1 Einleitung
Die Landesherrschaft war im Mittelalter geprägt von einem starken Dualismus: der Herrscher war in ein Abhängigkeitsverhältnis zu den wichtigsten Gliedern seines Herrschaftsbereiches eingebunden. Diese taten ihre Forderungen, aber auch ihre Bereitschaft zur Unterstützung des Herrschers, in Form von Ständeversammlungen kund. Gegen Ende des Mittelalters war der Einfluss der Landstände gegenüber dem jeweiligen Landesherrn in einem Maße gewachsen, dass der deutsche König und spätere Kaiser Maximilian I. versuchte, seine Herrschaft ohne die Einflussnahme der Stände zu bestreiten. Auf welche Weise und weshalb Maximilian die Stände einzugrenzen versuchte, und wie diese ihre im Laufe der Jahre angewachsene Machtstellung zu behaupten vermochten, soll im Folgenden untersucht werden.
Nach einer einleitenden Beschreibung der Verwaltungsreform Maximilians I. soll im nachfolgenden Teil die ständisch geprägte Herrschaftsausübung seiner Vorgänger beschrieben werden. Die anschließende Untersuchung zum Verhältnis Maximilians zu den Ständen wird durch eine Beschreibung der Situation Niederösterreichs unter der Führung des von Maximilian eingesetzten Hauptmannes Wolfgang von Polheim abgeschlossen. Die Geschichte des Hauses Habsburg hat in besonderem Maß die Aufmerksamkeit der Wissenschaft auf sich gezogen und dementsprechend Einzug in eine immense Anzahl wissenschaftlicher Arbeiten gehalten. Zur Zeit Maximilians I. ist im Besonderen das fünfbändig Werk Hermann Wiesfleckers als grundlegend zu betrachten. Die vielgestaltigen Untersuchungen der letzten Jahrzehnte zur Entwicklung des Herrschaftsbegriffes im Mittelalter basieren allesamt auf der richtungsweisenden Monographie „Land und Herrschaft“ von Otto Brunner. Die Verwaltungsgeschichte Österreichs wurde vielfach untersucht, etwa von Fellner und Kretschmayer oder auch O. Stolz und, speziell zur Verwaltungsreform Maximilians I., durch Th. Mayer. Die zugrunde liegenden Quellen in Form von unzähligen Aktenstücken, Briefen und Dokumenten sind leider nur schwer zugänglich, da sie in den Archiven der
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verschieden österreichischen Stadt- und Staatsarchive lagern. Sie sind in der vorliegenden Fachliteratur aber ausgiebig untersucht und bearbeitet worden.
2 Verwaltungsreform unter Maximilian I.
Als König Maximilian I. im Jahre 1490 die Herrschaft in Tirol übernahm, fand er einen bereits gut ausgebildeten und funktionsfähigen Verwaltungsapparat vor. Schon seit dem 12. und 13. Jahrhundert bestand hier - und auch in den anderen österreichischen Landen - ein landesfürstlicher Rat, später als Regiment bezeichnet, eine Kammer, zur Kontrolle der finanziellen Einkünfte und eine Kanzlei, zur Koordinierung des Schriftverkehrs 1 , welche der König allesamt übernehmen konnte. Um die Effektivität der tirolischen Behörden zu steigern, versuchte sich Maximilian, der während seines zwölfjährigen Aufenthalts in Burgund einen äußerst funktionstüchtigen Verwaltungsapparat kennen gelernt hatte 2 , an einer Reformierung dieser bereits bestehenden Institutionen. Er übertrug diese neue Ordnung auf die ebenfalls 1490 aus der Hand der Ungarn zurückeroberten niederösterreichischen Länder, deren Verwaltung aber seit Jahrzehnten äußerst unbeständig war. Wie schon zuvor in Innsbruck richtete er nun auch in Wien ein Kollegium von Statthaltern ein, welche in beiden Ländern, bei Abwesenheit des Landesherrn, die politischen, gerichtlichen und finanziellen Geschäfte zu vertreten hatten und später auch die Reformierung der lokalen Ämter und Überwachungs- bzw. Kontrollaufgaben übernahmen. Die Statthalter wurden zunächst hauptsächlich aus den alten Regimentern übernommen, fungierten aber nicht mehr als Ständevertreter, wie man schon an ihrer Vertrauensstellung gegenüber Maximilian erkennen konnte. Später wurden sie zunehmend von landesfremden Beamten ersetzt, was die ablehnende Haltung der Stände zu den Reformen noch stärker werden ließ. 3 Maximilian I. wollte den Einfluss der Adeligen bzw. der Stände in den österreichischen Landen zurückdrängen, um sie stärker der landesfürstlichen Kontrolle zu unterwerfen.
1 Stolz, Otto: Grundriss der österreichischen Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte, Innsbruck / Wien 1951, S. 154.
2 Mayer, Theodor: Die Verwaltungsorganisationen Maximilians I. Ihr Ursprung und ihre Bedeutung, Innsbruck 1920, S. 5.
3 Wiesflecker, Hermann: Kaiser Maximilian I.. Das Reich, Österreich und Europa an der Wende zur Neuzeit, Band II., München 1975, S. 184ff.
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Gründe hierfür sind in der Lage der österreichischen Adeligen und ihrem Verhältnis zu den landesfürstlichen Vorgängern Maximilians I. zu suchen.
3 Österreich unter den frühen Habsburgern
3.1 Situation des österreichischen Adels
Zur Zeit der Übernahme der österreichischen Lande durch die Habsburger am Ende des 13. Jahrhunderts bestand der Adel in Österreich fast ausschließlich aus herzoglichen Dienstmannen. Die altfreien Adelsgeschlechter waren, bedingt durch Kriege, Fehden und Kreuzzüge, ausgestorben oder hatten sich mit wenigen Ausnahmen, teils freiwillig teils gezwungener Maßen, in die landesfürstliche Ministerialität begeben. 4 Nun waren die mittelalterlichen Ministerialen im Allgemeinen direkt eingebunden in ein Untertanenverhältnis zu ihrem Herren, d. h. dem jeweiligen Landesfürsten: im Gegenzug zum vom Herrscher gewährten Schutz und Schirm ordneten sie sich seiner Gerichtsbarkeit unter und leisteten ihm Kriegsdienst und Steuern. 5 Doch auch wenn man sich dieser dienstrechtlichen Bindungen wohl bewusst war, behielten sich die Ministerialen in Österreich - hier ist besonders an die einflussreichsten Mitglieder des österreichischen Landadels zu denken - auch unter der Herrschaft der Habsburger bestimmte Privilegien und politische Rechte vor. Damit folgten sie einer Tradition aus der Zeit vor den Habsburgern, als die Babenberger und die Otakare ihre Ministerialen mit hochfreien Rechten versehen hatten. 6 Selbstbewusst bestritten die Landadeligen eine Herrschaftsausübung, welche sich nicht auf eine eigene (untere) Gerichtsbarkeit und Steuerrechte beschränkte, sondern auch ein Mitspracherecht bzw. die Möglichkeit zur Beratschlagung des Landesfürsten in politischen und rechtlichen Fragen beinhaltete. Das Selbstverständnis ihrer Herrschaftsansprüche
4 Reichert, Folker: Landesherrschaft, Adel und Vogtei. Zur Vorgeschichte des spätmittelalterlichen Ständestaates im Herzogtum Österreich, Köln 1985, S. 341f.
5 Brunner, Otto: Land und Herrschaft. Grundfragen der territorialen Verfassungsgeschichte Österreichs im Mittelalter, Wien 5 1965, S. 176; Brunner sieht hier auch die wenigen verbliebenen altfreien Adelsgeschlechter in einer Abhängigkeit zum Landesherrn betreffend Landesgerichtsbarkeit, Kriegsdienst und Steuern.
6 Heiß, Gernot: Der österreichische Adel. Gliederung und gesellschaftliche Stellung im 16. und 17. Jahrhundert, in: Polen und Österreich im 16. Jahrhundert, hrsg. v. Walter Leitsch / Stanislaw Trawkowski, Wien 1997, S. 156.
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ging soweit, dass sie bei Streitigkeiten um die landesfürstliche Nachfolge selbst einen neuen Landesherrn beriefen. 7
Obwohl die niederösterreichischen Lande, wie auch die anderen österreichischen Lande, stark agrarisch geprägt waren, wies die Landwirtschaft in Niederösterreich doch einige Besonderheiten auf. Die adeligen Grundherren verfügten in der Regel nicht über einen zusammenhängenden Großgrundbesitz. Vielmehr waren ihre Besitzungen zersplittert und auf das gesamte Land verteilt. Dieser Streubesitz führte zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Kontrolle der abhängigen Untertanen: es kam zu Ausfällen von Abgaben und Raubbau. Zudem konnten die Grundherren oftmals viele der ihnen zustehenden Obrigkeitsrechte nicht zur Geltung bringen, wenn ihre Einzelhöfe in Gebieten anderer Grundherren standen, welche dort die Ortsrechte, etwa über die Wassernutzung oder die Landgerichtsbarkeit, besaßen. Außerdem musste der Grundherr seinen Untertanen häufig Privilegien und Vergünstigungen zugestehen, wenn sie, zumeist wegen der entfernten oder isolierte Lage des Gehöfts, nicht ständig unter dem herrschaftlichen Schutz gehalten werden konnten und deshalb Gefahr liefen, sich in die Abhängigkeit zu einem anderen Gutsherren zu begeben. 8 Mit der landwirtschaftlichen Depression im 14. und 15. Jahrhundert, bedingt durch den Bevölkerungsrückgang aufgrund von Seuchen und die starke Geldentwertung durch steigende Preise 9 , geriet sowohl der ritterliche Niederadel als auch der mächtigere Hochadel in eine schwere Krise. Der Versuch, die zurückgegangen Einkünfte durch eine Verdichtung der Besitztümer und Obrigkeitsrechte wieder zu steigern 10 , war in Niederösterreich wegen der Streulage der Herrschaft für kleinadelige Familien am schwierigsten und endete zumeist in einer Rückkehr zur Eigenbewirtschaftung und war oftmals mit dem Verlust der Ritterlichkeit verbunden. 11 Erfolgreicher konnten die Großgrund besitzenden und Weinbau
7 Vgl. Reichert: Landesherrschaft, S. 350-359.
8 Vgl. Feigl, Helmuth: Die niederösterreichische Grundherrschaft vom ausgehenden Mittelalter bis zu den theresianisch-josephinischen Reformen (= Forschungen zur Landeskunde von Niederösterreich, Band 16), Wien 1964, S. 251-256.
9 Ebd. S. 37.
10 Niederstätter, Alois: 1400-1522: das Jahrhundert der Mitte: an der Wende vom Mittelalter zur Neuzeit, Wien 1996, S.48f.
11 Ebd. S. 46.
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Arbeit zitieren:
Oliver Christl, 2004, Das Verhältnis Kaiser Maximilians I. zu den Ständen in Niederösterreich, München, GRIN Verlag GmbH
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