Gliederung
A. Einleitung. 1
B. Die Holzmüller-Entscheidung (BGHZ 83, 122) 2
I. Sachverhalt. 2
II. Entscheidung des Gerichts 3
1. Grundlagenlegung im Urteil 3
2. Entwicklung ungeschriebener Kompetenzen der Hauptversammlung 4
3. Weitere Ausführungen 4
III. Praktische Konsequenzen und kritische Positionen zum Urteil 5
C. Die Gelatine-Entscheidung (BGH, Urteil vom 26.4.2004 - II ZR 155/02) 7
I. Sachverhalt. 7
II. Entscheidung des Gerichts 7
III. Praktische Konsequenzen des Urteils. 8
D. Die Macrotron-Entscheidung (BGHZ 153, 47) 10
I. Sachverhalt. 10
II. Entscheidung des Gerichts 10
III. Macrotron und das Verhältnis zu Holzmüller und Gelatine. 11
E Diskussionen nach Holzmüller, Gelatine und Macrotron 13
Literaturverzeichnis
Arnold, Michael Mitwirkungsbefugnisse der Aktionäre nach Gelatine und Macrotron, in: ZIP 1005, S. 1573-1579 (zitiert als: Arnold, in: ZIP 2005)
Bungert, Hartwin Festschreibung der ungeschriebenen „Holzmüller“-Hauptversammlungszuständigkeiten bei der Aktiengesellschaft, in: BB 2004, S. 1345-1352 (zitiert als: Bungert, in: BB 2004)
Fuchs, Andreas Der Schutz der Aktionäre beim Börsengang der Tochtergesellschaft, in: Henze, Hartwig / Hoffmann-Becking, Michael (Hrsg.), RWS-Forum 20 „Gesellschaftsrecht 2001“, Köln 2001, S. 259-284 (zitiert als: Fuchs, in: RWS-Forum Gesellschaftsrecht 2001)
Habersack, Mathias Mitwirkungsrechte der Aktionäre nach Macrotron und Gelatine, in: AG 2005, S. 137-149 (zitiert als: Habersack, in: AG 2005)
Hirte, Heribert Bezugsrechtsausschluss und Konzernbildung, Köln 1986
(zitiert als: Hirte, Bezugsrechtsausschluss und Konzernbildung)
Hirte, Heribert Kapitalgesellschaftsrecht, 3. Aufl., Köln 2001 (zitiert als: Hirte, Kapitalgesellschaftsrecht)
Hüffer, Uwe Zur Holzmüller-Problematik: Reduktion des Vorstandsermessens oder Grundlagenkompetenz der Hauptversammlung?, in: Habersack, Mathias / Hommelhoff, Peter / Hüffer, Uwe / Schmidt, Karsten (Hrsg.), Festschrift für Peter Ulmer zum 70. Geburtstag am 2. Januar 2003, Berlin 2003, S. 278-303
III
(zitiert als: Hüffer, in: FS Ulmer)
Koppensteiner, Hans-Georg „Holzmüller“ auf dem Prüfstand des BGH, in: Der Konzern 2004, S. 381-386
(zitiert als: Koppensteiner, in: Der Konzern 2004)
Lutter, Marcus Zur Vorbereitung und Durchführung von Grundlagenbeschlüssen in Aktiengesellschaften, in: Goerdeler, Reinhard / Hommelhoff, Peter / Lutter, Marcus / Wiedemann, Herbert (Hrsg.), Festschrift für Hans-Joachim Fleck zum 70. Geburtstag am 30. Januar 1988, Berlin 1988, S. 169-190 (zitiert als: Lutter, in: FS Fleck)
Lutter, Marcus Das Vor-Erwerbsrecht / Bezugsrecht der Aktionäre beim Verkauf von Tochtergesellschaften über die Börse, in:AG 2000, S. 342 -345 (zitiert als: Lutter, in: AG 2000)
Lutter, Marcus / Leinekugel, Kompetenzen von Hauptversammlung und Rolf Gesellschafterversammlung beim Verkauf von Unternehmensteilen, in: ZIP 1998, S. 225-232 (zitiert als: Lutter / Leinekugel, in: ZIP 1998)
Martens, Klaus-Peter Die Entscheidungsautonomie des Vorstands und die „Basisdemokratie“ in der Aktiengesellschaft, in: ZHR 147 (1983), S. 377-428 (zitiert als: Martens, in: ZHR 147)
Obermüller, Walter / Werner, Die Hauptversammlung der Aktiengesellschaft, 4. Aufl., Winfried / Winden, Kurt Stuttgart 2001 (Hrsg.) (zitiert als: Obermüller / Werner / Winden / Butzke, Die Hauptversammlung der Aktiengesellschaft)
Reichert, Jochem Mitwirkungsrechte und Rechtsschutz der Aktionäre nach Macrotron und Gelatine, in: AG 2005, S. 150-160 (zitiert als: Reichert, in AG 2005)
IV
Wahlers, Henning W. Konzernbildungskontrolle durch die Hauptversammlung der Obergesellschaft, Köln 1995 (zitiert als: Wahlers, Konzernbildungskontrolle durch die Hauptversammlung der Obergesellschaft)
V
Rechte der Aktionäre am Beispiel der Entscheidungen Holzmüller, Macrotron, Gelatine
A. Einleitung
Die Urteile Holzmüller, Macrotron und Gelatine vereint die Gemeinsamkeit der Thematik ungeschriebener Kompetenzen der Hauptversammlung, die vom BGH entwickelt wurden. Die §§ 118 ff. AktG sind betitelt mit „Rechte der Hauptversammlung“ und regeln - zumindest gesetzlich - abschließend die Einflussmöglichkeiten der Aktionäre auf die Unternehmenstätigkeit im Rahmen der Hauptversammlung. Ungeschriebene Kompetenzen erscheinen daher zunächst schwer vereinbar mit diesen gesetzlichen Festlegungen. Im Folgenden soll näher auf diese Urteile und ihre faktischen und rechtlichen Umstände eingegangen werden. Bei allen drei Urteilen werden die Sachverhalte v.a. in den Teilen dargestellt, die für das Verständnis und die Beurteilung der jeweiligen Entscheidungen hinsichtlich ihrer gemeinsamen zentralen Thematik ungeschriebener Kompetenzen der Hauptversammlung sinnvoll erscheinen. Auch soll der Fokus bei der Vorstellung der Einzelheiten der auf den jeweiligen Sachverhalten ergangenen Entscheidungen speziell auf dieser Thematik liegen.
1
B. Die Holzmüller-Entscheidung (BGHZ 83, 122) 1
I. Sachverhalt
In der Holzmüller-Entscheidung aus dem Jahre 1982 klagten die Testamentsvollstrecker (im Urteil als „der Kläger“ bezeichnet) eines Aktionärs der Holzmüller AG, der am Grundkapital in Höhe von 3,2 Millionen DM mit 250.000 DM (rund 7,8 Prozent des Grundkapitals) beteiligt war. Unternehmensgegenstand der Beklagten war nach der Unternehmenssatzung unter anderem der Betrieb einer Umschlag- und Lagerungsanlage für Holz und andere Güter sowie die Vermittlung, Durchführung und Finanzierung von Holzgeschäften. In einer auch vom Kläger getragenen Satzungsänderung im Jahre 1972 wurde in die Satzung folgender Passus eingefügt: „Die Aktiengesellschaft ist ferner berechtigt, andere Unternehmen zu errichten und zu erwerben sowie sich an anderen Unternehmen zu beteiligen. Sie kann ihren Betrieb ganz oder teilweise solchen Geschäften überlassen.“ In der gleichen Hauptversammlung erläuterte ein Vorstandsmitglied zum Zweck der Satzungsänderung, dass diese „die Voraussetzungen für eine Ausgliederung des Hafenbetriebes aus der AG und dessen Überführung in eine neu zu gründende KGaA ermöglichen“ solle, „wobei die AG als Holding das den Hafenbetrieb betreffende Anlagevermögen gegen ein entsprechendes Aktienpaket der neuen KGaA eintauschen würde.“
Mit drei weiteren Gründern errichteten die Beklagten noch im selben Jahr eine KGaA mit einer kurz zuvor gegründeten GmbH als persönlich haftender Gesellschafterin (Komplementärin), die eine einhundertprozentige Tochter der Holzmüller AG darstellte. Durch die Ausgliederung des Seehafenbetriebes in die neu gegründete KGaA wurden auch rund 80 Prozent des Aktivvermögens in die neue KGaA verschoben. 2 Der Kläger hielt die Ausgliederung ohne eine Zustimmung der Hauptversammlung für unwirksam. Ein Verstoß lag aus seiner Sicht sowohl gegen § 361 AktG a. F. (jetzt § 179a AktG) - aufgrund einer seiner Ansicht nach unerlaubten Änderung des Unternehmensgegenstandes - als auch gegen § 138 BGB vor. Die Ausgliederung sollte seiner Meinung nach dazu dienen, eine Kapitalerhöhung ohne Beteiligung der Minderheitsaktionäre durchzuführen.
1 BGHZ 83, 122.
2 Siehe auch: OLG Hamburg, ZIP 1980, 1000 (1006).
2
Arbeit zitieren:
Helge Kraak, 2007, Rechte der Aktionäre am Beispiel der Entscheidungen Holzmüller, Macrotron, Gelatine, München, GRIN Verlag GmbH
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