Inhaltsverzeichnis
Vorwort 7
1. Einleitung 8
1.1 Zielsetzung 8
2. Grundlagen zur Männergewalt, Gewaltbegriff und Gewaltformen 10
2.1 Unterscheidung Gewalt und Aggression 12
2.2 Der Mann im gesellschaftlichen Kontext 14
2.2.1 Erziehung von Männern 15
2.2.2 Vorbilder / Leitbilder 17
2.2.2.1 Wie das Gehirn lernt 18
2.2.3 Männerfreundschaften 19
2.3 Gewaltkreislauf 20
2.4 Dunkel-, Grau- und Hellfeld 21
2.5 Kosten Häuslicher Gewalt in Österreich 21
3. Ort der Tatausführung und Zeitpunkt der Gewalttat 22
3.1 Ort der Tatausführung bei allen Gewaltausübenden 22
3.1.1 Ort der Tatausführung bei Tätern bis 20 Jahren 23
3.2 Anzahl Gewalttaten pro Monat 23
3.3 Anzahl Gewalttaten pro Wochentag 24
3.4 Anzahl Gewalttaten pro Tageszeit 24
4. Angaben zur Straftat 26
4.1 Einmalige oder mehrfache Gewaltausführung 26
4.2 Art der Gewaltausführung 26
4.3 Wer ist Opfer 27
4.3.1 Wer ist Opfer bei Gewaltausübenden bis 20 Jahren 28
4.4 Verletzung des Opfers 28
5. Typologien der Gewaltausübenden (objektive Merkmale) 29
5.1 Altersstruktur 29
5.2 Berufliche Tätigkeit / Beschäftigung 29
5.3 Höchste Ausbildung 30
5.4 Gesundheitszustand / Suchtmittelkonsum 31
5.5 Wohnform mit dem Opfer 31
5.5.1 Zivilstand des Gewaltausübenden 32
5.6 Anzahl Kinder 32
5.7 Freizeitbeschäftigung 33
5.8 Nationalität 34
5.9 Gründe für die Selbstmeldung bei der Beratungsstelle 34
5.10 Gründe für die Zuweisung zu einer Beratungsstelle 35
5.11 Vorbestraft 35
6. Typologie des Gewaltausübenden (subjektive Merkmale) 37
6.1 Entschuldigungsgründe für die Tat 37
6.2 Gefühle des Gewaltausübenden zu Beginn des Beratungsprozesses 37
6.3 Gefühle des Gewaltausübenden während des Beratungsprozesses 38
6.4 Trauerprozess des Gewaltausübenden 39
6.5 Scham des Gewaltausübenden 39
6.6 Tateinsicht des Gewaltausübenden 40
6.7 Werte/Normen des Gewaltausübenden 40
6.8 Rückfälle während des Beratungsprozesses 41
6.8.1 Rückfälle nach Erstberatung 41
6.8.2 Rückfälle nach längerfristiger Beratung 41
6.9 Freundschaften des Gewaltausübenden 42
6.10 Angaben zur Vaterperson des Gewaltausübenden 42
6.10.1 Verhältnis zum Vater gemäss Aussagen des Gewaltausübenden 42
6.10.2 Freizeitbeschäftigung mit dem Vater 43
6.10.3 Nationalität des Vaters 44
6.11 Veränderungen während des Beratungsprozesses 44
7. Erkenntnisse 46
7.1 Erkenntnisse aus dem Ort der Tatausführung und dem Zeitpunkt
der Gewalttat 46
7.2 Erkenntnisse aus den Typologien der Gewaltausübenden (objektiv) 46
7.3 Erkenntnisse aus der Typologie des Gewaltausübenden (subjektiv) 47
8. Forderungen 49
9. Zielerreichung 50
Dank 52
Literaturverzeichnis 53
Ehrenw örtliche Erklärung 55
Befragungsbogen 56
Befragte Institutionen in der Deutschschweiz 60
Vorwort
Im Laufe meiner verschiedensten beruflichen Tätigkeiten und meiner Ausbildung zum Gewaltberater/Gewaltpädagogen wurde mir bewusst, wie oft Männer Gewalt ausüben. Meistens handelte es sich um liebevolle und verantwortungsvolle Männer, die in bestimmten Situationen regelrecht explodierten und Gewalt anwendeten oder anwenden, um anschliessend dies zu bedauern und sich dafür zu schämen. In meiner mehrjährigen Tätigkeit habe ich festgestellt, dass diese Männer oft angeben, selber keine Erklärung für ihr gewalttätiges Verhalten zu haben. Sie fühlen sich nach der Tat alleine gelassen und hilflos. Es handelte sich um Männer verschiedenster Berufsgruppen, Altersklassen, Nationalitäten und Bildungsstände.
• Aber warum schlägt z. B. ein Polizist, ein Vollzugsorgan von Recht und Gesetz, seine Ehefrau?
• Warum schlägt ein hochgebildeter Mathematikprofessor seine Kinder? • Warum prügelt sich der Bauarbeiter aus Süditalien jedes Wochenende in seinem Stammlokal?
Es scheint auf den ersten Blick keine Typologien gewalttätiger Männer zu geben. Entsprechend äussern sich auch Joachim Lempert und Burkhard Oelemannn, die Entwickler der Gewaltberatung nach Hamburger Modell®, in ihren Publikationen. Dennoch glaube ich aufgrund meiner Berufserfahrung und der Arbeit mit Gewaltausübenden Gründe für die Ausübung von Gewalt zu erkennen. Aber welche?
In meiner Arbeit möchte ich der Frage nachgehen, wo und wann es meistens zu Gewalttaten kommt. Ebenfalls interessiert mich, wie die Straftaten ausgeführt wurden und wer Opfer der Straftaten ist. Zusätzlich möchte ich klären, ob es objektive oder subjektive Typologien gewalttätiger Männer gibt. Ich selber bin überzeugt, dass die Ursache der Gewalttatausübung in der fehlenden Wahrnehmung und der Verdrängung von sogenannten nicht männlichen Gefühlen zu finden ist. Dies wiederum hängt mit dem Männerbild und der männlichen Sozialisation zusammen.
Ich habe diese Arbeit bewusst in männlicher Form geschrieben, da es in der Arbeit um männliche Gewalttäter geht.
7
1. Einleitung
Gemäss den jährlichen Kriminalstatistiken werden zitka 83,5% aller Gewaltstraftaten durch Männer verübt (Bundesamt für Statistik, Kriminalität/Strafrecht, Opfer von Straftaten, Opferhilfe, Überblick 2004).
Dabei wurde die Gewalt im Dunkelfeld, welche ich im Kapitel 2.3 erklären möchte, nicht berücksichtigt.
Es zeigt sich aber auch, dass immer mehr Frauen zuschlagen. Auf diese Tatsache möchte ich in meiner Arbeit jedoch nicht eingehen.
Nach den Erläuterungen zu den Grundlagen der Männergewalt, der Klärung des Gewaltbegriffes, der Gewaltformen und der Hell-, Grau- und Dunkelfelder möchte ich der Frage des Ortes und des Zeitpunkts der Gewaltausübung nachgehen.
In einem weiteren Schritt möchte ich die Anzahl der Art der Gewalttaten, der Frage nach den Opfern und der Verletzungen des Opfers nachgehen.
Anschliessend möchte ich die Frage klären, ob es objektive Merkmale (z. B. Beruf, Ausbildung, Nationalität, Wohnform) und subjektive Merkmale (z. B. Gefühlswahrnehmung, gesellschaftliches Männerbild) für männliche Gewalttäter in der Deutschschweiz gibt. Gibt es Gemeinsamkeiten, welche Gewalttäter in der genannten Region auszeichnen?
Aufgrund dieser Fragestellung und der erhofften Erkenntnisse lassen sich Massnahmen und Beratungsabläufe ableiten, um effektiv und wirksam gegen Männergewalt vorzugehen und den Gewaltausübenden die notwendige Unterstützung anzubieten.
Um den Beratungsprozess nicht zu behindern, aufgrund der vorhandenen Zeitressourcen und um präzise Angaben zu erhalten, wurde der Fragebogen durch die Berater der ausgewählten Fachstellen in der Deutschschweiz ausgefüllt. Kritische Stimmen können behaupten, dass die Auswahl der ausgefüllten Fragebogen durch die verschiedenen Berater der Fachstellen subjektiv geschehen ist und keine genauen Auswertungen zulässt. Aber genau der Umstand, dass die verschiedensten Beratungsstellen in der Deutschschweiz (Erstberatung bei Häuslicher Gewalt, Bewährungshilfen, Trainingsprogramm des Justizvollzugs Zürich, Fachstellen gegen Gewalt) sich zu den verschiedenen Fragen äusserten, ergibt für mich in der Auswertung klare Tendenzen, die angeschaut und bearbeitet werden müssen. Natürlich ist es so, dass aus der Vielzahl der Auswertungen, eine Zusammenfassung gemacht werden musste. Dennoch können daraus Tendenzen abgeleitet werden.
1.1 Zielsetzung
In dieser Arbeit möchte ich, wie bereits erwähnt, der Frage nachgehen, zu welchem Zeitpunkt und an welchem Ort gewalttätige Männer ihre Tat ausführen. Aus diesen Erkenntnissen lassen sich Beratungsinhalte und allenfalls Präventionsmassnahmen ableiten.
Ich möchte ebenfalls prüfen, ob sich Gewalttäter bereits nach der ersten Tat bei einer Beratungsstelle melden. Zusätzlich interessiert mich die Frage nach dem Opfer (wer), der Verletzung des Opfers und der Art der Tatausführung.
Weiter möchte ich mit der empirischen Umfrage klären, ob es objektive oder subjektive Merkmale oder Gemeinsamkeiten von gewaltausübenden Männern in der Deutschschweiz gibt. Aus den Erkenntnissen lassen sich wiederum Beratungsmöglichkeiten und Inhalte sowie Forderungen an die entscheidenden Behörden ableiten.
Als weiteres Ziel möchte ich prüfen, in welchem Ausmass es bei längerfristiger Beratung zu erneuten Gewaltübergriffen durch die gewalttätigen Männer kommt.
8
2. Grundlagen zur Männergewalt, Gewaltbegriff und
Gewaltformen
In meiner Arbeit gehe ich vom nachfolgenden Gewaltbegriff des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Mann und Frau aus:
Gewalt ist immer ein Handlungsbegriff. Ihr liegt, wie auch immer, bewusste Willensentscheidung zum Handeln zu Grunde. Die Gewalt ist deshalb durch den Ausübenden selber zu verant-worten und folglich auch zu beenden! Die einzige Ausnahme bilden hier Krankheitsbilder (z. B. Psychosen). Solche Krankheitsbilder müssen medizinisch (Einnahme von Medikamenten) behandelt werden.
Gewaltformen können einzeln oder in verschiedenen Kombinationen vorkommen. Ebenfalls kann jede der folgenden Gewaltformen auch Spätfolgen nach sich ziehen, welche kaum mehr vom Gesetzgeber sanktioniert werden.
10
Beispiel: Sexualisierte Gewalt (z. B. Notzucht)
Auf die Spätfolgen der Gewalt bei Opfern möchte ich jedoch in dieser Arbeit nicht eingehen.
In den folgenden Ausführungen möchte ich mich mit den verschiedenen Gewaltformen, welche gesetzlich sanktioniert werden, befassen. Sexualisierte Gewalt
Sexuelle Handlungen, welche unter Einsatz von Drohungen oder Gewalt aufgezwungen werden, gelten als sexualisierte Gewalt. Nachfolgende Straftatbestände können unter sexualisierte Gewalt fallen:
• Art. 187 StGB, Sexuelle Handlungen mit Kindern • Art. 190 StGB, Vergewaltigung • Art. 191 StGB, Schändung • Art. 213 StGB, Inzest • usw.
Diese Aufzählung ist nicht abschliessend!
So bemerkt Gebert (2006, S. 11) sinngemäss, dass besonders erschreckend ist, dass mehr als die Hälfte der Straftaten (inkl. Notzucht) von nahen Verwandten oder Bekannten ausgeht. Die Dynamik bei sexueller Gewalt ist oft verbunden mit massiver Manipulation des Opfers durch den Täter, der Frau und Kind erniedrigt, demütigt und missbraucht. Die Dynamik ist dieselbe wie bei einer Gewalttat. Es geht dabei meistens nicht um die Sexualität, sondern um das Ausüben von Gewalt und die Erniedrigung des Opfers. Männlichkeit definiert sich, wenn auch zunehmend verhüllt, durch sexuelle Potenz. Sexualisierte Gewalt hat aber nichts mit Lust oder Erotik zu tun, sonst könnte der Täter ja in ein Bordell gehen. Sexualität wird von Männern funktional statt emotional erlebt. Sexualität wird nicht gelebt, sondern gemacht. Zu dieser Ansicht tragen auch die Medien und besonders die Pornoindustrie bei. Deshalb kann ein Mann Sex auch für andere Zwecke instrumentalisieren - zum Beispiel für Gewalt.
Sexuelle Gewalt kann auch mit der hegemonialen Männlichkeit in einem sozialen System zusammenhängen. Der Mann beherrscht und verfügt über die Frau nach seinem Willen (siehe 2.2.1, S. 20, Lübbert).
11
Physische Gewalt
Bei der physischen Gewalt handelt es sich um die Delikte gegen Leib und Leben (Art. 111 bis Art. 117 StGB), Formen der Körperverletzungen (Art. 122 bis Art. 126 StGB) und allenfalls um die Delikte Gefährdung des Lebens- und der Gesundheit (Art. 127 StGB), Unterlassung der Nothilfe (Art. 128 StGB) und weitere Delikte gegen Freiheit und Integrität eines Menschen, welche je nach Situation zur Anwendung kommen können (Gebert, 2006, S. 11.). Beispiele dafür sind:
• mit einem Messer zustossen • mit einer Faustfeuerwaffe schiessen • mit den Händen oder Fäusten zuschlagen • mit einem Gegenstand schlagen oder versuchen zu schlagen • einen Gegenstand nachwerfen • ohrfeigen • Haare reissen • beissen, würgen • usw.
Diese Aufzählung ist nicht abschliessend!
Psychische Gewalt
Ausschliesslich psychische Gewalt kennt das StGB (Schweizerisches Strafgesetzbuch) nicht. Drohungen (Art. 180 StGB), Nötigungen (Art. 181 StGB), der Straftatbestand der Entziehung von Unmündigen (Art. 220 StGB), die Vernachlässigung von Unterhaltspflichten (Art. 217 StGB) und Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht (Art. 219 StGB) können der psychischen Gewalt zugeordnet werden. Weiter dürften die Delikte gegen die Ehre und den Geheim- und Privatbereich der genannten Strafform entsprechen.
Auch Formen der ökonomischen Gewalt (z. B. Verdienst beschlagnahmen, Arztbesuch verweigern, Entziehung von Lebensgrundlagen) fallen unter psychische Gewalt. Es sind entsprechende zusätzliche Gesetzesvorschriften im Zivilgesetzbuch (Art. 302 bis 311 ZGB und Art. 274 ZGB) zu finden. Die Sanktionen müssen auf zivilrechtlicher Ebene, allenfalls durch die zuständige Vormundschaftsbehörde, durchgesetzt werden.
Die psychische Gewalt kann folgende Handlungen umfassen:
• einen Nachteil androhen • Gegenstände zerschlagen oder androhe dies zu tun • jemanden beim Verlassen des Hauses hindern • jemanden zwingen, etwas zu tun oder zu unterlassen • Stalking (dauerndes Belästigen) Diese Aufzählung ist nicht abschliessend!
Auf weitere Gewaltformen (strukturelle Gewalt, Staatsgewalt usw.) möchte ich nicht eingehen.
2.1 Unterscheidung Gewalt und Aggression
Bei der Unterscheidung von Gewalt und Aggression beziehe ich mich auf die Theorien von Joachim Lempert und Burkhard Oelemann.
Die Vermischung von Gewalt und Aggression in der Gesellschaft, und hier trägt die Presse das Entsprechende bei, ist fatal. Oft sind Gewalttäter nicht in der Lage, aggressiv zu sein. Sie könne nicht deutlich und klar ihre Grenzen aufzeigen und erkennen, können nicht deutlich
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ihre Bedürfnisse und Wünsche aussprechen, sondern «schlucken» ihre Gefühle und Verletzungen herunter, bis sie «explodieren». Aggressiv sein bedeutet Grenzen zu setzen, an etwas heranzugehen, etwas zu ändern. Aggressiv sein hat auch einen Selbstoffenbarungsanteil, d. h. sich mitzuteilen, seine Grenzen zu zeigen.
Nach dem Kommunikationsmodell von Schulz von Thun wird der Unterschied von Aggression und Gewalt deutlich (Ehrat, 2005, S. 14).
Es unterscheidet vier Ebenen. Aus der Perspektive des aggressiven Mannes kann dieser die vier Ebenen der Kommunikation ausdrücken. Er ist fähig Appell, Beziehungs- und Inhaltsaussagen sowie eine Selbstoffenbarung zu machen. Der gewalttätige Mann kann oft seine Bedürfnisse und Grenzen nicht äussern. Er macht durch seine Gewalttat nur die Beziehungsaussage «Ich verletzte dich»! (Vergleiche die nachfolgende Tabelle und Aussagen nach Ehrat, 2005, S. 14.)
Joachim Lempert und Burkhard Oelemann präzisieren die Gewalttat und machen im Weiteren folgende Unterscheidungen:
Bei der Gewalttat ...
• fehlt die Selbstoffenbarung, der Appell und der Inhalt! • Übrig bleibt die angedrohte oder tätliche Beziehungsaussage: Ich verletze dich!
Als geschichtliche Exkursion und zur Untermauerung dieser These möchte ich die Völker der Maori, der neuseeländischen Ureinwohner, erwähnen. Wenn diese befürchteten, von einem anderen Stamm angegriffen zu werden, zelebrierten sie einen furchterregenden Kriegstanz, den Haka. Er diente der Einschüchterung des Gegners und wurde von dramatisch vorgebrachtem Sprechgesang der Krieger begleitet. Ebenfalls bemalten sich die Krieger furchterregend. Dieses aggressive Verhalten zielte darauf ab, dem Angreifer Stärke, Entschlossenheit und Kampfbereitschaft zu demonstrieren. Stammeskämpfe blieben dadurch oft aus und der Angreifer zog, ohne dass es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen kam, wieder ab.
In der Neuzeit zelebriert auch die neuseeländische Ruggby-Nationalmannschaft vor jedem Spiel einen Haka, um den Gegner einzuschüchtern. 1
1 Videos über Hakas sind auf YouTube anzuschauen. Weitere Informationen sind auch in Wikipedia zu finden.
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2.2 Der Mann im gesellschaftlichen Kontext
Das Männerbild in unserer Gesellschaft kann Männer krank machen. Ein Mann muss stark sein und beschützen können! Er muss immer Herr der Lage sein, aktiv handeln und stark auftreten. Es entspricht dem Männerbild, auch gewalttätig zu sein. Entsprechende Vorbilder sind bereits in der frühsten Jugend vorhanden. Dennoch wird er für die Ausübung der Gewalt verurteilt, was für viele Männer zu einem grossen Konflikt führen kann (Gebert, 2006, S.13). Dem Jungen werden also bereits in frühster Jugend Rollenbilder (gesellschaftlich) auferlegt und/oder er erlernt durch Leitbilder ein Verhalten. Glücklicherweise findet in unserer Gesellschaft ein Umdenken statt. Bedenklich stimmt mich in diesem Zusammenhang, dass Männer häufiger krank sind als Frauen, weniger lange leben, 3- bis 4-mal mehr Suizid begehen, etwa 70% aller Obdachlosen stellen und überdurchschnittlich mehr von Suchtmitteln abhängig sind (speziell Alkohol und illegale Drogen). Ebenfalls treten bei Jungen bis zu achtmal häufiger psychische und psychosomatische Störungen auf und doppelt so viele Jungen wie Mädchen befinden sich in Erziehungsberatungsstellen oder Heimen (Lempert, Aussagen anlässlich Weiterbildung in Stellshagen, am 13.02.2006).
Werden Männer durch die auferlegten Rollen der Gesellschaft und die Ansprüche, die sie sich selber auferlegen, überfordert?
Lempert/Oelemann erwähnen (1998, S. 30), dass Gewalt eigentlich ein Männerthema ist, sowohl von Opfer- als auch von Täterseite, da sie aber faktisch nicht von Männern, sondern einzig von Frauen als Opfer zum Thema gemacht wird.
Zwei Drittel aller körperlichen Gewalttaten richten sich gegen das eigene Geschlecht; bei Körperverletzungsdelikten sind 65% der Opfer Männer (gemäss Lempert anlässlich der Ausbildung zum Gewaltberater/Gewaltpädagogen). Die Gesellschaft respektiert Bedrohungsgefühle bei Frauen, jedoch bei Männern aber kaum. Aufkommende (Bedrohungs-)Gefühle müssen durch den Mann wieder verdrängt werden, was erneut eine Überforderung und Selbstverleugnung darstellt.
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Arbeit zitieren:
MAS Markus Gebert, 2009, Gewalt - tätig(e) Männer in der Deutschschweiz, München, GRIN Verlag GmbH
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