Inhaltsverzeichnis
1 EINLEITUNG 3
2 BEGRIFFSERKLÄRUNGEN 3
2.1 Der Begriff „erziehen“ 3
2.2 Der Begriff „beraten“ 4
3 RECHTLICHE GRUNDLAGEN 4
3.1 Das Elternrecht 4
3.2 Die Mitwirkung der Eltern. 4
4 FORMEN DER LEHRER-ELTER-NKOOPERATION 5
4.1 Die Elternberatung 5
4.1.1 Die Sprechstunde 5
4.1.2 Der Hausbesuch 6
4.1.3 Der Elternsprechtag. 6
4.1.4 Weitere Formen der Elterberatung 6
4.2 Die Elterninformation. 6
4.2.1 Teilnahme der Eltern am Unterricht 6
4.2.2 Der Elternbrief 6
4.2.3 Der Elternabend 7
4.3 Die Elternmitarbeit. 8
4.4 Die Elternintegration 8
5 MÖGLICHE SCHWIERIGKEITEN UND LÖSUNGEN 8
5.1 Mögliche Ursachen von der Elternseite. 8
5.2 Mögliche Ursachen von der Lehrerseite 10
5.3 Äußere Ursachen 11
5.4 Lösungsvorschläge 11
6 AUSBLICK. 13
LITERATURVERZEICHNIS. 14
7 ANHANG 15
Sebastian Stark: Erziehen, Beraten 3
1 Einleitung
In den letzten Jahren wurden immer wieder Forderungen laut, das Bildungssystem zu verbessern. Aber nur langsam tritt die wichtige Rolle der Eltern in den Forder-grund: Eltern und Lehrer sind gemeinsam für Kinder und Jugendliche verantwortlich. Eine harmonische Zusammenarbeit von Elternhaus und Schule ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Schulbildung. Aus diesem Grund werden wir uns im Folgenden näher mit der Thematik der Elternarbeit befassen. Zunächst werden wir Schlüsselbegriffe klären, dann rechtliche Grundlagen aufzeigen und danach Formen der Eltern-Lehrer-Kooperation vorstellen. Besonders intensiv werden wir auf mögliche Schwierigkeiten in der Eltern-Lehrer-Kooperation eingehen und Ansätze zu deren Überwindung aufzeigen.
2 Begriffserklärungen
2.1 Der Begriff „erziehen“
Der Begriff „erziehen“ leitet sich von dem althochdeutschen Wort „irziohan“ ab, das die Bedeutung von „herausziehen“ hat. Erziehen bedeutet jemandes Geist und Charakter bilden und dessen Entwicklung fördern. Die Erziehung beinhaltet die Sozialisation und Enkulturation des Kindes, also die Einführung in die Gesellschaft und deren Kultur. Darüber hinaus dient die Erziehung dem Aufbau einer individuellen Persönlichkeit.
In der Pädagogik unterscheidet man zwei grundsätzliche Erziehungsarten: Die intentionale und die funktionale Erziehung.
Unter intentionaler Erziehung versteht man eine absichtsvolle, planvolle und bewusste Erziehung (vgl.: http://de.wikipedia.org/wiki/Intentionale_Erziehung, entnommen am 29.01.2007).
Der Begriff „funktionale Erziehung“ dagegen kennzeichnet absichtslose und unbewusste Erziehungseinflüsse. Während man im allgemeinen Sprachgebrauch hier beispielsweise von Gewöhnung, Prägung oder Umgang spricht, bezeichnen Pädagogen solche Phänomene auch als heimlichen Lehrplan (vgl.:
http://de.wikipedia.org/wiki/Funktionale_Erziehung, entnommen am 29.01.2007).
Sebastian Stark: Erziehen, Beraten 4
2.2 Der Begriff „beraten“
Mit dem Begriff „beraten“ bezeichnet man pädagogische Hilfen in Problemsituationen. Im Umfeld Schule kann es zu verschiedenen Beratungssituationen kommen. Lehrer können Eltern beispielsweise über die Schullaufbahn ihrer Kinder beraten, Schüler können von Lehrern bei persönlichen oder schulischen Schwierigkeiten beraten werden und Lehrer können sich auch untereinander - beispielsweise im Rahmen einer Supervision - beraten.
3 Rechtliche Grundlagen
Lehrer sollten wissen, welche Aufgaben, Rechte und Pflichten Eltern haben. Daher wollen wir diese nun zitieren:
3.1 Das Elternrecht
Das Elternrecht ist auf der ersten Seite des Grundgesetzes (Art.6 Abs. 2 S.1 GG) als Grundrecht ausgestaltet und schreibt Folgendes vor:
„Das Elternrecht ist in der naturgegebenen Beziehung zwischen Eltern und Kind begründet, ist daher ein vorstaatliches Menschenrecht, das vom Staat nicht verliehen, sondern nur anerkannt und geschützt wird, es ist ein unverletzliches und unveräußerliches Recht.“
Das Elternrecht verleiht somit den Eltern ein Abwehrrecht gegen unzulässige Eingriffe des Staates in das Erziehungsrecht und gibt ihnen einen Rechtsanspruch darauf, die Lebensrichtung ihres Kindes zu bestimmen. Somit hat das Elternrecht eine besondere Bedeutung bei der Entscheidung über die Schullaufbahn.
3.2 Die Mitwirkung der Eltern
Die Landesverfassung Rheinland Pfalz fordert in Artikel 25 Absatz 1: „Die Eltern haben das natürliche Recht und die oberste Pflicht, ihre Kinder zur leiblichen, sittlichen und gesellschaftlichen Tüchtigkeit zu erziehen.“
Nach § 33 des Landesgesetz über die Schulen in Rheinland Pfalz (Schulgesetz) sollen Elternvertretungen die Interessen der Eltern im Rahmen der Erziehung ihrer Kinder wahren und das Vertrauensverhältnis zwischen der Schule und dem Elternhaus festigen und vertiefen. Solche Elternvertretungen sind Klassenelternversammlungen, Schulelternbeiräte, Bezirkselternbeiräte oder Landeselternbeiräte. Die Klassenelternversammlung soll nach § 34 des Schulgesetzes die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Lehrern fördern. Sie besteht aus Eltern der Schüler einer Klasse und soll in wesentlichen Erziehungsfragen beraten und unterstützen. Innerhalb dieser Klassenelternversammlungen werden - auf eine Höchstdauer von zwei Jahren -
Sebastian Stark: Erziehen, Beraten 5
Klassenelternsprecher gewählt. An allen Sitzungen der Klassenelternversammlung muss der Klassenlehrer teilnehmen, andere Lehrkräfte nur, wenn sie eingeladen werden.
Nach § 35 des Schulgesetzes vertritt der Schulelternbeirat die Eltern gegenüber der Schule, der Schulverwaltung und der Öffentlichkeit. Der Schulleiter informiert den Schulelternbeirat über alle für das Schulleben wichtige Angelegenheiten. Des Weiteren hat der Schulelternbeirat Mitbestimmungsrecht bei außerschulischen Nutzungen der Schulgebäude, bei der Aufstellung von Hausordnungen und Grundsätzen über Umfang und Verteilung von Hausaufgaben, bei wesentlichen Änderungen der Unterrichtszeiten, beim Abschluss von Schulpatenschaften, bei der Regelung für die Teilnahme der Eltern am Unterricht sowie bei der Veränderung des Schulgebäudes. Der Bezirkselternbeirat unterstützt und koordiniert laut § 36 des Schulgesetzes die Arbeit der Schulelternbeiräte und berät die Schulbehörden in allgemeinen Erziehungsfragen.
Nach § 37 des Schulgesetzes soll der Landeselternbeirat das fachlich zuständige Ministerium in grundsätzlichen Fragen beraten und hat Mitbestimmungsrecht bei den Richtlinien über Unterrichtsinhalte (vgl.: http://www.unimainz.de/Schulen/LSV/schulg-frame.htm, entnommen am 25.01.2007, 20.35 h). Die genauen Wortlaute der Paragraphen können im Anhang nachgelesen werden.
4 Formen der Lehrer-Eltern-Kooperation
Der Begriff Kooperation leitet sich vom lateinischen „cooperatio“ ab und bedeutet Zusammenarbeit oder Mitwirkung. Lehrer-Eltern-Kooperation ist eine andere Bezeichnung für Elternarbeit und meint das gemeinsame Bemühen und die sinnvolle Zusammenarbeit von Eltern und Lehrern, um dem Kind Lebenshilfe im Rahmen einer Erziehungseinheit zu geben.
Neben der bereits erwähnten Elternmitbestimmung gibt es vier weitere Formen der Lehrer-Eltern-Kooperation, auf die ich im Folgenden genauer eingehen will.
4.1 Die Elternberatung
Die Moderne brachte neben größeren Freiheiten auch viele neue Entscheidungsmöglichkeiten beziehungsweise Entscheidungsnotwendigkeiten über die „richtige Erziehung“ mit sich. Auf Grund solcher Unsicherheiten suchen immer mehr Eltern bei Lehrern Rat in Erziehungsfragen.
4.1.1 Die Sprechstunde
In der Sprechstunde erhalten die Eltern Informationen über den Leistungsstand beziehungsweise -fortschritt, über die Mitarbeit und über das schulische Verhalten ihres Kindes. Der Lehrer ist dabei verpflichtet, umfassend und wahrheitsgemäß Auskunft zu
Arbeit zitieren:
Sebastian Stark, 2007, Handlungsformen "Erziehen/Beraten": Kooperation mit Eltern, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Naturzustands- und Naturrechtsgedanken im politischen Denkens John Loc...
Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte
Hausarbeit, 25 Seiten
Unterrichtseinheit: Das sichere Überqueren einer Straße (2. Klasse)
Unterrichtsentwurf, 5 Seiten
Die "Reaktion zwischen Säuren und Laugen - Neutralisation" a...
Unterrichtsentwurf, 20 Seiten
Computer und Internet in der Grundschule - Praktikumsbericht
Sachunterricht, Heimatkunde (Grundschulpädagogik)
Praktikumsbericht / -arbeit, 21 Seiten
Die Themenzentrierte Interaktion in der Schule - Wie wichtig ist die ...
Pädagogik - Schulwesen, Bildungs- u. Schulpolitik
Seminararbeit, 23 Seiten
Pyramide - Unterrichtsentwurf - Mathematik Klasse 6
Unterrichtsentwurf, 29 Seiten
Praktikumsbericht vom Orientierungspraktikum an einem Gymnasium
Erfahrungsbericht zu den Schul...
Pädagogik - Schulwesen, Bildungs- u. Schulpolitik
Praktikumsbericht / -arbeit, 16 Seiten
Bertolt Brecht "Erinnerung an die Marie A." - Analyse und In...
Germanistik - Neuere Deutsche Literatur
Seminararbeit, 14 Seiten
Brücken bauen - statt Mauern zu ziehen!
Wie führen Lehrer konstruktive...
Pädagogik - Der Lehrer / Pädagoge
Hausarbeit, 19 Seiten
Schulabsentismus - mögliche Ursachen und Gegenmaßnahmen
Pädagogik - Pädagogische Psychologie
Hausarbeit (Hauptseminar), 30 Seiten
Pädagogik - Kindergarten, Vorschule, frühkindl. Erziehung
Referat / Aufsatz (Schule), 8 Seiten
Möglichkeiten und Beeinträchtigungen der Kooperation zwischen Eltern u...
Hausarbeit (Hauptseminar), 21 Seiten
Schulverweigerung und Schulabsentismus
Pädagogik - Schulwesen, Bildungs- u. Schulpolitik
Hausarbeit, 34 Seiten
Möglichkeiten und Grenzen des Sports bei Adipositas
Sport - Sportmedizin, Therapie, Prävention, Ernährung
Examensarbeit, 207 Seiten
Sebastian Stark's Text Handlungsformen "Erziehen/Beraten": Kooperation mit Eltern ist nun auf dem Buchmarkt erhältlich
Sebastian Stark hat den Text Handlungsformen "Erziehen/Beraten": Kooperation mit Eltern veröffentlicht
Sebastian Stark hat einen neuen Text hochgeladen
Bindungseinschätzung durch Erzieher/innen beim Eintritt in den Kinderg...
Möglichkeiten und Grenzen eine...
Karen Zweyer
Positive Erziehung für Eltern von Kindern bis 12 Jahre
Matthew Sanders, Carol Markie-Dadds, Karen Turner, Cox; Lindsay
0 Kommentare