Inhaltsübersicht
Inhaltsübersicht II
I) Abbildungsverzeichnis III
II) Tabellenverzeichnis. IV
1 Aktuelle Thematik und Problemstellung. 1
2 Begriffliche Grundlagen. 1
2.1 Rechte im TV / audiovisuelle Rechte. 1
2.2 Free- bzw. Pay-TV 2
2.3 Grenzpreis 3
3 Bewertungsverfahren zur Grenzpreisermittlung 3
3.1 Übersicht der Bewertungsverfahren. 4
3.2 Vergleichsverfahren 5
3.3 Ertragswertverfahren. 5
4 Bewertungssubjekt Fernsehsender 6
4.1 Kurzdarstellung des deutschen TV-Marktes 6
4.2 Potentielle Zahlungsströme 8
4.2.1 Einzahlungen. 8
4.2.1.1 Vertriebserlöse 8
4.2.1.2 Die Werbeerlöse. 9
4.2.2 Auszahlungen 12
4.2.3 Problematik bei der Bewertung nicht-monetärer Faktoren 13
5 Fazit. 16
III) Literaturverzeichnis. V
IV) Rechtsquellenverzeichnis VI
V) Sonstige Quellen VI
II
I) Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Übersicht über die Bewertungsverfahren 4
Abbildung 2: Übersicht über einige TV-Sonderwerbeformen 10
III
II) Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Prozentuale Programmanteile der Sender nach Sparten 12
Tabelle 2: Nettowerbeeinnahmen bei ausgewählten Sendern 12
IV
1 Aktuelle Thematik und Problemstellung
Am 21. Dezember 2005 vergab die Vollversammlung der Deutschen Fußball Liga (DFL) neben weiteren Verwertungsrechten die audiovisuellen Übertragungsrechte der Fußball Bundesliga für das Medium Fernsehen für die nächsten 3 Spielzeiten. Wochenlange Diskussionen über eventuelle Verschiebung der Free-TV-Übertragungszeiten auf Grund angeblich unzureichender Exklusivität bei gleichzeitig hohem Preisniveau für den aktuellen Rechteinhaber der Live-Verwertungsrechte aus der Pay-TV-Branche, die Premiere AG, gingen dieser Vergabe voraus. Als vermeintlicher Gewinner aus diesem Bieterwettstreit trat die Firma Arena Sportrechte & Marketing GmbH hervor, die wenige Monate zuvor einzig für den Erwerb dieser Rechte von einem Zusammenschluss von Kabelgesellschaften - Unity Media - gegründet worden war. Eine Lizenzgebühr von 220 Millionen Euro pro Saison muss Arena nun an die DFL für die Live-Verwertungsrechte überweisen und hat sich als Ziel gesetzt mit Hilfe der „wertvollsten Sportrechte der Republik“ 1 den bisher faktisch monopolistisch geprägten Pay-TV-Markt Deutschlands in ein Duopol zu verwandeln. Allein die hitzig geführte Debatte lässt erkennen, wie sehr einige wenige publikumswirksame Produkte auf dem deutschen Fernsehmarkt begehrt sind. Dieser harte Konkurrenzkampf führte zuletzt erneut zu Preisexplosionen auf dem TV-Sportrechtemarkt. Hier stellt sich nun die Frage, inwiefern diese Summen von Seiten der Fernsehsender zu rechtfertigen sind, nachdem erst vor wenigen Jahren die Kirch Media Group wegen Spekulationen auf diesem Markt Insolvenz anmelden musste. Insofern scheint es unumgänglich, die Vorteilhaftigkeit und damit einhergehend zugleich den Grenzpreis beim Erwerb von Fernsehrechten finden und beurteilen zu können. Dieser Problematik, die sich gleichermaßen für Free und Pay-TV-Sender ergibt, wird sich diese Arbeit in der Folge widmen.
2 Begriffliche Grundlagen
Um die Probleme darzustellen, die sich bei der Ermittlung eines Preises und somit der Bewertung von Fernsehrechten ergeben, ist es nötig, einzelne Begriffe, die dieser Seminararbeit zugrunde liegen, zum besseren Verständnis zu definieren.
2.1 Rechte im TV / audiovisuelle Rechte
Zu den Produktionsfaktoren einer Rundfunkanstalt bzw. eines Fernsehsenders zählen neben personellen wie z.B. Moderatoren und materiellen wie z.B. ein Produktionsstudio auch die immateriellen Produktionsfaktoren, die in erster Linie Rechte und Lizenzen sind. Da das
1 Rosenbach, M./Wulzinger, M., Spiegel 52/2005, S. 96
1
Fernsehen ein Medium ist, das audiovisuelle Inhalte an einen Empfänger übermittelt, können Fernsehrechte als audiovisuelle Medienrechte bezeichnet werden. Brösel spezifiziert diese in seiner Arbeit mit folgender Definition:
„Alle Befugnisse, die einem öffentlich-rechtlichen oder privaten Fernsehveranstalter zuwachsen müssen, um Programmbestandteile zu verwerten, sowie das gegebenenfalls dafür erforderliche Trägermedium oder technische Sendesignal. Das Verwerten beinhaltet die Ausstrahlung innerhalb des Fernsehprogramms, die Weiterveräußerung der Rechte (…)“ 2
Weiterhin unterteilt er die audiovisuellen Medienrechte in Film-, Neben- und Übertragungsrechte. 3 Des Weiteren sollen in dieser Arbeit der Nachvollziehbarkeit, der Einfachheit und des aktuellen Bezugs wegen vor allem die Übertragungsrechte näher betrachtet werden. Diese stellen alle Erlaubnisse dar, die einen Rechteerwerber bemächtigen, Ereignisse direkt, zeitversetzt oder zusammenfassend zu übertragen und gewerblich zu verwerten. 4
Je nach Aktualität und Zeitbezug kann man Übertragungsrechte demnach in Exklusivrechte, Erstverwertungsrechte, Zweitverwertungsrechte, Nachverwertungsrechte und nachrichtliche Berichterstattung unterteilen. 5
2.2 Free- bzw. Pay-TV
Der Fernsehmarkt kann unterschiedlich eingeteilt werden. Zieht man die von Seiten der Konsumenten bzw. TV-Zuschauern zu entrichtende Gebühr als Parameter heran, so gibt es derzeit zwei Formate: Free-TV und Pay-TV.
Den Pay-TV-Sendern kann man alle Fernsehsender zuordnen, für deren Empfang eine zusätzliche Gebühr zu entrichten ist. Zumeist ist diese Zahlung für den Abonnentenpreis bzw. die Miete oder den Kauf eines Decodiergeräts zu leisten, das üblicherweise mit Hilfe einer Karte das verschlüsselte Signal des Pay-TV-Kanals entschlüsseln kann. 6 Demgegenüber ist ein Free-TV-Sender ein Sender, der ohne diesen Decoder und zusätzliche Kosten per Kabel, Satellit oder Terrestrik empfangbar ist. Es ist jedoch in Deutschland verpflichtend in Form der allgemeinen Rundfunkgebühr Zahlungen für den Empfang von
2 Brösel, G., Medienrechtsbewertung (2002), S. 38
3 Vgl. Brösel, G., Medienrechtsbewertung (2002), S. 38 f.
4 Vgl. Kuczera, M., Vermarktung von Übertragungsrechten, (2004), S. 249
5 Vgl. Süßmilch, I./Elter, V.-C., FC €uro AG (2002), S. 76
6 Vgl. Elter, V.-C., Verwertung medialer Rechte der Fußballunternehmen (2003), S. 222
2
Arbeit zitieren:
Spatz Stefan, 2006, Grenzpreisfindung bei TV-Rechten , München, GRIN Verlag GmbH
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