Die Kopfpauschale als Reform der gesetzlichen Krankenversicherung
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 3
2. Diskussion um die Finanzierung der Krankenversicherung 3
3. Hauptmerkmale der Kopfpauschale 4
4. Wesentliche Unterschiede zum Modell der GKV. 5
4.1. Verbreiterung der Bemessungsgrundlage 5
4.2. Veränderung der Umverteilungsprozesse. 5
5. Ausgewählte Auswirkungen der Kopfpauschale 6
5.1. Nachhaltigkeitswirkungen 6
5.2. Beschäftigungswirkungen 6
5.3. Verteilungswirkungen. 6
5.4. Ausgewählte zentrale Vorteile der Kopfpauschale. 7
5.5. Ausgewählte zentrale Kritikpunkte der Kopfpauschale 7
6. Einführung einer Bürgerversicherung mit Kopfpauschale in den Niederlanden 7
6.1. Vorherige Krankenversicherung. 8
6.2. Struktur der neuen Versicherung 8
6.3. Kernelemente der neuen Krankenversicherung. 8
7. Einkommensbezogene versus pauschale Krankenversicherungsbeiträge 9
8. Resümee. 10
9. Literatur- und Rechercheverzeichnis: 11
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Die Kopfpauschale als Reform der gesetzlichen Krankenversicherung
1. Einleitung
In der Lehrveranstaltung zur Sozialpolitik wurden Entwicklungen, wie der demografische Wandel, bereits besprochen. Neben diesem gelten vor allem die veränderte Morbidität, der medizinisch-technische Wandel, medizinischer Fortschritt, veränderte Präferenzen der Versicherten und weitere Faktoren als große Herausforderungen für die in Europa historisch gewachsenen Sozialsysteme. (Vgl. Grabka Diss. 2004: 29ff) Aufgrund der erwarteten Entwicklungen wird über eine Vielzahl von möglichen (grundlegenden) Gesundheitsreformen auf sehr unterschiedlichen Ebenen diskutiert. So sollen in dieser Seminararbeit zunächst ein kurzer allgemeiner Einblick in die Reformdiskussion der Bundesrepublik Deutschland gegeben werden. Nach der Darstellung der wesentlichen Kernelemente der Kopfpauschale und einigen Unterschieden zur GKV werden mögliche Wirkungen dieser präsentiert.
Im weiteren Verlauf wird die Einführung der Kopfpauschale am Beispiel der Niederlande erläutert.
Abschließend findet sich nach einem kritischen Begriffseinwurf das Fazit mit persönlicher Meinung des Autors.
2. Diskussion um die Finanzierung der Krankenversicherung
In der BRD hat die Debatte über die Finanzierungsform der Krankenversicherung nicht zuletzt durch die Einsetzung der so genannten „Rürup-Kommission“ 1 viele Konzepte her-vorgebracht. Die Vorschläge reichen von der Stabilisierung des Status quo durch Kopfpauschalen über die Einführung von Teilkapitaldeckungsverfahren bis hin zu einer kompletten Systemumstellung zu voll kapitalgedeckter Finanzierung. (Vgl. Henke et al 2004) Der Streit um die Finanzierungsreform spiegelt sich auch in verfestigten politischen Positionen wieder. SPD und Grüne bevorzugen das Bürgergeld, während die CDU/CSU die Gesundheitsprämie bevorzugt. (Vgl. Richter 2005: 693)
1 Die als Rürup-Kommission bezeichnete Expertenrunde wurde von der Bundesregierung, vertreten durch Ulla Schmidt, vormalige Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung, eingesetzt. Die Kommis-
sion wurde am 21. November 2002 einberufen und beendete ihre Arbeit mit der Übergabe des sog. Rü-
rup-Berichts am 28. August 2003 in Berlin an Ulla Schmidt.
Der Namensgeber ist der Wirtschaftswissenschaftler Bert Rürup, der als Vorsitzender der Kommission
agierte. Offiziell hieß das Experten-Gremium Kommission für die Nachhaltigkeit in der Finanzierung der
sozialen Sicherungssysteme. Sie setzte sich u.a. zusammen aus Universitätsprofessoren, Arbeitnehmern
und Vertretern der Gewerkschaften. Vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%BCrup-Bericht (1.5.2006)
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Die Kopfpauschale als Reform der gesetzlichen Krankenversicherung
Auch in der Schweiz wurden Pauschalprämien durch das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) mit dem 1.1.1996 eingeführt, wodurch es im Zusammenhang mit den erwähnten Ereignissen zu einer Hochkonjunktur in der Debatte für Kopfprämien als Finanzierungsform der Krankenversicherung in der BRD gekommen ist; so setzt sich dieser Text genauer mit dieser Form auseinander. (Vgl. Greß et al 2005: 4 und Grabka Diss. 2004: 122)
3. Hauptmerkmale der Kopfpauschale
Theoretisch können die wesentlichen Punkte der Kopfpauschale in wenigen Sätzen dargestellt werden. Bei näherer Betrachtung der einzelnen Reformvorschläge differieren einige von diesen stark (siehe Bemerkung in Fußnote 2) und daher finden sich im Folgenden nur die wesentlichen Hauptmerkmale.
„Bei einer Pauschalprämie wird innerhalb einer Region und einer Versicherung ein für alle Versicherte gleicher, insgesamt ausgabendeckender Beitrag für die Krankenversicherung erhoben. Die Bemessung des Beitrages erfolgt also unabhängig vom persönlichen Krankheitsrisiko und weiteren individuellen Merkmalen. […] Die eigentliche Solidarfunktion des Ausgleichs zwischen Gesunden und Kranken bleibt durch die Finanzierung von Pauschalprämien weiterhin gewahrt.“ (Grabka Diss. 2004: 122) Im ökonomischen Sinn handelt es sich bei den Beiträgen zur Krankenversicherung als Kopfpauschale um eine Steuer, da Gegenleistung zum großen Teil unabhängig vom geleisteten Betrag ist. (Vgl. Kifmann 2005: 466)
Die Rechtfertigung für die fehlende Äquivalenz zwischen bezahlter Prämie und empfangener Leistung kann dadurch erklärt werden, dass die Wahrscheinlichkeit für eine (schwere) Erkrankung ex ante nicht bekannt ist und jeder Versicherte potentiell davon betroffen sein kann. Die Pauschalprämie entspricht damit dem Gegenwert aller Leistungen bei Eintritt einer Erkrankung. (Vgl. Grabka Diss. 2004: 124)
Weiters kann eine Prämienverbilligung - wie im Modell der Schweiz - eingeführt werden, die beispielsweise einen Gesamtbetrag des Haushaltseinkommens festlegt, welcher nicht überschritten werden darf. (Vgl. Kifmann 2005: 466) Letztlich ist der steuerfinanzierte soziale Ausgleich wichtiger Bestandteil dieser Reformalternative, vor allem um Akzeptanz für eine mögliche Reform zu schaffen. (Vgl. Grabka Diss. 2004: 126)
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Arbeit zitieren:
Stefan Wurm, 2006, Die Kopfpauschale eine Option zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung im Kontext der Reformdiskussion, München, GRIN Verlag GmbH
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