Gliederung
Literaturverzeichnis III
I. Einleitung 1
II. Die europäische Mediationsrichtline 3
1. Ziel, Mediationsbegriff und Anwendungsbereich 3
a) Ziel der Mediations-Richtlinie 3
b) Begriffe Mediation und Mediator 4
c) Sachlicher Anwendungsbereich 6
d) Räumlicher Anwendungsbereich 7
2. Kernregelungen 8
a) Vollstreckbarkeit 9
b) Vertraulichkeitsschutz 9
c) Verjährungshemmung 10
3. Verhältnis der Mediation zu laufenden Gerichtsverfahren 10
4. Qualitätssicherung und Öffentlichkeitsarbeit 11
III. Umsetzungsperspektiven 12
1. Zwingende Regelungsbereiche 12
a) Verjährungshemmung 12
b) Vollstreckbarkeit 13
c) Vertraulichkeit 15
2. Fakultative Regelungsbereiche 17
a) Anwendungsbereich 17
b) Verhältnis zu laufenden Gerichtsverfahren 18
aa) Außergerichtliche Mediation 18
bb) Gerichtsnahe Mediation 20
cc) Gerichtsinterne Mediation 22
c) Berufsrecht und Marktzugang 23
IV. Fazit 24
II
tuelle Entwicklungen vor dem Hintergrund angloamerikanischer und kontinentaleuropä-
ischer Rechtssysteme, Teil 1: Zeitschrift für Konfliktmanagement (ZKM) 2007, 144 -
149.
Bregenhorn, Siegbert, Mediation - und nicht Meditation - ist in deutschen Unternehmen ge-
fragt, Unternehmerbrief (UB) 11/2008, 4 - 5.
Abrufbar unter: http://www.gwmk.org/download/presse/EUCON_
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Breidenbach, Stefan, in: Deutscher Juristentag (Hrsg.), Thesen zur Mediation auf dem 67.
Deutschen Juristentag in Erfurt, Abteilung Mediation, (Bonn 2008)
Abrufbar unter: http://www.djt.de/files/djt/67/djt_67_thesen_mediation.pdf (24.01.2009)
Bundesministerium der Justiz, Leitlinien zur Umsetzung der europäischen Mediations-
Richtlinie: Zeitschrift für Konfliktmanagement (ZKM) 2008, 132 - 134.
Deutscher Juristentag (Hrsg.), Beschlüsse des 67. Deutschen Juristentages in Erfurt, 23.-26.
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Abrufbar unter: www.djt.de (24.01.2009).
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Eckardt,Bernd/Denhofer, Renate, Der Mediator zwischen Vertraulichkeit und Zeugnispflicht -
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792.
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Eidenmüller, Horst, Establishing a Legal Framework for Mediation in Europe: The Proposal
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(SchiedsVZ) 2005, 124 - 129.
Eidenmüller, Horst/Prause, Matthias, Die europäische Mediationsrichtlinie - Perspektiven für
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schrift (NJW) 2008, 2737 - 2743.
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Abrufbar unter: http://www.djt.de/files/djt/67/djt_67_thesen_mediation.pdf (24.01.2009)
III
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Götz von Olenhusen, Peter, Gerichtsmediation - Richterliche Konfliktvermittlung im Wandel:
Zeitschrift für Konfliktmanagement (ZKM) 2004, 104 - 108.
Greger, Reinhard, Die Legitimität der Gerichtsmediation im Lichte neuer Rechtsentwicklun-gen: Deutsche Richterzeitung (DriZ) 2008, 48 - 49.
Greger, Reinhard, Erste Erfahrungen mit dem bayrischen Güterichterprojekt: Zeitschrift für
Konfliktmanagement (ZKM) 2006, 68 - 71.
Hess, Burkhard, Mediation und andere Formen konsensualer Streitbeilegung - Regelungsbe-
darf im Verfahrens- und Berufsrecht: Beilage zur Neuen Juristichen Wochenschrift
(NJW) Heft 21/2008, 26 - 28.
Hess, Burkhard, Mediation und andere Formen konsensualer Streitbeilegung: Gutachten zum
67. Deutschen Juristentag 2008, Bd. I Teil F.
Hopt, Klaus/Steffek, Felix (Hrsg.), Mediation: Rechtstatsachen, Rechtsvergleich, Regelungen
(Tübingen 2008).
Lahann, Tilmann, Die neue Mediationsrichtlinie: Zeitschrift für Europarechtliche Studien
(ZEuS) 2008, 359 - 368.
Mankowski, Peter/ Magnus, Ulrich (edg.), Brussels I Regulation, European Commentaries on
Private International Law (München 2007).
Mankowski, Peter, Gibt es gesetzliche Kostenanreize zur Mediation bereits unter geltendem
Recht?: Zeitschrift für Konfliktmanagement (ZKM) 2004, 8 - 12.
Einführung und Überblick, (Wien 2005) abrufbar unter:
http://www.era.int/web/de/resources/5_2341_2191_file_en.2941.pdf
Nickl, Werner, Außergerichtliche Streitbeilegung nach § 15a EGZPO durch Mediation?: An-
waltsblatt (AnwBl) 2004, 12 - 14.
Prütting Hanns, Außergerichtliche Streitschlichtung - Handbuch für die Praxis (München
2003)
Prütting, Hanns, Mediation und weitere Verfahren konsensualer Streitbeilegung - Rege-
lungsbedarf im Verfahrens- und Berufsrecht?: Juristenzeitung (JZ) 2008, 847 - 852.
IV
Rüstow, Angelika, Außergerichtliche Mediation im (regulierten) Abseits?: Neue Justiz (NJ)
2008, 385 - 389.
Sarhan, Amr, Der Stellenwert der Mediation im Recht und in der Justiz: Juristenzeitung (JZ)
2008, 280 - 287.
Schwarz, Mathias, Mediationsvereinbarung - Muster mit Kommentierungen: Zeitschrift für
Konfliktmanagement (ZKM) 2008, 111 - 116.
Spindler, Gerald, Gerichtsnahe Mediation in Niedersachsen - Eine juristisch-rechtsökono-mische Analyse (Göttingen 2006)
Wagner, Gerhard, Gerichtlich veranlasste Mediation: England als Vorreiter - Neue Entschei-
dungen des Londoner High Court: Zeitschrift für Konfliktmanagement (ZKM) 2004,
100 - 104.
Wagner, Gerhard/Thole, Christoph, Die europäische Mediations-Richtlinie - Inhalt, Proble-me und Umsetzungsperspektiven: FS Jan Kropholler zum 70. Geburtstag, Die richtige
Ordnung (Tübingen 2008), 915 - 943.
Wagner, Gerhard/Thole, Christoph, Die neue EU-Richtlinie zur Mediation: Zeitschrift für
Konfliktmanagement (ZKM) 2008, 36 - 40.
Wozniewski, Harald, Die neue Mediationsrichtlinie der EU in der Praxis des Handels- und
Gesellschaftsrechts: Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht (NZG) 2008, 410 - 413.
V
I. Einleitung
„Gut Ding will Weile haben“ oder „Eine schwere Geburt“. An diese Volksweisheiten fühlt sich erinnert, wer die Entwicklungsgeschichte der „Richtlinie 2008/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen“ 1 verfolgt, die am 21.05.2008 erlassen wurde und am 13.06.2008 in Kraft getreten ist. Mit einer solchen Richtlinie wurde verschiedentlich schon gar nicht mehr gerechnet 2 , nachdem der erste Grundstein bereits 1999 vom Europäischen Rat auf seiner Tagung in Tampere mit der Entschließung gelegt wurde, im Hinblick auf die Erleichterung eines besseren Zugangs zum Recht alternative außergerichtliche Verfahren zu schaffen. Es folgten an weiteren Stationen im Jahr 2002 ein Grünbuch 3 über alternative Verfahren der Streitbeilegung sowie 2004 ein entsprechender Richtlinienvorschlag 4 der Europäischen Kommission. Begleitet wurde dieser Reifungsprozess von vielen Stellungnahmen und kontroversen Diskussionen. 5
Nun endlich ist die europäische Mediations-Richtlinie in Kraft und regelt europaweit zentrale Aspekte des Verhältnisses von Mediation und allgemeinem Zivilverfahrensrecht bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten. Bis zum 21. Mai 2011 6 ist sie von den Mitgliedsstaaten 7 umzusetzen. Damit wird die Mediation in Europa etabliert und weiter befördert, nachdem die im angloamerikanischen Raum schon sehr verbreiteten Verfahren der alternativen Streitbeilegung in der jüngeren Vergangen- 1 ABL.EU 2008 L 136 vom 24.5.2008, S. 3-8. Im Folgenden sind nicht näher gekenn-
zeichnete Vorschriften solche der Richtlinie; sie wird hier auch als „Meditations-
Richtlinie“ bezeichnet und mit EU-RL abgekürzt.
2 Rüstow, NJ 2008, 385, 385.
3 Grünbuch über alternative Verfahren der Streitbeilegung im Zivil- und Handelsrecht,
KOM (2002) 196 endg.
4 Vorschlag für eine Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates
über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen v. 22.10.2004,
KOM (2004) 718 endg.
5 Vgl. hierzu im Einzelnen: Lahann, ZEuS 2008, 359.
6 Ausgenommen hiervon ist Art. 10, der spätestens bis zum 21.11.2010 umzusetzen ist
(vgl. Art. 12 Abs. 1 S. 1 Hs. 2).
7 Mit Ausnahme Dänemarks, das an der Annahme der Richtlinie nicht beteiligt ist und
nicht zum dadurch gebundenen Adressatenkreis gehört (Art. 1 Abs. 3 sowie Erwä-
gungsgrund Nr. 30 der Richtlinie).
1
heit bereits einen unübersehbaren Bedeutungszuwachs erfahren haben. 8 Der Grund dafür sind schwerfällige, langwierige, teure und komplexe Verfahren der justiziellen Konfliktlösung. Zur Sicherstellung eines reibungslos funktionierenden Binnenmarktes sind diese einzudämmen und effizient zu gestalten. Mediation und andere sogenannte ADR-Verfahren 9 werden als die dafür geeigneten Instrumente erachtet, auf die auch der Europäische Normgeber verstärkt setzt. 10 Auch in Deutschland ist die Mediation mit Schwung angekommen 11 , zumal die Mediations-Richtlinie nicht nur erhebliche Auswirkungen auf das Recht und die Mediationspraxis in Europa haben wird, sondern auch innerstaatliche Anpassungen erfordert. So hat sich der 67. Deutsche Juristentag im September 2008 in Erfurt mit dem Thema Mediation eingehend beschäftigt, und das Bundesjustizministerium hat anlässlich dieser Veranstaltung „Leitlinien zur Umsetzung der europäischen Mediations-Richtline“ 12 präsentiert. Darin sind die vorläufigen Überlegungen eines Expertengremiums zusammengefasst, das mit der Prüfung des von der Mediations-Richtlinie ausgelösten gesetzgeberischen Handlungsbedarfs befasst war. Diese Leitlinien sollen die Diskussion zur Umsetzung der Mediationsrichtline fördern und strukturieren helfen. 13
Und diese Diskussion wird seit einiger Zeit reichlich befeuert, wie im Folgenden zu zeigen sein wird. Dazu werden zunächst die zentralen Regelungen der Mediations-Richtlinie inhaltlich umrissen (II.), um auf
8 Vgl. Prütting, JZ 2008, 847.
9 ADR ist das Akronym für Alternative Dispute Resolution, englisch für „Alternative
Streitbeilegung“.
10 (Erwägungsgrund Nr. 2); dazu ausführlich die Internetpräsentation der Europäischen
Kommission abrufbar unter: http://ec.europa.eu/civiljustice/adr/adr_ec_en.htm.
11 Schon in der Diskussion um eine „große Justizreform“ sprachen sich die Ressortver-
antwortlichen auf der Justizministerkonferenz am 25. November 2004 „wegen seiner
die Belastung der Gerichte mindernden und den Rechtsfrieden fördernden Wirkungen“
für eine weitere Stärkung der konsensualen Streitbeilegung aus und erklärten die au-
ßergerichtliche Lösung von Konflikten auch weiterhin zum einem vorrangigen rechts-
politischen Ziel. Abrufbar unter: https://www.justiz.nrw.de/JM/justizpolitik/jumiko/
beschluesse/2004/herbstkonferenz04/2_Aufgabenuebertragung/2_2/index.php
(24.01.2008).
12 Bundesministerium der Justiz, ZKM (2008), 132, 134; die Leitlinien werden hier als
BMJ-Leitlinen bezeichnet.
13 Internetpräsentation des BMJ abrufbar unter http://www.bmj.bund.de/ enid/ Rechts-
pflege/Mediation_-_au_ergerichtliche_Streitbeilegung_hl.html (25.01.2009); die Leit-
linien sind erkennbar an Hess, Beilage zur NJW 21/2008, 26, 26-28 angelehnt.
2
dieser Grundlage die Perspektiven einer gesetzlichen Umsetzung der Mediations-Richtlinie in Deutschland zu diskutieren (III.). Abschließend wird ein Fazit gezogen und ein Ausblick auf die weiteren Entwicklungen gegeben (IV).
II. Die europäische Mediationsrichtline
1. Ziel, Mediationsbegriff und Anwendungsbereich
a) Ziel der Mediations-Richtlinie
Das zentrale Anliegen der EU-RL ist eine Beförderung der grenzüberschreitenden Mediation in Zivil- und Handelssachen in den europäischen Mitgliedssaaten zur Sicherstellung eines reibungslos funktionierenden Binnenmarktes. Das konkrete Ziel ist in Artikel 1 Abs. 1 hinterlegt mit: Erleichterung des Zugangs zu Verfahren der alternativen Streitbeilegung sowie der Förderung einer gütlichen Streitbeilegung. Als zielkon-forme Maßnahmen wird auf eine verstärkte Hinführung zur Mediation sowie die Sicherstellung eines „ausgewogenes Verhältnis zwischen Mediation und Gerichtsverfahren“ erkannt. Damit wird implizit ein bestehendes Defizit des Einsatzes von Mediationsverfahren zur Konfliktlösung angesprochen sowie die Dominanz von Gerichtsverfahren konstatiert und beides zusammen in reziproker Beziehung zur Funktionsfähigkeit des Binnenmarktes gesehen. Um einen besseren Zugang zum Recht (access to justice) im europäischen Justizraum zu gewährleisten, wird sowohl auf gerichtsbezogene als auch auf außergerichtliche Mediation gesetzt. Die Mediation kann, so die Erwägung des Europäischen Parlaments und des Rates, „durch auf die Bedürfnisse der Parteien zugeschnittene Verfahren eine kostengünstige und rasche außergerichtliche Streitbeilegung in Zivil- und Handelssachen bieten.“ 14 Auf diese Weise wird ein Beitrag zum Rechtsfrieden und zur Entlastung der Gerichte geleistet. Zudem wird erwartet, dass die in Mediationsverfahren erzielten Ver- 14 ErwägungsgründeNr. 5 und 6; zu dieser Einschätzung der Mediationswirkungen
empirisch differenziert: Hopt/Steffek, Mediation (2008), 80-82 und aus Sicht deutscher
Unternehmen Bregenhorn, Unternehmerbrief 2008, 11, 11-12.
3
Arbeit zitieren:
Philip J. S. Fendt, 2009, Grenzüberschreitende Mediation in Zivil- und Handelssachen nach der Richtlinie 2008/52/EG vom 21.5.2008, München, GRIN Verlag GmbH
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