Universität Konstanz
MA - Philosophie
Descartes: Meditationes de prima philosophia
HAUSARBEIT
Thema
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Wintersemester 2007/08
Tomeÿková Radka
MA-Studentin unter Vorbehalt
1
- 1 -
Gliederung
Einführung ...- 2 -
Argument distinctio realis ...- 3 -
Kurz zu der realen Verschiedenheit ...- 7 -
Klassische Kritik in den Einwänden ...- 8 -
Schlußfolgerung: Erfolgreiche Verteidigung? ...- 15 -
Literaturverzeichnis:...- 17 -
- 2 -
Einführung
Gewöhnlich bezeichnen die Interpretationen die Weltkonzeption von Descartes als
Cartesischer Substanzdualismus. Dieser Fachbegriff soll kurz und prägnant das Haupt-
charakteristikum cartesischen Weltverständnisses resümieren: Es gibt eine Welt - vom Gott
erschaffen und garantiert, in der zwei voneinander unterschiedliche Substanzen existieren - die
immaterielle Substanz (bzw. mens - Geist, res cogitans - denkendes Ding mit dem Hauptattribut
cogitatio - Denken) und die materielle Substanz (bzw. corporea - Körper, res extensa -
ausgedehntes Ding mit dem Hauptattribut extensio - Ausdehnung). Es gibt also diesen
Interpretationen nach so zu sagen zwei paralelle Welten - eine Materielle und eine Immaterielle,
die nichts miteinander zu tun haben und die in scheinbare Interaktion mittels göttliche
Einwirkung eintreten.
In der Sechsten Meditation liefert Descartes den sogenannten Beweis der reallen
Verschiedenheit vom Geist und Körper - ein Beweis für die reale Unterschiedlichkeit
Cartesischen Substanzen. Dieses Argument distinctio realis kann man für ein Argument des
Substanzdualismus selbst halten.
In dieser Arbeit möchte ich mich mit diesem Beweis auseinandersetzen - seine Analyse
und Interpretation im Zusammenhang den ganzen Meditationen kann, nämlich eine
entscheidende Rolle in der Frage spielen, ob der streng genommene Substanzdualismus
überhaupt haltbar ist.
Zuerst werde ich den Beweis kurz vorstellen, verfassen bzw. umformulieren und versuche
ihn anhand des Gesamttextes den Meditationen analysieren. Dabei werde ich mich an Hans-Peter
Schütt Analyse dieses Arguments eng halten. Dann werde ich an die Hauptschwächen der
Argumentation hinweisen, die auch die klassische Kritik bemerkt hatte. Letztendlich werde ich
mich mit dieser Kritik beschäftigen, v.a. mit den Erwiderungen Arnauld's, in denen die
Problematik des Argumentes am exaktesten benannt worden waren. Wir werden uns dabei die
Frage stellen, ob Descartes seine Stellung wirklich überzeugend verteidigt hat oder ob er diese
Erwiderungen klug umgegangen ist und dann kurz auswerten versuchen, ob die Konzeption des
Cartesischen Substanzdualismus, so wie diese vom Descartes vorgestellt wurde, überhaupt
haltbar ist.
- 3 -
Argument distinctio realis
Wie schon in der Einführung gesagt wurde, stützt die Konzeption des Cartesischen
Substanzdualismus an dem Argument distinctio realis aus der Sechsten Meditation. Dieses
Argument ist Descartes' Versuch zu beweisen, dass die immaterielle Substanz von der materiellen
real unterschiedlich ist, d.h. zu beweisen, dass die beiden Substanzen völlig unabhängig und
voneinander getrennt existieren können und tatsächlich so in der Außenwelt existieren.
Dieser Beweis ist desto interessanter, weil er von einem weiteren Argument, sogennantem
Argument union mentis & corporis gefolgt wird, in dem Descartes eine substantielle Einheit
beiden real unterschiedlichen Substanzen in dem Menschen beweisen mag. Natürlich muss man
sich bei einem solchen Klassiker wie Descartes fragen, was genau mit den Argumenten gemeint
ist und wie man (bzw. ob man überhaupt) beide Argumente miteinander lückenlos verknüpfen
kann.
Bevor man sich aber mit dieser Frage befassen beginnt, muss man die Argumente an sich
gut verstehen, weil nicht nur ihre Vereinugung, sondern auch diese an sich problematisch sein
können. Der Hauptgrund, warum ich mich mit dem Argument distinctio realis hier
auseinandersetze, ist deshalb auch die Tatsache, dass solche Auseinandersetzung ein breites Feld
für weitere Untersuchungen der Cartesischen Philosophie eröffnet.
Das Argument für die reale Distinktion den Cartesischen Substanzen führt Descartes im
neunten Pragraph der Sechsten Meditation an:
,,Da ich weiß, dass alles, was ich klar und deutlich verstehe, in der Weise von Gott
erschaffen werden kann, wie ich es verstehe
(P1), ist es hinreichend, dass ich eine
Sache ohne die andere klar und deutlich verstehen kann, um gewiss zu sein, dass die
eine von der anderen verschieden ist, weil sie wenigstens von dem Gott gesondert
gesetzt werden kann
(P2); (...); und eben daraus also, dass ich weiß, ich existiere, und
dass ich zugleich bemerke, dass überhaupt nichts anderes (...) zu meinem Wesen
gehört außer dem allein, dass ich ein denkendes Ding bin, schließe ich zur Recht, dass
mein Wesen darin allein besteht, dass ich ein denkendes Ding bin
(P3). Und obwohl
ich (...) einen Körper habe, der mit mir sehr eng verbunden ist, ist es - weil ich
dennochauf der einen Seite eine klare und deutliche Idee von mir selbst habe, sofern
ich nur ein denkendes Ding, nicht ausgedehntes Ding bin, und auf der anderen Seite
eine deutliche Idee des Körpers sofern er nur ein ausgedehntes, nicht denkendes Ding
- 4 -
ist
(P4) - gewiss, dass ich von meinem körper wirklich unterschieden bin und ohne ihn
existieren kann
(K)."
(ATVII 78; Meditationen Vandenhoeck & Ruprecht, S. 214 - 17)
Dieses Argument können wir zuerst in Form den Prämissen und der Konklusion folgend
umformulieren (vgl. die Umformulierungen von Hans-Peter Schütt, Schütt, Kap.8):
(P1) Was immer ich klar und deutlich erkenne bzw. erkennen kann, das ist Gott
imstande in der gleichen Weise zu bewirken.
(P2) Um Gewissheit zu haben, dass ein Gegenstand x von einem Gegenstand y
verschieden (diversam) ist, genüge es, x ohne y klar und deutlich erkennen zu
können.
(P3)
Ich habe Gewißheit, dass ich existiere und Ich habe dennoch erkannt, dass die
eingentliche Essenz meines Ichs im Denken besteht (Cogito ergo sum! der
Zweiten Meditation).
(P4)
Ich habe eine klare und deutliche Idee von mir selbst, sofern ich ein denkendes
Ding (res cogitans) bin (vgl. P3) und eine klare und deutliche Idee eines Körpers,
sofern dies ein ausgedehntes Ding (res extensa) ist.
(K)
Also bin Ich (denkendes Ding) von meinem Körper (ausgedehntes Ding) real
unterschieden (distinctio realis).
Die erste Prämisse (P1) drückt das Wahrheitskriterium für alle menschliche Erkenntnisse
aus, das in der Vierten Meditation anhand der bewiesenen Gottesexistenz festgestellt wurde.
Diese Prämisse ist gestützt, insofern man annimmt, dass der allmächtige Gott existiert und
wohlwollend bzw. im höchsten Maße gut (d.h. kein Betrüger) ist. Das bedeutet gestützt durch
vorherigen Text den Meditationen, da diese implizite Annahme für die Gültigkeit von P1 in der
Dritten Meditation mit dem ersten Gottesbeweis durch die angeborene Idee des Gotes im
menschlichen Geist (mens) begründet ist (bzw. weiter nochmal in der Fünften Meditation mit
dem Gottesbeweis a posteriori).
Die zweite Prämisse des Argumentes (P2) beschreibt die hinreichende Bedingung unserer
Gewißheit, dass Dinge x und y verschieden sind, als notwendig auch eine hinreichende
Bedingung für die tatsächliche (in der Welt bestehende) Verschiedenheit diesen Dingen x und y.
Es ist also festgestellt, dass wenn Ich (res cogitans, mein Geist - mens) x und y ohneeinander klar
und deutlich erkennt bzw. erkennen kann, dann existieren auch x und y in der Außenwelt
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