Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung und allgemeine Darstellung der Arbeit 3
2. Forschungsleitende Fragestellung und Methodik 6
2.1. Hypothese 6
3 Der Terminus des „Dritten Lagers“ 7
4. Rechtliche Dimension 10
4.1. Allgemeine Situation 10
4.2. Rechtsgrundlagen 11
4.2.1. Die Wahlbehörden 11
4.2.2. Wahlpartei vs. Politische Partei 11
4.2.3. Parlamentarische Fraktionen (Klubs) 13
4.3. Juristisches Gesamturteil 13
4.3.1. Besetzung der Bundeswahlbehörde/ Bezeichnung „freiheitlich“ 13
4.3.2. Förderung politischer Bildungsarbeit und Publizistik 15
5. Geschichte des Dritten Lagers 18
5.1. Das nationale Lager - Von seiner Entstehung bis 1945 18
5.2. Der Verband der Unabhängigen (VDU) 21
5.3. Die FPÖ bis 1986 22
5.4. Die FPÖ bis 2005 25
5.4.1.Die FPÖ als Oppositionspartei - Die Ära Haider 25
5.4.2.Die Regierungsbeteiligung der FPÖ 27
5.4.3.Der Weg nach „Knittelfeld“ 29
5.4.4.Die Delegiertenversammlung in „Knittelfeld“ 31
5.4.5.Die Spaltung 34
5.4.6.Der „freiheitliche Kampf“ 35
6. Programmatische Entwicklung bzw. Brüche 38
6.1.Der Begriff „Parteiprogramm“ 38
6.2.Funktion von Parteiprogrammen 39
6.3.Typologien von Parteiprogrammen 39
6.4.Geschichtlicher Überblick über die Parteiprogramme 41
6.4.1.Parteiprogramme des VDU 41
6.4.2.Parteiprogramme der FPÖ 41
6.5.Die Parteiprogramme 42
6.5.1. Das erste VDU- Programm von 1949 42
6.5.2. Das „Ausseer-Programm“ des VDU 43
6.5.3 Das erste Parteiprogramm der FPÖ 44
6.5.4. Das „Salzburger Bekenntnis der FPÖ“ von 1964 45
6.5.5.. Das „Ischler Parteiprogramm“ von 1968
und das Wahlprogramm 70 46
1
6.5.6. Das „Freiheitliche Manifest zur Gesellschaftspolitik“ 1973 47
6.5.7. Das „Salzburger Parteiprogramm“ von 1985 49
6.5.8. Die „programmlose“ Zeit von 1986 - 1997 50
6.5.9. Das „Linzer Parteiprogramm“ von 1997 53
6.5.10. 27. Ordentlicher Bundesparteitag der FPÖ in Salzburg 54
6.5.11. Die neuesten programmatischen Entwicklungen 54
6.6.Bündnispositionen des Bündnis Zukunft Österreich BZÖ 55
6.7. Die programmatischen Brüche 57
6.7.1. Die freiheitliche Europapolitik 57
6.7.2. Der Nationalismus 58
6.7.2.1. Die Herausbildung der österreichischen Identität 59
6.7.2.2. Die Hinwendung zum Österreich- Patriotismus der FPÖ 60
6.7.3. Das Verhältnis zur Kirche 62
6.8. Die programmatischen Kontinuitäten 63
6.8.1.Die „Ausländerthematik“ 63
6.8.2.Die Atompolitik 63
6.8.3. Das Konzept der Volksgemeinschaft 64
6.9. Nationalsozialistische Vergangenheit im Schrifttum der FPÖ 65
6.10. Das ideologische Meinungsspektrum der FPÖ 66
7 Flügelkämpfe 69
7.1.Flügelkämpfe im VDU 69
7.2.Flügelkämpfe in der FPÖ 74
7.2.1.Die liberale Ära- von Friedrich Peter bis Norbert Steger 74
7.2.2.Die Ära Haider 76
7.2.2.1.Die Abkehr Heide Schmidts von der FPÖ 76
7.2.2.2.Knittelfeld 78
7.2.2.3.Widerstand gegen Haider 79
8. Resümee 82
8.1.Aktuelle Situation 96
8.2.Zukunftsausblick 99
9. Literaturhinweis 101
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1. Einleitung und allgemeine Darstellung der Arbeit
Die Entwicklung des Dritten Lagers in Österreich der letzten zwei Jahrzehnte ist wohl ein der interessantesten Kapiteln der österreichischen Parteiengeschichte. An Brisanz nahm dieses Thema durch die Abspaltung des Bündnis Zukunft Österreichs im April 2005 zu. Es entbrannte zwischen der FPÖ und dem BZÖ ein Kampf um die rechtliche, ideologische und moralische Nachfolge der „Alt- FPÖ“, die durch die Obmannschaft Haiders einen Kurswechsel in ihrer Programmatik vollzogen und so bei den Nationalratswahlen 1999 mit 27% einen sensationellen Wahlerfolg erlangen konnte.
Durch vor allem parteiinterne Streitigkeiten wurde allerdings kurze Zeit später eine Abwärtstrend eingeleitet, der nach dem Rücktritt der Regierungsmannschaft um Susanne Riess- Passer bei den Nationalratswahlen 2002 mit einem Minus von 17% - Punkte beendet wurde. Als die Führungsriege der FPÖ trotz dieser herben Niederlage abermals eine Koalition mit der ÖVP eingegangen war, regte sich innerparteilich Widerstand. Eine Auseinandersetzung, die in der Folge zu der oben erwähnten Abspaltung führte, deren Auswirkungen , Ursachen und Rückschlüsse ich in dieser Diplomarbeit nachgehen will, auch, da es zu diesem sehr aktuellen Thema noch kaum Literatur vorhanden ist.
Im ersten Teil meiner Diplomarbeit will ich Grundsätzlichkeiten erklären, ohne deren Verständnis die aktuellen Entwicklungen im Dritten Lager schwerer zu verstehen wären. Zuerst möchte ich die auf den Terminus des Dritten Lagers eingehen, der als Synonym für alle unterschiedlichen Gruppierungen des national- freiheitlichen Lagers geeignet ist. Im Anschluss will ich eine Replik in die Geschichte des Dritten Lagers werfen, um die Komplexitität des Lagers aufzuzeigen, welches bis zur 2. Republik zumeist durch mehrere Gruppierungen bzw. Parteien repräsentiert wurde. Es ist essentiell, die Geschichte des Lagers genau und ausführlich zu behandeln, wenn man möglichst präzise Antworten auf meine formulierten Forschungsfragen erreichen will.
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Die Programmatik nimmt in meiner Diplomarbeit eine sehr zentrale Stellung ein, da es kaum eine andere Partei wie die FPÖ gegeben hat, wo es eine so große Anzahl an programmatischen Veränderung gegeben hat, die deshalb von solch großem Interessen sind, da sich (vor allem seit 1986) oftmals eine große Diskrepanz zwischen dem Grundsatzprogramm und dem aktuellen, politischen Handeln wiedergefunden hatte.
Zwar lässt sich aus einem Parteiprogramm nicht das aktuelle politische Handeln ableiten, doch bietet es einen guten Einblick in die Ideologie der jeweiligen Partei. Diese Grundsatzprogramme der Parteien sollen den Weg kennzeichnen, welcher den Nationalstaat in eine bessere Zukunft führen soll (welche aber in der Regel nur durch eine Regierungsbeteiligung verwirklicht werden können, da „politische Gestaltung“ nur in der politischen Exekutive möglich ist). Ich will in diesem Kapitel zuerst auf die einzelnen Parteiprogramme, beginnend mit dem Programm des Vorläufers der FPÖ, dem Verbandes der Unabhängigen (VDU) bis hin zu dem neuen Programm des BZÖs eingehen und diese Programme deskriptiv, aber auch empirischanalytisch durch einen Focus auf die politischen Rahmenbedingungen aufarbeiten. Des Weiteren will ich auf Brüche (aber auch oftmals vergessene Kontinuitäten) in der Programmatik eingehen und will diese anhand von vier spezifischen Themenbereichen (Haltung zu nationalen, europäischen und religiösen Fragen bzw. die Haltung zur Atomfrage) sichtbar machen.
Im Kapitel „Flügelkämpfe“ werde ich versuchen aufzuzeigen, dass die Abspaltung des BZÖs im Dritten Lager an sich, aber auch in den beiden Parteien des nationales Lagers der zweiten Republik, im VDU und in der FPÖ, durchaus Tradition hatte. Generell hatten diese Flügelkämpfe beträchtliche Auswirkungen, die sich in Folge in der aktuellen Politik, innerhalb der Partei, aber auch in der programmatischen Ausrichtung niederschlugen.
Das abschließende Resümee soll dazu dienen, mögliche Antworten auf die im Kapitel 2. formulierten Forschungsfragen zu finden, eine objektive Einschätzung der derzeitigen Lage des Dritten Lagers zu geben und ein mögliches Zukunftsszenario zu erstellen.
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Ich hoffe, mit dieser Diplomarbeit eine andere Sichtweise der Entwicklung des Dritten Lagers aufzeigen zu können, die abseits von „eingefärbter Parteipolitik“ und Skandaljournalismus eine sachlich fundierte, objektive, aber auch kritische Analyse darstellen soll.
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2. Forschungsleitende Fragestellungen und Methodik
Ziel und Zweck meiner Arbeit ist die Beantwortung der von mir aufgestellten Forschungsfragen und meiner Hypothese.
1. Wer prägte den Begriff des Dritten Lagers?
2. Wodurch ist das 3. Lager in Österreich charakterisiert?
3. Haben sich diese Charaktermerkmale durch Flügelkämpfe bzw. programmatische Brüche verändert?
4. Inwieweit haben „Flügelkämpfe“ innerhalb der FPÖ zu programmatischen Adaptionen geführt?
5. Inwieweit lässt sich die Spaltung des 3. Lagers in zwei Parteien als ein wiederkehrendes Ereignis in der Geschichte des Dritten Lagers erklären?
6. Wer ist die legitime Nachfolgepartei in der Tradition des Dritten Lagers? Durch das breit gestreute Set an Quellenmaterialien werde ich durch eine Inhaltsanalyse der genannten Textquellen versuchen, auf einer empirisch- analytische Ebene Antworten auf die oben aufgestellten Forschungsfragen zu bekommen.
2.1. Hypothese
Ich gehe von der Annahme aus, dass man heute die FPÖ als die legitime Nachfolgepartei der „Alt- FPÖ“ in der Tradition des Dritten Lagers ansehen kann. Eine These, die durchaus mit der Einschätzungen von Journalisten und Politologen konform geht und die ich mit meiner Diplomarbeit untermauern will.
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3. Der Terminus des Dritten Lagers
Betrachtet man die heimische Innenpolitik, so erkennt man relativ schnell drei Bewegungen, die sich anhand von gesellschaftlichen Spaltungslinien (cleavages) gebildet haben (ab den 1990- er Jahren muss wohl das Umwelt- Cleavage durch das Erstarken der Grünen- alternativen Bewegung hinzugezählt werden).
Die Innenpolitik Österreichs war seit dem Entstehen dieser drei ideologischen Strömungen von Gegen- und Miteinander dieser drei großen Lager geprägt. Adam Wandruszka sieht vor allem den Begriff des Lagers als sehr geeignet an, da dieser Ausdruck auch die militante Seite dieser Strömungen zum Ausdruck bringt.
Da sich diese Drei- Teilung Österreichs über 100 Jahre als sehr stabil erwiesen hat, spricht Wandruzska von einer „natur- oder gottgewollten Dreiteilung Österreichs“ 1 . Ausdruck der Stabilität dieser Dreiteilung sind vor allem die gescheiterten Versuche, diese Lager zum Zwecke einer Volksgemeinschaft zu überwinden. Weder die „Vaterländische Front“ im Austro- Faschismus von 1933/34 - 1938 noch der Nationalsozialismus konnten diese Lagerbildung nachhaltig bekämpfen.
Ein Blick auf die Parlamentswahlen von 1930 und 1949 lässt sogar erkennen, dass die Stärkeverhältnisse zwischen den drei Lagern nach zwei Jahrzehnten mit großen ideologischen und politischen Umbrüchen ident geblieben sind.
Ein interessanter Aspekt lässt sich festmachen, wenn man die Geschichte dieser drei politischen Strömungen und ihrer politischen Ideengeschichte bis zu ihren Wurzeln zurückverfolgt. Verfolgt man die Geschichte der drei Lager konsequent weiter, so stößt man auf eine immer stärkere und engere Berührung und Verflechtung der Bewegungen und schließlich auf die „Gründerväter“ der ideologischen Strömungen, die sich alle in einer engen Verbindung mit einer in der Geschichte sehr bedeutsamen Persönlichkeit befinden: Georg von Schönerer.
Diese enge Beziehung zwischen den „Gründungsvätern“ der drei Lager lässt sich auf mehreren Ebenen nachvollziehen. Freiherr von Vogelsang stand in enger Beziehung mit Schönerer,
1 Wandruszka, Adam (1954): Österreichs politische Struktur. Die Entwicklung der Parteien und politischen Bewegungen, in: Benedikt, Heinrich: Geschichte der Republik Österreich, Wien; Seite 291
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namhafte Personen wie Karl Lueger, Viktor Adler und Engelbert Pernersdorfer gehörten zu den Gefolgsleuten Schönerers. „Wir befinden uns also, um ein Wort Ernst Jüngers abzuwandeln, bei dieser Runde tatsächlich im „Ei des Leviathans“- in dem des Leviathans der österreichischen Innenpolitik zumindest-, bei den „Gründungsvätern“ der österreichischen sozialen Bewegung und Demokratie“ 2 .
Eine zentrale Gemeinsamkeit der drei Strömungen, die sich mehr oder weniger durchaus auch bis in die Neuzeit gehalten hat, ist das gemeinsame Anliegen, eine Antwort auf die durch den Liberalismus entstandenen sozialen Probleme der Bevölkerung zu finden. Die Ähnlichkeiten der unterschiedlichen Antworten der christlich- sozialen, der national- sozialen und der sozialdemokratischen Bewegung auf sozialen Misslagen der Bürger waren auch hier durchwegs gegeben. Ein Beleg für die identen Ansichten in der Sozialfrage enthält das von Schönerer, Adler und Friedjung gemeinsam erarbeitet „Linzer Programm“ von 1882. In diesem Programm fanden sich viele Punkte wieder, die später von der Arbeiterbewegung aufgegriffen wurden: Verstaatlichung, Schaffung einer progressiven Einkommensteuer, Einführung einer Normalarbeitszeit oder auch die Beschränkung von Frauen- und Kinderarbeit. Doch auch dieses Linzer- Programm ging Schönerer noch zu wenig weit, weshalb sich sehr schnell die Wege Schönerers, Pernersdorfer und Adlers trennten. Grund für die Trennung kann wohl in den Umstand gesehen werden, dass Schönerer „dem Deutschnationalismus noch den Antisemitismus hinzufügte. Der Deutschnationalismus alleine wäre offenkundig für Adler und Pernersdorfer nicht oder noch nicht Grund genug gewesen, sich von Schönerer loszusagen“ 3 . Nach dem Ende des Liberalismus in Österreich, der seit seinem Kollaps im 19. Jahrhundert auf politischer Ebene nie wieder Fuß fassen konnte, lebte dieser teilweise in diesen Strömungen weiter, wobei „im sozialistischen wie im nationalen Lager der kulturelle Liberalismus, vielfach als laizistischer „Antiklerikalismus“, im christlich. Sozialen Lager der ökonomische Liberalismus im Vordergrund stand“ 4 . Diese Eigenschaften lassen sich sicherlich zum Teil noch heute, wenn auch in abgeschwächter Form, als Charaktermerkmale der heutigen Lager definieren
2 Wandruszka, Adam (1954): Österreichs politische Struktur. Die Entwicklung der Parteien und politischen Bewegungen, in: Benedikt, Heinrich: Geschichte der Republik Österreich, Wien; Seite 293
3 Pelinka, Anton (1990): Zur österreichischen Identität: Zwischen deutscher Vereinigung und Mitteleuropa. Wien; Ueberreuter; Seite 99.
4 Wandruszka, Adam (1954): Österreichs politische Struktur. Die Entwicklung der Parteien und politischen Bewegungen, in: Benedikt, Heinrich: Geschichte der Republik Österreich, Wien; Seite 293
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(Insbesondere als Merkmale der Funktionäre, die eine höhere ideologische Prägung als das gemeine Wahlvolk aufweisen).
Diese historische Gründungszeit, das Faktum, dass diese drei politischen Lager über mehr als ein Jahrhundert gewachsen sind und auch noch heute (aufgrund des Erosionsprozesses der Wählerbindungen zwar in etwas abgeschwächter Form) vorhanden sind, aber auch das gemeinsame Erbe an sozialer politischer Ausprägung und liberalen Weltanschauungen sind Indizien, warum diese Dreiteilung der österreichischen Politik als eine treffende Definition angesehen werden kann.
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4. Rechtliche Dimension
4.1. Allgemeine Situation
Der heimischen Judikatur kommt in dem Streit nach der legitimen Nachfolgepartei des Dritten Lagers eine zentrale Rolle zu, da aus einzelnen richterlichen Urteilen Schlüsse daraus gezogen werden können, ob zwischen der Alt - FPÖ und der FPÖ- Neu bzw. dem BZÖ eine Identität besteht bzw. konstatiert werden kann, um so die Frage einer legitimen Nachfolgepartei ausreichend beantworten zu können.
Solch ein Präjudiz waren zweifelsohne zum einen die Entscheidung der Bundeswahlbehörde, den Dritten Listenplatz der FPÖ zuzusprechen, zum anderen die Entscheidung des Wiener Zivilgerichtes, dem Bündnis Zukunft Österreich BZÖ die Verwendung des Begriffes „freiheitlich“ zu untersagen.
Eine nicht unbedeutende Nebenrolle kam dem zeitgleichen Rechtsstreit bezüglich der alljährlichen Akademieförderung der FPÖ zu, die einen nicht unbeträchtlichen Teil einer langfristigen finanzielle Stabilität einer Partei darstellt, auf den ich im Anschluss des folgenden Kapitels ebenfalls eingehen werde. Diese juristische Kontroverse ist deshalb sehr interessant, da aus diesem Verfahren Schlüsse für die Frage nach der Besetzung der Bundeswahlbehörde (und vice versa) gezogen werden können.
Zwar sind noch einige Verfahren ausständig, wie z.B. das Verfahren bezüglich der Kärntner Parteiförderung, allerdings lassen sich aus diesen ersten richterlichen Urteilen, die mancher Rechtsexperte als Präjudiz für alle weiteren Verfahren ansieht, doch gewisse Erkenntnisse auf meine gestellten Forschungsfrage nach der legitimen Nachfolgepartei im Dritten Lager ableiten.
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4.2. Rechtsgrundlagen
4.2.1. Die Wahlbehörden
Der Besetzung des Bundeswahlbehörde war sowohl FPÖ als auch dem BZÖ ein großes Anliegen, war doch von der Bundeswahlbehörde zu entscheiden, wer den Dritten Listenplatz am amtlichen Stimmzettel einnehmen würde.
Nach Art 26 Abs 6 Satz 1 B-VG sind „zur Durchführung und Leitung der Wahlen zum Nationalrat, der Wahl des Bundespräsidenten und von Volksabstimmungen sowie zur Mitwirkung bei der Überprüfung von Volksbegehren und Volksbefragungen Wahlbehörden zu bestellen, denen als stimmberechtigte Beisitzer Vertreter der wahlwerbenden Partei angehören“ 5 . Die Anzahl der Beisitzer der Wahlbehörde wird hierbei nach der Stärke der jeweiligen wahlwerbenden Parteien bei der letzten Wahl zum Nationalrat aufgeteilt. Vom Bundesgesetzgeber werden neben der Bundeswahlbehörde auch Landes-, Bezirks-, Gemeinde- und Sprengelwahlbehörden eingesetzt, die für die Parteien aufgrund ihrer Kontrolltätigkeit am Wahltag selbst von Bedeutung sind.
4.2.2. Wahlpartei vs. Politische Partei
Ist in der Nationalratswahlordnung von einer im Nationalrat vertretenen Partei die Rede, so ist nicht eine politische Partei nach dem Parteiengesetz von 1975 gemeint, sondern ausschließlich Wählergruppen, die sich an der Wahl beteiligt haben. Das heißt, dass eine Kandidatur einer Gruppe bei einer etwaigen Nationalratswahl auch ohne die Gründung einer dahinterstehenden politischen Partei möglich ist.
Die Existenz der einen ist von der Existenz der Anderen völlig unabhängig. Tritt eine politische Partei als Wahlpartei auf, so tritt diese wahlwerbende Partei unter dem Namen der politischen Partei an. Dies darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass es sich trotzdem um zwei verschiedene Rechtspersonen handelt. Ein weiteres Beleg, dass eine Wahlpartei getrennt von einer politischen Partei anzusehen ist, lässt sich aus dem Grundsatz des freien Mandats
5 In: [http://www.ris.bka.gv.at/taweb-
cgi/taweb?x=d&o=l&v=bnd&db=BND&q={$QUERY}&sl=1500&t=doc2.tmpl&s=(20070604%3E=IDAT%20und %2020070604%3C=ADAT)%20und%20(10000138):GESNR%20und%20(0):PARA&s=BND%FFSORT+%FF(200 70604%3E=IDAT%20und%2020070604%3C=ADAT)%20und%] am 04.06.2007
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skizzieren, da „eine rechtliche Einflussnahme einer politischen Partei auf die von ihr gegründeten Wahlpartei nicht möglich ist“ 6 .
Die Rechtsfähigkeit einer Wahlpartei endet mit Ende der Legislaturperiode im betreffenden Vertretungskörper.
Diese Unterscheidung zwischen der Wahlpartei und der politischen Partei ist deshalb so immanent, da es nicht darauf ankommt, ob eine Gruppe im Amt befindliche Abgeordnete für Ihre Liste gewinnen kann, um als „eine im Nationalrat vertretene Partei“ nach § 14 Abs 5 NRWO zu gelten. Im konkreten Fall der beiden Parteien FPÖ und BZÖ hieße das, dass die alleinige Nominierung eines Abgeordneten nicht ausreicht, um als vertretene Wahlpartei anerkannt zu werden. Gefordert ist viel mehr, dass „ zwischen einer neu antretenden Gruppierung und einer der wahlwerbenden Parteien des zuletzt gewählten Nationalrates als solcher Kontinuität begründete Identität besteht“ 7 .
Dass die Frage nach der Identität nur auf Bundesebene nachgewiesen werden kann, ist aufgrund der Tatsache, dass es sich bei der Wahl zum Nationalrat um eine bundesweite Wahl handelt, nachvollziehbar.
Da bei der letzten Nationalratswahl 2002 nur die Wahlpartei FPÖ kandidiert hat und bei der Nationalratswahl 2006 sowohl FPÖ als auch BZÖ als eine eigenständige wahlwerbende Partei angetreten sind, kann diese gesuchte Identität nur für eine Partei nachweisbar sein, nicht aber für beide.
Dieser Nachweis eines Kontinuitätsverhältnisses zwischen Wahlparteien bzw. ihrer Identität ist natürlich sehr schwierig, juristisch gesehen sogar unmöglich, da solch eine wahlwerbende Partei nur für „das Wahlverfahren und seine verfassungsrechtliche Kontrolle beschränkte Rechtspersönlichkeit“ 8 besitzt. Daher muss die Frage der Identität und Kontinuität nicht nach formaljuristische, sondern nach anderen Kriterien beurteilt werden.
6 Univ. Prof. Dr. Mayer, Heinz: Rechtsgutachtliche Stellungnahme Betr. FPÖ/ Verfassungsrechtliche Fragen; Seite 5
7 O. Univ.- Prof. Dr. Hengstschläger, J./ Univ. Prof. Janko, A.: Rechtsgutachtliche Stellungsnahme zur Frage, ob im Zuge der Neubesetzung des Bundeswahlbehörde für die Nationalratswahl 2006 der FPÖ oder dem BZÖ Anspruch auf einen Beisitzer oder Ersatzbeisitzer zukommt; Seite 7
8 O. Univ.- Prof. Dr. Hengstschläger, J./ Univ. Prof. Janko, A.: Rechtsgutachtliche Stellungsnahme zur Frage, ob im Zuge der Neubesetzung des Bundeswahlbehörde für die Nationalratswahl 2006 der FPÖ oder dem BZÖ Anspruch auf einen Beisitzer oder Ersatzbeisitzer zukommt; Seite 9
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Solche Kriterien stellen sicherlich einerseits die Parteibezeichnung und die dazugehörige Kurzbezeichnung der Partei dar, ist doch eine allfällige Namensidentität ein starkes Indiz für eine etwaige Kontinuität, andererseits die Wahl- bzw. Parteiprogramme an sich, da auch inhaltliche Stellungsnahmen einen Teil der gesuchten Identität ausmachen.
Das Kriterium, das wohl über eine besondere identitätsstiftende Bedeutung verfügt, ist der personelle Aspekt, sprich eine Konstanz der Vertrauensleute, der zustellungsbevollmächtigten Vertreter, Kandidaten auf den Parteilisten oder auch ehemalige Unterstützer des Wahlvorschlages.
Ebenfalls in die Gesamtbeurteilung einzubeziehen ist die Frage, welche politische Partei seinerzeit die Kandidatur der Wählergruppierung forciert hat, da es trotz der Unterscheidung zwischen wahlwerbender und politischer Partei eine enge Korrelation zwischen selbigen gibt.
4.2.3. Parlamentarische Fraktionen (Klubs)
Alle in den Nationalrat gewählten Abgeordneten können sich zu parlamentarischen Fraktionen bzw. Parlamentklubs zusammenschließen, die eine eigene Rechtsfähigkeit besitzen. Finanziert werden diese Klubs durch die so genannte Klubfinanzierung, die mit der Parteinförderung strikt zu trennen ist.
Der freiheitliche Parlamentsklub bestand nach der Abspaltung des Bündnis Zukunft Österreichs teils aus Mitgliedern der FPÖ, teils aus Angehörigen des BZÖ. Alle 18 gewählten Abgeordneten waren Mitglieder der Wahlpartei FPÖ aus dem Jahre 2002.
4.3. Juristisches Gesamturteil
4.3.1. Besetzung der Bundeswahlbehörde/ Bezeichnung „freiheitlich“
Nach dem Urteil von O. Univ.- Prof. Hengstschläger muss die für die Besetzung der Bundeswahlbehörde zuständige Bundesregierung ein wertendes Gesamturteil abgeben, ob eine der beiden Parteien eine hinreichende Kontinuität der Identität vorweisen kann. Hengstschläger selbst ist es nicht möglich, die aufgestellte Frage zu beantworten, plädiert aber aufgrund einiger Indizien, dass BZÖ als Nachfolgepartei anzusehen.
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Die vertretene Rechtsmeinung der beiden Rechtsexperten Heinz Mayer und Theo Öhlinger, wonach es in diesem Fall ausreichende Parallelen zu der Abspaltung des Liberalen Forums im Jahre 1993 gibt, die auch nicht als eine „im Nationalrat anerkannte Partei“ qualifiziert wurde, widerspricht Hengstschläger, da er der Auffassung ist, dass „nicht eine zahlen- und funktionsmäßig eher untergeordnete Splittergruppe das „Mutterschiff“ verlassen hat, sondernim Gegenteil - die Parteiführung selbst mitsamt dem Großteil der Inhaber öffentlicher Funktionen, d.h. vor allem von Nationalratsmandaten und Regierungsämtern, in die neue politische Partei übergewechselt sind“ 9 .
Heinz Mayer, der in seinem Rechtsgutachten klar zu dem Ergebnis kommt, in der FPÖ die gesuchte Nachfolgepartei zu sehen, begründet dies neben der oben genannten Parallele zum Fall des Liberalen Forums, vor allem mit der Namensgleichheit, die für Ihn ein starkes Indiz für die Kontinuität und Identität darstellt. Da diese Namensgleichheit nur für eine Partei gelten kann, hat die politische Partei das Recht, anderen politischen oder wahlwerbenden Parteien die Führung ihres Namens zu untersagen. D.h. kandidiert eine Wahlpartei für Mandate der folgenden Wahl, so darf sie nur unter dem Namen „FPÖ“ oder „freiheitlich“ antreten, wenn dies im Einverständnis mit der politischen Partei FPÖ passiert.
Untermauert wurde diese These, die im Rechtsstreit auch eine große Bedeutung hatte, durch §44 NRWO, in der festgelegt ist, wie ein Wahlleiter bei zwei oder mehreren Wahlvorschlägen mit identen oder schwer unterscheidbaren Parteibezeichnungen vorzugehen hat. Wenn dieses Problem nicht durch Einvernehmen gelöst werden kann, so muss „die Behörde Parteibezeichnungen, die schon auf veröffentlichten Wahlvorschlägen bei einer Nationalratswahl innerhalb der letzten 10 Jahre enthalten waren, belassen, die übrigen Wahlvorschläge aber nach dem an erster Stelle vorgeschlagenen Bewerber benennen“ 10 .
Auf diesem Gesetzestext basierend, leiter Mayer sein Urteil ab, dass wenn eine wahlwerbende Gruppierung unter der Bezeichnung FPÖ kandidiert und zivilrechtlich dazu von der politischen Partei FPÖ befugt ist, so darf sie unter dieser Bezeichnung auch bei der kommenden Wahl antreten und alle anderen wahlwerbenden Gruppierungen das Führen dieses Namens verbieten.
9 O. Univ.- Prof. Dr. Hengstschläger, J./ Univ. Prof. Janko, A.: Rechtsgutachtliche Stellungsnahme zur Frage, ob im Zuge der Neubesetzung des Bundeswahlbehörde für die Nationalratswahl 2006 der FPÖ oder dem BZÖ Anspruch auf einen Beisitzer oder Ersatzbeisitzer zukommt; Seite 16 - 17
10 Univ. Prof. Dr. Mayer, Heinz: Rechtsgutachtliche Stellungnahme Betr. FPÖ/ Verfassungsrechtliche Fragen; Seite 7
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Für Heinz Mayer ist ebenfalls für die Führung des Namens und für den Listenplatz irrelevant, welche Personen der bestandenen oder der künftigen Wahlpartei angehört haben. Die politische Partei FPÖ kann daher auf zivilrechtlichem Wege die Sicherung ihres Namens gewährleisten, was auch im Zuge des Nationalratwahlkampes so vollzogen wurde.
In seiner abschließenden Wertung räumt O. Univ.- Prof. Dr. Hengstschläger ein, dass seine Einschätzung, dass man das BZÖ als Nachfolgepartei der „Alt- FPÖ“ ansehen kann, einer genaueren Prüfung bedarf, insbesondere der relevante personelle Aspekt, der ihm zu dem damaligen Zeitpunkt nur unzureichend zugänglich war.
Dieser personelle Aspekt sollte auch auf die Entscheidung der Bundeswahlbehörde einen entscheidenden Einfluss haben, da die FPÖ darlegen konnte, dass der Großteil der Funktionäre der alten FPÖ auch in der neuen FPÖ zu finden ist und es sich beim Bündnis Zukunft Österreich nur um eine marginale Abspaltung von einigen Ministern und Nationalratsabgeordneten handelt. Auf der Bundesparteiliste 2006 kandidierten 53% der Funktionäre/ Kandidaten, die schon vier Jahre zuvor der FPÖ zurechenbar waren (27 % kandidierten für das BZÖ, 20 % sind heute nicht mehr zuordenbar).
4.3.2. Förderung politischer Bildungsarbeit und Publizistik
Die aus einem Grundbetrag und einem Zusatzbetrag bestehende Förderung der Akademien politischer Parteien wird durch das Bundesgesetz über die Förderung politischer Bildungsarbeit und Publizistik 1984 geregelt. Nach diesem Gesetz hat der Bund „die staatsbürgerliche Bildungsarbeit der politischen Parteien durch Zuwendungen an Stiftungen oder Vereine („Rechtsträger“) unter bestimmten Vorraussetzungen zu fördern.“ 11 . Diese im Nationalrat vertretene politische Partei muss allerdings über mindestens 5 Abgeordnete verfügen, die für die Bildung eines parlamentarischen Klubs notwendig sind.
Zur genauen Klärung betreffend Förderungswürdigkeit der FPÖ muss eine genaue Definition der Passage „einer im Nationalrat vertretenen politischen Partei“ forciert werden. Politische
11 O. Univ.- Prof. Dr. Wimmer, Norbert: Rechtsgutachten betreffend den Anspruch der FPÖ auf Zuerkennung der Förderung gemäß BundesG über die Förderung politischer Bildungsarbeit und Publizistik 1984; Seite 4.
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Parteien können, wie dies auch im letzten Kapitel dargelegt wurde, nur im Nationalrat vertreten sein, wenn sie auch als wahlwerbende Gruppe bei der Wahl selbst aufgetreten sind Die Akademieförderung kann also von allen Parteien, die im Nationalrat vertreten sind, in Anspruch genommen werden, wenn sie bei der vorangegangen Nationalratswahl als Wahlpartei fungiert und zumindest 5 Mandate errungen haben. Ist dies nicht der Fall, weil „sie an den Wahlen nicht teilgenommen haben, keinen ausreichenden Wahlerfolg errungen haben und auch keine Rechtskontinuität zu einer politischen Partei, die den Vorraussetzungen des §1 Abs 1 Z 3 PubFG entspricht, nachzuweisen vermögen, sind die Förderungsvoraussetzungen nach dem PubFG nicht erfüllt“ 12 .
Dass das BZÖ keinerlei Rechtsanspruch auf eine Förderung einer eigenständigen Akademie hatte ergibt sich aus dem Umstand, dass das Bündnis 2002 nicht als eigene Wahlpartei kandidiert hatte und daher keinerlei Anrecht auf eine finanzielle Förderung hatte. Da die FPÖ im Jahre 2002 als Wahlpartei 18 Mandate erringen konnte, war die FPÖ aus dieser Sicht legitimiert, wieder einen Antrag auf Förderung ihrer Bildungseinrichtung zu stellen, da etwaige Änderungen durch Austritt von Mandatare während der Legislaturperiode völlig unerheblich für die Förderungswürdigkeit sind.
Das in den Medien oftmals zitierte Schreiben des Bundeskanzleramtes an den Freiheitlichen Parlamentsklub, dass dieser darlegen solle, ob sieben FPÖ- Abgeordnete noch Mitglied in der Freiheitlichen Partei sind, war daher in seiner Intention grundfalsch, da die Förderungen des Bildungseinrichtungen nicht an der Parteizugehörigkeit der Abgeordneten gemessen wird, sondern an der Klubzugehörigkeit.
„Für die Anspruchberechtigung nach dem PubFG ist es daher nicht maßgeblich, ob sich Mitglieder des Freiheitlichen Parlamentsklubs noch zur FPÖ oder zu einer anderen politischen Partei bekennen. Jedenfalls sind Feststellungen in dieser Richtung irrelevant“ 13 . Mit diesem Rechtsurteil ging das Bundeskanzleramt im Jahr 2005 offensichtlich konform, da die Förderung der freiheitlichen Akademie trotz der Spaltung in zwei Parteien der FPÖ gewährt
12 O. Univ.- Prof. Dr. Wimmer, Norbert: Rechtsgutachten betreffend den Anspruch der FPÖ auf Zuerkennung der Förderung gemäß BundesG über die Förderung politischer Bildungsarbeit und Publizistik 1984; Seite 11.
13 O. Univ.- Prof. Dr. Wimmer, Norbert: Rechtsgutachten betreffend den Anspruch der FPÖ auf Zuerkennung der Förderung gemäß BundesG über die Förderung politischer Bildungsarbeit und Publizistik 1984; Seite 15.
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wurde. Nach einem wahlkampfbedingten Sperre der Fördergelder der freiheitlichen Akademie sollte diese im Dezember auch für das Jahr 2006 ausbezahlt werden. Der Anspruch der FPÖ begründete sich durch ihr Antreten als Wahlpartei FPÖ zur Nationalratswahl Jahre 2002. Diese Kontinuität der Identität zwischen Wahlpartei FPÖ 2002 und politischer Partei FPÖ im Jahre 2006 war daher in beiden (nimmt man den Streit bezüglich der Verwendung des Namens „freiheitlich“ als eigene juristische Kontroverse, kann man durchaus von drei separaten Rechtsstreitigkeiten sprechen) juristischen Entscheidungen das entscheidende Faktum, dass zu Urteilen zu Gunsten der FPÖ führen sollte.
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5.Die Geschichte des Dritten Lagers 14
5.1. Das nationale Lager- Von seiner Entstehung bis 1945
Die Wurzeln des national- freiheitlichen Lagers lassen sich bis in das Jahr 1848 zurückverfolgen. Ein Jahr, das für die Entwicklung der Demokratie von entscheidender Bedeutung war. Obwohl der Aufstand vom Bürgertum und den studentischen Burschenschaften getragen wurde (und deshalb auch den Namen „Bürgerliche Revolution“ inne hat), darf man nicht vergessen, dass an den Aufständen auch andere soziale Schichten beteiligt waren.
Dieser Oktoberaufstand, der „von der gesamten deutschen Freiheitsbewegung mit Bewunderung und Anteilnahme verfolgt wurde“ 15 , war der erste Schritt weg von den absolutistischen System der Vorzeit.
Das nationale Lager in Österreich konnte in der Folgezeit durch sehr viele unterschiedliche Namen definiert werden und wies auch eine Reihe an unterschiedlichen Parteien und Gruppierungen auf. Die verschiedenen Namen ( wie z.B.: „großdeutsch“, „kleindeutsch“ „deutschösterreichisch“) resultierten aus der unterschiedlichen Haltung der Gruppen zu Staat und Nation, zu Volksbewusstsein oder Staatsbewusstsein oder auch Nationalismus bzw. Patriotismus. Gemeinsam hatten beide grobe Strömungen, der österreichische gesamtstaatliche Patriotismus und der deutsche Nationalismus, ihr „ sehr starkes Bewusstsein der historischen „Länderindividualitäten““ 16 .
Durch die bürgerliche Revolution 1848 brachen in der Diskussion um die künftige Gestaltung Deutschland und das Verhältnis zu Österreich auf. In Folge kam es zu einer „Radikalisierung der nationalen Frage“ 17 , wobei erst mal so etwas wie ein Gegensatz zwischen national und liberal entstand. Im Lager herrschte Uneinigkeit über die Gestalt des neue Staates. Staatenbund oder Bundesstaat, „großdeutsche“ oder „kleindeutsche“ oder doch „großösterreichische“ Lösung.
14 Piringer, Kurt (1982): Die Geschichte der Freiheitlichen. Beitrag der Dritten Kraft zur österreichischen Politik; ORAC- Verlag, Wien
15 Grillmayer, Dieter (2006): National und Liberal: Die Geschichte der Dritten Kraft in Österreich, Genius Gesellschaft für freiheitliches Denken, Seite 21.
16 Wandruszka, Adam (1954): Österreichs politische Struktur. Die Entwicklung der Parteien und politischen Bewegungen, in: Benedikt, Heinrich: Geschichte der Republik Österreich, Wien; Seite 369
17 Grillmayer, Dieter (2006): National und Liberal: Die Geschichte der Dritten Kraft in Österreich, Genius Gesellschaft für freiheitliches Denken; Seite 28.
18
Entlang dieser Spaltungslinien entstanden schließlich vier ideologische Hauptrichtungen, deren Miteinander aber auch Gegeneinander das Wirken innerhalb des Dritten Lagers bis in die Gegenwart prägen sollten.
Die „großösterreichische“ Richtung sah Österreich als Herzstück eines Heiligen Reiches, welches nach Ansicht der großösterreichischen Anhänger geographisch von der Nordsee bis zur Adria reichen und dessen Mittelpunkt Wien darstellen sollte.
Der Übergang zu der Gruppe der „Großdeutschen“ ist ein sehr verschwommener, da ihr Unterschied zur Ideologie der „großdeutschen“ Version lediglich in der stärkeren Betonung des „Deutschen“ liegt. Diese Gruppe versuchte inständig, „die Verwirklichung der deutschen Einheit mit der Erhaltung der Habsburgermonarchie zu vereinen“ 18 .
Die politische Strömung, die wohl als die charakteristische Strömung des Dritten Lagers bezeichnet werden kann ist, ist jene des deutschnationalen bzw. des nationalliberalen. Ihre Anhänger berufen sich auf das geistige Erbe der bürgerlichen Revolution von 1848 (die Tugenden national, freiheitlich und demokratisch).
In der Frage nach einem einheitlichen Deutschland verhielt sich diese ideologische Strömung weitestgehend zurückhaltend, sie erhoffte sich nach „einem Zerfall Österreichs und einen Anschluss seiner deutschen Provinzen an ein einiges, freiheitliches Deutschland“ 19 . Geprägt waren ihre Anhänger durch eine Ablehnung der Dynastie, gegen das Kaiserhaus und gegen das zentralistische Wien.
Ein kleine Gruppe (und somit letzte Gruppe) innerhalb dieser deutschnationale Strömung (die „kleindeutsche“ Gruppe) forcierte die Zerschlagung des Habsburger Reiches und einen Anschluss an Deutschland unter preußischer Führung. Diese Richtung sollte auch Georg Ritter von Schönerer einschlagen und sollte gepaart mit einer betont sozialen Note ein wesentlicher Bestandteil des nationalen Lagers um die Jahrhundertwende werden.
Schönerer hatte früh erkannt, dass „die liberale Bewegung nach Erreichung ihrer wichtigsten Ziele auf der Stelle trat und der sozialen Frage nicht das ihr gebührende Augenmerk zuwandte“ 20 .
18 Wandruszka, Adam (1954): Österreichs politische Struktur. Die Entwicklung der Parteien und politischen Bewegungen, in: Benedikt, Heinrich: Geschichte der Republik Österreich, Wien; Seite 371
19 Wandruszka, Adam (1954): Österreichs politische Struktur. Die Entwicklung der Parteien und politischen Bewegungen, in: Benedikt, Heinrich: Geschichte der Republik Österreich, Wien; Seite 372
19
Begünstigt wurde dieser Prozess durch das Ausscheiden Österreichs aus dem deutschen Bund 18676/67, wodurch es innerhalb des nationalen Lagers zu Neuorientierungen kam und die beiden Kleingruppen („deutschösterreichisch“ und „kleindeutsch“) die Führung übernehmen sollten. Die Politik des Dritten Lagers in der Endphase der Monarchie war charakterisiert durch eine Art „Schutzvereinspolitik“ 21 , als eine defensive Reaktion auf die immer lauter artikulierten Forderungen der Tschechen, um nationale Besitzstände in Schule und Verwaltung zu bewahren. Einen gewissen Einfluss übte hier schon der aufstrebende Darwinismus aus, der den Gedanken an den nationalen Kampf zwischen den einzelnen Nationen und das Überleben des „Stärksten“ nährte. Die ersten Anetzeichen einer Ideologie, die im folgenden Jahrhundert vom Nationalsozialismus aufgegriffen werden sollte.
Die Zersplitterung des nationalen Lagers konnte aber auch durch Schönerer nicht beendet werden, da sein radikalen Ansichten für viele Nationalen abstoßend wirkten, die nach Lösungen suchten, die „Heimat-, Vaterlands- und Nationalgefühl versöhnen und verbinden sollten“ 22 , um das ewige Loyalitätsproblem gegenüber dem Staat zu beenden.
Ein einigermaßen geeintes nationales Lager sollte erst nach dem Zerfall des Habsburger-Monarchie möglich werden.
Das Ende dieser Zersplitterung wurde innerhalb des Lagers aufgrund des verpassten historischen Chance forciert, die sich durch das Ende der Monarchie geboten hatte. Ein Anschluss an das deutsche Reich konnte aber aufgrund der Streitigkeit kaum gemeinsam artikuliert werden. Als das von der Entente verhängte Anschlussverbot ausgesprochen wurde, traf dies das nationale Lager zwar sehr hart, brachte aber die erhoffte Vereinigung aller nationalen Kräfte zur so genannten „Großdeutschen Vereinigung“ mit sich, die gegen die Ungerechtigkeit und für einen Anschluss an Deutschland kämpfen sollte.
Auf Basis des „Salzburger Programms“ war abseits des Anschlussgedankens die Idee der Volksgemeinschaft von Bedeutung, die „ebenso eine Absage an den Individualismus liberaler
20 Grillmayer, Dieter (2006): National und Liberal: Die Geschichte der Dritten Kraft in Österreich, Genius Gesellschaft für freiheitliches Denken; Seite 29.
21 Wandruszka, Adam (1954): Österreichs politische Struktur. Die Entwicklung der Parteien und politischen Bewegungen, in: Benedikt, Heinrich: Geschichte der Republik Österreich, Wien; Seite 376
22 Wandruszka, Adam (1954): Österreichs politische Struktur. Die Entwicklung der Parteien und politischen Bewegungen, in: Benedikt, Heinrich: Geschichte der Republik Österreich, Wien; Seite 381
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Mag. Dietmar Ruf, 2007, Programmatische Brüche, Flügelkämpfe, Spaltung - Was bleibt vom Dritten Lager in Österreich? , München, GRIN Verlag GmbH
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