INHALTSVERZEICHNIS
Inhaltsverzeichnis I
Abk ürzungsverzeichnis V
Abbildungsverzeichnis VII
Tabellenverzeichnis VIII
1. Einleitung 1
1.1 Zielsetzung und Aufbau der Arbeit 2
1.2 Methodik der Untersuchung 3
2. Unternehmensübernahmen 4
2.1 Strategische Hintergründe 5
2.2 Übernahmestrategien und Gegenmaßnahmen 8
2.3 Die Wahl der Akquisitionswährung 12
2.4 Übliche Transaktionsstrukturen 15
2.4.1 Asset Deal 15
2.4.2 Share Deal 16
2.5 Gesellschaftsrechtliche Strukturierung 16
2.5.1 Das LBO - Modell 16
2.5.2 Die Corporate-to-Corporate Struktur 18
I
3. Instrumente der Akquisitionsfinanzierung 20
3.1 Eigenkapital in der Akquisitionsfinanzierung 21
3.1.1 Innenfinanzierung 22
3.1.1.1 Offene Selbstfinanzierung 23
3.1.1.2 Stille Selbstfinanzierung 24
3.1.1.3 Sonstige Innenfinanzierung 24
3.1.2 Außenfinanzierung mit Eigenkapital 25
3.1.2.1 Finanzierungsalternativen nicht emissionsfähiger Unternehmen 26
3.1.2.2 Finanzierungsalternativen emissionsfähiger Unternehmen 27
3.2 Akquisitionsfinanzierung mit Mezzanine 30
3.2.1 Equity Mezzanine 33
3.2.1.1 Atypisch stille Beteiligung 33
3.2.1.2 Genussscheine 33
3.2.1.3 Wandelschuldverschreibung 34
3.2.1.4 Optionsanleihen 34
3.2.1.5 HoldCo PIK Notes 35
3.2.2 Debt Mezzanine 35
3.2.2.1 Nachrangdarlehen 36
3.2.2.2 Typisch stille Beteiligung 36
3.2.2.3 Partiarisches Darlehen (Gewinnobligation) 37
3.2.2.4 Schuldscheindarlehen 37
3.2.2.5 High Yield Bonds 37
3.2.3 Standardisiertes Mezzanine 38
3.4 Fremdkapital in der Akquisitionsfinanzierung 39
3.4.1 Senior Debt 40
3.4.2 Second Lien Debt 42
3.5 Spezielle Gestaltungsmöglichkeiten 43
3.5.1 Gesellschafterdarlehen 44
3.5.2 Verkäuferdarlehen 44
3.5.3 Earn Outs 46
3.5.4 Rückbeteiligungen 46
II
3.6 Sonstige Maßnahmen zur Liquiditätsschöpfung 47
3.6.1 Asset Stripping 47
3.6.2 Sale and Lease Back 49
3.6.3 Factoring und Asset Backed Securities 50
3.6.4 Business Securitisation 51
4. Einführung in das Praxisbeispiel 52
4.1 Allgemeine Beschreibung der Transaktion 52
4.2 Chronologischer Ablauf der Übernahme 53
4.3 Die gewählte Finanzierungsstruktur 54
5. Umsetzung der Akquisitionsfinanzierung 57
5.1 Kaufpreisermittlung 59
5.1.1 Unternehmensbewertung 59
5.1.2 Synergien und Integrationskosten 62
5.1.3 Vom objektiven zum subjektiven Unternehmenswert 64
5.2 Bestimmung der Schuldendienstfähigkeit 66
5.3 Entwicklung einer tragfähigen Finanzierungsstruktur 67
5.4 Das Rating Diktat 75
5.4.1 Grundlagen und Bedeutung des Ratings 76
5.4.2 Erstellung und indikative Projektion des Ratings 79
5.5 Einsatz von Brückenfinanzierungen 85
5.6 Einbindung der Fremdkapitalgeber 87
5.6.1 Vertragliche Gestaltung 88
5.6.2 Covenants 90
5.6.3 Besicherung 93
5.6.4 Syndizierung 95
III
5.7. Besondere Herausforderungen der Globalisierung 96
6. Fazit 98
Anhang 100
Glossar 124
Literaturverzeichnis 134
IV
Abkürzungsverzeichnis
ABS Asset Backed Securities AG Aktiengesellschaft AktG Aktiengesetz BGB Bürgerliches Gesetzbuch BP Basispunkte bsp. beispielsweise bzw. beziehungsweise ca. circa CAPEX Capital Expenditures CDO Collaterized Debt Obligations CF Cash Flow CGU Cash Generating Unit DB Deutsche Bank DCF Discounted Cash Flow DD Due Diligence EAV Ergebnis-Abführungs-Vertrag EBIT Earnings before interest and tax EBITDA Earnings before interest, tax, depreciation and amortization ECF Excess Cash Flow EK Eigenkapital EMTN European Medium Term Notes EURIBOR European Interbank Offered Rate FCF Free Cash Flow FK Fremdkapital ggf. gegebenenfalls ggü. gegenüber GuV Gewinn- und Verlustrechnung HC HeidelbergCement AG HGB Handelsgesetzbuch HoldCo Holding Company HV Hauptversammlung HYB High Yield Bond i.d.R. in der Regel i.H.v. in Höhe von
V
inkl. inklusive IPO Initial Public Offering KGaA Kommanditgesellschaft auf Aktien KStG Körperschaftssteuergesetz LBO Leveraged Buy-Out LIBOR London Interbank Offered Rate LOI Letter of Intend LuL Lieferung und Leistung MAC Material Adverse Change Mio. Millionen Mrd. Milliarden NewCo Erwerbsgesellschaft NOPLAT Net operating Profit less adjusted taxes NWC Net Working Capital o.ä. oder ähnlich p.a. per annum PE Private Equity PIK Payment in Kind Plc Public limited Company by Shares RBS Royal Bank of Scotland RCF Revolving Credit Facility SPV Special Purpose Vehicle SSD Schuldschein Darlehen TV Terminal Value UNCTAD UN-Conference on Trade and Development v.a. vor allem Vbk Verbindlichkeit VC Venture Capital WACC Weighted Average Cost of Capital WpHG Wertpapierhandelsgesetz WpÜG Wertpapierübernahmegesetz z.B. zum Beispiel zzgl. zuzüglich
VI
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: M A Aktivitäten.
Abbildung 2: Unternehmensübernahme ohne Haftungsrückgriff.
Abbildung 3: Unternehmensübernahme mit Haftungsrückgriff.
Abbildung 4: Bilanztechnische Integration des Zielunternehmens
Abbildung 5: Finanzierungsinstrumente im Rendite-Risiko Zusammenhang
Abbildung 6: Alternativen der Innenfinanzierung.
Abbildung 7: Alternativen der Außenfinanzierung mit Eigenkapital.
Abbildung 8: Kombinationen von Besicherung und Rangfolge
Abbildung 9: Mezzanine Finanzierungsinstrumente.
Abbildung 10: Varianten der Fremdkapitalfinanzierung
Abbildung 11: Entschuldungseffekt durch Asset Stripping
Abbildung 12: Chronologische Übersicht der Übernahme von Hanson Plc durch die
HeidelbergCement AG
Abbildung 13: Finanzierungsmaßnahmen bei der Übernahme
Abbildung 14: Ablauf einer DCF Bewertung nach dem Entity Ansatz
Abbildung 15: Excel Modell Stufe I
Abbildung 16: Excel Modell Stufe II
Abbildung 17: Übergang vom objektiven zum subjektiven Unternehmenswert.
Abbildung 18: Deleveraging durch Excess Cash Flow.
Abbildung 19: Excel Modell Stufe III
Abbildung 20: Ratingklassen nach Finanz- und Geschäftsrisiken.
Abbildung 21: Rating Faktor Analyse Heidelberg Cement AG
Abbildung 22: Excel Modell Stufe IV
VII
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Externe Wachstumsstrategien. 6
Tabelle 2: Auswahl offensiver Übernahmetechniken 9
Tabelle 3: Auswahl möglicher präventiver Abwehrstrategien. 10
Tabelle 4: Auswahl möglicher Ad-hoc Abwehrstrategien 11
Tabelle 5: Strategische Akquisitionen mit deutscher Beteiligung 12
Tabelle 6: Arten von Akquisitionswährungen 13
Tabelle 7: Funktionen von Eigenkapital 22
Tabelle 8: Senior Debt Tranchen 41
Tabelle 9: Synergieeffekte 63
Tabelle 10: Ermittlung des subjektiven Unternehmenswertes. 66
Tabelle 11: Ermittlung der Schuldendienstfähigkeit 67
Tabelle 12: Kaufpreisaufstellung der Hanson Plc 71
Tabelle 13: Aufstellung der Finanzierungsstruktur 72
Tabelle 14: Herkunfts- und Verwendungsrechnung der Akquisitionsfinanzierung 72
Tabelle 15: Zins- und Tilgungsleistungen im Zeitablauf 73
Tabelle 16: Ratingklassen nach Ausfallwahrscheinlichkeiten 76
Tabelle 17: Ratingunterschiede bei der Kreditzinskalkulation 78
Tabelle 18: Auswahl üblicher Financial Covenants. 93
VIII
1. Einleitung
Aufgrund des erheblichen Ertragspotentials scheitern heutzutage die wenigsten Unternehmensübernahmen an der eigentlichen Transaktion. Nahezu für jeden noch so kleinen Bereich existieren spezialisierte Beratungsunternehmen und Makler, die ihre Provisionen und Gebühren über das Zustandekommen der Transaktion erwirtschaften. Folglich haben all diese das gemeinsame Interesse, die Transaktion abzuschließen. Das akquirierende Unternehmen verfolgt meist weiter reichende, strategische Ziele und ist somit an einem erfolgreichen Abschluss des gesamten Projektes interessiert. Hierbei ist vor allem eine erfolgreiche Integration und damit verbundene Umsetzung der strategischen Ziele gemeint. Die Integration gilt heutzutage neben der Transaktionsvorbereitung und der Akquisitionsstrategie als die Hauptursache für das Scheitern vieler Übernahmen und ist somit Mittelpunkt etlicher, aktueller Untersuchungen. Mängel bei der Transaktionsvorbereitung jedoch können selbst durch eine perfekte Integration nicht aufgefangen werden. 1 Dies gilt vor allem für die Wahl der richtigen Akquisitionsfinanzierung.
Bereits 1994 stellte Wujtowicz fest:
„Instead of receiving primary attention, financing is often left as a final detail in structuring an acquisition. Yet many business failures are attributable to inappropriate capitalization rather than operational problems.” 2
Trotzdem dieses Problem also schon seit langem bekannt ist, findet sich kaum Literatur darüber. Bestehende Literatur zum Thema Akquisitionsfinanzierung bezieht sich nahezu ausschließlich auf die Finanzierung von Buy-Out Modellen. Bei Unternehmensübernahmen durch strategische Investoren wird eine solche Struktur jedoch nur äußerst selten eingesetzt 3 . Genau aus diesem Grund und der immensen Bedeutung einer passenden Finanzierungsstruktur für den Erfolg von externem Unternehmenswachstum, steht dieses Thema im Mittelpunkt dieser Bachelor Thesis.
1 Vgl.: Ernst & Young, 2006 online: Handeln wider besseres Wissen. Studie. http://www.ey.com/Global/content.nsf/Germany
/Downloadformular_-_Handeln_wider_besseren_Wissens_-_2006, (7.10.2007).
2 Wujtowicz, R.P.: Structuring Acquisition Financing, in: Ernst & Young (Hrsg.), Mergers & Acquisitions, 2 nd Edition, New York
u.a., 1994, S. 81 ff.
3 Siehe hierzu auch Kapitel 2.5
1
1.1 Zielsetzung und Aufbau der Arbeit
Das Ziel dieser Arbeit ist es, ein Grundverständnis für die speziellen Finanzierungsbedürfnisse von strategischen Investoren zu schaffen, einen umfassenden Überblick über die Finanzierungsinstrumente zu geben sowie den optimalen Ablauf und die Erfolgsfaktoren einer Akquisitionsfinanzierung strategischer Investoren darzustellen. Dabei wird die endgültige Finanzierungsstruktur selbstverständlich auch von der Einstellung des jeweiligen Unternehmens beeinflusst. Ferner spielt auch die Größe der Übernahme eine Rolle. Großunternehmen können zum Teil kleinere Übernahmen rein aus ihren liquiden Mitteln finanzieren. Die Herausforderung und damit auch der Fokus dieser Arbeit liegt jedoch darin, möglichst große Übernahmen zu refinanzieren und die Grenzen der Akquisitionsfinanzierung aufzuzeigen.
Aufgrund des beschränkten Umfanges werden rechtliche und steuerliche Themen im Rahmen dieser Arbeit nicht beachtet. Ferner stehen hauptsächlich börsennotierte Unternehmen im Mittelpunkt der Untersuchung. Ausschlaggebend sind dafür lediglich die besseren Möglichkeiten der Informationsbeschaffung. In vielen Fällen können die Erkenntnisse jedoch auf nicht börsennotierte Unternehmen übertragen werden.
Im Laufe dieser Arbeit wird in Kapitel 2 zuerst der Unternehmenskauf eines strategischen Investors in den breiten Kontext von Unternehmensübernahmen eingeordnet, beschrieben und von anderen Übernahmearten differenziert. Anschließend folgt dann im dritten Kapitel eine Erläuterung der zur Verfügung stehenden Instrumente einer Akquisitionsfinanzierung. Diese werden dabei anhand ihrer jeweiligen Risikotragfähigkeit unterschieden. In Kapitel 4 wird dann der Ablauf einer aktuellen Übernahme sowie der entsprechenden Finanzierungsmaßnahmen als Praxisbeispiel vorgestellt. Danach wird in Kapitel 5 die Planung und Umsetzung einer Finanzierungsstruktur beschrieben und anhand des Praxisbeispiels verdeutlicht.
2
1.2 Methodik der Untersuchung
Das Informationsdefizit in diesem Bereich stellte besondere Anforderungen an den Gang der Untersuchung. Die Herausforderung bestand darin, mögliche Theorien zu erarbeiten und diese dann zu verifizieren.
Letztlich wurde das Thema von drei Richtungen her untersucht. Zum einen theoretisch durch das Ableiten möglichst vieler Erkenntnisse aus bestehender Literatur zu verwandten Bereichen. Zum anderen empirisch durch persönliche Gespräche mit Personen, die in diesem Segment beruflich tätig sind. Abschließend wurden dann die gewonnenen Erkenntnisse der theoretischen und empirischen Untersuchung verknüpft und soweit möglich anhand einer aktuellen Transaktion verdeutlicht.
3
2. Unternehmensübernahmen
Wenn von Unternehmensübernahmen gesprochen wird, kommt vor allem ein Begriff immer wieder vor: Mergers & Acquisitions oder besser M&A. Diesen Oberbegriff allerdings mit Unternehmensübernahmen gleichzusetzen wäre nicht korrekt, denn es werden neben Akquisitionen auch Fusionen und Kooperationen unter dem Begriff M&A zusammengefasst. Der Hauptunterschied besteht darin, dass bei einer Akquisition die juristische Identität des übernommenen Unternehmens (Target) bestehen bleibt obwohl Führungs-, Informations- und Kontrollrechte auf ein anderes Unternehmen übertragen werden. Gute Beispiele hierfür sind die Übernahme der Schering AG durch die Bayer AG im August 2006 oder die Übernahme von Reebok International Ltd. durch die Adidas AG im Januar 2006. In beiden Fällen waren die übernommenen Unternehmen weiterhin rechtlich selbstständig, verändert hat sich lediglich die Eigentümerstruktur. 4
Ein weiteres wichtiges Unterscheidungsmerkmal von Unternehmensübernahmen ist die Frage nach dem Investor. Bei strategischen Investoren ist das Targetunternehmen stets Bestandteil einer speziellen Unternehmensstrategie und wird somit in den Konzern eingebunden. Die Finanzierung einer solchen Übernahme wird folglich auf den Konzern als Ganzes zugeschnitten. Bei Finanzinvestoren steht dahingegen die Renditemaximierung bei möglichst geringem Risiko im Vordergrund. Dabei werden die Rückgriffsmöglichkeiten auf den Finanzinvestor minimiert und daher auch die Finanzierung lediglich auf das Targetunternehmen abgestellt. 5 Weiterhin versucht ein Finanzinvestor das Targetunternehmen nach 4 - 8 Jahren möglichst gewinnbringend zu veräußern, da eine längere Haltedauer ab einem gewissen Punkt die erwirtschaftete Jahresrendite schmälert. In der Regel steht der potentielle Exit-Zeitpunkt sogar bereits beim Kauf fest. Der Exit eines Finanzinvestors erfolgt dabei entweder durch einen Börsengang (Initial Public Offering - IPO), Verkauf an einen strategischen Investor (Trade Sale) oder den Verkauf an einen weiteren Finanzinvestor (Secondary Purchase). 6
In vielen Fällen sind die Grenzen zwischen den einzelnen Bereichen sehr unscharf, wie z.B. an der proklamierten Fusion der Daimler-Benz AG (DB AG) mit der Chrysler
4 Vgl. Achleitner, A.-K.: Handbuch Investment Banking, 2. Aufl., Wiesbaden 2001, S. 141 ff.
5 Siehe hierzu auch Kapitel 2.5
6 Vgl. Rodde, C.: Akquisitionsfinanzierung, in: Hockmann, H.J. (Hrsg.): Investment Banking, Stuttgart 2002, S. 215.
4
Corporation (Chrysler) 1998 zu erkennen ist. Nach außen hin machte dieser Deal den Anschein einer Fusion und es wurde auch eine neue rechtliche Identität, die DaimlerChrysler AG, gegründet. Letztendlich kann man dieses jedoch auch als die Übernahme von Chrysler durch die DB AG mit anschließender Integration und Umbenennung werten, was mittlerweile auch von einigen Parteien so vertreten wird.
Im Endeffekt würde eine Betrachtung sämtlicher Einzelfälle jedoch den Rahmen dieser Arbeit sprengen. Zudem sind aus der Sicht der Finanzierung die Unterschiede eher minimal und so beschränkt sich diese Thesis auf die normale Übernahme eines Targets durch einen strategischen Investor im Rahmen seiner externen Wachstumsstrategie. Die folgende Abbildung verdeutlicht die Eingliederung dieser Arbeit innerhalb der wichtigsten M&A Bereiche.
Quelle: Eigene Darstellung, in Anlehnung an: Vogel, D.H.: M&A - Ideal und Wirklichkeit, Wiesbaden 2002, S. 5.
2.1 Strategische Hintergründe
Wie der Name bereits ausdrückt, spielen bei einem strategischen Investor vor allem strategische Hintergründe eine Rolle. Dabei handelt es sich meistens um Wachstums- bzw. Expansions- oder auch Diversifikationsstrategien. Diese Strategien können entweder intern aus eigener Kraft oder extern über den Zukauf anderer Unternehmen erreicht werden. Da internes Wachstum in seiner Höhe beschränkt ist, stellen Unternehmensübernahmen eine Maßnahme zum schnelleren Erreichen
5
strategischer Ziele dar. 7 Dabei wird die Strategie anhand der Produkt- und Marktorientierung potentieller Targetunternehmen grob in vier Richtungen unterschieden:
Quelle: Eigene Darstellung, in Anlehnung an: Ansoff, H.J.: Corporate Strategy, Harmondsworth 1987, S. 123.
• Horizontal Beschreibt die Übernahme von direkten Konkurrenten, d.h.
• Vertikal Beschreibt die Übernahme von vor- oder nachgelagerten
• Konzentrisch Beschreibt die Übernahme von Unternehmen, die entweder mit
• Konglomerat Beschreibt Übernahmen im Rahmen einer
7 Vgl. Frensch, F.: The Social Side of Mergers and Acquisitions, Wiesbaden 2007, S. 47 f.
8 Vgl. Vogel, D.H.: M&A - Ideal und Wirklichkeit, Wiesbaden 2002, S. 148 f.
6
Ein maßgeblicher Faktor bei diesen strategischen Übernahmen sind ferner die aus der Verbindung der Unternehmen entstehenden Synergieeffekte. Darunter versteht man in der Regel Vorteile aus Größeneffekten (Economies of Scale), Verbundvorteile (Economies of Scope), Ablaufrationalisierungen, Know-how Transfers sowie zusätzliche Wachstumspotenziale. 9 Die maßgebliche Bedeutung erhalten Synergien durch den Effekt, dass das Unternehmen nach der Transaktion mehr Wert ist als die Addition der Unternehmenswerte vor der Transaktion. Dieser Effekt tritt jedoch nur ein, wenn die potentiellen Synergien auch realisiert werden können. Gelingt dieses dem Management nämlich nicht, dreht sich der Effekt zumeist ins Gegenteil und es entstehen negative Synergien. 10
Bei all diesen Wachstumsstrategien, vor allem bei der geplanten Realisierung von Synergien, wird das Targetunternehmen zu 100% akquiriert, da nur so eine volle unternehmerische Einflussnahme möglich ist. Je nach strategischer Zielrichtung und geplantem Grad an unternehmerischer Einflussnahme, können aber auch nur Teile eines Targetunternehmen akquiriert werden. Dabei gilt grundsätzlich, je höher der Anteil, desto größer die mögliche Einflussnahme. Wichtige Einfluss-Stufen sind i.d.R. 25%, 50% und 75%. Dabei gilt eine Beteiligung ab 25% als Sperrminorität, ab 50% als einfache Mehrheit und ein Anteil größer 75% als qualifizierte Mehrheit. 11
Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass für die meisten großen, strukturellen Entscheidungen eine qualifizierte Mehrheit (75%) erforderlich ist. Dies ist z.B. bei Aktiengesellschaften für Kapitalerhöhungen oder -herabsetzungen (§§ 182, 192 ff., 202, 207, 221 ff. AktG), Satzungsänderungen (§179 Abs. 2 AktG) oder der Liquidation des Unternehmens (§ 262 Abs. 1 Nr. 2 AktG) notwendig. Daraus folgt auch die Bedeutung einer Beteiligung ab 25% als Sperrminorität Sie kann im Umkehrschluss die oben genannten Entscheidungen blockieren. Da allerdings in diesem Bereich je nach Gesellschaftsform teils unterschiedliche Bestimmungen gelten, wird an dieser Stelle auf einen tieferen Einblick verzichtet.
Gleich welche Strategie jedoch am Ende des Tages hinter einer Übernahme steht, der Ablauf ist stets der gleiche. Und zwar besteht eine Übernahme aus drei Teilen,
9 Vgl. Vogel, D.H.: M&A - Ideal und Wirklichkeit, Wiesbaden 2002, S. 34.; Siehe hierzu auch Kapitel 5.1.2
10 Vgl. Weber, E.: Berücksichtigung von Synergieeffekten bei der Unternehmensbewertung, in: Baetge, J. (Hrsg.): Akquisition
und Unternehmensbewertung, Düsseldorf 1991, S 113 ff.
11 Vgl. Hölters, W.: Mergers & Acquisitions, in: Hölters, W. (Hrsg.): Handbuch des Unternehmens- und Beteiligungskaufs, 6.
Aufl., Köln 2005, S. 5.
7
der Vorbereitung, der Durchführung und der Integration. Dabei markiert der Abschluss des Kaufvertrages (Signing), bzw. die Veröffentlichung des Kaufangebotes wenn es sich bei dem Target um eine AG handelt, den Übergang von der Vorbereitung zur Durchführung. Sobald dann der tatsächliche wirtschaftliche Übergang der Eigentumsanteile des Targets an den Käufer erfolgt (Closing), beginnt die Integrationsphase und damit die eigentliche Umsetzung der strategischen Ziele.
2.2 Übernahmestrategien und Gegenmaßnahmen
Ist die Entscheidung für eine externe Wachstumsstrategie gefallen und ein entsprechendes Zielunternehmen identifiziert, folgt als nächstes die Wahl einer Übernahmestrategie. Hierbei wird vor allem zwischen freundlichen und feindlichen Übernahmen unterschieden. Dabei gilt eine Übernahme als feindlich, wenn das Management des Zielunternehmens der Übernahme ablehnend gegenübersteht oder von der Übernahme im Vorfeld überhaupt nicht informiert wurde. 12
Generell erhöht die richtige Kontaktaufnahme zu Beginn, sowie die Beachtung „weicher“, emotionaler Aspekte in der Argumentation, die Erfolgsaussichten einer Transaktion enorm. Dazu ist es notwendig die wahren Entscheidungsträger, welche nicht selten von den formellen abweichen, vorab zu identifizieren sowie bereits möglichst konkrete Vorstellungen zur geplanten Strategie inklusive möglicher Alternativen zu formulieren. Die tatsächliche Ansprache des Managements erfolgt dann zumeist mittelbar über Aufsichtsrats-, bzw. Beiratsmitglieder oder Intermediäre, wie z.B. Investmentbanken. Letztendlich bleibt festzuhalten, dass eine grundsätzliche Zustimmung des Managements die Transaktion erheblich erleichtert, vergünstigt und beschleunigt. 13 Sollte das Management des Targetunternehmens die Übernahme trotzdem ablehnen oder bereits vorher bekannt sein, dass es diese ablehnen wird, bleibt zumindest bei börsennotierten Unternehmen immer noch die Möglichkeit der feindlichen Übernahme. Tabelle 2 zeigt eine Übersicht der wichtigsten Übernahmestrategien.
12 Vgl. Wirtz, B.: Mergers & Acquisitions Management : Strategie und Organisation von Unternehmenszusammenschlüssen,
Wiesbaden 2003, S. 21 ff.
13 Vgl. Vogel, D.H.: M&A - Ideal und Wirklichkeit, Wiesbaden 2002, S. 210 f.
8
Quelle: Eigene Darstellung, in Anlehnung an: Vogel, D.H.: M&A - Ideal und Wirklichkeit, Wiesbaden 2002, S. 24.
Um sich vor offensiven Übernahmeversuchen zu schützen, kann das potentielle Zielunternehmen versuchen, die Übernahme für den Erwerber möglichst unattraktiv zu machen. Hierbei haben sich in der Vergangenheit eine Reihe grundsätzlicher Abwehrtechniken entwickelt. Dabei wird zumeist versucht entweder die Übernahme in
14 Der § 21 des WpHG verpflichtet bei Überschreiten der Stimmrechtsschwellen 5%, 10%, 25%, 50% und 75% binnen sieben
Tagen zur Veröffentlichung ggü. dem Bundesaufsichtsamt sowie der Zielgesellschaft. Ferner verpflichtet der § 35 des WpÜG
zur Abgabe eines öffentlichen Übernahmeangebotes bei Überschreiten der 30% Stimmrechtsschwelle.
9
einer Weise zu verteuern, die sie für den Interessenten unrentabel macht, oder zumindest die Kontrolle über den Ablauf und die Konditionen der Übernahme zu behalten. Tabelle 3 und 4 zeigen die am häufigsten vorkommenden Abwehrstrategien auf. Dabei wird zwischen vorbeugenden, präventiven Maßnahmen und Akut-Maßnahmen unterschieden.
Quelle: Eigene Darstellung, in Anlehnung an: Vogel, D.H.: M&A - Ideal und Wirklichkeit, Wiesbaden 2002, S. 25 f.
15 Nach § 87 Abs. 1 AktG müssen Vorstandsbezüge in angemessenen Verhältnis zu ihrer Aufgabe und der Lage der
Gesellschaft stehen. Des weiteren dürfen Vorstände in Deutschland nach § 84 Abs. 1 AktG für maximal 5 Jahre berufen
werden.
10
Quelle: Eigene Darstellung, in Anlehnung an: Vogel, D.H.: M&A - Ideal und Wirklichkeit, Wiesbaden 2002, S. 26 f.
Ein interessantes Beispiel einer feindlichen Übernahme ist der Versuch der Merck KGaA die Schering AG Anfang 2006 zu übernehmen. Dabei initiierte die Merck KGaA einen Tender Offer in Höhe von € 77,- auf die Schering Aktie (Übernahmeprämie von ca. 15%). Im weiteren Verlauf der Übernahme trat dann die Bayer AG als White Knight auf und erhöhte den Angebotspreis auf insgesamt € 86,-. Da jedoch die Merck KGaA bereits viele Aktien aufgekauft hatte, konnte die Bayer AG nicht die notwendige qualifizierte Mehrheit von 75% erreichen und musste folglich ihr Angebot nochmals auf € 89,- je Aktie erhöhen. Zu diesem neuen Angebotspreis verkaufte die Merck KGaA dann ihr gesamtes Aktienpaket an die Bayer AG und realisierte so einen außerordentlichen Ertrag von ca. € 400,- Mio.. Dieses zusätzliche Kapital konnte die Merck KGaA dann kaum 6 Monate später bei der Übernahme von Serono SA optimal einsetzen. Bis heute ist unklar (v.a. aufgrund der relativ niedrigen Übernahmeprämie), ob die Offerte zur Übernahme der Schering AG wirklich ernst gemeint war oder nur Teil der Finanzierungsstrategie des folgenden Serono SA Deals.
11
2.3 Die Wahl der Akquisitionswährung
Eine Unternehmensübernahme muss finanziert, aber auch bezahlt werden. Die Entscheidung über die Zahlungsform ist dabei jedoch absolut separat von dem Einsatz entsprechender Finanzierungsmittel zu betrachten.
Der Kaufpreis für das Zielunternehmen kann mittels Bargeld (Cash Offer), Aktien des Erwerbers (Share Offer) oder auch durch Kombinationen der beiden bezahlt werden. Dabei unterscheidet sich die Verwendung stark von Land zu Land. In Deutschland z.B. werden 70% der Transaktionen in bar bezahlt, Share Offer finden dagegen kaum Anwendung. In USA werden ca. 33% der Akquisitionen mit Aktien bezahlt, 50% mit Kombinationsangeboten und lediglich ca. 17% in bar. 16 Ersichtlich wird dieses auch an vergangenen strategischen Übernahmen. Dabei wird deutlich, dass deutsche Unternehmen als Erwerber vornehmlich bar bezahlen und bei deutschen Unternehmen als Targets vermehrt mit Kombinationsangeboten gearbeitet wird.
Tabelle 5: Strategische Akquisitionen mit deutscher Beteiligung
Quelle: Eigene Darstellung, in Anlehnung an: Fassbender, E.; Killat, G.: Die Bedeutung von Aktien als Akquisitionswährung im
16 Vgl. Fassbender, E.; Killat, G.: Die Bedeutung von Aktien als Akquisitionswährung im internationalen Vergleich, in:
Kreditwesen 9/2007, S. 14.
12
Neben der reinen Cash-, bzw. Share Offer bestehen aber noch weitere Möglichkeiten der Kaufpreisbezahlung, die bei den Verkäufern zum Zufluss verschiedenster Vermögenswerte führen können.
Quelle: Eigene Darstellung, in Anlehnung an: Rudolph, B.: Ökonomische Gesichtspunkte für die Wahl der Akquisitionswährung
und Akquisitionsfinanzierung, in: Picot, A; Nordmeyer, A.; Pribilla, P.: Management von Akquisitionen, Stuttgart 2000, S. 134.
Aufgrund der geringen praktischen Relevanz sonstiger Akquisitionswährungen, wird im Folgenden vor allem auf den Unterschied zwischen der Cash Offer und der Share Offer eingegangen. Dabei fällt rasch auf, dass das Targetunternehmen zumeist eine Cash Offer präferiert. Das ist besonders bemerkenswert, da in der Regel die Übernahmeprämien bei einer Share Offer höher sind. Diese Tatsache macht auch den größten Unterschied dieser beiden Akquisitionswährungen deutlich. Bei einer
13
Share Offer trägt der Verkäufer einen Teil des Risikos der Transaktion mit, hat aber auch bei entsprechend gelungener Transaktion am Ende einen größeren Vermögenszuwachs. Bei einer Cash Offer dahingegen steht die Sicherheit von Bargeld im Vordergrund. Der Verkäufer übernimmt kein Transaktionsrisiko und gibt sich dafür mit einem kleineren Vermögenszuwachs zufrieden. 17 Für den Käufer hat eine Cash Offer dagegen den Vorteil, dass die Anteilsproportionen am Unternehmen konstant bleiben und nicht verwässert werden.
Bei einer Share Offer kann eine weitere Abstufung der Risikoverteilung getroffen werden, indem entweder mit einer festen Aktienanzahl (Fixed Share Deal) oder mit einem festen Wert (Fixed Value Deal) angeboten wird. Dabei wird bei einem Fixed Share Deal eine feste Anzahl Aktien als „Kaufpreis“ vereinbart. In der Folge übernimmt der Verkäufer so bereits vor dem Closing des Deals, bedingt durch evt. Kursschwankungen, ein gewisses Transaktionsrisiko. Bei einem Fixed Value Deal hingegen wird ein fester Wert vereinbart, der zum Stichtag des Closings mit Aktien zu bezahlen ist. Bei dieser Strukturierung trägt der Verkäufer erst ab dem Closing einen Teil des Transaktionsrisikos. 18
Ein weiteres Entscheidungskriterium ist die Frage nach der Bewertung der Aktien. Geht das Management des übernehmenden Unternehmens davon aus, dass dessen Aktien überbewertet sind, erscheint eine Share Offer sehr attraktiv. Glaubt es hingegen, dass die Aktien unterbewertet sind, wird eine Cash Offer präferiert. In der Theorie taucht hier das aus der Volkswirtschaftslehre bekannte Problem der „adverse Selection“ auf. Demnach wird ein Unternehmen nur dann seine Aktien zum Tausch anbieten, wenn diese überbewertet sind. Andererseits wird argumentiert, dass der Wert der Aktie als Akquisitionswährung hauptsächlich davon bestimmt wird, für wie wahrscheinlich und erfolgreich der Markt die Akquisition einschätzt. Werden beide Faktoren positiv gesehen, steigt in der Regel der Kurs des übernehmenden Unternehmens ab Bekanntgabe der Akquisitionspläne und verschafft dem Erwerber so eine starke Transaktionswährung. 19
Letztendlich lässt sich festhalten, dass die Wahl der Akquisitionswährung hauptsächlich von strategischer Bedeutung ist. Da sämtliche Möglichkeiten Vor- und
17 Vgl. Achleitner, A.-K.: Handbuch Investment Banking, 2. Aufl., Wiesbaden 2001, S. 31.
18 Vgl. Leithner, S.; Fürst, B., 2001 online: Die Rolle der Investmentbank beim Unternehmenskauf durch Aktien, http://www.
wiwi.uni-frankfurt.de/finance/wahrenburg/Lehre/WS01_02/investmentb/Lehrveranstaltung/vortragdbaktien.pdf, 19.02.2008.
19 Vgl. Picot, G.: Die Aktie als Akquisitionswährung, in: M&A Review 8/2000, S. 265 ff.
14
Nachteile haben, sollte die Entscheidung über die richtige Akquisitionswährung stets unter Beachtung aller Kriterien im Gesamtzusammenhang der jeweiligen Transaktion getroffen werden.
2.4 Übliche Transaktionsstrukturen
Ein Unternehmenskauf erfolgt entweder durch den einzelnen Aufkauf aller Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten der Zielgesellschaft
(Vermögenserwerb, Asset Deal) oder durch den Erwerb aller Anteile, bzw. eine ausreichend hohen Beteiligung am Kapital des Targetunternehmens
(Beteiligungserwerb, Share Deal). Darüber hinaus kann eine Transaktion zusätzlich durch ihre gesellschaftsrechtliche Strukturierung unterschieden werden. Im Folgenden werden diese Strukturierungsmöglichkeiten näher erläutert.
2.4.1 Asset Deal
Bei einem Asset Deal wird das Eigentum an jedem einzelnen Vermögensgegenstand des Zielunternehmens einzeln auf den Erwerber übertragen. Daraus folgt auch die Notwendigkeit, jegliche Vermögensgegenstände einzeln zu identifizieren. Rechtlich handelt es sich um einen Sachkauf nach § 433 Abs. 1 BGB, bei dem auch die entsprechenden Rechte und Pflichten zu beachten sind. Dies kann vor allem bei etwaigen Sachmängeln o.ä. zu juristischen Problemen führen. Letztendlich bleibt von der Zielgesellschaft nur noch eine leere Hülle bestehen, welche im Anschluss an die Transaktion liquidiert werden muss.
Der Vorteil eines Asset Deals ist die einzelne Übernahme der Güter in das Betriebsvermögen des Erwerbers. Dadurch müssen die bisherigen Bilanzansätze des Zielunternehmens nicht zwingend befolgt werden. Praktisch erlaubt der Asset Deal so höhere Abschreibungen als der Share Deal. 20
Diese Transaktionsart wurde früher regelmäßig durchgeführt um
Minderheitsgesellschafter abzublocken. Durch die Einführung der Squeeze-out Regelungen hat der Asset Deal aber erheblich an praktischer Bedeutung verloren und wird daher an dieser Stelle nur der Vollständigkeit halber erwähnt.
20 Vgl. Vogel, D.H.: M&A - Ideal und Wirklichkeit, Wiesbaden 2002, S. 11.
15
2.4.2 Share Deal
Bei dem heutzutage üblichen Share Deal werden hingegen lediglich die Eigentumsrechte an der Zielgesellschaft auf den Erwerber übertragen. An dem juristischen Status der Zielgesellschaft ändert sich nichts, sie bleibt vollständig bestehen. Der Erwerber tritt für alle wirtschaftlichen und juristischen Rechte und Pflichten des Alteigentümers ein. 21
Der Vorteil des Share Deals liegt vor allem in der schnellen Durchführung. Als Nachteil kann die Notwendigkeit einer intensiveren Prüfung der Zielgesellschaft angesehen werden, da nicht mehr alle Gegenstände einzeln identifiziert und übertragen werden. Nachfolgend wird von der Durchführung eines Share Deals ausgegangen.
2.5 Gesellschaftsrechtliche Strukturierung
Die gesellschaftsrechtliche Strukturierung der Transaktion stellt einen weiteren großen Unterschied zwischen einem Finanzinvestor und einem strategischen Investor dar. Grundsätzlich sind zwei verschiedene Strukturierungsmöglichkeiten zu unterscheiden. Dabei handelt es sich um das so genannte LBO Modell und die Corporate-to-Corporate Struktur. Der Hauptunterschied liegt dabei in den Möglichkeiten des Haftungsrückgriffes. Während bei dem LBO Modell ein Haftungsrückgriff auf den Investor ausgeschlossen wird (Non-Recourse Struktur), ist dieser bei einer Corporate-to Corporate Struktur in der Regel möglich (Recourse Struktur).
2.5.1 Das LBO - Modell
Bei einer Übernahme ohne Haftungsrückgriff erfolgt der Kauf über eine eigenständige, zu diesem Zweck gegründete Erwerbsgesellschaft (NewCo). Das kaufende Unternehmen stattet dann die NewCo mit Eigenkapital (EK) aus, während die Aufnahme von Fremdkapital (FK) auf Ebene der NewCo erfolgt. Die Besicherung sowie Bedienung des Fremdkapitals erfolgt damit ausschließlich aus den Mitteln der Zielgesellschaft. Dadurch verhindert diese Struktur im Endeffekt, dass bei Problemen
21 Vgl. Raupach, G.: Das M&A Geschäft, in: Hockmann, H.J. (Hrsg.): Investment Banking, Stuttgart 2002, S. 170.
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der Kreditbedienung seitens der Zielgesellschaft auf das kaufende Unternehmen zurückgegriffen werden kann. Das Haftungsrisiko ist damit auf das anfänglich eingesetzte Eigenkapital beschränkt. Weitere Vorteile dieser Strukturierung lassen sich wie folgt zusammenfassen:
• Maximierung der Eigenkapitalrentabilität durch hohen Leverage. • Gestaltungsmöglichkeiten der Bilanzkennzahlen. • Höhere Flexibilität für Partnerschaften. • Freihaltung von Finanzierungsspielräumen auf Investorenebene.
Die hauptsächlichen Nachteile (höhere Finanzierungskosten und engere Handlungsspielräume) werden v.a. aufgrund der Haftungsbegrenzung und Maximierung der Eigenkapitalrendite in Kauf genommen. Diese Art der Strukturierung ist typisch für Finanzinvestoren. 22
Abbildung 2: Unternehmensübernahme ohne Haftungsrückgriff
Quelle: Eigene Darstellung, in Anlehnung an: Mittendorfer, R.: Praxishandbuch Akquisitionsfinanzierung,
Wiesbaden 2007, S. 39.
Bei genauerer Analyse wird relativ schnell deutlich, dass eine solche Struktur im Hinblick auf die Integration des Zielunternehmens und die damit verbundene Realisierung von Synergien nicht zielführend ist.
22 Vgl. Mittendorfer, R.: Praxishandbuch Akquisitionsfinanzierung, Wiesbaden 2007, S. 37 ff.
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2.5.2 Die Corporate-to-Corporate Struktur
Zu diesem Zweck ist eine vollständige Eingliederung des Zielunternehmens in den Konzern und somit eine gemeinsame konsolidierte Betrachtung mit dem kaufenden Unternehmen angebracht. Eine solche Strukturierung wird gemeinhin als Corporate-to-Corporate Struktur bezeichnet. Neben dem Haftungsrückgriff ist dabei der größte Unterschied, dass die Finanzierung nicht rein auf das Zielunternehmen, sondern auf den neuen Gesamtkonzern abgestellt ist. Die Herausforderung besteht also darin, eine Finanzierungsstruktur zu finden, welche die bereits bestehenden Verbindlichkeiten zuzüglich der notwendigen Mittel für die Kaufpreisfinanzierung abbilden kann. 23 Die nachfolgende Abbildung zeigt die Struktur einer Übernahme mit Haftungsrückgriff.
Quelle: Eigene Darstellung, in Anlehnung an: Mittendorfer, R.: Praxishandbuch Akquisitionsfinanzierung,
Wiesbaden 2007, S. 40.
Durch die Integration des Zielunternehmens in den Konzern macht sich eine strategische Übernahme in aller Regel auch bilanztechnisch bemerkbar. In der konsolidierten Konzernbilanz werden nach der Übernahme die Bilanzpositionen des Targets als auch des kaufenden Unternehmens gemeinsam ausgewiesen. Einzige Ausnahme hierbei ist die Eigenkapitalposition des Targets. Der Wert dieses Eigenkapitals (Equity Value 24 ) ist gleichzeitig der Preis, der für die Übernahme tatsächlich bezahlt werden muss und stellt somit die Finanzierungslücke dar, die das kaufende Unternehmen zu refinanzieren hat. Die Differenz zwischen dem Preis für das Eigenkapital des Targets und dessen Buchwert wird als Goodwill auf der Aktivseite verbucht. Der Goodwill stellt immaterielles Vermögen dar und beschreibt
23 Vgl. Mittendorfer, R.: Praxishandbuch Akquisitionsfinanzierung, Wiesbaden 2007, S. 38 ff.
24 Siehe hierzu auch Kapitel 5.1.1
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den Mehrwert, den der Käufer dem Unternehmen im Vergleich zu seinem Buchwert beimisst. Zur besseren Übersicht sind die bilanziellen Zusammenhänge in der nachfolgenden Abbildung noch einmal dargestellt.
Abbildung 4: Bilanztechnische Integration des Zielunternehmens
Quelle: Eigene Darstellung.
Im weiteren Verlauf dieser Arbeit wird, aufgrund der Fokussierung auf strategische Übernahmen, von der Anwendung einer Corporate-to-Corporate Struktur ausgegangen. Für Informationen zur Akquisitionsfinanzierung bei einer LBO Struktur wird auf die entsprechende Literatur verwiesen 25 .
25 Siehe hierzu z.B. Mittendorfer, R.: Praxishandbuch Akquisitionsfinanzierung, Wiesbaden 2007.
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3. Instrumente der Akquisitionsfinanzierung
Um eine tragfähige und zielführende Finanzierungsstruktur zu erstellen, ist eine genaue Kenntnis der zur Verfügung stehenden Instrumente und Finanzierungsquellen essentiell. Im Folgenden werden daher die einzelnen Finanzierungsinstrumente vorgestellt. Abbildung 5 bietet dazu vorab einen Überblick der zur Verfügung stehenden Finanzierungsarten und deren jeweiliger Rendite-Risiko Struktur:
Abbildung 5: Finanzierungsinstrumente im Rendite-Risiko Zusammenhang
Quelle: Eigene Darstellung, in Anlehnung an: Mittendorfer, R.: Praxishandbuch Akquisitionsfinanzierung,
Wiesbaden 2007. S. 164 f.
Zu Beginn werden nun die tatsächlichen Finanzierungsquellen zur Beschaffung von frischem Eigen-, Mezzanine-, und Fremdkapital beschrieben. Anschließend wird auf die verschiedenen Instrumente zur Gestaltung und der Liquiditätsschöpfung eingegangen. Gleichzeitig werden bei den verschiedenen Kapitalarten auch die jeweiligen Besonderheiten und Risikoimplikationen beschrieben. Generell lässt sich jedoch festhalten, dass Finanzierungsinstrumente mit höherem Risiko auch die Bonität und somit das Rating eines Unternehmens entsprechend weniger belasten. Eine Gesamtübersicht der Finanzierungsinstrumente, ihrer jeweiligen
Risikotragfähigkeit und Kapitalartzuordnung ist als Anlage 1 beigefügt.
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Arbeit zitieren:
Markus Held, 2008, Die Akquisitionsfinanzierung strategischer Investoren, München, GRIN Verlag GmbH
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