2
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitender Teil 6
1. Begriffsabgrenzungen 6
1.1. Rechnungslegung 6
1.2. HGB 6
1.3. IFRS 7
1.4. Mittelständische Unternehmen. 8
1.5. Bankenrating 10
2. Problemstellung. 11
2.1. Problematiken des behandelnden Themas 11
2.2. Zielsetzung der Arbeit. 12
B. Rahmenbedingungen 13
1. Rechtliche Rahmenbedingungen. 13
1.1. HGB 13
1.2. IFRS 14
1.3. Basel II 15
2. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen 16
3. Anspruchsgruppen und Ziele 17
C. Analyse 18
1. Wandel der Rechnungslegung. 18
1.1. Einführung. 18
1.2. Wesentliche Änderungen der Bewertungsvorschriften. 19
1.2.1. Erstbewertung von Vermögensgegenständen und -werten 19
1.2.2. Folgebewertung von Vermögensgegenständen und -werten. 22
1.2.2.1. Planmäßige Abschreibungen. 23
1.2.2.2. Außerplanmäßige Abschreibungen und Zuschreibungen 23
1.2.3. Bilanzierungshilfen 25
1.2.3.1. Aufwandsrückstellungen. 25
1.2.3.2. Geschäfts- und Firmenwert 26
1.2.3.3. Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des 26
Gesch äftsbetriebes. 26
1.2.3.4. latente Steuern 26
1.2.4. Immaterielle VG/VW. 27
1.2.5. Leasing 27
3
1.2.6. Langfristige Fertigungsaufträge 28
1.3. Kritische Würdigung der Rechnungslegungsumstellung. 28
2. Bankinternes Rating im Rahmen der Kreditvergabe. 30
2.1. Grundlagen und Anforderungen. 30
2.1.1. Aufgaben des Ratings. 30
2.1.2. Adressaten 30
2.1.3. Bewertungskriterien/Kennzahlen 31
2.2. Aussagekraft quantitativer Kennzahlen auf Basis von HGB und IAS/IFRS
32
2.2.1. Die häufigsten Kennzahlen im Ratingverfahren 32
2.2.1.1. Eigenkapitalquote. 32
2.2.1.2. Liquiditätsgrade. 33
2.2.1.3. Cash Flow. 33
2.2.1.4. Rentabilität 34
2.2.1.5. Verschuldungsgrad. 35
2.2.1.6. Schuldentilgungsdauer 35
2.2.2. Auswirkungen der Umstellung auf die wichtigsten Kennzahlen 36
2.2.3. Kritische Würdigung der Umstellungsaufwirkungen auf das Rating 38
D. Fazit und Ausblick. 40
Literaturverzeichnis 42
4
Abkürzungsverzeichnis
Abb. Abbildung AD-HGB Allgemeines Deutsches Handelsgesetzbuch AfA Absetzungen für Abnutzung AG Aktiengesellschaft AHK Anschaffungs- oder Herstellungskosten AktG Aktiengesetz AV Anlagevermögen BilMoG Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz DSGV Deutscher Sparkassen- und Giroverband EBT Earnings before taxes, Ergebnis vor Steuern EBIT Earnings before interest and taxes, Ergebnis vor Zinsen und Steuern EBITDA Earnings before interest, taxes and depreciation and amortization, Ergebnis vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen auf Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen Einzel-UN Einzelunternehmen EK Eigenkapital FK Fremdkapital GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbHG Gesetz für Gesellschaften mit beschränkter Haftung HGB Handelsgesetzbuch IAS International Accounting Standards IASB International Accounting Standards Board IASC International Accounting Standards Committee IFRS International Financial Reporting Standards KapAEG Kapitalaufnahme-Erleichterungsgesetz KapGes Kapitalgesellschaft KMU kleine und mittelständische Unternehmen LG Leasinggeber LN Leasingnehmer LO Leasingobjekt NRV net realized value NWP Niederstwertprinzip PersG Personengesellschaft PublG Publizitätsgesetz SME small and medium-sized entities (entspricht KMU) US-GAAP United States Generally Accepted Principles UV Umlaufvermögen VG Vermögensgegenstand VW Vermögenswert WG Wirtschaftsgut
5
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1 Größenklassen innerhalb der KMU's
Abbildung 2 Anteile der KMU's an den Unternehmen
Abbildung 3 Möglichkeiten des Jahresabschlusses
Abbildung 4 Insolvenzen in Deutschland
Abbildung 5 Insolvenzen und Insolvenzquoten deutscher Unternehmen
Abbildung 6 Gegenüberstellung der Herstellungskosten nach HGB und IAS/IFRS
Abbildung 7 Wesentliche Änderungen der Bilanzpositionen durch Umstellung auf IFRS
Abbildung 8 Einflussgrößen auf das Ratingurteil
Abbildung 9 Auswirkungen der Umstellung auf die EK-Quote S
6
A. Einleitender Teil
1. Begriffsabgrenzungen
1.1. Rechnungslegung
Der Begriff der Rechnungslegung umschreibt die Erfassung betrieblicher Vorgänge sowie die Aufstellung, die Prüfung und die Offenlegung von Unternehmens-abschlüssen auf Basis der im Rechnungswesen ermittelten Daten. Jahresabschlüsse im Rahmen von Konzernabschlüssen sind dabei eingeschlossen. Die Aspekte der Offenlegung und Prüfung gelten größtenteils für Kapitalgesellschaften (z.B. AG, GmbH). Der Umfang und die inhaltlichen Vorgaben sind durch Gesetze geregelt und variieren in Abhängigkeit von der Unternehmensgröße.
Die Rechnungslegung bildet intern, unter dem Aspekt der Selbstinformation, die Basis für Unternehmensplanung und Controlling. Extern wird sie als Mittel zur Informationsdarstellung über die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage des Unter-nehmens genutzt, wobei sie überwiegend als Informationsquelle für die Gruppe der Stakeholder, zu der unter anderem Gläubiger, Anteilseigner, Lieferanten, Kunden, Arbeitnehmer sowie die Öffentlichkeit zählen, genutzt wird.
War die Rechnungslegung der 90er Jahre überwiegend durch das Handelsgesetzbuch (HGB) bestimmt, so finden sich heute in Zeiten der Internationalisierung weitere relevante Grundlagen. Die International Financial Reporting Standards (IFRS) und die United States Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) haben in den letzten Jahren enormen Einfluss auf die Rechnungslegung genommen. Die Entwicklung und Bedeutung der IAS/IFRS werden in dieser Arbeit noch näher erläutert.
1.2. HGB
Das Handelsgesetzbuch ist als wichtigste Rechtsquelle die Grundlage für das in Deutschland geltende Handelsrecht. Es ist der Nachfolger des im Jahre 1861 erfassten Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches (ADHGB). Das HGB wurde am 10.Mai 1897 erlassen und trat am 1. Januar 1900 in Kraft. Die letzte große umfassende Änderung fand am 1. Juli 1998
7
im Rahmen des Handelsrechtsreform-gesetzes statt, welches umfassende Änderungen im Kaufmanns- und Firmenrecht
zur Anpassung an derzeitige Verhältnisse vornahm. Die „wichtigste(.) Gestaltungs-kraft(.) der Handelsrechtsgegenwart (ist) der ständig wachsende Einfluss des Gemeinschaftsrechts“ 1 . Die nächste große Änderung ist für 2009 angesetzt. Basierend auf dem BilMoG (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz) werden die ersten Schritte zur Harmonisierung von nationalem Handelsrecht und internationalen Standards wie IAS/IFRS gelegt. Das HGB bildete bisher die Grundlage für die nationale Rechnungslegung. Alle benötigten Vorschriften zur Erstellung der Jahresabschlüsse waren darin enthalten. Besondere Berücksichtigung im Rahmen dieser Arbeit findet dabei das 3. Buch des HGB, welches sich mit den Handelsbüchern beschäftigt. In diesem Abschnitt findet man die allgemein geltenden Rechnungslegungsvorschriften für Kaufleute sowie ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften.
Das im HGB begründete Handelsrecht wird als „code law“ bezeichnet, da sich die kurz und allgemein gehaltenen Vorschriften per Gesetzeskraft entfalten und auf eine Vielzahl von Sachverhalten anwendbar sind.
1.3. IFRS
1973 wurde das International Accounting Standards Committee (IASC) mit Sitz in London gegründet. Dort schlossen sich internationale Rechnungsleger und Wirtschaftsprüfer zusammen, allerdings im Hintergrund agierend, da die Bedeutung der internationalen Rechnungslegung derzeiten keine große Rolle spielte. Die von diesem Committee erlassenen Richtlinien und Vorschriften zur Vereinheitlichung internationaler Rechnungslegung bezeichnet man als International Accounting Standards (IAS). 2000 entschloss die Europäische Union mit dem IASC zusammen-zuarbeiten. 2001 wurde das IASC umorganisiert und in das International Accounting Standards Board (IASB) umbenannt. Die bis dahin vom IASC erlassenen IAS behielten zunächst ihre Gültigkeit, wurden dann aber nach und nach modifiziert bzw. vom IASB durch neue Standards ersetzt. Die vom IASB entwickelten Rechnungslegungsstandards werden International Financial Reporting Standards (IFRS) genannt. Zu Verwirrungen bezüglich dieser Bezeichnung kommt es, da das Board sowohl die von ihm erlassenen Standards so bezeichnet, als auch die Formulierung als Oberbegriff für diese und die vom IASC erlassenen, noch gültigen IAS benutzt.
1 HGB, 47. Auflage 2008, Einführungstext von Dr. Fleischer, Seite XII
8
Die Standards werden vom IASB „unter Einbehaltung eines ordentlichen Verfahrens, das die Öffentlichkeit und insbesondere die Rechnungsleger durch die Veröffentlichung von Standardentwürfen und Möglichkeit zur Stellungnahmen innerhalb einer bestimmten Frist einbezieht (Due Process), verabschiedet“ 2 Die neu erlassenen Standards erhalten eine fortlaufende Nummerierung. Verfasst werden die IAS/IFRS in englischer Sprache und sind so allgemein gültig. Durch das IASC Foundation werden diese allerdings auch in Deutsch übersetzt. Veröffentlicht werden die IAS/IFRS nach Anerkennung (endorsement) durch die Europäische Kommission.
Bei den IAS/IFRS handelt es sich im Vergleich zum „code law“ des HGB um „case law“, da hierbei einzelne Vorschriften aus Bezügen zu Spezialfällen entstehen. Es ist somit ein detailliertes Regelwerk, das für fast jedes bisher vorhandene Problem eine Lösung vorsieht. Das Regelwerk der IAS/IFRS ist untergliedert in drei Bausteine. Der Framework bildet die Basis für das Regelwerk. Er enthält die allgemeinen Inhalte und Ziele der Rechnungslegung wie z.B. die Bewertungsvorschriften. Darauf basierend befinden sich die Standards, die spezielle Sachverhalte regeln. Abschließend folgen die Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committees.
1.4. Mittelständische Unternehmen
Eine einheitliche Definition vom Mittelstand der Unternehmen gibt es nicht. Zum Mittelstand zählt man die Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). In der Europäischen Union gilt ein Unternehmen als zu den KMU´s gehörend, wenn es weniger als 250 Beschäftigte hat, einen Jahresumsatz von weniger als 50 Mio. Euro, eine Bilanzsumme unter 43 Mio. Euro und weniger als 25 % des Gesellschaftskapitals im Besitz eines Großunternehmens sind 3 . Diese Abgrenzung wird ebenfalls von dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie sowie von der Industrie- und Handelskammer verwendet. Nach dem Bonner Institut für Mittelstandsforschung gehört ein Unternehmen „mit weniger als 500 Beschäftigten (und weniger als) 50 Millionen € Jahresumsatz“ 4 zum Mittelstand, wenn keine Abhängigkeit zu einem Großunternehmen besteht. Des weiteren gibt es die Auffassung, dass das Vorhandensein eines einzigen Inhabers bzw. einer einzigen Inhaberfamilie ein Unternehmen zum Mittelstand zuordnet. Nach den Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes Deutschland aus dem Jahre 2005 kann die Unterteilung innerhalb des
2 Scheffler, Eberhard, 7. Auflage, Bilanzen richtig lesen
3 vgl. KMU-Definition der Europäischen Kommission, www.ifm-bonn.org, Stand: 24.12.2008
4 vgl. KMU-Definition des IfM Bonn, www.ifm-bonn.org, Stand: 15.12.2008
9
Mittelstandes wie in Abb. 1 dargestellt werden. Hier werden anhand der zwei wichtigsten Kriterien Beschäftigungszahl und Jahresumsatz die Abstufungen innerhalb der KMU verdeutlicht.
„Der Mittelstand wird oft als Rückgrat der deutschen Wirtschaft bezeichnet“ 6 Wie aus der Abb. 2 auf Seite 9 zu erkennen ist, machen die KMU’s mit einem Anteil von insgesamt 99 Prozent den Hauptanteil der deutschen Unternehmen aus. Allerdings muss dabei berücksichtigt werden, dass sich davon allein schon 81 % durch die Kleinstunternehmen begründet.
Anhand dieser Zahlen lässt sich die enorme Bedeutung des Mittelstandes für die Wirtschaft ableiten.
Abb.2 Anteil der KMU’s an den Unternehmen 7
5 vgl. Größenklassen der KMU, Statistisches Bundesamt Deutschland, www.destatis.de, 2005, Stand: 14.12.2008
6 vgl. Schneck, Ottmar, Rating, S.9
7 Anteile der KMU’s an den Unternehmen, www.destatis.de, Stand: 04.12.2008
Arbeit zitieren:
Diana Hoven, 2008, Umstellung der Rechnungslegung mittelständischer Unternehmen von HGB auf IAS/IFRS und deren Auswirkung auf das Bankenrating, München, GRIN Verlag GmbH
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