Inhaltsverzeichnis
1 EINLEITUNG 1
1.1 ZIEL DER ARBEIT. 1
1.2 AUFBAU DER ARBEIT 2
1.3 QUELLEN. 3
1.4 FORSCHUNGSSTAND 4
2 DIE ROLLE DER BÜRGERLICHEN FRAUEN. 6
2.1 EINFLUSS DER FRANZÖSISCHEN REVOLUTION. 6
2.2 FRAUEN IN DER FRANZÖSISCHEN REVOLUTION. 7
2.3 BÜRGERRECHTE UND EMANZIPATION 11
2.4 DIE BÜRGERLICHE FRAUENROLLE 13
3 PATRIOTISCHE FRAUENVEREINE 18
3.1 ANFÄNGE DES BÜRGERLICHEN VEREINSWESENS. 18
3.2 DIE PATRIOTISCHEN FRAUENVEREINE 23
4 DAS PATRIOTISCHE INSTITUT DER FRAUENVEREINE IN
SACHSEN -WEIMAR- EISENACH. 26
4.1 WEIMAR - DAS PATRIOTISCHE FRAUENINSTITUT. 26
4.1.1 Vaterlandsliebe und Nationalbewegung 26
4.1.2 Weimar um 1800 27
4.1.3 Entstehung des patriotischen Instituts. 28
4.2 DAS „PATRIOTISCHE FRAUEN-INSTITUT“ VON 1814 29
4.3 DAS „PATRIOTISCHE FRAUEN-INSTITUT“ VON 1815 30
5 MARIA PAWLOWNA 33
5.1 DIE ENTSTEHUNG DER „GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN“ 36
5.2 DIE „GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN“ 37
5.3 DAS „CENTRAL-DIREKTORIUM“ 42
5.4 AUSBLICK UND FAZIT 45
6 ZENTRALVEREIN JENA. 49
6.1 DIE ANFÄNGE DES FRAUENVEREINS (1815 - 1817) 49
6.2 ORGANISATION DES VEREINS. 55
6.3 ZWECK UND WIRKSAMKEIT 57
6.3.1 Fürsorge für Arme, Alte und Kranke 57
6.3.2 Vermittlung von Arbeit an Arbeitsfähige 61
6.3.3 Fürsorge für die weibliche Jugend. 63
6.3.4 Kinderfürsorge 71
6.4 EINKÜNFTE DES FRAUENVEREINS. 73
7 ENTWICKLUNG DER FRAUENVEREINE 76
7.1 DIE REVOLUTION VON 1848. 76
7.2 DIE BÜRGERLICHE FRAUENBEWEGUNG 76
7.3 RESÜMEE. 81
8 SCHLUSS. 82
9 ANHANG I
9.1 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS. II
9.2 MATERIAL. III
9.3 QUELLE-N UND LITERATURVERZEICHNIS V
1 Einleitung
1.1 Ziel der Arbeit
Diese Arbeit soll die Entwicklung des Frauenvereins Jena, im Kontext des Patriotischen Frauenverein in Sachsen-Weimar-Eisenach, ausgehend von den antinapoleonischen Befreiungskriegen bis 1848/49 darstellen und analysieren.
Es soll aufgezeigt werden, dass Frauen vom Enthusiasmus für das Vaterland nicht unberührt blieben und sich während der Kriege gegen Napoleon zu Frauenvereinen formierten. Ihre Aktionen -Krankenversorgung, Spendensammeln und die Herstellung von Verbandsmaterial - waren politisches Bekenntnis und symbolische Kampfbeteiligung zugleich. Auch im weiteren Verlauf griffen Frauen immer wieder auf diese Aktionsformen zur Demonstration ihrer Gesinnung zurück.
Ein Ziel der Arbeit wird sein zu klären, welchen Einfluss Frauen in diesem Aufbruch hatten. Zunächst wird das Verhältnis der Frauenvereine zur Nationalbewegung analysiert und der Frage nachgegangen, ob sich die Frauenvereine als Teil der Nationalbewegung sahen und wie sich nationale und geschlechtsspezifische Identität gegenseitig beeinflussten. Auch werden die Konflikte analysiert, mit denen sich die Frauenvereine in der bürgerlichen Gesellschaft auseinandersetzen mussten, ihr schwieriges Verhältnis zu den Behörden, Öffentlichkeit und bürgerlichem Weiblichkeitsideal.
In diesem Zusammenhang sollen folgenden Punkte betrachtet werden. Zum einen soll die Stellung der Frau in gesellschaftlicher Hinsicht untersucht werden. Gerade hier scheint ein fundamentaler Widerspruch zwischen dem bürgerlichen Ideal des freien, emanzipierten Individuum, wie es in der französischen Revolution auch proklamiert wurde, und der sozial-gesellschaftlichen Praxis im Deutschland des 19. Jahrhunderts zu existieren. Zum anderen soll die Befreiung aus dem System, verkörpert
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durch die bürgerliche Frauenbewegung skizziert werden. Es soll der Frage nachgegangen werden, ob es den Frauen wirklich um eine Gleichstellung und Gleichbehandlung nach bürgerlichem Ideal ging oder ob die Frauenbewegung des ausgehenden 19. Jahrhunderts nicht doch innerhalb der bereits existierenden gesellschaftlichen Struktur und damit in der klassischen Rollenverteilung zwischen Mann und Frau verblieb.
1.2 Aufbau der Arbeit
Die Arbeit besteht neben Einleitung (1) und Schluss (8) aus 6 Kapiteln. Im Kapitel 2 wird die Rolle der Frau dargestellt. Hier soll geklärt werden, welchen Einfluss die Französische Revolution und ihre Folgen ausgeübt und inwieweit Frauen dabei mitgewirkt haben. Des Weiteren soll untersucht werden, welche gesellschaftlichen und politischen Voraussetzungen Anfang des 19. Jahrhunderts bestanden haben und welche Rolle darin das weibliche Geschlecht gespielt hat. Kapitel 3 betrachtet die Entstehung neuer Vereinsformen. Der Zeitraum vom ausgehenden 18. bis zu Beginn des 19. Jahrhunderts ist eine Phase der praktischen Umsetzung der Ideen der Aufklärung und der Formierung des neuen Bürgertums als tonangebende Schicht. Hieraus entwickelten sich verschiedene Vereinsformen, so auch die Patriotischen Frauenvereine infolge der Befreiungskriege. Die Entstehung des Patriotischen Frauen-Institutes soll in Kapitel 4 untersucht werden. Die patriotischen Frauenvereine in Sachsen-Weimar-Eisenach standen zum einen im Zusammenhang mit der nationalen Bewegung, da sie einen Beitrag an den gegen Napoleon geführten Freiheitskriegen leisteten und zum anderen boten die Kriege gegen Napoleon eine neue Gelegenheit zur Partizipation an der bürgerlichen Gesellschaft, das heißt eine Überschreitung traditioneller weiblicher Handlungsgrenzen.
In Kapitel 5 wird auf Maria Pawlowna, ihr soziales Engagement und deren Auswirkungen auf Sachsen-Weimar-Eisenach eingegangen. Dabei
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wird auf die Gründung des Patriotischen Institutes und deren organisatorische Struktur näher eingegangen. Kapitel 6 beschreibt die Entwicklung des Frauenvereins Jena zwischen 1813 und 1848/49, das heißt seine Entstehung während der Befreiungskriege und sein Fortbestehen in Friedenszeiten. Dazu gehört eine Analyse seiner Mitgliederschaft, Organisation, Zweck und Wirksamkeit sowie der wirtschaftlichen Lage.
Das Kapitel 7 soll kurz die Entwicklung der Frauenvereine nach 1848/49 umreißen, unter anderem mit einem Ausblick auf den Allgemeinen Deutschen Frauenverein von 1865.
Im Schluss wird zusammenfassend das Verhältnis der Frauenvereine zu ihrem gesellschaftlichen Umfeld beurteilt, des Weiteren ihre Anpassungsversuche und ihr Widerstand gegen äußere Zwänge.
1.3 Quellen
Die Arbeit beruht zum einen großen Teil auf Behördenakten und Zeitungsberichten über den Frauenverein. Die Akten enthalten die Korrespondenz der verschiedenen Verwaltungsebenen untereinander und mit dem Frauenverein. Es handelt sich dabei vor allem um Berichte, Mitteilungen und Gesuche der Frauenvereine an die Behörden und Entwürfe der Antworten. Die Quellen sind also einseitig, den die Schreiben der Frauenvereine verfolgen immer einen bestimmten, nach außen gerichteten Zweck und übermitteln dazu nur ganz bestimmte Informationen. Bei den Zeitungsartikeln handelt es sich in der Regel um Texte der Frauenvereine selbst, um Gründungsanzeigen, Spendenaufrufe oder Rechenschaftsberichte. Da Meinungsunterschiede oder Konflikte hier ausgeblendet wurden, vermitteln die Zeitungsartikel ein geschöntes Bild.
Des Weiteren wird Literatur von späteren Mitgliedern oder engen Vertrauten der einzelnen Vereine, so etwa Knotts Festschrift zum 100jährigen Bestehen des Patriotischen Instituts in Sachsen-Weimar-Eisenach oder Glaues Buch Hundertzehn Jahre Haupt-Frauenverein
3
Jena verwendet. Helga Glaue engagierte sich im Deutschen Roten Kreuz, dem sie seit 1914 angehörte, und wurde 1921 Vorsitzende des Frauenvereins in Jena. 1
Ein ähnliches Ziel verfolgte 1844 der Pädagoge, Schulreformer und spätere liberale Abgeordnete Dr. Heinrich Gräfe. Gräfe stellte alle für ihn greifbaren Informationen über wohltätige Frauenvereine in Deutschland zusammen, um vor dem Hintergrund eines sich verschärfenden Pauperismus Werbung für Frauenvereine zu machen. Während Gräfe sich als Pädagoge und Sozialreformer für die Frauenvereine interessierte, beschäftigte sich seit den 1860er Jahren angesichts des immer noch desolaten Zustandes des militärischen Lazarettwesens ein Militärarzt intensiver mit den Frauenvereinen. 1873 veröffentlichte der Chirurg Dr. Ernst Gurlt vor dem Hintergrund des deutsch-französischen Krieges eine Geschichte der internationalen und freiwilligen Krankenpflege im Kriege, die über weite Strecken eine Geschichte der Frauenvereine der Befreiungskriege ist.
1.4 Forschungsstand
Dem Thema Frauenvereine der frühen Nationalbewegung und dem Verhältnis von Frauen und Nation wurde bisher wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Mit der Erforschung des Bürgertums geriet neben den Lebenswelten bürgerlicher Frauen auch die ideologische Konstruktion der Geschlechterrollen zwischen 1750 und 1850 in das Blickfeld der Forschung. Organisationsgeschichtlich dagegen wurde die erste Hälfte des 19. Jahrhunderts bislang wenig untersucht. Lediglich Dirk Alexander Reder beschäftigt sich in seinem Buch Frauenbewegung und Nation sehr intensiv mit genau diesem Thema. Zu Unrecht wurden die Frauenvereine der Befreiungskriege lediglich als Vorläufer der Vaterländischen Frauenvereine des Kaiserreiches betrachtet.
1 Vgl. Kolling, Hubert: Biographisches Lexikon zur Pflegegeschichte. „Who was who
in nursing history“. Band 4. Berlin u.a. 1997. S. 108.
4
Die Frauenvereine von 1813/15 sind vor allem unter dem Aspekt ihrer Fernwirkung interessant. Bischoff (1984) hingegen betonte die Bedeutung der Vereine für die Entwicklung der Krankenpflege als Frauenberuf. 2
Die Bewertung der Frauenvereine der Befreiungskriege ist sehr strittig. Sie reicht von der Bestreitung eines emanzipatorischen Potentials der Frauenvereine, weil sie sich auf 'typisch weibliche' Arbeitsfelder konzentrieren, über die Bewertung der Vereine als 'weiblicher' Teil der Nationalbewegung, bis hin zur Betonung des emanzipatorischen Charakters der Vereinsarbeit und der 'politischen' Funktion der Vereine. 3
2 Vgl. Bischoff, Claudia: Frauen in der Krankenpflege. Zur Entwicklung von
Frauenrolle und Frauenberufstätigkeit im 19. und 20. Jahrhundert. Frankfurt am Main/
New York 1992. S. 79f.
3 Vgl. Reder, Dirk Alexander: Frauenbewegung und Nation. Patriotische Frauenvereine
in Deutschland im frühen 19. Jahrhundert (1813-1830). (= Kölner Beiträge zur
Nationsforschung, Bd. 4), Köln 1998. S. 34-38.
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2 Die Rolle der bürgerlichen Frauen
Das 19. Jahrhundert in Deutschland wird in der Literatur als das „bürgerliche Zeitalter“ 4 bezeichnet. Es schwankte zwischen Einengung und dem Festhalten an feudalen Werten einerseits und dem Aufbruch aus diesem verfestigten und überholten System andererseits. 5 Aber welche Rolle spielten die Frauen in diesem Aufbruch? Waren sie eine der treibenden Kräfte oder ist die zunehmende Emanzipation der Frauen im ausgehenden 19. Jahrhundert eher eine Nebenerscheinung des allgemeinen bürgerlichen Erstarkens und damit verbunden der idealen bürgerlichen Werte?
Es soll im Folgenden die Stellung der Frau in gesellschaftlicher Hinsicht untersucht werden. Gerade hier scheint ein fundamentaler Widerspruch zwischen dem bürgerlichen Ideal des freien, emanzipierten Individuum, wie es in der französischen Revolution auch proklamiert wurde, und der sozial-gesellschaftlichen Praxis im Deutschland des 19. Jahrhunderts zu existieren.
Betont sei an diese Stelle, dass der Fokus dieses Kapitels auf der Stellung der bürgerlichen Frau liegt.
2.1 Einfluss der Französischen Revolution
Die Französische Revolution mit ihren Forderungen nach Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit ist als Ursprung und Hoffnung der
4 1920 schrieb Kurt Tucholsky: „Das bürgerliche Zeitalter ist dahin, was jetzt kommt,
weiß niemand.“ Tucholsky, Kurt: Politische Texte. Reinbek 1974. S. 104.
5 Zwar läutete bereits die französische Revolution auch in Deutschland den Beginn des
allmählichen Erstarkens des Bürgertums ein, allerdings erfolgte die Vollendung nach
den theoretischen Idealen der Revolution über hundert Jahre später mit der Weimarer
Verfassung. Ein Widerspruch zu Tucholskys Aussage, der zu diesem Zeitpunkt nicht
die endgültige Umsetzung bürgerlich freiheitlicher Ideale sah, sondern vielmehr deren
Ende. Vgl. Tucholsky, Politische Texte. S. 9f.
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Frauenbewegungen in ganz Europa anzusehen. Infolge des Umsturzes forderten Frauen vor allem in England und Frankreich ihre Rechte ein. 6 Von Anfang an waren Frauen aktiv an der Revolution in Frankreich beteiligt gewesen, bereits beim Sturm auf die Bastille werden Namen von mitrebellierenden Frauen überliefert. Doch nachdem sie der Revolution zum Sieg verholfen hatten, sahen sich die Frauen von den Revolutionären nicht nur aus dem politischen Leben ausgeschlossen, sondern auch von den staatsbürgerlichen Rechten blieben sie ausgegrenzt. Da war auch die Tatsache, dass sie ganz offiziell zu Heldinnen der Revolution ernannt wurden, ein äußerst schwacher Trost. Mehr noch, als die Frauen im Code Napoleon 1804 auf eine Ebene mit Kindern, Kriminellen und Geisteskranken zurückgestuft wurden. 7
Doch ganz vermochten die Männer die weiblichen Ambitionen auf ihre Rechte nicht mehr auszulöschen. Schon während der Französischen Revolution hatten Frauen begonnen, eigene Vereine und Zeitungen zu gründen. Zwar ebbte diese Entwicklung bis zu den Juliereignissen 1830 in Frankreich wieder ab, doch gilt letztendlich festzuhalten, dass die Französische Revolution durch die Emanzipation des Dritten Standes auch auf die Emanzipation der Frauen, nicht nur in Frankreich, sondern auch in Deutschland eingewirkt hatte. Vor allem deshalb, weil die Errungenschaften im Bezug auf die Menschenrechte nach der Revolution nicht vollkommen waren, da sie die Frauen außen vor ließen. 8
2.2 Frauen in der Französischen Revolution
„Man sollte erwarten, daß die Revolution die Lage der Frau geändert hätte. Das trat aber nicht ein.“ 9 Dieses Resümee zieht Simone de Beauvoir hinsichtlich der Auswirkungen der Französischen Revolution auf die gesellschaftliche
6 Vgl. Hervé, Florence: „Dem Reich der Freiheit werb` ich Bürgerinnen“. Die
Entwicklung der deutschen Frauenbewegung von den Anfängen bis 1889. S.17.
7 Vgl. Hervé: Die Entwicklung der deutschen Frauenbewegung. S.19f..
8 Vgl. Schulin, Ernst: Die Französische Revolution. München 1989. S. 141-145.
9 Beauvoir, Simone de: Das andere Geschlechte. Sitte und Sexus der Frau. Hamburg
1991. S. 150.
7
Stellung der Frau während der Ereignisse und nach ihrem Ende. Gerade bei dem Marsch nach Versailles am 05.10.1789, also zu Beginn der Revolution, hatten Frauen noch eine große Rolle gespielt, waren sie doch Initiatoren dieses Ereignisses.
An diesem Tag „zogen Tausende von Pariser Frauen [...] nach Versailles, um Brot und die Entlassung der Truppen zu verlangen. Und um den König nach Paris zu holen. [...] Aus zeitgenössischen Berichten geht aber deutlich hervor, daß Frauen aller gesellschaftlichen Klassen dabei waren. Fehlendes Brot war für sie alle ein Problem. [...] Die Männer waren die Helden des 14. Juli, die Frauen die des 6. Oktober. Die Männer haben die königliche Bastille eingenommen, die Frauen haben das Königtum selbst überwunden, haben es in die Hände von Paris, das heißt der Revolution gebracht.“ 10
Die Ereignisse des 5. Oktober werden in der Welt bekannt unter dem Namen des Zuges der Weiber nach Versailles. Wenn Frauen allerdings in der Folge organisatorisch, kulturell oder gar politisch in der Öffentlichkeit tätig wurden, stützten sie sich dabei auf das Wohlwollen und die Toleranz der betreffenden Behörden und örtlichen Autoritäten. Ihr neu gewonnener gesellschaftlicher Status blieb also mehr ein Privileg denn ein Rechtsanspruch. 11
Doch den Frauen sollte wieder die Rolle im häuslichen Bereich zukommen, so die Sicht der Männer. Zur Begründung dieser Haltung wurden Rousseausche Denkmuster angeführt, nach denen es die Bestimmung der Frau ist, den Haushalt zu führen und die Kinder zu erziehen und nicht in der Öffentlichkeit tätig zu sein DEIN PROBLEM ☺: „Was den Mann zur Einsicht seiner Pflichten führt, ist nicht sehr kompliziert; was die Frau zur Einsicht ihrer Pflichten führt, ist noch einfacher. Gehorsam und Treue, die sie ihrem Ehemann, Zärtlichkeit und Fürsorge, die sie ihren Kindern schuldet, sind so natürliche und
10 Schulin: Die Französische Revolution. S. 79.
11 Vgl. Schulin: Die Französische Revolution. S. 79f..
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einleuchtende Folgen ihres Standes, daß sie, ohne unglaubwürdig zu werden, dem inneren Gefühl, das sie leitet, nicht ihre Zustimmung versagen noch die Pflicht verkennen kann, solange ihre Neigung nicht verdorben ist. “ 12
Für Männer stellten Frauen, die weiterhin politisch aktiv sein wollten und sich nicht mehr der alt hergebrachten Geschlechterordnung unterordnen wollten, eine schreckliche Vision dar und eine Bedrohung ihrer eigenen Machtpositionen.
Die im Zitat Rousseaus erkennbare Sichtweise der Rolle der Frau hatte zur Folge, dass die Frauenvereine, die sich seit 1790 gegründet hatten, im Oktober 1793 verboten wurden. Per Dekret wurde den Frauen auch untersagt, sich in größeren Gruppen auf Straßen zu versammeln. Diese Sanktionen begleitete eine regelrechte Hetzkampagne, die sich gegen alle politisch aktiven Frauen richtete. Durch die im November 1793 ausgesprochenen Todesurteile gegen Marie Antoinette, Manon Roland - die Gattin des ehemaligen Innenministers - und die Frauenrechtlerin Olympe de Gouges erhielt die angestrebte Verbannung der Frau aus dem öffentlichen Raum neuen Auftrieb und Nachdruck. Die Verurteilungen stützten das Argument, dass Politik nicht Sache von Frauen sein konnte und durfte. 13
Olympe de Gouges
Bei Olympe de Gouges handelt es sich um eine herausragende politisch aktive Frauenrechtlerinnen.
Die von Seiten der Männer geplante Wiedereinführung der alten Geschlechterordnung auf Basis des Rousseauschen Modells stieß bei ihr auf heftige Kritik und Widerstand. Sie verlangte konkrete Rechte, die in eine ganz andere Richtung gingen.
De Gouges verfasst 1791 die ,,Déclaration des Droits de la Femme et de
12 Rousseau, Jean-Jacques: Emil oder Über die Erziehung. Paderborn 1993. S. 415.
13 Vgl. Huber-Sperl, Rita: Frauenvereine und Männervereine in historischer Perspektive
(1750 bis 1850). S.222f; Frevert, Ute: Frauen-Geschichte. Zwischen bürgerlicher
Verbesserung und neuer Weiblichkeit. Frankfurt am Main. 1986. S. 15.
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Citoyenne" 14 . la Sie entlarvte mit ihrer Schrift die
Menschenrechtserklärung der Revolution als ein Dokument, das nur die Bürgerrechte und Freiheiten der Männer meinte. Gleichheit bezog sich darin nur auf Männer, das Patriarchat blieb ungebrochen in seiner Geschlechterordnung bestehen.
In Artikel I heißt es bei de Gouges: ,,La femme naît libre et demeure égale à l′homme en droits." 15 Hier ersetzt sie in bewusster Analogie zur offiziellen Menschenrechtserklärung den Begriff homme durch femme. Daraus folgen die volle politische Souveränität der Frau als `Bürgerin´ 16 und ihre gleichberechtigte Beteiligung an der Gesetzgebung: „La loi doit être l`expression de la volonté générale; ou par leurs représentants à sa formation, elle doit être la même pour tous“ 17 . Jedes Staatswesen, das dieses Prinzip missachtet, ist für de Gouges illegitim, und in Bezug auf die historische Situation beinhaltet das `Widerstandsrecht´ für sie auch in erster Linie den Kampf der Frauen gegen die Männer, die sich mit der Revolution als Tyrannen entpuppt hatten. 18
So sieht Olympe de Gouges in der Unterdrückung der Frau eine Verletzung der Prinzipien von 1789; indem man die Frau ihrer natürlichen Rechte beraube, schließe man sie unter Ausnutzung ihres ohnmächtigen Stillschweigens von denselben Grundrechten aus, die man für die Mitglieder des männlichen Geschlechts fordere. 19 Hinter ihrem bekannten Satz vom Recht der freien öffentlichen Meinungsäußerung der `Bürgerin´ 20 stand die Auffassung, dass die Frau (zumal als Mutter) besondere Rechte an ihrem Körper und ihren Kindern
14 Gouges, Olympe de: Declaration des Droits de la Femme et de la Citoyenne. S. 101.
(Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin)
15 Gouges: Declaration. S. 102. (Artikel I).
16 „Le principe de toute souveraineté réside essentiellement dans la Nation, qui n`est que
la reunion de la Femme et de l`Homme“. Gouges: Declaration. S. 102. (Artikel III).
17 Gouges: Declaration. S. 103. (Artikel VI).
18 Vgl. Lange, Sigrid: Ob die Weiber Menschen sind. Geschlechterdebatten um 1800.
Leipzig 1992. S. 112f.
19 Vgl. Lange: Ob die Weiber Menschen sind. S. 116-119.
20 „Nulle ne doit être inquiété pour ses opinions mêmes fondamentales, la femme a le
droit de monter sur l′échafaud: elle doit avoir également celui de monter à la Tribune.”
Gouges: Declaration. S. 102
10
zu beanspruchen habe, sexuelle Freizügigkeit besitze und den Mann erst durch ihr freies Wort - nicht durch die Ehe - zum Vater mache: „Toute citoyenne peut donc dire librement, je suis mère d`un enfant qui vous appartient, sans qu`un préjugé barbare la force à dissimuler la vérité.“ 21
Für Männer stellte diese Vision der Umkehrung der Aufgaben und damit der Machtverhältnisse eine beängstigende Vorstellung dar. Die Reaktionen auf die Forderungen Olympe de Gouges gingen so weit, dass man sie am 3. November 1793 per Guillotine hinrichtete, die Frauenclubs wurden aufgelöst und Frauenversammlungen verboten. Schon im April des gleichen Jahres hatte der Nationalkonvent erklärt, dass Kinder, Irre, Frauen und Kriminelle keine Bürgerrechte hätten. 22
2.3 Bürgerrechte und Emanzipation
Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit war die Losung der Französischen Revolution, welche die politische Emanzipation des Bürgers signalisierte, nicht aber die der Bürgerin. Obwohl viele Frauen die Revolution aktiv unterstützt hatten, wurden sie nach anfänglicher Duldung ausdrücklich ausgeschlossen. Das neue bürgerliche Gesetzbuch, der Code Napoleon (1804), verfestigte noch einmal diese patriarchale Gesellschaftsordnung: Frauen hatten keine Bürgerrechte und waren rechtlich vom Mann abhängig, sie konnten keine Verträge abschließen, nichts selbstständig kaufen oder verkaufen und ihr Vermögen und Besitz unterstand der Verfügungsgewalt des Ehemannes. Damit war in Frankreich die Emanzipation der Frau, ihre rechtliche und politische Autonomie, gescheitert. 23
21 Gouges: Declaration. S. 106. (Artikel XI).
22 Vgl. Frevert: Frauen-Geschichte. S.15f; Schulin: Die Französische Revolution. S.
142.
23 Vgl. Hervé: Die Entwicklung der deutschen Frauenbewegung. S.17-19; Frevert:
Frauen-Geschichte. S.15f.
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Die rechtliche Gleichstellung der Frau, ihre Emanzipation aus der Vormundschaft des Mannes und ihre Rechte als Staatsbürgerin waren in Deutschland zur Zeit der Klassik und Romantik noch indiskutabel, kein Gegenstand intellektueller Auseinandersetzungen. Lediglich eine 1792 anonym veröffentlichte Schrift „Über die bürgerliche Verbesserung der Weiber“ 24 , die von dem in Königsberg wirkenden Juristen, Staatspräsidenten und Schriftsteller Theodor Gottlieb von Hippel verfasst wurde, griff die Frage der sozialen und rechtlichen Gleichstellung der Frau auf. Hippels zwischen Satire, Polemik und juristischen Argumenten changierende Schrift war ein Produkt radikal-aufklärerischer Argumentation, welche die Herausforderung durch die Französische Revolution und die Proklamation der allgemeinen Menschenrechte weiterdachte. Gegenstand und Ausgangspunkt seiner Abhandlung war die rechtliche Gleichstellung von Mann und Frau in der Gesellschaft. Ironisch und weitschweifig unterläuft Hippel die traditionellen Argumente für die Unterschiede zwischen „Mann und Weib“ 25 (Kapitel II), um dann in einem kulturhistorischen Überblick darzulegen, „woher die Überlegenheit des Mannes über die Frau entstanden“ 26 sei (Kapitel III), und danach „nähere Angaben […] betreffen die neuere Zeit“ 27 (Kapitel IV) zu machen. Zwei ausführliche Kapitel mit „Verbesserungsvorschläge(n)“ 28 (Kapitel V) und zur „Nutzanwendung“ 29 (Kapitel VI) beschließen die gedankenreiche Schrift, welche die Vorurteile der Männer lächerlich macht. Es ist seine Absicht, nachzuweisen, dass es nicht eine „tätige Weiblichkeit gibt“ 30 , mit der man die Frauen in einem privaten Bereich festschreiben kann, sondern dass Frauen an allen öffentlichen, bürgerlichen Geschäften zu beteiligen sind: „Wir irren, wenn wir uns
24 Hippel, Theodor Gottlieb von: Über die bürgerliche Verbesserung der Weiber. Berlin
1828.
25 Hippel: Über die bürgerliche Verbesserung. S. 18.
26 Hippel: Über die bürgerliche Verbesserung. S. 47.
27 Hippel: Über die bürgerliche Verbesserung. S. 76.
28 Hippel: Über die bürgerliche Verbesserung. S. 113.
29 Hippel: Über die bürgerliche Verbesserung. S. 247.
30 Hippel: Über die bürgerliche Verbesserung. S. 120.
12
überreden, daß Weiber für die Ehrensache der Menschheit, für den Kampf der Freiheit mit der Alleingewalt, keine Sinne besitzen.“ 31 Männer werden ausschließlich durch ihr Machtstreben zu Taten veranlasst, die Motive von Frauen sind weitaus edler, auf das Wohl anderer ausgerichtet. Frauen, so Hippel, hätten eine Veranlagung zur Verkörperung einer natürlichen Religion der Freiheit: „Weiber haben Sitten, Männer Manieren“ 32 . In dieser Gegenüberstellung steckt nicht nur Hippels Auffassung von der bürgerlichen Verbesserung der Weiber, sondern von der Verbesserung der Menschheit ganz allgemein.
2.4 Die bürgerliche Frauenrolle
Ausgehend von den naturrechtlichen Prinzipien der bürgerlichen Aufklärung im 18/19. Jahrhundert und den Menschenrechtsforderungen der französischen Revolution wäre mit der Durchsetzung bürgerlicher Verhältnisse die Emanzipation auch der Frauen denkbar gewesen. Die Auflösung der geschlossenen Strukturen der alten Gesellschaft, die veränderte Arbeitsteilung innerhalb des bürgerlichen Mittelstandes, die Aufklärung mit ihren Emanzipations- und Bildungsansprüchen, neue Geselligkeitsformen und der steigenden Lesefähigkeit hatten das Verhältnis der Geschlechter in Bewegung gebracht. Die Aufklärung hatte eindeutig den Horizont der Frauen erweitert, so dass sie stärker am gesellschaftlichen Geschehen teilhatten und auch aktiv wurden. Die Französische Revolution löste einen weiteren Politisierungsschub der Frauen aus, der ihre Handlungsbereitschaft und ihr Interesse an öffentlichen Belangen verstärkte. 33
Aber diese Tendenzen setzten sich nicht durch, stattdessen gerieten Frauen in eine neue Abhängigkeit. Die Frau wurde in der bürgerlichen Gesellschaft keine Bürgerin. Ihr fehlten die Voraussetzungen dazu: „Sie
31 Hippel: Über die bürgerliche Verbesserung. S. 121.
32 Hippel: Über die bürgerliche Verbesserung. S. 158.
33 Vgl. Bischoff: Frauen in der Krankenpflege. S. 45-48;
13
war nicht frei (über ihre Arbeitskraft zu verfügen), sie war nicht gleich (vor dem Gesetz), sie hatte kein Eigentum (das gehörte ihrem Ehemann).“ 34 35
Bürgerliche Philosophen und Pädagogen, z.B. Rousseau, Fichte oder Knigge, bemühten sich intensiv um die Aufrechterhaltung und Re-Stabilisierung der alten Geschlechterrollen und versuchten, das Machtverhältnis zwischen den Geschlechtern neu zu legitimieren und die Geschlechtertrennung durchzusetzen, und das obwohl es im Widerspruch zu den aufklärerischen Ideen stand. Der aufgeklärte Jurist Adolf Freiherr von Knigge beschrieb in seinem Buch Über den Umgang mit Menschen (1788), dass die Frauen eigentlich gar keine Person in der bürgerlichen Gesellschaft ausmachten. Ihr exklusiver Wirkungsbereich war das Haus, oder, wie es seit dem späten 18. Jahrhundert hieß, die „Familie“ 36 . 37 Die bürgerliche Aufklärungsliteratur bestimmte Familie eindeutig als einen Raum sozialer Kommunikation und Reproduktion außerhalb der Erwerbssphäre, der ausschließlich den Ehegatten und ihren Kindern vorbehalten war. Ammen und Kindermädchen sollten ganz aus der bürgerlichen Familie verbannt werden, denn sie infizierten den Nachwuchs mit Untugenden und Krankheiten, die in den sozialen Unterschichten heimisch waren. 38
Diese „Aufgaben gingen jetzt auf die leibliche Mutter, die sich vorrangig um die liebe- und planvolle Aufzucht und Charakterbildung der Kinder zu kümmern hatte.“ 39 Hilfestellungen und Handlungsanweisung für diese Arbeiten boten pädagogische und populärwissenschaftliche
34 Bischoff: Frauen in der Krankenpflege. S. 52. Reder: Frauenbewegung und Nation.
S. 21-23
35 Vgl. Reder: Frauenbewegung und Nation. S. 21-23; Bischoff: Frauen in der
Krankenpflege. S. 50f.
36 Der engere Begriff „Familie“ wurde erst um 1800 im deutschen Sprachgebrauch
verwendet. Bisher hatte man die unter einem Dach versammelte Lebensgemeinschaft
zumeist mit dem umfassenderen Begriff des „Hauses“ bezeichnet. Vgl. Kreutzmann,
Marko: Zwischen ständischer und bürgerlicher Lebenswelt. Adel in Sachsen-Weimar-
Eisenach. 1770 bis 1830. (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission für
Thüringen, Kleine Reihe: Bd. 23), Köln u.a. 2008. S. 69.
37 Vgl. Frevert: Frauen-Geschichte. S.16f.
38 Vgl. Frevert: Frauen-Geschichte. S.17f.
39 Frevert: Frauen-Geschichte. S.18.
14
Aufklärungsschriften. In Journalen und Romanen, Traktaten und Zeitschriften wurden die Grundsätze aufgeklärt-bürgerlicher Moral und Erziehung verkündet und ein ausgefeilter Regelkatalog männlichweiblicher Pflichten und Zuständigkeiten entworfen. 40 So wurde die Erziehungsschrift Campes „Väterlicher Rath für meine Tochter“ 41 , die „vornehmlich für junge Frauenzimmer des glücklichen Mittelstandes“ 42 bestimmt war, überwiegend von Pastoren, Rechtsanwälten und Apothekern gekauft. 43 Nach Campes Ansicht sollte die Frau um 1800 drei Hauptaufgaben erfüllen. Neben einer perfekten Hausfrau, der das ordnungsgemäße Führen des Haushaltes sowie die Aufsicht über Küche und Dienstpersonal oblag, hatte sie treusorgende Mutter und liebevolle Gattin zu sein. 44
Demzufolge mussten die Frauen die Fertigkeiten beherrschen, die sie für das Führen eines Haushaltes benötigten. Handarbeiten und Kochen gehörten ebenso dazu wie Rechnen und Schreiben. Da eine Ehefrau gleichzeitig eine gute Unterhalterin sein sollte, hatte sie gut vorlesen zu können und außerdem wenigstens ein Musikinstrument zu beherrschen. Damit sie in angemessener Weise zu den häuslichen Gesprächsrunden beitragen konnte, sollte sie über ein gewisses Maß an Allgemeinbildung verfügen. Dazu gehörten „solche Kunstfertigkeiten und solche Kenntnisse aus Büchern und durch Unterricht“ 45 , die dazu dienten dem „Gatten das Leben zu versüßen“ 46 . Hinzu kamen Grundkenntnisse in Geographie und Geschichte. 47
40 Vgl. Schmid, Pia: Hausfrau, Gattin, Mutter - zur bürgerlichen Definition von
Weiblichkeit um 1800 im Spiegel deutschsprachiger Zeitschriften. S. 169-173.
41 Campe, Joachim Heinrich: Väterlicher Rath für meine Tochter. Ein Gegenstück zum
Theophron. Der erwachsenen weiblichen Jugend gewidmet. Frankfurt/ Leipzig 1789.
42 Frevert: Frauen-Geschichte. S. 24.
43 Vgl. Frevert: Frauen-Geschichte. S. 24.
44 Vgl. Campe: Väterlicher Rath für meine Tochter. S. 86.
45 Campe: Väterlicher Rath für meine Tochter. S.98.
46 Campe: Väterlicher Rath für meine Tochter. S.99.
47 Vgl. Campe: Väterlicher Rath für meine Tochter. S. 88-113.
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Die bürgerliche Frau wurde von nun ab völlig mit der Familie identifiziert, während dem Mann die Öffentlichkeit als Wirkungsfeld offen stand. Die bürgerliche Frau wurde zur Trägerin der neuen „Kultur der Innerlichkeit“ 48 , sie wurde das Herz und das Statussymbol der bürgerlichen Familie. 49
Demzufolge war der Mann für das öffentliche Leben, die Frau für das häusliche Leben bestimmt. Er stand für Rationalität, Geist und Verstand, sie für Emotionalität, Gefühl und Religion. Wie ging nun die bürgerliche Gesellschaft mit dieser Geschlechterdifferenz um? In der politischen Theorie beruht die bürgerliche Gesellschaft auf der Freiheit der Individuen, welche sie besitzen unabhängig von Herkunft, Besitz, Rasse oder Geschlecht. 50 Kant band allerdings den Status des vollberechtigten Staatsbürgers an die Position des Hausvaters 51 , somit waren alle aktiven Staatsbürger männlichen Geschlechts. Der Staatsbürger zeichnete sich somit laut Kant durch zwei Merkmale aus. Zum einen erfüllte er das soziale Merkmal der ökonomischen Unabhängigkeit, zum andern das natürliche, nämlich männlich zu sein. 52 Der Frau sprach Kant, wie auch Rousseau 53 die sexuelle Überlegenheit zu, welche sie einsetzen könnte, um ihre Interessen und Ziele zu erreichen. Die gesellschaftliche Arbeitsteilung sei das Ergebnis eines vernünftigen Arrangements. Dass es damals auch gegensätzliche Meinungen gegen solch eine doppelbödige Begründung gab, zeigt ein Ausspruch von Johann Adam Bergk, welcher bereits 1797 äußerte: „Ich weiß daher auch nicht, wie man rechtlicher Weise den Frauenzimmern die Staatsbürgerrechte verweigert, so lange man sie noch
48 Simmel, Monika: Erziehung zum Weibe. Mädchenbildung im 19. Jahrhundert.
Frankfurt am Main. 1980. S. 9.
49 Vgl. Frevert: Frauen-Geschichte. S.20-23; Simmel: Erziehung zum Weibe. S. 9f.
50 Vgl. Frevert: Frauen-Geschichte. S.20.
51 Vgl. Frevert, Ute: Mann und Weib, und Weib und Mann. Geschlechter-Differenzen in
der Moderne. München 1995. S. 16.
52 Vgl. Frevert, Ute: Mann und Weib, und Weib und Mann. Geschlechter-Differenzen
in der Moderne. München 1995. S. 69f.
53 Rousseau verfocht die biologisch determinierte „Natur der Frau“ in sämtlichen
Bereichen der bürgerlichen Kultur. Vgl. Reder: Frauenbewegung und Nation. S. 23.
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auf Treu und Glauben für Menschen hält. [...] Was geht denn dem Staate die Naturbestimmung jedes Geschlechts an, da er beide Geschlechter als gleich, frei und selbstständig behandeln soll.“ 54
Dieses moderne, angeblich `natürliche´ Geschlechterrollenkonzept war jedoch keine Beschreibung der Wirklichkeit, sondern ein angestrebter Idealzustand, eine durchzusetzende Norm, gegen die
Emanzipationstendenzen der Frauen. Dennoch erreichte diese Vorstellung im Laufe des 19. Jahrhunderts eine fast allgemein anerkannte Gültigkeit. Es gab immer auch einen zweiten Dialog des Widerstands und der Widersetzlichkeit in der verborgenen Sprache des Handelns. Zu diesem Diskurs, der sich mehr im Handeln als im Reden oder Schreiben niederschlug, zählten auch die patriotischen Frauenvereine. 55
54 Frevert, Ute: Mann und Weib, und Weib und Mann. S. 70.
55 Vgl. Reder: Frauenbewegung und Nation. S. 23.
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Arbeit zitieren:
Ramona Burkhardt, 2009, Der Frauenverein in Jena im Spannungsfeld zwischen höfischen Impulsen durch Maria Pawlowna und der städtischen Gesellschaft, München, GRIN Verlag GmbH
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