Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 3
2. Die „Unehrlichen“ - eine Begriffsbestimmung 4
3. Von „Unehrlichkeit“ erfasste Personenkreise - ihre Strukturen und
Lebenssituationen. 7
3.1 Der Henker und seine Helfer. 7
3.2 Die Spielleute als Vertreter des „fahrende“ Volkes 9
3.3 Die Hebammen. 10
3.4 Hurenwirte und Prostituierte 12
4. Erklärung des Phänomens der Randgruppe der „Unehrlichen“ 15
5. Allgemeiner Forschungsstand der Randgruppe der „Unehrlichen“ 17
6. Resümee. 18
7. Literaturverzeichnis. 19
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1. Einleitung
Im Spätmittelalter lässt sich ein breites Spektrum gesellschaftlicher Ächtungs- und Entehrungsformen feststellen. 1 Die Gruppe der „Unehrlichen“ stellt dabei ein Gegenbegriff zum Personenkreis der „Ehrlichen“ dar und beschreibt so den Zustand der sozialen Ablehnung und Tabuisierung. All jene Personenkreise, 2 die zu den „Unehrlichen“ gezählt wurden, erfuhren so zwar meist keine körperliche Gefährdung, doch wurden sie von der Gesellschaft ausgegrenzt. Jene gesellschaftliche Ausgrenzung wirkte noch Jahrhunderte nach, so dass es auch in der Schrift „Die magischen Werke“ von Agrippa von Nettesheim heißt, dass sich die Frechheit und Schamlosigkeit einer Dirne mit magnetischer Kraft auf denjenigen übertrüge, der sich ihr näherte. 3 Ähnliche Vorstellungen hafteten auch dem Henker an, als da behauptet wurde, dass schon der Blick in seine Augen, das zufällige Berühren seiner Kleidung oder des Galgens die Kontaminierung des Betroffenen verursache. 4 Zudem wurde als eklatante Stigmatisierung jener Personengruppe ihr Außenseitertum sichtbar gemacht. So sind in Geschichtsquellen zahlreiche Beispiele überliefert, wie die Kennzeichnung von Bettlern, Prostituierten oder Scharfrichtern durch besondere Attribute oder Kleidungen. Diese reichen von den roten Mütze der Huren bis zum bunten Gewand des Henkers. 5 Jenes Sichtbarmachen konnte sogar soweit führen, dass der Scharfrichter mittels eines Glöckchens akustisch seine Nähe mitteilen musste, damit eine Begegnung mit diesem Außenseiter bemerkt und vermieden werden konnte. 6
1 Vgl.: Hergemöller, Bernd-Ulrich. Randgruppen der spätmittelalterlichen Gesellschaft - Einheit und Vielfalt. In: Hergemöller, Bernd-Ulrich (Hrsg.) Randgruppen der spätmittelalterlichen Gesellschaft. Ein Handbuch- und Studienbuch. Warendorf 1990, S. 1.
2 Unter anderem galten zahlreiche Berufe als „unehrlich“, obwohl sie im Rahmen der mittelalterlichen Welt unverzichtbare Aufgaben erfüllten. (In: Hergemöller, Bernd-Ulrich. S. 2) Nähere Informationen zum Personenkreis der „Unehrlichen“ sind dem Kapitel 3: „Die Unehrlichen“ - eine Begriffsbestimmung zu entnehmen.
3 Vgl.: Hergemöller, Bernd-Ulrich. S. 2.
4 Ebd., S. 2. Eine überlieferter Bericht aus dem Köln des 16. Jahrhunderts belegt dies. Dort heißt es: „ Am 10. Januar 1513, morgens um 9 Uhr, wurde der Kölner Ratsherr Diederich Spitz zur Hinrichtung geführt. Als er vor dem mit schwarzen Tüchern verhängten Blutgerüst stand, wo bereits (...) ein Sarg stand, der seine Leiche aufnehmen würde, verließen den schon von Folter geschwächten Mann die Kräfte. Man mußte ihn die letzten Schritte zum Richtblock stützen. (...) Dann wurden ihm die Augen verbunden, er kniete nieder. Der Henker tat sein Werk: mit einem wuchtigen, gezielten Schlag des Richtschwertes trennte er den Kopf vom Rumpf. Da geschah das Mißgeschick: das Haupt rollte vom Gerüst, einer der Zuschauer - ein Faßbinder - ergriff es und warf es auf die Richtstätte zurück. Das hätte er besser nicht getan. Durch die Berührung des Kopfes, mehr noch dadurch, daß er in die Arbeit des Henkers eingriff, hatte er sich den Makel der Unehrlichkeit zugezogen, man stieß ihn aus der Zunft. (In: Roeck, Bernd. Außenseiter, Randgruppen, Minderheiten. Fremde im Deutschland der frühen Neuzeit. Göttingen 1993, S. 106.)
5 Vgl.: Roeck, Bernd. S. 11.
6 Ebd., S. 11.
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Angesichts jener Maßnahmen verbirgt sich in dem Thema der Randgruppen der spätmittelalterlichen Gesellschaft eine außerordentliche Gegenwartsrelevanz. Denn wie diese Arbeit zeigen soll, scheint jene Voreingenommenheit gegenüber bestimmten Personenkreisen offenbar ebenso unausrottbar zu sein wie eingefressene Klischees gegenüber diesen Randgruppen. 7 So gehören die mittelalterlichen Nachreden gegenüber den Ausgegrenzten zu Diskriminierungsformen, die noch heute im kollektiven Bewusstsein rudimentär verankert sind, da uns in manchen Fällen die Abwertung dieser Randgruppen noch heute als plausibel erscheint. So ist es bis heute einleuchtend, dass man Henker, Schergen, Abdecker, Gassenkehrer anrüchig fand und solchen Leuten aus dem Weg ging, da sie mit Mördern, Verbrechern, mit stinkenden Tierkadavern, mit Straßenschmutz zu tun hatten. 8 Innerhalb dieser Arbeit soll daher jenem Umstand besondere Aufmerksamkeit zugedacht werden, um den Leser darauf zu sensibilisieren welchen tatsächlichen Einfluss das Mittelalter heute noch auf allgemeine Ressentiments ausübt. Dazu soll in einem einleitenden Kapitel die Randgruppe der „Unehrlichen“ spezifiziert werden. Zum vertiefenden Verständnis der „Unehrlichen“ sollen schließlich ausgewählte Personenkreise Aufschluss über die Strukturen und die Entstehungsgeschichte der „Unehrlichen“ geben und aufzeigen, inwieweit mittelalterliche Vorurteile gegenüber jenen noch heute aufzuweisen sind. Zu bemerken bleibt, dass diese Arbeit regionale Aspekte der „Unehrlichen“ nur am Rande erwähnt und berücksichtigt. Im Allgemeinen wird jedoch von der Gruppe der „Unehrlichen“ berichtet, wie sie zumeist in der spätmittelalterlichen Gesellschaft anzutreffen war.
2. Die „Unehrlichen“ - eine Begriffsbestimmung
„Ehrlichkeit“ 9 stellte im Spätmittelalter eine zentrale Lebensnorm der bürgerlichen und bäuerlichen Gesellschaft dar. Die Bewertung als „ehrlich“ auf Grund von Herkunft, Beruf oder Stand sicherte so ein angemessenes Maß an sozialer „Ehre“ und gesellschaftlicher Akzeptanz zu. „Unehrlichkeit“ wirkte dem hingegen als ausgrenzendes soziales Stigma. 10 Insbesondere das städtische Zunftbürgertum hat die Vorstellung von „ehrlichen“ und
7 Vgl.: Hergemöller, Bernd-Ulrich. S. 50.
8 Vgl.: Danckert, Werner. Unehrliche Leute. Die verfremten Berufe. (Zweite Auflage) Bern, München 1979, S. 19.
9 Die Leute, denen das abendländische Mittelalter die bürgerliche Ehre nur darum absprach, weil sie bestimmte Berufe vertraten, waren weder Diebe noch Betrüger. Heutzutage würde man dem hingegen sagen, dass sie verfemt, verworfen, anrüchig, entrechtet, gemieden und ausgestoßen waren. Demnach hatten die Ausdrücke „ehrlich“ und „unehrlich“ einen ganz anderen Sinngehalt und Umfang als heute, einen sakral magischen Kern, der nicht leicht zu enträtseln ist. (In: Danckert, Werner. S. 7/15.)
10 Vgl.: von Hippel, Wolfgang. Armut, Unterschichten, Randgruppen in der frühen Neuzeit. (Enzyklopädie deutscher Geschichte Band 34) München 1995, S. 36.
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„unehrlichen“ Gewerben voll entwickelt. 11 So wurden unter anderem zu den „Unehrlichen“ jene Personenkreise gezählt, die einen „unehrlichen“, d.h. „ehrlosen“ Beruf ausübten, dem die Anerkennung als Zunft 12 oder als „ehrlicher“ Berufsstand versagt blieb. 13 Die „Unehrlichen“ waren von allen Gerichtsfunktionen entbunden und konnten weder Richter noch Zeuge für eine rechtliche Handlung sein, nicht als Vormund fungieren und auch nicht in städtische Ehrenämter oder andere öffentliche Ämter gewählt werden. 14 So waren sie von bürgerlichen Ehrenrechten und -pflichten ausgeschlossen und waren hinsichtlich ihrer allgemein akzeptierten sozialen Kontakte spürbar eingeschränkt. 15 In jener Gesellschaft, in der die „ehrbare“ Herkunft ein entscheidendes Kriterium sozialer Wertigkeit bildete, vererbte sich das soziale Stigma auf die Nachkommen. 16 Diesen blieb sodann zumeist nur die Möglichkeit, selbst einen „unehrlichen“ Beruf zu ergreifen und in eine „unehrliche“ Familie einzuheiraten. 17 Ein möglicher sozialer Aufstieg der nachfolgenden Generationen der „Unehrlichen“ über die Ausübung von „ehrlichen“ Berufen erwies sich zum größten Teil als sehr schwierig, da die Zünfte das Prinzip der „Ehrbarkeit“ als Regulativ bei der Auswahl des Nachwuchses seit dem 16. Jahrhundert immer restriktiver handhabten. 18 Obwohl sich die „unehrlichen“ Berufe regional und zeitlich bisweilen stark unterschieden, waren doch die „ehrlosesten“ unter den „unehrlichen“ Berufen überall die gleichen. 19 So waren es im Allgemeinen die Tätigkeiten des Henkers oder Scharfrichters und seiner Gesellen (Schergen, Büttel, Gerichtsdiener, Gefängniswärter), 20 des Totengräbers, des Schinders, des Abdeckers, des Hunde- oder Katzenfängers, des Türmers und Nachtwächters 21 sowie als außerstädtisches Gewerbe des Schäfers, 22 des Hirtens und des Schusters. 23
11 Vgl.: von Hippel, Wolfgang. S, 37.
12 Ehre war in der frühneuzeitlichen Gesellschaft ein wichtiges Gut, ein Ferment der sozialen Organisation. Wenn ein „Unehrlicher“ in die Korporation eindrang, befleckte er in den Augen der Zunftgenossen jedes einzelne Mitglied dieses so kohärenten Systems. Die „Unehrlichen“ wurde daher grundsätzlich aus der Zunft ausgestoßen. (In: Roeck, Bernd. S. 116.)
13 Vgl.: Hergemöller, Bernd-Ulrich. S. 2.
14 Vgl.: Buttinger, Sabine. Das Mittelalter. Stuttgart 2006, S. 168.
15 Vgl.: von Hippel, Wolfgang. S, 39.
16 Ebd., S. 39.
17 Vgl.: Buttinger, Sabine. S. 169.
18 Vgl.: von Hippel, Wolfgang. S, 39. Die Zünfte versuchten verstärkt den gesellschaftlichen Status ihrer eigenen Gruppe anzuheben. „Ehrbarkeit“ spielte dabei für sie eine große Rolle. (In: Vgl.: von Hippel, Wolfgang. S, 39)
19 Vgl.: Buttinger, Sabine. S. 169. Bisweilen waren es jene „unehrlichen“ Berufe, die die Beseitigung von Leichen oder Tierkadavern vorsahen.
20 Vgl.: von Hippel, Wolfgang. S. 37.
21 Ebd., S. 37.
22 Durch das lange Zusammensein mit den Tieren zog der Schäfer unter anderem den Verdacht der Sodomie auf sich. Doch auch die deutsche Volkskunde hat gezeigt, dass der Schäferberuf lange deswegen verachtet wurde, weil vielfach geistig unterentwickelte Menschen in diesem Beruf Beschäftigung fanden. (In: Geremek, Bronislaw. Der Außenseiter. In: Le Goff, Jacques (Hrsg.). Der Mensch des Mittelalters. Frankfurt a.M. 1996. S. 396f.)
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Des Weiteren sind auch diejenigen Tätigkeiten zum Personenkreis der „Unehrlichen“ zuzuordnen, die schmutzig und abstoßend waren. Dazu gehörten die so genannten Kloakenreiniger, Gassenkehrer, Bachfeger und die Kamin- und Rauchfeger. 24 Außerdem zählten viele Bader samt Bademägden und -knechten 25 zu diesem Personenkreis, da sie im Verdacht standen „sündhafte“ Tätigkeiten durchzuführen, die über die Körperreinigung hinausgingen. 26 Ferner wurden Barbiere, nichtakademische Chirurgen, Bettler und Bettelvögte, 27 Prostituierte sowie „Sauschneider“ oder „Nonnmacher“ (Schweineschneider) in den Personenkreis der „Unehrlichen“ aufgenommen. 28 Schließlich sind auch noch die Spielleute 29 und alle weiteren Arten des „fahrenden Volkes“ wie vagierende Heilkünstler, Gaukler, Tierbändiger, Taschenspieler und Akrobaten, 30 dem klassischen Spektrum der mittelalterlichen „Unehrlichkeit“ zugehörig. 31
Als Repräsentanten der „unehrlichen“ Berufe seien im Folgenden die des Henkers, der Spielleute, als Vertreter des „fahrenden Volkes“, Hebammen und Prostituierten herausgegriffen, da dadurch gleichsam ein Seitenblick auf jene Gruppen geworfen werden kann, die mit diesen in engem Kontakt standen, wie die Bader und Bademägde, Totengräber, Schinder, Barbiere und Quacksalber. 32 Als wichtig sei jedoch noch hervorzuheben, dass nicht nur die Ausübung jener Tätigkeiten den Makel der „Unehrlichkeit“ an sich trug, sondern auch die uneheliche Geburt, die seit dem 14. und 15. Jahrhundert und noch verschärft im 16. Jahrhundert zum Ausschluss aus den Zünften führte. 33 Ferner konnte man auch durch eine öffentliche Strafe fortan zum Personenkreis der „Unehrlichen“ zählen, durch den persönlichen Kontakt mit „unehrlichen“ Leuten oder eben durch eine Unachtsamkeit, wie der Umgang mit Gegenständen, die von einem „Unehrlichen“ hergestellt oder auch nur berührt
23 Vgl.: Hergemöller, Bernd-Ulrich. S. 3. In „ehrlichen“ Zünften wurde der Schuster nicht geduldet, da er die Haut eines Tieres abziehen und gerben lassen musste, um daraus Schuhe herzustellen. (In: Hergemöller, Bernd-Ulrich. S. 3.)
24 Vgl.: Hergemöller, Bernd-Ulrich. S. 3.
25 Zum Bader begab sich, wer einen schmerzenden Zahn oder eines Aderlasses bedurfte. Doch auch für die Rasur und das Haareschneiden war er zuständig. Neben jenen Tätigkeiten betrieb er unter Umständen auch die berüchtigten Badestuben, die im Ruf unzüchtigen Treibens standen. (In: Buttinger, Sabine. S. 169f.)
26 Vgl.: Hergemöller, Bernd-Ulrich. S. 3.
27 Vgl.: von Hippel, Wolfgang. S, 37.
28 Ebd., S. 3.
29 Unter Spielleute werden hier primär die nichtstädtischen umherziehenden Schauspieler, Künstler und Musiker gezählt. (In: Hergemöller, Bernd-Ulrich. S. 3.)
30 Vgl.: von Hippel, Wolfgang. S, 37.
31 Vgl.: Hergemöller, Bernd-Ulrich. S. 3. Abgesehen von jenen hier aufgezählten Berufen galten vielerorts auch die Leineweber als unehrlich oder häresieanfällig. Auch Müller, Hirten und Feldhüter wurden leicht in Verbindung mit Asozialität gebracht. In Einzelfällen konnten sogar Töpfer und Gerber oder Kesselflicker unter das Ehrlosigkeitstabu fallen. (In: Hergemöller, Bernd-Ulrich. S. 3.)
32 Vgl.: Hergemöller, Bernd-Ulrich. S.23
33 Vgl.: von Hippel, Wolfgang. S, 37. Die abwehrende Haltung der Zünfte gegenüber Unehelichen konnte sich auf christliche Normen stützen. Denn nach jenen Normen war der Geschlechtsverkehr allein in der Ehe gestattet. (In: Roeck, Bernd. S. 117.)
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Jessica Horn, 2009, Die "Unehrlichen" als Randgruppe der spätmittelalterlichen Gesellschaft: Strukturen und Lebenssituationen, München, GRIN Verlag GmbH
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