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LITERATURVERZEICHNIS
Jürgen Andresen, Wolfgang Förster, Arbeitsrecht der betrieblichen Norbert Rößler Altersversorgung
2. Auflage 2004.
Wolfgang Arens, Franz - Josef Düwell, Handbuch Umstrukturierung und Joachim Wichert Arbeitsrecht
1. Auflage 2008.
Michael Bachner, Roland Köstler, Arbeitsrecht bei Volker Matthiessen Unternehmensumwandlung und Betriebsübergang
3. Auflage 2008 sowie
2. Auflage 2003.
Wolfgang Blomeyer, Christian Rolfs, Beck'sche Kommentare zum Klaus Otto Arbeitsrecht, Band 18 Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung
4. Auflage 2006.
Reinhold Höfer, Stephan Reiners, Gesetz zur Verbesserung der Herbert Wüst betrieblichen Altersversorgung
1. Auflage 2003.
Harald Kallmeyer, Dirk Dirksen, Umwandlungsgesetz (UmwG) Reinhard Marsch - Barner Kommentar
1. Auflage 2006.
Uwe Langohr - Plato Rechtshandbuch betriebliche Altersversorgung
1. Auflage 2004.
Heinz Willemsen, Ulrike Schweibert, Umstrukturierung und
K. - S. Hohenstatt Übertragung von Unternehmen
3. Auflage 2007.
Zitierte BAG - Entscheidungen
BAG, Urteil vom 26. Juni 1980, DB 1980, 2141
BAG, Urteil vom 25. Juni 2002, AP Nr. 51 § 16 BetrAVG = EzA § 16 BEtrAVG, Nr. 40 BAG, Urteil vom 11. März 2008 - 3 AZR 358/06 BAG, Urteil vom 23. Oktober 1996, DB 1997, 1287 BAG, Urteil vom 23. April 1985, DB 1985, 1642 BAG, Urteil vom 30. Juli 1996, DB 1997, 531.
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INHALTSVERZEICHNIS
Einleitung 4
Skizzierung des Konfliktfeldes 4
A. Unternehmensumwandlung und betriebliche Altersversorgung 6
I. Der Begriff Umwandlung 6
II. Umwandlungsarten. 6
1. Formwechsel 6
2. Verschmelzung. 7
a) Verschmelzung durch Aufnahme. 7
b) Verschmelzung zur Neugründung 7
3. Spaltung bzw. Vermögensteilübertragung 8
a) Aufspaltung 8
b) Abspaltung 9
c) Ausgliederung 9
III. Auswirkungen der Spaltung auf betriebliche Versorgungsverpflichtungen 9
1. Gesamtschuldnerische Haftung. 9
2. Versorgungsverpflichtungen gegenüber aktiven Mitarbeitern. 10
3. Versorgungsverpflichtungen gegenüber ehemaligen Mitarbeitern und Rentnern 12
4. Rentnergesellschaften. 14
IV. Besonderheiten für verschiedene Durchführungswege. 17
1. Unterstützungskasse 17
2. Pensionskasse 17
3. Direktversicherung 17
B. Betriebsübergang und Altersversorgung 18
I. Übertragung und Übernahme von Versorgungsverpflichtungen. 18
1. Übertragung. 18
2. Schuldbeitritt und Erfüllungsübernahme 20
C Schlussbetrachtung 21
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Einleitung
Welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen Umstrukturierungen oder Unternehmenskäufe im Wege der Umwandlung oder verbunden mit einem Betriebsübergang für die betriebliche Altersversorgung haben, ist von entscheidender Bedeutung für deren erfolgreiche Durchführbarkeit. Die vorliegende Seminararbeit befasst sich deshalb mit den arbeitsrechtlichen Folgen von Unternehmensumstrukturierungen nach dem
Umwandlungsgesetz. Ausgehend von der dogmatischen Entwicklung in dem Umwandlungsrecht werden die Folgen einer Umwandlung für die einzelnen Arbeitsverhältnisse dargestellt. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf den Haftungsfragen sowie auf der Auswirkung einer Spaltung im Hinblick auf die betriebliche Altersversorgung. Insbesondere werden die umwandlungsrechtlichen Folgen für den Übergang bestehender Versorgungsverpflichtungen im Einzelnen beleuchtet. Es wird weiter die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) zu den hier relevanten Fragestellungen dargestellt. Schließlich wird aufgezeigt, welche Schlußfolgerungen sich aus diesen Entscheidungen für die umwandlungs- sowie arbeitrechtliche Praxis ziehen lassen.
Skizzierung des Konfliktfeldes
Die Unternehmensumwandlung ist kein neues Phänomen. Auf der Suche nach der aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten optimalen Unternehmensgröße gibt es eine Tendenz zur Dezentralisierung. Andererseits bewirkt die zunehmende Globalisierung und Internationalisierung der Märkte bei den marktführenden Unternehmen das genaue Gegenteil. Diese bedienen sich der Umstrukturierung, Fusion und der Unternehmensübernahme, um ihre wirtschaftliche Potenz zu vergrößern und damit ihre Marktposition zu halten oder noch auszubauen. Die wirtschaftlichen Verhältnisse erfordern daher eine große Flexibilität der Unternehmensorganisation. Diese Flexibilität der Unternehmensorganisation wird vor allem durch die gesetzlich geregelte Möglichkeit zur Unternehmensumstrukturierung gewährleistet, wobei der Gesetzgeber den Rahmen und das Maß an Flexibilität bestimmt. Er bestimmt nicht nur, welche Arten von Unternehmensumwandlungen auf gesellschaftsrechtlicher Ebene vorgesehen werden, er nimmt auch Einfluss darauf, welche Umwandlungsformen für Unternehmen wirtschaftlich günstig sind. Letzteres geschieht insbesondere durch die die gesellschaftsrechtlichen Fragen der Umstrukturierung flankierende steuerrechtliche und arbeitsrechtliche Gesetzgebung. Das Steuerrecht ist stets ein wesentlicher Faktor bei der Entscheidung für oder gegen eine Unternehmensumstrukturierung und bei der Wahl der neuen Unternehmensform. Aber ebenso wird durch den stark ausgebauten Schutz der
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Arbeitnehmer bei Unternehmensumwandlungen ein kolossaler Anreiz zur Reorganisation geschaffen. Dabei kommt der betrieblichen Altersversorgung große Bedeutung zu. Denn diese nimmt als eigenständiges System mit ihrer mehr als 150-jährigen Tradition einen festen Platz im bundesdeutschen System der Alterssicherung ein. Der Grund hierfür liegt vor allem in der sozialpolitischen Entwicklung der betrieblichen Altersversorgung. Früher wurde die betriebliche Altersversorgung - in ihren Anfangsjahren Mitte des 19. Jahrhunderts - in vielen Unternehmen als außerhalb des Vergütungssystems stehende, freiwillige Sozialleistung des Arbeitgebers gesehen und behandelt. Die Motivation für betriebliche Hilfeleistungen entsprang einem rein patriarchalischen Denken. Sozialpolitisch verantwortungsvolle Unternehmer handelten aus einer ethisch begründeten Fürsorgeverpflichtung gegenüber ihren Mitarbeitern, um sie und ihre Familien beim Ausscheiden aus dem Arbeitsleben wegen Alter, Invalidität oder Tod vor Armut zu bewahren. Heute bilden Pensionsrückstellungen bei vielen Unternehmen einen bedeutenden Posten in der Bilanz, der Aufwand für Altersversorgung einen beträchtlichen Teil der Personalkosten. Die betriebliche Altersversorgung ist deshalb zum einen selbst Gegenstand von Umstrukturierungen zur Verbesserung der Finanzlage und zur Kostensenkung geworden. Sie ist zum anderen ein Faktor, der bei Veränderungen der Unternehmensstruktur nicht außer Acht gelassen werden kann. Da die Pensionsverpflichtungen für die an einer Umwandlung beteiligten Unternehmen häufig einen Bilanzwert von vielen Millionen Euro darstellen, ist es bei jeder Verschmelzung, Spaltung, Vermögensübertragung und Formwechsel für die beteiligten Rechtsträger von hohem Interesse, wer die Pensionsverpflichtungen übernimmt. Umgekehrt ist es für die in den Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer angesichts des sinkenden
Sozialversicherungsrentenniveaus und der damit einhergehenden wachsenden Notwendigkeit einer zusätzlichen Alterssicherung von Interesse, ob die betrieblichen Versorgungsansprüche im Rahmen einer Unternehmensumwandlung gefährdet sind oder nicht. Für beide Arbeitsvertragsparteien ist daher die Frage danach, ob durch die Umwandlung der Umfang der Haftung für betriebliche Versorgungsverpflichtungen geändert wird, und in welchem zeitlichen Rahmen nach einem Ausscheiden der Rechtsträger noch weiter haftet, von großer Bedeutung.
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A. Unternehmensumwandlung und betriebliche Altersversorgung
I. Der Begriff Umwandlung
Der Begriff „Umwandlung“ ist nicht gesetzlich geregelt. Im Wesentlichen kann hierunter das Fortbestehen einer wirtschaftlichen Einheit in einer anderen als der bislang geführten Rechtsform verstanden werden, wobei eine Auflösung des Unternehmens nicht erforderlich ist. Umwandlungen erfolgen oft in den im Umwandlungsgesetz geregelten Grundtypen, nämlich der Verschmelzung, Spaltung, Vermögensübertragung und Formwechsel.
II. Umwandlungsarten
1. Formwechsel
Der Rechtsbegriff des Formwechsels umfasst jeglichen Wechsel in der Rechtsform eines Rechtsträgers unter Wahrung seiner rechtlichen Identität und der grundsätzlichen Beibehaltung der bisherigen Mitgliedschaftsrechte. Das Umwandlungsgesetz (UmwG) regelt den Formwechsel von Rechtsträgern in den §§ 190 bis 304.
1 Bachner/Köstler/Matthiessen, Arbeitsrecht bei Unternehmensumwandlung und Betriebsübergang, 3. Auflage 2008, S. 59.
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2. Verschmelzung
a) Verschmelzung durch Aufnahme
Bei der Verschmelzung zur Aufnahme (§2 Nr. 1 UmwG) nimmt ein bereits bestehender Rechtsträger den übertragenden Rechtsträger auf. 5 Diese Art der Verschmelzung bietet sich an, wenn die beteiligten Rechtsträger aneinander beteiligt sind und keine Verschmelzung „unter Gleichen“ angestrebt zu werden braucht, zum Beispiel Tochter auf Mutter, sog. „upstream merger“, auch aufsteigende Verschmelzung genannt, oder Mutter auf Tochter, sog. „down - stream merger“, wird auch als absteigende Verschmelzung bezeichnet. Bei einer Verschmelzung durch Aufnahme tritt der neue Arbeitgeber an die Stelle des früheren Arbeitgebers. Die Ansprüche auf betriebliche Versorgungsleistungen richten sich damit kraft Gesetzes gegen den neuen Arbeitgeber. Dies gilt gleichermaßen für die aktiven Arbeitnehmer wie auch für die Rentner sowie die unverfallbar ausgeschiedenen ehemaligen Mitarbeiter. Der Zustimmung der Mitarbeiter bedarf es hierzu nicht. Ein Anspruch auf Sicherheitsleistungen besteht nicht. Die aktiven Arbeitnehmer können gemäß §§ 613 a VI BGB, 324 UmwG lediglich dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses in toto auf den aufnehmenden Rechtsträger widersprechen. 6
b) Verschmelzung zur Neugründung
Bei der Verschmelzung zur Neugründung (§ 2 Nr. 2 UmwG) legen zwei oder mehr Rechtsträger ihre gesamten Vermögen zusammen und übertragen sie im Wege der
2 Bachner/Köstler/Matthiessen, Arbeitsrecht bei Unternehmensumwandlung und Betriebsübergang, 3. Auflage 2008.
3 Willemsen/Hohenstatt/Schweibert/Seibt Umstrukturierung und Übertragung von Unternehmen, 3. Auflage, Rn. 531.
4 Willemsen/Hohenstatt/Schweibert/Seibt Umstrukturierung und Übertragung von Unternehmen, 3. Auflage, Rn. 531.
5 Bachner/Köstler/Matthiessen, Arbeitsrecht bei Unternehmensumwandlung und Betriebsübergang, 3. Auflage 2008.
6 Willemsen/Hohenstatt/Schweibert/Seibt Umstrukturierung und Übertragung von Unternehmen, 3. Auflage, Rn. 532.
Arbeit zitieren:
Diana Stol, 2008, Betriebliche Altersversorgung bei Umwandlungen und anderen Strukturänderungen, München, GRIN Verlag GmbH
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