Das Squeeze-Out-Verfahren
Inhalt
Kapitel A Einleitung 1
Kapitel B Möglichkeiten des Ausschlusses von Minderheiten vor
Einf ührung des Squeeze-Out-Verfahrens 3
I. Ausschluss von Minderheiten nach dem UmwG 3
II. Ausschluss von Minderheiten durch Eingliederung 3
III. Ausschluss von Minderheiten durch übertragende Auflösung 4
Kapitel C Die Squeeze-Out-Verfahren in Deutschland 5
I. Aktienrechtlicher Squeeze-Out 5
II. Übernahmerechtlicher Squeeze-Out 5
1) Anforderung an die Beteiligungshöhe 6
2) Drei-Monats-Frist 6
3) Entscheidung durch das Landgericht Frankfurt am Main 6
4) Überprüfung der Abfindung 7
III. Gegenüberstellung der beiden Verfahren 8
Kapitel D Das aktienrechtliche Squeeze-Out-Verfahren 9
I. Voraussetzungen des Squeeze-Out 9
1) Aktiengesellschaft 9
2) Beteiligung des Hauptaktionärs 10
3) Angemessene Abfindung der Minderheitsaktionäre 10
a) Unternehmensbewertung 11
b) Absicherung der Abfindung 11
4) Ordnungsgemäßer Beschluss der Hauptversammlung 12
II. Ablauf des Squeeze-Out-Verfahrens 12
1) Übertragungsverlagen des Hauptaktionärs 12
2) Festlegung der Barabfindung. 13
3) Prüfung der Angemessenheit der Abfindung 13
4) Durchführung der Hauptversammlung 14
5) Eintragung in das Handelsregister 14
III. Rechtsmittel der Minderheitsaktionäre 15
1) Nichtigkeits- oder Anfechtungsklage 15
2) Spruchverfahren 16
II
Kapitel E Der Squeeze-Out in der Praxis ......................................................... 18
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Gegenüberstellung des aktien- und übernahmerechtlichen
Squeeze-Outs ................................................................................... 8 Abbildung 2: Verlauf des aktienrechtlichen Squeeze-Out-Verfahren ................... 12 Abbildung 3: Anfechtungsklagen der Squeeze-Out-Beschlüsse ........................... 19
III
Abkürzungsverzeichnis
Abs. Absatz
AktG Aktiengesetz
Az. Aktenzeichen
BB Betriebs-Berater - Zeitschrift für Recht, Steuern und Wirtschaft
bspw. beispielsweise
bzw. beziehungsweise
DB Der Betrieb - Wochenschrift für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht
DStR Wochenschrift für Steuerrecht, Wirtschaftsrecht und Betriebswirtschaft
EG Europäische Gemeinschaft f. folgende ff. fortfolgende ggf. gegebenenfalls Hrsg. Herausgeber i.V.m. in Verbindung mit KGaA Kommanditgesellschaft auf Aktien Nr. Nummer NZG Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht S. Seite SE Societas Europaea SpruchG Gesetz über das gesellschaftsrechtliche Spruchverfahren u.a. unter anderem UmwG Umwandlungsgesetz vgl. vergleiche WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht
WpÜG Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz
IV
Das Squeeze-Out-Verfahren
Einleitung
Kapitel A Einleitung
Schon seit dem Jahr 2002 gibt die Möglichkeit, ein aktienrechtliches Squeeze-Out-Verfahren durchzuführen, bei welchem ein Großaktionär bei einem Anteilsbesitz von mindestens 95 % die übrigen Aktionäre aus der Gesellschaft ausschließen kann (to squeeze out = hinausdrängen). Neben dem aktienrechtlichen Verfahren wurde im Jahr 2006 für den Fall der Übernahme ein entsprechendes Verfahren eingeführt.
Durch solch ein Squeeze-Out-Verfahren wird dem wirtschaftlichen Bedürfnis nachgegangen, in bestimmten Konstellationen Minderheitsaktionäre aus der Gesellschaft zu drängen und dem Hauptaktionär die Erlangung der Alleinaktionärsstellung zu ermöglichen. 1 Dies ist häufig in Konzerngesellschaften wünschens-
wert, bei denen nur ein relativ kleiner Kreis Minderheitsaktionäre vorhanden ist und ein Hauptaktionär schon nahezu 100 % der Anteile hält. Grund dafür ist, dass das Vorhandensein von Minderheitsaktionären die Konzernführung übermäßig belasten kann. Eine hundertprozentige Tochtergesellschaft ist vergleichsweise einfacher und kostengünstiger zu führen. Im Gegensatz dazu müssen bei einer Konzerngesellschaft mit Minderheitsaktionären bspw. die Interessen dieser Aktionäre berücksichtigt werden, es besteht ein großer formaler Aufwand - gerade hinsichtlich Mitwirkungsrechten und Schutzvorschriften der Minderheitsaktionäre 2 -
und die Gefahr vor Anfechtungsklagen der Minderheitsaktionäre, mit denen Beschlüsse blockiert werden können, ist immer gegenwärtig. 3
Mit solchen Nachteilen muss ein (Haupt-)Aktionär normalerweise leben, wenn ein größerer Kreis anderer Aktionäre besteht. Gibt es allerdings nur ein recht kleiner Kreis an Minderheitsaktionäre, soll sich durch das Squeeze-Out-Verfahren der Hauptaktionär von diesen Nachteilen befreien können. Durch die Möglichkeit, „unliebsame“ Aktionäre zu verdrängen, wird somit der Kapitalmarkt effizienter gemacht.
Neben der Erleichterung der Unternehmensführung soll durch die Einführung des Squeeze-Out-Verfahrens zudem eine Regelung geschaffen werden, durch die eine
1 Vgl. Gesmann-Nuissl, WM 2002 Heft 24 S. 1205.
2 Bspw. Formalien der Hauptversammlung oder Prüfung bei Umstrukturierung.
3 Vgl. Krieger, BB 2002 Heft 2 S. 53.
1
Das Squeeze-Out-Verfahren
Einleitung
Angleichung an die Rechtssysteme der europäischen Nachbarstaaten vollzogen werden kann. 4 Viele europäische Staaten 5 verfügten bereits vor 2002 über gesetzliche Vorschriften zur Ausschließung von Minderheitsaktionären. 6
Ziel dieser Arbeit ist es, einen Überblick über das Squeeze-Out-Verfahren in Deutschland zu geben. Zuerst wird ein kurzer Rückblick die Möglichkeiten, Minderheitsaktionäre als Teilhaber aus einem Unternehmen zu drängen, vor der Einführung des Squeeze-Out-Verfahrens darstellen. Nachdem im nächsten Kapitel die das übernahmerechtliche und das aktienrechtliche Squeeze-Out-Verfahren vorgestellt wird, wird im Folgenden nur der aktienrechtliche Squeeze-Out näher untersucht. Bei der Untersuchung des aktienrechtlichen Squeeze-Out-Verfahrens sind besonders die Voraussetzungen, das Verfahren und die Rechtsmittel der Minderheitsaktionäre zu erwähnen. Abschließend wird der Squeeze-Out und seine Relevanz in der Praxis dargestellt.
4 Vgl. Gesmann-Nuissl, WM 2002 Heft 24 S. 1205.
5 Bspw. Österreich, Großbritannien, Frankreich, Belgien, die Niederlande und Italien.
6 Vgl. Sieger/Hasselbach, NZG 2001 Heft 20 S. 926 ff.
2
Das Squeeze-Out-Verfahren
Möglichkeiten des Ausschlusses von Minderheiten vor Einführung des Squeeze-Out-Verfahrens
Kapitel B Möglichkeiten des Ausschlusses von Minderheiten vor Einführung des Squeeze-Out-Verfahrens
Eine einheitliche Gestaltung, um Minderheitsaktionäre aus der Gesellschaft auszuschließen, gab es vor der Einführung des Squeeze-Out-Verfahrens nicht. Dennoch bestanden in einzelnen Bereichen Möglichkeiten, Minderheitsaktionäre als Teilhaber an einem Unternehmen zu beseitigen.
I. Ausschluss von Minderheiten nach dem UmwG
Seit der Neugestaltung des Umwandlungsrechts im Oktober 1994 besteht die Möglichkeit, Minderheiten einer Aktiengesellschaft durch eine Verschmelzung mit einer anderen Gesellschaft (nach §§ 2-122 UmwG) auszuschließen.
Bei der Verschmelzung kann das übernehmende Unternehmen sowohl Personenals auch Kapitalgesellschaft sein. 7 Die Verschmelzung setzt einen Vertrag zwischen der übertragenden und der übernehmenden Gesellschaft voraus. 8 Dies
wird von der Hauptversammlung mit mindestens einer Dreiviertelmehrheit beschlossen. 9 Die Aktionäre der Aktiengesellschaft (bzw. KGaA) erhalten Anteile an der übernehmenden Gesellschaft, sodass ihre Aktien quasi umgetauscht werden. 10
Die Angemessenheit des Austauschverhältnisses gemäß §§ 11, 12 UmwG wird durch einen unabhängigen Prüfer gewahrt, der in einem schriftlichen Bericht den Aktientausch prüft.
II. Ausschluss von Minderheiten durch Eingliederung
In Betracht kommt zusätzlich die Möglichkeit, Minderheiten durch eine Eingliederung der Aktiengesellschaft in eine andere Gesellschaft (künftige Hauptgesellschaft) gemäß §§ 319 ff. AktG auszuschließen. Voraussetzung dafür ist, dass die künftige Hauptgesellschaft mit 95 % an der Aktiengesellschaft beteiligt ist, ihren Sitz im Inland hat und auch in der Form einer Aktiengesellschaft geführt wird. 11
7 Vgl. Schmallowsky, Squeeze-Out im normativen Umfeld, S. 16.
8 Vgl. Küting, DStR 2003 Heft 20-21 S. 840.
9 §§ 65, 233 UmwG.
10 Vgl. Schmallowsky, Squeeze-Out im normativen Umfeld, S. 16.
11 §§ 319, 320 AktG.
3
Arbeit zitieren:
Wirtschaftsjuristin LL.B. Susanne Huber, 2009, Das aktienrechtliche Squeeze-Out-Verfahren im Überblick, München, GRIN Verlag GmbH
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