Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung 1
B. Zielsetzung und Gang der Arbeit 2
C. Begriffsbestimmung 3
I. Begriff der Werbung 3
II. Begriff der vergleichenden Werbung 4
III. Erscheinungsformen der vergleichenden Werbung 4
1. Kritisierende vergleichende Werbung 5
2. Anlehnende vergleichende Werbung 5
3. Persönliche vergleichende Werbung 5
D. Historische Entwicklung der vergleichenden Werbung 6
I. Rechtslage vor Umsetzung der Richtlinie 97/55/EG 6
1. Erste Phase 6
2. Zweite Phase (Hellegold) 7
3. Dritte Phase (Betonzusatzmittel) 7
4. Vierte Phase (Testpreisangebot) 8
5. Zielsetzung und Schutzzweck der Richtlinie 97/55/EG 8
6. Art. 3a der Richtlinie 97/55/EG als abschließende Regelung? 9
a) Meinungsstand 9
b) Stellungnahme 10
II. Rechtslage nach Umsetzung der Richtlinie 97/55/EG 10
III. Rechtslage nach der UWG Reform im Jahre 2004 11
I
E. Tatbestandsmerkmale der vergleichenden Werbung § 6 Abs.1 UWG 12
F. Unlauterkeitstatbestände in § 6 Abs.2 UWG (Rechtsstand bis Dezember 2008) 21
G. Unlauterkeit nach § 6 Abs.3 UWG 51
H. Unlauterkeit nach § 5 Abs.3 Alt.1 UWG 52
I. Unzulässigkeit der unlauteren Werbung nach § 3 UWG 54
J. Zwischenergebnis 55
K. Rechtslage nach Änderung des UWG vom 30.12.2008 56
L. Änderungen der Unlauterkeitstatbestände in § 6 Abs.2 UWG 2008 57
4. Wegfall des § 6 Abs.3 UWG 59
M. Unlauterkeit nach § 5 Abs.2 UWG 2008 60
N. Unlauterkeit nach § 5 Abs.3 Alt.1 UWG 2008 61
O. Unzulässigkeit der unlauteren Werbung nach § 3 UWG 2008 62
P. Zusammenfassung und Ergebnis 64
Anhang: Synopse § 6 UWG 66
V
Abkürzungsverzeichnis
a.A. anderer Auffassung a.a.O. am angeführten Ort Abs. Absatz a.F. alte Fassung Alt. Alternative Anm. Anmerkung Art. Artikel B2B Business‐to‐Business B2C Business‐to‐Consumer BB Der Betriebs‐Berater BGBl. Bundesgesetzblatt BGH Bundesgerichtshof BT‐Drucks. Bundestags‐Drucksache DB Der Betrieb d.h. das heißt Diss. Dissertation EG Europäische Gemeinschaft EU Europäische Union EuGH Europäischer Gerichtshof EuZW Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht f./ff. folgend/folgende Fn. Fußnote GRUR Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht GRURInt Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht Internationaler Teil GRUR‐RR Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht Rechtsprechungs‐Report h.M. herrschende Meinung i.S.d. im Sinne des i.V.m. in Verbindung mit KG Kammergericht K&R Kommunikation und Recht lit. Litera/Buchstabe LG Landgericht MarkenG Markengesetz
VI
MuW Markenschutz und Wettbewerb m.w.N. mit weiteren Nachworten n.F. neue Fassung NJW Neue Juristische Wochenschrift NJW‐RR Neue Juristische Wochenschrift Rechtsprechungs‐Report NJWE‐WettbR Neue Juristische Wochenschrift Entscheidungsdienst Wettbewerbsrecht Nr. Nummer OLG Oberlandesgericht RG Reichsgericht RL Richtlinie Rn. Randnummer S. Seite s.o. siehe oben sog. sogenannt s.u. siehe unten str. streitig u.a. unter anderem UGP‐RL Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken 2005/29/EG UWG Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb WRP Wettbewerb in Recht und Praxis vgl. vergleiche z.B. zum Beispiel ZJS Zeitschrift für das Juristische Studium
ZLR Zeitschrift für das gesamte Lebensmittelrecht
VII
Literaturverzeichnis
Amann, Joachim / Graf Lambsdorff, HansGeorg
Arbeitsgruppe „Überprüfung des Wettbewerbsrechts“, Bundesministerium der Justiz
Bericht der Arbeitsgruppe "Überprüfung des Wettbewerbsrechts" vom 17. 12. 1996 GRUR 1997, 201
Behrens, Karl Christian
Handbuch der Werbung Wiesbaden 1970
Berlit, Wolfgang
Vergleichende Werbung München 2002
Büscher, Wolfgang
Schnittstellen zwischen Markenrecht und Wettbewerbsrecht GRUR 2009, 230
Dreyer, Gunda
Ekey, Friedrich L. / Klippel, Diethelm
Europäische Kommission
VIII
Gloy, Wolfgang / Bruhn, Dirk
HarteBavendamm, Henning / HenningBodewig, Frauke
Hefermehl, Wolfgang / Köhler, Helmut / Bornkamm, Joachim
Hefermehl, Wolfgang / Köhler, Helmut / Bornkamm, Joachim
Heister, Andrea
HenningBodewig, Frauke
HenningBodewig, Frauke
Freund, Christine
Illing, Helena
Kießling, Erik / Kling, Michael
IX
Köhler, Helmut
Köhler, Helmut / Piper, Henning
Koppe, Christina / Zagouras, Georgios
Koppe, Christina / Zagouras, Georgios
Kotthoff, Jost
KrollLudwigs, Kathrin / Ludwigs, Markus
Lettl, Tobias
Lettl, Tobias
Lobe, Adolf
MaxPlanckInstitut für ausländisches und internationales Patent, Urheber und Wettbewerbsrecht
Menke, Burkhart
X
Nordmann, Matthias Johannes
Ohly, Ansgar
Ohly, Ansgar / Spence, Michael
Piper, Henning / Ohly, Ansgar
Plaß, Gunda
Plaß, Gunda
Plassmann, Clemens
Sack, Rolf
Sack, Rolf
Sack, Rolf
XI
Sack, Rolf
Spindler, Gerald / Schuster, Fabian
Tilmann, Winfried
Tilmann, Winfried
Wehlau, Andreas
XII
Die Zulässigkeit vergleichender Werbung gestern und heute
A. Einleitung
Im Zeitalter der Informationsgesellschaft sehen sich viele Unternehmen mit einer vom Verbraucher wahrgenommenen Austauschbarkeit ihrer Produkte mit den Produkten der Konkurrenz konfrontiert. Durch die alltägliche Reizüberflutung des Konsumenten mit Werbemitteln wie Fernsehspots, Printanzeigen, Radiowerbung und anderen ist dieser nur noch selten in der Lage, Unterschiede zwischen den Produkten wahrzunehmen und auf dieser Grundlage eine Kaufpräferenz zu bilden. Produkte und Hersteller verschwimmen zu einer homogenen Masse, das Konsumentenverhalten ist in der Folge für die Unternehmen nicht mehr einschätzbar, was direkte negative wirtschaftliche Folgen - wie fehlerhafte Preiskalkulationen und Markteinschätzungen - nach sich ziehen kann.
Das Herausheben der eigenen Produkte aus der Masse der Konkurrenz ist folglich ein äußerst wichtiges Element der wirtschaftlichen Absatzpolitik eines Unternehmens. Der Einsatz besonderer Werbeformen soll ein vorteilhaftes und anhaftendes Bild des eigenen Produktes beim Verbraucher erzeugen und gleichzeitig das eigene Produkt gegenüber den Konkurrenzprodukten klar und möglichst positiv abgrenzen.
Die vergleichende Werbung stellt eine solche besondere Werbeform dar. Durch einen Vergleich erhält der Verbraucher einen konkreten Bezugspunkt, an dem er seine Erwartungen an ein Produkt messen und sein Kaufverhalten dementsprechend ausrichten kann. Gleichzeitig können die Stärken des eigenen Produkts direkt dem Konkurrenzprodukt gegenübergestellt und in diesem konkreten Kontext günstig hervorgehoben werden.
Aus wirtschaftlicher und absatzpolitischer Sicht ist die vergleichende Werbung deswegen für die werbenden Unternehmen sehr attraktiv. Gerade wegen der besonders hohen Aussagekraft für den Verbraucher liegt die Versuchung für den Werbenden nahe, den Werbevergleich derart zu gestalten, dass das eigene Produkt zu Unrecht als überlegen dargestellt bzw. das Konkurrenzprodukt oder ‐unternehmen als solches herabgesetzt wird. Die Verwendung einer solchen vergleichenden Werbung würde einen unlauteren Eingriff in den Wettbewerb zwischen
1
Die Zulässigkeit vergleichender Werbung gestern und heute
den Unternehmen darstellen. Es ist also zu untersuchen, unter welchen Voraussetzungen eine vergleichende Werbung lauterkeitsrechtlich als zulässig anzusehen ist.
B. Zielsetzung und Gang der Arbeit
Die vergleichende Werbung ist in § 6 UWG geregelt. Mit Inkrafttreten des Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb 1 am 30.12.2008 haben sich jedoch unter anderem auch in § 6 UWG Änderungen ergeben. 2 So wurde z.B. § 6 Abs.3 UWG gänzlich aufgehoben.
Da im Änderungsgesetz keine Übergangsregelungen vorgesehen sind, haben die abgeänderten Vorschriften seit dem 30.12.2008 direkte Auswirkung auf laufende Werbekampagnen. Es besteht also erheblicher Klärungsbedarf bei den Unternehmen, ob Werbeaussagen modifiziert und in Zukunft anders formuliert werden müssen, um nicht die Rechtsfolgen einer unlauteren und unzulässigen Werbung in den §§ 8 ff. UWG auszulösen.
Ziel vorliegender Arbeit ist es, die aktuellen Änderungen im UWG und ihre Auswirkungen auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen der vergleichenden Werbung herauszuarbeiten.
Zunächst erfolgt die Begriffsbestimmung der vergleichenden Werbung und die Abgrenzung ihrer Erscheinungsformen.
Anschließend soll in einem historischen Überblick die Entstehungsgeschichte des § 6 UWG bis unmittelbar vor Inkrafttreten des Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb am 30.12.2008 dargestellt werden.
Schwerpunktmäßig werden schließlich der Tatbestand und die einzelnen Zulässigkeitsvoraussetzungen der vergleichenden Werbung
1 Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vom 22.12.2008, BGBl. I S.2949. 2 Überblick im Anhang dieser Arbeit. 2
Die Zulässigkeit vergleichender Werbung gestern und heute
in § 6 UWG und § 5 Abs.3 UWG vor und nach diesem Zeitpunkt erläutert und sich aus der Novellierung ergebende Änderungen herausgearbeitet.
C. Begriffsbestimmung
I. Begriff der Werbung
Vor allem in der wirtschaftswissenschaftlichen Literatur finden sich unterschiedliche Definitionen, deren Formulierung von der jeweils zugrundeliegenden werbetheoretischen oder ökonomischen
Perspektive geprägt ist. Nach einer sehr allgemein gehaltenen Definition ist Werbung "eine absichtliche und zwangfreie Form der Beeinflussung, welche die Menschen zur Erfüllung der Werbeziele veranlassen soll". 3
Im UWG ist der Begriff der Werbung nicht wettbewerbsrechtlich definiert. Laut Art. 2 lit. a der EU‐Richtlinie über irreführende und vergleichende Werbung 2006/114/EG 4 ist Werbung „jede Äußerung bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich unbeweglicher Sachen, Rechte und Verpflichtungen, zu fördern“. Der Begriff der Äußerung ist weit auszulegen und umfasst jegliche Form der Äußerung, die in Zusammenhang mit der unternehmerischen Tätigkeit des Werbenden steht. 5 Es kommt also nicht darauf an, ob die Äußerung in verbaler oder nonverbaler Form vorliegt bzw. an welchen Adressaten sie gerichtet ist. Folgerichtig werden auch Äußerungen Dritter erfasst, die sich der Werbende zu Eigen macht. 6 Diese Definition der Werbung hat nach dem Grundsatz der richtlinienkonformen Auslegung direkte Auswirkung auf den Begriff der Werbung im UWG. 7 Im folgenden ist Werbung
3 Behrens, Handbuch der Werbung, S.4.
4 Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 376 vom 27.Dezember 2006, S.21 ff. 5 EuGH GRUR 2002, 354, 355 Rn.31- Toshiba/Katun.
6 So bereits BGH GRUR 1962, 45 - Betonzusatzmittel; BGH GRUR 2002, 633, 634 - Hormonersatztherapie.
7 Piper, in: Piper/Ohly, UWG, § 5 Rn. 78; ebenso: Köhler, in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG 2009, § 6 Rn.27; vgl. zur richtlinienkonformen Auslegung Kroll‐Ludwigs/Ludwigs, Die 3
Arbeit zitieren:
Alexander Suren, 2009, Die Zulässigkeit vergleichender Werbung gestern und heute, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Allgemeine Kriterien für die Verwendung von Gütesiegeln
Seminararbeit, 33 Seiten
Vergleichende Werbung & Markenrecht
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
Bachelorarbeit, 31 Seiten
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) als Grundlage für die...
Unterrichtsentwurf, 20 Seiten
Arten, Vor- und Nachteile von vergleichender Werbung
BWL - Marketing, Unternehmenskommunikation, CRM, Marktforschung
Studienarbeit, 34 Seiten
Alexander Suren's Text Die Zulässigkeit vergleichender Werbung gestern und heute ist nun auf dem Buchmarkt erhältlich
Alexander Suren hat den Text Die Zulässigkeit vergleichender Werbung gestern und heute veröffentlicht
Alexander Suren hat einen neuen Text hochgeladen
Erfolgreiche Werbung im interkulturellen Vergleich
Eine Analyse deutsch- und fran...
Daniela Gau
Marktführerschaft und vergleichende Werbung
Eine Erfolgsfaktorenforschung ...
Nicole Plankert
Astrologie in Deutschland - Gestern - heute - morgen - Band 4 de...
mit einem ausführlichen Interv...
Volker H. Schendel
Werbung im internationalen Vergleich: Zustand und Entwicklung
Gabriele Siegert, Nathan Thomas, Ulrike Mellmann
0 Kommentare