Interventionsarmeen - Eine Gefahr für den Nichtverbreiterungsvertrag (NPT)


Hausarbeit, 2007

17 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1 Der Nichtverbreiterungsvertrag (NPT)

2 Wandel im Kriegsbild

Neue Kriege

Interventionsarmeen

Attraktivität von Kernwaffen

Schluss/ Fazit

Literaturverzeichnis:

Einleitung

Am 06. August 2007 jährte sich der erste Einsatz der Atomwaffe, die über der japanischen Stadt Hiroshima detonierte zum zweiundsechzigsten Mal. Gleich beim ersten Einsatz dieser Waffe zeigte sich, die noch nie dar gewesene Vernichtungskraft, die dann wenige Tage später auch die zweite Stadt Nagasaki zu Teil kommen ließ. Glücklicherweise wurde diese Waffe bis heute nicht nochmals militärisch eingesetzt, da im „Kalten Krieg“ die Patt-Situation (Wer zu erst schießt, stirbt als Zweiter) zwischen den Weltmächten wie die USA und der UdSSR bedingt durch das qualitative Aufrüsten, für die zweite Funktion dieser Waffe sorgte: Abschreckung! Der Vertrag über die Nichtverbreiterung von Kernwaffen von 1968 soll durch

die Verhinderung der horizontalen und vertikalen Verbreiterung von Kernwaffen die Gefahr eines nuklearen Krieges, wie sie während der Kuba-Krise fast ausgebrochen wäre, minimieren und beinhaltet außerdem die „Absicht, zum frühmöglichsten Zeitpunkt die Beendigung des nuklearen Wettrüstens herbeizuführen und auf die nukleare Abrüstung gerichtete Maßnahmen zu ergreifen“ (Schaper/Müller 1995: 48). Sie ist ein Zeichen des Friedens und der internationalen Sicherheit, denn man hatte erkannt, dass die „Atomfrage“ (Blix/ Butler/ Fischer 1994) global gelöst werden muss. „Es schien undenkbar, dass eine zerstrittene Staatenwelt in der Gegenwart der Atombombe überleben könnte“ (Blix/ Butler/ Fischer 1994:122). Dennoch war sie der Garant der bipolaren Stabilität. Ziel des NPT’s war“ unter dem Dach der bipolaren Hegemonie, die machtpolitische Struktur der Nachkriegsordnung multilateral zu legitimieren und langfristig abzusichern“ (Blix/ Butler/ Fischer 1994:129).

Mit dem Ende des Ost-West-Konflikts und dem Ende der atomaren Stabilität endeten aber die Kriege nicht. Viel mehr tauchten diese in neue Formen und Gestalten wieder auf. Während die Neuen Kriege immer billiger wurden, bildeten die westlichen Demokratien RMA –Interventionsstreitkräfte.

Die Frage, die in dieser Arbeit bearbeitet werden soll, ist, ob diese Entwicklung den NPT gefährdet und die Proliferation fördert. Dazu wird erläutert, durch welche neuen sicherheitspolitischen Aufgaben eine Transformation hin zu Interventionskräften gab und wie sich diese negativ auf den NPT auswirken können.

1 Der Nichtverbreiterungsvertrag (NPT)

In diesen Teil der Arbeit sollen die Prinzipien und die Ziele des NPT’s, die 1968 unterschrieben und 1970 in Kraft getreten ist, vorgestellt werden. Die Vertragsparteien des NPT’s werden in zwei Gruppen geteilt: Kernwaffenstaaten und Nichtkernwaffenstaaten. Die Kernwaffenstaaten sind Staaten, die vor 1965 Atomaffentests durchgeführt haben und Kernwaffen bis dahin besaßen, also die USA, Großbritannien, Frankreich, Russland (ehemals Sowjetunion) und China. Die Nichtkernwaffenstaaten sind alle anderen Vertragsparteien. Es ist kein Zufall, dass es sich bei den Kernwaffenstaaten, um die fünf ständigen Mitglieder des Weltsicherheitsrates handelt, die sich nach dem Ende des zweiten Weltkrieges auf den Konferenzen der Siegermächte als Garanten der Nachkriegsordnung hervortraten und sich in den „Fünfer Club“ inthronisierten (Blix/ Butler/ Fischer 1994: 129).

Die Kernwaffenstaaten verpflichten sich keine Kernwaffen und andere Kernsprengkörper oder die Verfügungsgewalt darüber an niemanden direkt oder indirekt weiterzugeben. Sie sollen Aktivitäten, die Nichtkernwaffenstaaten ermutigen, unterstützen oder veranlassen Kernwaffen zu bauen, unterlassen. Kernwaffenstaaten sind verpflichtet Sicherungsmaßnahmen anzunehmen, die Kernenergie von der friedlichen Nutzung abzweigt und für Kernwaffen oder andere Kernsprengkörper verwendet wird. Die Prinzipien des NPT’s sind laut Katja Frank (aus Schaper/Müller 1995):

- Universalität,
- Nonproliferation,
- Nukleare Abrüstung,
- Nuklearwaffenfreie Zonen,
- Sicherheitsgarantien,
- Sicherungsmaßnahmen und
- Friedliche Nutzung von Kernenergie.

Die Universalität beinhaltet, die freie Beitrittsmöglichkeit eines Staates in den NPT, vor allem diejenigen, die Nuklearanlagen ohne Sicherungsmaßnahmen betreiben. Dringenden Vorrang hat die universelle Unterstützung des Vertrages über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (Schaper/Müller 1995). Da die Weiterverbreiterung von Nuklearwaffen die Gefahr eines Atomkrieges ernsthaft erhöht, spielt der NPT eine entscheidende Rolle bei der Verhinderung der Weiterverbreitung von Kernwaffen (Nonproliferation). Ohne die friedliche Nutzung der Kernenergie durch die Vertragsstaaten zu behindern, „sollte aber jede Anstrengung unternommen werden, […] um die Weiterverbreiterung von Nuklearwaffen und anderen atomaren Sprengkörpern zu verhindern“ (Schaper/ Müller 1995: 52). Laut dem NPT erleichtert die nukleare Abrüstung den Abbau von internationalen Spannungen. Deshalb sollen Zusagen, die im NPT in Hinblick auf die nukleare Abrüstungen zielen, „mit Entschlossenheit durchgeführt werden“ (Schaper/Müller 1995: 52). Die Verpflichtung aus Artikel 6 des NPT’s soll von den Kernwaffenstaaten bekräftigt werden: „Verhandlungen im guten Glauben über die effektive Maßnahmen zur nuklearen Abrüstung anzustreben“ (Schaper/Müller 1995: 52). Der erste amerikanisch-sowjetische Entwurf des NPT’s beinhaltete kein Wort über eine Abrüstung. Aber auf Grund des großen Druckes der Nichtkernwaffenstaaten und sogar der Verbündeten der Supermächte wurde nach harten Verhandlungen die Bemühensverpflichtung Artikel 6 festgeschrieben.

2 Wandel im Kriegsbild.

In diesem Teil der Arbeit geht es um den Wandel im Kriegsbild. Wie Münkler folgerichtig feststellt, hat der Krieg seine Erscheinungsform seit 1945 verändert. „Der Staatenkrieg, ausgetragen nach den Normen und Regeln des europäischen Völkerrechts, ist selten geworden; an seine Stelle ist zeitweilig der – in der Regel als Partisanenkrieg geführte antikolonialistische Befreiungskrieg getreten, der nicht zwischen sich prinzipiell als gleichberechtigt anerkennenden Staaten, sondern zwischen Rebellen und Regierung bzw. Kolonial- oder Schutzmacht ausgetragen wird“ (Münkler 1992: 37). In diesen Befreiungskriegen wurde die Intensität der Feindschaft durch drei Faktoren erhöhend beeinflusst (Münkler 1992):

- Rassistische Verachtung der Aufständischen (in antikolonialistischen Kriegen),
- Der Beginn des Aufstandes als Bürgerkrieg und
- Die Austragung als Partisanenkrieg.

Die völkerrechtlichen Konventionen wurden in diesen Befreiungskriegen von europäischen Kolonialmächten wenig beachtet, da man die kolonisierten Völker nicht als „Zivilisiert“, sondern als „Wilde“ an sieht gegen die „alle Mittel erlaubt“ (Münkler 1992: 38) sind. Der Fakt, dass diese Kriege staats- und völkerrechtlich als Bürgerkriege anfingen und bei Erfolg der Aufständischen als Staatenkrieg endeten, hatte die Folge, dass der im Bürgerkrieg gefangen genommene Aufständische nicht als iustus hostis (gerechter Feind) anerkannt wird und somit nicht dem Schutz der Haager Landkriegsordnung und der Genfer Konvention unterliegt. Die Guerillataktik im Partisanenkrieg drückt das Verschwinden einer Unterscheidung von Kombattanten und Nonkombattanten aus, welches auch die Trennung zwischen Front und Hinterland unmöglich macht. Dadurch wird das Kampfgeschehen in diesem Krieg potenziell, „d. h. als Bedrohung, permanent und ubiquitär [allgegenwärtig]“ (Münkler 1992: 40). Der reguläre Soldat (Kombattant) ist dieser Form des Kämpfens unter Anerkennung der kriegsrechtlichen Konventionen nicht gewachsen und seine Kampfweise verändert sich folglich, hin, zum des Partisanen. Nicht selten entsteht daraus ein Vergeltungskrieg gegen Partisanen und Zivilsten und „ in beiden Fällen wird der politisch-militärischer Gegner zum persönlichen Feind[. D]ies ist ein durchgängiges Signum des Partisanenkrieges“ (Münkler 1992).

[...]

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Details

Titel
Interventionsarmeen - Eine Gefahr für den Nichtverbreiterungsvertrag (NPT)
Hochschule
Universität Potsdam  (Institut für Politikwissenschaft)
Veranstaltung
Zur Soziologie militärischer Interventionen
Note
1,7
Autor
Jahr
2007
Seiten
17
Katalognummer
V132813
ISBN (eBook)
9783640395835
ISBN (Buch)
9783640396290
Dateigröße
481 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Revolution in Military Affairs, Wandel im Kriegsbild, Regimetheorie, NPT, Atomwaffen, Atombombe, Neue Kriege, Kindersoldaten
Arbeit zitieren
Zaya Davaadorj (Autor:in), 2007, Interventionsarmeen - Eine Gefahr für den Nichtverbreiterungsvertrag (NPT), München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/132813

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