Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis I
Abbildungsverzeichnis II
Abk ürzungsverzeichnis III
1 Abgrenzung und Herangehensweise an die Problemstellung 1
2 Einordnung der Abschreibung ins Regelwerk des HGB und des EStG 2
3 Wegfall der degressiven AfA durch die Unternehmensteuerreform 2008 3
3.1 Bisherige Regelung der degressiven AfA gem. § 7 Abs. 2 EStG 3
3.2 Kritische Würdigung des Wegfalls der degressiven AfA 4
3.2.1 Kritische Würdigung der degressiven AfA als Gegenfinanzierungs-
ma ßnahme 4
3.2.2 Kritische Betrachtung der linearen AfA 5
3.2.3 Verstoß gegen das Leistungsfähigkeitsprinzip 6
4 Behandlung geringwertiger Wirtschaftsgüter vor und nach der
Unternehmensteuerreform 2008 7
4.1 Bisherige Regelung nach § 6 Abs. 2 EStG 7
4.2 Neuregelung des § 6 Abs. 2 EStG und Einführung des § 6 Abs. 2a EStG 8
4.3 Kritische Würdigung des neuen § 6 Abs. 2 und 2a EStG 10
4.3.1 Kritische Betrachtung der Senkung der Betragsgrenze 10
4.3.2 Kritische Würdigung des neuen Sammelpostenverfahrens 11
5 Vor- und Nachteile des neuen Investitionsabzugsbetrags gegenüber der
bisherigen Ansparabschreibung des § 7g EStG a.F. 13
5.1 Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags 13
5.2 Planmäßige Anschaffung des begünstigten Wirtschaftsguts 15
5.3 Steuerliche Konsequenzen bei Nichtinvestition 17
6 Zusammenfassung 18
Literaturverzeichnis 19
I
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1 : Steuerliche Behandlung von Wirtschaftsgütern
nach § 6 Abs. 2 und 2a EStG ............................................................................... 8
Abb. 2: Bildung und Auflösung des neuen Investitionsabzugsbetrags ........................... 15
II
Abkürzungsverzeichnis
Abb. Abbildung Abs. Absatz a.F. alte Fassung AfA Absetzung für Abnutzung AK Anschaffungskosten AO Abgabenordnung BB Betriebs-Berater (Zeitschrift) Bd. Band BFH Bundesfinanzhof BGBl. Bundesgesetzblatt BMG Bemessungsgrundlage BR Bundesrat BT Bundestag bzgl. bezüglich bzw. beziehungsweise DB Der Betrieb (Zeitschrift) d.h. das heißt DM Deutsche Mark Dr. Doktor EStG Einkommensteuergesetz etc. et cetera e.V. eingetragener Verein ff. folgende FR Finanz-Rundschau (Zeitschrift) gem. gemäß GoB Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung HGB Handelsgesetzbuch HK Herstellungskosten i.d.R. in der Regel IFSt Institut für „Finanzen und Steuern“ e.V. i.S. im Sinne i.V.m. in Verbindung mit max. maximal(er)
III
n.F. neue Fassung Nr. Nummer NWB Neue Wirtschafts-Briefe (Zeitschrift) o.g. oben genannt(en) Prof. Professor(in) Rz. Randziffer(n) S. Seite SS Sommersemester StuB Steuern und Bilanzen (Zeitschrift) u.a. unter anderem Univ. Universität(s) u.U. unter Umständen vgl. vergleiche v.H. von Hundert WiSt Wirtschaftswissenschaftliches Studium (Zeitschrift) z.B. zum Beispiel
IV
1 Abgrenzung und Herangehensweise an die Problemstellung
Durch das am 17. August 2007 veröffentlichte Unternehmensteuerreformgesetz 2008 werden u.a. die Abschreibungsmöglichkeiten zum 1. Januar 2008 erheblich eingeschränkt. 1 Im Steuerrecht wird anstelle von „Abschreibung“ der Ausdruck „AfA“, d.h. Absetzung für Abnutzung, verwendet. Im Handelsrecht ist dagegen die Rede von „Abschreibung“. 2 In den bisherigen und neuen §§ 7 ff. EStG sind die Vorschriften zur AfA geregelt. Abzuschreiben sind abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer mehr als ein Jahr beträgt. Nach der dynamischen Bilanztheorie besteht der Zweck der AfA in der Verteilung des Aufwands für das Wirtschaftsgut auf die Perioden der wirtschaftlichen Nutzung. 3 Die Unternehmensteuerreform 2008 ist im Kontext einer standortorientierten Steuerpolitik anzusiedeln. D.h. Senkung der Steuersätze bei Verbreiterung der Bemessungs-grundlage (BMG). 4 Zu den Zielen zählen u.a. Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit, Entlastung der Unternehmen und Erhöhung der Standortattraktivität Deutschlands. Systematisierung und Vereinfachung des Unternehmensteuerrechts sind nachrangig. Der Wegfall der degressiven AfA, die Neuregelung von § 6 Abs. 2 EStG und die Einführung von § 6 Abs. 2a EStG stellen Gegenfinanzierungsmaßnahmen der Unternehmensteuerreform dar. Der neue Investitionsabzugsbetrag, der an die Stelle der Ansparabschreibung nach § 7g EStG a.F. tritt, soll wie bisher eine steuerliche Entlastung für kleine und mittlere Betriebe darstellen. 5
Die vorliegende Arbeit hat zum Ziel die neuen Abschreibungsmöglichkeiten, die sich durch die Unternehmensteuerreform ergeben, darzustellen und einzelne Aspekte kritisch zu würdigen. Besonderes Augenmerk gilt den Auswirkungen des Wegfalls der degressiven AfA, den neuen Abschreibungsregelungen für geringwertige Wirtschaftsgüter und den Änderungen des § 7g EStG. Zu Beginn wird kurz dargestellt, wo und wie die Abschreibung im Regelwerk des HGB und des EStG einzuordnen ist und welche Abschreibungsmethoden zur Verfügung stehen. In den Kapiteln 3, 4 und 5 findet eine kritische Gegenüberstellung der bisherigen Regelungen mit den entsprechenden Neuregelungen statt. Die Arbeit schließt mit einer Zusammenfassung der Ergebnisse.
1 Vgl. Unternehmensteuerreformgesetz 2008, veröffentlicht am 17.8.07 im BGBl. I 2007, S. 1912 ff.
2 Vgl. Niemann, U., Zu den Abschreibungsverschlechterungen durch das Unternehmensteuerreform-
gesetz 2008, 2007, S. 7.
3 Vgl. Hey, J., in: Tipke, K./Lang, J., Steuerrecht, 2005, § 17 Rz. 156-163, S. 684-686.
4 Vgl. Hey, J., Verletzung fundamentaler Besteuerungsprinzipien, 2007, S. 1303.
5 Vgl. Regierungsbegründung, BR-Drucksache 220/07 vom 30.03.07, S. 1 ff.
1
2 Einordnung der Abschreibung ins Regelwerk des HGB und des EStG
Im HGB ist der Begriff „Abschreibung“ nicht definiert. Sein wesentlicher Inhalt wird durch die Bewertungsregeln in § 253 und § 254 HGB festgelegt. Hiernach benennt die Abschreibung, den nach einer bestimmten Methode ermittelten Betrag, der für die kaufmännische Buchführung und demnach auch indirekt für die steuerliche Gewinnermittlung belegen soll, dass und wie viel ein Vermögensgegenstand bzw. im Steuerrecht ein Wirtschaftsgut, an Wert verloren hat. Im Steuerrecht wird anstelle von „Abschreibung“ der Ausdruck „AfA“, d.h. Absetzung für Abnutzung, verwendet. Die steuerrechtliche AfA und die handelsrechtliche Abschreibung haben dieselbe Bedeutung. Vereinzelt weichen die Regelungen aber voneinander ab. 6
Im Mittelpunkt dieser Arbeit steht die steuerliche AfA. Die Vorschriften über die AfA gem. §§ 7 ff. EStG sind bei der steuerlichen Gewinnermittlung zu berücksichtigen. Abzuschreiben sind abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer mehr als ein Jahr beträgt. Nach der dynamischen Bilanz-theorie besteht der Zweck der AfA in der Verteilung des Aufwands für das Wirtschaftsgut auf die Perioden der wirtschaftlichen Nutzung. Nach statischer Bilanztheorie soll die AfA den Werteverzehr berücksichtigen. Die BMG der AfA stellen die AK oder HK oder mögliche Ersatzwerte dar. 7 Ausführliche Erläuterungen zu abschreibungsfähigen und nicht abschreibungsfähigen Wirtschaftsgütern, zu Vereinfachungsregeln etc. können in §§ 7 ff. EStG nachgelesen werden. In § 7 EStG a.F. sind die verschiedenen AfA-Methoden, die zur Wahl stehen, aufgeführt. Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 EStG müssen die steuerrechtlichen Wahlrechte in Übereinstimmung mit der handelsrechtlichen Jahresbilanz ausgeübt werden. I.d.R. kann zwischen linearer AfA, AfA nach Maßgabe der Leistung und degressiver AfA unterschieden werden. In Einzelfällen gelten bestimmte Sonderregelungen. Bei der linearen AfA werden die AK oder HK gleichmäßig auf die voraussichtliche Nutzungsdauer verteilt. Die AfA nach Maßgabe der Leistung erfolgt bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens nach dem Umfang, der auf das einzelne Jahr entfallenden Leistung. Die degressive AfA kommt bei beweglichen Wirtschaftsgütern zum Einsatz und ist durch fallende Jahresbeträge gekennzeichnet. 8
6 Vgl. Niemann, U., Zu den Abschreibungsverschlechterungen durch das Unternehmensteuerreform-
gesetz 2008, 2007, S. 7.
7 Vgl. Hey, J., in: Tipke, K./Lang, J., Steuerrecht, 2005, § 17 Rz. 156-163, S. 684-686.
8 Vgl. §§ 7 ff. EStG; vgl. zur degressiven AfA Kapitel 3.
2
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Dipl. Kff. Nicole Dederding, 2008, Neuregelungen der Abschreibungsmöglichkeiten durch die Unternehmensteuerreform 2008, München, GRIN Verlag GmbH
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