Inhaltsverzeichnis
Einleitung : 3
1. Die Vorbedingungen: Heirat und Ehe im feudalen Haussystem 4
2. Der Übergang in die Moderne: Heirat und Ehe im nationalstaatlichen Haussystem 9
3. Wandel des Heiratsalters und der Heiratshäufigkeit 13
4. Wandel von Heiratsmotiv und Funktion der Ehe 16
5. Wandel in der Eheanbahnung 19
6. Wandel von Heiratsritus und Hochzeitszeremonie. 22
Zusammenfassung und Ausblick: 27
Tabellen und Grafiken: 30
Literatur : 38
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Einleitung:
Bis heute bleibt die Ehe die Lebensform der überwältigenden Mehrheit der Japaner. Sie gleicht mittlerweile in wesentlichen Dingen der Ehe in den westlichen Industriestaaten. Sie produziert eine ähnlich rückläufige Kinderzahl und hat eine ähnlich steigende Scheidungsrate. Dieser Trend begann aber erst nach dem Ende Pazifikkrieg und der Abschaffung des Stammfamiliensystems durch die alliierte Besatzungsmacht. In der Moderne 1868-1945, haben sich Heirat und Ehe zunächst antizyklisch entwickelt. Die Familie stand stark im Spannungsfeld zwischen japanischer Tradition und westlicher Moderne, blieb aber stark von traditionellen, konservativen Wertvorstellungen beherrscht. Durch die Restauration des stammfamiliären Familiensystems, wurde die Familie im sich rasant nach westlichem Vorbild modernisierenden Japan, der Hort des Konservatismus. Die historischen Höchststände der Heiratsrate wurden kurz vor und kurz nach dem Pazifikkrieg erreicht. Also in einer Zeit als das Heiraten noch nicht primär ein optionaler Gegenstand der individuellen Lebensplanung war, sondern Eltern und Stammfamilie darüber bestimmten, wann und wie geheiratet wurde. Genauso verhält es sich mit der Geburtenrate, die auch kurz vor und nach dem Krieg ihre historischen Höchststände hatten. Diese Entwicklung steht in engem Zusammenhang damit, dass eine kinderlose Ehe im Vorkriegsjapan völlig undenkbar war. Heiraten und Kinderkriegen waren zwei Seiten ein und derselben Medaille. Kinder waren wichtig um die Erblinie der Stammfamilie zu erhalten und durch Verheiratung von Söhnen und Töchtern, soziale Bindungen mit anderen Stammfamilien zu knüpfen. Bei Kinderlosigkeit eines Ehepaares war daher Adoption der übliche und allgemein akzeptierte Ausweg. Natürlich wurde die Bevölkerungsexplosion primär durch die agrarische und industrielle Revolution, sowie die Einführung der westlichen Medizin, ermöglicht. Aber die hohe Korrelation von Heirats- und Geburtenzahl, ist nur durch die soziale Regulation der Stammfamilie zu erklären. Durch diese Korrelation erreichten Heirats- und Geburtenrate synchron ihre Höchststände. Daher setzt sich diese Arbeit primär mit dem Einfluss der Stammfamilie auf die Heirat und Ehe in der japanischen Moderne auseinander. Wichtige Faktoren sind dabei die nationalstaatliche Angleichung des Stammfamiliensystems und deren Folgen für Heirat und Ehe. Außerdem der Konflikt des Stammfamiliensystems, mit den durch die Modernisierung verursachten Individualisierungsprozessen.
Dieser Arbeit stützt sich auf in deutscher und englischer Sprache erschienene Sekundärliteratur aus den Bereichen Geschichts- und Sozialwissenschaft, sowie auf von der japanischen Regierung veröffentliche Statistiken zu Heirat und Geburt. Besonders hilfreich
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war das schon etwas in die Jahre gekommene Werk von Joy Hendry, „Marriage in Changing Japan“, in dem sie eine durch minutiöse Feldforschung erarbeitete, detaillierte Beschreibung der Heiratsanbahnung und des Hochzeitsritus in Japan abliefert. Weiterhin lieferte mir Margret Neuss-Kanekos Werk, „Familie und Gesellschaft in Japan“, wichtige Informationen zu den Veränderungen die Heirat und Ehe von der Feudalzeit zur Moderne, bis in Gegenwart unterliefen.
1. Die Vorbedingungen: Heirat und Ehe im feudalen Haussystem
Die Modernisierung Japans verlief bekanntlich unter dem „vom Westen lernen“-Motto und stellte eine Beispiellose Absorption westlicher Technik und westlichen Wissens innerhalb kürzester Zeit dar. Das Hauptziel war es, durch die Etablierung westlicher industrieller und staatlicher Standards, die Anerkennung der Ebenbürtigkeit mit den westlichen Industriestaaten zu erreichen und so die Rücknahme der seit der Landesöffnung aufgezwungenen „Ungleichen Verträge“ zu verwirklichen. Sowie einer drohenden informellen Kolonisierung zu entgehen. Das „vom Westen lernen“-Motto war aber nicht das einzige Leitprinzip während der rasanten Modernisierung. Ein anderes von den konservativen Kräften der Gesellschaft vertretende Prinzip war das Motto „westliche Technik und asiatischer Geist.“ Der „asiatische Geist“ bedeutete für die Gelehrten des Schwertadels vor allem, die konfuzianische Morallehre, die das sittliche Zusammenleben der Individuen auf die Grundlage der moralischen Verpflichtungen, gemäß den fünf menschlichen Beziehungen stellte. Das sind die Beziehungen zwischen Vater und Sohn, zwischen Fürst(Kaiser) und Untertan, zwischen Mann und Frau, zwischen älterem Bruder und jüngerem Bruder, sowie zwischen Freund und Freund. Die Tugenden in der konfuzianischen Lehre sind Menschlichkeit, Rechtlichkeit, Wohlwollen, Anstand, Sitte, Klugheit und Zuverlässigkeit. Sie werden ergänzt von den sozialen Pflichten, der Loyalität (gegenüber Familie und Lehnsherr), der Pietät (kindliche Gehorsamspflicht gegenüber Eltern und Staat, sowie Pflicht der Ahnenverehrung) und der Etikette und Höflichkeit (Wahrung der Angemessenheit und korrekten Form im sozialen Verhalten). Somit stellt der Konfuzianismus eine areligiöse Sittenlehre und Sozialethik dar, durch die alle sozialen Beziehungen auf rationaler Grundlage geregelt werden sollen. Im kaiserlichen Erziehungsedikt von 1890 fanden diese konfuzianischen Werte ihren Ausdruck, ihre Beherzigung wurde nun zur Untertanenpflicht erhoben. Das Edikt fand seinen Platz in allen Klassenzimmern, es war fester Bestandteil des
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Lehrkanons aller Schulen und wurde wichtiger Bezugspunkt des kulturellen Nationalismus. 1 Der seit 1868 herrschende kaiserzentrierte Meiji-Staat, orientierte seine Familienpolitik daher nicht nur an der Zivilgesetzgebung westlicher Vorbildindustriestaaten, wie Frankreich und Preußen, sondern vor allem an dem konfuzianisch geprägten, auf der Stammfamilie beruhenden Familiensystem, das in der vorangegangenen Feudalzeit vom Schwertadel geprägt wurde. Aber nicht nur der Schwertadel, sondern auch der Stand der Bauern und der Stand der Stadtleute praktizierten ein strukturell ähnliches Familiensystem, das so genannte Haussystem. Das Wort Haus bedeutet hier, Lebensraum und Produktionsstätte eines Familienverbandes, der primär durch den Hausnamen und die Genealogie der Hausahnen und erst sekundär durch Blutsverwandtschaft zusammengehalten wird. Das Haussystem stellt die japanische Form der Stammfamilie dar. Die soziale Praxis der Heirat und die Ehe standen völlig im Dienst dieses Haussystems. Das Haus in der feudalen Tokugawa-Zeit(1603-1867) war eine hierarchisch gegliederte, patrilineare Organisationsform des Zusammenlebens von Verwandten. Sein Erbfolgesystem war zumeist die Primogenitur, das heißt der älteste Sohn wurde Vorstand des Hauses uns erbte dessen Besitz. Allerdings wurde dieses Erbe immer als Leihgabe der Ahnen verstanden und dem aktuellen Erben oblagen die Verwaltung dieses Erbes und seine Sicherung in die Zukunft, indem er den nächsten Erben zeugte oder adoptierte. Das heißt sein Gestaltungsfreiraum mit dem Hausvermögen und ererbtem Land umzugehen war durch das „Diktat der Ahnen“ äußerst begrenzt und seine Handlungsmöglichkeiten waren in engen Bahnen vorgezeichnet. Das Amt des Hausvorstands war zudem kein Amt auf Lebenszeit, sondern wurde im Alter dem neuen Erben übertragen. Der abgedankte Hausvorstand verblieb danach bis zu seinem Tode im Haus, wurde versorgt und hatte eine privilegierte Position inne. Die religiöse Verehrung der Ahnen am Hausschrein und gegebenenfalls am Dorfschrein, war die Pflicht des Hausherrn und legitimierte ihn als gegenwärtigen Namensträger des Hauses. Die Vergangenheit im Haussystem wurde als die Vorleistung der Ahnen aufgefasst. Diese Vorleistung hatte die Gegenwart hervorgebracht und bestimmte die Zukunft, indem sie die Erben dazu verpflichtete das „Projekt“ der Ahnen weiterzuführen. Die Heirat und die Ehe im Haussystem diente dazu die Erblinie der Ahnen fortzuführen. Eine Heirat von Söhnen und Töchtern des Hauses, bedurfte der Zustimmung des Hausvorstands. Neben dem Hausvorstand als Entscheidungsträger, gab es vor allem in einflussreichen Häusern des Schwertadels, der städtischen und ländlichen Oberschicht (Großbauern/ Händler/ Handwerkerfamilien) einen tradierten Familienrat, bestehend aus älteren Verwandten des Haupt- und der Nebenhäuser, der mit über Erb- und Heiratsfragen
1 Vgl. Florian Coulmas: Die Kultur Japans -Tradition und Moderne, München 2003, 130-138.
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entschied. Nebenhäuser wurden gegründet durch Heirat und Haushaltsgründung der Söhne, die nicht erbberechtigt im Haupthaus waren. Diese Zweighäuser hatten kein Recht auf eigene Namensführung und eigene Ahnenverehrung. Sie unterstanden vollständig der Entscheidungsgewalt des Haupthauses, hatten aber auch das Recht auf dessen Fürsorge. 2 Die Heirat im Haussystem war ein Abkommen zwischen zwei Häusern, Haus A gab eine Tochter als Braut zusammen mit einer Mitgift in Haus B. Die Tochter wurde dann Mitglied des Hauses B und unterstand dessen Entscheidungsgewalt. Sie sollte ihren Schwiegereltern nun genauso gehorchen und dienen wie sie es zuvor den leiblichen Eltern gegenüber getan hatte. Es kam nicht selten vor, dass die Braut nach einiger Zeit, wegen nicht zu überwindender Differenzen mit den Schwiegereltern oder ihrem Angetrauten, in ihr Geburtshaus zurückgeschickt wurde. Auf dem Land wurde bei schuldloser Scheidung der Frau, die Mitgift zurückgegeben. Die Mitgift diente also als Pfand, über das der Mann nicht frei verfügen konnte. Offiziell veranlasste der Mann die Scheidung einseitig, auf dem Land reichte dazu ein dreizeiliges Schreiben, das die Frau zur Wiederheirat freigab. Natürlich war tatsächlich nicht der Mann alleiniger Entscheidungsträger, denn er musste Rücksprache mit dem Familienrat, dem Hausvorstand(sofern er das nicht selber war) und dem Haus der Braut halten, bevor er die Scheidung vollzog. Auch die Scheidung war ein Akt der in den meisten Fällen durch (gütliche) Übereinkunft zweier Häuser zustande kam, oft wurde auch eine Entschädigung an die Familie der geschiedenen Braut bezahlt. Die so geschiedene Braut konnte bald wieder in ein anderes Haus verheiratet werden. Wichtige zwingende Scheidungsgründe waren schlimme Krankheiten, Verschwinden eines Ehepartners, Infertilität und unkontrollierte Ausschweifungen (z.B. Glücksspiel, Alkoholsucht). Beim Schwertadel heiratete die Braut aus Haus A den Erben von Haus B bis zu 20 Jahre vor dessen Einsetzung als Hausvorstand. In dieser Zeit musste die Braut die Regeln und die Familiensitten des Hauses A lernen. Die Heirat der Töchter aus den Häusern des Schwertadels, wurde oft bereits in ihrer Kindheit zeremoniell vollzogen. Im Alter von 14-16 Jahren verließen sie dann ihr Haus und wechselten als Braut in ein anderes Haus. Die einheirateten Töchter standen in der Haushierarchie unter den Schwiegereltern, dem Mann und sogar den eigenen Söhnen, nur das Dienstpersonal und die eigenen Töchter standen unter ihr. Erst nach dem Tod der Schwiegermutter, stiegen der häusliche Machtbereich und die Privilegien der eingeheirateten Frau im Haus, auch wenn sie den männlichen Hausmitgliedern unterstellt blieb. Eine andere Form der Diskriminierung der Frau im Haus des Schwertadels, war die wirtschaftliche Abhängigkeit von ihrem Mann, ihr war kein eigenes Vermögen erlaubt. In der damaligen philosophisch-religiösen Kosmologie,
2 Vgl. Margret-Neuss Kaneko: Familie und Gesellschaft in Japan, München 1991, 11-12, 16-23.
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war die Frau als von Natur aus sowohl physisch als auch psychisch schwaches Wesen stigmatisiert, das vor allem durch Irrationalität gekennzeichnet war. Der Taoismus wies ihr das Yin, die Erde zu und dem Mann das Yang, den Himmel. Die konfuzianische Lehre beschrieb das korrekte Leben einer Frau, als bestehend aus Dienst und Gehorsam zuerst gegenüber dem Vater und dann dem Ehemann. Die Frau sollte ihre natürliche Schwäche durch harte Arbeit und Gehorsam ausgleichen. 3 Die Stellung der Frau im Haus der Landbevölkerung war allerdings etwas stärker, denn dort war das Leben (noch) nicht von der konfuzianischen Lehre geprägt. Sie durfte eigenen Besitz haben und konnte unter gewissen Bedingungen die Scheidung erzwingen. Auf dem Land erfolgte die Heirat auch erst im Erwachsenenalter, da die Töchter länger als Arbeitskräfte gebraucht wurden. Durch ihre gleichwertige Teilnahme am Arbeitsprozess, war die Position der Frau im ländlichen Haus am ehesten gleichberechtigt. Außerdem war die Welt der Frau und des Mannes, nicht wie beim Schwertadel völlig getrennte und voneinander abgeriegelte Sphären. Die jungen Männer und Frauen der Dorfgemeinschaften organisierten sich in Gruppen und arbeiteten gemeinsam. Daher konnten die Jungmännerbünde auf dem Land einen großen Einfluss auf die Ehepartnerwahl gewinnen. Indem sie schützend die Hand über voreheliche sexuelle Kontakte hielten und ein heiratswilliges Paar gegenüber den Häusern ihrer Eltern unterstützten. Wenn die Zustimmung des Hauses der Frau nicht zu bekommen war, wurde sie kurzerhand (mit ihrer Einwilligung) entführt und versteckt, bis ihr Haus die Zustimmung gab. Die Tugenden einer guten Braut auf dem Land, war neben der Gebärfreudigkeit, vor allem auch die Geschicktheit bei der Arbeit und der Arbeitswille in der Landwirtschaft, bei der Kleiderherstellung und bei der sonstigen Hausarbeit. 4 In den städtischen Händler- und Handwerkerhäusern legte man bei einer Braut auch Wert auf die Geschicktheit im Umgang mit Geld. 5 Die Frauen des Schwertadels hingegen wurden zwar in Dichtung und Literatur ausgebildet, hatten aber kaum die Möglichkeit diese Fähigkeiten in die Gesellschaft zu tragen, sie wurden zu gehorsamen Töchtern ohne individuelle Ansprüche erzogen und mussten sich in allen Dingen den Wünschen des Ehemannes und der Schwiegereltern unterwerfen 6 . Das Gebären eines männlichen Erben als Nachfolger für den Hausvorstand, war ihre wichtigste Aufgabe. Allerdings wurden die Frauen vor allem aus dem niederen Schwertadel, deren Häuser zum Ende der Feudalzeit mehr und mehr verarmten, auch als Ärzte oder Lehrerinnen tätig, um das wirtschaftliche Überleben des Hauses zu gewährleisten. In der
3 Vgl. Ebd. 23-30.
4 Vgl. Ebd. 37-42.
5 Ebd. 47.
6 Ebd. 29.
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Frühindustrialisierung haben einige von ihnen sogar in Manufakturen gearbeitet. 7 In den Häusern aller Stände war die Adoption eines Erben üblich, wenn die Frau keinen männlichen Nachkommen gebar. 8 Der adoptierte Sohn konnte eine Tochter des Hauses zur Braut nehmen und in das Haus einheiraten. Beim Schwertadel gab es darüber hinaus die Sitte, dass der Hausvorstand einen Sohn mit einer Nebenfrau zeugte, falls die eigene Frau keinen gebären konnte. Die Frau des Hausvorstandes musste diesen Sohn trotzdem wie ihren eigenen Sohn aufziehen, der Bauch der Nebenfrau wurde als „Leihgabe“ angesehen, ihr Status blieb der des gewöhnlichen Dienstpersonals. 9 Bei der Adoption wurden generell Blutsverwandte aus den Nebenfamilien bevorzugt, aber davon konnte auch abgewichen werden. Das Wichtigste war die Kontinuität der Erblinie des Hauses. Natürlich mussten Heiraten in der Feudalzeit standesgemäß sein, eine Verbindung zweier Häuser aus unterschiedlichem Stand, etwa Schwertadel und Stadtschicht war in der Tokugawa-Zeit ausgeschlossen. Obwohl die Häuser der städtischen Oberschicht durch den sich im 18. Jahrhundert ausbreiteten auf Geld basierenden Warenverkehr, um ein vielfaches reicher waren, als die meisten Häuser des Schwertadels, deren Mitglieder mit Reis-Währung bezahlt wurden, stand der Schwertadel bis zu seiner Auflösung in der Meiji-Restauration (1854-1868), an der Spitze des Gesellschaftssystems. Auch innerhalb der Stände achtete man bei Heiratsallianzen auf das Ansehen des Partnerhauses und war bemüht die eigenen Töchter in gut gestellten Häusern unterzubringen. Allgemein gilt, dass der Mann im Haussystem den dominanten, bestimmenden Part bildete, aber durch die Ahnen und die älteren Hausmitglieder(Familienrat) kontrolliert wurde. Sowie Mann als auch Frau hatten kein Recht individuell ihren Ehepartner auszusuchen, sie konnten gegenüber den Eltern und Hausmitgliedern zwar unverbindliche Präferenzen ausdrücken, aber letztendlich lag die Entscheidung bei Familienrat und Hausvorstand. 10 Je höher der gesellschaftliche Rang und das Vermögen eines Hauses gleich welchen Standes waren, desto mehr war die Heirat hauspolitischen Abwägungen unterworfen. Die Ehe war primär eine Reproduktions- und Wirtschaftsgemeinschaft, die dem Fortbestand des Hauses diente. Liebe und Zuneigung zwischen den Ehepartnern waren keine Heiratsgründe. Daher kam es vor allem im Schwertadel häufig vor, dass Männer Liebesbeziehungen mit inoffiziellen Frauen (auch aus anderen Schichten) unterhielten, trotzdem aber ihre Rolle als Stammhalter des Hauses mit der für sie ausgesuchten Braut erfüllten 11 . Im Volk war das Unterhalten von Nebenfrauen oder inoffiziellen Frauen nicht
7 Ebd. 30, 71.
8 Ebd. 20.
9 Ebd. 24-25.
10 Vgl Ebd. 23, 24, 37, 45.
11 Ebd. 25.
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Arbeit zitieren:
Daniel Lachmann, 2009, Wandel des japanischen Heiratsverhaltens von der Moderne zur Gegenwart, München, GRIN Verlag GmbH
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