Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 2
1.1 Die Situation 2
1.2 Ziel der Arbeit 3
2. Begriffsklärungen. 3
2.1 Aktive und direkte Sterbehilfe. 3
2.2 Indirekte Sterbehilfe 3
2.3 Passive Sterbehilfe. 4
2.4 Beihilfe zum Suizid 4
2.5 Sterbebegleitung 5
3. Die Situation in den Nachbarländern. 5
3.1 Niederlande. 5
3.2 Belgien. 6
3.3 Schweiz. 6
3.4 Nordeuropäische Länder. 7
4. Organisationen in Deutschland. 7
4.1 DIGNITAS 7
4.2 Deutsche Gesellschaft für humanes Sterben. 7
4.3 Hospiz-Bewegung. 8
4.4 Das christliche Verständnis 8
5. Diskussion 9
5.1 Passive Sterbehilfe. 9
5.2 Indirekte Sterbehilfe 10
5.3 Aktive Sterbehilfe und Beihilfe zum Suizid 10
5.3.1 Nur ein gradueller Unterschied? 11
5.3.2 Die Frage der Ernsthaftigkeit und Dauerhaftigkeit 11
5.3.3 Mangelnde Palliativmedizin und Betreuung 12
5.3.4 Das Vertrauensverhältnis Arzt-Patient 13
5.3.5 Das Dammbruchargument. 13
6. Resümee 14
7. Literatur. 16
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1. Einleitung
1.1 Die Situation
In den letzten Jahrzehnten hat die Medizin beträchtliche Fortschritte gemacht. Viele Jahrhunderte lang stand der Arzt relativ ohnmächtig vielen Krankheiten gegenüber und eine seiner wichtigsten Aufgaben war es dann, die Patienten zu trösten. Mit dem Fortschritt der Anästhesie und der Chirurgie änderte sich langsam die Situation. Es wurde eine immer bessere Diagnostik wie die Röntgen-Technik oder die Computertomographie entwickelt, die Entwicklung von Impfstoffen und Antibiotika schritt voran, vor allem aber die immer mächtigere Intensivmedizin gaben dem Mediziner ungeahnt neue Möglichkeiten. Heute ist man in der Lage schwerste Krankheiten und Verwundungen zu heilen, aber auch das Leben des schwerkranken und sterbenden Menschen für lange Zeit aufrecht zu erhalten. 1
Mit dieser Zunahme der Möglichkeiten stellen sich neue Fragen. Bei den immer höher steigenden Kosten für die Medizintechnik muss die Entscheidung getroffen werden, wohin die begrenzten Finanzen fließen. Diese ökonomischen Entscheidungen bringen zwangsläufig auch ethische Fragen mit sich. Welche Medizin mit wie viel Geld unterstützt wird, hängt dann vom Menschenbild der Entscheider ab. Und heute und wahrscheinlich noch viel mehr in der Zukunft, wird die Frage, welche Therapie für welche Menschen bezahlt wird, eine Rolle spielen.
Aber noch vielmehr als die finanziellen Aspekte, beherrscht die Frage nach Sinn und Zweck der sogenannten „lebensverlängernden Maßnahmen“ die Diskussion. Zu den Zeiten, als die Mediziner nur sehr begrenzt Leben retten und verlängern konnten, war es selbstverständlich, dass alles medizinisch Mögliche ausprobiert wurde, um Leben zu retten. Selten wurde der Sinn der medizinischen Unternehmungen in Frage gestellt. 2 Doch heute hat sich die Situation geändert. Es stellt sich sehr wohl die Frage, ob es dem Menschen bei schweren Erkrankungen und großen Schmerzen nicht gestattet sei, sich diesen durch einen schnellen Tod zu entziehen. Es geht, so argumentieren die Befürworter, um eine Sterbehilfe: Der Todeskampf wird abgekürzt, Todesqualen werden erleichtert, der Tod wird „sanft“ gemacht. Kann der Tod nicht vom leidenden Menschen eingelöst werden? Ist es dem unheilbar Kranken nicht vergönnt, dass sein Leiden verkürzt wird? Es wird ja auch von „Erlösung“ gesprochen, wenn das Not und Elend eines Kranken ein Ende
1 Vgl. GORDIJN, Grenzen, 13.
2 Vgl. GORDIJN, Grenzen, 19.
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nimmt. Kann die Unverfügbarkeit des menschlichen Lebens hier nicht doch verantwortlich verfügbar gemacht werden?
1.2 Ziel der Arbeit
Die skizzierten Fragen und Themen fordern die Moraltheologie und die Ethik. Denn neben den wissenschaftlichen und technologischen Entwicklungen ist und wird es eben immer wichtiger diese sozialen, gesellschaftlichen und ethischen Faktoren der Medizin zu thematisieren. So versucht sich diese Arbeit der Frage „Töten oder Sterbenlassen?“, die sich im Zusammenhang mit der neueren Medizin als ethische Herausforderung am Ende des Lebens oder im Fall einer schweren Krankheit stellt, zu stellen.
2. Begriffsklärungen
In der Diskussion um die Frage des Sterbens wimmelt es von unterschiedlichen Begriffen: Euthanasie, aktive und passive Sterbehilfe, Sterbebegleitung, Beihilfe zum Suizid, Lebensbeendigung, usw. werden oft in verwirrender Form verwendet. Da die Begriffe oft unsachgemäß Verwendung finden, soll zuerst eine Definition der wichtigsten Begriffe für diese Arbeit durchgeführt werden. Gleichzeitig soll jeweils kurz erörtert werden, wie das Recht der Bundesrepublik Deutschland dazu steht.
2.1 Aktive und direkte Sterbehilfe
Aktive Sterbehilfe ist allgemein definiert als die gezielte Verkürzung des Lebens, um das Leid und den Schmerz zu lindern. Der Arzt oder auch andere befähigte Menschen greifen bei der aktiven Sterbehilfe absichtlich mit Maßnahmen ein, die zur Beschleunigung des Sterbens führen. 3 Dabei wird der Tod durch Tabletten, Spritzen, Infusionen, etc. herbeigeführt. Aktive Sterbehilfe wird auch direkte Sterbehilfe genannt. Sie ist in Deutschland verboten und wird unter Strafe auch dann verfolgt, wenn sie mit ausdrücklicher Zustimmung des Kranken durchgeführt wird. 4 Dieses juristische Verbot gilt selbst dann, wenn ein selbstbestimmungsfähiger Schwerkranker sich den Tod mit dem Ziel der Beseitigung von unerträglichen Schmerzen wünscht. 5
2.2 Indirekte Sterbehilfe
Der Begriff der indirekten Sterbehilfe hingegen wird dann verwendet, wenn einem kranken Menschen ärztlich verordnete Medikamente gegeben werden, die der Bekämpfung des Schmerzes dienen und dabei der beschleunigte Eintritt des Todes nicht
3 Vgl. VOLLMANN, Aspekte, 33.
4 Vgl. DEUTSCHE BISCHOFSKONFERENZ, Sterbebegleitung, 46.
5 Vgl. VOLLMANN, Aspekte, 39.
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angezielt, aber in Kauf genommen wird. Die Schmerzmittel werden also - und dies ist der entscheidende Aspekt - nicht zur zeitlichen Verkürzung des Lebens, sondern zum Mindern des Leids eingesetzt. Die ist rechtlich zulässig, da der Arzt nicht nur in der Pflicht steht, Leben zu erhalten, sondern auch Schmerzen zu lindern. 6
2.3 Passive Sterbehilfe
Die passive Sterbehilfe wiederum kennzeichnet sich dadurch, dass auf lebensverlängernde Behandlungen bei einer unheilbaren Krankheit verzichtet wird. Sie setzt rechtlich das Einverständnis des Kranken voraus und ist juristisch zulässig. 7 So sieht die Bundesärztekammer diese Art der Sterbehilfe als möglich an, wenn „die Krankheit irreversibel oder die traumatische Schädigung infaust 8 verläuft und der Tod in kurzer Zeit eintreten wird“ 9 .
Der Arzt verhält sich gegenüber dem biologischen Sterbeverlauf passiv. Dazu gehört, dass er mögliche Behandlungsmaßnahmen gegen die Grundkrankheit unterlässt, sie nicht fortsetzt oder abbricht. Er verhält sich aber nicht grundsätzlich passiv, sondern gibt dem Kranken Beistand, bzw. sollte dem Kranken durch palliative oder menschliche Bemühungen Beistand leisten. 10
2.4 Beihilfe zum Suizid
In der Diskussion um „Töten oder Sterbenlassen“ spielt auch der Suizid und die Beihilfe dazu eine Rolle. Dabei ist der Suizid als eine bewusste und willentlich angestrebte Selbsttötung 11 durch eine bestimmte zielgerichtete Handlung gekennzeichnet. Als wichtiges Kriterium zur Beihilfe zum Suizid ist zu nennen, dass der Suizident bis zuletzt die freie Entscheidung über Leben und Tod behält. Er muss stets die Möglichkeit besitzen, Nein zu sagen und den geplanten Suizid jederzeit abbrechen können. 12 Dementsprechend ist es kein Suizid, wenn ein Kranker eine möglicherweise lebensrettende Handlung ablehnt und damit seiner Krankheit einen tödlichen Ausgang freien Lauf lässt.
6 Vgl. DEUTSCHE BISCHOFSKONFERENZ, Sterbebegleitung, 45.
7 Vgl. DEUTSCHE BISCHOFSKONFERENZ, Sterbebegleitung, 45.
8 Infaust (lat. ungünstig) wird verwendet, wenn die Vorhersage für den weiteren Krankheitsverlauf sehr ungünstig ist. Infauste Prognose bedeutet in der Regel, dass der momentane Zustand eines Patienten unheilbar ist und zum Tode führen wird.
9 VOLLMANN, Aspekte, 42.
10 Vgl. VOLLMANN, Aspekte, 32f.
11 Der Suizid sollte nicht mit Selbstmord benannt werden. Mord wird über niedere Beweggründe definiert und dies sollte man meiner Meinung nach dem aus dem Leben scheidenden nicht unterstellen.
12 Vgl. VOLLMANN, Aspekte, 48.
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Arbeit zitieren:
Arno Hernadi, 2006, Ethische Herausforderungen in der neueren Medizin, München, GRIN Verlag GmbH
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DOI
Ethik und Soziale Arbeit: Was soll ich tun als Sozialpädagoge / Sozial...
Sozialpädagogik / Sozialarbeit
Hausarbeit, 19 Seiten
Arno Hernadi's Text Ethische Herausforderungen in der neueren Medizin ist nun auf dem Buchmarkt erhältlich
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Der Text von der Stellungnahme
. Europäische Gruppe für Ethik der Naturwissenschaften und der Neuen Technologien, Europäische Kommission
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