„Mehret uns die Nahrung“: Die Ausprägung des Steuerwesens Seite 2
unter Markgraf Albrecht Achilles von Brandenburg - Ansbach
Inhaltsverzeichnis
Seite
1. Einleitende Bemerkungen 3
1.1 Forschungsstand und Quellenlage 3
1.2 Gegenstand und Aufbau der Untersuchung 4
1.3 Eine biographische Skizze des Albrecht Achilles 5
2. Die Steuererhebung unter Albrecht Achilles von Brandenburg-Ansbach 6
2.1 Albrecht Achilles und die Verwaltung von Reichssteuern 6
2.1.1 Die Verpfändung von Reichssteuern an Albrecht Achilles 6
2.1.2 Die „Pfaffensteuer“ in den fränkischen Markgraftümern 7
2.2 Landessteuern in der Mark Brandenburg 8
2.2.1 Die „Landbede“ 8
2.2.2 Der „Tonnenzoll“ 9
3. Die Finanzverwaltung unter Albrecht Achilles von Brandenburg-Ansbach 10
3.1 Erste Reformbemühungen in den fränkischen Markgraftümern 10
3.2 Die Neuformierung der Finanzverwaltung in der Mark Brandenburg 11
3.3 Exkurs: Finanzwirtschaftliche Folgen der Reformen 12
4. Resümee 14
5. Anhang 15
5.1 Quellenverzeichnis 15
5.2 Literaturverzeichnis 15
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1. Einleitende Bemerkungen
1.1 Forschungsstand und Quellenlage
Die neuere Forschungsliteratur hat sich mit dem Steuerwesen der Territorialfürsten des
Spätmittelalters bisher relativ zurückhaltend auseinandergesetzt, und viele Aspekte sind
immer noch Forschungsdesiderat. 1 Detaillierte, aktuelle Studien über die Territorien
liegen erst für Betrachtungszeiträume ab der frühen Neuzeit vor. 2 Für die Mark
Brandenburg und die fränkischen Markgraftümer unter der Regentschaft des Albrecht
Achilles trifft dies auch zu, denn die wesentlichen Forschungsarbeiten zu dieser
Thematik erschienen zwischen den Jahren 1866 und 1913. 3 Wichtige Quellen stellen
hierbei die politischen Briefe des Albrecht Achilles dar, da sie oft als Verwaltungs-anweisungen fungierten, und damit die finanzwirtschaftlichen bzw. steuerpolitischen
Entscheidungen und Verhältnisse reflektierten. 4 Daneben zeugt auch die branden-
burgische Hofordnung 5 , welche mit großer Wahrscheinlichkeit im Jahr 1470 entstand 6 ,
von der Finanzverwaltung des Kurfürstentums Brandenburg. Denn neben den
Regelungen zur Hofhaltung tangierte sie auch die Belange der Finanzverwaltung. 7
Die vollständigen bibliographischen Angaben werden jeweils nur bei der erstmaligen Nennung eines Titels angeführt. Bei weiteren Nennungen wird ein verkürztes System verwandt, das aus folgenden Bestandteilen besteht: Verfassername, Kurztitel, Erscheinungsjahr, zitierte Seite(n). (Bei Aufsätzen in Zeitschriften und Sammelwerken erweitert um: in: Zeitschriftentitel bzw. Titel des Sammelbandes, Zeitschriftenjahrgang, Erscheinungsjahr.)
1 Vgl. Buchholz, Werner: Geschichte der öffentlichen Finanzen in Europa in Spätmittelalter und Neuzeit:
Darstellung, Analyse, Bibliographie, Berlin 1996, S. 14 ff.
2 Vgl. Krüger, Kersten: Finanzstaat Hessen 1500 - 1567, Staatsbildung im Übergang vom Domänenstaat
zum Steuerstaat, (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen 24, 5), Marburg 1980.
3 Kotelmann, Albert: Die Finanzen des Kurfürsten Albrecht Achilles, in: ZPreußGLdKde 3 (1866),
S. 1 - 26, S. 95 - 105, S. 283 - 309, S. 417 - 449.; Spangenberg, Hans: Hof und Zentralverwaltung der Mark Brandenburg im Mittelalter, (Veröffentlichungen des Vereins für Geschichte der Mark Brandenburg). Leipzig 1908.; Schapper, Gerhard: Die Hofordnung von 1470 und die Verwaltung am Berliner Hofe zur Zeit Kurfürst Albrechts im historischen Zusammenhange behandelt, (Veröffentlichungen des Vereins für Geschichte der Mark Brandenburg), Leipzig 1912.; Caemmerer, Hermann von: Die Einnahmen des Kurfürsten Albrecht Achilles in der Mark Brandenburg, in: FBPrG 26 (1913), S. 217 - 225.
4 Vgl. exemplarisch Brief des Kurfürsten Albrecht an seine Amtleute von 1481, 9. Januar. Zitiert nach
Priebatsch, Felix (Hrsg.): Politische Correspondenz des Kurfürsten Albrecht Achilles, Bd. 3, Leipzig
1898 (Publikationen aus dem Kaiserlich Preußischen Staatsarchiven, Bd. 71), (ND Osnabrück 1965), Nr. 713, S. 4 f.
5 Ordnung über die Hofeinrichtung des Markgrafen Johann. Vom 10. April 1473. Zitiert nach Riedel
Adolph Friedrich (Hrsg.), Codex Diplomaticus Brandenburgensis, Hauptth. 3, Bd. 2, Berlin 1860, Nr. 93, S. 115 - 128.
6 Vgl. Walser, Robert: Lasst uns ohne Nachricht nit: Botenwesen und Informationsbeschaffung
unter der Regierung des Markgrafen Albrecht Achilles von Brandenburg, Dissertation, LMU-München
2004, Fakultät für Geschichts- und Kunstwissenschaften, S. 61 - 63, online unter: http://edoc.ub.uni-muenchen.de/archive/00002796/01/Walser_Robert.pdf [23.01.2005].
7 Vgl. Spangenberg, Hans: Hof und Zentralverwaltung der Mark Brandenburg im Mittelalter, 1908,
S. 56 f.; Schapper: Hofordnung, 1912, S. 10 und S. 85 - 91.
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1.2 Gegenstand und Aufbau der Untersuchung
Die folgende Arbeit soll schwerpunktmäßig die Determinanten des Steuerwesens, also die Finanzverwaltung und die Erhebung von Steuern, unter Kurfürst Albrecht Achilles in der Mark Brandenburg beschreiben. Der Terminus „Steuer“ ist im Sinne dieser Untersuchung als „einmalige oder laufende Geldleistung, die von einer Herrschaft von den ihr Unterstellten zur Erzielung von Einkünften erhoben wird“ 8 zu verstehen. Dabei wird insbesondere das, für die Neuformation des Steuerwesens in der Mark Brandenburg wichtige, Jahrzehnt zwischen 1470 und 1480 9 analysiert. Der wesentliche Eckpunkt dieses Jahrzehnts liegt in der offiziellen Übernahme der Regentschaft durch Albrecht Achilles im Jahr 1470. Es war der Ausgangspunkt einer Reform der (Finanz-)Verwaltung, die aufgrund der hohen Verschuldung der Mark Brandenburg ebenso notwendig wurde wie die Erhebung der „Landbede“, einer außerordentlichen, betragsgemäß fixierten Steuer. Wobei deren Genehmigung und Abführung den Landständen mühsam abgerungen werden musste. Eine „Bierziese“, als indirekte Verbrauchssteuer, konnte dagegen noch nicht durchgesetzt werden, dies gelang erst 1488 seinem Nachfolger Kurfürst Johann. 10
Neben dem Kurfürstentum Brandenburg muss hier aber auch die Situation in den fränkischen Fürstentümern untersucht werden, denn auf diesem geographisch kleinen Gebiet wurde die Reform der brandenburgischen (Finanz-)Verwaltung weitgehend antizipiert. 11 Als weiterer Aspekt der Arbeit ist die Rolle des Albrecht Achilles bei der Verwaltung von Reichssteuern zu sehen. Einerseits waren im von Kaiser Friedrich III. im Jahr 1461 Reichssteuern verpfändet worden 12 andererseits erhob er selbst Reichssteuern, die sogenannte „Pfaffensteuer“, um die Kosten seines militärischen Aufgebots für den, 1480 auf dem Reichstag in Nürnberg geplanten, Türkenfeldzug zu decken. 13
8 Schuler, J.-P.: Steuer, -wesen, A. Allgemeine Darstellung; Deutschland, in: LexMA, 1980 - 1998, Band VIII., Spalte 142.
9 Vgl. Böker, Heidelore: Die Festigung der Landesherrschaft durch die hohenzollernschen Kurfürsten und der Ausbau der Mark zum fürstlichen Territorialstaat während des 15. Jahrhunderts, in: Materna, Ingo / Ribbe, Wolfgang (Hrsg.), Brandenburgische Geschichte, Berlin 1995, S. 222.
10 Vgl. Spangenberg: Zentralverwaltung, 1908, S. 449, S. 453 ff. und S. 465.; Schultze, Johannes: Die Mark Brandenburg, Dritter Band, Die Mark Brandenburg unter Herrschaft der Hohenzollern (1415 -
1535), Berlin 1963, S. 146 ff.; Helbig, Herbert: Gesellschaft und Wirtschaft der Mark Brandenburg im Mittelalter, (Veröffentlichungen der Historischen Kommission zu Berlin ; 41), Berlin 1973, S. 136 f.; Walser: Lasst uns ohne Nachricht nit, 2004, S. 46.
11 Vgl. Spangenberg: Zentralverwaltung, 1908, S. 465.; Kotelmann: Finanzen, in: ZPreußGLdKde 3 (1866), S. 303 und S. 306.
12 Vgl. Wenninger, Markus J.: Die Judensteuerliste des Markgrafen Albrecht Achilles von Brandenburg aus dem Jahr 1461, in: ASCHKENAS 13 (2003), S. 363.
13 Vgl. Walser: Lasst uns ohne Nachricht nit, 2004, S. 393 ff.
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1.3 Eine biographische Skizze des Albrecht Achilles
Albrecht Achilles, der am 9. November 1414 in Tangermünde geboren wurde 14 , war bei seinen Zeitgenossen primär aufgrund seiner militärischen Taten berühmt, dieses Bild prägte selbst noch die Historiographie des 19. Jahrhunderts. Heute werden Interventionen wie die Fehden und Kriegszüge gegen Würzburg und Nürnbergvielfach differenzierter - als politische Hasardspiele angesehen, die ihm zwar einerseits die benötigten finanziellen Mittel, wie etwa die Kriegesentschädigung in Höhe von 25.000 rheinischen Gulden nach dem ersten Markgrafenkrieg, einbrachten, ihm aber andererseits auch langjährige politische Auseinandersetzungen mit den Würzburger Bischöfen, der Reichsstadt Nürnberg und den Landshuter Herzögen bescherten. 15
Ein weiterer wichtiger Aspekt im Leben des Albrecht Achilles ist damit die Erkenntnis von der Bedeutung eines effizienten Finanz- und Verwaltungswesens, denn als sein Vater Kurfürst Friedrich I. von Brandenburg im Jahr 1440 starb, erbte er die verschuldeten fränkischen Unterlande, die nicht mehr als 6.000 Gulden jährlich einbrachten 16 . In eine vergleichbare Lage kam er 1470 wiederum, als Albrecht die Regentschaft in der Mark Brandenburg übernahm, denn hier hinterlies sein Bruder Friedrich II. Schulden in Höhe von 124.000 rheinischen Gulden 17 . Somit entspross die Affinität des Albrecht Achilles zum Finanzwesen aus der reinen Notwendigkeit heraus, Finanzmittel zu generieren, die ihm als Territorialfürsten eine standesgemäße Handlungs- und Lebens-grundlage boten 18 . Weiterhin ist eine starke Verflechtung des Albrecht Achilles mit den Reichsangelegenheiten festzustellen, er fungierte als Erzkämmerer des Reiches, diente Kaiser Friedrich III. als Feldhauptmann und stand diesem politisch nahe. Diese enge Bindung zum Kaiser zeigte sich auch in seinem Ende: Er starb am 11. März 1486 am Ort des in Frankfurt am Main stattfindenden Reichstags, zu dem er bereits erkrankt angereist war, um bei der anstehenden Königswahl Maximilian seine Stimme geben. 19
14 Vgl. Heinrich, G.: Albrecht Achilles, in: LexMA, 1980 - 1998, Band I., Sp. 317.
15 Vgl. Schultze: Die Mark Brandenburg, 1963, S. 107 - 109.; Walser: Lasst uns ohne Nachricht nit,
2004, S. 41 ff.; Kotelmann: Finanzen, in: ZPreußGLdKde 3 (1866), S. 8 f.
16 Vgl. Kotelmann: Finanzen, in: ZPreußGLdKde 3 (1866), S. 6 -7.; Walser: Lasst uns ohne Nachricht nit, 2004, S. 42.
17 Vgl. Böker: Landesherrschaft, in: Materna, Ingo / Ribbe, Wolfgang (Hrsg.), Brandenburgische Geschichte, Berlin 1995, S. 208.
18 Vgl. Kotelmann: Finanzen, in: ZPreußGLdKde 3 (1866), S. 5 ff.; Schubert, Ernst: Einführung in die Grundprobleme der deutschen Geschichte des Spätmittelalters, Darmstadt 1992, S. 198.
19 Vgl. Schultze: Die Mark Brandenburg, 1963, S. 159.; Seyboth, Reinhard: Die Markgraftümer Ansbach und Kulmbach unter der Regierung Markgraf Friedrichs des Älteren (1486 - 1515), (Schriftenreihe der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, 24), Göttingen 1985, S. 20 - 24.; Walser: Lasst uns ohne Nachricht nit, 2004, S. 44 f. und S. 48.
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Markus Köhlerschmidt, 2005, "Mehret uns die Nahrung": Die Ausprägung des Steuerwesens unter Markgraf Albrecht Achilles von Brandenburg-Ansbach, Munich, GRIN Publishing GmbH
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