Abstract
Forderungsausfälle drohen Unternehmen, die ihren Kunden Lieferantenkredite gewähren. Die Einräumung von Zahlungszielen stellt - vor allem im Außenhandel - ein höheres Risiko für Unternehmen im Vergleich zum Binnenhandel dar. Dies haben Wirtschaftskrisen in der Vergangenheit wiederholt gezeigt. Um die Liquidität oder sogar die eigene Existenz nicht zu gefährden, sichern Unternehmen ihre Auslandsforderungen mit Absicherungsinstrumenten wie z. B. einer Ausfuhrkreditversicherung ab.
Die vorliegende Arbeit konzentriert sich auf die staatliche Ausfuhrkreditversicherung, die von der Euler Hermes Kreditversicherungs-AG im Auftrag und für Rechnung der Bundesrepublik Deutschland angeboten wird. Vorgestellt werden die Grundlagen des Systems sowie die für Unternehmen der chemischen Industrie relevanten Deckungsformen.
Mit dem von den Unternehmen der Branche meistgenutzten Deckungsinstrument, der Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung, können Exporteure Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen eine Vielzahl ausländischer Kunden in verschiedenen Ländern absichern.
Die Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung wurde zum 01.01.2006 reformiert. Diese Arbeit untersucht die Änderungen sowie die Gründe für die Reform und setzt sich mit den Auswirkungen der einzelnen Reformpunkte auf die Unternehmenspraxis auseinander. Die Ergebnisse werden durch eine empirische Untersuchung belegt, welche im Kreise von ausgewählten Großunternehmen der chemischen Industrie durchgeführt wurde.
Die Bedeutung der staatlichen Exportkreditgarantien für Unternehmen der chemischen Industrie III
A. I IN NH HA AL LT TS SV VE ER RZ ZE EI IC CH HN NI IS S A
A. Inhaltsverzeichnis III
B. Abbildungsverzeichnis. V
C. Abkürzungsverzeichnis VI
1. Einleitung. 1
1.1 Motivation der Arbeit 1
1.2 Terminologische Vorbemerkungen 3
1.3 Aufbau der Arbeit 3
1.4 Methode der Untersuchung 4
2. Grundlagen der Ausfuhrgarantien des Bundes 6
2.1 Deckungsfähige Risiken 6
2.2 Motive der Außenwirtschaftsförderung 8
2.3 Zur Historie der Ausfuhrgarantien 11
2.4 Ordnungspolitische und rechtliche Grundlagen. 12
2.5 Internationale Zusammenarbeit 16
3. Abgrenzung der Ausfuhrgarantien des Bundes 17
3.1 Abgrenzung zu den privaten Exportkreditversicherern. 17
3.2 Abgrenzung zur Exportfinanzierung 19
4. Das System der staatlichen Ausfuhrgarantien 20
4.1 Systematische Grundlagen. 20
4.1.1 Garantien und Bürgschaften 20
4.1.2 Kurzfristige und mittel-/langfristige Geschäfte 20
4.1.3 Fabrikations- und Kreditrisiken. 21
4.2 Lieferantenkreditdeckungen. 23
4.2.1 Einzeldeckung 23
4.2.2 Revolvierende Deckung 24
Christian Ludwig BA WI 2003
Die Bedeutung der staatlichen Exportkreditgarantien für Unternehmen der chemischen Industrie IV
4.2.3 Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung 25
4.2.4 Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung-light 27
4.2.5 Nutzung der Deckungsformen. 27
4.3 Antrags- und Entscheidungsverfahren 28
4.3.1 Organisatorische Grundlagen und Verfahren. 29
4.3.2 Kriterien der Indeckungnahme. 30
4.4 Entschädigungsverfahren und Umschuldung 33
5. Die Reform der Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung 36
5.1 Die Punkte der Reform. 36
5.1.1 Einbeziehungsrecht statt Einbeziehungspflicht. 36
5.1.2 Entgeltsystem und Bonus/Malus-System 37
5.1.3 Verkürzte Vertragslaufzeit auf ein Jahr. 39
5.1.4 Wegfall der Kursbegrenzung bei Hartwährungen 40
5.1.5 Umsatzmelderecht bei isolierter politischer Deckung 41
5.1.6 Senkung der Selbstbeteiligung für wirtschaftliche Schäden 42
5.1.7 Einführung einer Anbietungsgrenze 43
5.1.8 Wegfall der isolierten politischen Deckung bei Sichtakkreditiven. 44
5.1.9 Neustrukturierung der Umsatzmeldungen 44
5.1.10 Obligatorische Onlineabwicklung. 45
5.2 Software für die Abwicklung der Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung 46
6. Schlussbetrachtung und Ausblick 48
D. Anhang. 52
E. Glossar 57
F. Literaturverzeichnis 63
Christian Ludwig BA WI 2003
B. . A AB BB BI IL LD DU UN NG GS SV VE ER RZ ZE EI IC CH HN NI IS S B
Abbildung 1: Systematische Einordnung der Deckungsformen................................................. 21
Abbildung 2: Zufriedenheit der Unternehmen mit den Reformpunkten.................................. 49
Christian Ludwig BA WI 2003
C. . A AB BK KÜ ÜR RZ ZU UN NG GS SV VE ER RZ ZE EI IC CH HN NI IS S C
AA -Auswärtiges Amt AKA -Ausfuhrkredit-Gesellschaft AKV -Ausfuhrkreditversicherung APG -Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung BMF -Bundesministerium der Finanzen BMWi -Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie BMZ -Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung CIRR -Commercial Interest Reference Rate EU -Europäische Union EZB -Europäische Zentralbank GUS -Gemeinschaft Unabhängiger Staaten Hermes -Euler Hermes Kreditversicherungs-AG IMA -Interministerieller Ausschuss IWF -Internationaler Währungsfonds KfW -Kreditanstalt für Wiederaufbau KT-Risiken -Konvertierungs- und Transferrisiken OECD -Organization for Economic Co-operation and Development PwC -PricewaterhouseCoopers Deutsche Revision AG VCI -Verband der Chemischen Industrie e.V. WKV -Warenkreditversicherung ZM-Risiken -Zahlungsverbots- und Moratoriumsrisiken
Christian Ludwig BA WI 2003
1. . E EI IN NL LE EI IT TU UN NG G 1
1. .1 1 M MO OT TI IV VA AT TI IO ON N D AR RB BE EI IT T 1 DE ER R A
„Unternehmen, die sich vor Forderungsausfällen … schützen wollen, schließen eine Kreditversicherung ab.“ 1
Ganz im Sinne dieses Zitats sieht die heutige Unternehmenspraxis aus. Mit einer Warenkreditversicherung als Teil des Risikomanagements können Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abgesichert werden, die durch die Vergabe von Lieferantenkrediten 2 an Kunden entstehen. Forderungsausfälle bedrohen Unternehmen mit geringer Eigenkapitalausstattung und schlechter Bonität in ihrer Existenz. Aber auch solvente Unternehmen müssen sich die Frage stellen, wie sich ein Forderungsausfall auf die Bilanz auswirken könnte - zumindest, wie viel schadensfreier Mehrumsatz nötig wäre, um einen Forderungsausfall zu amortisieren. 3
Genutzt werden kann eine WKV sowohl im In- als auch im Ausland. Die vorliegende Arbeit konzentriert sich auf den Außenhandel und die für dieses Segment angebotenen Kreditversicherungen. Im Gegensatz zum Binnenhandel geht die Abwicklung von Geschäften in anderen Ländern oft mit höheren Risiken einher. Längere Transportwege, ein eventuell nötiger Wechsel der Transportmittel oder länderspezifische Einflussfaktoren, wie z. B. die Zollabwicklung, sorgen für längere Transport- und Bearbeitungszeiten. Diese wirken direkt auf die Zahlungsziele, die dadurch länger als im Inland ausfallen und das Risiko eines Forderungsausfalls für den Lieferanten anwachsen lassen. Höhere Risiken ergeben sich aber auch aus anderen, dem Exporteur teilweise unbekannten wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen. 4
Es besteht die Gefahr, dass den Exporteur keine oder verspätete Zahlungen des Schuldners erreichen, da dieser entweder nicht zahlen kann oder sogar unwillig ist seine Rechnungen zu begleichen. In vergangenen Jahren aufgetretene Wirtschaftskrisen - wie die Asienkrise oder lokal begrenzte Probleme in Ländern wie Argentinien - verdeutlichen die Werthaltigkeit der Exportabsicherung.
1 Stegmann und Stein, Ernst: Ansätze zur Risikosteuerung einer Kreditversicherung unter Berücksichtigung von Unternehmensverflechtungen, Göttingen 2000, S.5
2 Siehe Glossar
3 Vgl. Greuter, Thomas: Die staatliche Exportkreditversicherung: Risiken minimieren bei Auslandsgeschäften, 6. aktualisierte Auflage, Köln 2000, S.14
4 Vgl. Holzem, Christoph / Brenner, Hatto: Auslandsgeschäfte erfolgreich finanzieren - Maßgeschneiderte Lösungen für Export und Import, München / Unterschleißheim 2003, S.15f Christian Ludwig BA-WI 2003
Der heutige Fokus der Absicherungspolitik bei den Unternehmen liegt vor allem bei Geschäften mit Abnehmern in Afrika, Südostasien, Südamerika und dem Nahen Osten. 5
Für Auslandsgeschäfte stehen dem Exporteur zur Absicherung seiner Lieferantenkredite private Versicherungsangebote sowie die Ausfuhrgewährleistungen des Bundes zur Verfügung. Unternehmen, die vor allem in Entwicklungs- und Schwellenländer exportieren, bietet sich jedoch häufig nur die Möglichkeit, ihre Forderungen über die staatlichen Ausfuhrgewährleistungen abdecken zu lassen. Für Ausfuhren in diese Länder wird der Versicherungsschutz von privaten Anbietern nur sehr eingeschränkt übernommen. 6
Im Rahmen dieser Arbeit soll das Deckungsinstrumentarium, welches von der Euler Hermes Kreditversicherungs-AG im Auftrag des Bundes angeboten wird, näher erläutert und der Nutzen für die chemische Industrie aufgezeigt werden. Die Exportquote der chemischen Industrie von 54 % im Jahr 2005 7 zeigt, dass dem Außenhandel in dieser Branche ein hoher Stellenwert zukommt. Der Absicherungsbedarf wird verdeutlicht, indem man sich die durch Ausfuhrgewährleistungen des Bundes branchenübergreifend entschädigten Forderungssummen im Jahr 2004 (559 Mio. €) 8 bewusst macht. Aus diesem Grunde werden die Gewährleistungen des Bundes rege von den Exporteuren in Anspruch genommen: 13 % aller deutschen Exporte in Entwicklungsländer wurden 2004 durch den Bund abgesichert. 9
Im Mittelpunkt der Untersuchung steht das Deckungsinstrument Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung, mit dem Exporteure Forderungen gegen eine Vielzahl ausländischer Kunden in verschiedenen Ländern innerhalb eines Pauschalvertrages absichern können. Zum 1.1.2006 hat die APG eine Reihe von Änderungen erfahren. Die Arbeit erläutert die Auswirkungen der APG-Reform für Unternehmen der chemischen Industrie, wobei die ermittelten Ergebnisse durch eine Umfrage im Kreis von Unternehmen dieser Branche untermauert werden.
5 Vgl. Schilling, Gunther: Aktuelle Entwicklung der Länderbonitäten, in: Forderungsmanagement im Unternehmen: Sicherung von Außenständen im In- und Ausland, hrsg. von Bernd H. Meyer und Heinz C. Pütz, Loseblattsammlung,
28. Aktualisierung, Bonn 2005, Kapitel 7.2.1, S.7ff
6 Vgl. Euler Hermes Kreditversicherungs-AG: Exportförderung mit staatlichen Garantien und Bürgschaften, Hamburg 2005, S.4
7 Vgl. Verband der chemischen Industrie e.V.: Presseinformation vom Dezember 2005, abrufbar unter: http://www.vci.de/default.asp?rub=0&tma=0&cmd=shd&docnr=116670&nd={}&ond=&snd=11&shmode=
(Stand 26.04.2006)
8 Vgl. Euler Hermes Kreditversicherungs-AG: Jahresbericht - Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland 2004, Hamburg 2005, S.1
9 Vgl. Euler Hermes Kreditversicherungs-AG, ebd., S.73
Christian Ludwig BA-WI 2003
1. .2 2 T TE ER RM MI IN NO OL LO OG GI IS SC CH HE E V VO OR RB BE EM ME ER RK KU UN NG GE EN N 1
Die vorliegende Arbeit konzentriert sich auf die staatlichen Exportkreditgarantien, die als Ausfuhrgewährleistungen und Ausfuhrbürgschaften des Bundes, als Exportkreditversicherung, als Ausfuhrgarantien oder vielfach auch als „Hermesdeckungen“ bezeichnet werden.
Die Euler Hermes Kreditversicherungs-AG, welche die Ausfuhrgarantien im Auftrag des Bundes bereitstellt, wird fortlaufend als „Hermes“ bezeichnet. Die Roche Diagnostics GmbH, bei der die vorliegende Arbeit im Rahmen eines Praxiseinsatzes verfasst wurde, als „Roche“.
Sofern in dieser Arbeit von „Unternehmen“ die Rede ist, bezieht sich diese Aussage auf die Unternehmen der chemischen Industrie.
1. .3 3 A AU UF FB BA AU U D AR RB BE EI IT T 1 DE ER R A
Für eine Untersuchung der Auswirkungen der APG-Reform auf die Unternehmenspraxis ist es zunächst nötig, in Kapitel zwei die Grundlagen der staatlichen Ausfuhrgewährleistungen zu beleuchten. Das Kapitel gibt u. a. einen Überblick über die gedeckten Risiken, zeigt die historische Verwurzelung und ordnet die staatlichen Garantien in die deutsche Rechtsordnung ein.
Das dritte Kapitel grenzt die Ausfuhrgarantien des Bundes zu privaten Kreditversicherungen und Mitteln der Exportfinanzierung ab, woran sich genaue Erläuterungen zu dem System der staatlichen Ausfuhrgarantien in Kapitel vier anschließen. Im Rahmen dieses Kapitels wird ein Überblick über die zur Verfügung stehenden Deckungsformen gegeben und die organisatorische Abwicklung der Hermesdeckungen im Rahmen des Antrags- und Entschädigungsverfahrens dargestellt.
Kapitel fünf beschäftigt sich mit der APG-Reform. Es geht detailliert auf die einzelnen Reformpunkte ein und zeigt deren Auswirkungen auf die Unternehmenspraxis. Eine Schlussbetrachtung in Kapitel sechs schließt die Arbeit ab.
Christian Ludwig BA-WI 2003
1. .4 4 M ME ET TH HO OD DE E D UN NT TE ER RS SU UC CH HU UN NG G 1 DE ER R U
Im Rahmen der Arbeit wurde eine postalische Umfrage 10 zu den Ausfuhrgewährleistungen des Bundes im Arbeitskreis „Außenwirtschaftliche Absicherung“ des Verbandes der chemischen Industrie durchgeführt. Der Arbeitskreis besteht aus elf Unternehmen der pharmazeutischen und diagnostischen Industrie. Die Zusammenarbeit mit Hermes erfolgt sehr eng. Innerhalb des Arbeitskreises werden Verbesserungsvorschläge erstellt, die von Hermes an den Bund weitergeleitet werden. Der Arbeitskreis leistet so positive Beiträge zum Deckungsinstrumentarium.
Die durchgeführte Umfrage besteht einerseits aus Fragen, die auf die Ausfuhrgewährleistungen des Bundes im Allgemeinen abzielen; der Fragebogen beinhaltet aber andererseits auch spezielle Fragen zu einzelnen Punkten der Reform. Innerhalb der Arbeit werden die Ergebnisse der Umfrage an den jeweils passenden Stellen aufgegriffen.
Von den befragten elf Unternehmen haben acht den Fragebogen zurückgesandt und so die Datenbasis für die Auswertung der Umfrage bereitgestellt. Dies entspricht einer Rücklaufquote von ca. 73 %. Darüber hinaus machten sechs der teilnehmenden Firmen Angaben über ihre im Jahr 2004 von der APG erfassten Umsätze, die sich aufsummiert auf ca. 2,4 Mrd. € beliefen. Stellt man diese Zahl den gesamten, im Rahmen der APG im Jahr 2004 neu gedeckten Geschäften, in Höhe von 8,7 Mrd. € 11 gegenüber, so nehmen die befragten Unternehmen mit mindestens mehr als einem Viertel der gedeckten Umsätze einen beträchtlichen Teil des vom Bund neu übernommenen Deckungsvolumens in Anspruch.
Betrachtet man den aktuellen APG-Vertragsstand von 908 Verträgen 12 , liegt der Schluss nahe, dass die chemische Industrie, und insbesondere die Unternehmen innerhalb des Arbeitskreises, zu den Hauptdeckungsnehmern der APG zählen. Mit diesen Zahlen lässt sich die - statistisch gesehen problematische - Beschränkung auf den kleinen Teilnehmerkreis von elf Unternehmen rechtfertigen: Es ist möglich einen Teil der einflussreichsten Firmen befragen zu können ohne eine weitangelegte Umfrage planen und durchführen zu müssen.
10 Siehe Anhang
11 Vgl. Euler Hermes Kreditversicherungs-AG: Jahresbericht - Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland 2004, Hamburg 2005, S.75
12 Vgl. Euler Hermes Kreditversicherungs-AG, ebd., S.75
Christian Ludwig BA-WI 2003
Die meisten empirischen Fragen beziehen sich auf die Zufriedenheit der befragten Unternehmen. Bei einzelnen Fragen wird „Zufriedenheit“ durch „Ausüben“ oder „Zustimmung“ ersetzt. Jede der empirischen Fragen ist mit fünf Antwortkategorien in einem ordinalen 13 Skalensystem versehen. Das Spektrum reicht von keine Zufriedenheit („-2“) bis Zufriedenheit („+2“). Die mittlere Kategorie ist mit einer „0“ versehen, was „keine Meinung“ bzw. „keine Aussage“ bedeuten kann.
In der Umfrage sind zusätzlich deskriptive Fragen enthalten, die allgemeine Daten zu den Unternehmen abfragen oder Raum für freie Erläuterungen lassen.
Die Auswertung beschäftigt sich mit der Ermittlung von Auftrittshäufigkeiten der Kate-gorien in der Menge der befragten Unternehmen. Aufgrund der geringen Teilnehmeranzahl werden bei den Auswertungen zu Auftrittshäufigkeiten die Antworten dahingehend zusammengelegt, dass Antworten mit „1“ bzw. „2“ als Zufriedenheit und Antworten mit „-2“ bzw. „-1“ als keine Zufriedenheit interpretiert werden.
Trotz des ordinalen Skalensystems wird bei einzelnen Fragen ein Mittelwertvergleich angewendet, bei dem folglich ein steigender Mittelwert für eine steigende Zufriedenheit steht.
Um Zusammenhänge zwischen Antworten zu zeigen, soll der Rangkorrelationskoeffizient nach Spearman 14 verwendet werden. Wie aufgrund der geringen Anzahl der befragten Unternehmen zu erwarten war, zeigten sich bei manchen Korrelationen nur schwache Zusammenhänge der einzelnen Variablen, obwohl von einem logischen Zusammenhang auszugehen war. Ausgewählte Ergebnisse der Korrelationsanalyse werden an den entsprechenden Stellen angegeben.
13 Siehe Glossar
14 Siehe Glossar
Christian Ludwig BA-WI 2003
2. . G GR RU UN ND DL LA AG GE EN N D AU US SF FU UH HR RG GA AR RA AN NT TI IE EN N D BU UN ND DE ES S 2 DE ER R A DE ES S B
Das folgende Kapitel gibt einen Überblick über die Grundlagen der Ausfuhrgarantien des Bundes. Es werden die gedeckten Risiken sowie die Motive und Ziele der Außenwirtschaftsförderung aufgezeigt. Anschließend verdeutlichen ein kurzer geschichtlicher Rückblick und die ordnungspolitischen sowie gesetzlichen Grundlagen, wie sich das System der Ausfuhrgewährleistungen in die deutsche Rechtsordnung einfügt. Aber auch der internationale Konsensus ist von grundsätzlichem Belang und wird im Rahmen dieses Kapitels mit einbezogen.
2. .1 1 D DE EC CK KU UN NG GS SF FÄ ÄH HI IG GE E R RI IS SI IK KE EN N 2
Mit der Lieferung über die Grenze hinaus und der Gewährung von Zahlungszielen gehen viele Risiken für Exporteure einher. Für den Exporteur ist es wichtig, die drohenden Risiken zu erkennen und sich abzusichern. Exporteure setzen eine Kreditversicherung ein, um drohende Forderungsausfall- sowie Finanzierungskosten zu verhindern, die ihre Liquidität sowie Rentabilität schmälern. Die von einer Kreditversicherung übernommene Risikodeckung kann in ihrer Ausgestaltung von Versicherung zu Versicherung sehr unterschiedlich sein. Im Folgenden soll genauer auf die Risiken eingegangen werden, die von den Ausfuhrgewährleistungen des Bundes versichert werden. Maßgebliche Bedeutung in Bezug auf ihre Auswirkungen haben die Länderrisiken und die wirtschaftlichen Risiken.
Das Länderrisiko hängt eng mit der sozialen, wirtschaftlichen und politischen Stabilität des Importlandes zusammen. Detaillierter unterteilt setzt sich das Länderrisiko aus dem politischen Länderrisiko sowie dem wirtschaftlichen Länderrisiko zusammen.
Politische Länderrisiken betreffen vor allem Länder, die wirtschaftlich und politisch instabil sind - also vorwiegend Entwicklungs- und Schwellenländer. Von politischen Länderrisiken ist immer ein ganzes Land betroffen, möglicherweise sogar mehrere Länder im gleichen Zeitraum. Es können drei Risikogruppen unterschieden werden:
S Die allgemeinen politischen Risiken schließen drohende Forderungsausfälle durch politische Ereignisse wie Krieg, Aufruhr und Revolution aber auch die Beschlagnahme der Ware mit ein. 15
15 Vgl. Euler Hermes Kreditversicherungs-AG: Exportförderung mit staatlichen Garantien und Bürgschaften, Hamburg 2005, S.15 Christian Ludwig BA-WI 2003
S Die Konvertierungs- und Transfer-Risiken stehen für das Risiko, dass die vom zahlungswilligen Kunden eingezahlten Beträge nicht in die vereinbarte Währung konvertiert bzw. nicht ins Ausland transferiert werden können, da der zwischenstaatliche Kapitalverkehr aufgrund von Devisenknappheit eingeschränkt ist. Durch KT-Risiken verursachte Schäden machten in den 90er Jahren des 20. Jahrhunderts den Großteil der Schadenstatbestände in der Praxis aus. 16
S Die Zahlungsverbots- und Moratoriums-Risiken drohen in Form eines generellen Zahlungsverbots oder eines Zahlungsaufschubs durch gesetzgeberische oder behördliche Maßnahmen. Durch ein Zahlungsverbot werden, im Gegensatz zu den KT-Risiken, überhaupt keine Zahlungen von zahlungswilligen Schuldnern in die vereinbarte Währung konvertiert bzw. transferiert. Während eines Moratoriums kann es dagegen zu staatlich veranlassten Zahlungsverzögerungen kommen. In solch einem Fall dürfen Zahlungen ein Land nur nach und nach verlassen, was bedeutet, dass in gleicher Höhe wie Devisen das Land verlassen sollen zuvor Zahlungen eingegangen sein müssen. 17
Das wirtschaftliche Länderrisiko resultiert aus der Struktur der betreffenden Volkswirtschaft und ist vorwiegend makroökonomischer Natur, kann aber auch politisch bedingt sein. Es kann sich durch die Nichtzahlung eines staatlichen Bestellers äußern, schließt aber auch die Gefahr von Wechselkursänderungen mit ein. 18
Zur Vereinfachung werden in der vorliegenden Arbeit das wirtschaftliche und das politische Länderrisiko im Folgenden als politisches Risiko bezeichnet. Hierbei ist zu beachten, dass in diesen Terminus die Wechselkursrisiken nicht eingeschlossen sind, da diese von der staatlichen Kreditversicherung nicht mehr abgedeckt werden.
Die wirtschaftlichen Risiken von Exportgeschäften hängen, im Gegensatz zu den Länderrisiken, allein von den ausländischen Kunden, z. B. deren Kreditwürdigkeit und Zahlungsverhalten, ab. Ihrer Natur nach können die wirtschaftlichen Risiken nur bei nichtöffentlichen Kunden auftreten. Sie können sich in der Zahlungsunfähigkeit bzw. Insolvenz des Kunden, amtlichem oder außeramtlichem Vergleich sowie in erfolgloser Zwangsvollstreckung äußern. 19
16 Vgl. Andrich, René / Stieghahn, Barbara: Ausfuhrkreditversicherung als Instrument des Risikomanagements, in: Außenhandel: Marketingstrategien und Managementkonzepte, hrsg. von Joachim Zentes, Dirk Morschett, Hanna
Schramm-Klein, Wiesbaden 2004, S.1028-1050, S.1042
17 Vgl. Jahrmann, Fritz-Ulrich: Außenhandel, 11., überarb. und erw. Aufl., Ludwigshafen (Rhein) 2004, S.297
18 Vgl. Holzem, Christoph / Brenner, Hatto: a.a.O., S.16
19 Vgl. Euler Hermes Kreditversicherungs-AG: (neue) „Allgemeine Bedingungen“ der Ausfuhrpauschalgewährleistungen, Hamburg 2006, § 4(3) Christian Ludwig BA-WI 2003
Aber auch das Risiko einer Zahlungsunwilligkeit kann auftreten. Dieses ist im Nichtzah-lungstatbestand, auch „protracted default“ genannt, eingeschlossen und wird im Rahmen der Ausfuhrgewährleistungen ebenfalls abgedeckt. Heute ist der „protracted default“ der in der Praxis am häufigsten auftretende Schadenstatbestand. 20
Grundsätzlich können bei der staatlichen Exportkreditversicherung nur Risiken abgesichert werden, die den Exporteur aus dem Ausland bedrohen. Inländische Risiken dagegen sind nicht abdeckbar. Der Exporteur hat auch alle Risiken selbst zu tragen, die seinem unternehmerischen Verantwortungsbereich unterliegen. Dies umfasst z. B. die Kosten, die entstehen, wenn er aufgrund eines Streiks eine vorgesehene Lieferfrist nicht erfüllen kann. 21
Auf die Frage hin, ob die an der Umfrage beteiligten Unternehmen aus Risikogesichtspunkten auf den Export in bestimmte Länder verzichten müssten, wenn der Bund keine Ausfuhrgarantien anbieten würde, antworteten 25 % der befragten Unternehmen mit Zustimmung, während der Rest verneinte.
2. .2 2 M MO OT TI IV VE E D AU Uß ßE EN NW WI IR RT TS SC CH HA AF FT TS SF FÖ ÖR RD DE ER RU UN NG G 2 DE ER R A
Die Bundesrepublik Deutschland ist eine der größten Exportnationen und lag im Jahre 2005 weltweit auf dem ersten Platz bei den Güterexporten. 22 Im gleichen Jahr machte der wertmäßige Anteil der Warenexporte (786,19 Mrd. €) 23 ca. 35 % gemessen am Brut-toinlandsprodukt 24 (2245,50 Mrd. €) 25 aus. Die Zahlen unterstreichen den hohen Einfluss, den der Export auf die deutsche Wirtschaft hat. Der Export ist eine tragende Säule der deutschen Konjunktur und von herausragender gesamtwirtschaftlicher Bedeutung. Der Anteil der durch Hermes gedeckten Exporte am deutschen Gesamtexport lag im Jahr 2004 mit 21 Mrd. € bei insgesamt 2,9 %. 26
Es überrascht zunächst, dass der Staat mit einer Kreditversicherung in einen Bereich eingreift, der nur wenig mit den klassischen staatlichen Aufgabengebieten zu tun hat und der üblicherweise der Privatwirtschaft vorbehalten bleibt. Eine Rechtfertigung liegt darin, dass viele Exporte ohne eine staatliche Absicherung nicht zu Stande kommen
20 Vgl. Euler Hermes Kreditversicherungs-AG: Hermes Spezial: Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung, Hamburg 2006, S.5
21 Vgl. Greuter, Thomas, a.a.O., S.13f
22 Vgl. Deutsche Bundesbank: Zahlungsbilanzstatistik März 2006 - Statistisches Beiheft zum Monatsbericht 3, Frankfurt am Main 2006, S.8ff
23 Vgl. Statistisches Bundesamt: Zusammenfassende Übersichten für den Außenhandel - Fachserie 7 Reihe 1, Wiesbaden 2006, S.16
24 Siehe Glossar
25 Vgl. Statistisches Bundesamt: Inlandsproduktsberechnung - Detaillierte Jahresergebnisse - Fachserie 18 Reihe 1.4, Wiesbaden 2006, S.29
26 Vgl. Euler Hermes Kreditversicherungs-AG: Jahresbericht - Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland 2004, Hamburg 2005, S.1 Christian Ludwig BA-WI 2003
würden. Exportgeschäfte, speziell mit Kunden in Entwicklungsländern, sind oft mit hohen politischen Risiken verbunden, die für den Exporteur allein nicht tragbar wären. Um Liquiditätseinbußen zu verhindern, versuchen die Exporteure diese Risiken über eine Kreditversicherung abzudecken. Politische Risiken werden jedoch oft von der privaten Assekuranz als nicht marktfähig angesehen und damit nicht versichert. Nicht marktfähig bedeutet, dass aufgrund einer asymmetrischen Risikoverteilung damit gerechnet werden muss, dass die Kosten einer Inanspruchnahme der Versicherung die Prämien übersteigen. 27
Von den staatlichen Exportkreditgarantien wird diese Lücke geschlossen. Mit Unterstützung des Bundes können demnach Ausfuhrgeschäfte ermöglicht werden, die andernfalls in Ermangelung von Absicherungsmöglichkeiten nicht erfolgen würden. Die staatlichen Ausfuhrgewährleistungen leisten oft den entscheidenden Beitrag zur Realisierung eines Geschäfts und machen Wirtschaftsbeziehungen zu bestimmten Ländern erst möglich. Die Exportrisiken werden für die Exporteure kalkulierbar und auf ein wirtschaftlich vertretbares Maß reduziert. 28
Dem Bund kommt die Aufgabe zu, durch Wirtschaftspolitik den deutschen Export zu fördern und auf dem aktuell positiven Niveau zu halten. Die Rechtsgrundlage für die Unterstützung des Exports durch den Bund leitet sich aus dem Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft ab. In §1 werden die Erfordernisse der Wirtschaftspolitik im sog. magischen Viereck niedergelegt, zu dessen Erfüllung die Ex-portgarantien beitragen sollen. 29 Bis auf die Stabilität des Preisniveaus spielen die Hermesdeckungen für die Erfüllung aller Ziele eine Rolle:
S Hoher Beschäftigungsstand: Die Ausfuhrgewährleistungen des Bundes erhöhen den Beschäftigungsstand durch Sicherung von Arbeitsplätzen, die mit dem Export in Verbindung stehen. Laut einer Studie des Baseler Prognos Instituts über die Arbeitsplatzwirksamkeit der Hermesdeckungen werden bis zu 216.000 Arbeitsplätze durch Hermes gesichert. 30
27 Vgl. Greuter, Thomas, a.a.O., S.11, S.16f
28 Vgl. Greuter, Thomas, a.a.O., S.11
29 Vgl. Scheibe, Roland / Moltrecht, Eckhardt / Kuhn, Susanne: Rechtliche Grundlagen, in: Garantien und Bürgschaften: Ausfuhrgewährleistungen des Bundes und Rechtsverfolgung im Ausland, Loseblattsammlung, 3. Erg.- Lfg., München
/ Unterschleißheim 2004, Kapitel 1.1.3.1.2, S.8e
30 Vgl. Weidig, Inge / Sönke, Jens / Haker, Konrad / Mohr, Henrike: Evaluierung der Arbeitsplatzeffekte der Hermes-Ausfuhrgewährleistungen des Bundes, Basel 2000, S.17 Christian Ludwig BA-WI 2003
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Christian Ludwig, 2006, Die Bedeutung der staatlichen Exportkreditgarantien, München, GRIN Verlag GmbH
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