II
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis. III
Abk ürzungsverzeichnis. IV
1 Einleitung. 1
2 Begriff und Wesen der betrieblichen Altersversorgung. 2
3 Die betriebliche Altersversorgung in den IFRS 3
3.1 Rechnungslegung nach den IFRS. 3
3.2 Reglungsinhalt des IAS 19 - Leistungen an Arbeitnehmer. 4
4 Bilanzierung der betrieblichen Altersversorgung nach IFRS 5
4.1 Differenzierung hinsichtlich der Art des Pensionsplans 5
4.1.1 Beitragsorientierte Pensionspläne. 5
4.1.2 Leistungsorientierte Pensionspläne 6
4.2 Bewertung leistungsorientierter Pensionspläne. 7
4.2.1 Ermittlung der Pensionsverpflichtung. 7
4.2.2 Ermittlung der Pensionsrückstellung 8
4.2.3 Ermittlung der Pensionsaufwendungen. 10
5 Auswirkungen der betrieblichen Altersversorgung im Rahmen der
Finanzanalyse 12
5.1 Ziel, Gegenstand und Ablauf der Finanzanalyse 12
5.2 Finanzanalytische Probleme bei Pensionsverpflichtungen 14
5.2.1 Hinsichtlich der Beurteilung der finanziellen Stabilität 14
5.2.2 Hinsichtlich der Beurteilung der Ertragskraft 16
5.3 Finanzanalytische Möglichkeiten zur Problembehebung 17
5.4 Finanzanalytische Grenzen 19
6 Schlussbetrachtung. 20
Anhang 21
Literaturverzeichnis 22
III
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Anwendungsbereich der IFRS in Deutschland
Abb. 2: Klassifizierung der Leistungen an Arbeitnehmer
Abb. 3: Methode der laufenden Einmalprämien
Abb. 4: Ermittlung der Pensionsrückstellung nach IAS 19.54
Abb. 5: Ermittlung der Pensionsaufwendungen nach IAS 19.61.
Abb. 6: Untersuchungsgegenstände der Finanzanalyse.
Abb. 7: Auswirkungen der Finanzierungsart auf die Bilanzstruktur
Abb. 8: Auswirkungen der Finanzierungsart auf ausgewählte
Finanzkennzahlen
Abb 9: Ausweismöglichkeiten von Pensionsaufwendungen
IV
Abkürzungsverzeichnis
bAV betriebliche Altersversorgung BB Betriebs-Berater (Zeitschrift) BetrAVG Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung BilMoG Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz c.p. ceteris paribus (lat.: unter sonst gleichen Bedingungen) DAX Deutscher Aktienindex DB Der Betrieb (Zeitschrift) DBO Defined Benefit Obligation EBIT Earnings before Interest and Taxes EStG Einkommensteuergesetz et al. et alii (lat.: und andere) GuV Gewinn- und Verlustrechnung HGB Handelsgesetzbuch Hrsg. Herausgeber i.d.R. in der Regel i.e.S. im engeren Sinne i.H.v. in Höhe von i.S.d. im Sinne des i.V.m. in Verbindung mit IAS International Accounting Standards IFRS International Financial Reporting Standards KOR Zeitschrift für internationale und kapitalmarktorientierte Rechnungslegung OTC Over the Counter PublG Publizitätsgesetz PUCM Projected Unit Credit Method Rz. Randziffer SORIE Statement of Recognized Income and Expense S&P Standard and Poor’s (Ratingagentur) WpHG Wertpapierhandelsgesetz
1
1 Einleitung
Die Abbildung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) in den Jahresabschlüssen deutscher Unternehmen steht seit Jahren verstärkt in der Diskussion. Als Gründe kann die hohe quantitative Bedeutung im Jahresabschluss selbst, sowie die im Zusammenhang mit der Bilanzierung resultierenden Gestaltungsmöglichkeiten genannt werden. 1 Letztere sind insbesondere auf den vermehrten Einsatz der International Financial Reporting Standards (IFRS) zurückzuführen. Die darin enthaltenen Wahlrechte ermöglichen es dem Bilanzierenden, fundamentale Bilanzkennzahlen durch die individuelle Ausgestaltung der bAV gezielt zu beeinflussen. Klare Aussagen hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Lage von Unternehmen werden für externe Bilanzadressaten kaum noch möglich. Insbesondere dann, wenn im Rahmen eines Betriebsvergleiches Unternehmen miteinander verglichen werden sollen, bergen die im Zuge der Bilanzierung einhergehenden Wahlmöglichkeiten ein kaum zu lösendes Problem der mangelnden Vergleichbarkeit in sich. Um dennoch zuverlässige Aussagen zur finanziellen Lage eines Unternehmens treffen zu können, müssen die im Jahresabschluss publizierten Daten im Rahmen der Finanzanalyse auf ein einheitliches Maß korrigiert werden. 2
Basierend auf diesen Hintergründen befasst sich die vorliegende Arbeit mit den Auswirkungen der bAV im Rahmen der Finanzanalyse. Um dem Leser mit den dafür notwendigen Zusammenhängen und Grundbegriffen vertraut zu machen,
wird einführend auf den für Pensionspläne relevanten Standard, IAS 19, 3 sowie die darin enthaltenen Bilanzierungsvorschriften eingegangen. Anschließend werden die im Rahmen der Finanzanalyse auftretenden Problemfelder angesprochen sowie die zur Behebung zur Verfügung stehenden Möglichkeiten und Grenzen diskutiert.
1 Vgl. Kütting, K./ Keßler, M. (2009), S. 465.
2 Vgl. Lachnit, L./ Müller, S. (2004), S. 500.
3 Die International Accounting Standards (IAS) gelten als die „älteren“ Standards, die später durch die „neueren“ IFRS ergänzt wurden. Im weiteren Verlauf dieser Arbeit soll die Abkür- zung IFRS als Oberbegriff beider Standards verwendet werden.
2
2 Begriff und Wesen der betrieblichen Altersversorgung
Neben der gesetzlichen und der privaten Altersvorsorge nimmt die bAV die
zweite Säule im sog. „3-Säulen-Modell“ 4 ein. Was grundsätzlich darunter zu verstehen ist, ergibt sich aus dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG). In der Legaldefinition des § 1 Abs. 1 wird es als Sammelbegriff aller Leistungen in Verbindung mit Alters-, Invaliditäts- oder Hin-terbliebenenversorgung subsumiert, die ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses gewährt. Im allgemeinen Sprachgebrauch haben sich jedoch synonym die Begriffe der Pensionszusage oder Pensionsverpflichtung durchgesetzt. 5
War die bAV in der Vergangenheit noch als rein freiwillige Leistung des Arbeitgebers zu verstehen, haben rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer seit Anfang 2002 einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung. 6 Demnach können Arbeitnehmer auf Teile ihres monatlichen Entgelts verzichten, um später bei Pensionseintritt in den Genuss einer Betriebsrente zu kommen. Vom Charakter her können Pensionsverpflichtungen somit als gestundetes Entgelt bereits erbrachter Arbeitsleistungen verstanden werden. 7 Dieser Lohnverzicht seitens des Arbeitnehmers kann wirtschaftlich gesehen als Kreditgewährung an den Arbeitgeber verstanden werden. 8 Betrachtet man diese Kreditbeziehung genauer, lässt sich feststellen, dass diese in der Phase der Anwartschaft einer Nullkuponanleihe ähnelnd und in der nach dem Versorgungsfall stattfindenden
Auszahlungsphase mit einem Bankkredit vergleichbar ist. 9 Insofern scheint es gerechtfertigt, Pensionsverpflichtungen den Finanzschulden zuzuordnen. 10
4 Vgl. Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersvorsorge e.V. (2005), S. 8f.
5 Vgl. Peterson, J. (2002), S. 11.
6 Sofern es der Tarifvertrag zulässt. Vgl. Förster, W. et al. (2001), S. 1406.
7 Vgl. Heubeck, K./ Seeger, N. (2004), S. 997.
8 Vgl. Gohdes, E./ Meier, K. (2003), S. 1377.
9 Vgl. Teller, S./ Stäglich, J. (2004), S. 302f.
10 Dabei handelt es sich jedoch um Fremdkapital besonderer Art. Im Vergleich zu anderem Fremdkapital, wie dem Bankkredit, ermöglichen Pensionsverpflichtungen einen Innenfinanzierungseffekt und wirken sich zudem nicht negativ auf die Gläubigerstruktur aus. Vgl. Goh- des, E./ Meier, K. (2003), S. 1377f.
3
3 Die betriebliche Altersversorgung in den IFRS
3.1 Rechnungslegung nach den IFRS
Für die bilanzielle Abbildung der bAV werden immer mehr Unternehmen die dafür vorgesehenen internationalen Standards berücksichtigen müssen. Dies
zeigt sich zum einen in der seit 2005 durch die IAS-Verordnung 11 für kapital-marktorientierte Unternehmen 12 zur Pflicht gewordenen Aufstellung des Konzernabschlusses nach IFRS. Zum anderen an den immer zahlreicher werdenden Wahlmöglichkeiten eines befreienden IFRS-Abschlusses. So wird nicht ka-pitalmarktorientierten Mutterunternehmen eine freiwillige Aufstellung des Konzernabschlusses nach IFRS gem. § 315a Abs. 3 HGB ermöglicht und selbst auf Einzelabschlussebene kann gem. § 325 Abs. 2a HGB für Offenlegungszwecke zusätzlich ein IFRS-Einzelabschluss erstellt werden. Zu beachten bleibt jedoch, dass aufgrund der in der deutschen Rechnungslegung kodifizierten Maßgeblichkeit des § 5 Abs. 1 EStG weiterhin ein nach handels- und steuerrechtlichen Vorschriften erstellter HGB-Einzelabschluss aufgrund hieran anknüpfender Rechtsfolgen wie die Steuer- und Ausschüttungsermittlung erforderlich sein
wird. 13 Abb. 1 fasst die gewonnenen Erkenntnisse zusammen.
14 Abb. 1: Anwendungsbereich der IFRS in Deutschland
11 Vgl. Artikel 4 der EU-Verordnung Nr. 1606/2002 vom 19 Juli. 2002.
12 Kapitalmarktorientiert ist ein Unternehmen, wenn es einen organisierten Markt i.S.d. § 2 Abs. 5 WpHG durch von ihr ausgegebene Wertpapiere in Anspruch nimmt. Vgl. § 264d HGB-E nach dem Gesetzentwurf zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG).
13 Vgl. Heuser, P./ Theile, C. (2005), S. 22. 14 In Anlehnung an: Pellens et al. (2008), S. 50.
Arbeit zitieren:
Josef Gilgen, 2009, Die betriebliche Altersversorgung nach IFRS, München, GRIN Verlag GmbH
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