Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis............................................................................... - 2 -
Einleitung - 3 -
I Theoretischer Hintergrund - 8 -
1. Wohnen - Mehr als nur ein Dach über dem Kopf. - 8 -
1.1 Menschliche und wohnbezogene Grundbedürfnisse. - 10 -
1.2 Die besondere Bedeutung der Wohnung für Menschen mit geistiger
Behinderung - 12 -
2. Leitideen und Prinzipien des Wohnens von Menschen mit geistiger
Behinderung. - 18 -
2.1 Das Normalisierungsprinzip. - 19 -
2.2 Selbstbestimmtes Leben. - 22 -
2.3 Soziale Integration und Inklusion - 24 -
2.4 Empowerment - 26 -
2.5 SGB IX und HeimG - 27 -
II. Eigene Untersuchung. - 30 -
3. Fragestellung - 30 -
4. Planung der Untersuchung. - 31 -
4.1 Das qualitative Paradigma. - 31 -
4.2 Auswahl des Erhebungsverfahrens - 34 -
4.2.1 Qualitative Interviews - 34 -
4.2.2 Methodisch-technische Aspekte. - 36 -
4.2.3 Das problemzentrierte Interview. - 37 -
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4.3 Der Interviewleitfaden ............................................................................ - 39 -
5. Darstellung der Untersuchung. - 42 -
5.1 Beschreibung der Wohneinrichtung. - 43 -
5.2 Auswahl der Interviewpartner. - 45 -
6. Auswertung der Untersuchung. - 50 -
6.1 Auswahl der Auswertungsmethode. - 50 -
6.2 Definition der Analyseeinheiten - 52 -
6.3 Bemerkungen zu den Transkripten - 54 -
6.4 Darstellung und Interpretation der Untersuchungsergebnisse - 55 -
6.4.1 Wohlbefinden innerhalb der Wohneinrichtung. - 55 -
6.4.2 Empfinden der Wohnzufriedenheit in Bezug auf das Leben in einer
Gemeinschaft mit Mitbewohnern und Betreuern. - 59 -
6.4.3 Wahrnehmung des Wohnens in Hinsicht auf Selbstbestimmung und
Autonomie aus der Perspektive der Bewohner - 62 -
6.4.4 Kontakte zu Familie und Freunden innerhalb und außerhalb der
Wohneinrichtung. - 67 -
6.4.5 Aussagen zur Beständigkeit der Gruppe - 71 -
7. Zusammenfassung und Resümee. - 73 -
7.1 Ausblick - 76 -
Literatur - 78 -
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Einleitung
Die Betrachtungsweise von Menschen mit geistiger Behinderung hat sich in den letzten Jahren stark gewandelt. Sie führt weg von einem Defizit orientierten Blickwinkel „hin zu einem kompetenzorientierten und ökologischem Verständnis, welches die Relativität und Relationalität von Behinderung anerkennt“ (METZLER & WACKER 2001, zit. nach WACKER et al. 2005, S. 10). Diese neue Sichtweise lässt sich in allen Bereichen der Arbeit mit Menschen mit geistiger Behinderung wieder finden, so auch im Bereich Wohnen.
Genau diesem Bereich soll diese Arbeit gewidmet sein. Sie will sich mit der Lebenssituation von Bewohnern in Wohnheimen befassen, d.h. konkret, sie will das Empfinden der Wohnzufriedenheit aus der Perspektive von Menschen mit geistiger Behinderung darstellen. Dies soll exemplarisch anhand eines Wohnheims des Miteinander Leben e. V. in Köln - Rondorf geschehen, in welchem ich seit nunmehr fast drei Jahren arbeite. Um auswertbare Daten zu erheben, werden Interviews mit den Bewohnern und Bewohnerinnen geführt.
Da ich, wie bereits gesagt, seit längerer Zeit im Bereich des Wohnens für Menschen mit geistiger Behinderung tätig bin und das Leben in der genannten Wohneinrichtung dadurch regelmäßig beobachten und miterleben darf, kommt diesem Bereich der Geistigbehindertenpädagogik mein besonderes Interesse zu. Durch die Tatsache, dass ich während meiner Arbeit an allen Bereichen des Lebens der Bewohner teilnehme, als da wären alltägliche Situationen vom Aufstehen am Morgen bis zum Aufbrechen zur Arbeit sowie der Rückkehr am Nachmittag bis zum Schlafengehen, das Verbringen der Wochenenden ebenso wie besonders individuelle Situationen, z.B. Geburtstags- oder Familienfeiern, bis hin zu sehr persönlichen, quasi intimen Kontakten während der Pflege, ist zwischen den Bewohnern und mir eine besonders vertrauensvolle Beziehung in Hinsicht auf Vertrauen und Vertrautheit entstanden. Daher ist es für mich von besonderem Interesse, das Leben dieser Menschen und ihr individuelles Empfinden für ihre Wohnsituation exemplarisch darzustellen. Eine solche Arbeit kann selbstverständlich immer nur eine
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Momentaufnahme darstellen, da das Leben der Bewohner immer dem fortlaufenden Wandel der jeweiligen individuellen Lebensverhältnisse sowie den sozial und gesellschaftlich bedingten Versorgungsstrukturen unterworfen ist (vgl. METZLER et al. 1997, S. 109).
Insbesondere die Zufriedenheit mit der eigenen Wohnsituation spielt eine zentrale Rolle im Leben eines jeden Menschen. Nur wenn wir uns wohlfühlen, wenn wir uns „beheimatet“ (vgl. BOLLINGER 1990, S. 5; SPECK 2005, S. 336) fühlen, kann Wohnen als zentraler Wert für ein menschenwürdiges Dasein aufgefasst werden. Wie wichtig das Wohnen auch für Menschen mit geistiger Behinderung ist, zeigen z.B. WACKER et al. (2005, S. 23), indem sie „die häusliche Situation“ an erster Stelle aufführen, wenn sie die ganzheitliche Lebenssituation von Menschen mit geistiger Behinderung analysieren.
Um dem Begriff der Wohnzufriedenheit mit Inhalt zu füllen, wird in Kapitel 1 dieser Arbeit zunächst einmal der Begriff des Wohnens und der Wohnung betrachtet. Schon BOLLINGER (1990, S. 4) stellt sich in ihrer Arbeit die Leitfragen, „Was bedeutet Wohnen überhaupt? Welche Bedürfnisse des Menschen können mit dem Wohnen befriedigt werden?“
Diese Fragen sollen im ersten Teil dieser Arbeit beantwortet werden, denn „vor dem neuen Selbstverständnis von Menschen mit Behinderung, Bürger mit gleichen Rechten und mit den Potentialen für eine selbstbestimmte Lebensführung zu sein“ (WACKER et al. 2005, S. 4), sind ihre Bedürfnisse in keiner Weise von den unseren (bzw. denen der empirischen Sozialforschung) zu unterscheiden. Auch die Wohnqualität soll hier nicht unterschlagen werden, ist sie doch maßgeblich entscheidend für die Zufriedenheit mit der Wohnsituation. In diesem Zusammenhang soll auch gekennzeichnet werden, warum es (insbesondere für Menschen mit geistiger Behinderung) wichtig ist, sich in entsprechendem Alter vom Elternhaus zu lösen und die Verantwortung für das eigene Leben auch selbst zu tragen.
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Welche Faktoren im Leben von erwachsenen Menschen mit geistiger Behinderung eine Rolle spielen und wie sie daran mitwirken, diesem Personenkreis ein selbstbestimmtes, autonomes und zufriedenes Leben zu ermöglichen wird im darauf folgenden Kapitel 2 dieser Arbeit diskutiert. Hier sollen aktuelle Prinzipien, Modelle und Leitgedanken der Geistigbehindertenpädagogik wie das Normalisierungsprinzip, die Selbstbestimmt-leben-Bewegung, der Empowerment-Gedanke und ihre Absicherung durch Heimgesetz und SGB IX hinterfragt werden, inwieweit sie auf die Wohnzufriedenheit Einfluss nehmen bzw. was sie dazu beitragen können und wie sie umgesetzt werden (sollten).
Vor dem Hintergrund dieser Feststellungen wird in Kapitel 3 eine Fragestellung für die empirische Untersuchung entwickelt.
Anhand der in der aktuellen Literatur zu findenden Indikatoren für Wohnzufriedenheit soll dann ein offener Fragenkatalog erstellt werden, mit dessen Hilfe qualitative Interviews geführt werden (Kapitel 4), welche im darauf folgenden Kapitel 5 dargestellt werden. Diese sollen dann in Bezug auf die dargestellten Kriterien der Wohnzufriedenheit untersucht und mit dem aktuellen Stand der Forschung verglichen werden (Kapitel 6).
In einer Abschlussbetrachtung werden die Ergebnisse nochmals zusammengefasst und bewertet (Kapitel 7).
Im Nachfolgenden spreche ich die meiste Zeit von Bewohnern, womit konkret Menschen mit geistiger Behinderung gemeint sind. Da der Begriff der „Geistigen Behinderung“, gleich allen seinen Vorgängern wie z.B. Idiotie, Schwachsinn, Geistesschwachsinn oder als Personenkennzeichnung Geistigbehinderte (vgl. FORNEFELD 2002, S. 40; SPECK 2005, S.47) negativ belastet ist, versuche ich hauptsächlich die Charakterisierung als Bewohner vorzunehmen. Hierbei ist mir besonders wichtig, dass der Ausdruck „Bewohner“ nicht gleichzusetzen ist mit „Nutzer eines Dienstes/eines Wohnheims“, sondern den beschriebenen Menschen als vollständiges und individuelles Wesen aus dem Betrachtungswinkel eines seiner vielen persönlichen Merkmale, dem des Wohnens, darstellt.
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Dennoch ist es wichtig, den Personenkreis der Menschen mit geistiger Behinderung überblicksartig vorzustellen.
Zunächst möchte ich feststellen, dass es den Menschen mit (geistiger) Behinderung nicht gibt (vgl. FORNEFELD 2002, S. 45; SPECK 2005, S. 49).
„Die organische Schädigung und ihre geistig-seelischen oder sozialen Folgen sind bei jedem
betroffenen Menschen individuell andere. Sie bestimmen dessen Lebenswirklichkeit, die als
solche nur begrenzt objektiv erfassbar ist“ (FORNEFELD 2002, S. 45f). Auch SPECK (2005, S. 48) stellt in diesem Zusammenhang fest, dass das, was eine geistige Behinderung ist, nicht sicher und gleich bleibend bestimmt werden kann. Weiterhin führt er aus, das geistige Behinderung ein komplexes Phänomen darstellt, welches individuell zusammengesetzt ist und aus den unterschiedlichsten Bestandteilen und Komponenten besteht, die wiederum bei jedem Menschen auf eine andere Art und Weise in seine Umwelt und sein Umfeld eingeflochten sind. Der Begriff der „Geistigen Behinderung“ selbst geht zurück auf die 1958 in Marburg gegründete „Lebenshilfe für das geistig behinderte Kind e. V.“ (vgl. FORNEFELD 2002, S. 41; SPECK 2005, S. 43). Da auch der Terminus „Geistige Behinderung“ seitdem wieder einen stigmatisierenden und negativ belasteten Beigeschmack bekommen hat, ist man dazu übergegangen,
„die defizitäre Sichtweise zu überwinden, indem man die kategoriale Festschreibung als
„geistig Behinderte“ vermeidet und eine „allgemeine Kategoriebezeichnung wie ‚Kinder’,
‚Erwachsene’, ‚Schüler’, ‚Männer’, ‚Frauen’ voranstellt, die Behinderungsproblematik wird
als sekundäres Merkmal oder besser als Kennzeichnung einer besonderen
Lebenslagenproblematik beschreibend hinzugefügt (…)“ (FORNEFELD 2002, S. 50). Man spricht also vom „Menschen mit geistiger Behinderung“. In manchen Zitaten dieser Arbeit mag es vorkommen, dass dennoch abweichende Begrifflichkeiten verwendet werden. Diese entsprechen dann selbstverständlich nicht den von mir bevorzugten Bezeichnungen, sondern entstammen dem Originaltext des zitierten Autors.
Zuletzt sollte aus anthropologischer Sicht die Frage gestellt werden: „Was ist der Mensch?“ (SPECK 2003, S. 128). Ist er nun ein Mensch, welcher als eines seiner Persönlichkeitsmerkmale eine geistige Behinderung hat oder hat er diese Behinderung nur, weil sie so im Menschenbild des Außenstehenden gefestigt ist?
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Der Beantwortung dieser Frage kann und soll der Rahmen dieser Arbeit allerdings nicht gerecht werden.
An dieser Stelle möchte ich lediglich eine Zusammenfassung des aktuellen Verständnisses von geistiger Behinderung nach THIMM (1999, zit. nach FORNEFELD 2002, S. 50) anbieten:
„Die geistige Behinderung eines Menschen wird als komplexer Zustand aufgefasst, der sich
unter dem vielfältigen Einfluss sozialer Faktoren aus medizinisch beschreibbaren Störungen
entwickelt hat. Die diagnostizierbaren prä-, perie- und postnatalen Schädigungen erlauben
keine Aussagen zur geistigen Behinderung eines Menschen. Diese bestimmt sich vielmehr
aus dem Wechselspiel zwischen seinen potentiellen Fähigkeiten und den Anforderungen
seiner konkreten Umwelt“.
Anmerkungen zur formalen Gestaltung der vorgelegten Arbeit:
Bezüglich der verwendeten Terminologie wird darauf hingewiesen, dass die feminine Form aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung und des Leseflusses nicht explizit gekennzeichnet wird. Die weibliche Form wird sowohl im Singular als auch im Plural einbezogen.
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I Theoretischer Hintergrund
1. Wohnen - Mehr als nur ein Dach über dem Kopf
Der Titel dieses Kapitels entstammt einer Informationsbroschüre der LEBENSHILFE ÖSTERREICH (1995, S. 6), mit der sie die Darstellung ihres Wohnkonzepts einleitet. In ihm spiegelt sich besonders gut die Mehrdimensionalität des Begriffs Wohnen wider, beinhaltet er doch nicht nur den Platz zum Schlafen und Essen, sondern „bildet für beinahe jeden Menschen in unserer Gesellschaft den Mittelpunkt ihrer Lebensgestaltung“ (SCHWARTE & OBERSTE-UFER 2001, S. 22). Auch BECK (2006, S. 386) erweitert die Bedeutung des Wohnens über die physische Schutzfunktion hinaus um die soziale und psychologische Funktion. Hier wird Wohnen als Möglichkeit zum privaten und sozialintimen Lebensvollzug bezeichnet. Wohnen erfüllt also mehr als nur einen Zweck. In der Wohnung vollziehen sich weite Teile des alltäglichen Lebens, in ihr findet der Mensch seinen autonomen Raum, in dem er nach seinen individuellen Vorstellungen leben kann. Die Wohnung stellt somit sozusagen einen „geheiligten Bezirk“ (SACK 1998, S. 194) dar, dessen Unverletzlichkeit in Deutschland einem besonderen Schutz untersteht, dem Hausrecht. Nicht umsonst sind die Strafen für Hausfriedensbruch unverhältnismäßig hoch (vgl. ebd.).
Betrachtet man den Ursprung des Wortes Wohnen wird deutlich, was aus menschlicher Sicht damit verbunden wird.
„Wohnen hat mit ‚gewöhnt’ und ‚Gewohnheit’ zu tun und wurde ursprünglich im ganz
allgemeinen Sinne von ‚zufrieden sein’, ‚etwas gern haben’, ‚Wohlbehagen empfinden’
gebraucht. Erst später wurde es auf die heutige Bedeutung von ‚sich aufhalten’ und
‚wohnhaft sein’ eingeengt“ (SPECK 1998, S. 19).
Für den Menschen ist die eigene Wohnung also ein Ort der Ruhe, des Rückzugs aus der, im wesentlichen fremdbestimmten, Welt und der eigenen Ordnung. Sie entzieht sich „der immer wieder chaotischen Umwelt“ (ebd., S. 22) und bildet einen Raum, der für den Menschen überschaubar ist und in dem er zu sich selbst kommen kann. Hier kann ein selbstbestimmtes Leben geführt werden, welches nicht vor anderen,
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Außenstehenden, gerechtfertigt werden muss und wo nicht die Gefahr besteht, anderen hilflos ausgeliefert zu sein (vgl. ebd.).
Weiterhin stellt SPECK (ebd.) fest, dass die Wohnumgebung unser Leben wesentlich mitbestimmt, da sie Wohlbehagen und Geborgenheit vermittelt, indem sie emotionale Sicherheit gibt, Alltagsbelastungen vergessen lässt und ein Heimatgefühl erzeugt (vgl. ebd., S. 29f). Dem ist prinzipiell zu zustimmen, jedoch möchte ich an dieser Stelle erwähnen, dass sicherlich nicht alle Menschen mit ihrer Wohnsituation bzw. ihrer Wohnumgebung zufrieden sind und daher davon auszugehen ist, dass die von SPECK genannten Gefühle auch umgekehrt werden können in Unbehagen, Unsicherheit und ein Gefühl der Heimatlosigkeit. In erster Linie lässt sich also feststellen, dass Wohnen dem elementaren menschlichen Bedürfnis nach Sicherheit, Schutz und Geborgenheit entspricht. Neben dieser zentralen Hauptfunktion lassen sich nach BOLLINGER (1990) und THESING (1990) vier weitere grundlegende Bedürfnisse nennen, denen die Wohnung gerecht wird.
In seiner Wohnung erfährt der Mensch das Gefühl von Vertrautheit und Beständigkeit, denn sie stellt seinen privaten, von der Außenwelt abgeschlossenen Raum dar. Er identifiziert sich mit seiner Wohnung, indem er sie selbst gestaltet. So entsteht auch das Gefühl des Beheimatet-Seins.
Ein weiteres zentrales Bedürfnis des Menschen ist das der Selbstverwirklichung, welches ebenfalls zu einem großen Teil im Rahmen der Wohnung befriedigt werden kann. Dies geschieht hauptsächlich durch gestalterische Maßnahmen wie z.B. das Streichen der Wände, die Wahl der Möbel und das Dekorieren der Räume. Ebenso stellt die Wohnung einen Raum für Kommunikation und Kontakt her. Freunde und Familienmitglieder werden eingeladen, in einer guten Nachbarschaft findet ein reger Austausch statt und besondere Anlässe können in ansprechendem Rahmen gefeiert werden. In diesem Zusammenhang ist auch die Verbindung zur
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Beständigkeit zu betrachten, da sie Grundlage zur Herstellung und Aufrechterhaltung von Kontakten und Freundschaften ist.
Zuletzt soll das Bedürfnis nach Selbstdarstellung genannt werden, spielt es doch im Leben eine weitere zentrale Rolle. Über die Art und Weise, wie ein Mensch seine Wohnung einrichtet, präsentiert er sich auch den Menschen, die ihn besuchen. Durch die Dekoration der Räume, beispielsweise mit Postern, Bildern oder Accessoires, kann eine bestimmte Lebenseinstellung oder die Angehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe (z.B. Fußballverein, politische Richtung, Musikgeschmack etc.) offenbart werden. Aber auch durch die Wahl der Möbel und des weiteren Inventars sagt der Bewohner etwas über seine Lebenseinstellung aus (vgl. BOLLINGER 1990, S. 4ff; THESING 1990, S. 31ff).
Der Bereich Wohnen ist also als komplexes, viele Faktoren vernetzendes Phänomen zu betrachten, dem der Mensch mit großen Erwartungen entgegen tritt. Diese Erwartungen sind eng gekoppelt an die (individuellen) menschlichen Grundbedürfnisse und die Möglichkeiten ihrer Erfüllung im Bereich Wohnen. Daher sollen diese im folgenden Kapitel näher erläutert werden.
1.1 Menschliche und wohnbezogene Grundbedürfnisse
Jeder Mensch hat bestimmte idealisierte Vorstellungen von seinem Leben, die er verwirklichen möchte. Aus diesem Zusammenhang heraus entstehen Bedürfnisse, welche sich als „Mangelgefühl, verbunden mit dem Wunsch, diesen Mangel zu beseitigen“ (HONDRICH 1975, zit. nach SCHWARTE & OBERSTE-UFER 2001, S. 21) charakterisieren lassen. Demnach ist der Mensch ein „bedürftiges Wesen“ (SCHWARTE & OBERSTE-UFER 2001, S. 21), welches nach der Erfüllung bestimmter Bedürfnisse strebt. Diese werden als Grundbedürfnisse bezeichnet und beinhalten den Bereich der physiologischen Bedürfnisse (Nahrung, Sexualität), die bereits genannten Sicherheitsbedürfnisse (Geborgenheit, Vertrautheit, Beständigkeit, Schutz vor Gefahren) sowie die Bedürfnisse nach Zugehörigkeit und Liebe (Kontakt,
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Kommunikation, lieben und geliebt werden), das Bedürfnis nach Achtung (Selbstachtung, Anerkennung und Bestätigung durch andere, Selbstvertrauen und Unabhängigkeit) und zuletzt die Bedürfnisse der Selbstverwirklichung (Aneignung, Entwicklung und Ausdruck von Fähigkeiten) (vgl. ebd.). Diese Grundbedürfnisse lassen sich ebenso bei THESING (1990, S. 29) wieder finden. Auch bei WACKER et al. (2005, S. 16) lassen sich verschiedene Kerndimensionen von Lebensqualität finden, welche mit der Erfüllung der menschlichen Grundbedürfnisse gleichgesetzt werden können. Hier werden folgende Indikatoren genannt, anhand derer die Lebensqualität eines Menschen (mit geistiger Behinderung) untersucht werden kann: Emotionales Wohlbefinden, soziale Beziehungen, materielles und physisches Wohlbefinden, persönliche Entwicklung, selbstbestimmte Lebensführung, soziale Inklusion sowie der Anspruch auf Rechte (vgl. SCHALOCK et al. nach WACKER 2005, S. 16).
Selbstverständlich sind Grundbedürfnisse in unterschiedlichen Kulturkreisen verschieden ausgeprägt, da sie hauptsächlich kulturell vermittelt werden. Auch spielen die Lebenssituation und das Alter einer Person eine wichtige Rolle, wandeln sich doch die Bedürfnisse im Laufe eines Lebens und damit auch während des menschlichen Reife- und Sozialisationsprozesses. Dennoch existiert „eine
grundlegende Gemeinsamkeit aller Menschen [Hervorhebung im Original], unabhängig davon, ob behindert oder nicht, denn die gesamte Bandbreite der Grundbedürfnisse ist für jeden Menschen zu jeder Zeit gültig“ (SCHWARTE & OBERSTE-UFER 2001, S. 21). Begründen lässt sich dies durch die Tatsache, das „Grundbedürfnisse nicht durch kognitive Leistungen bestimmt [Hervorhebung im Original] und daher auch nicht abhängig vom Denkvermögen eines Menschen und seinen lebenspraktischen Kompetenzen“ (ebd., S. 21f) sind. Im Kontext dieser Arbeit gebührt speziell den wohnbezogenen Bedürfnissen eine besondere Beachtung. Die Wohnung als zentraler Mittelpunkt des Lebens ist der Verbindungspunkt zwischen der äußeren, konstruierten und fremdbestimmten Umwelt und der inneren, individuell gestalteten Lebenswelt. Sie soll allen
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Bedürfnissen nach Sozialisation, Kommunikation, Erholung und Entspannung sowie der Selbstverwirklichung gerecht werden. Daraus lässt sich schlussfolgernd feststellen, dass Wohnen nicht nur bedeutet, „dauerhaft an einem Ort zu sein“ (ebd., S. 22), sondern vielmehr ein „zentrales soziales Handlungsfeld des Menschen“ (ebd.) repräsentiert und somit auch immer „wertbezogen“ (ebd.) ist, denn die Ansprüche verschiedener Menschen, mit unterschiedlichen Lebensentwürfen, lassen sich nur schwer miteinander vergleichen. Die eigene Lebensqualität in Bezug auf den Bereich des Wohnens liegt also quasi im Auge des Betrachters, der Beurteilung der Lebensbzw. Wohnsituation kommt durch die Person selbst eine zentrale Bedeutung zu (vgl. WACKER et al. 2005, S. 14; HAHN u. a. 2003 nach SPECK 2005, S. 336). Alle hier von mir genannten Aspekte der menschlichen Grundbedürfnisse gelten jederzeit und überall für alle Menschen und somit selbstverständlich auch für Menschen mit geistiger Behinderung. Dennoch stellt die Lebens- und Wohnsituation von Menschen mit geistiger Behinderung ein besonders zu betrachtendes Themengebiet dar, auf das ich mich im Folgenden konzentrieren werde.
1.2 Die besondere Bedeutung der Wohnung für Menschen mit geistiger
Behinderung
Um die besondere Bedeutung der Wohnung für Menschen mit geistiger Behinderung darzustellen, bedarf es zunächst eines kurzen Exkurses in die historische Entwicklung ihrer Lebens- und Wohnsituation.
Historische Quellen über das Leben von Menschen mit geistiger Behinderung lassen sich laut FORNEFELD (2002, S. 26) zurück bis in die Antike nachvollziehen. Dabei waren sie, bis auf wenige Ausnahmen, in den meisten Kulturen stigmatisierenden und diskriminierenden Lebensbedingungen ausgesetzt, welche oftmals bis zur vorsätzlichen Tötung und ihrer Vernichtung führten. Erst im 19. Jahrhundert erfuhren sie, ausgehend von karikativen und christlichen Motiven der Nächstenliebe, systematische Pflege. Zwar kam es auch im vorherigen Lauf der Geschichte immer
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wieder zu Gründungen von entsprechenden Anstalten und Institutionen, deren Aufzählung würde jedoch den Rahmen dieser Arbeit übersteigen. Mit Beginn des 19. Jahrhunderts kam es, begünstigt durch die Industrialisierung (bürgerliche Nutzbarkeit) und das Gedankengut der Aufklärung (Recht auf Bildung) zu vielen Anstaltsgründungen. Der prägende Leitgedanke war „vom Almosenempfänger zum Steuerzahler“ (ebd., S. 31), doch auch privates Interesse von Ärzten an den Störungsbildern sowie die Suche nach neuen Erziehungsmethoden durch Pädagogen begünstigte die Lebenssituation für Menschen mit (geistiger) Behinderung. Die Institutionen waren aber meist geprägt von Zentralismus, Massenunterbringung und Fremdbestimmung und hatten somit eher den Charakter von „Verwahranstalten“.
Der mit Beginn des 20. Jahrhunderts wieder stark zunehmende Gedanke der menschlichen Nützlichkeit fand seinen traurigen Höhepunkt in Deutschland durch die nationalsozialistische Politik Hitlers, die Menschen mit (geistiger) Behinderung das Recht zu Leben absprach und zu ihrer systematischen Vernichtung führte, der so genannten Euthanasie. Mit Ende des Zweiten Weltkrieges 1945 waren alle Anstalten und Institutionen geleert, nur die Menschen mit (geistiger) Behinderung, die das Glück hatten, sich zu verstecken bzw. versteckt zu werden, überlebten (vgl. ebd., S. 26ff).
Aus einer solchen Situation heraus konnte natürlich nicht von einem selbstbestimmten, normalen Leben bzw. Wohnen die Rede sein. In einem durch die Kriegseinflüsse sozial und materiell völlig zerstörten Nachkriegsdeutschland entstand nur mühselig ein neues System von Hilfen und Institutionen (Schulen, Horte, Heime etc.) für Menschen mit (geistiger) Behinderung, hauptsächlich ausgehend von Elterninitiativen.
„In den 60er Jahren erkannte man, dass Menschen mit geistiger Behinderung nicht nur der
schulischen Erziehung und beruflichen Beschäftigung, sondern auch der angemessenen
Wohnmöglichkeiten außerhalb der Familien bedurften“ (ebd., S. 133). Bis zu diesem Zeitpunkt wurden sie, wenn sie nicht auch im Erwachsenenalter noch bei den Eltern oder anderen Familienmitgliedern wohnten, in großen, totalitären
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Anstalten und Psychiatrischen Landeskrankenhäusern untergebracht. Der Alltag dort war bestimmt durch (gruppen)konforme Tagesabläufe, ein Minimum an Förderung, deprivatisierende Unterbringung in Massenschlafsälen oder Mehrbettzimmern, einer oftmals großen Distanz zur Familie und mehr oder weniger nicht vorhandener individueller Ansprache durch Betreuer.
Diese Lebenssituation führte zu massiven Verhaltensproblemen, wie z.B. dem
Hospitalismus-Syndrom 1 , bei den dort wohnenden Menschen, weswegen sich insbesondere ihre Eltern dafür einsetzten, die Wohn- und Lebensverhältnisse ihrer Kinder zu verbessern. Sie beriefen sich auf das aus Skandinavien kommende Normalisierungsprinzip (auf welches im kommenden Kapitel 2 noch konkreter eingegangen werden soll) und erreichten unter anderem die Auflösung und Umstrukturierung vieler Großeinrichtungen in kleinere, familiennahe und gemeindeintegrierte Wohnformen (vgl. ebd., S. 133).
Eine gute Zusammenfassung nach SEIFERT (1997) lässt sich bei FORNEFELD (2002, S. 133) finden:
„Die Wohnsituation von Menschen mit geistiger Behinderung hat sich in den letzten 30
Jahren kontinuierlich verändert. Während traditionell die Betreuung der nicht mehr zu Hause
lebenden Personen mit geistiger Behinderung vor allem von zentralen großen
Behindertenanstalten in konfessioneller Trägerschaft oder von Psychiatrischen
Landeskliniken getragen wurde, entstanden in den 60er Jahren als Folge des in Skandinavien
formulierten und praktizierten Normalisierungsprinzips überwiegend auf Initiative von
Elternvereinen zunehmend kleinere Wohneinrichtungen mit eher wohnortbezogenem
Einzugsgebiet. Im Zuge der Integrationsbewegung in den 80er Jahren wurden - vor allem für
selbstständigere Bewohner - mehr und mehr gemeindeintegrierte Wohngruppen (z.B.
Wohngemeinschaften) eingerichtet, die dem Anspruch auf größtmögliche Normalisierung der
Lebensbedingungen und auf Autonomie in der Lebensgestaltung sehr nahe kommen“. SPECK (2005, S. 336f) unterscheidet derartige, normalisierte Wohnbedingungen in zwei Ebenen. Er stellt die äußeren, materiellen Gegebenheiten dem subjektiven Wohlbefinden der Bewohner gegenüber. Zu den äußeren Bedingungen gehört in erster Linie ein für jeden Bewohner ausreichender Privatraum, über dessen Einrichtung und Gestaltung ausschließlich er selbst entscheidet. Dies impliziert selbstverständlich auch die Unantastbarkeit des Privateigentums und die
1 Das Hospitalismus-Syndrom beschreibt eine Form von Deprivationserscheinungen, die durch
mangelnde Privatsphäre oder die „Außerkraftsetzung notwendiger sozialer Kontakte“ (ANTOR &
BLEIDICK 2006, S. 212) ausgelöst werden.
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Respektierung der Privatsphäre, nicht nur durch Betreuer, sondern gleichwohl durch Familienmitglieder und Angehörige.
Ebenso wichtig ist die Beständigkeit des Zuhauses, was ein willkürliches Verlegen der entsprechenden Person ausschließen muss. Dies betrifft nicht nur den einzelnen Bewohner, sondern die gesamte Wohngemeinschaft. Sie sollte eine möglichst hohe Kontinuität haben, in der es jedoch keine Zwänge zur Konformität geben darf. Zu guter Letzt sollte die Wohnsituation „ausreichend Gelegenheiten zur persönlichen Gestaltung der Freizeit und zur Pflege von Geselligkeit, Freundschaften und Partnerschaft“ (SPECK 1982, zit. nach SPECK 2005, S. 336) bereithalten. Noch wichtiger als dieser äußere Rahmen sind für die Bewohner jedoch das subjektiv empfundene Wohlbefinden und die damit zusammenhängende Wohnzufriedenheit. Diese beiden Faktoren bildet der Mensch nicht durch kognitive, sondern „vielmehr durch emotionale Prozesse [Hervorhebung im Original]“ (SPECK 2005, S. 336). Der Alltag im Wohnumfeld festigt das eigene Erleben und verleiht ihm Stabilität, wodurch jeder Mensch individuell stärker oder schwächer ausgeprägt ein Gefühl von Ortsidentität und Zugehörigkeit erfährt. Zu beachten sind hierbei Faktoren wie der persönliche Geschmack, individuelle Interessen und sonstige Vorstellungen vom eigenen Wohnen, die jeder Mensch, je nach Interessen und Sozialisationshintergrund, nur für sich selber entscheiden kann. „Die eigene Wohnwelt gilt als zentraler Referenzpunkt für die Verwirklichung eigener Bedürfnisse und Ziele“ (ebd.). Nur wenn dies realisiert wird, kann die Wohnung als qualitativ hochwertiger Ort eines normalen Lebens aufgefasst und erlebt werden (vgl. ebd., S. 336f).
Menschen mit geistiger Behinderung soll demnach durch das Leben in einer eigenen Wohnung, oder wie es hauptsächlich der Fall ist, dem Leben in einer Wohneinrichtung, mehr Selbstständigkeit und Eigenverantwortung ermöglicht werden.
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Dies ist auch aus entwicklungspsychologischer Sicht sinnvoll. Die Adoleszenz, das Übergangsstadium der Entwicklung des Menschen von der Kindheit über die Pubertät bis hin zum vollen Erwachsensein, endet mit etwa 18 bis 20 Jahren (vgl. SENCKEL 2006, S. 104). „In dieser Lebensstufe geht es darum, der vorangeschrittenen emotional-geistigen Loslösung von den Eltern die materielle Verselbständigung folgen zu lassen. Die selbstverantwortete Lebensführung beginnt“ (ebd.). Gerade dieser Loslösungsprozess stellt für Menschen mit geistiger Behinderung eine große Hürde dar. Streben viele von ihnen mit Beginn des jungen Erwachsenenalters nach Selbstständigkeit und Eigenverantwortung, so haben ihre Eltern oft Angst davor „dass es die íKinder’ nicht schaffen, sie sehen Gefahren, sie möchten zurückhalten“ (LEBENSHILFE ÖSTERREICH 1995, S. 11). Somit kommt es oft zu Spannungen und schmerzlichen Sozialisationsprozessen innerhalb der Familie (vgl. ebd.).
Diese schwierige Phase gilt es zu überwinden, um die Möglichkeiten „der unabhängigen Lebensgestaltung“ (SENCKEL 2006, S. 106) wahrzunehmen und das Freiheitsgefühl zu steigern und damit eine Ich-Identität ausbilden zu können. Als primäre Faktoren zur Anhebung des Freiheits- und somit auch des Selbstgefühls nennt SENCKEL (ebd.) die Anpassung des Lebensrhythmus an die eigenen Bedingungen und Bedürfnisse, die Gestaltung des Wohnraums nach dem eigenen Geschmack, den Entzug des kontrollierenden elterlichen Blicks und die Eigenverantwortung für das berufliche Fortkommen. Weiterhin führt sie aus, dass das Gelingen der Bewältigung dieser Aufgaben zu einer Steigerung der Sicherheit, „den praktischen Anforderungen des Lebens gewachsen zu sein“ (ebd.), führt. Auf der anderen Seite kann die Trennung vom Elternhaus in jungen Erwachsenen aber auch ein Gefühl von Einsamkeit oder Verlassenheit hervorrufen, genauso wie die Angst davor, nicht allen Aufgaben gewachsen zu sein. Dies muss kein permanentes Gefühl darstellen, sondern kann auch temporär auftreten. Durch diese Erfahrung und die Erkenntnis, „daß (sic!) eine freiheitsschenkende Wahl zugleich Verpflichtungen mit sich bringt“ (ebd.), vollzieht sich ein wichtiger Reifungsschritt. Nur so können junge Erwachsene ihre Kraft erleben, Fähigkeiten einsetzen und erweitern, die
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Umsetzung ihrer Ideal- und Wertvorstellungen erproben und in Bezug zur Realität setzen und ihr Belastungsniveau schulen (vgl. ebd., S. 106ff). Betrachtet man nun diesen entwicklungspsychologischen Schritt in Hinblick auf Menschen mit geistiger Behinderung, fallen gewisse Einschränkungen, denen sie unterliegen, deutlich auf.
„Denn aus ihrer Behinderung folgt ja gerade, daß (sic!) sie nicht in der Lage sind, alle für ein
selbständiges Leben notwendigen Fähigkeiten in hinreichendem Maß zu erwerben. Deshalb
bleiben sie ihr Leben lang auf besondere, ihrem Entwicklungsstand angepaßte (sic!)
Unterstützung in emotionalen, kognitiven und lebenspraktischen belangen angewiesen (…)“
(ebd., S. 109).
Hierbei gilt besonderer Aufmerksamkeit, dass erwachsene Menschen auch als solche angesprochen werden müssen, auf der Kommunikationsebene ist demnach eine Altersgemäßheit zu beachten. So steigert das neue Lebensumfeld die Reifungschancen und die Verselbstständigung (vgl. ebd., S. 110ff). Ebenfalls sehr bedeutsam für das Leben der Bewohner ist die Tatsache, dass sie mit der Aufnahme in eine Wohneinrichtung oftmals an einen Lebensort gelangen, „an dem sie über viele Jahre und Jahrzehnte verbleiben“ (HÄUSSLER-SCZEPAN 1998, S. 57). Dies belegt unter anderem eine Studie des Bundesministeriums für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend 2 . Das gilt es explizit zu beachten, denn „welche Wohnform für einen Menschen mit geistiger Behinderung die beste ist, kann stets nur auf den Einzelfall bezogen und unter weitestgehender Beteiligung des Betroffenen entschieden werden“ (SCHWARTE & OBERSTE-UFER 2001, S. 22). Vor dem Grundsatz, „dass Menschen mit geistiger Behinderung so normal wie möglich leben können [sollen] und dazu jede Hilfe bekommen, die sie brauchen“ (ebd., S. 24) wird deutlich, wie wichtig es für sie ist, die Wohnsituation so weit es nur geht selbst zu bestimmen und an die individuellen Bedürfnisse und Wünsche anzupassen - dies gilt selbstverständlich unabhängig vom Grad und der Schwere der Behinderung für jede betroffene Person (vgl. ebd.).
2 HÄUSSLER-SCZEPAN, M. (1998): Möglichkeiten und Grenzen einer selbständigen Lebensführung in
Einrichtungen: integrierter Gesamtbericht zur gleichnamigen Untersuchung.
Hrsg.: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Stuttgart
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Schlussfolgernd lässt sich festhalten, dass es für Menschen mit geistiger Behinderung ein wichtiger Schritt im Leben ist, das Elternhaus zu verlassen um ein eigenverantwortliches Leben zu führen. Durch die neue Lebens- und Lernsituation können sie ihre Kompetenzen erweitern und die Eigenverantwortung für sich selbst übernehmen. Hierbei gilt es jedoch besonders zu beachten, dass die Leitung und Konzeption einer entsprechenden Wohneinrichtung in einem Höchstmaß dafür verantwortlich ist, ob und wie dem Menschen mit geistiger Behinderung Eigenverantwortung zugesprochen wird und inwieweit sie ein selbstbestimmtes Wohnen zulässt!
2. Leitideen und Prinzipien des Wohnens von Menschen mit
geistiger Behinderung
Im vorhergehenden Kapitel wurde deutlich aufgezeigt, dass das Wohnen für Menschen mit geistiger Behinderung und ihre damit verbundenen Bedürfnisse sich nicht von den allgemeingültigen wohnbezogenen Bedürfnissen unserer Gesellschaft unterscheiden. Dennoch ist dieses Wohnen in den meisten Fällen durch ein Leben in Gemeinschaft in einer Wohneinrichtung geprägt und „Leben im Heim bedeutet eine Existenzform mit Kompromissen“ (METZLER & WACKER 1998, zit. nach HÄUSSLER-SCZEPAN 1998, S. 77). Um ihnen dort ein Höchstmaß an selbstständiger Lebensführung zu gewährleisten wurden in der Geistigbehindertenpädagogik verschiedene Leitideen und Prinzipien entwickelt, welche die heutige Arbeit in Wohneinrichtungen bestimmen. THESING (1990, S. 42) stellt die Frage: „An welchen Leitbildern orientieren sich Betreuer, verantwortliche Träger, Politiker, wenn sie das Wohnen behinderter Menschen anregen, planen, konzipieren und realisieren?“. Diese Frage soll im Folgenden beantwortet werden, da sie von grundlegender Bedeutung für die Arbeit von Wohneinrichtungen und der damit verbundenen Wohnzufriedenheit der Bewohner ist.
Zu diesen Leitideen und Prinzipien gehören das Normalisierungsprinzip, der Leitgedanke der Selbstbestimmung, die Prinzipien der sozialen Integration und
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Inklusion ebenso wie die Idee des Empowerments (vgl. FORNEFELD 2002; THESING 1990).
Die Einhaltung dieser Richtlinien werden durch das HeimG 3 und das SGB IX 4 gesichert, weswegen diesen auch besondere Beachtung zukommt.
2.1 Das Normalisierungsprinzip
Der Ansatz des Normalisierungsprinzips geht zurück auf den Dänen Niels Erik Bank-Mikkelsen, dessen schriftliche Formulierung dieses Prinzips 1959 Eingang in das dänische „Gesetz über die Fürsorge für geistig Behinderte“ fand (vgl. THIMM 1979, S. 20). Bank-Mikkelsen sagte, Menschen mit geistiger Behinderung sollten ein
Leben so nah wie möglich an der Normalität leben können 5 .
Dieser Grundgedanke wurde Anfang der 70er Jahre von dem Schweden Bengt Nirje aufgegriffen und in acht Grundprinzipien konkretisiert, welche sich zu den wichtigsten der heutigen Arbeit mit Menschen mit geistiger Behinderung etabliert haben. Sie lassen sich wie folgt beschreiben:
1. Normaler Tagesrhythmus
Der gesamte Tagesablauf ist dem der altersgleichen Gesellschaft anzupassen.
2. Trennung von Arbeit-Freizeit-Wohnen
Diese Bereiche müssen klar voneinander abgegrenzt sein und dürfen nicht in einer Institution vereint sein. Bei einem Ortswechsel muss dies auch für entsprechende Kontaktpersonen gelten. Des Weiteren impliziert dies, regelmäßige und tägliche Arbeitsphasen zu haben.
3 Heimgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. November 2001 (BGBI. I S. 2970), zuletzt
geändert durch Artikel 78 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBI. I S. 2407).
4 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - (Artikel 1
des Gesetzes vom 19. Juli 2001, BGBI. I S. 1046), zuletzt geändert durch Artikel 28 Abs. 1 des
Gesetzes vom 7. September 2007 (BGBI. I S. 2246).
5 „Letting the mentally retarded obtain an existence as close to normal as possible. “ (BANK-
MIKKELSON zitiert nach THIMM 1979, S. 20)
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3. Normaler Jahresrhythmus
Ein Leben am Jahr entlang soll durch das Einhalten von Feiertagen, Ferien, individuellen Feierlichkeiten (z.B. Geburtstag) und durch die Berücksichtigung der Jahreszeiten erlebt werden können.
4. Normaler Lebensablauf
Jeder Mensch soll die normalen Entwicklungserfahrungen eines kompletten Lebenszyklus erfahren können.
5. Respektierung von Bedürfnissen
Die Entscheidungen, Wünsche und Bedürfnisse von Menschen mit geistiger Behinderung müssen in jeder Situation respektiert und soweit wie nur irgend möglich berücksichtigt werden.
6. Angemessene Kontakte zwischen den Geschlechtern Das Leben in einer zweigeschlechtlichen Welt ruft in (beinahe) jedem Menschen das archaische Bedürfnis nach einem Partner hervor. Die Möglichkeit, dieses Bedürfnis zu befriedigen, darf niemandem vorenthalten werden. Dies schließt auch den intimen Kontakt in einem geschützten, von und vor anderen getrennten Intimbereich, also Zimmer oder Wohnung, mit ein.
7. Normaler wirtschaftlicher Standard
Das Leben von Menschen mit geistiger Behinderung soll sich auf materieller und finanzieller Ebene am Standard der umgebenden Gesellschaft messen können.
8. Standards von Einrichtungen
Jegliche Formen von Institutionen für Menschen mit geistiger Behinderung haben sich in Hinblick auf Größe, Lage, Ausstattung etc. an den gesellschaftlich gängigen Maßstäben zu orientieren (vgl. THIMM 1979, S. 20f; THESING 1990, S. 43f; FORNEFELD 2002, S. 136f). Das Normalisierungsprinzip soll also dazu führen,
„Behinderung als ››normalen‹‹ [Hervorhebung im Original] Bestandteil des menschlichen
Lebens zu akzeptieren und geltende Normen, Strukturen und Anforderungen so zu verändern,
dass Menschen mit Behinderung uneingeschränkt am sozialen und kulturellen Leben der
Gesellschaft teilhaben können“ (SCHWARTE & OBERSTE-UFER 2001, S. 26).
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Die daraus resultierende Konsequenz für Wohneinrichtungen äußert sich in kleinen, überschaubaren gemeindenahen bzw. gemeindeintegrierten Wohngruppen. Durch eine geringe Anzahl von Bewohnern soll eine individuellere und intimere Lebenssituation geschaffen werden. Dies impliziert selbstverständlich einen eigenen Wohnraum/ein eigenes Zimmer für jeden Bewohner und soll die Befriedigung der Bedürfnisse nach Schutz und Geborgenheit, Selbstdarstellung und Kontakt und Kommunikation (vgl. Kapitel 1.1) fördern. Das Letztere wird zusätzlich durch die Gemeindeintegration unterstützt, denn nur in einer „normalen“ Wohnumgebung in der Nähe von Geschäften, Kinos, Kneipen, Cafés und weiteren Begegnungsräumen ihrer Art sind Kontakte zu nichtbehinderten Bürgern möglich (vgl. SEIFERT 1997, S. 66).
Parallel zum Normalisierungsprinzip ist oft auch von Enthospitalisierung die Rede. Dieser Begriff „bezeichnet den Prozess des Ortswechsels, der Umsiedlung von Menschen mit Behinderung in kleinere Wohnheime“ (FORNEFELD 2002, S. 144) und kennzeichnet damit auch den Wandel in der Unterbringungspolitik. Die Devise lautet: „Aus der Anstalt in die Gemeinde“ (BRADL & STEINHART 1996, S. 7). Vor dem Hintergrund der in Kapitel 1.2 dargestellten Weise der Unterbringung von Menschen mit geistiger Behinderung in großen, totalitären Anstalten bis zu Beginn der 70er Jahre muss an dieser Stelle auch das Prinzip der Dezentralisierung erwähnt werden, welches besagt, dass die Wohnung einen reinen Lebensraum darstellen soll und nicht gleichzeitig Ort für Therapien, Anwendungen (z.B. Ergotherapie, Logopädie u.a.) oder gar Arbeit sein darf (vgl. FORNEFELD 2002, S. 142ff). Weiterhin soll das Normalisierungsprinzip zu einer Aufwertung der sozialen Rolle führen (vgl. THESING 1990, S. 44f; SCHWARTE & OBERSTE-UFER 2001, S. 32f). Je positiver die Rolle eines Menschen bewertet wird, desto größer sind seine Chancen, ein normales Leben führen zu können. Werden Menschen mit geistiger Behinderung von ihren Mitmenschen als Nachbarn, Freunde, Arbeitnehmer, Gemeindemitglieder oder in ähnlichen verwandten, positiv belegten Rollen wahrgenommen, fördert dies
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einen gewohnten, alltäglichen Umgang mit ihnen und wirkt sich positiv auf ihre soziale Integration aus.
Abschließend möchte ich erwähnen, dass es leider bis heute Beispiele für kollektive und isolierende Massenunterbringung gibt, in denen Menschen mit geistiger Behinderung inhumanen Bedingungen und ihren Folgen, wie etwa dem Hospitalismussyndrom, ausgesetzt sind. „Vor diesem Hintergrund wird verständlich, warum das Wohnen zum zentralen Ansatzpunkt des Normalisierungsprinzips wurde und hier seine größte Wirkung entfaltete“ (BECK 2006, S. 388).
2.2 Selbstbestimmtes Leben
Die Selbstbestimmt-leben-Bewegung entstand Ende der 60er Jahre aus der amerikanischen Bürgerrechtsbewegung „Independent Living“ heraus und proklamiert ein autonomes Leben für jeden Menschen, unabhängig von Behinderung. Der Grundgedanke der Selbstbestimmung bezieht sich dabei auf alle Dimensionen des menschlichen Lebens, angefangen bei den kleinsten alltäglichen Entscheidungen, wie etwa der Auswahl von Speisen, der Wahl der Kleidung oder der Schlafenszeit, bis hin zu den großen Entscheidungen der Lebensplanung. Dazu gehören unter anderem die Wahl einer Ausbildung bzw. eines Berufs, des Familienstands und, im Rahmen dieser Arbeit von besonderer Bedeutung, die Wahl der Wohnsituation (vgl. NIEHOFF 1998, S. 59; WACKER et al. 2005, S. 17). „Wird dem Menschen Autonomie vorenthalten, entsteht das Gefühl von Unwohlsein und Unzufriedenheit“ (FORNEFELD 2002, S. 148f). Das gilt es in jedem Fall zu verhindern. BRADL (1996, S. 180f) schlägt zu diesem Zweck vor, Äußerungen und Bedürfnisse von Menschen mit geistiger Behinderung wahrzunehmen und ihre Realisation zu ermöglichen, ihre Wahl- und Entscheidungsspielräume selbstbestimmt zu gestalten und insbesondere „echte Wahlmöglichkeiten im Hilfesystem zu schaffen (Art, Ort der notwendigen Hilfen, Auswahl der Betreuer)“ (ebd., S. 181).
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Durch diese Forderung nach Selbstbestimmung und das Recht auf eine autonome Lebensgestaltung wird die traditionelle Arbeit der Geistigbehindertenpädagogik nicht nur in Frage gestellt, sondern auch grundlegend kritisiert. Ein Umdenken ist erforderlich, weg von pauschalen, auf große Gruppen zugeschnittenen Hilfeangeboten hin zu individuell gewünschter und auf die Bedürfnisse der Person passend konzipierter Assistenz (vgl. WACKER et al. 2005, S. 20). Zusammenfassend lässt sich somit festhalten, dass das Leben in einer Wohneinrichtung für Menschen mit geistiger Behinderung nicht durch Befürsorgung, sondern durch assistierende Hilfe gestaltet werden muss. Durch die Auflösung von veralteten Machtstrukturen und die Anerkennung der uneingeschränkten Entscheidungsfreiheit der Bewohner kann ihnen Selbstbestimmung auf der Ebene ihrer Entwicklung zugestanden werden (vgl. SEIFERT 1997, S. 46ff). Aus diesem Wandel hat sich das Assistenzkonzept, welches heutzutage in vielen Wohneinrichtungen zum Tragen kommt, entwickelt. Hier bildet die vom Menschen mit geistiger Behinderung gewünschte und eingeforderte Hilfe bei der Realisierung des individuellen Lebensstils den Ausgangspunkt. Die Regiekompetenz über die Hilfe wird also dem Hilfeempfänger in die Hand gelegt, was für den Assistenten bedeutet, über gewisse „Dolmetscherkompetenzen“ verfügen zu müssen: „Zuhören, Interpretieren, Entschlüsseln nonverbaler Willensäußerungen sowie die Bereitschaft und Fähigkeit zur Förderung eines individuellen Lebensstils des Menschen mit Behinderung“ (NIEHOFF 1998, S. 53). Dadurch wird eine individuelle und persönliche Hilfe geboten, die der Forderung nach selbständiger Lebensführung gerecht wird.
Im Zusammenhang damit wird auch immer öfter vom Trialog gesprochen, durch den die subjektive Sicht betroffener Menschen zum Tragen kommt. Trialog bedeutet, eine neue Dialogkultur zu aktivieren, die zwischen Betroffenen, ihren Angehörigen (auf andere Weise Betroffene) und Experten stattfindet (vgl. NIEHOFF 1998, S. 62f; BRADL 1996, S. 182f). So wird verhindert, dass nur über Menschen mit geistiger
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Behinderung und ihren Lebensvollzug gesprochen wird anstatt mit ihnen, wie es das Prinzip der Selbstbestimmung vorschreibt.
2.3 Soziale Integration und Inklusion
„Die Teilhabe behinderter Menschen als aktive Bürgerinnen und Bürger am
gesellschaftlichen Leben, ihre Integration in den Arbeitsmarkt, ihre selbstverständliche
Beteiligung an allen Ausprägungen sozialen Lebens ist immer wieder gefordertes und bislang
nur punktuell verwirklichtes Programm aller Hilfen für Menschen mit Behinderung“
(WACKER 1995, S. 84).
Die soziale Integration ist demnach einer der zentralsten Begriffe der Geistigbehindertenpädagogik und beschreibt das Recht auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Das Aufgabenfeld umfasst dabei auf der einen Seite den einzelnen Menschen, auf der anderen Seite soziale Gruppen, weshalb es sich empfiehlt, „den Gesamtprozess der Eingliederung sowohl unter personalem als auch unter sozialem Aspekt zu betrachten“ (SPECK 2003, S. 406). In Anbetracht der Tatsache, das sich Menschsein für den einzelnen nur als Mitmenschsein verwirklichen lässt, besteht zwischen diesen beiden Aspekten eine unaufhebbare Dialektik, die beide Seiten gegenseitig bedingt (vgl. ebd.). Nach SPECK (ebd.) beinhaltet die Ebene der personalen Integration gesundheitliches Wohlbefinden, Tüchtigkeit als Lernfähigkeit und praktische Lebensfertigkeit, Sicherheit im Alltag, Einsicht und Bezug zur Umwelt der Menschen und Dinge, stabile Emotionalität, personale Identität und ein gefestigtes Selbstkonzept sowie eine lebensbejahende Motivation. Gemeint sind demnach die Identitätsbildung und die Ausbildung einer Persönlichkeit, die sich durch die aktive Auseinandersetzung mit den sozialökonomischen Lebensbedingungen im direkten Umfeld vollzieht (vgl. SCHWARTE & OBERSTE-UFER 2001, S. 36).
Im Bereich der sozialen Integration lassen sich drei Ebenen beschreiben, die auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben abzielen:
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• Physische Integration
Sie beschreibt die räumliche Nähe zur umgebenden Gesellschaft, egal ob mit Behinderung oder ohne.
• Funktionale Integration
Teilhabe am öffentlichen/gesellschaftlichen Leben kann nur durch die Nutzung all ihrer funktionalen Ressourcen (z.B. Einkaufen in Geschäften, Nutzen von öffentlichen Verkehrsmitteln, sozialer und kultureller Einrichtungen etc.) vollzogen werden.
• Soziale Integration
Die Gesamtheit der für das Individuum bedeutsamen Kontakte mit Familienmitgliedern, Nachbarn, Freunden und Bekannten, die regelmäßig in der Wohnung, Gemeinde, am Arbeitsplatz und sonstigen Orten der Freizeitgestaltung stattfinden werden ebenso wie im weiteren Sinne die rechtliche, politische und wirtschaftliche Gleichstellung auf gesellschaftlicher Ebene als soziale Integration verstanden (vgl. ebd.).
Räumliche Nähe zu einer Gemeinde und die Integration in eben diese sind also von großer Bedeutung für die soziale Eingliederung von Menschen mit geistiger Behinderung. „Diese Wohnortnähe gewährleistet bei der Gestaltung von Lebensräumen zumindest optional, Personen des primären sozialen Umfelds (…) einzubeziehen“ (HÄUSSLER-SCZEPAN 1998, S. 57). Für wohnbezogene Dienste bedeutet dies, gezielte Förderbemühungen in Hinblick auf dauerhafte, nichtprofessionelle Kontakte und Beziehungen zwischen Menschen mit und ohne Behinderung anzubahnen und aufrechtzuerhalten. THESING (1990, S. 51) fasst die daraus entstehenden Konsequenzen für das Wohnen von Menschen mit geistiger Behinderung wie folgt zusammen:
„Gemeindenahes Wohnen, Einbeziehung in die natürliche Lebenswelt;
Verzicht auf Sonderwohnformen und auffällige Häuser;
gemeinsame Nutzung der Ressourcen;
Kontakte suchen und ermöglichen;
Umdenken der Gesellschaft von Separation in Richtung Integration;
ein Umdenken der Behindertenpädagogik von Segregation in Richtung Integration, Verzicht
auf Selektion;
Regionalisierung der Hilfen und Dezentralisierung“.
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Arbeit zitieren:
Patrick Schickedanz, 2008, Empfinden der Wohnzufriedenheit aus der Perspektive von Menschen mit geistiger Behinderung, München, GRIN Verlag GmbH
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