II
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis............................................................................................... II
Abk ürzungsverzeichnis IV
Tabellenverzeichnis. VI
Anhangverzeichnis VII
1 Einleitung. 1
1.1 Ausgangssituation 1
1.2 Zielsetzung und Vorgehensweise 2
2 Grundsätze der internationalen Steuerplanung 3
2.1 Begriff, Ziele und Aufgaben der internationalen Steuerplanung. 3
2.2 Motivation für internationale Steuerplanung. 6
2.3 Stellenwert und Grenzen der internationalen Steuerplanung. 10
2.4 Vorstellung der Werkzeuge der internationalen Steuerplanung. 13
2.4.1 Instrumente zur Gestaltung der Steuerbelastung. 13
2.4.2 Methoden zur Quantifizierung der Steuerbelastung 14
2.4.3 Risikoberücksichtigung und Instrumente zur Auswahl einer
Handlungsalternative 17
3 Grundsätzliche Überlegungen zum Einsatz der Verrechnungspreise als
Steuerplanungsinstrument. 19
3.1 Definition und Anwendungsbereiche von Verrechnungspreisen. 19
3.2 Verrechnungspreise als Instrument der Steuerplanung und der
betriebswirtschaftlichen Steuerung 21
3.3 Betriebswirtschaftliche und steuerliche Rahmenbedingungen der
Verrechnungspreisgestaltung 23
3.3.1 Betriebswirtschaftliche Gestaltungsalternativen 23
3.3.2 Steuerliche Schranken der betriebswirtschaftlichen
Gestaltungsm öglichkeiten 27
3.3.2.1 Fremdvergleichsgrundsatz und Methoden zu seiner
Konkretisierung. 27
3.3.2.2 Umlagen 33
3.3.2.3 Dokumentationspflichten 35
3.3.2.4 Konsequenzen der steuerlichen Nichtanerkennung von
Verrechnungspreisen............................................................................. 36
3.4 Gestaltung der Verrechnungspreispolitik im Unternehmen 38
III
3.4.1 Überlegungen zur Entwicklung eines Verrechnungspreissystems 38
3.4.2 Überlegungen zur taktischen Verrechnungspreispolitik. 41
4 Ausgewählte Problembereiche der Verrechnungspreisgestaltung 43
4.1 Gewinnverlagerungen durch Verrechnungspreisgestaltungen 43
4.2 Überlegungen zu steuerlichen Verrechnungspreisstrategien. 47
4.2.1 Lieferungen von Gütern und Waren 47
4.2.2 Dienstleistungen. 52
4.2.3 Finanzierungsleistungen 55
4.2.4 Immaterielle Wirtschaftsgüter. 56
4.3 Vermeidung von Verrechnungspreiskonflikten. 61
5 Schlussbetrachtung und Ausblick. 63
Anhang. VIII
Literaturverzeichnis XXVII
IV
Abkürzungsverzeichnis
AktG Aktiengesetz AO Abgabeordnung APA advance pricing agreement AStG Außensteuergesetz BB Betriebsberater BFH Bundesfinanzhof BFH/NV Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofes BFuP Betriebswirtschaftliche Forschung und Praxis BGBl. Bundesgesetzblatt BMF Bundesministerium der Finanzen BStBl. Bundessteuerblatt CPM cost plus method CUPM comparable uncontrolled price method DB Der Betrieb DBA Doppelbesteuerungsabkommen DIW Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung EStG Einkommenssteuergesetz EStR Einkommenssteuer-Richtlinien EU Europäische Union F&E Forschung und Entwicklung GAufzV Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung GmbHG Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung HGB Handelsgesetzbuch IAS International Accounting Standards IDW Institut der deutschen Wirtschaft IP Intellectual Property IFRS International Financial Reporting Standards KStG Körperschaftsteuergesetz KStR Körperschaftsteuerrichtlinien KSQ Konzernsteuerquote n. F. neue Fassung
V
OECD Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD-MA OECD-Musterabkommen OECD-RL OECD-Richtlinien PSM profit split method PwC PriceWaterHouseCoopers RIW Recht der internationalen Wirtschaft RGBl. Reichsgesetzblatt RPM resale price method Rz. Randziffer StuW Steuer und Wirtschaft TNMM transactional net margin method Tz. Textziffer WACC Weighted Average Cost of Capital WiSt Wirtschaftswissenschaftliches Studium vGA verdeckte Gewinnausschüttung vKE verdeckte Kapitaleinlage VWG Verwaltungsgrundsätze für die Prüfung der
VWGV Verwaltungsgrundsätze - Verfahren VWGU Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsab-
UntStRefG Unternehmensteuerreformgesetz UntStRef Unternehmensteuerreform ZfB Zeitschrift für Betriebswirtschaft
VI
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Bedeutung der steuerlichen Ziele ...................................................... 4 Tabelle 2: Überblick der Zusammenhänge der internationalen Besteuerung..... 9 Tabelle 3: Anteil der Prüfungsfälle, bei denen die Verrechnungspreise im
Mittelpunkt der Untersuchungen standen......................................................... 43
VII
Anhangverzeichnis
Anhang 1: Definitionen der Steuerplanung......................................................VIII Anhang 2: Phasenschema der Steuerplanung ................................................... X Anhang 3: Überblick der betrieblichen Entscheidungskomplexe ....................... XI Anhang 4: Überblick der Instrumente der Steuerplanung................................. XII Anhang 5: Definitionen der Verrechnungspreise ............................................. XIII Anhang 6: Funktionen von Verrechnungspreisen im Überblick ....................... XV Anhang 7: Ausgewählte Basisalternativen der Verrechnungspreisgestaltung XVI Anhang 8: Steuerliche Leistungsverrechnung ............................................... XVII Anhang 9: Dreistufige Vorgehensweise bei der Festlegung von steuerlichen
Verrechnungspreisen ................................................................................... XVIII Anhang 10: Überblick der Beurteilungskriterien ..............................................XIX Anhang 11: Idealfall betriebswirtschaftlicher und steuerlicher
Verrechnungspreise .........................................................................................XX Anhang 12: Klassifizierung der Risiken ...........................................................XXI Anhang 13: Produktionsmodelle.....................................................................XXII Anhang 14: Vertriebsmodelle ........................................................................XXIII Anhang 15: Überblick der Einflussfaktoren der Nutzungsvergütung ............ XXIV Anhang 16: Vergleich der Lizenz- und Umlagefinanzierung bei der Entwicklung
von immateriellen Wirtschaftgütern ............................................................... XXV Anhang 17: Beispiel zur wirtschaftlichen Doppelbesteuerung...................... XXVI
1
1 Einleitung
1.1 Ausgangssituation
Konzentration und Wachstum der Unternehmen sind charakteristische Merkmale der wirtschaftlichen Entwicklung in den letzten Jahrzehnten. Der ständig steigende Globalisierungsdruck zwingt die Unternehmen zur Suche nach neuen Märkten sowie nach neuen, effizienteren Organisationsformen. Eine Vielzahl von deutschen Unternehmen ist seit Jahren mit eigenen Niederlassungen im Ausland präsent, Tendenz steigend. So haben sich deutsche Direktinvestitionen ins Ausland von ca. 62 Milliarden DM im Jahr 1980 auf ca. 784,7 Milliarden Euro im Jahr 2005 immens erhöht. 1 Der Wettbewerbsdruck in den Märkten zwingt die Unternehmen des Weiteren zur Suche nach Kosteneinsparungspotentialen. Die zunehmende Ausrichtung der Unternehmen auf die Kapitalmärkte und der Trend zur wertorientierten Unternehmenssteuerung machen die Konzernsteuerquote (KSQ) zu einer bedeutenden Kennzahl. Nicht selten werden von Topmanagern und deren Beratern die gewinnabhängigen Steuern als eine vielversprechende Möglichkeit zur Kostensenkung und zur Verbesserung der KSQ angesehen. Dass die Unternehmen, oft auch aus wirtschaftlichen Gründen, die zwischen Ländern bestehenden Steuerbelastungsunterschiede durch die Gestaltung von grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen auszunutzen versuchen, ist nicht neu. Jedoch bestätigen mehrere Studien eine rasche Steigerung von Gestaltungsaktivitäten dieser Art in den letzten zehn Jahren. 2 Dabei nehmen die Gewinnverlagerungen mit Hilfe von Verrechnungspreisen eine zentrale Stelle. Studienergebnisse sowie die in die Schlagzeilen geratenen Auseinandersetzungsfälle der Finanzverwaltungen mit Konzernen wie GlaxoSmithKline, DHL, Xilinx veranlassten die Regierungen mehrerer Länder zur Verschärfung der gesetzlichen Regelungen zur Verrechnungspreisbildung. Diesem Trend folgt auch der deutsche Gesetzgeber. So wurden mit dem Unternehmensteuer-reformgesetz 2008 (UntStRefG) wesentliche Änderungen im Hinblick auf die Ermittlung und Dokumentation internationaler Verrechnungspreise vorgenommen.
1 IDW (2008), S. 42.
2 z.B. Studien von Pak, Zdanowicz (USA, 2002) sowie von Heckmeyer, Spengel (Deutschland, 2006).
2
1.2 Zielsetzung und Vorgehensweise
Die Ausgangssituation gibt den Anlass für die nachfolgende Untersuchung. Folgende Probleme sind dabei zu berücksichtigen: das Bedürfnis, Steuerplanung zu betreiben, entsteht aus dem zunehmenden Wettbewerbsdruck auf den Märkten. Die Steuerplanung wird typischerweise den rein steuerlichen Angelegenheiten im Unternehmen zugeordnet. Die wachsende Bedeutung der gezielten Beeinflussung der Steuerbelastung unter Berücksichtigung der betriebswirtschaftlichen Sinnhaftigkeit der Steuergestaltung macht jedoch eine interdisziplinäre Vorgehensweise bei der Steuerplanung erforderlich. Aufgrund der zunehmenden Bedeutung der KSQ und ihrer Abhängigkeit von der Gestaltung der Verrechnungspreise ist eins der Ziele der vorliegenden Arbeit, betriebswirtschaftliche und steuerliche Sichtweisen der Verrechnungspreise darzustellen sowie zu analysieren, wie sie in einen Zusammenhang gebracht werden können. Ein weiteres Ziel ist die Analyse der betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen der Verrechnungspreisgestaltung sowie die Identifikation und Untersuchung der gesetzlich zulässigen Gestaltungsmöglichkeiten zur Beeinflussung der Steuerbelastung mittels der Verrechnungspreise. Um die Relevanz der Thematik deutlich zu machen, wird zunächst der Begriff der Steuerplanung sowie ihre Ziele, Aufgaben und Instrumente erläutert. Ein besonderes Augenmerk liegt auf den Beweggründen und dem Stellenwert der Steuerplanung.
Kapitel 3 legt die betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Definitionen der Verrechnungspreise dar und grenzt sie von einander ab. Des Weiteren werden die betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Grundlagen der Verrechnungspreisgestaltung erläutert. Eine Analyse der Gestaltung der strategischen und taktischen Verrechnungspreispolitik im Unternehmen schließt das Kapitel ab. Im letzten Teil der Arbeit wird auf das Gewinnverlagerungspotential der Verrechnungspreise eingegangen. Dabei werden die Problembereiche der Verrechnungspreisgestaltung aufgezeigt und analysiert. Anschließend werden die Ergebnisse zusammengefasst sowie auf weitere mögliche Untersuchungsberei- che hingewiesen.
3
2 Grundsätze der internationalen Steuerplanung
2.1 Begriff, Ziele und Aufgaben der internationalen Steuerpla-
nung
Aus betriebswirtschaftlicher Sicht werden die Steuern genauso wie die anderen Aufwendungen betrachtet. Sie stellen durch das Steuerrecht verursachte Auszahlungen dar und beeinflussen die Liquidität eines Unternehmens. 3 Es gilt somit gemäß dem Rationalitätsprinzip, die Steuerzahlungen im Unternehmen auf das Minimum zu reduzieren. 4 Die wirtschaftliche Tätigkeit im Unternehmen beginnt mit einer sorgfältigen Planung des Einsatzes der vorhandenen Inputfaktoren. Die gesamte Planung erstreckt sich auf alle Bereiche im Unternehmen. Einer dieser Bereiche ist die Planung der mittelbaren und unmittelbaren Steuerbelastung im Unternehmen, genannt die Steuerplanung. 5
Es gibt in der Literatur eine Vielzahl an unterschiedlichen Definitionen und Bezeichnungen für die Steuerplanung, unter anderem wird sie Steuerwirkungslehre, Steuerpolitik, Steueroptimierungs- oder Steuergestaltungslehre genannt. 6 Jedoch weisen diese Definitionen gewisse Gemeinsamkeiten auf und können daher wie folgt zusammengefasst werden: Unter der Steuerplanung wird im Allgemeinen die Gesamtheit aller Maßnahmen verstanden, die zum Gegens-tand die Prognose sowie Gestaltung der gesamten Steuerbelastung im Unternehmen haben. Die gestalterische Perspektive bildet derzeit einen Schwerpunkt der Steuerplanung und ist deshalb im Fokus dieser Arbeit. 7 Zu Beginn der Steuerplanungsaktivitäten werden die Zielvorstellungen definiert. Es besteht bei den Autoren keine Einigkeit darüber, welche Ziele die Steuerplanung im Allgemeinen zu verfolgen hat. 8 Das Spektrum erstreckt sich von einfachen eindimensionalen Zielvorstellungen wie Steuerbarwertminimierung oder Nettoergebnismaximierung 9 bis zu komplexen mehrdimensionalen Zielsystemen 10 , die sowohl monetäre als auch nichtmonetäre Zielsetzungen beinhalten. Die Analyse der Literatur erlaubt die Feststellung, dass die genauen Ziele einer Steuerplanung aus den allgemeinen Zielsystemen einer Unternehmung abgelei- 3 vgl.Oestreicher (2005), S. 60. 4 vgl. Siegel (1982), S. 82.
5 vgl. Kratz (1986), S. 15ff., Grotherr (2003), S. 5ff., Siegel (1982), S. 33ff. 6 s. Anhang 1. 7 vgl. Grotherr (2003), S. 5f. 8 vgl. Haberstock (1976), Wacker (1979), Kratz (1986). 9 z.B. steuerbilanzorientierte Zielkonzepte. 10 z.B. Zielsysteme von Paulus, Wacker, Grotherr.
4
tet werden können. Denn eine Steuerplanung lässt sich „(…) nur dann durchsetzen, wenn sie mit wirtschaftlichen Zielen der Unternehmung übereinstimmt.“ 11 Die allgemeinen Zielsysteme drücken in erster Linie die Zielvorstellungen der Shareholder aus, jedoch können sie auch auf die Ziele der Stakeholder ausgerichtet sein; sie variieren von Unternehmung zu Unternehmung. Demzufolge existieren keine allgemein gültigen steuerlichen Ziele. Sie sind immer unternehmensabhängig. In den Literaturquellen wird häufig von dem Gewinnmaximierungsziel ausgegangen. Aus diesem Oberziel kann das steuerliche Ziel der „relativen Steuerminimierung“ 12 abgeleitet werden. Dieses Ziel ist jedoch für konkrete betriebliche Problemstellungen nicht greifbar und muss weiterhin konkretisiert werden. 13 Verschiedene Konkretisierungsbeispiele sind denkbar: Minimierung der Steuerquote im Unternehmen, Steuerbarwertminimierung oder Vermehrung der Zahlungsüberschüsse nach Steuern. 14 Die Ziele einer Steuerplanung müssen jedoch nicht ausschließlich quantitativer Art sein. In der modernen Wirtschaft kommt den qualitativen Zielen immer mehr Bedeutung zu. Dazu gehören beispielsweise steuerliches Goodwill, (das Streben nach einer guten Reputation bei der Finanzverwaltung), sowie eine hohe Anpassungsfähigkeit der Steuerplanung an Veränderungen der steuerlichen Vorschriften. 15 Der folgende Auszug aus den Ergebnissen einer empirischen Untersuchung zeigt die Bedeutung der quantitativen und qualitativen steuerlichen Ziele für die fünfzig befragten Großunternehmungen.
Tabelle 1: Bedeutung der steuerlichen Ziele 16
Die Ergebnisse lassen erkennen, dass Unternehmen einen vergleichsweise hohen Wert auf die Optimierung der steuerlichen Belastung sowohl im Inland als auch im Ausland legen. Des Weiteren kommt der Vermeidung der Doppel-
11 vgl.Kratz (1986), S. 34.
12 Absolute Steuerminimierung als Zielsetzung wäre unsinnig, da sie eine vollständige Einstellung der unternehmerischen Tätigkeit bedeutet, vgl. Wacker (1981), S. 313.
13 vgl. Grabbe (2001), S. 253f. 14 vgl. Reimer (1989), S. 118f. 15 vgl. Grotherr (2003), S. 5ff., Vera (2001), S. 315. 16 vgl. Vera (2001), S. 315ff.
5
besteuerung eine hohe Bedeutung zu. Die weiteren Befunde dieser Untersuchung zeigen, dass die steuerlichen Ziele im gesamten Zielsystem der Unternehmung eine mittlere bis hohe Bedeutung besitzen. 17 Aus der vorher gegebenen Definition der Steuerplanung folgen zwei Hauptaufgaben. Diese sind einerseits die Prognose und andererseits die Gestaltung der unmittelbaren und mittelbaren Steuerbelastung im Unternehmen. Die Prognose beschäftigt sich reagierend mit der Ermittlung und Messung der Steuerwirkungen. Die Gestaltung ist die Suche nach Mitteln zur agierenden Beeinflussung der Steuerbelastung. 18 Die beiden Aufgaben unterstützen dabei die Optimierung der steuerlichen Belastung. Unter einer Optimierung wird eine bewusste Wahl einer der möglichen Handlungsalternativen verstanden, die am besten die unternehmerischen Zielvorstellungen erfüllt.
Die einzelnen steuerplanerischen Aufgaben lassen sich am besten mit Hilfe eines Phasenschemas darstellen. 19 Zu berücksichtigen ist, dass eine Steuerplanung kein einmaliger, sondern ein kontinuierlicher Prozess ist. Die Planungsphasen können nicht von einander völlig unabhängig betrachtet werden. Sie können nebeneinander, übergreifend sowie partiell verlaufen. 20 Da die Steuerplanung Teil des Gesamtplans ist, hat sie eine funktional enge Verbindung mit anderen Teilplanungen. Die Zusammenhänge sind vor allem im Finanz- und Investitionsbereichen deutlich erkennbar. So stellt Steuerplanung die Informationen über die Höhe und den Zeitpunkt von künftigen Steuerzahlungen für einen Liquiditäts- oder Finanzplan zur Verfügung. Da sie jedoch die Teilplanungen lediglich unterstützt und keinen eigenständigen Funktionsbereich des Unternehmens darstellt, wird ihr in der Gesamtplanung eine sekundäre Rolle eingeräumt. Außerdem wird ihr eine Rolle der Querschnittsplanung zugesprochen, da die Informationen, die sie zur Verfügung stellt, für diverse Planungsprozesse von Bedeutung sind. 21 Im Hinblick auf die Gestaltungsaufgabe befasst sich die Steuerplanung jedoch mit teilweise von anderen Teilplanungen unabhängigen Entscheidungsfeldern und wächst somit aus der unterstützenden Rolle heraus. 22 Unternehmerische Entscheidungen können grob in konstitutive,
17 vgl. Vera (2001), S. 315.
18 vgl. Rödder (1991), S. 5f. 19 s. Anhang 2. 20 vgl. Wacker (1979), S.17f. 21 vgl. Reimer (1989), S. 126f., Kratz (1986), S. 34f. 22 vgl. Kratz (1986), S. 37f.
6
funktionale und strukturelle Entscheidungen unterteilt werden. 23 Die relativ autonomen Operationsfelder der Steuerplanung stellen sowohl konstitutive als auch strukturelle Entscheidungen dar. Allerdings kann der Steuerplaner nicht bei jeder Problemstellung unabhängig Entscheidungen treffen. Eine völlige Autonomie der Steuerplanungsaktivitäten ist nur bedingt möglich. 24 Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Steuerplanung einen festen Bestandteil der Unternehmensplanung darstellt. Jedoch kann sie im Hinblick auf die Gestaltungsaufgabe relativ autonom durchgeführt werden. Sie zieht sich durch alle Stufen des Entscheidungsprozesses und verfügt über eigene Ziele und eigene Instrumente.
2.2 Motivation für internationale Steuerplanung
Die Antwort auf die Frage „Was veranlasst die Unternehmen zu steuerplanerischen und insbesondere steuergestalterischen Aktivitäten?“ liegt, so paradox es auch scheint, in dem bestehenden Steuersystem verborgen. Tatsächlich kann die Steuerplanung als ein „(…) Indikator für die Qualität des Steuersystems (…)“ 25 gesehen werden. Das deutsche Besteuerungssystem ist auf die Verfolgung von sowohl rein fiskalischen als auch wirtschaftspolitischen Zielen ausgerichtet. 26 Aus der fiskalischen Perspektive sind Steuern eine Einnahmenquelle des Staates und dienen dessen Ausgabendeckung. 27 Aus der wirtschaftspolitischen Sicht soll die Besteuerung eine „ungerechte“ Einkommensverteilung korrigieren und das Verhalten von Steuersubjekten in die richtige Richtung lenken. 28 Die Umsetzung der wirtschaftspolitischen Zielsetzung im deutschen Steuerrecht ist die Ausrichtung der Besteuerung auf die individuelle Leistungsfähigkeit eines Steuersubjektes. Diese Ausrichtung fördert die Berücksichtigung von zahlreichen individuellen Kriterien in der Gesetzgebung und verursacht eine hohe Komplexität und Änderungshäufigkeit des Steuerrechts. Um eine gerechte Verteilung des Einkommens zu gewährleisten, lässt das existierende System unzählige Ausnahmen von Regeln sowie Ausnahmen von Ausnahmen zu und dadurch zwingt es den Steuerpflichtigen dazu, ständig nach neuen günstigeren Handlungsmöglichkeiten zu suchen. Infolgedessen empfindet „(…) der Bürger
23 s. Anhang 3.
24 vgl. Jacobs (2007), S. 858f., Siegel (1982), S. 12. 25 Scheffler (1999), S. 3. 26 vgl. Rodi (2000), S. 198f. 27 vgl. Scheffler (2006), S. 1ff. 28 vgl. Hundsdoerfer u.a. (2008), S. 64.
7
die Steuerpflicht nicht mehr als Folge seiner Leistungsfähigkeit, sondern als Ergebnis fehlenden Gestaltungsgeschicks.“ 29 Eine weitere Forderung, die sich aus der wirtschaftspolitischen Perspektive ergibt, wird im existierenden Steuersystem weitgehend vernachlässigt: die Forderung nach einer gleichmäßigen Besteuerung. So ergeben sich beachtliche steuerliche Belastungsunterschiede in Abhängigkeit von der Rechtsform, von der Investitions- und Finanzierungsart sowie von der Tätigkeitsbranche. 30 Die Unternehmen werden faktisch vor die Wahl gestellt, wie sie am besten ihre Aktivitäten gestalten, um die Steuerbelastung zu reduzieren. 31 Aus Sicht der Steuerplanung ist es äußerst wichtig, die existierenden Handlungsalternativen zu erkennen, zu bewerten und umzusetzen. 32
Das zentrale Postulat eines idealen Besteuerungssystems ist die ökonomische Neutralität der Besteuerung. Die Besteuerung ist dann ökonomisch neutral, wenn sie keinen Einfluss auf unternehmerische Entscheidungen und somit auf Allokation der knappen Ressourcen auf den Märkten nimmt. Die Neutralität ist dann gegeben, wenn die Reihenfolge der ökonomischen Vorteilhaftigkeit von Handlungsalternativen mit und ohne Berücksichtigung der Steuern sich nicht ändert. 33 Das bedeutet, dass die bestmögliche Handlungsalternative, die das höchste Ergebnis vor Steuern zu verzeichnen hat, auch nach Steuern als solche verbleiben soll. 34 Weisen alle existierenden Handlungsalternativen die exakt gleiche effektive Steuerbelastung auf, nimmt die Besteuerung keinen Einfluss auf betriebliche Entscheidungen. Sie kann daher bei der Planung vernachlässigt werden. 35
In der Realität beeinflusst die Besteuerung massiv die Entscheidungen der Unternehmen, vor allem langfristige Investitions- und Finanzierungsentscheidungen. 36 Die Besteuerung betrifft nicht alle betriebliche Entscheidungen in gleichem Maße. Der tatsächliche Einfluss lässt sich in Abhängigkeit von der Steuerart sowie von dem Unternehmensbereich feststellen. 37 Die Besteuerung kann nicht nur eine Veränderung der Reihenfolge der Handlungsalternativen bewir-
29 Kirchhof(2008), S. 440.
30 vgl. Schneider (2002), S. 215f. 31 vgl. Schreiber (2008), S. 528ff. 32 vgl. Schreiber (2008), S. 585. 33 vgl. Schneider (2002), S. 19f. 34 vgl. Schneider (2002), S. 20f. 35 vgl. Siegel (1982), S. 82.
36 vgl. Kaminski, Strunk (2003), S. 6, Schneider (2002), S.97ff., Wagner, Dirrigl (1980), S. 2ff. 37 vgl. Siegel (1982), S. 82f.
8
ken, sie kann sogar den völligen Verlust der Vorteilhaftigkeit gewisser Handlungen verursachen. Von Bedeutung ist außerdem die Tatsache, dass allein steuerliche Aspekte die Unternehmen zu wirtschaftlichen Taten berufen können. So kann die Besteuerung „(…) auch selbst entscheidungsanregend sein“. 38 Wäre das heutige Besteuerungssystem ökonomisch neutral, bestünde keine Notwendigkeit, eine Steuerplanung zu betreiben. 39 Die Steuerplanung im Hinblick auf die Definition in Abschnitt 2.1 und die obigen Ausführungen muss daher den Einfluss der Steuern auf unternehmerische Entscheidungen im Voraus messen, um ökonomische Fehlentscheidungen zu vermeiden. 40 Eine besondere Relevanz im Hinblick auf das Thema der vorliegenden Arbeit besitzen die internationalen Besteuerungsprinzipien, die weitere Anreize zu steuerplanerischen Aktivitäten bei den Unternehmen erzeugen. Im Rahmen dieser Arbeit wird die Steuerplanung in einem international tätigen Unternehmen betrachtet, das über einen Sitz in Deutschland und einen oder mehrere Stützpunkte in Form von Betriebsstätten, Personen- und Kapitalgesellschaften in anderen Ländern verfügt. Solche unternehmerische Aktivitäten im Ausland werden als Direktinvestitionen bezeichnet. 41
Die internationale Besteuerung von Direktinvestitionen wendet parallel Wohnsitz- und Quellen- Prinzipien an. Gemäß dem Wohnsitzprinzip hat grundsätzlich der Staat, in welchem ein Unternehmen ansässig ist, die Besteuerungsrechte auf alle sowohl im Inland als auch im Ausland erzielten Gewinne (Welteinkommensprinzip). Zugleich können jedoch die im Ausland erzielten Gewinne dort „an der Quelle“ besteuert werden (Quellenprinzip). 42 Durch gleichzeitige Anwendung von beiden Prinzipien entsteht eine juristische Doppelbesteuerung, die in einem DBA-Fall 43 durch bilaterale Abkommen zwischen beiden Ländern vermieden wird. In einem nicht-DBA-Fall kommen Doppelbesteuerung abmildernde nationale Vorschriften zum Einsatz. 44
Werden alle inländischen und ausländischen Gewinne eines deutschen Unternehmens im Wohnsitzland besteuert, wird von einer kapitalexportneutralen Be-
38 vgl.Rose (1973), S. 20f., Schreiber (2008), S. 528ff., z.B. steuerliche Sonderabschreibungen können Unternehmen zu bestimmten Investitionen veranlassen.
39 vgl. Scheffler (1999), S. 4.
40 vgl. Kaminski, Strunk (2003), S. 7f., Wagner, Dirrigl (1980), S. 2ff. 41 vgl. Jacobs (2007), S. 297. 42 vgl. Fischer u.a. (2005), S. 43f.
43 Die internationale Besteuerung unterscheidet grundsätzlich zwei Fälle: den so genannten DBA-Fall, bei dem zwischen den Ländern der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) besteht und den nicht-DBA-Fall, falls kein DBA vorliegt. Im ersten Fall gelten sowohl nationale als auch internationale Vorschriften. Grundsätzlich sind mildere Normen anwendbar. Im nicht-DBA-Fall kommen ausschließlich die nationalen Normen zur Anwendung.
44 § 34c EStG.
9
steuerung gesprochen. Die kapitalexportneutrale Besteuerung behandelt alle Direktinvestitionen der deutschen Unternehmen im Ausland gleich. Das Unternehmen hat in diesem Fall keine steuerlich motivierten Anreize, seine Gewinne ins Ausland zu verlagern. 45
Im Gegensatz dazu werden Direktinvestitionen in Form einer eigenständigen rechtsfähigen Kapitalgesellschaft unter Berücksichtigung weiterer steuerlicher Voraussetzungen 46 sowie Direktinvestitionen in einem DBA-Fall von der Besteuerung im Wohnsitzland häufig freigestellt. In diesen Fällen kommt das Besteuerungsniveau des Quellenlandes zur Anwendung, welches häufig günstiger als jenes des Wohnsitzlandes ist. In diesem Zusammenhang wird von einer ka-pitalimportneutralen Besteuerung gesprochen. 47 Das Unternehmen bekommt die Gelegenheit, ein internationales Steuergefälle zu nutzen. Die kapitalimportneutrale Besteuerung ermöglicht den Unternehmen die Verlagerung von Einkommen und Vermögen in Länder, deren Steuerniveau niedriger ist, und bietet den Unternehmen „(…) erhöhte Anreize zur Gestaltung mit Verrechnungspreisen“. 48
Die Ursache für das Steuergefälle liegt in dem Souveränitätsprinzip, nach welchem jeder Staat sein Steuersystem unabhängig von anderen Staaten ausgestalten kann. 49 Die Staaten haben Kenntnis darüber, dass die Steuern unternehmerische Entscheidungen determinieren. Daher versuchen sie, mittels günstiger steuerlicher Gesetze Unternehmen anzulocken. 50 In Tabelle 2 sind die wichtigsten Zusammenhänge der internationalen Besteuerung dargestellt.
Tabelle 2: Überblick der Zusammenhänge der internationalen Besteuerung 51 Die Steuerbelastung hat sich insbesondere in einem internationalen Kontext zu einem Wettbewerbsparameter sowohl für die Unternehmen als auch für die
45 vgl. Fischer u.a. (2005), S. 43f.
46 Es sollen die Voraussetzungen i.S.v. § 2 KStG (Ort und Sitz der Geschäftsleitung im Ausland) erfüllt werden. Außerdem soll die Missbrauchsprüfung gemäß § 39, 41 Abs. 2, 42 AO erfolgen. Zur Qualifikation einer KapG vgl. BMF-Schreiben vom 19.03.2004.
47 vgl. Maiterth (2005), S. 58. 48 vgl. Jacobs (2007), S. 23. 49 vgl. Fischer u.a. (2005), S. 42.
50 So gewährt z.B. die Regierung von Singapur eine vollständige Ertragssteuerbefreiung während der ersten 10 Jahre der wirtschaftlichen Tätigkeit (sog. Pioneer Tax Incentives), vgl. Ruf (2005), S. 2ff., Wilmanns (2003), S.6.
51 Eigene Darstellung in Anlehnung an Homburg (2007), S. 269f.
10
Staaten entwickelt. In diesem Zusammenhang äußerte sich Wacker schon vor 20 Jahren: „Das internationale Steuergefälle ist ein nuancenreicher, planungsrelevanter Wettbewerbsfaktor.“ 52 Als konkrete Zielsetzungen der Steuerplanung im internationalen Kontext sind daher die Nutzung von zwischenstaatlichen Steuergefällen und Qualifikationskonflikten 53 sowie die Vermeidung der Doppelbesteuerung denkbar.
2.3 Stellenwert und Grenzen der internationalen Steuerplanung
Aus betriebswirtschaftlicher Sicht hat eine internationale Steuerplanung einen hohen Stellenwert. Zum einen beeinflussen die Steuern fast alle betrieblichen Entscheidungen. 54 Zum anderen haben sie sich zu einem wichtigen kritischen Erfolgsfaktor für die Unternehmen im Wettbewerb entwickelt. 55 Würden die Unternehmen Steuerplanung unterlassen, könnten dadurch schwerwiegende Wettbewerbsnachteile entstehen. Unternehmen können mit Hilfe von Steuerplanung erhebliche steuerliche Ersparnisse erzielen. 56 Fehlende Steuerplanung kann außerdem zu Fehlallokationen von Ressourcen auf den Märkten führen. So kann es sogar zu der Situation kommen, in der ein unwirtschaftliches Unternehmen dank der Anwendung von steuerlichen Gestaltungsmaßnahmen auf dem Markt besser dasteht als ein rentables Unternehmen, das auf solche Maßnahmen verzichtet. Ein weiterer Grund, der für einen hohen Stellenwert der Steuerplanung spricht, ist die Tatsache, dass steuerliche Belastung aufgrund ihrer Zahlungswirksamkeit im Voraus geplant werden muss. Ansonsten besteht die Gefahr der Zahlungsunfähigkeit. Die internationale Steuerplanung ist daher zur Pflicht für jedes Unternehmen geworden. 57 Zusätzlich ist die Steuerplanung aus gesamtwirtschaftlicher Sicht wichtig: sie signalisiert dem Gesetzgeber die Mängel in dem bestehenden Steuersystem und fordert ihn damit auf, sie zu beheben. 58
Aus dem Verständnis der Steuerplanung als Entscheidungsvorgang, bei welchem aus mehreren Handlungsalternativen die bestmögliche bestimmt werden soll, ergeben sich die mit jeder Entscheidung untrennbar zusammenhängenden
52 vgl. Wacker (1989), Tz. 1989.
53 „Ein Qualifikationskonflikt liegt vor, wenn zwei Staaten ein und denselben Sachverhalt steuerlich unterschiedlich behandeln.“, Piltz (1993), S. 22.
54 vgl. Kaminski, Strunk (2003), S. 327f.
55 Zur Beeinflussung des Unternehmenswerts durch Steuern siehe im Einzelnen von Wuntsch u.a. (2006). 56 vgl. Scheffler (1999), S. 4f., Schänzle (2001), S. 43. 57 vgl. Scheffler (1999), S. 4ff. 58 vgl. Scheffler (1999), S. 4ff.
11
Entscheidungsspielräume. Die Spielräume der steuerplanerischen Aktivitäten werden durch diverse Faktoren begrenzt. 59 Zunächst sind die Faktoren zu nennen, die nicht im unternehmensinternen Bereich liegen und daher vom Unternehmen nicht beeinflussbar sind. Dazu zählen vor allem gesetzliche Normen und Vorschriften, die auf die Bekämpfung der missbräuchlichen Gestaltungen abzielen. 60 Eine wirksame Steuerplanung führt dazu, dass Steuerzahlungen im Unternehmen gemindert, gestundet oder sogar vollständig vermieden werden. 61 Grundsätzlich dürfen Unternehmen Ihre Geschäftsvorgänge frei gestalten. 62 Das Streben nach Steuervorteilen stellt an sich noch kein Delikt dar. „Kein Steuerpflichtiger ist verpflichtet, den Sachverhalt so zu gestalten, dass ein Steueranspruch entsteht. Es steht jedem Steuerpflichtigen frei, eine Gestaltung, zu wählen, die eine geringere Steuerbelastung nach sich zieht.“ 63 Allerdings muss die legale Möglichkeit, „Steuern im Voraus zu planen“, die darauf abzielt, die Besteuerung dem Grunde, der Höhe und dem Zeitpunkt nach zu beeinflussen, strikt von der Steuerumgehung mittels unangemessenen Gestaltungen und von der kriminellen Steuerhinterziehung unterschieden werden. 64 Die Steuerplanung hat somit stets innerhalb der gesetzlichen Grenzen zu erfolgen. Im Rahmen einer internationalen Steuerplanung sind neben dem nationalen Recht auch zwischenstaatliche Vereinbarungen sowie ggf. europäisches Recht zu beachten. Eine weitere Restriktion der Steuerplanung könnte die politische oder wirtschaftliche Instabilität in den Ländern, in denen ein Unternehmen seine Tätigkeit entfaltet, darstellen. 65
Weitere Einschränkungen der Steuerplanung liegen im unternehmensinternen Bereich. Diese sind durch die in Kapitel 2.1 erwähnte Abhängigkeit der Steuerplanung von anderen unternehmerischen Teilbereichen bedingt. Zum einen können die steuerlichen Ziele im Konflikt zu den unternehmerischen Oberzielen stehen. Das klassische Beispiel hierzu ist die Nichtvereinbarkeit der Maximierung des Gewinns in der Handelsbilanz für die Zwecke einer Gewinnausschüttung mit der Zielsetzung der relativen Steuerminimierung. 66 Zum anderen werden unternehmerische Entscheidungen häufig ausschließlich nach betriebswirt- 59 vgl.Jacobs (2007), S. 858f. 60 vgl. Jacobs (2007), S. 858f. 61 vgl. Grotherr (2003), S. 7f. 62 BFH-Urteil vom 20.05.1997. 63 BFH-Urteil vom 20.05.1997.
64 vgl. Jacobs (2007), S. 853ff., Grotherr (2003), S. 8ff. 65 vgl. Rieger (1978), S. 65ff.
66 vgl. Jacobs (2007), S. 858., de Morón (1996), S. 89ff.
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schaftlichen Gesichtspunkten getroffen, es wird sogar „(…) bewusst ein steuerlicher Mehrpreis gezahlt, weil anderen Unternehmensaspekten Priorität eingeräumt wird.“ 67 Des Weiteren wären die traditionellen Konflikte aufgrund von Interessengegensätzen zwischen Management und Anteilseignern, zwischen dem Management von Ober- und Untergesellschaften sowie zwischen den Bereichsleitern und der Steuerabteilung zu erwähnen. Diese betreffen jedoch nicht nur den Bereich der internationalen Steuerplanung. 68
Weitere Grenzen der Steuerplanung liegen im Bereich der Informationsbeschaffung. Eine effektive Steuerplanung benötigt nicht nur die Informationen aus der Rechnungswesensabteilung. Sie bedarf einer umfassenden Informationsver-sorgung hinsichtlich der aktuellen Rechtslage und der Entwicklungstendenzen im Steuerrecht. Diese Aufgabe kann nur mittels eines gut organisierten Informationssystems bewältigt werden. 69 Allerdings muss die Wirtschaftlichkeitsfrage bei dem Ausbau eines Informationssystems berücksichtigt werden. Es soll daher auf der Grundlage einer Kosten-Nutzen-Analyse entschieden werden, wie detailliert die Steuerplanung im Unternehmen sein soll. 70 Die Abhängigkeit der Steuerplanung von anderen Teilplanungen, die hohe Anzahl der Entscheidungsträger in internationalen Unternehmen sowie die hohe Komplexität der steuerlichen Informationen verursachen einen hohen Abstimmungsbedarf sowohl zwischen Unternehmenseinheiten als auch zwischen den Teilplanungen. 71 Mit der Lösung dieser Koordinations- und Informationsverarbeitungsprobleme könnte eine in der Regel im Unternehmen vorhandene Controllingabteilung beauftragt werden. So wird in der Literatur die Notwendigkeit eines Steuercontrollings als Teil des allgemeinen Controllings diskutiert. Jedoch ist die Verbreitung des Steuercontrollings in Deutschland im Vergleich zu den USA relativ gering. 72 In Deutschland wurde eine Integration der Steuerplanung in die Unternehmensgesamtplanung teilweise im Bereich der Investition- und Finanzplanung erreicht. 73
67 Jacobs (2007), S. 858.
68 vgl. Jacobs (2007), S. 858, Kratz (1986), S. 54, de Morón (1996), S. 91, Grotherr (2003), S. 14f. 69 vgl. Wacker (1981), S. 320. 70 vgl. Rieger (1978), S. 82. 71 vgl. Rieger (1978), S. 77. 72 vgl. Zimmermann (1997), S. 9ff. und S. 152ff. 73 vgl. Grabbe (2001), S. 331ff.
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2.4 Vorstellung der Werkzeuge der internationalen Steuerpla-
nung
2.4.1 Instrumente zur Gestaltung der Steuerbelastung
Wie in Kapitel 2.1 aufgezeigt, fallen Aktivitäten zur gezielten Gestaltung der Steuerbelastung in den Bereich der Steuerplanung. Hier existiert eine Vielzahl von Instrumenten oder so genannten Aktionsparametern der internationalen Steuerplanung. 74
Grundsätzlich können drei Gruppen von Aktionsparametern unterschieden werden. 75 Die erste Gruppe bilden die sachverhaltsgestaltenden Instrumente, die einsetzbar sind, falls die Zahlungsüberschüsse im Unternehmen noch nicht feststehen. Zu dieser Gruppe gehören Instrumente zur Planung der Gruppenstruktur, zur Beeinflussung der Bemessungsgrundlagen sowie zur Vermeidung der betriebsinternen Gewinnrealisierung. 76
Die Instrumente zur Planung der Gruppenstruktur dienen dem Aufbau und der Erhaltung einer steuereffizienten Unternehmensstruktur. Der Steuerplaner kann den Standort, die Rechtsform, die Organisationsstruktur, die Kapitalstruktur der Unternehmenseinheiten sowie die Struktur der unternehmensinternen Leistungen frei bestimmen.
Die Handlungsalternativen zur Planung der Gruppenstruktur bestimmen die Ausgangslage für den Einsatz von Instrumenten zur Beeinflussung der steuerlichen Bemessungsgrundlagen. Denn bevor das Unternehmen mit der steuerplanerischen Gestaltung den Bemessungsgrundlagen beginnen kann, müssen die Entscheidungen bezüglich des Standortes, der Rechtsform sowie der Organisations- und Kapitalstruktur getroffen werden. Die Beeinflussung der steuerlichen Bemessungsgrundlagen ermöglicht dem Unternehmen eine räumliche, Gewinnverlagerung von Land zu Land. Dabei wird den Gestaltungen der Verrechnungspreise eine zentrale Rolle eingeräumt. 77 Diese sind im Fokus der vorliegenden Arbeit und werden im weiteren Verlauf genauer untersucht. Ferner können steuerliche Bemessungsgrundlagen durch gezielte Finanzierungspolitik sowie durch Ausnutzung von Qualifikationskonflikten beeinflusst werden.
74 vgl. Kormann (1970), S. 57.
75 vgl. Jacobs (2007), S. 857, Grotherr (2003), S. 23f. 76 vgl. Jacobs (2007), S. 857. 77 vgl. Jacobs (2007), S. 856f.
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Schließlich zielen die Instrumente zur Vermeidung der betriebsinternen Gewinnrealisierung in erster Linie auf die Gestaltung der Restrukturierungsmaßnahmen im Unternehmen ab. Diese ist sinngemäß so durchzuführen, dass keine zusätzliche steuerliche Belastung für das Unternehmen entsteht. 78 Anlass für den Einsatz der sachverhaltsgestaltenden Maßnahmen können etwa Veränderungen der weltweiten Rahmenbedingungen und dadurch notwendige Restrukturierungsmaßnahmen, die Gründung einer neuen Einheit, ein negatives Steuerquoten-Benchmarkergebnis oder neue bzw. veränderte Normen des Steuerrechts sein. 79
Eine weitere Gruppe der steuerplanerischen Instrumente bilden sachverhaltsdarstellende Handlungsalternativen, z.B. diverse handelsrechtliche und steuerliche Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte. Sachverhaltsdarstellende Instrumente können dann zum Einsatz kommen, wenn die Zahlungsüberschüsse im Unternehmen feststehen. Durch eine gezielte Ausübung von vorhandenen Wahlrechten wird versucht, die Sachverhalte gegenüber dem Fiskus so abzubilden, dass eine minimale Steuerbelastung erreicht wird. 80 Der Einsatz dieser Instrumente führt stets zu zeitlichen Gewinnverlagerungen die im Rahmen dieser Arbeit nicht weiter betrachtet werden. 81
Abschließend soll zur Vollständigkeit auf die Gewinnverwendung als einen weiteren Aktionsparameter der internationalen Steuerplanung aufmerksam gemacht werden. Im Ermessen vom Unternehmen liegt die Entscheidung, ob die Gewinne thesauriert oder ausgeschüttet werden sollen. 82 Ein systematischer Überblick über die zur Verfügung stehenden Gestaltungsinstrumente ist in Anhang 4 gegeben. 83
Aus dem Verständnis der internationalen Steuerplanung als kreativer und kontinuierlicher Vorgang folgt, dass keine Darstellung von Aktionsparametern vollständig sein kann. Es wird stets nach neuen Aktionsparametern gesucht. 84
2.4.2 Methoden zur Quantifizierung der Steuerbelastung
Für die Bewertung der im vorherigen Abschnitt vorgestellten Handlungsalternativen sowie für die Messung ihrer Auswirkungen auf die Gesamtsteuerbelastung
78 vgl. Jacobs (2007), S. 857, Grotherr (2003), S. 20f. 79 vgl. Jacobs (2007), S. 857.
80 vgl. Grotherr (2003), S. 18ff., Hundsdoerfer u.a. (2008), S. 71. 81 vgl. Grotherr (2003), S. 23. 82 vgl. Grotherr (2003), S. 23. 83 s. Anhang 4. 84 vgl. Buchwald (2007), S. 196.
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verwendet die Steuerplanung, wie auch die anderen betrieblichen Teilplanungen, komplexitätsreduzierende Modelle. In diesen Modellen werden die Zusammenhänge zwischen wirtschaftlichen Vorgängen und der Steuerbelastung unter vereinfachenden Annahmen abgebildet. Die Modelle entstehen auf Basis von Techniken oder Methoden, die zur Quantifizierung der Steuerwirkungen der verschiedenen Handlungsalternativen eingesetzt werden. 85 Das Spektrum der Steuerplanungstechniken ist äußerst vielfältig. Im Rahmen dieser Arbeit können deshalb nur einige Methoden vorgestellt werden, die im Hinblick auf die Zielsetzung der Arbeit relevant sind. Den Ausgangspunkt der Steuerplanung mit Verrechnungspreisen bildet die Selektion und Auswertung der geltenden gesetzlichen Vorschriften. Dabei werden die Vorschriften aller Länder, in welchen die Einheiten ansässig sind, in die Analyse einbezogen werden. Des Weiteren sind für jede zur Verfügung stehende Handlungsalternative unter der Annahme der tatsächlichen Realisierung die steuerlichen Konsequenzen zu definieren. Dieses Vorhaben wird in der Fachliteratur als „hypothetische rechtliche Subsumption“ bezeichnet. 86 Das Ergebnis dieser Methode ist die Ableitung und Beschreibung der steuerlichen Folgen jeder Handlungsalternative. In einem weiteren Schritt wird die materielle Bewertung dieser Folgen vorgenommen.
Die Bewertung kann auf Grundlage der Steuerbelastungsvergleiche erfolgen. Man unterscheidet volkswirtschaftliche und betriebswirtschaftliche Steuerbelastungsvergleiche. 87 Im Rahmen der Steuerplanung mit Verrechnungspreisen sind volkswirtschaftliche Belastungsvergleiche von geringerer Bedeutung. Wegen ihres stark vereinfachenden und kumulativen Charakters kommen sie in erster Linie für Tendenzaussagen bei der Beurteilung des Steuerniveaus eines Landes bei Standort-, Rechtsform- sowie Funktionsverlagerungsentscheidungen zum Einsatz. 88 Die betriebswirtschaftlichen Belastungsvergleiche werden dagegen auf der Grundlage von entscheidungsrelevanten Informationen, bezogen auf die konkrete Problemstellung im Unternehmen, erstellt. 89 Die Informationen
85 vgl. Grabbe (2001), S. 257f., Siegel (1982), S. 33f., s. Anhang 4.
86 vgl. Kratz (1986), S. 270f.
87 weiterführende Informationen zu den volkswirtschaftlichen Belastungsvergleichen bei Jacobs (2007), S. 140ff. und bei de Morón (1996), S. 60ff.
88 vgl. de Morón (1996), S. 90. 89 vgl. Grabbe (2001), S. 259.
Arbeit zitieren:
Janna Schmidt, 2008, Internationale Steuerplanung mit Verrechnungspreisen, München, GRIN Verlag GmbH
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