Die Berufung auf den höheren Befehl Hannes Püschel
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung. 1
B. Gang der Untersuchung. 2
C. Die Kriegsverbrechen. 3
1. Die historische Entwicklung des Kriegsrechts bis 1945. 3
2. Das Kriegsvölkerrecht nach 1945. 5
3. Kriegsverbrechen vor dem ad-hoc Tribunalen für Jugoslawien und
vor dem Ständigen Internationalen Strafgerichtshof 6
4. Abgrenzung zu anderen Völkerrechtsdelikten. 7
a) Das Verbrechen der Aggression. 7
b) Völkermord. 8
c) Verbrechen gegen die Menschheit. 9
5. Die individuelle Strafbarkeit für Kriegsverbrechen. 9
D. Die Berufung auf den höheren Befehl. 13
1. Allgemeine Überlegungen. 13
2. Völkerrechtliche Lehrmeinungen. 15
a) Act of State Doctrine. 15
b) Theorie des Respondeat Superior. 15
c) Theorie der Absolute Liability. 17
d) Theorien der conditional liability. 18
aa) Theorie des Manifest Illegality Principle. 19
bb) Theorie des Personal Knowledge Principle. 20
e) Theorie des Mens Rea Principle. 21
3. Völkervertragsrecht. 22
a) Nach dem Ersten Weltkrieg. 22
b) Nach dem Zweiten Weltkrieg. 24
c) Die Genfer Konventionen. 28
d) Die Tribunale für Ruanda und Jugoslawien. 29
e) Der Ständige Internationale Strafgerichtshof. 30
4. Völkergewohnheitsrecht. 33
5. Die von den Kulturvölkern anerkannten allgemeinen Rechtsgrundsätze. 37
6. Völkerrechtliche Judikatur. 40
a) Die Urteile des Reichsgerichts. 40
b) Die Nürnberger Prozesse. 41
II
Die Berufung auf den höheren Befehl Hannes Püschel
c) Die Prozesse von Tokyo. 42
d) Die Nürnberger Nachfolgeprozesse. 43
e) Kriegsverbrecherprozesse vor deutschen Gerichten. 44
f) Sonstige Kriegsverbrecherprozese. 45
g) Der Erdemovic-Prozess vor dem Jugoslawien-Tribunal. 45
E. Schlussfolgerung. 46
III
Die Berufung auf den höheren Befehl Hannes Püschel
Literaturverzeichnis
Ambos, Kai Straflosigkeit von Menschenrechtsverletzungen Zur „impunidad“ in südamerikanischen Ländern aus völkerstrafrechtlicher Sicht (Freiburg i. Br.: edition iuscrim 1997)
Ambos Kai Zur strafbefreienden Wirkung des „Handelns auf Befehl“ aus deutscher und völkerstrafrechtlicher Sicht JR 1998, 221-226
Ahrend, Hannah Eichmann in Jerusalem Ein Bericht von der Banalität des Bösen (8. Aufl., München: Piper 1998)
Berber, Friedrich Lehrbuch des Völkerrechts I. Band - Allgemeines Friedensrecht (2. Aufl., München: C.H. Beck 1975)
Berber, Friedrich Lehrbuch des Völkerrechts II. Band - Kriegsrecht (München/Berlin: C.H. Beck 1962)
Bruer-Schäfer, Aline Der Internationale Strafgerichtshof Die internationale Strafgerichtsbarkeit im Spannungsfeld von Recht und Politik
(Frankfurt a.M. u.a.: Peter Lang 2001) (Diss., Würzburg 2001)
Canetti,Elias Masse und Macht
(Frankfurt a. M.: Fischer Taschenbuch 1992)
Dinstein, Yoram The Defence of `Obedience to Superior Orders´ in International Law (Layden: A.W. Sijthoff 1965)
Ducklau, Volker Die Befehlsproblematik bei NS-Tötungsverbrechen Eine Untersuchung anhand von 900 Urteilen deutscher Gerichte von 1945 bis 1965 (Diss., Freiburg i. Br. 1976)
Ebbinghaus, Angelika Verteidigungsstrategien im Nürnberger Ärzteprozess in: Ebbinghaus, Angelika, Roth, Karl Heinz (Hrsg.), Grenzgänge - Deutsche Geschichte des 20. Jahrhunderts im Spiegel von Publizistik, Rechtssprechung und historischer Forschung Festschrift für Heinrich Senfft (Lüneburg: zu Klampen 1999)
IV
Die Berufung auf den höheren Befehl Hannes Püschel
Eser, Albin „Defences“ in War Crime Trials in: Dinstein, Yoram/Tabory, Mala, War Crimes in International Law (Den Haag: Kluwer Law International 1996)
Fischer, Peter/ Allgemeines Völkerrecht Köck, Heribert (5. Aufl., Wien: Linde 2000)
Fuhrmann, Peter Der höhere Befehl als Rechtfertigung im Völkerecht (München/Berlin: C.H. Beck 1963)
Gaeta, Paola The Defence of Superior Orders: The Statute of the International Criminal Court versus Customary International Law, European Journal of International Law 1999, 172-191
Hegel, Vorlesungen über die Geschichte der Philosophie, III.Band Georg Wilhelm Friedrich (Hrsg.v. Irrlitz, Gerd, Leipzig: Reclam 1971)
Hoffmann, Gerhard Strafrechtliche Verantwortung im Völkerrecht (Frankfurt am Main/Berlin: Alfred Metzner 1962)
Ipsen, Knut Völkerrecht (4. Aufl., München: C.H. Beck 1999) Zitiert als: Bearbeiter in: Ipsen, Völkerrecht
Jescheck, Hans-Heinrich Die Verantwortlichkeit der Staatsorgane nach Völkerrecht Eine Studie zu den Nürnberger Prozessen (Bonn: Ludwig Röhrscheid 1952)
Kimminich, Otto/ Einführung in das Völkerrecht Hobe, Stephan (7. Aufl., Tübingen/Basel: Franke 2000)
Marschik, Axel European National Approaches to War Crimes, in: McCormack, Timothy L.H./ Simpson, Gerry J.: The law of War Crimes - National and International Approaches (Den Haag: Kluwer Law International 1997)
Nill-Theobald, Christiane ”Defences” bei Kriegsverbrechen am Beispiel Dutschlands und der USA: zugleich ein Beitrag zu einem allgemeinen Teil des Völkerstrafrechts
(Freiburg i. Br.: edition iuscrim 1998) (Diss., Freiburg i. Br.)
Niehoff, Martina Die von internationalen Strafgerichtshöfen anwendbaren Normen des Völkerstrafrechts
(Frankfurt a.M. u.a: Peter Lang 1999) (Diss., Münster 1998)
Novick, Peter Nach dem Holocaust - Der Umgang mit dem Massenmord (München/Stuttgart: Deutsche Verlagsanstalt 2001)
V
Die Berufung auf den höheren Befehl Hannes Püschel
Oellers-Frahm, Karin/ Die Erdemovic-Rechtsprechung des Jugoslawientribunals Specht, Britta Probleme bei der Entwicklung eines internationalen Strafrechts, dargestellt am Beispiel des Notstands ZaöRV 1998,389-414
Rückerl, Adalbert NS-Verbrechen vor Gericht Versuch einer Vergangenheitsbewältigung (Heidelberg: C.F. Müller 1982)
Schwengler, Walter Völkerrecht, Versailler Vertrag und Auslieferungsfrage (Stuttgart: Deutsche Verlagsanstalt 1982) (Diss., Kiel 1980)
Taylor, Telford Die Nürnberger Prozesse
Hintergründe, Analysen und Erkenntnisse aus heutiger Sicht (3. Aufl., München: Heyne 1996)
Triffterer, Otto Commentary on the Rome Statute of the International Criminal Court
Observers´ Notes, Article by Article (Baden-Baden: Nomos 1999)
von Weber, Hellmuth Die strafrechtliche Verantwortung für Handeln auf Befehl MDR 1948, 34-42
Weinreich, Bettina Das Statut von Rom - Hoffnung im Kampf gegen Menschenrechtsverletzungen
(Frankfurter Institut für Transformationsstudien: Frankfurt/O. 2000)
Wieland, Günther Die Amsterdamer Edition „Ostdeutsche Justiz und NS-Verbrechen“
Bulletin für Faschismus- und Weltkriegsforschung 19 (2002), 3-18
Ziegler, Karl-Heinz Völkerrechtsgeschichte (München: C.H. Beck 1994)
VI
Die Berufung auf den höheren Befehl Hannes Püschel
A. Einleitung
Seit mehr als 50 Jahren herrscht in weiten Teilen Europas Frieden. Mit dem Prozess der europäischen Integration der zur EU führte, wurde eine Ordnung des Friedens und der Sicherheit in Europa erricht. Dieser Integrationsprozess, der mit dem Entzug der einzelstaatlichen Verfügungsgewalt über kriegswichtige Industrien begann, begründete eine Gemeinschaft, in der auf Grund einer engen ökonomischen, sozialen, rechtlichen und kulturellen Verzahnung Kriege zwischen den Mitgliedsstaaten als höchst unwahrscheinlich erscheinen. 1
Doch in weiten Teilen der Welt bestimmen bewaffnete Konflikte weiterhin das Leben von Millionen Menschen. In Afrika ist zwar mit dem Ende der Konfrontation zwischen den USA und der UdSSR das Zeitalter der Stellvertreterkriege der beiden Großmächte beendet, dafür werden neue Kriege konventioneller Art, wie z.B. zwischen Äthiopien und Eritrea geführt, andererseits versinkt Schwarzafrika, insbesondere der Kongo und die Region der Großen Seen in blutigen Auseinandersetzungen, in denen die Grenze zwischen internationalen und innerstaatlichen bewaffneten Auseinandersetzungen verschwimmt. In Asien stehen sich mit Indien und Pakistan zwei Nuklearmächte gegenüber, die in der Vergangenheit zweimal Krieg gegeneinander führten und heute immer noch am Rande einer militärischen Auseinandersetzung stehen. Der erstmalig ausgerufene Bündnisfall der NATO als Antwort auf die Anschläge vom 11. September 2001, die Konfrontation zwischen Marokko und Spanien um die Insel Laila/Perejil machen deutlich, dass auch die europäischen Staaten in Zukunft in bewaffnete Konflikte involviert sein können.
1 Marschik, in: McCormack./ Simpson, The Law of War Crimes, 68.
1
Die Berufung auf den höheren Befehl Hannes Püschel
Der Schutz von Menschenleben und Sachwerten, den das humanitäre Völkerrecht gewähren soll, muss in Zukunft verstärkt durchgesetzt werden. Die Verfolgung und Bestrafung von Kriegsverbrechen ist somit eine dringende Notwendigkeit unserer Zeit.
Mit Errichtung der ad-hoc Tribunale der UNO für Jugoslawien und Ruanda begann eine neue Epoche der strafrechtlichen Verfolgung von Verstößen gegen das Völkerrecht. Die Errichtung des internationalen Strafgerichtshofes, die vielen Juristen noch vor kurzer Zeit als unmöglich galt 2 stellt eine enorme Weiterentwicklung des Völkerstrafrechts dar. Das Problem des Handelns auf Befehl als eines der wichtigsten und juristischen Probleme bei der strafrechtlichen Verfolgung von Kriegsverbrechern wird wahrscheinlich im Völkerrecht eine Bedeutung haben, wie seit den Kriegsverbrecherprozessen nach dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr. Ziel dieser Arbeit ist es zu untersuchen welche, rechtliche Wirkung die Berufung auf höheren Befehl in Verfahren wegen Kriegsverbrechen in internationalen bewaffneten Konflikten hat.
B. Gang der Untersuchung
Im ersten Teil der Arbeit soll die Entstehung jenes Teils des geltenden Völkerrechtes, nach dem bestimmte Handlungen als Kriegsverbrechen qualifiziert werden, skizziert werden. Dabei liegt das Augenmerk auf der Entwicklung einer Rechtsordnung, die Handlungen im Zustand des Krieges, bzw. des internationalen bewaffneten Konflikts reglementiert und den Rechtsgütern, die durch diese Rechtsordnung geschützt werden. Daran schließt die Erörterung der Grundlagen der individuellen Strafbarkeit für Verstöße gegen Kriegsrecht an. Anschließend soll im dritten Teil der Arbeit untersucht werden, wie sich die Berufung auf
2 Nill-Theobald, Defences, 3.
2
Die Berufung auf den höheren Befehl Hannes Püschel
den höheren Befehl in völkerstrafrechtlichen Verfahren wegen Kriegsverbrechen in internationalen bewaffneten Konflikten auswirkt. Da das Völkerstrafrecht die Gesamtheit der Normen strafrechtlicher Natur ist, die dem Völkerrecht angehören 3 , wird in diesem Teil zu untersuchen sein, welche Regelungen des Problems des Handelns auf Befehl das Völkerrecht enthält.
C. Die Kriegsverbrechen
1. Die historische Entwicklung des Kriegsrechts bis 1945
Versuche, Regeln für die Austragung bewaffneter Konflikte aufzustellen, lassen sich schon in frühen Hochkulturen nachweisen. 4 Der Streit, ob es eine seit der Antike, insbesondere seit der Blüte der griechischen Stadtstaaten ununterbrochene Völkerrechtstradition bis in unsere Tage gibt 5 oder ob es ein Völkerrecht erst mit dem Entstehen moderner Staaten gibt 6 kann und soll hier nicht entschieden werden. Unbestritten ist jedoch, dass die Begründer des modernen Völkerrechts auf Ideen der Antike zurückgriffen. 7 Da aber das Handeln auf Befehl als juristisches Problem historisch erst ab dem Moment eine Rolle spielen kann, da Staatsbürger, eingebunden in feste militärische Hierarchien Kriege führen und nicht mehr Untertanen absoluter Fürsten sind, soll die Untersuchung die Antike, das Mittelalter und die frühe
3 Jescheck, Verantwortlichkeit, 9.
4 Ziegler, Völkerrechtsgeschichte, 1.
5 Ziegler, Völkerrechtsgeschichte, 4.
6 Kimminich/Hobe, Einführung, 29.
7 "Hugo Grotius hat zur selben Zeit das Recht der Völker betrachtet.(...)Sein Hauptwerk ist: De iure belli et pacis(...). Er hat geschichtlich und zum Teil aus dem Alten Testament zusammengestellt, wie die Völker in den verschiedenen Verhältnissen des Krieges und des Friedens gegeneinander ge-handelt haben - was gilt unter den Völkern.(...)Diese empirische Zusammenstellung des Verhaltens der Völker zueinander, verbunden mit empirischen Räsonnement - z.B. Gefangene dürfen nicht getötet werden, denn der Zweck sei, den Feind zu entwaffnen, dieser sei erreicht, es sei daher nicht weiterzugehen usf. - , diese empirische Zusammenstellung hat die Wirkung gehabt, daß allgemeine Grundsätze, verständige und vernünftige Grundsätze zum Bewußtsein gebracht sind, daß man sie anerkannt hat, daß sie mehr oder weniger annehmbar gemacht worden sind" Hegel, Vorlesungen über die Geschichte der Philosophie III, 364f.
3
Die Berufung auf den höheren Befehl Hannes Püschel
Neuzeit außer Acht lassen und mit der Wende vom 19. zum 20 Jahrhundert beginnen.
Die Lehre vom gerechten Krieg, welche im Europa des Mittelalters vertreten wurde, ließ den siegreich geführten Krieg als Rechtfertigungsgrund für alle im Krieg begangenen Handlungen zu. 8 Mit dem freien Kriegsführungsrecht aller Staaten, welches vom 17. Jahrhundert bis zum ersten Weltkrieg galt, verlangte die Frage nach der Beachtung von Kriegsrecht und Kriegsgebräuchen Aufmerksamkeit von Politikern, Militärs und Juristen. Kriegsrecht war im 19. Jahrhundert Völkergewohnheitsrecht. 9 1864 wurde in Genf die „Konvention zur Verbesserung des Loses der verwundeten Soldaten der Armeen im Felde“ unterzeichnet. 1899 unterzeichneten in Den Haag 24 Staaten das „Abkommen betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkrieges“. Seit dieser Zeit ist die Entwicklung des humanitären Völkerrechts mit diesen beiden Städten verbunden. Es wird vom Haager und Genfer Recht gesprochen. Schließlich wurde die wichtigste Kodifikation des Kriegsrechtes vor dem zweiten Weltkrieg als Resultat der zweiten Haager Friedenskonvention von 1907 durchgeführt. Die als Anhang zum IV. Haager Abkommen angenommene Haager Landkriegsordnung ist noch heute wichtige Grundlage des in zwischenstaatlichen bewaffneten Auseinandersetzungen geltenden Völkerrechts.
Der Erste Weltkrieg erzeugte auf Seiten der Entente das Bedürfnis nach der Abstrafung von Kriegsverbrechern. Im Versailler Vertrag wurden 22 Kriegsverbrechen kodifiziert. Die Verfahren gegen die deutschen Kriegsverbrecher des Ersten Weltkrieges wurden aufgrund der innenpolitischen Lage in Deutschland an das Reichsgericht zu Leipzig übertragen, wo ab 1921 die Prozesse stattfanden. 10 Die Prozessführung vor dem Reichsgericht
8 Berber, Völkerrecht II, 30.
9 Taylor, Nürnberger Prozesse, 21.
10 Schwengler, Auslieferungsfrage, 343.
4
Arbeit zitieren:
Hannes Püschel, 2003, Die Berufung auf den Höheren Befehl bei Kriegsverbrechen in internationalen bewaffneten Konflikten, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Isaiah Berlin: Positive und negative Freiheit
Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte
Hausarbeit, 19 Seiten
Das Recht auf ein faires Verfahren. Ein Vergleich der Angeklagtenrecht...
Hausarbeit (Hauptseminar), 29 Seiten
Militärischer Gehorsam im Wandel der Zeit - Die Entwicklung und Bedeut...
Soziologie - Individuum, Gruppe, Gesellschaft
Hausarbeit, 12 Seiten
Ist die actio libera in causa – bezogen auf verhaltensgebundene Delikt...
Seminararbeit, 44 Seiten
Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht: Die Berufung auf den Höheren Befehl bei Kriegsverbrechen in internationalen bewaffneten Konflikten ist nun auf dem Buchmarkt erhältlich
Hannes Püschel hat den Text Die Berufung auf den Höheren Befehl bei Kriegsverbrechen in internationalen bewaffneten Konflikten veröffentlicht
Hannes Püschel hat einen neuen Text hochgeladen
Wiedergutmachung für Opfer internationaler bewaffneter Konflikte
Die Rechtsposition des Individ...
Nora Matthiesen
Auf internationale Sicherungstransaktionen anwendbares Recht
Unter besonderer Berücksichtig...
Gregor Zemp
Heutige bewaffnete Konflikte als Herausforderungen an das humanitäre V...
20 Jahre Institut für Friedens...
Hans-Joachim Heintze, Knut Ipsen
Nationale Strafverfolgung völkerrechtlicher Verbrechen 3 / National Pr...
Kroatien, Österreich, Serbien ...
Albin Eser, Ulrich Sieber, Helmut Kreicker, Irene Kortel
Nationale Strafverfolgung völkerrechtlicher Verbrechen / National Pros...
Australien, China, England/Wal...
Anke Biehler, Christina Kerll, Thomas Richter, Christiane Rabenstein, Ralf Bahrenberg, Siegfried Lammich, Albin Eser, Ulrich Sieber, Helmut Kreicker
Kriegsverbrechen im nationalen und internationalen Recht
Unter besonderer Berücksichtig...
Tobias Darge
0 Kommentare