Inhalt
Seite
1.Einleitung 3
2. Der gute Wille 3
3. Die Pflicht 4
3.1 Die Pflichtsätze 5
3.1.1 Der erste Satz 7
3.1.2 Der zweite Satz 10
3.1.3 Der dritte Satz 11
4. Pflicht und Neigung 11
4.1 Kant und Schiller 12
4.2 Scheler 14
4.3 Korsgaard 16
5. Schluss 17
6. Literatur 18
1. Einleitung
Im Folgenden wird der Begriff der Pflicht in Immanuel Kants „Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“ zunächst dargestellt, anschließend auf das Verhältnis von Pflicht und Neigung, inwieweit der Neigungs- vom Pflichtbegriff abgesondert ist, eingegangen, wozu verschiedene andere Positionen angeführt werden. Grundlage dieser Arbeit ist zunächst und vor allem neben Kants GMS der zugehörige Kommentar von Dieter Schönecker und Allen W. Wood. Darüber hinaus wurde Schillers Abhandlung „Über Anmut und Würde“, die zugehörige Erwiderung Kants sowie die diesbezügliche Kommentierung aus Hans Reiners „Die Grundlagen der Sittlichkeit“ herangezogen. Weiterhin flossen Publikationen von Max Scheler und Christine M. Korsgaard ein.
2. Der gute Wille
Die Frage, was moralisch ist, beantwortet Kant damit, dass nichts als ausschließlich moralisch gut verstanden werden kann, bis auf den guten Willen. „Naturgaben“ 1 , die er in „Talente des Geistes“ 2 , zum Beispiel Verstand, und „Eigenschaften des Temperaments“ 3 , zum Beispiel Mut, unterteilt, und „Glücksgaben“ 4 , zum Beispiel Reichtum, sind nach Kant nicht uneingeschränkt gut, sondern von dem sie nutzenden Willen abhängig, was er zusammengenommen als „Charakter“ 5 bezeichnet. Beispielsweise würde der Charakter einer Person, die einen hohen Verstand besitzt, den sie jedoch dafür einsetzt, anderen zu schaden, nicht als moralisch gut bezeichnet werden. Im Gegenteil, er würde schlimmer beurteilt werden, als wenn sie weniger Verstand dabei einsetzen würde. 6 Die Natur- und Glücksgaben werden also vom Willen eingeschränkt, und sind daher nicht unbedingt gut. Bei der Beurteilung dessen, was moralisch ist, wird sich also auf die Motive einer handelnden Person bezogen. Hiermit wird der Wille beurteilt, weder die Handlung noch die Wirkung der Handlung. Der Wille ist jedoch nicht als „ein bloßer Wunsch“ 7 zu verstehen, sondern
1 Kant: GMS 393.
2 Ebd. 3 Ebd. 4 Ebd. 5 Ebd. 6 Vgl. ebd. 394. 7 Ebd. 394.
als die „Aufbietung aller Mittel, so weit sie in unserer Gewalt sind“ 8 . Es ist nun zwar so zu verstehen, dass der gute Wille bereits durch das Wollen des Moralischen gut ist, jedoch müssen die zu seiner Realisierung benötigten Handlungen und Mittel gewollt und dadurch, soweit dies möglich ist, ergriffen werden, so dass es nicht bei nichts als der Vorstellung bleibt. Umgekehrt bedeutet es aber nicht, dass ein guter Wille vorliegt, wenn jemand alle Mittel dazu aufbietet. 9
In diesem Sinne analysiert Kant den Pflichtbegriff, um näher zu erläutern, was er unter einem guten Willen versteht. Diese Analyse wird im Folgenden näher in Augenschein genommen.
3. Die Pflicht
Kant führt den Begriff der Pflicht ein, indem er sagt: Um aber den Begriff eines an sich selbst hochzuschätzenden und ohne weitere Absicht guten Willens [...] zu entwickeln: wollen wir den Begriff der PFLICHT vor uns nehmen, der den eines guten Willens, obzwar unter gewissen subjektiven Einschränkungen und Hindernissen, enthält [...] 10 Der gute Wille ist also im Pflichtbegriff enthalten, jedoch in einer eingeschränkten Art und Weise. Denn Kant beschreibt zwei Seiten oder Welten des Menschen. Die eine ist die sinnliche, womit die Neigungen und Begierden des Menschen gemeint sind, die andere die vernünftige, in der der Mensch, zur Selbstreflexion in der Lage, das Vernünftige und Moralische tun kann. Der Mensch ist demnach ein sinnlichvernünftiges Lebewesen, das auf der einen Seite sehr wohl erkennen kann, was es tun sollte, weil es durch Selbstreflexion erkannt hat, dass dies objektiv erforderlich ist. Auf der anderen Seite aber es Interessen und Absichten verfolgen will, die irgendwelche Leidenschaften und Neigungen befriedigen, was gelegentlich im Widerspruch zu den selbst erkannten, objektiven Erfordernissen steht, die der Mensch wollen würde, wäre er ein ausschließlich vernünftiges Wesen. Deswegen empfindet er vor allem im Falle des Widerspruchs mit seinen Neigungen, sein
8 Ebd.
9 Vgl. Schönecker, Dieter und Wood, Allen W.: Kants „Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“. Ein einführender Kommentar. 2. Aufl. Paderborn: Schöningh 2004. S. 40ff. 10 Kant: GMS 397.
objektives Wollen als eine Art „Nötigung“ 11 , weil er dieses gegen seine Neigungen durchsetzen muss. Daher unterliegt der gute Wille beim Menschen gewissen ,Einschränkungen und Hindernissen‘. 12
So unterscheidet Kant unvollkommen vernünftige Wesen, wie beispielsweise den Menschen, von vollkommen vernünftige Wesen. Letztere sind den genannten ,Einschränkungen‘ nicht unterlegen, weil sie, dadurch dass sie ganz und gar durch ihre Vernunft regiert werden, immer Vernünftiges und daher moralisch
G u t e s w o l l e n . D e r M e n s c h , d u r c h s e i n e z w e i t e , s i n n l i c h e N a t u r gewissen ,Einschränkungen‘ erlegen, ist daher nur unvollkommen vernünftig. Und zumal er ebenso zur Vernunft fähig ist, kann er als ein vollkommen vernünftiges Wesen gedacht werden. Da nun ein solch vollkommenes Wesen immer das moralisch Gute will, und keinen Neigungen unterworfen ist wie der Mensch, weil es keine sinnliche Natur besitzt, kennt es keine ,Nötigung‘ und damit keine Pflicht. Deswegen enthält der Pflichtbegriff den eines guten Willens und nicht umgekehrt. Wobei der gute Wille hier mit ,Hindernissen‘ einhergeht, zum Beispiel durch Neigungen, denen gegenüber er durchgesetzt werden muss, anders als bei einem ausschließlich guten Willen eines Wesens, das vollkommen vernünftig und deswegen auch vollkommen gut ist, dem keine ,Hindernisse‘ im Wege stehen. 13
3.1 Die Pflichtsätze
Kant benennt im ersten Abschnitt sowohl einen zweiten 14 als auch einen dritten 15 Satz zur Pflicht, der eine „Folgerung aus beiden vorigen“ 16 sein soll, wörtlich ohne jedoch einen ersten Satz in irgendeiner offenkundigen Weise zu kennzeichnen. Nun gibt es drei Antworten auf die Frage, was nun der erste Satz sei, von denen eine im Allgemeinen als die plausibelste gilt. Die erste Antwort lautet, dass es der erste Satz des ersten Abschnitts ist, da Kant seine Äußerung streng wörtlich gemeint haben könnte, und es daher nicht als nötig empfand, ihn speziell zu kennzeichnen. Diese Antwort wirkt unplausibel, denn erst acht Absätze später wird der Begriff der Pflicht
11 Ebd. 412.
12 Vgl. Schönecker, D. und Wood, A.W.: Kommentar. S. 55f. 13 Vgl. ebd. S. 56ff. 14 Kant: GMS 399. 15 Ebd. 400. 16 Ebd.
Arbeit zitieren:
Jinan Kauf, 2005, Die Pflicht in Kants 'Grundlegung zur Metaphysik der Sitten', München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Zu: Kant - Grundlegung zur Metaphysik der Sitten
Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...)
Seminararbeit, 14 Seiten
Hegels dialektischer Geschichtsaufriss
Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte
Seminararbeit, 14 Seiten
Kants Grundlegung zur Metaphysik der Sitten
Philosophie - Philosophie des 17. und 18. Jahrhunderts
Seminararbeit, 15 Seiten
Evolutionstheorie versus Schöpfungsbericht
Theologie - Systematische Theologie
Seminararbeit, 22 Seiten
Das Spiegelstadium als Bildner der Ichfunktion bzw. Lacans Begriff des...
Kunst - Allgemeines, Kunsttheorie
Seminararbeit, 13 Seiten
Die Anfänge des Balletts in Italien zur Zeit der Renaissance und des B...
Hausarbeit, 25 Seiten
Dekadenz und Ästhetizismus in Oscar Wildes Gesellschaftskomödie "...
Hausarbeit (Hauptseminar), 31 Seiten
Das Theater der französischen Klassik als Instrument der Kulturpolitik...
Romanistik - Französisch - Literatur
Seminararbeit, 29 Seiten
Das XI. Buch der Confessiones - Was ist Zeit?
Geschichte - Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike
Seminararbeit, 14 Seiten
Existiert Zeit? - Augustinus Frage nach Sein oder Nichtsein der Zeit!
Philosophie - Philosophie der Antike
Hausarbeit, 17 Seiten
Jugendstilarchitektur - Charles Rennie Mackintosh (1868 - 1928)
Kunst - Architektur, Baugeschichte, Denkmalpflege
Hausarbeit (Hauptseminar), 38 Seiten
Von den Ursprüngen des europäischen Theaters
„Drei Marien am Grabe“ (Visita...
Seminararbeit, 20 Seiten
Herbert Marcuses Gesellschaftskritik in "Der eindimensionale Mens...
Soziologie - Individuum, Gruppe, Gesellschaft
Hausarbeit, 26 Seiten
Frauenfiguren in den Gesellschaftskomödien ´Lady Windermere´s Fan´ und...
Hausarbeit (Hauptseminar), 30 Seiten
Grundzüge und Kritik der Ethik Peter Singers
Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...)
Hausarbeit, 20 Seiten
Die Ableitung des kategorischen Imperativs nach Kant
Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...)
Hausarbeit, 14 Seiten
Jinan Kauf's Text Die Pflicht in Kants 'Grundlegung zur Metaphysik der Sitten' ist nun auf dem Buchmarkt erhältlich
Jinan Kauf hat den Text Die Pflicht in Kants 'Grundlegung zur Metaphysik der Sitten' veröffentlicht
Jinan Kauf hat einen neuen Text hochgeladen
Kants Grundlegung einer kritischen Metaphysik
Einführung in die "Kritik der ...
Norbert Fischer
Kants "Grundlegung zur Metaphysik der Sitten"
Ein einführender Kommentar
Dieter Schönecker, Allen W. Wood
Kritik der praktischen Vernunft / Grundlegung zur Metaphysik der Sitte...
Immanuel Kant, Wilhelm Weischedel
0 Kommentare