VI. Außenverhältnis der LLP 15
1. Gesellschafter im Außenverhältnis 15
a) Haftung der Gesellschafter nach englischem Recht. 16
aa) Vertragsrecht 16
bb) Deliktsrecht 16
cc) Gesellschaftsrechtlicher Durchgriff 16
dd) Haftung wegen betrügerischer Geschäftsfortführung. 17
ee) Haftung wegen pflichtwidriger Geschäftsfortführung 17
ff) Haftung wegen pflichtwidriger Vermögensentnahme 17
gg) Haftung wegen Treuepflichtverletzung 17
b) Haftung der Gesellschafter nach deutschem Recht 17
aa) Gesellschaftsrechtliche Haftungstatbestände 18
bb) Vertrags- und deliktsrechtliche Haftung. 18
VII. Beim companies House einzureichende und damit einsehbare Unterlagen 18
a) Jahresabschluss (annual accounts) 18
b) Jahresbericht (annual return) 19
c) Sonstiges 19
d) Geschäftsbriefe 19
VIII. Fazit 20
Literaturverzeichnis : 21
2
A. Einleitung
Aufgrund der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes (EUGH) zur Niederlassungsfreiheit von Unternehmen, welche international tätig sind, erscheinen diese vermehrt in einer ausländischen Gesellschaftsform. Diese Änderung wird auch im hohen Maße in Deutschland bei deutschen Unternehmen erkennbar. „Ziel ist es, spezifische Wesenszüge der jeweiligen Organisationsform zu nutzen, die als vorteilhaft gegenüber den herkömmlichen deutschen Gesellschaften empfunden werden. Dadurch sollen möglichst effektive Rahmenbedingungen für eine wirtschaftliche Tätigkeit in Deutschland geschaffen werden“. 1
Die private company limited by share stand im Focus als kostengünstige Möglichkeit zu der deutschen GmbH. Jedoch ist eine andere Gesellschaftsform in den Vordergrund gerückt, welche durch ihre Verfassung für die Bedürfnisse den Unternehmen noch geeigneter erscheint als die englische Limited. Gemeint ist die Limited Liability Partnership (LLP). Rechtsgrundlage ist der am 06. April 2001 in Kraft getretene Limited Liability Partnership Act 2000 mit den ihn begleitenden Verordnungen.
I. Definition der LLP
Die LLP ist sozusagen eine Mischform aus der englischen partnership mit ihren Steuervorteilen und ihrer organisatorischen Flexibilität sowie aus der englischen private limited company (Limited), mit der sie die beschränkte Haftung der Gesellschafter gemein hat. Letzteres hat jedoch zur Folge, dass die LLP im Hinblick auf die Rechnungslegung und Insolvenz einem ähnlich strengen Regime unterfällt, wie die Limited.“ 2
Auf diese Art der Rechtsform eines partnerships waren bis zum Inkrafttreten der LLP Freiberufler angewiesen, da diese der deutschen Gesellschaft bürgerlichen Rechts entsprach. Somit mussten die Gesellschafter gemeinsam für alle Verpflichtungen der partnership einstehen. Bei Fehlern mit der Berufsausübung hafteten diese gesamtschuldnerisch. „Die Organisationsform war damit eher auf kleine Zusammenschlüsse zugeschnitten, die von einer persönlichen Beziehung der Gesellschafter untereinander geprägt waren. In der heutigen Welt der großen, internationalen Rechtsanwalts- und Steuergesellschaften erschien es hingegen
1 Schnittker und Bank: Die LLP in der Praxis (2008), S. 1
2 www.ahk-London.co.uk
3
verfehlt, den Einzelnen für Fehler von Kollegen haften zu lassen, denen er möglicherweise noch nie begegnet war.“ 3
Die LLP ist genau wie die Limited eine juristische Person und somit Trägerin von eigenen Rechten und Pflichten. Es gibt jedoch keinen angestellten Geschäftsführer (Direktor). In diesem Fall sind die Gesellschafter selbst für die Leitung der LLP verantwortlich. Jedoch ist sie als Sonderform einer Kapitalgesellschaft zu sehen.
1. Traditionelle Gesellschaftsform nach englischem Recht
Das englische Recht unterscheidet zwei traditionelle Formen für die Ausübung der wirtschaftlichen Tätigkeit. Und zwar sind diese die partnerships und die companies.
a) Bedeutung von partnerships
Die partnerships sind Personengesellschaften, die keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen. Einige Bereiche wie das Steuerrecht, das Prozessrecht, die Zwangsvollstreckung und die Insolvenz haben jedoch eine begrenzte Rechtsfähigkeit. Partnerships können eine eigene Firma führen und vor Gericht klagen und verklagt werden. Zwischen dem Vermögen der partnerships und dem Privatvermögen der Gesellschafter findet eine Trennung statt.
aa) Arten der verschiedenen partnerships
Bei den partnerships unterscheidet man zwischen herkömmlichen partnerships (ordinary) und den limited partnerships.
Bei den partnerships haben die Partner gleichen Anteil am Gewinn der Gesellschaft, sowie die Berechtigung, an der Geschäftsführung mitzuwirken; und können die anderen Gesellschafter nach außen hin vertreten. Die Gesellschafter haften unbeschränkt und persönlich für Verbindlichkeiten der partnership.
Die Limited partnerships unterliegen der Sonderform der herkömmlichen partnerships. Die Besonderheit der Limited partnership ist, dass neben einem unbeschränkt haftenden partner ein oder mehrere partner existieren, deren Haftung auf die Vermögenseinlage begrenzt ist. Deshalb ist den betreffenden Gesellschaftern untersagt an der Geschäftsführung mitzuwirken.
3 www.ahk-london.co.uk
4
b) Bedeutung der companies
„Die companies sind Kapitalgesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit. Anders als im deutschen Recht sind die verschiedenen Organisationsformen nicht als verschiedene Gesellschaftsarten zu verstehen, sondern als unterschiedliche Ausprägung ein und derselben Kapitalgesellschaft.“ 4
aa) Arten der companies
Bei den companies unterscheidet man, die companies limited by shares, companies limited by guarentee und unlimited companies.
Diese sind als unterschiedliche Ausprägungen ein und derselben Kapitalgesellschaft zu sehen. Bei der company Limited by share haften die Gesellschafter dann persönlich, wenn auf die gezeichneten Anteile noch nicht die vereinbarte Einlage erbracht wurde. Eine company Limited by share kann entweder als private limited company (LTD/Limited) oder als public limited company (Plc.) eröffnet werden. Die Plc. unterliegt strengerer Regeln. Hierbei sind Mindestkapitalisierung, Rechnungslegung, Gewinnverteilung sowie Aufsicht über die Organe und der Erwerb von Gesellschaftsanteilen gemeint.
II. Hintergrund der Einführung der LLP
Der Grund für die Einführung der LLP bezieht sich auf drei zusammenhängende Gründe, und zwar ist der eine Grund „ der globale Wettbewerb zur Schaffung effizienter Unternehmensformen für die Wirtschaft, um zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften eine Verbindung zu schaffen. Im zweiten Grund hat der Gesetzgeber dem globalen Trend zur Entwicklung innovativer Organisationsformen für unternehmerische Tätigkeit Rechnung getragen“. 5
Als letzten Grund nennt man die legislative Antwort, aufgrund der gesetzgeberischen Aktivitäten der Insel Jersey. Im Endeffekt wird die USA als Vorbild genommen, da die USA bereits mit gemischten Gesellschaftsformen bereits weltweit Schule gemacht hat.
Die Einführung steht in Großbritannien in einem Zusammenhang mit der Kampagne großer britischer Freiberuflerpersonengesellschaften, welches die Schaffung von vielen
4 Schnittker und Bank: Die LLP in der Praxis (2008), S. 7
5 Schnittker und Bank: Die LLP in der Praxis (2008), S.9
5
Möglichkeiten zur Abgrenzung der persönlichen Haftung für die einzelnen Gesellschafter Ihrer Unternehmen zum Ziel hatte. 6
III. Entstehung der LLP
Genau wie die company entspringt die LLP mit ihrer eigenen Rechtspersönlichkeit als juristische Person durch die Eintragung in das companies register und durch den zuständigen Registrar of companies. 7
1. Eintragungsvoraussetzungen
Um die Eintragung vornehmen zu können, müssen drei grundsätzliche Voraussetzungen erfüllt sein:
a) Zunächst müssen zwei oder mehre Personen, die sich zur Betreibung eines erlaubten und auf Gewinn angelegten Geschäfts zusammengeschlossen haben, das Gründungsdokument (incorporation document) unterschreiben. 8
b) Die Aushändigung der Gründungsurkunde muss im Original oder in Form einer vom Registrar of companies akzeptierter Abschrift übergeben werden. 9
c) Der Gründer bzw. sein Anwalt muss eine Erklärung an den Registrar of companies übergeben, welches besagt, dass die unter (a) erwähnten Erfodernisse eingehalten wurden (compliance statement). 10
Der nachfolgende Teil bezieht sich auf die einzelnen Anforderungen.
a) Beteiligung mindestens zweier Gründer bezüglich eines auf Gewinn angelegten
erlaubten Geschäfts
Voraussetzung für die Gründung einer LLP sind mindestens zwei Gesellschafter, die zu legalen Zwecken ein Geschäft mit Gewinnerzielungsabsicht gründen wollen. Diese Gründer können natürliche oder juristische Personen sein. Nationalitätseinschränkungen bestehen nicht. D.h. dass auch ausländische natürliche Personen ebenso wie juristische Personen mit Ihrem Sitz im Ausland eine britische LLP gründen können. Eine zahlenmäßige Begrenzung der Mitglieder der Organisationsform sieht das Gesetz nicht vor. Das incorporation document
6 Vermeulen, Erik: The Evolution of Legal Business Forms in Europe an the United States; Venture
Capital, Joint Venture and Partnership Structures, The Haque 2003, S. 65
7 LLPA Section 3, 18
8 LLPA Section 2 (1) (a)
9 LLPA Section 2 (1) (b)
10 LLPA Section 2 (1) (c )
6
Arbeit zitieren:
Nesrin Yilmaz, 2008, Die LLPs - Limited Liability Partnerships, München, GRIN Verlag GmbH
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