I
GLIEDERUNG
ABK ÜRZUNGSVERZEICHNIS II
SYMBOLVERZEICHNIS III
A. Problemstellung 1
B. Ertragsteuern im deutschen Steuersystem 1
I. Grundzüge der Einkommensteuer und ihrer Zuschlagsteuern 1
II. Grundzüge der Körperschaftsteuer und ihrer Zuschlagsteuer 3
III. Grundzüge der Gewerbesteuer 3
1. Wesen der Gewerbesteuer 3
2. Steuergegenstand der Gewerbesteuer 4
3. Steuerschuldner der Gewerbesteuer 5
4. Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer 5
5. Korrekturgrößen der Gewerbesteuer 5
6. Ermittlung und Erhebung der Gewerbesteuer 7
C. Eingliederung der Gewerbesteuer in die Systematik der Ertragsteuern 7
I. Rechtfertigung der Gewerbesteuer 7
1. Nach dem Äquivalenzprinzip 7
2. Nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip 8
II. Entwicklung der Gewerbesteuer 9
III. Kritik an der Gewerbesteuer 10
1. Von Seiten der Gewerbebetriebe 10
2. Von Seiten der Gemeinden 11
3. Von Seiten der Wissenschaft 11
D. Schlussbetrachtung und Ausblick 12
LITERATURVERZEICHNIS 14
VERZEICHNIS DER RECHTSQUELLEN 17
Abs. Absatz AO Abgabenordnung Art. Artikel bzw. beziehungsweise ca. circa d.h. das heißt Diss. Dissertation EStG Einkommensteuergesetz f. folgende ff. fortfolgende GemFinRefG Gesetz zur Neuordnung der Gemeindefinanzen GewStR Gewerbesteuerrecht GewStG Gewerbesteuergesetz GG Grundgesetz Hrsg. Herausgeber i.d.R. in der Regel i.H.v. in Höhe von i.S.d. im Sinne des i.V.m. in Verbindung mit KGaA Kommanditgesellschaft auf Aktien KStG Körperschaftsteuergesetz Mrd. Milliarden S. Seite u.a. unter anderem vgl. vergleiche z.B. zum Beispiel
- 1 - A.Problemstellung
Die Gewerbesteuer gilt als umstrittenste Steuerart Deutschlands. 1 Ursprünglich als Objektsteuer konzipiert, 2 wurde sie Teil einiger einschneidender Reformen, die ihre Ausgestaltung und ihr Wesen zum Teil deutlich veränderten, ihre Kritiker allerdings nicht verstummen ließen. Teil der Diskussion sind immer wieder mögliche neue Gestaltungsformen, die von einer Modernisierung oder Revitalisierung bis hin zu einer Abschaffung der Gewerbesteuer reichen. 3
Mit Hilfe dieser Arbeit erlangt der Leser zunächst einen Überblick über die deutschen Ertragsteuern im Allgemeinen, bevor dann vor allem auf die Gewerbesteuer im Besonderen eingegangen wird. Im Abschnitt C wird, nach einer Rechtfertigung der Steuerart, auf ihre Wandlung und die Kritik an ihr eingegangen, um sie in das System der Ertragsbesteuerung einzubetten.
Die Arbeit schließt mit einer Zusammenfassung und einem kurzen Ausblick, der sich bei den anhaltenden Diskussionen um diese Steuerart anbietet.
B. Ertragsteuern im deutschen Steuersystem
Eine allgemeingültige Systematisierung hat sich im deutschen Steuerrecht bislang nicht herauskristallisieren können. Die Gruppierungsmöglichkeiten gelten eher als äußerst vielfältig und unterschiedlich. 4
Allerdings hat sich in der Betriebswirtschaftslehre eine Gliederung in Ertrag-, Verkehr- und Substanzsteuern durchgesetzt, 5 die sich nach der Einheitlichkeit der Besteuerungsbasis ergibt. 6
Als Teil der Ertragsteuern gelten im Allgemeinen die Einkommen-, die Körperschaft- und die Gewerbesteuer. Vervollständigt werden sie mit den so genannten Zuschlagsteuern - der Kirchensteuer und dem Solidaritätszuschlag. 7
I. Grundzüge der Einkommensteuer und ihrer Zuschlagsteuern
Die Einkommensteuer ist die bedeutendste Steuereinnahmequelle der Gebietskörperschaften. Sie steht Bund, Ländern und Gemeinden gemeinschaftlich zu 8 und erbringt ca. 30% des gesamten Steueraufkommens. 9
1 Vgl. Wendt [1987], S. 1257; Arndt [2001], S. 110.
2 Vgl. Haberstock/Breithecker [2005], S. 76.
3 Vgl. Pfaffernoschke [1990], S. 223 ff; Courage [1991], S. 15 ff; Jachmann [2004], S. 43 ff.
4 Vgl. Schult [1983], S. 75; Selchert [2001], S. 23 ff; Haberstock [2005], S. 7 f.
5 Vgl. Rose [2004], S. 23.
6 Vgl. Selchert [2001], S. 23.
7 Vgl. Selchert [2001], S. 23; Kraft/Kraft [2004], S.2.
- 2 -Gemäß § 1 EStG unterliegen natürliche Personen der Einkommensteuer, wobei der Gesetzgeber zwischen der unbeschränkten und der beschränkten Einkommensteuer-pflicht unterscheidet. 10
Die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht hat zur Folge, dass natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort in Deutschland ihre sämtlichen Einkünfte hierzulande zu versteuern haben (Welteinkommensprinzip). 11 Beschränkt einkommensteuerpflichtig sind hingegen natürliche Personen ohne Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort in Deutschland. Hier gilt das so genannte Territorialprinzip, nach dem nur die inländischen Einkünfte in Deutschland zu versteuern sind. 12
Die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer bildet der Vermögenszuwachs, der sich durch eine wirtschaftliche Tätigkeit einer natürlichen Person am Markt ergibt. Alle anderen Vermögensmehrungen sind nicht einkommensteuerpflichtig. 13 Dabei erfasst das EStG das Einkommen des Steuerpflichtigen nur insoweit, als es ihm aus den in § 2 Abs. 1 EStG aufgeführten sieben Einkunftsarten zugeflossen ist. Die Summe aus diesen Einkünften ergibt nach Abzug verschiedener Posten die endgültige Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer - das „zu versteuernde Einkommen“. 14 Auf dieses wird dann in einem förmlichen Verfahren mit einem progressiven Tarif die Einkommensteuerschuld berechnet 15 und durch einen Steuerbescheid festgesetzt. 16
Seit 1995 wird für die Finanzierung der Einheit Deutschlands ein Zuschlag zur Einkommensteuer erhoben. Diese Ergänzungsabgabe (der so genannte Solidaritätszuschlag) i.H.v. 5,5% wird bei natürlichen Personen auf die festgesetzte Einkommensteuer erhoben. 17
Ein weiterer Zuschlag wird durch die Kirchensteuer dargestellt, die als Personensteuer unmittelbar an die Einkommensteuer anknüpft. Dabei sind natürliche Personen, die einer Kirche oder Religionsgemeinde angehören und ihren Wohnsitz in deren Bereich haben, kirchensteuerpflichtig. Die Bemessungsgrundlage ist im Regel-
8 Vgl.Kraft/Kraft [2004], S. 1.
9 In 2005: Ca. 135,7 Mrd. €; vgl. Bundesministerium der Finanzen [2006].
10 Vgl. Rose [2004], S. 33; Haberstock/Breithecker [2005], S. 51; Stobbe [2005], S. 87 f.
11 Vgl. Haberstock/Breithecker [2005], S. 51; Scheffler [2005], S. 41.
12 Vgl. Scheffler [2005], S. 41 f.
13 Vgl. Scheffler [2005], S. 33.
14 Vgl. §§ 2 Abs. 5, 32a Abs. 1 Satz 1 EStG; Selchert [2001], S. 46.
15 Vgl. Haberstock [2005], S. 55 ff.
16 Vgl. §§ 25 EStG, 150 ff. AO; Daumke [2002], S. 139.
17 Vgl. Stobbe [2005], S. 200.
Arbeit zitieren:
Diplom-Kaufmann Sönke Frey, 2006, Die Gewerbesteuer im System der Ertragsbesteuerung, München, GRIN Verlag GmbH
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