II
Inhaltsverzeichnis
Abk ürzungsverzeichnis III
Abbildungsverzeichnis. IV
1. Problemaufriss 3
1.1 Holdingstrukturen im Kontext der internationalen Steuerplanung 3
1.2 Ziele der Arbeit. 3
2. Steuerliche Gestaltungsziele bei Holdingstrukturen 4
2.1. Dividendenbesteuerung 6
2.2. Minimierung der Steuerplicht auf Veräußerungsgewinne. 11
2.3. Konsolidierung von positiven und negativen Einkünften 13
2.4. Vermeidung von internationalen Anrechnungsüberhängen 17
2.5. Steuerwirksame Finanzierung des Beteiligungsportfolios 18
3. Umsatzsteuerlicher Aspekt der Betrachtung 19
4. Grenzen des Einsatzes von Holdingstrukturen - ein Fazit 20
Literaturverzeichnis V
Rechtsquellenverzeichnis VII
AStG Außensteuergesetz BFH Bundesfinanzhof BMF Bundesministerium der Finanzen BGBl. Bundesgesetzblatt Bspw. beispielsweise BStBl Bundessteuerblatt DBA Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ESt Einkommenssteuer EStG Einkommenssteuergesetz EuGH Europäischer Gerichtshof EuGHE Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs EUR Euro GewSt Gewerbesteuer GewStG Gewerbesteuergesetz i.d.R. in der Regel i.H.v. in Höhe von i.d.F in der Fassung KSt Körperschaftssteuer KStG Körperschaftssteuergesetz MTRL Mutter-Tochter Richtlinie OECD Organisation for economic cooperation and development OECD-MA OECD-Musterabkommen
Abbildung 1: Dividendenbesteuerung im reinen Inlandssachverhalt ...........................6
Abbildung 2: Dividendenfluss und deren Besteuerung im grenzüberschreitenden
Sachverhalt .................................................................................................................7
Abbildung 3: Grenzüberschreitender Sachverhalt mit Zwischenholding......................8
Abbildung 4: Grenzüberschreitender Sachverhalt mit Mutter-Tochter Beziehung .....10
Abbildung 5: Quellensteueroptimierende Mutter-Tochter Beziehung mit einer
Zwischenholding........................................................................................................10
Abbildung 6: Veräußerungsgewinne mit Zwischenholding ........................................12
Abbildung 7: Nationaler und vertikaler Gewinn- und Verlustausgleich durch
Organschaft...............................................................................................................13
Abbildung 8: Nationaler und horizontaler Gewinn- und Verlustausgleich durch
Organschaft...............................................................................................................16
Abbildung 9: Vermeidung von Anrechnungsüberhängen durch Pooling ...................17
3
1. Problemaufriss
1.1 Holdingstrukturen im Kontext der internationalen Steuerplanung
Aufgrund der zunehmenden Globalisierung in allen Bereichen der Wirtschaft gewinnen die internationale Steuerplanung und -gestaltung, und somit auch die gesamte Konzernsteuerquote, zunehmend an Bedeutung. Alle Unternehmen verfolgen, unabhängig von der Größe und Ausdehnung ihres Absatzmarktes, ein gemeinsames Oberziel: Gewinnmaximierung. Als untergeordnete Ziele stehen oft Kostenoptimierung und -reduktion im Vordergrund, welche z.T. durch die Steuerbarwertminimierung beeinflusst werden.
In dieser Arbeit sollen die möglichen Gestaltungsalternativen und Ziele des Einsatzes einer Holding kurz und jeweils anhand von Beispielen dargestellt werden. Der Begriff der „Holdinggesellschaft“ gilt weithin als Synonym für gestalterische Steuerpolitik. 1
„Unter einer Holdinggesellschaft wird eine Unternehmung verstanden, deren
betrieblicher Hauptzweck in einer auf Dauer angelegten Beteiligung an rechtlich
selbstständigen Unternehmen liegt. Eine Holdinggesellschaft in Reinform
beschränkt sich auf das Halten und Verwalten von Beteiligungen.“ 2
Daneben gibt es noch weitere Erscheinungsformen, wie z.B. die Finanzholding, die Managementholding, die Dachholding und die Zwischenholding, welche anhand der übernommenen Funktionen typologisiert werden können. 3
1.2 Ziele der Arbeit
Die internationale Steuerplanung unterliegt einer Vielzahl von Parametern, welche sich gegenseitig beeinflussen. Diese sind u.a. die Rechtsform der Holding, die Steuerbelastung für die jeweilige Rechtsform, sowie die mögliche
Doppelbesteuerung bzw. Mechanismen zu deren Vermeidung. Des Weiteren sind mögliche Verlustvorträge oder spezielle Steuervergünstigungen zu beachten. Jeder dieser Parameter existiert prinzipiell in jedem Land, welches als potenzieller Holdingstandort in Frage kommt. Aufgrund dieses komplexen Gebildes kann kein allgemein gültiger Ratschlag in Bezug auf die konkrete Ausgestaltung der Holding und deren Standort gegeben werden.
1 Vgl. Endres (2003), S. S 56.
2 Endres (2003), S. S 57.
3 Vgl. Jacobs (2002 a), S. 816.
4
Die mögliche Doppelbesteuerung einzelner Einkünfte stellt die Ausgangsproblematik dar, anhand welcher der Einfluss der ausgewählten Parameter und deren Wirkungsweise dargestellt und erläutert werden sollen. Die hier gewählten Parameter sind ausschließlich aus dem ertragssteuerlichen Bereich, da sie für die Steuerbarwertminimierung i.d.R. am Wichtigsten sind. Zurzeit wird in der Literatur eine rege Diskussion über die Unternehmereigenschaft einer Holding geführt. 4 Diese Tatsache hat ihre Ursache in der Cibo Entscheidung des EuGH vom 27.09.2001, dem BFH-Urteil vom 01.07.2004-V R32/00 und dem darauffolgenden BMF-Schreiben vom 26. Januar 2007. Aufgrund dieser Aktualität soll ein kleiner Überblick über den Problembereich im dritten Kapitel gegeben werden.
Des Weiteren wäre auch noch die Betrachtung des Anfalls der ausländischen Erbschaftssteuer und deren Reduzierung durch entsprechenden Einsatz von Holdinggesellschaften denkbar. Dies soll jedoch in dieser Arbeit aus Gründen des Umfangs nicht betrachtet werden.
Aus dem gleichen Grund wird auch nicht auf den Einsatz einer Holding in der Rechtsform einer Personengesellschaft eingegangen. Alle im Folgenden betrachteten Holdinggesellschaften sind Kapitalgesellschaften, obwohl im Einzelfallje nach Hauptziel des Einsatzes einer Holdingstruktur - die Personengesellschaft auch Vorteile, wie z.B. die nicht geregelten Grenzen der
Gesellschafterfremdfinanzierung, aufweisen kann. 5
2. Steuerliche Gestaltungsziele bei Holdingstrukturen
Holdingstrukturen sind oft das Ergebnis einer übergreifenden Konzerngestaltung. 6 Diese verfügt, neben dem hier fokussierten steuerlichen Zielkatalog, regelmäßig noch über ein betriebswirtschaftliches - mit z.B. höherer Transparenz der Unternehmensstruktur sowie Verringerung der Schnittstellen - sowie über ein rechtliches Zielsystem - mit z.B. der Abschirmung von Haftungsgefahren oder der Trennung von Risiken. 7
Die steuerlichen Zielsetzungen sind ebenso vielfältig wie die Parameter, welche die Steuerplanung beeinflussen. Einige Aspekte sind die steuerwirksame Finanzierung von Beteiligungen, die Minimierung von Quellensteuern und die Vermeidung von
4 Vgl. Dannecker (2005), Streit (2003)
5 Vgl. Jacobs (2002 a), S. 820.
6 Vgl. Schaumburg (2001), in: Schaumburg/Piltz (Hrsg.) (2002), S. 27.
7 Vgl. Schaumburg (2001), in: Schaumburg/Piltz (Hrsg.) (2002), S. 27 ff.
5
Veräußerungsgewinnbesteuerung in Ländern mit hoher Steuerbelastung, welche sich i.d.R. nur selektiv und nicht kumulativ erreichen lassen. 8 Die grundlegende Problematik liegt in der möglichen Doppelbesteuerung von bestimmten Einkünften, welche durch das globale Agieren einer Unternehmung hervorgerufen wird. Doppelbesteuerung bedeutet, dass derselbe Steuerpflichtige mit denselben Einkünften gleichzeitig in zwei oder mehreren Staaten einer gleichen oder vergleichbaren Steuer unterliegt. 9 Auftreten kann die Doppelbesteuerung also prinzipiell in drei Fallkonstellationen: Beim Zusammentreffen von
Zur Abmilderung dieser Doppelbelastung gibt es in Deutschland verschiedene Methoden. Zum einen werden in Anlehnung an das OECD-Musterabkommen (OECD-MA) Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) geschlossen, in welchen die Besteuerungsrechte für die einzelnen Einkunftsarten unter den zwei beteiligten Staaten aufgeteilt werden und in dem jeweils anderen Staat entsprechend von der Steuer freigestellt werden (Freistellungsmethode). In den DBAs zwischen Industrieländern lassen sich bestimmte Grundstrukturen erkennen. Diese sind z.B. das so genannte Belegenheitsprinzip, nach welchem die Besteuerung der Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen dem Staat zugeordnet wird, in dem bspw. das Vermögen liegt. 10 Ein weiteres Beispiel ist die Begrenzung des Steuersatzes für Dividenden, wonach der Quellenstaat normalerweise nur noch 15 % Quellensteuer auf den Bruttobetrag der Dividende erhebt. 11 Ein weiteres allgemeines Merkmal der DBAs ist die sogenannte Subject-to-tax Klausel 12 , welche auch als Switch-over Klausel 13 bezeichnet wird. In bestimmten Konstellationen ist es möglich, dass eine doppelte Nichtbesteuerung gewisser Einkünfte erlangt werden kann. 14 Diese unbesteuerten Einkünfte werden als „weiße“ Einkünfte bezeichnet. 15 Die Subject-to-tax oder auch Switch-over Klausel besagt nun, dass die Freistellung in Deutschland erst dann erfolgt, wenn die Einkünfte im Ausland auch tatsächlich
8 Vgl. Jacobs (2002 a), S. 820, vgl. auch Fischer/Kleineidam/Warneke (2005), S.599.
9 Vgl. Jacobs (2002 a), S. 3 ff.
10 Vgl. Jacobs (2002 a), S. 64.
11 Vgl. Jacobs (2002 a ), S. 65.
12 Vgl. Wilke (2005), S. 119.
13 Vgl. Fischer/Kleineidam/Warneke (2005), S. 373 f.
14 Auf diesen Gestaltungsaspekt soll in dieser Arbeit nicht näher eingegangen werden. Eine
ausführlichere Darstellung erfolgt in: Fischer/Kleineidam/Werneke (2005), S. 373.
15 Vgl. Fischer/Kleineidam/Werneke (2005), S. 373.
Arbeit zitieren:
Miriam Elisabeth Johanna Ernst, 2007, Holdingstrukturen als Instrument der internationalen Steuerplanung, München, GRIN Verlag GmbH
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