2 Qualitätskriterien wissenschaftlicher Arbeiten
Inhaltsverzeichnis
1. Definition: wissenschaftliches Arbeiten. 3
1.1 Allgemeine Definition 4
1.2 Juristische Definition. 5
2. Ziele des wissenschaftlichen Arbeitens 7
3. Qualitätskriterien 8
3.1 Form 8
3.2 Stil 10
3.3 Inhalt 11
4. Relevanz in der Praxis 14
5. Literaturverzeichnis 15
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Qualitätskriterien wissenschaftlicher
Arbeiten
Wissenschaftliche Arbeiten sind heutzutage nahezu unverzichtbar, als strukturierte Hausarbeiten, als Artikel, die in Zeitungen und/ oder Fachzeitschriften veröffentlicht werden (sollen) oder als bewertete Prüfungsleistungen an Schulen und Hochschulen. Bei all diesen Arbeiten gilt es, wichtige Qualitätskriterien zu beachten, die sowohl den Inhalt, als auch die Form und den Stil betreffen.
Die vorliegende Arbeit zum Thema „Qualitätskriterien wissenschaftlicher Arbeiten“ behandelt eben diese Kriterien und definiert daher zunächst den Begriff des wissenschaftlichen Arbeitens um dann kurz auf die Ziele des wissenschaftlichen Arbeitens einzugehen. Im Anschluss daran werden die Qualitätskriterien an wissenschaftliche Arbeiten im Sinne von Form, Stil und Inhalt, aufsteigend nach ihrer Priorität, erklärt und abschließend die Relevanz in der Praxis betrachtet.
1. Definition: wissenschaftliches Arbeiten
Um eine einheitliche Ausgangsposition zu schaffen wird zu Beginn dieser Arbeit über die Qualitätskriterien wissenschaftlicher Arbeiten zunächst der Begriff des wissenschaftlichen Arbeitens definiert. Zu diesem Zweck wird zunächst die allgemeine Definition herangezogen und dann auf die juristischen Definitionen des Bundesverfassungsgerichtes und des Niedersächsischen Finanzgerichtes eingegangen.
1.1 Allgemeine Definition
Die (allgemeine) Definition unterscheidet hier zwischen den Begriffen des wissenschaftlichen Arbeitens und der wissenschaftlichen Arbeit. 1
Unter wissenschaftlichem Arbeiten wird der Prozess verstanden, der ein Problem auf wissenschaftliche Art und Weise (d.h. nach wissenschaftlichen Standards und Prinzipien mit wissenschaftlichen Verfahren und Techniken) zu lösen versucht.
Die wissenschaftliche Arbeit bezeichnet das Produkt, also das niedergeschriebene Ergebnis, des wissenschaftlichen Arbeitens.
Wissenschaftliches Arbeiten bedeutet somit 2
• Zugriff auf vorhandenen Wissensschatz
• Suche nach neuen Erkenntnissen
• Auseinandersetzung mit gewonnenem Material
• Verknüpfung von eigenem & fremdem Wissen
• Entwicklung von Arbeitsprodukten & deren Präsentation
Eine allgemeingültige Definition der wissenschaftlichen Arbeit ist nicht möglich, vielmehr versuchen die verschiedenen Definitionsansätze die Arbeit zu beschreiben und der Definition durch Aufzählungen der Tätigkeiten näher zu kommen. Feststeht jedoch, dass es sich bei der wissenschaftlichen Arbeit um den Prozess handelt, in dem eine wissenschaftliche Arbeit erstellt wird.
1 Vgl.: Peterßen, Wilhelm H. (1996): Wissenschaftliche(s) Arbeiten: eine Einführung für Schüler und
Studenten, München 1996, S. 11
2 Vgl.: freie PowerPoint Präsentation zum Buch wissenschaftliches Arbeiten von H. Balzert et al
http://www.w3l.de/w3l/jsp/shop/produktdetails.jsp?ID=002585 (Stand 25.05.2009)
Martin Kornmeier wählt in seinem Werk „Wissenschaftstheorie und wissenschaftliches Arbeiten“ eben diesen Definitionsversuch durch Aufzählung der Bestandteile einer wissenschaftlichen Arbeit: 3
• Deskription, d.h. des Ist- Zustand sozialer Phänomene (z.B. Unternehmen, Haushalte) beschreiben (d.h. definieren, klassifizieren usw.),
• Explikation, d.h. die für den Ist- Zustand verantwortlichen Ursachen erforschen, d.h. theoretisch begründen und/ oder empirisch analysieren.
Alternativ zu dieser Aufzählung, die zweifelsfrei noch weitergeführt werden könnte, bietet (unter anderem) Kornmeier die Auswahl juristischer Definitionen, auf die im Folgenden eingegangen wird.
1.2 Juristische Definition
Das Niedersächsische Finanzgericht versteht unter wissenschaftlicher Tätigkeit, also wissenschaftlichem Arbeiten folgendes:
„Wissenschaftlich tätig ist [.] nicht nur, wer schöpferische oder forschende Arbeit leistet (reine Wissenschaft), sondern auch, wer das aus der Forschung hervorgegangene Wissen und Erkennen auf konkrete Vorgänge anwendet (angewandte Wissenschaft) . Wissenschaftliches Arbeiten i.S. der angewandten Wissenschaft liegt aber nur dann vor, wenn grundsätzliche Fragen oder konkrete Vorgänge methodisch in ihren Ursachen erforscht, begründet und in einen Sinnzusammenhang gebracht werden, wie z.B. in einem wissenschaftlichen Gutachten über schwierige Fragen (BFH, Urteil vom 26. November 1992, IV R 109/90, BStBl 1993, 235, 236 m.w.N.; BFH, Urteil vom 27. Februar 1992, IV R 27/90, BStBl II 1992, 826, 829 m.w.N.) . Eine Tätigkeit hat dann keinen wissenschaftlichen Charakter, wenn sie im wesentlichen in einer laufenden, mehr praxisorientierten Beratung besteht (BFH, Urteil vom 3. Dezember 1981, IV R 79/80, BStBl II, 1982, 267, 268 Ziffer 1; BFH- Urteil vom 27. Februar 1992, a.a.O., 829, Ziffer 2c) . Ob die Tätigkeit als wissenschaftlich anzusehen ist, richtet sich insbesondere danach, ob die mit dein einzelnen Aufträgen gestellten Aufgaben einen Schwierigkeitsgrad erreichen, wie ihn wissenschaftliche Prüfungsarbeiten oder Veröffentlichungen aufweisen
3 Vgl. Kornmeier, Martin (2007): Wissenschaftstheorie und wissenschaftliches Arbeiten, Heidelberg
2007, S. 10
Arbeit zitieren:
W. Jauken, 2009, Qualitätskriterien wissenschaftlicher Arbeiten, München, GRIN Verlag GmbH
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