Inhaltsverzeichnis
Einleitung 3
1. Die Kampagne gegen bürgerlichen Spezialisten. 3
1.1. Schachty-Prozess 3
1.2. Prozessen gegen „Industriepartei“ und „Bauernpartei“ 4
2. Die Verfolgungen der Kirche und Religion. 5
3. Die Überprüfungen der Parteiangehörigkeit 6
4. Die Ruhepause vor dem Sturm 6
5. Mord an Kirov als Auslöser neuer Gewaltwelle 8
6. Der Großen Terror 9
6.1. Die Moskauer Schauprozesse 9
6.2. Die Säuberungen des Parteiapparates. 11
6.3. Der Terror gegen die Bevölkerung. 12
6.4. Die Säuberungen in der Armee. 15
7. Die Verfolgungen der Nationalminderheiten. 16
8. Die Beurteilung des Terrors 18
8.1. Die Rolle des Stalins 18
8.2. Die Funktionen des Terrors. 19
Schlussbetrachtung. 21
Literatur 22
2
Einleitung
Die Geschichte der UdSSR in den 30er Jahre tritt in die neue Phase, die durch den endgültige Verfestigung personelle Macht Stalins innerhalb der Partei und die Ausweitung der Kontrolle des Staates über alle Bereiche des Lebens ihrer Bürger charakterisiert. Die in Visier gestellten Ziele, die das Land neue industrielle Gesicht und kollektive Bauernwirtschaft geben sollte, ließen sich nicht ohne die massive Gewaltanwendung zu realisieren. Es zeigte sich bald, dass der Terror durch die Sicherheitsorgane in der Wahrnehmung der politischen Führung unverzichtbar ist und alleine die Eliminierung aller wirklichen oder imaginären Feinde den Weg zum Sozialismus ebnet. Zur Aussperrung der Opfer des Regimes bedürfte es ein effiziente Lagersystem, in dem die aus der Gesellschaft Ausgeschlossene wenn schon nicht jeden Widerstand gegen stalinistischen Staat aufgeben sollte, dann zum wirtschaftlichen Zwecken ausgebeutet werden konnte. Die Repressionen liefen auf die Einrichtung neuer Strafkolonien des Gulags hinaus. Der Terror lieferte den Lagereinrichtungen des Gulags immer neue Kontingente der „in sozialer Hinsicht fremden Elemente“ und hielt damit das Lagersystem, die überwiegend mit politischen Gefangenen aufgefüllt wurde, am Laufen. Es ist daher sinnvoll sich mit den Massenrepressionen und deren historischen Hintergründen zu beschäftigen, um auch das Verständnis für den Ausbau und innere Vorgänge des Gulags in den 30er Jahre zu gewinnen.
1. Die Kampagne gegen bürgerlichen Spezialisten
1.1. Schachty-Prozess
Im Verständnis vieler, gerade junger Parteimitglieder führte Stalin jedoch die im Laufe der zwanziger Jahre steckengebliebene Revolution zu Ende. Die 1928 eingeleitete „Kulturrevolution“ wandte sich gegen die Überreste „bürgerlichen“ oder „kleinbürgerlichen“ Denkens, gegen die „Schädlingstätigkeit“ der „bürgerlichen Spezialisten“, die nun von jungen „roten“ Direktoren und Managern ersetzt wurden. Einige Tausend parteilose Wissenschaftler und Fachleute, die ihre Ausbildung noch vor der Revolution erhalten hatten und in den zwanziger Jahren in wichtigen Positionen tätig waren, wurden entlassen und häufig zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Der Terror wandte sich zum ersten Mal auch gegen die bislang unbehelligten Funktionsträger des Staatsapparats. Den Auftakt machten im Frühjahr
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und Sommer 1927 die Gerichtsprozesse gegen Funktionäre der
Handelsorganisationen, mit denen die Regierung Sündenböcke für ihre verfehlte Preispolitik präsentierte. 1928 folgte der Prozess gegen die Leitung und Ingenieure der Kohlegruben von Šachty in der Ukraine, unter ihnen auch deutsche Ingenieure. Auf dem Betreiben von OGPU wurden 53 Personen vor dem Gericht gestellt und nicht nur der Sabotage, sondern auch des Aufbaus einer Untergrundorganisation, die Aufnahme konspirativen Verbindungen mit den moskauerischen Saboteure und ausländischen antisowjetischen Zentren beschuldigt. Nur 10 Ingeneure bekannten sich schuldig. Verurteilt wurden aber alle, darunter 11 Ingeneure zur Höchststrafe. Die politischen und wirtschaftlichen Ziele, die OGPU damit verfolgt hatte, wurden von dem Obersten Führung vorgegeben. Die Einschüchterung der Spezialisten sollte die Verstärkung der staatlichen Kontrolle in der Phase des Übergangs zur Industrialisierung zu erleichtern. Von da an jeder sowjetischer Betriebsleiter, der von oben gesetzten Plan nicht erfüllte, riskierte als Schädling gebrandmarkt zu werden. Das führte zum Einsatz aller Mittel um quantitative Werte zu erreichen und zur überhöhten und verfälschten Angaben in der Rechnungsführung 1 .
1.2. Prozessen gegen „Industriepartei“ und „Bauernpartei“
In den nächsten Jahren kam es zur Verurteilung führender nichtkommunistischer Fachleute auf allen Gebieten. Man warf ihnen vor, Sabotage betrieben und oppositionelle Parteien gegründet zu haben, die jedoch allein in den Konstrukten des OGPU existierten. So kam es 1930 zum Prozess gegen die „Industriepartei“, 1931 gegen das „Bundesbüro der Menschewiki“. Die Mitglieder einer vom OGPU erdachten „Werktätigen Bauernpartei“, unter ihnen der Agrarsoziologe Aleksandr ýajanov und der Wirtschaftswissenschaftler Nikolaj Kondrat’ev, wurden in einem internen Verfahren vom Geheimdienst zu langen Haftstrafen abgeurteilt.
Anfang der30er Jahre entstand in der Partei die gegen Stalin gerichtete oppositionelle Gruppe Martemjan Rjutins, des Chefs der Parteikomitee des Moskauer Stadtbezirk Krassnaja Presnja. Die Gruppe arbeitete ein umfangreiches Dokument, die sogenannte Rjutin-Plattform, aus, in dem gefordert wurde den Druck auf das Dorf zu verringern, die Partei zu demokratisieren und Stalin die Führung aus der Hand zu nehmen. Als Stalin durch seine Informanten von der Existenz der
1 H.<. Oe_\gxd. =hkm^Zjkl\_gguc l_jjhj \ 1930-_ ]]. . // Dgb]Z ^ey mqbl_ey. Bklhjby
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Gruppe Kenntnis erhielt, beschuldigte er Rjutin, eine „konterrevolutionäre Kulakenorganisation“ gegründet und versucht zu haben, „den Kapitalismus zu restaurieren“. Auf Beschluss des Politbüros wurden die meisten „Rjutin-Leute“ verhaftet und in entlegene Gebiete des Landes verbannt. Die Erschießung der Mitglieder der Gruppe wurde jedoch nicht gebilligt, es galt noch das ungeschriebene Gesetz, gegen ehemalige Aktivisten der Partei keine derartig harten Strafen zu verhängen. 2
2. Die Verfolgungen der Kirche und Religion.
Nicht überraschend gewann auch der „Kirchenkampf“ mit der Wiederbelebung von Ideologie und Klassenkampf deutlich an Schärfe. Das Dekret „über religiöse Vereinigungen“ vom 8. April 1929 untersagte den Kirchenmitgliedern einander zu helfen, Unterstützungskassen und -vereine zu gründen, außerhalb ihrer Gebäude religiöse Unterweisung zu erteilen und generell für ihre Ziele zu werben, Familienangehörige der registrierten Gläubigen (Kinder, Frauen) dabei ausdrücklich eingeschlossen. Solche Verbote gingen über die Trennung von Staat und Religion weit hinaus. Dem Dekret entsprach eine Verfassungsänderung, die der nächste (14.) Sowjetkongress beschloss. Anstelle der „Freiheit religiöser Propaganda“ garantierte das Grundgesetz des Sowjetstaates fortan nur noch die „Freiheit des religiösen Bekenntnisses“. Man verbot alle außerhalb der dedizierten Gebäude, wenn sie nicht ausdrücklich genehmigt worden waren.
Nicht genug damit, erhöhte das Regime auch den materiellen Druck. Die Mieten in den ehemaligen Pfarrhäusern wurden heraufgesetzt. Am schlimmsten aber wirkte sich eine Anordnung vom 3. Januar 1930 aus, derzufolge die Angehörigen aller nichtwahlberechtigten Gruppen, darunter auch die Geistlichkeit, angesichts des katastrophalen Mangels an städtischem Wohnraum aus öffentlichen Appartements und Häusern auszuziehen hatten.
Die Kommission zur Rehabilitierung Verfolgter beim Moskauer Patriarchat ermittelte unlängst eine Gesamtzahl von 350.000 bis 1941 verurteilten Gläubigen, von denen allein 1937 ca. 150.000 verhaftet und 80.000 hingerichtet wurden. Der Blutzoll war hoch, und der Kirche wurde personell - wenngleich der Patriarchatsverweser Sergij bemerkenswerterweise unbehelligt blieb - endgültig das Rückgrat gebrochen.
2 Medwedew, Roy, 1992, Bd.1, S. 267ff.
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Sicher liegt ein Indiz für den äußeren Zustand der Kirche darin, dass von einst ca. 80.000 russisch-christlichen Gotteshäusern 1939 nur noch etwa 20.000 ihrer alten Aufgabe dienten 3 .
3. Die Überprüfungen der Parteiangehörigkeit
Einstieg die Partei der Berufsrevolutionäre verwandelte sich in eine Organisation, die auch ungelernte Arbeiter, Bauern und Nomaden aufnahm. Erst die Säuberungen der Jahre 1929 und 1933, die anfangs dem Ziel dienten, ehemalige Oppositionelle um ihren Einfluss zu bringen und den Anteil der Bauern in der Partei zu reduzieren, brachten der Führung zu Bewusstsein, dass ihr Machtanspruch hier auf Einbildung beruhte.
Von 1933 bis 31. Dezember 1934 wurde die „Generalsäuberung“ der VKP(b) durchgeführt, die dann noch bis zum Mai 1935 verlängert wurde und die 18,3 % von 1915 Tausend Parteiangehörige um ihre Mitgliedschaft brachte. Darauf folgte „die Überprüfung der Parteidokumenten“, die noch für 10-20 Tausend Parteiausschluss bedeutete. Der nächste Durchgriff in eigenen Reihen fiel auf die Erste Hälfte des Jahres 1936 und mit dem Ausschluss von 18% Parteimitglieder endete. Die Ausgeschlossene aus der Partei fielen zuallererst zum Opfer der NKWD 4 .
4. Die Ruhepause vor dem Sturm
Die wirtschaftliche Krise führte Stalin und seinen Vertrauten vor Augen die Notwendigkeit der Korrektur der Politik des „großen Sprungs“. Stalin verkündete vor dem Plenum des ZK VKP(b) das gemäßigte Tempo für den Zweiten
Fünfjahresplan und erklärte, dass es keine Notwendigkeit mehr gibt das Land „anspornen und anpeitschen“. Stalinistische Führung musste es einsehen, welche verheerende soziale Auswirkungen und Gefahren der Terror mit sich brachte. Daher, freilich ohne den Verzicht auf die Ausübung der totalitären Gewalt als Schlüsselmechanismus der staatlichen Kontrolle, führte die Regierung die Repressalien in vorgegebene Rahmen ein. In den Krisenzeiten 1932-1933 wurden infolge der Verhaftungen, Erschießungen, Deportationen, Parteiausschlüssen zirka 2 Mil. Menschen betroffen. Das Anwachsen des Terrors war selbst aus technischen Gründen nicht möglich. Anfangs Mai waren in den Strafvollzugsanstalten (Gefängnissen, polizeiliche
3 Hildermeier, Manfred,1998, S. 580-585.
4 Baberowski, Jörg, 2007, S.156f.
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Arbeit zitieren:
Vadim Bolbat, 2008, Der Terror der 30er Jahre, München, GRIN Verlag GmbH
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