Reglementierung der Sexualität
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Zeitgenössische Verlagsankündigungen I .............................. 34 Abbildung 2: Zeitgenössische Verlagsankündigungen II ............................. 35 Abbildung 3: Zeitgenössische Verlagsankündigungen III ............................ 36 Abbildung 4: »Liebe in Feldgrau« I ................................................................ 52 Abbildung 5: »Liebe in Feldgrau« II ............................................................... 53 Abbildung 6: »Liebe in Feldgrau« III .............................................................. 54 Abbildung 7: Wilna: Die reguläre Untersuchung der Prostituierten ............ 55 Abbildung 8: Mobiles Feld-»Freudenhaus« für Offiziere .............................. 56 Abbildung 9: Preisverzeichnis eines Kriegsbordells .................................... 57 Abbildung 10: „Nur für deutsche Soldaten“ .................................................... 58
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: In den Krankenhäusern des Deutschen Reiches
eingegangene Fälle ................................................................... 21 Tabelle 2: EinwohnerInnen wg. venerischer Krankheit in ärztlicher
Textquellenverzeichnis
Text 1: BLOCH, Iwan. Die Prostitution (1912) ........................................ 37 Text 2: TROLL-BOROSTYÁNI, Irma. Lieb Mütterchens Sorge (1900) ...... 38 Text 3: Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich ................................ 39 Text 4: Berliner Polizeivorschrift von 1902 .......................................... 40 Text 5: FRAPAN-AKUNIAN, Ilse. Die Retter der Moral (1905) .................. 42 Text 6: LOMBROSO, Cesare; FERRERO, Gugliemo.
Die geborene Prostituierte (1894) ............................................ 44 Text 7: JERUSALEM, Else. Salon Goldscheider (1909) .......................... 45 Text 8 PAPPRITZ, Anna Herrenmoral (1903) ......................................... 47 Text 9: BLASCHKO, Alfred Der Wiener Kuppeleiprozeß (1906) ............ 48 Text 10: PANIZZA, Oskar. Prostitution (1892) .......................................... 51
Einleitende Vorbemerkung zu Fragestellung und Literatur
Diese Arbeit wird sich mit der Fragestellung »Reglementierung der Sexualität: Frontbordelle und „wilde“ Prostitution« im Ersten Weltkrieg als einer Facette des »Lebens im Schatten beider Weltkriege« 1 auseinandersetzen. Vornehmlich prob-lemorientiert soll dabei vor allem der erste Aspekt - die R e g l e m e n t i e r u n g der Sexualität - im Vordergrund stehen, die allgemeinen Bedingungen unter denen Sexualität zu jener Zeit stattfindet. Problemorientiert deshalb, weil es nicht um isolierte Faktizität, sondern um Darstellung von Tendenzen im Kontext einer spezifischen gesellschaftlichen Ordnung mit dem Versuch einer Bewertung gehen soll - keinesfalls zufällig ist in der Fragestellung von »reglementierter S e x u a l i t ä t « und nicht bloß der Prostitution die Rede.
Werden die nachfolgenden Ausführungen in diesem Sinne entgrenzt und greifen sie zumindest eingangs bis auf die Anfänge der Aufklärung Ende des 17. Jahrhunderts zurück, so sollen sie jedoch bereits zu Beginn soweit eingeschränkt werden, als allein der Komplex der Heterosexualität behandelt werden wird. Dies liegt zum einen am zur Bescheidung auffordernden Rahmen einer Referatsausarbeitung, zum ande- renschweigt die ohnehin recht „übersichtliche“ Literatur sich beispielsweise zur Homoerotik fast durchgängig aus. 2 Häufig tangiert sie im Allgemeinen das Thema dieser Arbeit nur unter anderen Fragestellungen oder engt diese fachspezifisch ein. 3 Die Zuschreibung eines Quellencharakters literarischer Beiträge jener Zeit und entsprechend deren Einbeziehung 4 fußt auf der generellen Annahme spezifischer, über eine Abbildfunktion der Wirklichkeit hinausgehender Wahrhaftigkeit der Kunst und bietet zugleich eine Möglichkeit empathisch Einblicke in Mentalitäten zu erhalten.
Zu Begriff und Form der »Prostitution« - als bei aller Relativierung dennoch zentralem Topos - soll nur vorweggenommen sein, dass diese üblicherweise als Negation der »Einehe« zu jener in einem abhängigen Verhältnis steht und daher immer auch
1 In Anspielung auf den Seminartitel.
2 Dagegen widmen die hier herangezogenen zeitgenössischen Standardwerke zu
Sexualität und Sittlichkeit des frühen 20. Jahrhunderts, BLOCH und HIRSCHFELD, um-
fangreiche Teile ihrer Werke dem „Panoptikum der Paraphilien“; vgl. dazu aber v. a.
Kapitel 1. dieser Arbeit, S. 4ff.
3 So beschäftigt sich DANIEL mit »Arbeiterfrauen in der Kriegsgesellschaft«. HERVÉ,
OMRAN, SCHMACKPFEIFFER und andere, beispielsweise die Beiträge der ARIADNE, be-
handeln Aspekte der »Frauenbewegung(en)« und SAUERTEIG medizingeschichtlich
»Geschlechtskrankheiten und Gesundheitspolitik in Deutschland im 19. und frühen
20. Jahrhundert«.
4 Vgl. Beispiele aus SCHMIDT (Hg.) Gebuchte Lust 1996 im Anhang, S. 37-51.
Reglementierung der Sexualität
Elemente einer Entsprechung beinhaltet. Erneut trägt die Formulierung der »regl e m e n t i e r t e n S e x u a l i t ä t « diesem Umstand in zutreffender Weise - zumindest für die bürgerliche Gesellschaft im Deutschen Reich der Jahrhundertwende, dem Wilhelminismus - Rechnung.
Zunächst ausgeführt werden soll die Soziogenese des spezifischen Sprechens über und Umganges mit Sexualität mit der Darstellung verschiedener Motive und Interessenlagen einzelner gesellschaftlicher Gruppen. Daran anschließend werden die jeweiligen konkreten Ansätze in (Zivil-) Gesellschaft der Friedenszeit und im Militär, sowie ihre Metamorphosen unter den veränderten Bedingungen des Ersten Weltkrieges skizziert. Ein kurzes Ergebnis soll dabei den Ertrag unter der Fragestellung nach Kontinuität oder Wandel zusammenfassen.
1 Sexualität als öffentliches Thema:
Das Private wird politisch
Die für die Jahrhundertwende festzustellende, »klinisch rein« modifizierte Rückkehr des Themas »Sexualität« aus Unsichtbarkeit und Verdrängung in den breiteren öffentlichen Diskurs 5 steht in mehrfacher Hinsicht, wie noch gezeigt werden soll, im Kontext (der Dialektik) der Aufklärung und der mit ihr eng verbundenen politischen und ökonomischen Emanzipation des Bürgertums. Als anschauliche Beispiele der öffentlichen und unzweideutigen Präsenz von Abhandlungen über Sexualität sei auf die im Anhang dokumentierten Verlagsankündigungen (allerdings 1919, 1930) sowie das BLOCH-Exzerpt verwiesen. 6
Rationalisierung der gesellschaftlichen Produktion und sittliche Zäsur. Etabliert sich zunächst im ausgehenden 18. und verstärkt im 19. Jahrhundert die Trennung von »Öffentlichem« und »Privatem« - als lebensweltliche Bezugspunkte von Erwerbs- und Hausarbeit -, so bildet diese hierin die sozioökonomische Basis einer in ihrem polarem Verständnis historisch neuen Geschlechterdualität von »Mann«
5
Vgl. nachfolgend v. a. FOUCAULT
Wille zum Wissen
2003
SAUERTEIG Krankheit 1999; HERVÉ Frauenbewegung 1998
3 1994
6 Vgl. die zeitgenössischen Verlagsankündigungen Abbildung 1, S. 34, Abbildung 2,
S. 35, Abbildung 3, S. 36, sowie Text 1, BLOCH, Iwan. Die Prostitution (1912), S. 37,
im Anhang dieser Arbeit. Der Verweis auf »mannigfaltiges Illustrationsmaterial« bei
HIRSCHFELD deutet auf nicht nur akademisches Erkenntnisinteresse hin.
und »Frau« mit einer eindeutigen und exklusiven Zuordnung der jeweiligen Wirkungsbereiche. Die mit der Industrialisierung einher gehende Urbanisierung und der damit verbundene Wandel der sozialen und ökonomischen Beziehungen führen zur Auflösung der traditionellen Zusammenhänge des »Hauses« als - nicht im biologischen Sinne - familialer Produktions- und Lebensgemeinschaft. Analog zur infolge der Rationalisierung der Produktionsverhältnisse entstehenden gesellschaftlichen Arbeitsteilung entwickelt sich eine geschlechtsspezifische, die - idealiter - der Frau die Rolle der »Hausfrau und Mutter« zuweist. Sie, die Frau nämlich, organisiert den nun reinen Konsumhaushalt und ist darin für die materiale, biologische aber auch emotionale Reproduktion der Arbeitskraft verantwortlich: Die moderne Familie ist als eine Begleiterscheinung der Industriegesell-
schaft entstanden. Privatheit, Intimität und die heute üblichen Geschlechter-
7 rollenklischees stammen aus dem 19. Jahrhundert.
Der Staat als sexualethischer Erbe der Kirche. Die „»innerweltliche Askese«“ als konstitutives Merkmal des von WEBER beschriebenen „»Geist[es]« des Kapitalismus“ 8 umfasst als Distinktion zur Frivolität des Adels und zur »Sittenlosigkeit« in den »niederen Ständen« auch den Bereich der Sexualität mit der Erwartungshaltung von Trieb- bzw. Affektkontrolle. Als Erbe der Kirchen, beispielsweise in Fragen des Eherechts, institutionalisiert der bürgerliche Staat - trotz der Konflikte im Kulturkampf - entsprechend vor allem die Wert- und Ordnungsvorstellungen der christlichen Sexualmoral. Er perpetuiert aber darin nicht nur deren wirkungsgeschichtlich relevanten Annahmen einer Subordination unter den Mann oder einer intellektuellen und moralischen Inferiorität »der Frau«, sondern verhilft diesem Verständnis nach einem relativen Bedeutungsverlust der Kirchen seit dem aufgeklärtem Absolutismus im allgemeinen Anspruch der Gesetze - und der wachsenden Potenz ihrer Durchsetzung - zu einer weitaus machtvolleren Restauration. 9 Pointiert und frei von Betroffenheit kann HIRSCHFELD die Inhalte der bürgerlichen Sexualmoral zusammenfassen:
Im Mittelpunkt dieser neuen Gesellschaftsmoral […] steht das kapitalistische
Eigentum und alle aus diesem abgeleiteten Sittenbegriffe und Tugenden. Als
7 LEYRER Sexualität 2000, S. 35.
8 Vgl. WEBER Ethik [1904/05; 1920] 2000.
9 Vgl. beispielsweise das 1900 in Kraft getretene Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Zur
zeitgenössischen Kritik der bürgerlichen Frauenbewegung vgl.: SCHADE Rechts-schutzbewegung, in: Ariadne #25 Der »Bund« 5/1994, S. 36ff. Vgl. auch (mit interna-
3 tionalen Bezügen): BEBEL Frau [1929] 1994 , Kap. XV »Die rechtliche Stellung der
Frau«, S. 264ff.
Reglementierung der Sexualität
solche gelten der siegreichen Bourgeoisie Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit,
einfache Lebensführung, weitgehende Kommerzialisierung aller Lebensver-hältnisse, Unverletzlichkeit des durch die Ehe institutionell geregelten eroti-schen Besitzrechtes auf die Frau und die daraus erwachsende Heiligkeit der
Ehe selbst, Verpönung jedes außerehelichen Geschlechtsverkehrs insbe-sondere für die Frau, deren Sexualität ja gerade das Eigentum des Mannes
und die Tauschware für die Bestreitung ihres Lebensunterhaltes darstellt,
und die Schaffung eines Sicherheitsventils für den als unbezwingbar be-
10 zeichneten Geschlechtstrieb des Mannes in der Prostitution.
Im »Prozess der Zivilisation« gibt es aber, noch vor dem religiösen oder politischen, nach ELIAS sozialpsychologisch den zunehmenden Zwang, der den Erwachsenen […] zur Intimisierung aller und ganz beson-
dersder sexuellen Triebäußerungen auferlegt ist, ferner den »Bann des
Schweigens«, […] die Belastung der meisten Worte, die auf das Triebleben
Bezug haben, Symbol der seelischen Belastung, das alles baut eine relativ
sehr dichte Mauer der Heimlichkeit […]. Es sind die soziogenen Verdrän- 11 gungen in ihnen, die dem Sprechen [über Sexualität] Widerstand leisten.
Anspruch und Wirklichkeit.
Während also die kulturelle Hegemonie des Bürgertums zur öffentlichen Prüderie mit dem Ausfluss einer Familienideologie führt, die in der 2. Hälfte des 19. Jahrhundert vor allem im viktorianischen England und dem wilhelminischen Deutschland ihren Höhepunkt findet und Sexualität tabuiert, privatisiert und (in der Reduktion auf Fortpflanzung) funktionalisiert, stellt sich die soziale und sexuelle Realität der überwiegenden Bevölkerungsteile gegenteilig dar. Auch die auf tatsächlicher Betroffenheit beruhenden oder diese antizipierenden Deklassierungsängste der bürgerlichen Mittelschichten tragen zum Phänomen sinkender Geburtenzahlen, immer weniger und späterer Eheschließungen und einer steigenden Zahl von Ehescheidungen bei
-
das eigene Familienideal ist schlicht nicht mehr (bzw. noch nicht) finanzierbar. Die Masse der proletarischen Bevölkerung ist von vorneherein bar der materiellen Voraussetzungen.
12
Ihre Verelendung zwingt sie in Bedingungen, die durch Mangel, Abhängigkeit und Beengtheit gekennzeichnet sind. Das »Schlaf-« und »Kostgängerwesen« beispielsweise ist eine übliche Wohnform, bei der kostbarer »Freiraum« der (Einzimmer-) Haushalte Dritten entgeltlich zur Ver-
10 HIRSCHFELD (Hg.) Sittengeschichte, Bd. 1 1930, S. 3f.
11 ELIAS Zivilisation, Bd. 1 [1939] 1997, S. 342. Das Zitat steht im Zusammenhang mit
den Veränderungen in der sexuellen Aufklärung als der „Notwendigkeit, den Heran-wachsenden auf den gleichen Stand der Triebverhaltung und -regelung zu bringen,
wie die Erwachsenen […]“ (ebd.).
12 3 Vgl. BEBEL Frau [1929] 1994 , Kap. XI »Die Chancen der Ehe«, S. 164ff, v. a. das
angeführte Datenmaterial der Volkszählung für das Deutsche Reich vom 1.12.1900.
fügung gestellt wird. »Intimität«, als Kategorie der ohnedies nicht als eigener Anspruch formulierten bürgerlichen Moral 13 , wird zur Farce:
So ist eine Reihe von Gründen vorstellbar, die zu sexuellen Beziehungen
zwischen Arbeiterfrauen und Kostgängern geführt haben können: eine ge-
wisse Gleichgültigkeit der Bedeutung der »Liebe« gegenüber genauso wie
die Aussicht, der Kostgänger würde sich im Hause ein wenig nützlich ma-chen, den Kindern mal ein Geschenk mitbringen oder in Hungerzeiten sein
dann relativ reichlicheres Geld mit der Wirtsfamilie teilen. Mag auch Zunei-gung und Sympathie, die Lust an der Lust, im Spiel gewesen sein, so doch
wahrscheinlich häufiger das unbeteiligte, oft auch brutale oder sogar ver-
zweifelte Greifen nach dem Fleisch eines anderen Menschen, um etwas Le-
14 bendiges zu spüren.
»Großstadt« als Sujet der Kritik an der Moderne. Im Fokus der durch die tiefgreifenden gesellschaftlichen Veränderungen im Zuge der Industrialisierung angestoßenen (konservativen) »Kultur-« und »Fortschrittskritik«, die die Entwicklungen der Großstädte als Ausdruck einer zivilisatorischen Degeneration mit einem anti-modernistischen und romantisierten Bild der »natürlichen« ländlichen Sozialstrukturen kontrastiert, liegt vor allem die rapide ansteigende Zahl vielfältiger sexueller Dienstleistungen (Prostitution) und Ausdrucksformen (»Perversionen«). In diesem Zusammenhang verweist OMRAN am Beispiel der bürgerlichen Frauenbewegung auf die latent und manifest antisemitischen Konnotationen solcher »Großstadtdiskurse«. 15
Das staatliche Interesse an der Sexualität: Bevölkerungspolitik. Die enormen sozialen und ökonomischen Widersprüche und die demographische Deformation eines »Frauenüberschusses« 16 in den westeuropäischen Industriestaaten machen die politische Relevanz der »Sexualität« evident: Es […] entsteht ein politischer, ökonomischer und technischer Anreiz, vom Sex
zu sprechen. Und das […] in Form von Analyse, Buchführung, Klassifizie-
13 Vgl. dagegen: BEERMANN soziale Kontrolle 1997, S. 4ff; S. 5: „Das b ü r g e r l i c h e
I d e a l d e r E h e ist in den noch überwiegend ländlich, traditionell geprägten Ar-beiterkreisen das erstrebenswerte Leitbild für ein p r i v a t e s G l ü c k “ [Hervorhe-
bungend. d. A.].
14 THEWELEIT Männerphantasien [1977; 1978] 2000, S. 151 (Bd. 1).
15 OMRAN Prostituierte, in: BERESWILL; WAGNER (Hg.) Antisemitismus 1998, S. 65ff. Vgl.
auch SAUERTEIG Krankheit 1999, zu »Großstadtdiskurse«: S. 44ff; zu Antisemitis-
mus: S. 37.
16
Vgl. HERVÉ
Bürgerinnen,
in: DIES.
Frauenbewegung
1998 3 1994
Reglementierung der Sexualität
rung und Spezifizierung, in Form quantitativer oder kausaler Untersuchun-
gen.[…] Die Regierungen entdecken, daß sie es nicht nur mit Untertanen
[…], sondern mit einer «Bevölkerung» mit spezifischen Problemen und eige-
nen Variablen zu tun haben wie Geburtenrate, Sterblichkeit, Lebensdauer,
Fruchtbarkeit, Gesundheitszustand, Krankheitshäufigkeit, Ernährungsweise
17 und Wohnverhältnissen […].
Von Interesse ist die »Sexualität« der Bevölkerung für den bürgerlichen Staat und seine Eliten nicht nur zur Aufrechterhaltung der diffusen »sittlichen« Ordnung, sondern auch zur eigenen Bestandssicherung. Es gilt abstrakt der die - angesichts des schwelenden und manifesten Klassenkampfes existenziellen - Berechenbarkeit und Kontrolle der (proletarischen) Bevölkerung subversiv unterlaufenden und daher als Bedrohung erscheinenden chaotischen Libido restriktiv zu begegnen. Konkret spielen unter anderem auch bevölkerungspolitische Interessen im Schatten des Imperialismus, die Sicherung des Arbeitskräftepotentials und der Wehrkraft eine Rolle. 18
Das neue Frauenbild und Sexualität als Bedrohung. Zwar in Bezug auf Frei-korps-Offiziere, deren Denkwirklichkeiten aber wie kaum andere vom Geiste des Wilhelminismus geprägt sind und daher hier von Belang, konstatiert THEWELEIT […] sie [die Offiziere, d. A.] konstruieren ein Frauenbild der Höhe (»weiße
Gräfin«), das sie anbeten, das asexuell sein muß; sie verfolgen die Sexuali-tät der »niederen« Frau in der Proletarierin, der Kommunistin, der Jüdin (=
Huren) durch Prostituierung und Ermordung, und sie erhalten den Mangel in
der Beziehung zu den eigenen (kindererzeugend asexuellen) Frauen auf-recht, indem sie sie aus den gesellschaftlichen Produktionen und aus ihren
»Bünden« heraushalten (namenlose Ehefrau). Diese Unterdrückungsfor-
19 men: Anbetung, Tötung, Nutzbarmachung gehören zusammen.
Hier finden sich die oben beschriebenen Aspekte wieder: die Tendenz zur »Privatisierung« von Frauen, die wachsende Suspektabilität von Sexualität und die Ambivalenz der monogamen Ehe, die im Maße ihrer Institutionalisierung zugleich auch immer ihre Negation - als eine Form, neben Konkubinat und so genannten Verhältnissen: die Prostitution - enthält. In der vermeintlichen Bedrohung durch die Sexualität der Proletarierin ist die Konnotation mit »Sozialdemokratie« angedeutet, in der Gleichsetzung von Jüdin und Hure der antisemitische Unterton in den Abwehrdiskursen (des »Fremden«) jener Zeit. Nur in der radikalen Differenz der »Klassen« kann für die bürgerlichen Männer die als Bedrohung erfahrene Sexualität von der »reinen« Liebe, der sehnsüchtigen Verehrung abgespalten werden,
17 14 FOUCAULT Wille zum Wissen 2003 , S.29, 31.
18 Vgl. ENDLICH Herrenmoral, in: Ariadne #17 Widerstand 3/1990, S. 27.
19 THEWELEIT Männerphantasien [1977; 1978] 2000, S. 381 (Bd. 1).
[…] in den rational vergesellschafteten Legitimationen und Formen der „Ven-
tilsitte“Prostitution [bekommt] […] „a u ß e r eheliche Sexualität“ […] stabili- 20 sierende Funktionen. Eine zeitgenössische Kritik klagt an:
Schlägt niemand das soziale Gewissen angesichts der Selbstverständlich-
keit, mit der so manche Männer der höheren Gesellschaftskreise Beziehun-gen anknüpfen mit Mädchen der unteren Klassen, Beziehungen, die vom
Mann von vorneherein als flüchtiges Liebesabenteuer gedacht sind, das
Mädchen aber Ehre, Ansehen, Stellung und mehr kosten können, dieselben
Männer, die jeden sogenannten „Fehltritt“ ihrer Schwester oder Familienan-
gehörigen an dem schuldigen Standesgenossen mit der Pistole rächen zu
21 müssen glauben?!
Wissenschaft als Begründerin der Sozialtechnik. Ob »weiße« (Gräfin) oder »rote« (Proletarierin) Frau, gemeinsam ist beiden ihre Objektivierung durch ein Frauenbild als Dispositiv ihrer Wahrnehmung. Das Subjekt der o. g. »Analyse« und »Untersuchung« ist die moderne Wissenschaft, die unter dem Vorzeichen der aufgeklärten »Rationalität« Sexualität entdämonisiert und systematisiert. Unsere Zivilisation besitzt, zumindest auf den ersten Blick, keine »ars
erotica«. Dafür ist sie freilich die einzige, die eine »scientia sexualis« be- 22 treibt.
Die ausdifferenzierten Disziplinen, allen voran die Medizin, benennen abweichendes Verhalten von der Norm (der heterosexuell-monogamen Ehe). Das »Perverse« ist nicht mehr abzustrafende Handlung, sondern der oder die »Perverse« wird zum Individuum sui generis - die neu gefundene Nüchternheit überführt das gut/richtig oder böse/falsch der Moral und der Gesetze in »objektive« Kategorien von wahr und falsch. 23 Gegen die vordergründige Repression kommt es zur diskursiven Explosion. Der Begriff »(Homo-)Sexualität« selbst entsteht bezeichnenderweise - als Fachterminus im deutschen Sprachraum - erst am Anfang des 19. Jahrhunderts. 24
Geschlechtskrankheiten [sind] nicht mehr allein privates Schicksal, sie [wer-den] auch nicht mehr als »gerechte« Strafe für »sündiges« Verhalten gewer-tet, sondern man [sieht] ihre Verbreitung als ein Problem, das Staat und Ge-
sellschaft gleichermaßen [betrifft] und [definiert] damit ein neues Feld
25 gesundheitspolitischen Eingreifens.
20 2 SCHULTE Sperrbezirke 1994 , S. 151 [Umstellung des Zitats] [Hervorhebung d. d. A.].
21 KIRCHHOFF Mutterschutz 1915, S. 17.
22 14 FOUCAULT Wille zum Wissen 2003 , S. 61.
23 Vgl. ebd., S. 47f.
24 24 Vgl. Art.: »Homosexualität«, in: KLUGE Etymologisches Wörterbuch 2002 , S. 420.
25 SAUERTEIG Krankheit 1999, S. 16.
Reglementierung der Sexualität
Mit den Erkenntnissen der Pathologie, die den sozialen Kontext bei der Ausbreitung von (Geschlechts-) Krankheiten zu Tage treten lassen, verlagert sich der ordnungspolitisch-polizeiliche Schwerpunkt im staatlichen Instrumentarium des Umgangs mit »Sexualität« und »Prostitution« hin zu ihrer Medikalisierung. 26
Ambivalenz des öffentlichen Sexualitätsdiskurses. Neben den unbestreitbaren positiven Effekten für die Betroffenen, beispielsweise für venerisch Kranke das mit der Anerkennung als Kranke zur Jahrhundertwende verbundene Recht auf Heilung und mit der Entwicklung von »Salvarsan« auch zunehmende therapeutische Erfolge 27 , führt die akademische Institutionalisierung von »Sozial-« und »Rassenhygiene« auch zu einer weitreichenden Kontrolle, die das »Private« als Schutzraum aufbricht und die Verantwortung für den eigenen Körper an »ExpertInnen« delegiert: In Begriffen der Unterdrückung gefasst, erscheinen die Dinge mehrdeutig.
So etwa sieht es nach Milde aus, denkt man daran, wie beträchtlich sich die
Gesetzesstrenge gegenüber sexuellen Vergehen im Lauf des
19. Jahrhunderts gemildert hat und wie oft die Justiz solche Fälle zugunsten
der Medizin aus den Händen gegeben hat. Umgekehrt sieht es nach einer
gerisseneren Version der alten Härte aus, denkt man an alle von Pädagogik
und Therapeutik eingesetzten Kontrollinstanzen und Überwachungsmecha-
nismen. Es kann schon sein, daß die Intervention der Kirche in die eheliche
Sexualität und die Ablehnung des »Betruges« an der Natur seit zweihundert
Jahren viel von ihrem Nachdruck verloren haben. Dafür ist allerdings jetzt
die Medizin gewaltsam in die Lüste des Paares eingedrungen: sie hat eine
ganze organische, funktionelle oder geistige Pathologie erfunden, die an-
geblich aus den »unvollständigen« sexuellen Praktiken hervorgeht; sie hat
mit großer Sorgfalt alle damit verbundenen Lüste bestimmt und in die »Ent-
wicklung« und die »Störungen« des Trieblebens eingereiht. Sie hat ihre
28 Verwaltung übernommen.
Die »phänotypische« (sexuelle) Freiheit und Freizügigkeit ist tatsächlich nur „im Rahmen einer automatischen, als Gewohnheit angezüchteten Bindung und Umformung der Affekte sehr hohen Grades“ gegeben, denn
[n]ur in einer Gesellschaft, in der ein hohes Maß von Zurückhaltung zur
Selbstverständlichkeit geworden ist können sich […][Gebräuche] von solcher
Art, und - gemessen an vorangehenden Phasen - solcher Freiheit entfal-
29 ten.
26 Vgl. ebd., S. 19.
27 Vgl. ebd., »medizinischer Fortschritt«: S. 28ff; »Versicherungsleistungen«: S. 145ff.
Zu »Methoden der stationären Syphilistherapie« vgl.: BEERMANN soziale Kontrolle
1997, S. 79.
28 14 FOUCAULT Wille zum Wissen 2003 , S. 45.
29 ELIAS Zivilisation, Bd. 1 [1939] 1997, S. 350 [Umstellung des Zitats]. Das Zitat steht
im Zusammenhang mit dem Wandel der Bade- und Sportsitten.
2 Vom sozialen Phänomen zum militärischen Problem:
Entwicklungen im Umgang mit Sexualität und
Prostitution
2.1 Ansätze in der Friedenszeit: Reglementierung und Konzessionierung vs. Abolitionismus
Gelegenheitsprostitution als Begleiterscheinung der Industrialisierung. Infolge des in 1. bereits dargestellten umfassenden Strukturwandels wird Prostitution - vor allem junger Frauen - im (ausgehenden) 19.Jahrhundert zum (wahrgenommenen) Massenphänomen. 30 Neben den »traditionellen« »Karrieren« von weiblichen Hausbediensteten, die mitunter nach sexuellen Übergriffen ihrer »Herr-schaften« schwanger und entlassen wurden und durch soziale Diskriminierung ihrer - in Konsequenz der zölibatären Struktur ihrer Tätigkeit - unehelichen Mutterschaft gezwungen sind, ihren Lebensunterhalt in den Schattenökonomien am Rande der Gesellschaft zu verdienen, werben nun auch einschlägige private »Arbeitsvermittlungsstellen« vermehrt um junge Frauen, die aus ländlichen Gebieten kommend durch die Verarmung ihrer (mittelständischen) Familien in der Stadtflucht die einzige Möglichkeit zum notwendig gewordenen eigenen Erwerb sehen, und nutzen deren Naivität und Unsicherheit, um sie einem Milieu zuzuführen, dessen Eigendynamik die Aufnahme einer »seriösen« Tätigkeit faktisch ausschließt. Die bekannte Form der hauptberuflichen Prostitution, die sich so etwa aus ehemaligen oder »potentiellen« Dienstmädchen rekrutiert 31 , wird ergänzt um die neue der nebenberuflichen. Dieser gehen jene Frauen nach, deren Entlohnung an der Grenze des Existenzminimums liegt, so beispielsweise Fabrik- oder Heimarbeiterinnen, es gibt aber auch Frauenberufsprofile, deren Ausgestaltung die Gelegenheitsprostitution regelrecht nahe legen. Verkäuferinnen sind über den Konnex der »Ware« und der »Dienstleistung« ideell und in der Konfrontation zwischen den Klassen in einem Warenhaus funktional »verfügbar«, zumal sie in Habitus und Kleidung bürgerlich attribuiert sind, ohne tatsächlich die ehrbare (= asexuelle) »Höhere Tochter« zu sein. Eher material begründet ist die Prostitution bei anderen Tätigkeiten. Kellnerinnen arbeiten fast durchgängig ohne festen Lohn, sie sind von Trinkgeldern und anderen »Zuwendun-
30 Vgl. nachfolgend v. a.: GLEß Reglementierung 1999; SAUERTEIG Krankheit 1999;
BEERMANN
soziale Kontrolle
1997; BEBEL
Frau
[1929] 1994
2 1994
31 Vgl. Text 2, TROLL-BOROSTYÁNI, Irma. Lieb Mütterchens Sorge (1900), S. 38, im An-
hang dieser Arbeit.
Reglementierung der Sexualität
gen« ihrer Kundschaft abhängig. Vergleichbar ist die finanzielle Situation von weiblichen Kirmesangestellten, Schauspielerinnen, »Chor-« oder »Ballettmädchen«. 32 BEBEL weiß noch:
Aber auch die höheren Klassen liefern ihr Kontingent zur Prostitution, nur ist
es nicht die Not, sondern Verführung und Neigung zu einem leichtfertigen
33 Leben, zu Putz und Vergnügungen.
Und erbringt zugleich einen Beleg der zweifelhaften kleinbürgerlichen Provenienz subtextueller sozialdemokratischer Moral- und Geschlechtervorstellungen.
Problematik der (zeitgenössischen) Statistik. Zahlen, die das Ausmaß der Prostitution empirisch zuverlässig quantifizieren könnten, stehen nicht zur Verfügung. Es liegt zum einen in der Natur des von Diskriminierung und Repression bedrohten Gegenstandes (und seiner Ausbeutungsinteressen) begründet, sich einer Betrachtung von außen zu entziehen, sodass die Angaben über polizeilich erfasste sexuelle Dienstleisterinnen nur als Minimum orientieren, zum anderen produziert diese Erfassungspraxis selbst eine äußerst problematische (weil inflationäre) Kategorie der »Prostituierten«, sodass wiederum von einer tatsächlich niedrigeren Zahl auszugehen ist - gleiches gilt für die Schätzungen von so genannten »Dunkelziffern«. 34 Auf diese Aspekte soll weiter unten noch näher eingegangen werden.
Bei BEBEL finden sich - z. T. selbst unter o. g. Vorbehalten relativierte (und etwas zusammenhangslos, was auch auf die Schwierigkeit der Datenlage hinweist) - nachstehendeZahlen 35 : In Paris gibt es 1852 217 Bordelle, 1892 noch 60 - mit 600 bis 700 Prostituierten - und 1900 42. Eine Untersuchung des Munizipalrates von 1889 gibt allerdings insgesamt 120.000 Frauen an, die sich prostituieren, der Polizeipräfekt geht (um 1908) von 6.000 eingeschriebenen und 70.000 »heimlichen« aus. Die disparaten Angaben über »offizielle«, d. h. registrierte und - in Frankreich - auchin »öffentlichen Häusern« staatlich organisierte und überwachte Prostituierte 36 ,
32 2 Vgl. umfassend: SCHULTE Sperrbezirke 1994 , »Dienstmädchen«: S. 69ff; »Arbeite-
rinnen«, »Verkäuferinnen«, »Kellnerinnen«: S. 88ff; »Schauspielerinnen«: S. 105ff.
Vgl. auch: BEERMANN soziale Kontrolle 1997 »Städtische Frauenerwerbstätigkeit«,
S. 3ff. Übersichtlich: SCHMACKPFEIFFER Frauenbewegung 1989, S. 15f.
33 3 BEBEL Frau [1929] 1994 , S. 200.
34 Vgl. BEERMANN soziale Kontrolle 1997, S.22.
35 3 Vgl. BEBEL Frau [1929] 1994 , Kap. XII »Die Prostitution eine notwendige soziale
Institution der bürgerlichen Welt«, S. 182ff, hier: 4. »Das Wachstum der Prostitution.
Uneheliche Mütter«, S. 197ff.
36 Vgl. ebd., S. 185f. In Deutschland verhindert dies zumindest de jure der §180 des
Reichsstrafgesetzbuchs (RStGB), der den Straftatbestand der »Kuppelei« nennt;
Arbeit zitieren:
Sven Rößler, 2003, Reglementierung der Sexualität, München, GRIN Verlag GmbH
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Ratgeber zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten. Diplomarbeiten - ...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 39 Seiten
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Sven Rößler hat einen neuen Text hochgeladen
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