1. Einleitung
Es ist ein häufig zu hörendes Vorurteil, dass in den Vereinigten Staaten keine Sozialpolitik betrieben werden würde. Fakt ist jedoch, dass im Vergleich mit den europäischen Wohlfahrtsstaaten die Vereinigten Staaten zwar kein Sozialstaat sind, Sozialpolitik aber dennoch stattfindet. Die folgende Abhandlung beschäftigt sich mit der Darstellung des USamerikanischen Wohlfahrtsstaates. Dabei soll vor allem die Frage, ob dessen System der Sozialfürsorge als Fluch oder Segen für seine Bürger angesehen werden kann, im Mittelpunkt stehen.
Zunächst bleibt zu klären, in welche Kategorie der Wohlfahrtsstaaten-Typen der oben Genannte einzuordnen ist. Basierend auf Gøsta Esping Andersens Einteilung, teilt man die USA dem Idealtyp des residualen bzw. liberalen Wohlfahrtsstaates zu. Dieser ist durch folgende Merkmale gekennzeichnet:
Die USA stellt zusammen mit Japan, Australien, Neuseeland, Kanada und der Schweiz eine von sechs reichen Demokratien dar, die zusammen die Gruppe der Nachzügler hinsichtlich ihrer wohlfahrtsstaatlichen Entwicklung bilden. (Obinger und Wagschal 2001, S.8) Martin Seeleib-Kaiser beschäftigt sich in seiner Abhandlung „Kulturelle und politisch-institutionelle Determinanten des US-amerikanischen Wohlfahrtsstaates“, wie der Titel bereits verrät, mit den Ursachen für dieses Phänomen. Diese sollen jedoch im folgenden Text eine marginale Rolle einnehmen.
2. Entwicklung des US- amerikanischen Wohlfahrtsstaates
Um abzuwägen, welche Bedeutung die wohlfahrtsstaatliche Politik für die US-amerikanische Bevölkerung hat, muss zunächst die Entwicklung des Wohlfahrtsstaates und somit dessen Merkmale sichtbar gemacht werden.
Die wohlfahrtsstaatliche Entwicklung in den USA setzte 1935 mit dem ein. Bis dahin gab es, sieht man von ein paar Ausnahmen ab, kaum staatliche Sozialleistungsprogramme. Mit dem Social Security Act wurden eine bundeseinheitliche gesetzliche Rentenversicherung, eine einzelstaatliche Arbeitslosenversicherung und ein kategoriales Sozialhilfesystem, innerhalb 2
dessen die Einzelstaaten weitgehend die Berechtigungskriterien und die Leistungshöhe festlegten, eingeführt. Jedoch ließ dies die strenge Zügelung der Armenfürsorge und die offensichtliche rassistische Diskriminierung weitgehend unangetastet. 1956 schloss sich eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung an und in den kommenden Jahren verringerten sich die Einkommensunterschiede durch Lohnsteigerungen, welche die Folge der hohen Produktivität waren. Auch ein Sinken der Armutsrate war in diesen Jahren zu verzeichnen. (Seeleib-Kaiser 2000, S.96f.)
In den 1960er Jahren kam es zu einer zweiten Expansionsphase, die sich unter dem Begriff War on Poverty zusammenfassen lässt. Dessen Ziel war der Ausbau sozialer Dienste für Armutsbevölkerung und die Chancengleichheit bisher unterprivilegierter Bürger zu verbessern. Diese Vorhabenwurden weitestgehend umgesetzt, indem eine Vielzahl von sozialen Dienstleistungen, sowie Krankenfürsorgeprogramm und Krankenversicherungsprogramm für Senioren eingeführt wurden. Zudem wurden in den 1970er Jahre die Rentenleistungen angehoben und eine bundeseinheitliche Sozialhilfe für Rentner und Behinderte geschaffen. Zeitgleich zur zweiten Expansionsphase wurde neben der staatlichen Sozialleistungspolitik auch die betriebliche Sozialpolitik ausgebaut, indem zum Beispiel der betriebliche Krankenversicherungsschutz immer mehr ausgeweitet wurde. (Seeleib-Kaiser 2000, S.97ff.)
Einen weiteren Meilenstein in der sozialpolitischen Entwicklung bilden die Bill of rights von 1944, die den Soldaten, die ihren Militärdienst beendeten, einen Rechtsanspruch auf verschiedenste Anpassungsmaßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt gewährte. Viele Fortschritte waren in den 1960er Jahren auch im Bereich der Arbeitsmarktpolitik zu vermerken. Beispielsweise gab es zahlreiche neue Programme zur Qualifizierung von Arbeitnehmern, bzw. Arbeitsbeschaffungsprogramme, um die Auswirkungen des technologischen Wandels abzuwehren. Einige Jahre später wurden schließlich auch öffentlich geförderte Arbeitsplätze geschaffen. Das Ziel der Politiker war zu diesem Zeitpunkt, die bisher nicht oder unzureichend in den Arbeitsmarkt integrierten Personen den Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen und keine Politik, die die Kräfte des Marktes aufhebt bzw. zügelt. (Seeleib-Kaiser 2000, S.101)
Es muss festgehalten werden, dass für das System der sozialen Sicherung die Erwerbsorientierung von elementarer Bedeutung war, vor allem wegen dem großen Einfluss der betrieblichen Sozialleistungen innerhalb der sozialen Sicherungssysteme. Beachtliche sind außerdem die immens hohen Ausgaben, die für die sozialpolitische Sicherung getätigt wurden, wenn man die Ausgaben der betrieblichen Sozialpolitik miteinbezieht. 3
Beispielsweise sind die Kosten im Bereich der Krankenversicherung und Krankenfürsorge rasant angestiegen, gleichzeitig wurde aber auch die staatliche Verantwortung zur Absicherung des Krankheitsrisikos ausgebaut, indem die Berechtigungskriterien für den Bezug von Krankenversicherungsleistungen im Rahmen des Krankenfürsorgeprogramms ausgeweitet wurden, so dass sie nicht mehr nur für Sozialhilfeempfänger, sondern auch für Schwangere und Kinder in Familien mit geringem Familieneinkommen galten. Folglich wuchs der Anteil der Personen, die über das Krankenfürsorgeprogramm abgesichert waren proportional zur Bevölkerung. (Seeleib-Kaiser 2000, S.116f.)
Trotz all dieser positiven Veränderungen, waren noch viele Mängel im US-amerikanischen Wohlfahrtssystem aufzufinden. Zum Beispiel unterlagen die Leistungen für Personen im erwerbsfähigen Alter ohne Beschäftigung deutlichen Einschränkungen. Besonders deutlich wurde dies bei der Sozialhilfe und der Arbeitslosenversicherung. Beim Letzteren hat man die Voraussetzungen für den Leistungsbezug im Laufe der Jahre heraufgesetzt, die Höhe und die Dauer des Bezugs eingeschränkt und die Sperrzeiten für den Bezug von Leistungen in vielen Staaten ausgeweitet. Auch das Rentenalter wurde heraufgesetzt, der Kreis der Beitragszahler durch Einbeziehung von Staatsdienern erweitert und die Beiträge angehoben. Seeleib-Kaiser bezeichnet dieses Vorgehen mit dem Begriff „race to the bottom“, sinngemäß: die Politiker scheinen zum Ursprung der wohlfahrtstaatlichen Entwicklung zurückzukehren. Der Grund hierfür sei die angeblich anstehende baby boom generation, für deren Rentenversicherungssystem die Überschüsse gespart werden sollen. (Seeleib-Kaiser 2000, S.118)
Ein weiteres Problem war die sinkende Wahrscheinlichkeit für den Arbeitnehmer bei einer Wiederbeschäftigung in einem anderen Wirtschaftssektor erneut betriebliche Sozialleistungen zu beziehen, was ein erhebliches Risiko für den Erwerbstätigen darstellte. Deshalb wurde 1996 das Gesetzt mit dem Namen „Health Insurance Portability and Accountability“ erlassen, welches dafür sorgte, dass man bei einem Arbeitsplatzwechsel nicht automatisch seinen Krankenversicherungsschutz verliert. Damit war das Problem aber noch nicht gelöst, da es noch andere Einschränkungen in der betrieblichen Sozialpolitik gab. Die betriebliche Absicherung gegen Krankheit und Unfall trat immer mehr in den Hintergrund, was einen immensen Anstieg der Nichtversicherten zur Folge hatte. Abgebaut wurden die betrieblichen Sozialleistungen, weil diese von den Arbeitgebern nicht mehr als kollektives Gut sondern als Anreize für qualifizierte Arbeitskräfte angesehen wurden. (Seeleib-Kaiser 2001, S.324) Jedoch versuchte der Staat dem Abbau der betrieblichen Leistungen mit der Ausweitung der sozialen Regulierung und dem Ausbau des Krankenfürsorgeprogrammes (eine 4
Arbeit zitieren:
Evelyn Woggon, 2006, Der US-amerikanische Wohlfahrtsstaat. Fluch oder Segen für die Bevölkerung?, München, GRIN Verlag GmbH
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