Inhalt
1. Einleitung
2. Internalismus
2.1 Das Prinzip der Zugänglichkeit
2.2 Fundamentalismus und Kohärentismus
2.3 Der Mentalismus und die deontologische Konzeption
2.4 Internalismus: Allgemeine Argumente und Einwände
3. Externalismus
3.1 Reliabilismus
3.2 Probleme des Reliabilismus
3.3 Externalismus: Allgemeine Argumente und Einwände
4. Hybrid-Theorien als Lösungsansätze?
4.1 Mischformen internalistischer und externalistischer Konzeptionen
4.2 Der Kontextualismus
5. Zwei Konzeptionen mit verschiedenem Analysandum?
6. Schluss
2
1. Einleitung
Spätestens seit Edmund L. Gettiers Aufsatz 'Ist gerechtfertigte wahre Meinung Wissen?' von 1963 1 geht kaum noch jemand davon aus, dass Rechtfertigung allein ausreicht, um wahre Meinung in Wissen zu verwandeln. Nachdem die Suche nach einer Modifikation oder zusätzlichen vierten Bedingung zur klassischen dreiteiligen Wissensdefinition lange Zeit erfolglos war und weil bis heute auf dieser Basis keine allgemein anerkannte hinreichende Definition für Wissen gefunden worden ist, stellt sich die Frage, ob Rechtfertigung im klassischen internalistischen Sinn überhaupt als notwendige Bedingung für Wissen betrachtet werden kann. Aus dieser grundsätzlichen Frage ergab sich in den letzten Jahrzehnten die Auseinandersetzung mit einer externalistischen Konzeption, um sich dem Problem der Wissensdefinition neu zu nähern.
Der Internalismus und der Externalismus sind Konzepte der epistemischen Rechtfertigung und des Wissens. In dieser Arbeit wird der Schwerpunkt auf dem Bereich der Rechtfertigung liegen. Das hat zum Beispiel zur Folge, dass die Kausaltheorie des Wissens, die in ihrer klassischen Form Rechtfertigung als nicht notwendige Bedingung für Wissen betrachtet, wie auch andere Ansätze dieser Art hier nicht explizit besprochen werden. Allerdings spielen Wissenskonzeptionen oft implizit auch in Konzepten der Rechtfertigung eine Rolle, weswegen sie zumindest am Rande erwähnt werden. Die Hauptkontroverse in der Debatte 'Internalismus vs. Externalismus' der Rechtfertigung dreht sich heute um die Frage, ob ein Subjekt S kognitiven Zugang zu den Gründen haben muss, die seine Meinung als epistemisch gerechtfertigt auszeichnen. Im epistemologischen Diskurs der letzten Jahrzehnte sind neben den klassischen Theorien der Rechtfertigung eine Reihe neuer Ansätze entstanden, die zum Teil wieder verworfen, zum anderen aber als wichtige Impulse mit eingeflossen sind. Die Grenzen zwischen Internalismus und Externalismus sind dabei mehr und mehr verschwommen, und nicht erst heute erscheint es als "notorisch schwierig, die Kontroverse zwischen Internalisten und Externalisten in der Erkenntnistheorie klar zu definieren" 2 . Es soll mit dieser Arbeit trotzdem ein Versuch unternommen werden, die Eckpunkte der Kontroverse deutlich zu machen. Das wird nicht ohne starke Vereinfachungen und teilweise größere Auslassungen gelingen: So wird etwa der Reliabilismus als 'klassisch' externalistische
1 Gettier 1963.
2 Fumerton 2005, S. 8.
3
Theorie vorgestellt, ohne auf teilweise internalistische Versionen einzugehen. 3 Der Fundamentalismus wird als rein internalistische Theorie betrachtet, unter Nichtbeachtung mancher externalistischer Versionen, die als Antwort auf dessen schwerwiegende Probleme entwickelt wurden. 4 Alles andere als die Betrachtung der Theorien in ihrer 'klassischen' Form würde den Rahmen dieser Arbeit bei weitem sprengen. Das heißt aber nicht, dass neuere Ansätze wie die 'Hybrid-Theorien' außer Acht gelassen werden. William P. Alstons 'Internalistischer Externalismus' spielt etwa im dritten Teil dieser Arbeit eine wichtige Rolle. Des weiteren werden Mischformen innerhalb kontextualistischer Ansätze kurz dargestellt, deren Ziel es ist, die Konzeption einer einheitlichen Universaltheorie aufzugeben. Bevor sich der Blick aber auf mögliche Verbindungen richtet, werden zunächst verschiedene Formen sowohl des Internalismus als auch des Externalismus vorgestellt. Auch hier ist die Auswahl nicht vollständig, aber zumindest die wesentlichen Aspekte sollten berücksichtigt sein.
2. Internalismus
Die kognitive Zugänglichkeit der Gründe für eine Rechtfertigung ('Rechtfertiger') ist ein zentraler Punkt für die internalistische Rechtfertigungskonzeption. Weitere wichtige Punkte sind, auf welche Art diese Rechtfertiger zugänglich sein müssen und inwiefern sie mit der Meinung von S oder miteinander in Beziehung stehen. Zu unterscheiden ist dabei zum einen die Frage nach den Rechtfertigern an sich, zum anderen nach deren Angemessenheit.
Internalistische (aber auch einige externalistische) Ansätze haben eine regulative Grundtendenz. Sie richten Rechtfertigungsstandards ein, die von S erfüllt werden müssen, bevor von gerechtfertigten Meinungen gesprochen werden kann. Dabei hat der Wahrheitswert der Rechtfertiger, das ist wichtig, zunächst keinen Einfluss auf den Rechtfertigungsstatus der damit gerechtfertigten Meinung.
In dieser Arbeit wird aus Gründen der Übersichtlichkeit auf drei zentrale Formen des Internalismus der Rechtfertigung, und zwar in folgender Reihenfolge, kurz eingegangen: Den Zugänglichkeitsinternalismus (accessibility internalism), den Mentalismus (mentalism)
3 Baumann 2 2006, S. 64.
4 Fumerton 2005, S. 8f.
4
und das deontologische Konzept der Rechtfertigung. Die beiden Letztgenannten werden dabei eine untergeordnete Rolle spielen.
2.1 Das Prinzip der Zugänglichkeit
Warum wird Zugänglichkeit zu Gründen verlangt? Die häufigste Antwort auf diese Frage ist der Verweis auf eine starke menschliche Intuition, die die Zugänglichkeitsbedingung für Rechtfertigung fordert. 5 Wenn es einen Rechtfertiger für eine Meinung gibt, dann muss ein Subjekt auch herausfinden können, welcher Art er ist - also Zugang erlangen können. Begründet wird diese Intuition aus der historischen Entwicklung der Konzepte der Rechtfertigung. Ziel jeden Versuches in der Epistemologie war und ist hiernach das Erreichen eines vor sich selbst und nach außen vertretbaren epistemischen Rechtfertigungsstatus. Dies kann dann nur durch kognitive Zugänglichkeit von internen Rechtfertigern erreicht werden. Aus dieser Suche hat sich das Konzept der epistemischen Rechtfertigung entwickelt. Die Zugänglichkeit wird oft als Hauptidee des Internalismus bezeichnet 6 - allerdings ist ihre Notwendigkeit bisher nicht bewiesen. 7 Es werden zunächst zwei Versionen des Zugangs unterschieden. Eine stärkere Version fordert, dass sich S aller Rechtfertiger seiner Meinung direkt und ohne zeitlichen Abstand bewusst sein muss. Diese Form wird auch Zugangsinternalismus (access internalism) oder Bewusstseinsinternalismus (consciousness internalism) genannt. Er gilt als zu stark und wird deshalb mehrheitlich verworfen. Zwar kann der Zugangsinternalismus in bestimmten Bereichen wie etwa sensorischer Wahrnehmung plausibel erscheinen; in der Mehrheit der Fälle allerdings würde S die Rechtfertigung abgesprochen werden, auch wenn S intuitiv gerechtfertigt erscheint. Ein Beispiel dafür kann Schulwissen sein: S hat vor vielen Jahren in der Schule von der Einführung des Frauenwahlrechts im deutschen Reich 1918 gelernt. Auch wenn ein direkter Zugang zu den Rechtfertigern dieser Meinung für die meisten Menschen unplausibel erscheint, weil der zeitliche Abstand groß ist und die Rechtfertiger irgendwo im Gedächtnis gespeichert sind, scheint S trotzdem in dieser Meinung gerechtfertigt zu sein. Menschen ohne direkten Zugang zu den Rechtfertigern wären also nicht in ihrer Meinung gerechtfertigt. Somit könnten keine Rechtfertiger in
5 Brendel 2001, S. 93 und S. 98.
6 Pappas 2005, S. 2.
7 Alston 1989, S. 235f.
5
größerem zeitlichen Abstand akquiriert werden. Daher ist die Bedingung zu anspruchsvoll, um generell gelten zu können. Lediglich einer Minderheit von erwachsenen Menschen, wenn überhaupt, könnte unter dieser Voraussetzung eine gerechtfertigte Meinung zugesprochen werden. 8
In der schwächeren zweiten Version muss S in der Lage sein, sich die Rechtfertiger durch Reflektion potentiell bewusst zu machen; diese Version heißt Zugänglichkeitsinternalismus (accessibility internalism) oder auch Zugänglichkeitsinternalismus der Rechtfertigung (accessibility justification internalism, AJI). 9 Hier ist noch einmal zu unterscheiden, ob eine potentielle Zugänglichkeit zu allen oder nur zu den essentiellen Rechtfertigern verlangt wird. Gegen das Modell, zu allen Rechtfertigern potentiellen Zugang besitzen zu müssen, um in einer Meinung gerechtfertigt zu sein, sprechen Beispiele wie das eines Notfalls. Während eines Notfalls werden von einem Helfer eine Reihe gerechtfertigter Meinungen innerhalb kürzester Zeit akquiriert. Es ist unmöglich für S, sich zu allen Rechtfertigern in einer solchen Situation, wie auch im Nachhinein, Zugang zu verschaffen. In der Regel weiß eine Person nach einem Erlebnis wie diesem nicht mehr, was genau sie wann getan hat, geschweige denn, welche Meinungen zu ihrem Handeln führten und welche Rechtfertiger für diese Meinungen ausschlaggebend waren. 10 Es ist möglich, den AJI etwas abzuschwächen, indem kein potentieller Zugang zu allen sondern nur zu den essentiellen Rechtfertigern einer Meinung verlangt wird. In der folgenden Version des Zugänglichkeitsinternalismus ist dieser Punkt berücksichtigt: AJI: Wenn S eine gerechtfertigte Meinung hat, dass p, dann kann S sich durch Reflektion j als essentiellen Rechtfertiger von p bewusst machen. 11 Was genau essentielle Rechtfertiger kennzeichnet, ist umstritten. Dazu später mehr. Dieser Ansatz gilt jedoch als sehr viel plausibler und realistischer als jene, die einen potentiellen oder gar direkten Zugang zu allen Rechtfertigern fordern. Es wurde eine starke und eine schwache Variante dieses Ansatzes entwickelt; da die starke die schwache aber enthält, bleibt diese hier unberücksichtigt. 12 Ein Problem bei dieser Herangehensweise ist, ähnlich der Unterscheidung zwischen Zugangs- und Zugänglichkeitsinternalismus, der Faktor Zeit. Zu welchem Zeitpunkt und in
8 Alston 1989, S. 233 und Pappas 2005, S. 2-6.
9 Ebd.
10 Pappas 2005, S. 7.
11 Ebd.
12 Ebd.
6
welchem Zeitraum soll S sich seine essentiellen Rechtfertiger bewusst machen können? Die Forderung an S, jederzeit sofort in der Lage sein zu müssen, sich aller essentiellen Rechtfertiger bewusst zu werden, erscheint erneut unrealistisch. Eine andere Unterscheidung ist die zwischen einem Internalismus der Gründe ('G-Internalismus') und einem Internalismus der Angemessenheit der Gründe ('A-Internalismus'). 13 Neben dem Zugang zu den Gründen selbst muss danach auch deren Angemessenheit, d.h. deren Rechtfertigungseffizienz zugänglich sein. Spezifisch für den 'A-Internalismus' ergibt sich also die zusätzliche Forderung, dass ein Rechtfertiger dann als angemessen gilt, wenn er für die betreffende Meinung wahrheitsindikativ ist bzw. sie als wahrscheinlich wahr kennzeichnet (der Grund muss ein guter Grund sein, aber es muss dem Subjekt nicht zugänglich sein, dass der Grund gut ist). Es geht also auch beim A-Internalismus um den zentralen Punkt der kognitiven Zugänglichkeit; diesmal aber nicht zu den Rechtfertigern, sondern deren Angemessenheit. Nach dem jeweils geforderten Grad der Zugänglichkeit gibt es eine starke und eine schwache Version. Die starke Version fordert eine Meta-Meinung, die die Rechtfertiger der Meinung von S als angemessen kennzeichnet. Die schwächere Version des A-Internalismus fordert lediglich, dass S angemessene Gründe für sein Urteil über die Angemessenheit seiner Rechtfertiger haben muss, keine explizite wahrheitsindikative Meta-Meinung. Der Charakter des schwachen A-Internalismus ist also im Vergleich zum starken eher tendenzieller Natur.
Unterschieden wird also nicht nur nach der Zugänglichkeit des Rechtfertigers, sondern auch bis zu welchem Grad dieser Zugang nötig ist. In den klassischen Theorien epistemischer Rechtfertigung werden meist Varianten des G- und des A-Internalismus vertreten. Epistemisch gerechtfertigte Meinungen werden als rationale Meinungen betrachtet, die nach sorgfältiger Reflektion erworben wurden. 14 Die deontologische Konzeption der Rechtfertigung, die diesem Gedanken zugrunde liegt, ist aber nicht unumstritten. Zunächst sollen aber zwei klassische internalistische Konzeptionen der Rechtfertigung kurz vorgestellt werden.
13 Alston 1989, S. 237f und Brendel 2001, S. 91f.
14 Brendel 2001, S. 93.
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Arbeit zitieren:
2007, Internalismus vs. Externalismus der Rechtfertigung, München, GRIN Verlag GmbH
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