandel der Erscheinungsformen freiwilligen Engagements zeigt sich durch Tendenzen zur Anbindung an freiwillige Zentren, lockere Zusammenschlüsse, Initiativen und Selbsthilfegruppen. Weitere Kriterien für eine Neudefinierung des Begriffes sind die Ausdifferenzierung der Formen, das Auftreten neuer Engagementfelder (z.B. im Bereich Umweltschutz) und neuer Organisations-formen (z.B. Stiftungen) (Holzer, 2005, S. 18).

In einer Untersuchung der Prognos AG wird festgestellt, dass es aufgrund des Rückzugs des Sozialstaats in verschiedenen politischen Bereichen zu einer Wiederbelebung von gemeinnütziger Arbeit und Engagement in Vereinen gekommen ist. Gleichzeitig wird jedoch eine Abkehr von etablierten Großorganisationen, wie z.B. Gewerkschaften und Parteien verzeichnet (Knauer, 2008). Wohlfahrtsverbände sind somit dazu aufgefordert, grundlegende Reformprozesse in den Verbandsstrukturen vorzunehmen, wenn bürger-schaftliches Engagement weiterhin fester Bestandteil in der Gestaltung der fachlichen Arbeit sein soll (Pott, Stillger, 2007, S. 1). Trotz sinkender Zahlen freiwilligen Engagements bei den großen Wohlfahrtsverbänden kann ein wachsendes Interesse, insbesondere innerhalb der älteren Generation, an der Mitgestaltung politischer Prozesse verzeichnet werden (Olk, 2004, S. 26). Nach einer Studie des Zukunfts-forschers Opaschowski liegt der Trend zum freiwilligen Engagement darin begründet, dass der Blick sich wieder stärker auf die beständigen Aspekte des Lebens richtet. Menschen sehnen sich heute nach verlässlichen Werten und rücken tendentiell etwas näher zusammen (Opaschowski, 2008).

In den Freiwilligensurveys aus den Jahren 1999 und 2004 des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend kommt man zur Erkenntnis, dass mehr als ein Drittel der deutschen Bevölkerung ehrenamtlich aktiv ist. Ein weiteres Drittel wäre prinzipiell bereit, sich künftig ehrenamtlich zu engagieren, ein weiteres Drittel lehnt freiwilliges Engagement scheinbar ab. Die Engagementquote, also der Anteil von freiwillig Engagierten an der Bevölkerung ab vierzehn Jahren, ist zwischen 1999 und 2004 um zwei Prozentpunkte von vierunddreißig auf sechsunddreißig Prozent gestiegen. Auch die Intensität des freiwilligen Engagements hat sich erhöht. Der Anteil der Engagierten, die mehr als eine Aufgabe oder Funktion übernommen haben, ist von siebenunddreißig auf zweiundvierzig Prozent gestiegen. Ebenso deutlich hat sich das Engagementpotenzial erhöht. Zum einen ist die Bereitschaft bei nicht Engagierten, sich freiwillig zu engagieren, gestiegen. Diese Gruppe hat sich in der Bevölkerung um sechs Prozentpunkte von sechsundzwanzig auf zweiunddreißig Prozent vergrößert. Zum anderen wollten sich im Jahr 2004 diejenigen Menschen, die sich bereits engagierten, zu einem deutlich höheren Anteil noch stärker engagieren. Mit elf Prozent ist der Bereich „Sport und Bewegung“ der größte Engagementbereich, gefolgt von den Bereichen „Schule und Kindergarten“ mit sieben Prozent, sowie „Kirche und Religion“ mit sechs Prozent. Am stärksten zugenommen hat das Engagement im sozialen Bereich und zwar von vier auf fast sechs Prozent. Verglichen mit dem ersten Freiwilligensurvey im Jahr 1999, gibt es fünf Jahre darauf eine stärkere Hinwendung zu „anderen Zielgruppen“, zu der behinderte Menschen gezählt werden (Gensicke, Picot & Geiss, 2005, S. 144).

2.2 Freiwilligenarbeit als Lückenbüßerin in finanziellen Krisenzeiten?

In einer Empfehlung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. zur Einbindung Freiwilliger wird zitiert: „...Wenn die Versorgung von Kindern und Alten nicht mehr sicher gestellt ist, wenn einerseits bislang unbezahlte Leistungen nach betriebs-wirtschaftlichen Gesichtspunkten organisiert und kommerzialisiert werden und andererseits bislang professionelle Hilfe nur noch in Form ehrenamtlicher Tätigkeit angeboten werden kann, dann ist dies ein Gradmesser dafür, was einer Gesellschaft ihre schwächeren Teile wert sind und wie viel soziale Arbeit sie sich leisten will“ (Baureithel, 2005; zit. in Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V., 2005, S. 6).

Bei der Debatte um die Zukunft sozialer Dienstleistungen wird ein neues Verständnis sozialer Arbeit diskutiert. In verschiedenen Fachbereichen schreitet die Entwicklung des Abbaus bisheriger staatlicher Fürsorge- bzw. Versorgungssysteme voran. Dabei gibt es eine Tendenz zu individuelleren Dienstleistungen in einem vernetzten Hilfeumfeld. In diversen Projekten wird untersucht, wie es gelingen kann, Bürgerinnen und Bürger im Sinne eines sogenannten Wohlfahrts-Mix[13] zu erreichen. Das Bundesnetzwerk Bürger-schaftliches Engagement (BBE) sieht im Ausbau von bürgerschaftlichem Engagement in seinen vielfältigen Erscheinungsformen eine Chance, um knapper werdende Ressour-cen, z.B. aufgrund von wegfallenden Zivildienstleistungen, zu begegnen. Olk betont, dass künftig neue Kombinationsformen zwischen privat erbrachten Leistungen, bürgerschaftlichem Engagement und bezahlter Erwerbsarbeit entwickelt werden müssen in einem „Mix verschiedenartiger freiwilliger Leistungen von unterschiedlicher Verbindlichkeit...“(Arbeitskreis Bürgergesellschaft und Aktivierender Staat, 2006, S. 4).

Ragati[14] weist bei der Frage nach der Zukunft sozialer Dienste darauf hin, dass Wohlfahrtsverbände darum bemüht sind, „soziale Hilfen mehr als bisher gesell-schaftlich einzubinden und dafür zivilgesellschaftlich Ressourcen zu mobilisieren.“ Weiter führt er aus: „Die manchmal zu beobachtende Skepsis gegenüber einem Ausbau von Freiwilligen-Diensten ist letztlich auch ein Misstrauen gegenüber der Fähigkeit und der Kraft einer Zivilgesellschaft, selbst an sozialer Gerechtigkeit und sozialem Frieden mitzuwirken. Aufgabe der Wohlfahrtsverbände muss es sein, sich intensiv um diese Arbeit zu bemühen und so den zivilgesellschaftlichen Mehrwert ihrer Tätigkeit unter Beweis zu stellen...“ (Ragati, 2005, S. 20-21).

Die Forderung nach stärkerer Berücksichtung des bürgerschaftlichen Engagements wird im Zuge der Debatte um neo-liberalistische Tendenzen und den Rückzug des Staates kontrovers diskutiert. Beispielsweise soll es gemäß der Enquête-Kommission darum gehen, dass der ´schlanke` Staat fördernde Rahmenbedingungen schafft, in denen bürgerschaftliches Engagement wachsen kann und Bürgerinnen und Bürger für das Gemeinwesen Sorge tragen (Backhaus-Maul, Speck, 2005, S. 16). Freiwilligenarbeit wird folglich häufig in Verbindung gebracht mit dem Abbau des Sozialstaats bzw. seines Rückzugs aus seiner Verantwortung gegenüber sozial schwächer gestellten Menschen. Der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH) e.V. kritisiert die Deregulierung des Staates bei gleichzeitigem Umbau der öffentlichen, freien und privaten Wohlfahrtspflege und sieht die Aufforderung zur Freiwilligenarbeit vor allem in wirtschaftlichen Interessen begründet (Nodes, 2008). Im Netzwerk von Ehrenamtlichen der Caritas-Konferenzen Deutschlands (CKD) beispielsweise werden durch rund 80.000 Frauen und Männer jährlich unentgeltlich über vier Millionen Stunden geleistet. Dabei geht man bei einem angenommenen Wert von fünfzehn Euro pro Stunde von einer Wertschöpfung von mehr als sechzig Millionen Euro innerhalb des CKD-Netzwerks aus (CAREkonkret, 50, 2008, S. 3).

Im „Engagementatlas“ der Prognos AG wird erstmals der gesamte volkswirtschaftliche Nutzen ehrenamtlicher Arbeit ermittelt. Dabei wird aufgezeigt, dass im Durchschnitt rund sechzehn Stunden monatlich geleistet werden, was umgerechnet fast dreieinhalb Millionen Vollarbeitszeitstellen und einem Arbeitswert in Höhe von fünfunddreißig Millionen Euro entspräche. Die Studie stellt weiterhin fest, dass im Zuge des staatlichen Rückzugs „Freiräume für bürgerschaftliches Mitmachen wachsen“ und noch lange nicht alle Potentiale freiwilligen Engagements ausgeschöpft sind (Knauer, 2008).

Auch in einem „Gutachten zum Wert des Bürgerschaftlichen Engagements in Bayern“ wird der Versuch unternommen, den Nutzen ehrenamtlichen Engagements, sowohl in monetärer als auch in sozialer Hinsicht, zu beziffern. Neben vielfältigen sozialen Wirkungen, wie die Stärkung des sozialen gesellschaftlichen Klimas und der Erhöhung von Lebensqualität und subjektivem Wohlbefinden gibt es einen monetär messbaren Mehrwert. Dabei wird berechnet, dass die Investition von einem Euro in bürger-schaftliches Engagement einen Nutzen von ca. sieben Euro stiften soll (Kral, Endres, 2008).

Die Diskussion um den Einsatz ehrenamtlich tätiger Personen in der Behindertenhilfe ist nicht neu und kam bereits in den siebziger Jahren auf. Auf einer Tagung des Dachverbandes psychosozialer Hilfsvereinigungen wird die Thematik bereits unter dem Titel „Laieninitiativen und institutionelle Therapie psychisch Kranker“ kritisch diskutiert (hilfe, 2008, S. 48). Nach Wunder wurde schon in der Fachdiskussion in den neunziger Jahren deutlich gemacht, dass ehrenamtliches Engagement lediglich ergän-zende Hilfe leisten kann. Als „Kernsatz der heutigen Auseinandersetzung“ zitiert er den Bericht der Enquête „Bürgerschaftliches Engagement“, der betont, dass Freiwilligen-arbeit in der Behindertenhilfe nicht als ein Sparpotential, sondern als Qualitäts-steigerung gewertet werden muss und es um neue Kooperationsformen, z.B. im Freizeitbereich, ginge (Wunder, 2006).

2.3 Bedeutung von Freiwilligenarbeit für die Behindertenhilfe und Psychiatrie

Menschen mit Behinderung und ihre Unterstützer fordern heute verstärkt die Umsetzung der postulierten Rechte auf Selbstbestimmung und Inklusion ein: „Die Menschen müssen anders denken und handeln...Die Gesetze sagen, wir haben ein Recht auf ein selbstbestimmtes Leben und Teilhabe. Wichtig ist auch, dass uns nicht nur immer Behindertenpädagogen oder Profis begleiten. Wir wollen auch normale Leute treffen. Das geht durch bürgerschaftliches Engagement“ (Frauendorf, 2008; zit. in Hinz, Körner & Niehoff, 2008, S. 128). Nach Frühauf bedeutet diese Neuorientierung sozialen Handelns einen massiven Einschnitt in die Berufsgruppe der Heil- und Sonder-pädagogen und zitiert dabei Haeberlin (2007, S. 253): „Die Heil- und Sonderpädagogik hat sich (...) hartnäckig auf die Abgrenzung ihrer ´Klientel` mit dem Wort ´Behinderte` festgelegt. So stecken wir ein Revier ab, in dem wir möglichst allein Platzhirsche sein können. Wir versuchen es gegen alle anderen zu sperren, die zwar auch den so genannten Behinderten` beistehen möchten und es möglicherweise genau so könnten wie wir, die aber keinen mit unserer Berufspolitik als anerkannt` erstrittenen Titel wie Bachelor, Master, Master of Advanced Studies (MAS), Zertifikat (CAS) plus Anhängsel in Form einer meist englischsprachigen Imponierumschreibung besitzen“ (Frühauf, 2008, zit. in Hinz, Körner & Niehoff, 2008, S. 23).

Stein plädiert für den stärkeren Einbezug ehrenamtlichen Engagements und erklärt, dass in der Behindertenhilfe einige traditionelle Aufgaben von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wegfallen werden, dafür jedoch andere Aufgaben entstehen können. Sie erwähnt einen Antrag auf Errichtung einer Enquête der Heime im Jahr 2001, nach dem von einer zunehmenden Bereitschaft zu bürgerlichem Engagement ausgegangen wird und familiäre Netzwerke und bürgerschaftliches Engagement gestärkt werden sollen (Stein, 2008; zit. nach Hinz, Körner & Niehoff, 2008, S.99-100).

Durch den wirtschaftlichen Druck der Kostenträger sehen sich Träger von Einrichtungen und Diensten mit der Notwendigkeit zu drastischen Änderungen in ihrer Organisationsstruktur konfrontiert. Nach Baur[15] haben sich aufgrund des medizinischen Fortschritts die Empfängerpotentiale im Rahmen der Eingliederungshilfe in den letzten Jahren verzehnfacht, bei einer gleichzeitigen Kostensteigerung um zweihundert Prozent. Aus seiner Sicht stellen Leistungsträger im Bereich der Eingliederungshilfe zu Recht in Frage, ob alle Leistungen durch fest angestellte, professionelle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erbracht werden müssen. Er betont auf einer Fachtagung zum ehren-amtlichen Engagement in der Behindertenhilfe, dass der Einsatz freiwillig Tätiger auch hinsichtlich des Rückgangs an Zivildienstleistenden an Bedeutung in der Behinderten-hilfe gewinnt, zumal die Hälfte der freien Zivildienststellen unbesetzt seien (Akademie Hofgeismar, Dokumentation Fachkolloquium, 2008, S. 4-5).

Der Landeswohlfahrtsverband Hessen stellt klar, dass ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter lediglich zusätzliche Aufgaben übernehmen sollen und somit nicht in Konkurrenz zu Hauptamtlichen stehen. Aus Sicht des Verbandes können dabei folgende Tätigkeitsbereiche von Interesse sein: Begleitung und individuelle Hilfe einzelner Personen, Anbieten bzw. Begleitung von Kursen oder Interessensgruppen, Begleitung von Freizeitaktivitäten oder Urlaub, Unterstützung der speziellen Förderung von Menschen mit geistiger Behinderung durch das Einbinden persönlicher Kompetenzen, aber auch Fundraising, Öffentlichkeitsarbeit oder die Übernahme von Aufgaben im Vorstand. Es wird betont, dass ehrenamtliches und berufliches Engagement nicht deckungsgleich oder austauschbar sein können, sondern „es ergibt sich bei ent-sprechender Nutzung der Ressourcen...in der Addition ein optimales Konzept für die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung“ (Landeswohlfahrtsverband Hessen, 2008, Folien 7 und 12).

Im Vorschlagspapier der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen“ der Arbeits- und Sozialminister-konferenz (ASMK) wird eine stärkere Förderung bürgerschaftlichen Engagements im Behindertenbereich gefordert, mit dem Ziel der Stärkung von Selbstbestimmung, Eigen-verantwortung und Selbsthilfepotentialen. Es wird festgestellt, dass bürgerschaftliches Engagement in der Hilfe für Menschen mit Behinderungen bislang keine grol3e Rolle spielt. Eine Stärkung der Zivilgesellschaft sei notwendig, um im Gemeinwesen die Bereitschaft zur Erbringung ehrenamtlichen Engagements zu erhöhen. Als mögliche Betätigungsfelder und ausbaufähige Ansätze werden folgende Bereiche erwähnt: ehren-amtliche Betreuungen[16], Freiwilligenagenturen, generationenübergreifende Wohn-formen oder auch die Übernahme eines Ehrenamts durch Menschen mit Behinderungen selbst (Arbeits- und Sozialministerkonferenz, 2008).

Auf kommunaler Ebene mobilisieren Städte- und Landkreise bürgerschaftliches Engagement für seelisch behinderte Menschen, indem beispielsweise sozial-psychiatrischen Diensten eine Landesförderung „unter anderem für die Gewinnung, fachliche Begleitung und Koordination von Selbsthilfegruppen und Bürgerhelfern“ zugeschrieben wird. Das Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg sieht es als Aufgabe der Wohlfahrtsverbände an, für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer für Begegnungsstätten und Kontakttreffs zu werben (Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg, 2008, S. 4). Auch beim Abschluss von Leistungs-, Vergütungs- und Prüfvereinbarungen im Bereich des ambulant betreuten Wohnens für Menschen mit Behinderung wird vielerorts vorgegeben, dass „Fachkräfte durch nicht professionelle Kräfte, wie z.B. Ehrenamtliche, ergänzt werden“ sollen. Beispielsweise heil3t es in einer Leistungsbeschreibung, dass die Betreuung durch geeignetes Fach-personal bzw. einem ´Hilfemix` an Personal sicherzustellen ist (Entwurf einer Allgemeinen Leistungsbeschreibung ambulant betreutes Wohnen für volljährige Menschen mit psychischer Behinderung nach den Richtlinien für die Eingliederungshilfe nach § 54 Abs. 1 Satz 1 SGB XII i.V.m. § 55 Abs. 2 Nr. 6 SGB IX des Ortenaukreis, 2009).

So steht auch der Welttag für seelische Gesundheit am 10. Oktober 2008 unter dem Motto: „Seelische Gesundheit muss weltweit Priorität erhalten - Ausbau von Hilfean-geboten durch bürgerschaftliche Interessenvertretung und bürgerschaftliches Handeln“. Nach einem Psychiatrie-Bericht der Gesundheitsminister versteht sich innovative Psychiatrie auch als Bürgerrechtsbewegung, deren Selbstverständnis auf Emanzipation und Partnerschaft zielt. Der Erhalt möglichst normaler Lebensverhältnisse oder die Wiedereingliederung zählen zu den wichtigsten Zielen. Hilfen aus dem sozialen Umfeld haben dabei absolut Vorrang. Das Motto des diesjährigen Welttags stärkt diesen Ansatz als Appell an alle Bevölkerungsschichten (Weltgesundheitstag, 2008).

In der Ist-Analyse des AWO Bundesverbandes e.V. wird bei der Frage nach der Zukunft der Behindertenhilfe Beck zitiert: „Ohne neue Formen der Selbsthilfe, der Selbst- und Mitverantwortung wird es in Zukunft so oder so nicht mehr gehen, da sind alle Analysen eindeutig. Das Bewusstsein der Bürger dafür, dass der Abstieg heute von jeder Stufe der sozialen Leiter losgehen kann, steigt ebenso wie die Zahl der freiwillig engagierten Menschen. In der Förderung dieser neuen Formen des bürgerschaftlichen Engagements liegen große Chancen für die freien Träger“ (Beck, 2005; zit. in Arbeiterwohlfahrt Bundesverband, Ist-Analyse, S. 5).

Leitungsverantwortliche bzw. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Einrichtungen der Behindertenhilfe und Psychiatrie stehen vor der Frage, ob ehrenamtliche Mitarbeit tatsächlich sinnvoll und für die Qualität der Angebote gewinnbringend ist. Im Bereich der Gemeindepsychiatrie konnte in den vergangenen zwanzig Jahren ein fachlich differenziertes Versorgungsangebot mit zunehmender Professionalisierung aufgebaut werden. Die Forderung einer stärkeren Einbeziehung von Bürgerengagement wird vielfach als Rückschritt empfunden und mit einer Entprofessionalisierung in Verbindung gebracht. In der aktuellen sozialpsychiatrischen Zeitschrift „hilfe“ wird zitiert: „Unerträglich findet manche Fachkraft die Anwesenheit Ehrenamtlicher in den sozialpsychiatrischen Beratungsstellen. Sie stören den reibungslosen Ablauf. Es kostet viel Zeit, sich mit ihnen auseinander zu setzen. Sie schaffen Unruhe am Arbeitsplatz. Auch Klinikmitarbeiter klagen mitunter über die „Laien“ in den Kliniken“ (hilfe, 2008, S. 10). Kritisiert wird häufig, dass Ehrenamtliche in der Sozialpsychiatrie oft selbst Interesse an der Auseinandersetzung mit eigenen Problemen haben und als unqualifizierte Laien Schaden anrichten könnten. Dochat sieht jedoch im Einbezug Freiwilliger in die Gemeindepsychiatrie eine Steigerung der Qualität des Angebots, da es sich um eine andere Form von Beziehung handelt, die über professionelle Konzepte nicht hergestellt werden kann. Diese besondere Stärke soll seiner Meinung nach genutzt werden, um Normalität und Alltagsorientierung in die Einrichtung zu bringen. Denn: „Wiedereingliederung in die Gesellschaft ist ohne Gesellschaft nicht möglich“ (Dochat, 2007, S. 12). Eine fehlende Einbindung von bürgerschaftlichem Engagement sei eine nicht genutzte Chance, Öffentlichkeit für die Einrichtung bzw. die Angebote herzustellen. Seiner Ansicht nach ist der Prozess der Professionalisierung nicht in Frage gestellt, wenn er durch ehrenamtliche Aktivitäten erweitert wird.

In einer empirischen Untersuchung haben sechzig Prozent der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner in Einrichtungen der Behindertenhilfe bzw. Psychiatrie angegeben, ausschließlich auf Kontakte innerhalb der Institution angewiesen zu sein und dass Teilhabe am Leben in der Gesellschaft oft nur auf seltene Angehörigenkontakte und organisierte Veranstaltungen beschränkt ist (Dörner, o.J.). Nach Buchka sollen Ein-richtungen der Behindertenhilfe demzufolge mehr soziale Kontakte zu Personen außerhalb der Einrichtung ermöglichen und bürgerschaftliches Engagement in einem Konzept eines ´Sorgen-Mixes` einbeziehen. Seiner Meinung nach ist der Netzwerk-gedanke besonders wichtig, da durch ihn die Außenwelt und gesellschaftliche Wirklichkeit in die Einrichtung geholt werden kann, z.B. durch Kontakte zu Vereinen oder Bürgergruppen in der Region (Buchka, 2003, S. 44-49). Schablon stellt in seiner aktuellen Dissertation zum Thema ´Community Care` folgende Thesen auf: „Neben dem professionellen Engagement ist ein institutionell und öffentlich verortetes freiwilliges soziales Bürgerengagement zur Gemeinwesenbindung von Menschen in marginalisierten Positionen unverzichtbar...Die Kommune bzw. der Träger der Behindertenhilfe sollte durch hauptamtliche Mitarbeiterinnen Netzwerkarbeit, Selbst-hilfeaktivitäten und sozialpolitisches Engagement aller Bürger fördern“ (Schablon, 2009, S. 291).

[...]


[1] Auszug aus einem Nutzerinterview (anonymisiert).

[2] Beispielsweise mündliche Gespräche auf Fachtagen, sowie Internetrecherchen und Informationsauskünfte von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern anderer Wohlfahrtsverbände.

[3] In Baden und in Württemberg existiert jeweils ein eigener Bezirksverband der Arbeiterwohlfahrt.

[4] Definition Empowerment: Selbstbemächtigung, Selbstbefähigung, Stärkung von Autonomie und Eigenmacht (Herriger, 2007, S. 250).

[5] In der vorliegenden Arbeit wird die Definition von Behinderung des SGB IX, § 2 zugrunde gelegt: Menschen, deren körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und deren Teilhabe am Leben in der Gesellschaft daher beeinträchtigt ist.“

[6] Frehe war im Jahr 1978 an der Gründung der ersten sogenannten Krüppelgruppe, im Rahmen der „Krüppelbewegung“ beteiligt und engagierte sich in der Selbstbestimmt-Leben–Bewegung. Seit dem 8. Juni 2007 ist er Abgeordneter in der Bremer Bürgerschaft. Er ist der behindertenpolitische, sozialpolitische und rechtspolitische Sprecher für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bürgerschaft.

[7] Das Resultat wird zum 90. Geburtstag der AWO am 13. Dezember 2009 in Form eines Sozialberichtes der Öffentlichkeit präsentiert.

[8] Vgl. z.B. Grundlagenpapier des Landesausschusses für die Koordinierung von Rehabilitationsmaßnahmen in Baden-Württemberg „Dezentralisierung von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung“ (Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg, 2005).

[9] Auf der Tagung ´Leben im Ort` des Diakonischen Werkes Württemberg wird am 16.7.08 in Stuttgart ein Mehrgenerationenhaus vorgestellt, in dem Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam leben. Auch auf einer Tagung des AWO Landesverbandes Saarland e.V. wird ein Mehrgenerationenhaus im Rahmen einer Genossenschaft vorgestellt.

[10] Definition ´Community Care`: Das Paradigma ´Community Care` kommt aus dem englischsprachigen Raum und wurde im Zusammenhang mit den Auflösungsprozessen von Großeinrichtungen entwickelt. Es gibt keine festgelegte Definition dieses Begriffes.

[11] Der Ansatz COS sieht eine individuelle Netzwerkförderung durch den Auf- und Ausbau künstlicher Netzwerke um eine Fokusperson vor. COS dient dem Aufbau bzw. dem Erhalt sozialer Netzwerke, indem z.B. regelmäßig gemeinsame Aktivitäten unternommen werden. Weiterhin soll die Einflussnahme der Menschen mit Behinderungen verbessert werden durch Unterstützung bei der Artikulation von Wünschen und Zielen (Akademie Hofgeismar, Dokumentation, 2008, S. 3).

[12] Definition Exklusion: Hier ist die „Herausbildung spezialisierter Institutionen oder die Ausbildung von Experten“ gemeint, „die auf die mit Behinderung verbundenen Probleme spezialisiert sind“ (Dederich, 2006, S.3).

[13] Definition Wohlfahrts-Mix: ...“´Wohlfahrt` (verstanden als subjektiv und objektiv wahrgenommene Bedürfnisbefriedigung) wird heute zunehmend im Zusammenspiel bzw. im Mix von informellem Bereich (Haushalte, Familien usw.), Staat, freigemeinnützigen Trägern, gewerblichen Dienstleistern und freiwillig engagierten BürgerInnen erbracht. Unter dem Begriff wird zweitens diskutiert, wie ein solcher ´Welfare-Mix` aussehen soll; worin also die Beiträge der beteiligten ´Ko-Produzenten` bestehen, wie solche Mixturen ausgehandelt werden können usw., damit für die Adressaten der Leistungen...ein Höchstmaß an Wohlfahrt und Lebensqualität entsteht“ (Klie, Ross u.a., 2005, S. 20).

[14] Ehrenvorsitzender der AWO; von 1991 bis 2004 Bundesvorsitzender der AWO.

[15] Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft überörtlicher Sozialhilfeträger (BAGüS).

[16] Anmerkung der Autorin: Gemäl3 den Kriterien des Betreuungsrechts.

Ende der Leseprobe aus 122 Seiten

Details

Titel
Freiwilligenarbeit in Einrichtungen der Behindertenhilfe: Chancen, Risiken und Handlungsempfehlungen
Untertitel
Eine empirische Erhebung
Hochschule
Alice-Salomon Hochschule Berlin
Veranstaltung
Abschlussarbeit Master of arts (M. A.)
Note
1,0
Autor
Jahr
2009
Seiten
122
Katalognummer
V129374
ISBN (eBook)
9783640348824
ISBN (Buch)
9783640348343
Dateigröße
1302 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Freiwilligenarbeit, Einrichtungen, Behindertenhilfe, Chancen, Risiken, Handlungsempfehlungen, Eine, Erhebung
Arbeit zitieren
Ute Dahm (Autor:in), 2009, Freiwilligenarbeit in Einrichtungen der Behindertenhilfe: Chancen, Risiken und Handlungsempfehlungen , München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/129374

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