1. Einleitung: Sozialpolitik als Geschlechterpolitik
Im nachfolgenden Aufsatz sollen verschiedene Konzepte, welche die westlichen Wohlfahrtsstaaten erklären und vergleichen, unter der Perspektive der Geschlechterpolitik betrachtet werden. Hierzu werden zwei Aufsätze der Autorinnen Mary Langan und Ilona Ostner herangezogen, die sich intensiv mit dieser Thematik auseinandergesetzt haben. Zunächst gilt es zu klären, was die derzeitige Forschung unter einem Wohlfahrtsstaat versteht. Carsten G. Ullrich schreibt in seinem Buch „Soziologie des Wohlfahrtstaates“, man würde mit dem Begriff Wohlfahrtsstaat “eine umfassende Versorgung und starke staatliche Reglementierungen assoziieren“. (Ullrich 2005, S.16) Der Wohlfahrtsstaat versorgt demnach seine Bürgerinnen und Bürger mit sozialen Diensten oder finanzieller Hilfe, um ihnen ein gewisses Existenzminimum zu sichern. Die Sozialpolitik, so Langan und Ostner, versucht Differenzen, die sich auch ungleichen Verhandlungspositionen ergeben, auszugleichen, wodurch allerdings neue Ungleichheiten geschaffen werden. (Langan und Ostner 1991, S.302) Bezieht man dies auf die geschlechterspezifische Ebene, ergibt sich folgendes: Trotz länderspezifischer Unterschiede beherrschte die Entwicklung der Sozialpolitik der meisten Wohlfahrtsstaaten die Vorstellung, der Mann müsse die Familie alleine ernähren können. Folglich wäre in dieser Situation die Ehefrau finanziell abhängig von ihrem Mann. Dies beruht auch auf der Tatsache, dass in westlichen Ländern eher Frauen als Männer vom Arbeitsmarkt ferngehalten werden, indem sie als unbezahlte Betreuer von Alten, Kranken oder Kindern tätig sind. Die logische Konsequenz daraus ist, dass Frauen dadurch den Männern Freiraum für deren Erwerbstätigkeit schaffen. (Langan und Ostner 1991, S.302)
Die Sozialpolitik soll nun solche Differenzen ausgleichen, folglich zur Unabhängigkeit von Frauen beziehungsweise zu deren Individualisierung beitragen. Dafür nehmen diese auch eine zeitweilige Abhängigkeit vom Wohlfahrtsstaat in Kauf. Wichtig ist jedoch, dass eine Individualisierung, die sich vor allem in der Entlastung von Familienpflichten durch den Wohlfahrtsstaat ausdrückt, nicht gleichbedeutend mit einem Zuwachs an ökonomischer Unabhängigkeit ist. (Ostner 1995, S.3f.) Auf diesen Aspekt soll später noch einmal zurückgekommen werden, wenn versucht wird die zwei unterschiedlichen Kategorisierungsarten von Wohlfahrtsstaaten darzustellen, die Langan und Ostner in ihren Texten konzipiert haben.
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2. Einteilung der „welfare regimes“ nach Esping Andersen und Leibfried
Die Autorinnen entwickeln die nachfolgende Einteilung von westlichen Wohlfahrtsstaaten auf der Grundlage zweier Autoren. Der erste, der mit seiner Typisierung einen bedeutenden Grundstein in der Debatte des Wohlfahrtsvergleiches gelegt hat - Gøsta Esping Andersenunterscheidet zwischen liberalen, konservativen und sozialdemokratischen Regime. (Langan und Ostner 1991, S.305) Er vergleicht die westlichen Wohlfahrtsstaaten unter drei Gesichtspunkten:
Hierbei ist wichtig, dass es sich lediglich um Idealtypen handelt und keines der folgenden Länder vollständig den Vorgaben entspricht. Als Beispiele werden für den liberalen Wohlfahrtsstaat die USA, für den konservativen Deutschland und für den sozialdemokratischen Schweden genannt. (Langan und Ostner 1991, S.305) Ein Nachteil der Typisierung von Esping Andersen ist jedoch, dass für ihn als Arbeit nur die entlohnte Erwerbstätigkeit zählt. Deshalb wird sein Konzept durch das von Stephan Leibfried ergänzt. Er erweitert Andersens „welfare regimes“ und konzentriert sich dabei auf Zusammenspiel von gesellschaftlicher Armut, sozialer Sicherung und Armutspolitik, wobei er dabei vor allem die grundlegende Rolle des Geschlechterverhältnisses mit einbezieht. (Langan und Ostner 1991, S.305f.) Aus der Verknüpfung beider Erarbeitungen ergeben sich drei Modelle, die die Wohlfahrtsstaaten zu klassifizieren versuchen, wobei das erste das skandinavische beziehungsweise „moderne“ Modell ist. Die Steuerpolitik fördert hier vor allem Zwei- Verdiener- Haushalte und in bestimmten Ländern auch Teilzeitarbeit. Demnach soll den Frauen neben ihrem Tätigsein als Mutter ermöglicht werden, weiterhin berufstätig zu sein und somit finanziell selbst Fuß zu fassen. Viele Frauen erbringen staatlich beschäftigte Dienste, während die Männer in der der Privatwirtschaft tätig sind. (Langan und Ostner 1991, S.307 f.). Des Weiteren gelten alle gleichermaßen als erwerbsfähig, nichtsdestoweniger wird anerkannt, dass nicht alle zu jeder Zeit auch tatsächlich erwerbstätig sein können. In einem solchen Staat spricht man von der „Universalisierung einer weiblichen Dienstleistungsökonomie“, das heißt bezahlte Frauen dienen anderen Frauen, damit diese wiederum erwerbstätig sein können. (Langan und Ostner 1991, S.308f.) Diese Aspekte machen zunächst einen sehr positiven Eindruck, so dass man sich fragt, warum nicht jeder Staat nach diesem Modell konzipiert ist. Jedoch gibt es weitere Merkmale, die für Frauen nachhaltige, negative Konsequenzen haben. So zum Beispiel die Dezentralisierung der sozialen Dienste. Oder auch, die Aufteilung der Arbeitszeit über die gesamte Woche,
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wodurch es sich für Familienmitglieder schwierig gestaltet, ein harmonisches Familienleben führen, da die Eltern meist nicht zu derselben Zeit frei und damit Zeit für sich und ihre Kinder haben. Die meisten skandinavischen Länder bilden in Religion und Ethnologie eine geschlossene Gemeinschaft. Dies erschwert nicht nur den Einschluss von Emigranten und anderen Menschen, die von der kulturellen Norm abweichen, sondern es teilweise auch die Ursache dafür, dass Frauen in den betreffenden Ländern kaum die Möglichkeit haben, nur Hausfrau und Mutter zu sein. (Langan und Ostner 1991, S.310)
Das sozial „konservativ- institutionelle“ Modell wird durch Länder beschrieben, in denen der Staat und die Kirche zusammen paternalistisch („väterlich“), demnach fürsorglich und kontrollierend, agieren. Beispielsweise ist dies in Deutschland und Österreich, ansatzweise auch in Frankreich und Italien der Fall. Es gilt des Weiteren das Subsidiaritätsprinzip, wonach soziale Dienste vor allem Angelegenheit der Familie sind. Der Staat stellt demnach nur wenige Hilfestellungen für die Betreuung von bedürftigen Menschen (Kinder, ältere Menschen, Kranke) bereit, so dass solche Aufgaben vorwiegenden von privaten Betrieben übernommen werden, so zum Beispiel die Arbeiterwohlfahrt in Deutschland.
Langan und Ostner beziehen sich bei diesem Modell vor allem auf das Beispiel Deutschland. Dessen Sozialpolitik gibt vor die Familie und Ehe fördern zu wollen, das heißt Männer und Frauen sollen gleichberechtigt sein, eheliche und uneheliche Kinder sollen gleichbehandelt werden und Familie und Beruf sollen bestmöglichst vereinbart werden können. Doch die Realität sieht anders aus: die Sozialpolitik fördert die Nichterwerbstätigkeit von verheirateten Frauen, sowie die Ein- Verdiener- Ehepaare. Die Erwerbstätigkeit lohnt sich für die Frau nur auf Teilzeitbasis, da sonst Opportunitätskosten, also entgangene Gelder, die dadurch entstehen, dass vorhandene Möglichkeiten zur Nutzung von Ressourcen nicht wahrgenommen werden, für weibliche Erwerbsarbeit und das Kinderhaben steigen. Schlecht gestellt sind in diesem System vor allem Menschen, die nicht stetig erwerbstätig sind oder die ihre Ehe mit kontinuierlich erwerbstätigen Haushaltsvorstand nicht erhalten können. Die für diese Gesellschaft notwendige Arbeitsmarktindividualisierung und deren Voraussetzungen werden Frauen vorenthalten. (Langan und Ostner 1991, S.311f.) Von Gleichberechtigung kann somit nicht mehr die Rede sein.
Das liberale, auch residuale Regime genannt, beruht auf der Annahme, jeder Mensch hätte die gleiche Freiheit zwischen Erwerbsarbeit oder einem Leben in Armut zu wählen. Somit sind soziale Leistungen auf bestimmte Zielgruppen, die am Arbeitsmarkt nicht unterkommen oder keine private Vorsorge treiben können, beschränkt. Betroffen sind demnach nur die Menschen, die ohne eigenes Verschulden in die Armut geraten sind. Annährend derartige Wohlfahrts-
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Arbeit zitieren:
Eva Meyer, 2006, Wohlfahrtsstaatliche Geschlechterregimes: Ein Vergleich verschiedener Konzepte, München, GRIN Verlag GmbH
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