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Inhaltsverzeichnis
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Seite V
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1 Dynamik und stilisierte Fakten ohne Abgeltungsteuer - lag 2
Abb. 2 Dynamik ohne Abgeltungsteuer - lags 5 und 10
Abb. 3 Dynamik und stilisierte Fakten mit Abgeltungsteuer - lag 2
Abb. 4 Dynamik mit Abgeltungsteuer - lags 5 und 10
Abb. 5 Sensitivitätsanalyse ohne Verlustvortrag
Abb. 6 Zeitstruktur des Modells mit Verlustverrechnung
Abb. 7 Dynamik mit Abgeltungsteuer und Verlustvortrag
Abb. 8 Sensitivitätsanalyse mit Verlustvortrag
Tabellenverzeichnis
Tab. 1 Abgeltungsteuerpflicht in Abhängigkeit der Handelsposition
Tab. 2 Parameterwerte und Fundamentalkurs
Tab. 3 Durchschnittsgewichte ohne Abgeltungsteuer.
Tab. 4 Stabilisierungseffekte der Abgeltungsteuer ohne Verlustvortrag
Tab 5 Stabilisierungseffekte der Abgeltungsteuer mit Verlustvortrag
Abkürzungsverzeichnis
Abb. Abbildung Abs. Absatz a. F. alte Fassung AG Aktiengesellschaft bzw. beziehungsweise ca. circa d.h. das heißt EStG Einkommensteuergesetz FED Federal Reserve FIFO First In First Out ggf. gegebenenfalls GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung i. V. m. in Verbindung mit JB Jarque Bera KapGes Kapitalgesellschaft KiSt Kirchensteuer LAW Leaning against the wind n. F. neue Fassung NPV Net Present Value Nr. Nummer S. Satz sog. sogenannt SolZ Solidaritätszuschlag Tab. Tabelle TARGET Targeting long-run fundamentals zzgl. zuzüglich
Symbolverzeichnis
Positiver Reaktionsparameter der Chartisten
Positiver Reaktionsparameter der Fundamentalisten
Positiver Preisanpassungsparameter Fitness der technischen Analyse in Periode
Fitness der fundamentalen Analyse in Periode Fitness der Inaktivität in Periode
Durchschnittliches Gewicht der Chartisten
Durchschnittliches Gewicht der Fundamentalisten
Durchschnittliches Gewicht der Inaktivität
Gedächtnisparameter für die Fitness der Anlagestrategien
Aufträge der Chartisten in Periode Aufträge der Fundamentalisten in Periode
Konstanter logarithmischer Fundamentalkurs Logarithmischer Fundamentalkurs in Periode
Schiefe einer Verteilung
Kurtosis einer Verteilung
Handelshorizont / Lag
Anzahl der Beobachtungen
Normalverteilung
Normalverteilte Zufallsvariable für Chartisten
Normalverteilte Zufallsvariable für Fundamentalisten
Normalverteilte Zufallsvariable für Preisanpassung
Verteilungsparameter Zufallsvariable
Abgeltungsteuersatz
Volatilität des Marktes
Gewicht der fundamentalen Analyse in Periode
1 Einführung
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit den Auswirkungen einer Abgeltungsteuer auf die Effizienz und Dynamik internationaler Finanzmärkte. Um eine Operationalisierung der Analyse zu erreichen wird hierbei auf ein künstliches Finanzmarktmodell mit heterogenen Marktteilnehmern zurückgegriffen. Die wesentlichen Ziele der Arbeit sollen einerseits die Vorstellung des Konzeptes der seit Anfang des Jahres 2009 in Deutschland eingeführten Abgeltungsteuer und andererseits die möglichst realitätsnahe Modellierung deren Auswirkungen auf die Stabilität der internationalen Finanzmärkte sein. Im Vorfeld der Einführung des abgeltenden Steuerabzugs auf Kapitaleinkünfte wurden zwar zahlreiche Diskussionen über etwaige Auswirkungen auf das Sparverhalten privater Kapitalanleger sowie die positiven Effekte für den Staatshaushalt geführt, allerdings ohne die Konsequenzen für das System internationaler Finanzmärkte näher zu beleuchten. So wurde als einer der Hauptgründe für die Einführung der Abgeltungsteuer die Verhinderung der Steuerflucht privater Anleger durch die Steigerung der Attraktivität Deutschlands als Finanzplatz angeführt. 1 Eine hiervon deutlich abweichende Auffassung vertritt Professor Ekkehard Wenger von der Universität Würzburg: „Die Abwanderung vermögender Aktienanleger wird sich dramatisch verstärken und zu gewaltigen Steuerausfällen führen, die alle früheren Abwanderungswellen nach dem Zweiten Weltkrieg weit in den Schatten stellen.“ 2 Weiterhin wurde die öffentliche Diskussion sowie die mangelnde Fachkenntnis der Anleger von Seiten der Kreditinstitute dazu genutzt, neue Anlageprodukte auf den Markt zu bringen, die von der Abgeltungsteuer nicht erfasst werden. Eine tiefer gehende Untersuchung, wie sich das Verhalten von Finanzmarktteilnehmern durch die Abgeltungsteuer verändern und welche Konsequenzen dies für die Stabilität der Finanzmärkte haben wird, hat allerdings nicht stattgefunden und wird somit im Rahmen dieser Arbeit nachgeholt.
Es kann gezeigt werden, dass die Abgeltungsteuer in ihrer in Deutschland vorherrschenden Ausgestaltungsform bei kurzen Handelshorizonten unabhängig vom Steuersatz durch eine Reduktion von Volatilität und Verzerrung eindeutig positive Stabili-
1 Vgl. Ashauer-Moll/Rösch (2008),S. 89.
2 Drost (2008), S. 15.
sierungseffekte nach sich zieht und somit zu einer Verbesserung der Effizienz internationaler Finanzmärkte beiträgt. In Hinblick auf längerfristige Handelshorizonte ist eine differenzierte Betrachtung erforderlich. Während die Volatilität eindeutig sinkt, kann die Verzerrung bei hinreichend großen Steuersätzen ihr initiales Niveau ohne Besteuerung übersteigen, sodass die Effizienz der Finanzmärkte verringert wird. Die Arbeit gliedert sich wie folgt. Zunächst wird in Kapitel 2 eine kurze Einführung in das deutsche Einkommensteuerrecht gegeben sowie dessen Modifikationen durch die Unternehmensteuerreform des Jahres 2008 beschrieben. Anschließend wird detailliert auf die Konzeption der Abgeltungsteuer als wesentliche Neuerung bei der Besteuerung von Kapitaleinkünften und Fokus der vorliegenden Arbeit eingegangen. Kapitel 3 gibt im Rahmen eines Literaturüberblicks einen Einblick in die Analyse von Finanzmärkten. Hierbei werden zu Beginn verschiedene Arten von Marktteilnehmern charakterisiert, bevor in Bezug auf die Eigenschaften von Finanzmärkten zwei wichtige Effizienztheorien diskutiert und schließlich zentrale Regulierungsmaßnahmen für Finanzmärkte dargestellt werden. In Kapitel 4 werden die Kernpunkte der Abgeltungsteuer in Form eines künstlichen Finanzmarktes modelliert um deren Auswirkungen auf die Effizienz und Dynamik internationaler Finanzmärkte zu analysieren. Die Ergebnisse werden anschließend in einer Sensitivitätsanalyse auf ihre Robustheit überprüft. Kapitel 5 stellt eine Erweiterung des Modells aus Kapitel 4 um die Möglichkeit zur Verrechnung von Verlusten aus Aktiengeschäften mit Gewinnen aus ebensolchen Geschäften dar und analysiert die resultierenden Stabilisierungseffekte. Kapitel 6 fasst die wesentlichen Inhalte der Arbeit zusammen und liefert im Rahmen einer kritischen Reflexion des entwickelten Finanzmarktmodells Ansatzpunkte für weiterführende Forschungsvorhaben.
2 Die Abgeltungsteuer im deutschen Steuersystem
2.1 Das deutsche Einkommensteuerrecht
Bevor die Veränderungen des deutschen Einkommensteuerrechts durch die Unter-nehmensteuerreform des Jahres 2008 sowie anschließend das Konzept der Abgeltungsteuer dargestellt werden, soll zunächst ein Überblick über die wesentlichen Grundzüge des deutschen Einkommensteuerrechts gegeben werden. Die Einkom- mensteuer ist eine Steuer auf das Einkommen natürlicher Personen, die im Rahmen
der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht alle Einkünfte des Steuerpflichtigen umfasst, unabhängig davon, ob diese im In- oder Ausland erzielt werden. 3 Das zu versteuernde Einkommen resultiert aus der Summe der Gewinn- und Überschusseinkunftsarten 4 , bereinigt um Sonderausgaben 5 , außergewöhnliche Belastungen 6 , einen eventuellen Verlustabzug 7 sowie weitere Steuerbegünstigungen 8 . Die Gewinneinkunftsarten 9 setzen sich zusammen aus Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb sowie selbständiger Arbeit. Die Überschusseinkunftsarten 10 umfassen demgegenüber Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie sonstige Einkünfte.
Da der Fokus der vorliegenden Arbeit auf den Auswirkungen der ab dem Jahr 2009 geltenden Abgeltungsteuer im Rahmen der privaten Kapitalanlage auf die internationalen Finanzmärkte liegt, soll im Weiteren nicht näher auf die einzelnen Einkunftsarten eingegangen werden. Ausschließlich die Einkünfte aus Kapitalvermögen und ihre steuerliche Behandlung bis zum Jahr 2008 sowie die ab dem Jahr 2009 eingetretenen Veränderungen werden im Folgenden detailliert erläutert.
2.2 Modifikation des Einkommensteuerrechts durch die Unternehmensteuer-reform 2008
2.2.1 Rechtslage bis 2008
Bei der Besteuerung von Kapitalerträgen bis Ende des Jahres 2008 erfolgte eine strikte Trennung zwischen Ertrags- und Vermögensebene. Während die Ertragsebene alle Erträge aus der Kapitalanlage, beispielsweise Zinsen und zinsähnliche Erträge sowie Dividenden und ähnliche Erträge umfasst, werden auf der Vermögensebene Vermögensveränderungen, beispielsweise durch die Veräußerung von Anteilen
3 Vgl. Dönges (2008), S. 15 f.
4 Vgl. Dinkelbach (2009), S. 32 f.
5 Vgl. §10 EStG a. F.
6 Vgl. §§33, 33a, 33b EStG a. F.
7 Vgl. §10d EStG a. F.
8 Vgl. §§10e bis 10i EStG a. F.
9 Vgl. §2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG a. F.
10 Vgl. §2 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG a. F.
an KapGes und anderen Anteilen an Körperschaften erfasst. 11 Für die Besteuerung von Ertrags- und Vermögensebene galt bis einschließlich des Jahres 2008 folgende Regelung: „Die Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen wird von dem Grundsatz beherrscht, dass zwischen dem Kapitalvermögen als solchem und dem Ertrag als Frucht des Kapitals zu differenzieren ist; grundsätzlich wirken sich Wertveränderungen der Kapitalanlage als solche auf die Besteuerung der erzielten Erträge im Rahmen des §20 EStG [a. F.] nicht aus (…).“ 12 Demnach waren Gewinne bei privaten Veräußerungsgeschäften 13 von Wertpapieren grundsätzlich nur dann steuerpflichtig und wurden als sonstige Einkünfte erfasst 14 , sofern die zwölf monatige Spekulationsfrist zwischen Erwerb und Verkauf des Wertpapiers unterschritten wurde. 15 Die Erträge aus der Kapitalanlage hingegen waren nach Abzug von Werbungskosten als Einkünfte aus Kapitalvermögen - unabhängig vom Grad der Beteiligung an der KapGes 16 - mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern, wobei für Dividenden das Halbeinkünfteverfahren 17 Anwendung fand. 18 Für Werbungskosten war bei Einzelveranlagung bisher ein Pauschbetrag in Höhe von 51 Euro bzw. bei Zusammenveranlagung in Höhe von 102 Euro abzugsfähig. 19 Darüber hinaus galt bei Einzelveranlagung ein Sparer-Freibetrag in Höhe von 750 Euro bzw. bei Zusammenveranlagung in Höhe von 1.500 Euro. 20
2.2.2 Rechtslage ab 2009
Durch die Unternehmensteuerreform im Jahr 2008 und die damit verbundene Einführung der Abgeltungsteuer ab dem Jahr 2009 wurde die Trennung der Ertrags- und Vermögensebene von Kapitalanlagen im Privatvermögen aufgehoben. In der Folge
11 Vgl. Ashauer-Moll/Rösch (2008), S. 18.
12 BFH-Urteil vom 13.12.2006, VIII R 62/04, BFH/NV 2007, S. 584.
13 Vgl. §23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 bis 4 EStG a. F.
14 Vgl. §§22 Nr. 2, 23 EStG a. F.
15 Vgl. Ashauer-Moll/Rösch (2008), S. 19.
16 Vgl. Dinkelbach (2009), S. 90.
17 Vgl. §3 Nr. 40d EStG a. F. i. V. m. §3c EStG a. F.
18 Vgl. Glutsch/Otte/Schult (2008), S. 60.
19 Vgl. §9a Nr. 2 EStG a. F.
20 Vgl. §20 Abs. 4 EStG a. F.
werden seit Beginn des Jahres 2009 sowohl laufende Erträge aus Kapitalanlagen 21 als auch Gewinne bei der Veräußerung von Wertpapieren 22 , unabhängig vom Zeitraum zwischen deren Erwerb und Verkauf, den Einkünften aus Kapitalvermögen zugerechnet und mit einem einheitlichen Steuersatz von 25 Prozent 23 zzgl. SolZ und ggf. KiSt besteuert 24 , soweit es sich nicht um wesentliche Beteiligungen 25 an Körperschaften handelt. Dies bedeutet eine Umqualifizierung der ehemals den sonstigen Einkünften zugerechneten Veräußerungsgewinnen aus Wertpapierverkäufen zu Einkünften aus Kapitalvermögen. 26 Nach wie vor sind aufgrund des Subsidiaritätsprinzips allerdings Kapitaleinkünfte, die Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit sowie Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zuzurechnen sind, mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. 27
Eine vertiefende Betrachtung der durch die Abgeltungsteuer bedingten Regelungen, insbesondere in Hinblick auf die Besteuerungsgrundsätze, die Behandlung von Werbungskosten, die Verrechnungsmöglichkeiten von Verlusten sowie die Systematik zur Erhebung der Abgeltungsteuer erfolgt im nachfolgenden Kapitel.
2.3 Konzeption der Abgeltungsteuer
2.3.1 Besteuerungsgrundsätze
Bei den Besteuerungsgrundsätzen ist eine Unterscheidung zu treffen in die in Kapitel 2.3.1.1 behandelte Besteuerung laufender Kapitalerträge sowie die in Kapitel 2.3.1.2 dargestellte Besteuerung von Vermögenswertänderungen.
2.3.1.1 Ertragsbesteuerung
Im Rahmen der Besteuerung laufender Kapitalerträge wird unterschieden zwischen der Besteuerung von Gewinnanteilen und sonstigen Bezügen aus KapGes sowie der Besteuerung weiterer laufender Erträge aus Kapitalanlagen.
21 Vgl. §20 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG n. F.
22 Vgl. §20 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG n. F.
23 Vgl. §32d Abs. 1 EStG n. F.
24 Vgl. Glutsch/Otte/Schult (2008), S. 64.
25 Vgl. §17 EStG n. F.
26 Vgl. Ashauer-Moll/Rösch (2008), S. 20.
27 Vgl. §20 Abs. 8 EStG n. F.
2.3.1.1.1 Besteuerung von Gewinnanteilen und sonstigen Bezügen aus KapGes 28
Als Gewinnanteile aus KapGes sind Ausschüttungen von KapGes an ihre Anteilseigner bzw. Gesellschafter zu sehen, wobei es sich hierbei im Fall privater Kapitalanlagen insbesondere um Dividenden handelt. Neben diesen Gewinnanteilen fallen auch sonstige Bezüge aus KapGes, zum Beispiel Vorabausschüttungen, Sonderdividenden, Bezugsrechte oder Sachzuwendungen sowie verdeckte Gewinnausschüttungen unter den Besteuerungstatbestand der Abgeltungsteuer. Während Gewinnanteile und sonstige Bezüge aus KapGes bei Zufluss vor dem Jahr 2009 nach dem Halbeinkünfteverfahren besteuert wurden, werden diese laufenden Erträge mit Zufluss nach dem Jahr 2008 nun mit dem Abgeltungsteuersatz in Höhe von 25 Prozent zzgl. SolZ und ggf. KiSt versteuert, auch wenn der Zeitpunkt des Erwerbs der AG- oder GmbH-Anteile noch vor dem Jahr 2009 erfolgt ist. Maßgeblich ist also nicht der Anschaffungszeitpunkt der Wertpapiere, sondern der Zeitpunkt, zu dem die laufenden Erträge dem Eigentümer der Kapitalanlage, beispielsweise dem Wertpapierinhaber oder bei Dividenden dem Anteilseigner, zufließen. 29 Mit dem Zeitpunkt des Zuflusses erhält der Empfänger der Kapitaleinkünfte die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die Einnahmen. 30 Zu beachten ist, dass im Gegensatz zur Rechtslage bis einschließlich 2008 nach der neuen Regelung nun auch Wechselkurswirkungen bei laufenden Erträgen in Fremdwährung zu berücksichtigen sind. 31 Der Wegfall des Halbeinkünfteverfahrens und die pauschale Besteuerung laufender Kapitalerträge mit dem einheitlichen Steuersatz von 25 Prozent erhöht die steuerliche Belastung für Anleger und stellt diese mit sinkendem persönlichen Steuersatz zunehmend schlechter. 32
2.3.1.1.2 Besteuerung weiterer laufender Erträge aus Kapitalanlagen Auf weitere laufende Erträge aus Kapitalanlagen soll an dieser Stelle nur kurz verwiesen werden, da sie für die im Rahmen dieser Arbeit verfolgte Problemstellung keine Relevanz aufweisen. Es handelt sich dabei konkret um Zinserträge aus be-
28 Vgl.§20 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG n. F.
29 Vgl. Ashauer-Moll/Rösch (2008), S. 24 f.
30 Vgl. Dönges (2008), S. 44.
31 Vgl. Ashauer-Moll/Rösch (2008), S. 65.
32 Vgl. Ashauer-Moll/Rösch (2008), S. 25 ff.
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Dipl.-Kfm. Univ. Johannes Krämer, 2009, Auswirkungen einer Abgeltungsteuer auf Effizienz und Dynamik internationaler Finanzmärkte, München, GRIN Verlag GmbH
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