Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis I
Abbildungsverzeichnis II
Abk ürzungsverzeichnis III
1. Einleitung 1
2. Unabhängigkeit als Berufsgrundsatz des Wirtschaftsprüfers 1
2.1. Begrisdenition 2
2.2. Begründung der Picht zur Unabhängigkeit im Rahmen der Bildung
eines Prüfungsurteils 3
2.3. Einussfaktoren auf die Unabhängigkeit 4
3. Regelungen zur Unabhängigkeit in Deutschland 4
3.1. Wirtschaftsprüferordnung 5
3.2. Berufssatzung der Wirtschaftsprüfer 5
3.3. Handelsgesetzbuch 6
3.4. Deutscher Corporate Governance Kodex 9
4. Unabhängigkeit im Rahmen der Wirtschaftskrise 10
4.1. Auslöser der Diskussion 10
4.2. Mögliche Gründe einer fehlenden Unabhängigkeit 11
4.3. Maÿnahmen zur Stärkung der Unabhängigkeit 13
5. Fazit 15
Anhang 16
Verzeichnis der Gesetze und Verordnungen 19
Literaturverzeichnis 20
I
Abbildungsverzeichnis
1. Aufspaltung in innere und äuÿere Unabhängigkeit. . . . . . . . . . . . 16 2. Einussfaktoren auf die Abgabe eines vertrauenswürdigen Prüfungsurteils. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 3. Mögliche Risiken mit Einuss auf die Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 4. Regelungen zur Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers in Deutschland. 18 5. Gefahren für die Unabhängigkeit und mögliche Maÿnahmen zur Stärkung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
II
Abkürzungsverzeichnis
Abs. Absatz AktG Aktiengesetz
BilMoG Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz BS Berufsatzung der Wirtschaftsprüfer bzw. beziehungsweise
DCGK Deutscher Corporate Governance Kodex d. h. das heiÿt DPR Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung
HGB Handelsgesetzbuch HRE Hypo Real Estate Hrsg. Herausgeber
IFAC International Federation of Accountants
Nr. Nummer
PWC PricewaterhouseCoopers
Rn. Randnummer
S. Satz sog. sogenannt
u. a. unter anderem
v. vom Vgl. Vergleiche
WPK Wirtschaftsprüferkammer
WPO Wirtschaftsprüferordnung
z. B. zum Beispiel
III
1. Einleitung
In der aktuellen Wirtschafts- und Finanzkrise werden immer neue Hiobsbotschaften über Finanzierungslücken, notwendige Abschreibungen und Widersprüche in den 1 Der neutrale Beobachter wundert
Bilanzen von Unternehmen und Banken bekannt.
sich dabei, wie es zu solchen gravierenden Verfehlungen kommen konnte und stellt sich die Frage nach dem oder den Schuldigen. 2 Dieser ist nach allge-
Ein Erklärungsansatz ist die Arbeit des Wirtschaftsprüfers. 3 da
meiner Ansicht für die Vermeidung der erwähnten Entwicklungen zuständig, er überwacht, dass in den Bilanzen alle Geschäftsvorfälle vollständig abgebildet und 4 Er ist der
die Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage korrekt wiedergegeben werden.
öentliche Garant für eine normgerechte Rechnungslegung. doch nur in wenigen Fällen auch oensichtliches Versagen des Prüfers Vielzahl von Gründen: Eventuell hat der Abschlussprüfer nicht mit ausreichender Sorgfalt geprüft, das Ausmaÿ der Fehler selbst nicht erkannt oder Tatsachen auf-grund persönlicher Verechtungen zum Auftraggeber verschleiert. Der letzte Punkt prangert die oftmals fehlende Unabhängigkeit des Prüfers zum Mandanten, einem
7
an.
der entscheidenden Berufsgrundsätze und Eckpfeiler der Wirtschaftsprüfung, Die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und Auswirkungen auf diese durch die Wirtschaftskrise sind Thema dieser Arbeit. Kapital 2 befasst sich dazu mit einer allgemeinen Denition von Unabhängigkeit. In Kapitel 3 werden die verschiedenen Regelungen zur Sicherung der Unabhängigkeit in Deutschland dargestellt. Darauf aufbauend geht Kapitel 4 näher auf unabhängigkeitsgefährdende Faktoren und denkbare Gegenmaÿnahmen ein.
2. Unabhängigkeit als Berufsgrundsatz des
Wirtschaftsprüfers
Die Unabhängigkeit des Prüfers ist eine wichtige Säule der Wirtschaftsprüfung. Um ihre Bedeutung aufzuzeigen, erfolgt in diesem Abschnitt zunächst eine Abgrenzung des Begris, bevor näher auf den Einuss der Unabhängigkeit bei der Abgabe eines 1 Vgl. z. B. BALZLI et al. (2008).
2 Nach 319 Abs. 1 HGB ist der Abschlussprüfer ein Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die über eine wirksame Bescheinigung über die Teilnahme an der Qualitätskontrolle nach 57 WPO verfügen. Auÿerdem zählen Personen dazu, mit denen der Wirtschaftsprüfer seinen Beruf gemeinsam ausübt oder die er bei der Prüfung einsetzt. Vgl. MÜLLER (2006, S. 59); ZIMMERMANN (2008, S. 7). Im weiteren Verlauf werden die Begrie Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Abschlussprüfer als Synonyme verwendet. 3 Vgl. JUNGBLUTH (2008); PETERSDORFF (2007). 4 Vgl. dazu die Vorschriften in 317 HGB. 5 Vgl. FRINGS (2006, S. 823). 6 Vgl. JUNGBLUTH (2008); STOCK/KÖHLER (2008). 7 Vgl. GRÜNBERGER (2004, S. 151).
1
vertrauenswürdigen Prüfungsurteils eingegangen wird. Als Überleitung zum nächsten Abschnitt werden anschlieÿend mögliche Risiken einer Gefährdung der Unabhängigkeit beschrieben.
2.1. Begrisdenition
Für den Begri der Unabhängigkeit nden sich in der Literatur verschiedene, wenn auch ähnliche, Denitionen. Die nach ZIMMERMANN (2008, S. 13) wohl bekannteste stammt von DEANGELO (1981, S. 186). Dieser bezeichnet die Unabhängigkeit als die bedingte Wahrscheinlichkeit, dass der Abschlussprüfer einen entdeckten Verstoÿ in der Rechnungslegung oenlegt. STEFANI (2002, S. 10) bescheinigt dem Prüfer Unabhängigkeit, wenn er durch nichts daran gehindert ist, ein ausschlieÿlich sachgerechtes Urteil frei und vollständig abzugeben. Unabhängigkeit bezieht sich somit vorrangig auf die Entscheidungs- und Handlungsfreiheit und stellt eine persönliche Eigenschaft des Prüfers dar. 8 Bei NIEHUES (2007, S. 1374) beinhaltet die Unabhängigkeit, dass der Prüfer seine Leistungen ohne Einuss sachfremder Erwägungen und ohne Rücksicht auf eigene oder fremde Interessen erbringt. Charakteristisch für die Unabhängigkeit ist die Tatsache, dass sie nur ein gedankliches Konstrukt und damit keine unmittelbar erkennbare und messbare Kategorie darstellt. 9 Es liegen also keine Kriterien zur Abgrenzung vor, d. h. eine Entscheidung ist jeweils nur fallweise möglich. 10 Unabhängigkeit ist somit lediglich die Vertrauenseigenschaft eines Gutes. 11
Die Unabhängigkeit selbst lässt sich, wie Abbildung 1 im Anhang zeigt, in innere und äuÿere Unabhängigkeit 12 oder absolute und relative Unabhängigkeit 13 aufspalten. Die innere Unabhängigkeit steht für die Unbefangenheit des Wirtschaftsprüfers,
dessen innerer Einstellung, ohne geistige Bindung zum Prüfobjekt unvoreingenommen tätig zu werden. 14 Er ist dabei im Moment der Prüfung tatsächlich unabhängig vom zu prüfenden Unternehmen. 15 Im Unterschied dazu bezieht sich die äuÿere Unabhängigkeit auf das Besorgnis der Befangenheit. MARTEN/QUICK/RUHNKE
(2007, S. 156) bezeichnen diesen Teil der Unabhängigkeit als Freisein von rechtlichen, wirtschaftlichen und faktischen Einwirkungsmöglichkeiten durch das Prüfunternehmen oder Dritte. Das Besorgnis der Befangenheit tritt auf, wenn ein rationaler Dritter Misstrauen gegen die Unabhängigkeit des Prüfers hegt, welches aus einem
8 Vgl. STEFANI (2002, S. 10); MÜLLER (2006, S. 23).
9 Vgl. BALLWIESER (2001, S. 101); MÜLLER (2006, S. 24).
10 Vgl. MÜLLER (2006, S. 24).
11 Vgl. BALLWIESER (2001, S. 101).
12 Vgl. MARTEN/QUICK/RUHNKE (2006, S. 798); MÜLLER (2006, S. 23); MARTEN/QUICK/ RUHNKE (2007, S. 156); ZIMMERMANN (2008, S. 14).
13 Vgl. VOLKHAUSEN (2006, S. 23).
14 Vgl. MARTEN/QUICK/RUHNKE (2007, S. 156); ZIMMERMANN (2008, S. 1, 14/15).
15 Vgl. STEFANI (2002, S. 10).
2
sachlichen Grund herrührt. Bestehen Anzeichen für eine Befangenheit des Prüfers, muss dieser seine Tätigkeit einstellen. 16 VOLKHAUSEN (2006, S. 23) betont, dass
dabei nicht eine tatsächliche Befangenheit, sondern bereits die Besorgnis dazu entscheidend ist. Für den Verdacht kommt es dabei auf die Sicht eines vernünftig und objektiv denkenden sowie auÿenstehenden Dritten an. 17 Die Realitätsvorstellung des Urteilsempfängers und die Wirkung auf ihn ist ausschlaggebend. 18
Die beiden Teile der Unabhängigkeit stehen in einem Zusammenhang: Die äuÿere Unabhängigkeit ist Voraussetzung einer inneren Unabhängigkeit. Im Gegensatz dazu muss bei äuÿerer Unabhängigkeit jedoch keine innere Unabhängigkeit gegeben sein. 19
Ergänzend kann hierzu angemerkt werden, dass im internationalen Umfeld, z. B. bei der International Federation of Accountants (IFAC), eine Unterscheidung zwischen independence in fact/mind und independence in appearence erfolgt. Diese Vorgehensweise ähnelt der deutschen Aufspaltung in innere und äuÿere Unabhängigkeit. 20
2.2. Begründung der Picht zur Unabhängigkeit im Rahmen
der Bildung eines Prüfungsurteils
Für die Picht zur Unabhängigkeit des Abschlussprüfers existieren sowohl theoretische Begründungen und Erklärungsansätze 21 als auch Rechtfertigungen im Rahmen
der Abgabe eines Prüfungsurteils. Oberste Maxime bei der Erteilung dieses Urteils ist es, das Vertrauen der Jahresabschlussadressaten zu gewinnen. Dies wird nur erreicht, wenn, wie Abbildung 2 illustriert, der Prüfer die Faktoren Urteilsfähigkeit, Urteilsfreiheit und korrekte Urteilsbildung erfüllt. 22 Die Urteilsfähigkeit beschreibt
dabei die fachliche Qualikation des Prüfers, die Urteilsbildung den Prozess zur Erlangung des Urteils. Die Urteilsfreiheit befasst sich speziell mit der inneren Einstellung des Prüfers: Er muss unabhängig und unbefangen, also frei von jeglichen äuÿeren Einüssen, sein. Die Unabhängigkeit hat folglich als Bestandteil der Urteilsfreiheit einen gewichtigen Einuss auf die Erlangung eines vertrauenswürdigen Prüfungsurteils. 23 VELTE (2009, S. 104) verdeutlicht den Rang der Unabhängigkeit
zudem durch die Aussage, dass eine qualitativ hochwertige Abschlussprüfung nur bei einer Bejahung des Tatbestands der Prüferunabhängigkeit sichergestellt ist.
16 Vgl. LICHTNER (1998, S. 810); 43 Abs. 1 WPO.
17 Vgl. VELTINS (2004, S. 448).
18 Vgl. STEFANI (2002, S. 10); MÜLLER (2006, S. 24).
19 Vgl. ZIMMERMANN (2008, S. 15).
20 Vgl. STEFANI (2002, S. 10); BAUER (2004, S. 33 ); NAUMANN (2006, Rn. 285); MÜL-LER (2006, S. 23); VOLKHAUSEN (2006, S. 23); MARTEN/QUICK/RUHNKE (2007, S. 137, 156); ZIMMERMANN (2008, S. 13-15). Auf die Unabhängigkeitsdenition im internationalen Kontext wird nicht eingegangen, da in Kapital 3 eine Beschränkung auf die Regeln zur Unabhängigkeit in Deutschland erfolgt.
21 Vgl. dazu den Quasi-Rentenansatz nach DeAngelo und den agency-theoretischen Ansatz von Antle. MARTEN/QUICK/RUHNKE (2007, S. 157-159).
22 Vgl. BALLWIESER (2001, S. 100/102); MARTEN/QUICK/RUHNKE (2007, S. 156).
23 Vgl. MARTEN/QUICK/RUHNKE (2007, S. 156).
3
Arbeit zitieren:
B. Sc. Eva-Maria Ferstl, 2009, Enforcement im Zeichen der Rezession: Auswirkungen auf die Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers, München, GRIN Verlag GmbH
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